Statuten Harmonie Turgi Gebenstorf
Version 2018
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6 Anhang
1
Dieser Anhang beinhaltet ergänzende Bestimmungen zu den Statuten. Änderungen
an diesem Anhang erfolgen mit den in den Statuten festgelegten Bestimmungen.
6.1 Ehrungen
1
Personen, die zum Ehrenmitglied ernannt werden, erhalten an der
Generalversammlung zur Ehrung dieser Tätigkeit eine Ehrentafel und ein kleines
Präsent.
2
Kann ein Mitglied eine langjährige Verbandszugehörigkeit feiern, wird es durch den
Verein mit einem Ständchen und einem Geschenk geehrt.
3
Folgende Verbandszugehörigkeiten werden geehrt:
- Kantonaler Veteran, 25 Jahre
- Eidgenössischer Veteran, 35 Jahre
- Kantonaler Ehrenveteran, 50 Jahre
- CISM (Confédération Internationale des Sociétés Musicales), 60 Jahre
4
Feiert ein aktives Mitglied oder ein Ehrenmitglied einen der folgenden Geburtstage,
wird es mit einem Ständchen und einem Geschenk geehrt: 65, 75, 80, 90, 95, 100
Jahre, ab 100 Jahren jedes Jahr.
6.2 Vermählungen
1
Vermählt sich ein Aktivmitglied, wird es durch den Verein mit einem Ständchen und
einem Geschenk im Wert von max. CHF 100.- beglückwünscht.
6.3 Todesfälle
1
Beim Tode eines Aktivmitgliedes, Freimitgliedes, aktiven Ehrenmitgliedes oder der
Direktion, spielt der Verein auf Wunsch der Angehörigen zum letzten Geleit und legt
einen Kranz nieder.
2
Beim Tod eines nicht mehr aktiven Ehrenmitgliedes, spielt der Verein auf Wunsch
der Angehörigen zum letzten Geleit.
3
Beim Tode eines Passivmitgliedes wird eine Leidkarte an die Trauerfamilie gesandt.
6.4 Probenbesuch
1
Für guten Probenbesuch wird jedes Aktivmitglied geehrt, das mindestens bei 90 %
aller Zusammenkünfte eines Jahres anwesend war. Es erhält an der GV ein Präsent.
6.5 Ständchen bei Geburtstagen von Einwohnern von Turgi
1
In Turgi wohnhafte Personen werden an ihrem 80., 90., 95. und 100. Geburtstag mit
einem Ständchen und einem kleinen Präsent (Blumen / Wein) überrascht, sofern dies
erwünscht ist. Personen die älter als 100 Jahre sind, können jährlich mit einen
Ständchen und Präsent überrascht werden.
6.6 Kompetenzsummen
1
Der Vorstand verfügt für Geschäfte ausserhalb des ordentlichen Budgets zusätzlich
über eine Kompetenzsumme pro Rechnungsjahr von CHF 3000.— für
unvorhergesehene zweckgebundene Ausgaben.
Statuten HTG 2018.docx Seite 9