Statuten Harmonie Turgi Gebenstorf
Version 2018
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Sie hat, in Zusammenarbeit mit der Direktion, über Konzertprogramme und
Musikalieneinkauf zu bestimmen. Zudem hat sie die Direktion in ihren Bemühungen
zu unterstützen und die musikalische Tätigkeit des Vereins zu fördern.
3
Sie verwaltet das Notenmaterial und ist für die Abrechnung mit der SUISA
verantwortlich.
4
Die MuKo-Sitzung wird durch ihren Präsidenten oder die Direktion einberufen.
5
Die jährliche Kompetenzsumme für Musikalieneinkäufe wird jeweils im
Jahresbudget festgelegt und an der GV genehmigt. Bei höheren Ausgaben ist die
Zustimmung des Vereins nötig.
4 Finanzen
4.1 Rechnungsjahr
1
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4.2 Mittel
1
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus
- den Mitgliederbeiträgen
- den Beiträgen der Passivmitglieder
- den Gemeindesubventionen
- den Gönnerbeiträgen, Schenkungen und Sachgeschenken
- dem Erlös aus Veranstaltungen
- den Kapitalerträgen
4.3 Haftung
1
Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vermögen. Die persönliche
Haftung der Vereinsmitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
4.4 Mitgliederbeiträge
1
Jedes Aktivmitglied, das das 18. Altersjahr erreicht hat, ist ab dem Folgejahr zu der
Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Über dessen Höhe
befindet jährlich die GV. Der Maximalbetrag beträgt CHF 100.-. Dispensation befreit
nicht vom Mitgliederbeitrag.
5 Schlussbestimmungen
1
Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3- Mehrheit
der an einer GV anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
5.1 Auflösung
1
Bei Auflösung des Vereins geht das Mobiliar und allfällige weitere Aktiven zur
Verwaltung an eine Institution, vorzugsweise zu gleichen Teilen an die
Einwohnergemeinden Turgi und Gebenstorf. Diese Institutionen dürfen diese
Vermögenswerte einem neuen Verein mit gleichem Zweck übergeben.
Statuten HTG 2018.docx Seite 7