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Ruth Schlüter Kopie - Der Imperator/ Finanzamt Stade - Iimperator.com

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Eingabe per Boten gemäß Eingangsbestätigung am 30. Mai 2012<br />

<strong>Ruth</strong> <strong>Schlüter</strong> <strong>Kopie</strong><br />

Holzstr. 19<br />

Fax: _ _ _ _ _ _ Uhr _ _ _ _ 21682 <strong>Stade</strong><br />

Tel. 04141-45363<br />

http://www.iimperator.<strong>com</strong><br />

http://www.richterschreck.de<br />

http://www.richterwillkuer.de<br />

http://niedersachsen.iimperator.<strong>com</strong><br />

http://hypovereinsbank.iimperator.<strong>com</strong><br />

http://mecklenburg-vorpommern.iimperator.<strong>com</strong><br />

Axel <strong>Schlüter</strong>, Holzstr. 19, 21682 <strong>Stade</strong><br />

Fax (04141) 536-499<br />

<strong>Finanzamt</strong><br />

Harburger Str. 113<br />

21682 <strong>Stade</strong><br />

Ident-Nr. 69 504 826 717 <strong>Finanzamt</strong> <strong>Stade</strong> (FA STD)<br />

Steuer-Nr.: 43-140-06284<br />

Steuer-Erklärungen für 2011<br />

Antrag auf Fristverlängerung, datiert vom 21. Mai 2012<br />

Bescheid vom 23. Mai 2012 (FA STD) Eingang 25. Mai 2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Rechtsmittel<br />

<strong>Stade</strong>, 26. Mai 2012<br />

gegen den Bescheid wird hiermit vorsorglich Rechtsmittel eingelegt, sofern im Bescheid die<br />

Forderung angeführt ist<br />

“Wenn Sie Ihre Erklärung bis zum 30.06.2012 einreichen, werde ich keine Verspätungszuschläge<br />

festsetzen.“<br />

Begründung:<br />

Die Forderung des FA STD könnte anerkannt werden, jedoch steht der Forderung, wie dem<br />

Vertreter der Steuerpflichtigen erst nach Eingang des Bescheides bekannt geworden ist, die<br />

Verordnung für<br />

Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 (Fristenerlass vom 2.1.2012)<br />

entgegen, andernfalls wäre dem FA STD kein Antrag auf Fristverlängerung, sondern eine<br />

Mitteilung dahingehend zugeleitet worden, dass die Erklärungen gemäß der in <strong>Kopie</strong><br />

anliegenden Verordnung (siehe Anlage) dem FA STD spätestens am 31. Dezember 2012<br />

einzugeben sind.<br />

Denn der Fristenerlass vom 2.1.2012, maßgebend für das Kalenderjahr 2011 und<br />

Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, steht der Forderung des FA STD entgegen<br />

und lässt diese bedeutungslos werden.


2<br />

Insoweit wird gleichfalls Rechtsmittel eingelegt gegen die ablehnende Entscheidung des<br />

FA STD, bezogen auf den Antrag, datiert vom 21. Mai 2012, da die Eingaben der<br />

Erklärungen für das Jahr 2011, gemäß des Fristenerlass erst zum 31. Dezember 2012 fällig<br />

werden (siehe Anlage)<br />

Fristenerlass vom 2.1.2012<br />

Runderlass AO-Nr. 42 an alle Finanzämter außer FA 38<br />

(Bundessteuerblatt l 2012, S. 58, veröffentlicht)<br />

Auf der Basis, dass dem FA STD bei der Entscheidung zum Antrag auf Fristverlängerung,<br />

datiert vom 21. Mai 2012, der Fristenerlass 2011 (Runderlass AO-Nr. 42) sehr wohl mehr als<br />

zwei Monate bekannt gewesen sein musste ist es schon sehr hochtrabend, den Antrag auf<br />

Fristverlängerung abzulehnen ohne dem Bescheid einen Hinweis auf den Fristenerlass 2011<br />

einzubringen, denn das hätte, da weder der Steuerpflichtigen noch dem Vertreter der<br />

Steuerpflichtigen dieser Fristenerlass 2011 vor Eingang des Bescheides bekannt gewesen ist,<br />

als anständig und ehrliches Verhalten der Verantwortlichen des FA STD eingestuft werden<br />

können.<br />

Da mit der Verordnung AO-Nr. 42 ausdrücklich wörtlich vorgegeben ist, dass die gesetzliche<br />

Abgabefrist des 31.5.2012 für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, einheitlich<br />

allgemein auf den 31.12.2012 verlängert wird, ist diese Vorgabe auch wörtlich interpretiert<br />

dahingehend zu verstehen und anzuwenden, dass definitiv keine Vorschrift besteht, dass als<br />

Vertretender ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe aufzutreten hat, andernfalls hätte<br />

der Fristenerlass eine derartige Bedingung wörtlich enthalten.<br />

Insoweit gilt gemäß den tatsächlichen Sachverhalten und Fakten, für das FA STD definitiv<br />

unbestreitbar, dass die Steuerpflichtige, <strong>Ruth</strong> <strong>Schlüter</strong>, seit dem 01. Januar 1985 von dem<br />

Geschäftsführer der Firma Madame Modehaus GmbH, Axel <strong>Schlüter</strong>, bevollmächtigt und<br />

definitiv völlig kostenfrei, steuerlich vertreten und beraten wird.<br />

Den Verantwortlichen des FA STD ist sehr wohl bekannt, dass seit dem gleichen Zeitraum<br />

auch die Firma Madame Modehaus GmbH (St-Nr. 43-201-55407 <strong>Stade</strong>) von dem<br />

Geschäftsführer, Axel <strong>Schlüter</strong>, steuerlich vertreten und beraten wird. Ebenso wird von dem<br />

Geschäftsführer, Axel <strong>Schlüter</strong>, seit dem Jahre 1991 die Firma Madame Modehaus GmbH<br />

(17438 Wolgast) steuerlich vertreten und beraten.<br />

Das FA STD hat alle Unterlagen von dem ehemaligen Wolgaster <strong>Finanzamt</strong> erhalten<br />

(St.-Nr. 85-114-02248 WLG, St-Nr. 85-123-02336 WLG jetzt St.-Nr. 43-202-56645 STD).<br />

Zudem ist das Individuum, Axel <strong>Schlüter</strong>, bevollmächtigt als Vertreter für die Steuerpflichtige<br />

in einem laufenden Verfahren beim Finanzgericht zugelassen und aufgetreten.<br />

Gemäß den geschilderten Sach- und Rechtslagen besteht insoweit definitiv die Berechtigung<br />

dahingehend, dass für die Steuerpflichtige, <strong>Ruth</strong> <strong>Schlüter</strong>, gemäß des Fristenerlass 2011,<br />

deren Steuererklärungen für das Jahr 2011 dem FA STD spätestens am 31. Dezember 2012<br />

einzugeben sind bzw. dort vorzuliegen haben.


3<br />

Im übrigen wird mit Nachdruck beantragt, dass beim FA STD eingegebene<br />

Steuererklärungen, soweit mit den Erklärungen die Zusammenveranlagung der Ehepartner,<br />

<strong>Ruth</strong> und Axel <strong>Schlüter</strong>, beantragt wird bzw. bereits beantragt wurde und endgültige<br />

Bescheide noch nicht erlassen werden konnten, diese vom FA STD anstatt über die Steuer-<br />

Nummer 140-43-06276, ab sofort und für die Zukunft über die Steuer-Nummer 140-43-06284<br />

abgerechnet und erlassen werden.<br />

Es wird höflich darum gebeten, dass seitens der Verantwortlichen des FA STD<br />

anständigerweise zu der geschilderten tatsächlichen Sach- und Rechtslage einmal ausführlich<br />

und umfassend schriftlich Stellung genommen wird.<br />

Anlagen in <strong>Kopie</strong>:<br />

1. Senatsverwaltung für Finanzen (Berlin), Runderlass AO-Nr. 42 vom 08.03.2012<br />

Fristenerlass vom 2.1.2012<br />

Die Öffentlichkeit hat einen berechtigten Anspruch auf wahrheitsgemäße Informationen.<br />

Alle Verfahrensunterlagen werden auf den Web-Sites publiziert.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

<strong>Ruth</strong> <strong>Schlüter</strong><br />

i. V. Axel <strong>Schlüter</strong>

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