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Haushalt 2022 - Dezernat IV

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<strong>IV</strong>/193<br />

Produkt 10.01.02<br />

Obere Bauaufsicht/Obere Denkmalbehörde<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>IV</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 63 - Amt für Bauordnung und<br />

Wohnraumförderung Herr Langohr; Tel.: 6300<br />

Produktverantwortung:<br />

Frau Haas; Tel. 6310<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

● Beratungen von Bauherrschaft und Entwurfsverfassenden<br />

● Beratungen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die selbst Untere Bauaufsichts- und Untere Denkmalbehörde sind<br />

● Fachaufsicht über die regionsangehörigen Unteren Bauaufsichtsbehörden und Unteren Denkmalbehörden<br />

● Petitions- und Beschwerdeverfahren<br />

● Geschäftsprüfungen<br />

Zielsetzung:<br />

Die Leistungen gewährleisten als Ziele eine geordnete städtebauliche Entwicklung, sicheres Bauen, die Erhaltung schutzwürdiger<br />

Güter/Baudenkmäler/Bodendenkmäler, Vermeidung von Rechts- und Nachbarstreitigkeiten, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit<br />

Zielgruppen:<br />

● die am Bau Beteiligten<br />

● Grundstückseigentümer und Nachbarn, Kulturgesellschaften<br />

● regionsangehörige Untere Bauaufsichtsbehörden und Untere Denkmalbehörden<br />

● Rheinische Ämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2022</strong> 2021 2020<br />

Stellenanteile ingesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

2,000 2,000 1,792<br />

tariflich Beschäftigte 0,750<br />

0,750<br />

0,750<br />

1,250<br />

1,250<br />

1,042

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