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Ferienkatalog 2022

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Verlängerung des Aufenthalts<br />

Bei Feriencamps bei denen die Verlängerung des Aufenthalts<br />

theoretisch möglich ist, muss von den AnmelderInnen mit dem<br />

Ferienbüro geklärt werden ob die Verlängerung tatsächlich erfolgen kann.<br />

Zur Aufzahlung auf den entsprechenden Camp-Preis ist eine Bearbeitungsgebühr<br />

von € 50,00 zu entrichten. Bearbeitungsgebühr und Aufzahlung<br />

sind sofort zu überweisen oder bar zu begleichen.<br />

Frühzeitige Abreise<br />

Bei frühzeitiger Abreise aus dem Feriencamp (beispielsweise aus Heimweh,<br />

Krankheit), bzw. bei Abbruch der Betreuung auf Wunsch des/r Erziehungsberechtigten<br />

(nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich) oder aus pädagogischen<br />

Gründen, die eine Betreuung nach den Qualitätsrichtlinien der<br />

Kinderfreunde Oberösterreich nicht mehr möglich machen, werden keine<br />

Kosten rückerstattet. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für die<br />

Abholung ihres Kindes in allen oben genannten Fällen zu sorgen. Ist dies<br />

nicht möglich, werden das Kind bzw. die Kinder auf Kosten der Erziehungsberechtigten<br />

betreut heimgebracht.<br />

Die Fahrtkosten wie Zugticket, Kilometergeld und anfallende Kosten der<br />

notwendigen Begleitperson/en sind von den Erziehungsberechtigten zu<br />

tragen.<br />

Gesundheit<br />

Der Gesundheitsbogen ist vollständig ausgefüllt mit den Anmeldeunterlagen<br />

an das Ferienbüro zu retournieren.<br />

Für aktuelle Erkrankungen und Leiden innerhalb der letzten 14 Tage vor<br />

Turnusbeginn ist das im Ferienkuvert beigelegte Formular „Gesundheits-Check“<br />

vollständig auszufüllen. Bei unrichtigen oder unvollständigen<br />

Angaben übernehmen die Kinderfreunde keine Verantwortung und behalten<br />

sich das Recht vor, bei auftretenden Missständen während des Ferienaufenthaltes,<br />

den Aufenthalt für das betreffende Kind bzw. Jugendlichen<br />

abzubrechen.<br />

Für die Verabreichung von Medikamenten (inkl. Homöopathie, Gelsenmittel<br />

etc.) während des Ferienaufenthaltes ist unbedingt eine ärztliche Verordnung<br />

notwendig, diese muss vor Turnusbeginn im Ferienbüro abgegeben<br />

bzw. zur Abfahrt mitgenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass im Sinne der Gesundheit der Kinder und um Komplikationen zu<br />

vermeiden, die Kopie der Impfkarte beizulegen ist. Die Kinderfreunde übernehmen<br />

keinerlei Haftung für fehlende Impfkartenkopien. Erforderlichenfalls<br />

wird den Kinderfreunden gestattet, dass dringende ärztliche Impfungen<br />

sowie sonstige ärztliche Maßnahmen, einschließlich dringender Operationen<br />

vorzunehmen und zu veranlassen sind. Falls im Programm vorgesehen,<br />

erfolgt die Erteilung der Badeerlaubnis durch die C ampanmeldung.<br />

Zur Eindämmung der Coronapandemie halten wir uns an die aktuellen<br />

Bestimmungen der Regierung. Wenn notwendig, wird ein abgestimmtes<br />

Präventionskonzept ausgearbeitet.<br />

Sachbeschädigung<br />

Sachbeschädigungen, welche explizit einem/r TeilnehmerIn zuordenbar<br />

sind, müssen über die Haftpflicht der Erziehungs-<br />

berechtigten abgewickelt werden. Mutwillige Sachbeschädigungen durch<br />

TeilnehmerInnen müssen von den Erziehungsberechtigten beglichen werden.<br />

Foto- bzw. Filmaufnahmen<br />

Die Unterzeichnung der Vertragsvereinbarung gilt als Einverständniserklärung,<br />

dass Foto- bzw. Filmaufnahmen der teilnehmenden Kinder und<br />

Jugendlichen am Camp für Werbeprodukte und Öffentlichkeitsarbeit der<br />

Kinderfreunde (<strong>Ferienkatalog</strong>e, Flugblätter, Plakate, Internetauftritt, Inserate,<br />

Presseaussendungen, Werbespots, DVDs und Videos, etc.) verwendet<br />

werden dürfen.<br />

Kurse<br />

Bestimmte Kurse sind extra zu buchen und nicht im Preis inkludiert. Diese<br />

werden bei den betroffenen Camps angeführt.<br />

Mitarbeiter*innen<br />

Unsere MitarbeiterInnen werden von uns handverlesen und speziell für die<br />

Aufgabe am Feriencamp bei einer eigenen FerienaktionsmitarbeiterInnen-Schulung<br />

geschult. Jedes Team bereitet sich gewissenhaft auf einen<br />

Ferienaufenthalt vor und reflektiert täglich die Prozesse am Feriencamp.<br />

Die Einteilung der BetreuerInnen erfolgt so, dass regelmäßige Pausen möglich<br />

sind.<br />

Sonstiges<br />

• Wenn im Ferienhaus Bereitschaftsdienste, wie beispielsweise beim<br />

Tischabwischen etc., üblich sind, beteiligen sich alle TeilnehmerInnen<br />

und BetreuerInnen des Kinderfreunde-Aufenthaltes daran.<br />

• Detaillierte Informationen (Gepäckliste, detaillierte Angaben zum<br />

Treffpunkt, usw.) erhalten die Eltern direkt bei Anmeldung im Rahmen<br />

unseres ausführlichen Elterninfopakets.<br />

• Bringt ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin eine Waffe mit auf das<br />

Camp, wird diese unverzüglich abgenommen und bis Turnusende verwahrt.<br />

Waffen, die laut Waffengesetz 1996 als verbotene Waffen und<br />

Kriegsmaterial geführt werden, werden unter Angabe der Personendaten<br />

bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgegeben.<br />

• Für Auslandsreisen benötigt das Kind einen eigenen, gültigen Reisepass.<br />

• Zur Sicherheit der Kinder und Jugendlichen halten wir uns strikt an<br />

das oberösterreichische Jugendschutzgesetz.<br />

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