23.01.2022 Aufrufe

Statuten Harmonie Turgi Gebenstorf

Version 2018

Version 2018

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 Anhang

1

Dieser Anhang beinhaltet ergänzende Bestimmungen zu den Statuten. Änderungen

an diesem Anhang erfolgen mit den in den Statuten festgelegten Bestimmungen.

6.1 Ehrungen

1

Personen, die zum Ehrenmitglied ernannt werden, erhalten an der

Generalversammlung zur Ehrung dieser Tätigkeit eine Ehrentafel und ein kleines

Präsent.

2

Kann ein Mitglied eine langjährige Verbandszugehörigkeit feiern, wird es durch den

Verein mit einem Ständchen und einem Geschenk geehrt.

3

Folgende Verbandszugehörigkeiten werden geehrt:

- Kantonaler Veteran, 25 Jahre

- Eidgenössischer Veteran, 35 Jahre

- Kantonaler Ehrenveteran, 50 Jahre

- CISM (Confédération Internationale des Sociétés Musicales), 60 Jahre

4

Feiert ein aktives Mitglied oder ein Ehrenmitglied einen der folgenden Geburtstage,

wird es mit einem Ständchen und einem Geschenk geehrt: 65, 75, 80, 90, 95, 100

Jahre, ab 100 Jahren jedes Jahr.

6.2 Vermählungen

1

Vermählt sich ein Aktivmitglied, wird es durch den Verein mit einem Ständchen und

einem Geschenk im Wert von max. CHF 100.- beglückwünscht.

6.3 Todesfälle

1

Beim Tode eines Aktivmitgliedes, Freimitgliedes, aktiven Ehrenmitgliedes oder der

Direktion, spielt der Verein auf Wunsch der Angehörigen zum letzten Geleit und legt

einen Kranz nieder.

2

Beim Tod eines nicht mehr aktiven Ehrenmitgliedes, spielt der Verein auf Wunsch

der Angehörigen zum letzten Geleit.

3

Beim Tode eines Passivmitgliedes wird eine Leidkarte an die Trauerfamilie gesandt.

6.4 Probenbesuch

1

Für guten Probenbesuch wird jedes Aktivmitglied geehrt, das mindestens bei 90 %

aller Zusammenkünfte eines Jahres anwesend war. Es erhält an der GV ein Präsent.

6.5 Ständchen bei Geburtstagen von Einwohnern von Turgi

1

In Turgi wohnhafte Personen werden an ihrem 80., 90., 95. und 100. Geburtstag mit

einem Ständchen und einem kleinen Präsent (Blumen / Wein) überrascht, sofern dies

erwünscht ist. Personen die älter als 100 Jahre sind, können jährlich mit einen

Ständchen und Präsent überrascht werden.

6.6 Kompetenzsummen

1

Der Vorstand verfügt für Geschäfte ausserhalb des ordentlichen Budgets zusätzlich

über eine Kompetenzsumme pro Rechnungsjahr von CHF 3000.— für

unvorhergesehene zweckgebundene Ausgaben.

Statuten HTG 2018.docx Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!