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Statuten Harmonie Turgi Gebenstorf

Version 2018

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2

Sie hat, in Zusammenarbeit mit der Direktion, über Konzertprogramme und

Musikalieneinkauf zu bestimmen. Zudem hat sie die Direktion in ihren Bemühungen

zu unterstützen und die musikalische Tätigkeit des Vereins zu fördern.

3

Sie verwaltet das Notenmaterial und ist für die Abrechnung mit der SUISA

verantwortlich.

4

Die MuKo-Sitzung wird durch ihren Präsidenten oder die Direktion einberufen.

5

Die jährliche Kompetenzsumme für Musikalieneinkäufe wird jeweils im

Jahresbudget festgelegt und an der GV genehmigt. Bei höheren Ausgaben ist die

Zustimmung des Vereins nötig.

4 Finanzen

4.1 Rechnungsjahr

1

Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

4.2 Mittel

1

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus

- den Mitgliederbeiträgen

- den Beiträgen der Passivmitglieder

- den Gemeindesubventionen

- den Gönnerbeiträgen, Schenkungen und Sachgeschenken

- dem Erlös aus Veranstaltungen

- den Kapitalerträgen

4.3 Haftung

1

Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vermögen. Die persönliche

Haftung der Vereinsmitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.

4.4 Mitgliederbeiträge

1

Jedes Aktivmitglied, das das 18. Altersjahr erreicht hat, ist ab dem Folgejahr zu der

Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Über dessen Höhe

befindet jährlich die GV. Der Maximalbetrag beträgt CHF 100.-. Dispensation befreit

nicht vom Mitgliederbeitrag.

5 Schlussbestimmungen

1

Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3- Mehrheit

der an einer GV anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

5.1 Auflösung

1

Bei Auflösung des Vereins geht das Mobiliar und allfällige weitere Aktiven zur

Verwaltung an eine Institution, vorzugsweise zu gleichen Teilen an die

Einwohnergemeinden Turgi und Gebenstorf. Diese Institutionen dürfen diese

Vermögenswerte einem neuen Verein mit gleichem Zweck übergeben.

Statuten HTG 2018.docx Seite 7

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