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Landkreisjournal Nr. 150/2021

Erscheinungsdatum: 23.06.2021

Erscheinungsdatum: 23.06.2021

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Amtsblatt Landkreis Görlitz<br />

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca<br />

Ausgabe <strong>150</strong>, 23. Juni <strong>2021</strong><br />

■ Vom tiefen Westen in den Osten<br />

– Eine erlebnisreiche Reise durch das Unbezahlbarland<br />

René Hesse von der Produktionsgenossenschaft Rosenhain im Gespräch mit Tobias Rieger.<br />

Foto: Christian Fietze<br />

25 Zacken können ja nicht so schwer sein. Betreutes Basteln bei den Herrnhuter Sternen.<br />

Foto: Christian Fietze<br />

Der Stuttgarter Tobias Rieger hat das Leben in der Großstadt gegen die ländliche Idylle des Unbezahlbarlandes<br />

eingetauscht. Als Blogger entdeckt er drei Wochen lang den Landkreis Görlitz und<br />

trägt seine Erlebnisse in Form von Geschichten, Videos und Fotos im Blog „15Grad-OstBlog“ zusammen.<br />

Der Name des Blogs orientiert sich am 15. Längengrad, auf dem unser Landkreis liegt.<br />

„15Grad-OstBlog ist mein leeres Blatt. Mein blinder Fleck auf der Deutschlandkarte. Ich habe keinerlei<br />

Erwartungen und keinerlei Vorstellungen. Ich will das Unbezahlbarland einfach so erleben,<br />

wie es ist“, erklärte Tobias Rieger zu Beginn seiner Reise am 7. Juni.<br />

Die Bloggertour gehört zur Imagekampagne „Unbezahlbarland“ des Landkreises Görlitz. Mit dem<br />

unvoreingenommenen Blick von außen soll Tobias Rieger herausfinden, was unsere Heimat zu etwas<br />

Besonderem macht, wie die Menschen hier ticken und welche Potenziale in ihnen schlummern.<br />

Schon nach wenigen Tagen war er fasziniert von der hohen Lebensqualität: „Ich glaube, Ihr wisst<br />

gar nicht, wie schön Ihr es hier habt“, sagte er. So war er auch von der Architektur der historischen<br />

Städte und der Umgebindehäuser absolut begeistert: „Es gibt hier so tolle Häuser, davon träumt in<br />

Berlin jeder Hipster, weil sie unerschwinglich sind.“<br />

Vor ein paar Jahren war Tobias Rieger bereits für kurze Zeit in Görlitz. Die Stadt hatte ihn damals<br />

fasziniert. Den gesamten Landkreis konnte er jedoch nicht kennenlernen. Das holt er nun nach.<br />

Sein Tourenplan ist gut gefüllt. Vom höchsten Berg des Landkreises, der Lausche, im Süden bis zum<br />

Kerngebiet des Strukturwandels, dem Tagebau Nochten, im Norden ist er unterwegs. Unternehmen<br />

des Landkreises, Forschungseinrichtungen und die Hochschule sind Etappenziele seiner Reise.<br />

Er wird sich als Neißekapitän ausprobieren und in der „Geheimen Welt von Turisede“ in eine fremde<br />

Abenteuerwelt eintauchen. Im Mittelpunkt stehen aber die Gespräche mit den Menschen. Er<br />

will herausfinden, was sie an ihrer Heimat lieben und warum es schön ist, hier zu leben, zu arbeiten,<br />

zu lernen oder zu studieren. „Ich möchte ihre Geschichten hören, ihre Hoffnungen, ihre Wünsche<br />

und ihre Ängste“, erläutert der Blogger. Vom ersten Tag seiner Reise an ist er offenen, herzlichen<br />

und engagierten Bewohnern des Unbezahlbarlandes begegnet. Über den Blog hat er manche<br />

Einladung zu einem Besuch und diverse Hinweise zu Orten, die er sich unbedingt anschauen soll,<br />

erhalten. So hatten ihn auch die fünfjährigen Fußball-Bambinis des SV Ludwigsdorf 48 zu ihrem<br />

Training eingeladen. Die 20 fußballbegeisterten Mädchen und Jungen haben sein Herz im Sturm<br />

erobert. Leidenschaftliches Handeln hat Tobias auch bei seinen erwachsenen Gastgebern angetroffen.<br />

Ob in der Pflege, beim Sterne basteln, Bier brauen, Zelte nähen oder beim Traktor fahren –<br />

überall traf er auf Menschen, die ihre Arbeit von Herzen gern machen.<br />

Ob Tobias Rieger bei seiner Reise durch das Unbezahlbarland herausfindet, was die unbezahlbaren<br />

Vorteile gegenüber dem Leben in der Großstadt sind? Die Antwort darauf liefert der Blog 15Grad-<br />

OstBlog. Täglich berichtet der Blogger auf dieser Seite von seinen Erlebnissen und Entdeckungen.<br />

15Grad-OstBlog ist Teil der Imagekampagne „Unbezahlbarland“ des Landkreises Görlitz. Die Entwicklungsgesellschaft<br />

Niederschlesische Oberlausitz mbH setzt diese Imagekampagne im Rahmen<br />

eines Projektes der regionalen Fachkräfteallianz im Auftrag des Landkreises um. Diese Maßnahme<br />

wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen<br />

Landtags beschlossenen Haushaltes.<br />

www.15Grad-OstBlog.de<br />

■ Ausbildung im Landratsamt – Gar nicht so trocken wie man denkt…<br />

Über 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedensten kommunalen Aufgaben arbeiten<br />

an den Standorten des Landratsamtes in Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser. Als einer<br />

der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe der Region ist die Landkreisverwaltung vorrangig<br />

Dienstleister für die Belange von rund 252.000 Landkreiseinwohnerinnen und -einwohner, aber<br />

auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand. Für die Bewältigung<br />

der vielen Aufgaben werden gute Fachleute gebraucht. Deshalb<br />

bildet das Landratsamt Görlitz jedes Jahr junge Leute aus.<br />

Folgende Ausbildungen werden 2022 angeboten:<br />

– Verwaltungsfachangestellte*r, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung<br />

– Fachinformatiker*in, Fachrichtung Systemintegration<br />

– Straßenwärter*in.<br />

Außerdem ist die Landkreisverwaltung Praxispartner für den Bachelor-Studiengang<br />

Allgemeine Verwaltung.<br />

Wer aber erst einmal herausfinden möchte, ob Verwaltung überhaupt das Richtige ist, kann das am<br />

besten im Rahmen eines Praktikums herausfinden.<br />

Weitere Informationen zu den Ausbildungen und Praktikas sind im Innenteil auf Seite 9 oder unter<br />

ausbildung.landkreis.gr zu finden.<br />

Wir freuen uns auf Euch!


AKTUELLES<br />

■ Naturschutzstation Muskauer Heide<br />

Seit Anfang <strong>2021</strong> gibt es eine weitere Naturschutzstation<br />

im Landkreis Görlitz: die Naturschutzstation Muskauer<br />

Heide in Trägerschaft der Station für Technik, Naturwissenschaften,<br />

Kunst - Weißwasser e.V. Der Name „Muskauer<br />

Heide“ wurde gewählt, um den Wirkungsbereich<br />

der Station hervorzuheben. Der Schwerpunkt der Arbeit<br />

liegt in der vom Bergbau beeinflussten Landschaft im<br />

Norden des Landkreises Görlitz.<br />

In enger Zusammenarbeit mit der NABU Regionalgruppe Weißwasser (Naturschutzbund Deutschland<br />

e.V.) und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises sowie der Landesstiftung Naturund<br />

Umwelt möchte die Naturschutzstation Ansprechpartner für alle Bürger*innen der Region<br />

sein.<br />

Ein Herzensbedürfnis ist die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, da sie die Gestalter<br />

und Bewahrer der Welt von morgen sind.<br />

Hintergrund: Die Station für Technik, Naturwissenschaften, Kunst - Weißwasser e.V., gegründet<br />

1953, kann auf eine lange Tradition zurückgreifen. Stets waren die Themen des Naturund<br />

Umweltschutzes ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit in den zurückliegenden Jahrzehnten.<br />

Die naturwissenschaftliche Arbeit, der praktische Naturschutz und die Umweltbildung<br />

als die drei Säulen ihrer Arbeit, sollen dazu beitragen, die Bevölkerung zu sensibilisieren und<br />

die Bereitschaft wecken, mitzugestalten, damit unsere Umwelt noch lebenswerter wird.<br />

Naturschutzstation Muskauer Heide, Prof.-Wagenfeld-Ring 130, 02943 Weißwasser<br />

www.naturschutzstation-weisswasser.de<br />

Impressum<br />

■ Neu im Geo-Zentrum-Zittau<br />

Herausgeber: Landratsamt Görlitz, Pressestelle, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, 03581 663-9006,<br />

E-Mail: presse@kreis-gr.de; V.i.S.d.P.: Bernd Lange; www.kreis-goerlitz.de<br />

Auflage: 130.000 Exemplare, Landkreis Görlitz<br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 18. Juni <strong>2021</strong><br />

Sonderveröffentlichungen/Anzeigen:<br />

DDV Neiße GmbH, Peggy Lange, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz<br />

Anzeigen Niesky: Uwe Tauterat, 0152 37397302;<br />

Anzeigen Weißwasser: Timm Dietrich, G 0173 59 26 849<br />

Anzeigen Görlitz/Löbau/Zittau: Christian Scharf, 0152 0694 35 41<br />

Verteilung: Peggy Lange, 03583 77555873<br />

Layout/Satz:<br />

Druck:<br />

DDV Neiße GmbH Görlitz, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz<br />

DDV Druck GmbH, Meinholdstraße 2, 01129 Dresden<br />

<strong>Landkreisjournal</strong> online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/<strong>Landkreisjournal</strong><br />

Nächster Erscheinungstermin: <strong>Nr</strong>. 151: 28. Juli <strong>2021</strong><br />

Das Fossil des Jahres 2020, der Urvogel Archaeopteryx, ist<br />

neu in der umfangreichen Sammlung des Geo-Zentrums<br />

Zittau (GZZ). Archaeopteryx ist das Bindeglied zwischen<br />

Reptilien und Vögeln. Er lebte vor ungefähr <strong>150</strong> Mio. Jahren<br />

im Juras. Im Plattenkalk von Solhofen (Franken) wurden<br />

die weltberühmten Fossilien gefunden.<br />

Das GZZ, Schillerstr. 5A, ist donnerstags 14 – 18 Uhr oder<br />

nach Anmeldung geöffnet.<br />

Kontakt: G 03583 6996091<br />

oder per E-Mail: info@geo-zentrum-zittau.de<br />

Fossilien in der Ausstellung<br />

Foto: Günter Küpper<br />

2<br />

Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


BILDUNGSSEITE<br />

■ Erfolg für Nieskyer<br />

Nachwuchs-Schauspieler<br />

Mit großem Stolz und unsagbarem Elan hat die Theatergruppe „ELEVEN“ des Friedrich-Schleiermacher-Gymnasiums<br />

Niesky die Nachricht erhalten, dass das über viele Jahre hinweg entstandene und<br />

perfektionierte Theaterstück „Wir sind alle Kosmonauten [relaunched]“ zum Theatertreffen der Jugend<br />

in Berlin eingeladen wird. Dafür hatten sich deutschlandweit 104 Gruppen beworben und nur<br />

zwei der eingeladenen sind Schultheaterproduktionen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte<br />

in diesem Jahr nur ein virtuelles Theatertreffen vom 28. Mai bis 3. Juni stattfinden, an welchem<br />

die 15 „ELEVEN“ der 10. Klassen teilnahmen. In der Inszenierung schauen die Schüler*innen aus der<br />

Perspektive von Weltraumfahrer*innen auf ihr Zusammenleben. In ihrem Sputnik umkreisen sie<br />

den trauerblauern Planeten und sezieren unsere Lebensweise. Entstanden sind elektrisierende Choreografien,<br />

performative<br />

Songinterpretationen und<br />

chorische Selbstbefragungen<br />

mit individuell gestalteten<br />

Phantasy-Pop-Masken, glitzernden<br />

gold- und silberfarbigen<br />

Kostümen. Bemerkenswert<br />

ist die spielerische Aneignung<br />

der darstellenden<br />

Künste wie der Popmusik<br />

und ihrer Umformung in die<br />

Körper- und Gedankenwelt<br />

der jungen Protagonist*innen.<br />

An dieser Stelle ein<br />

herzlicher Glückwunsch für<br />

diesen tollen Erfolg!<br />

■ Neue Materialien<br />

für Nachbarsprachen<br />

Die Landesstelle Nachbarsprachen hat neue Materialien<br />

für den alltagsintegrierten Polnisch- und Tschechisch-Erwerb<br />

im Vorschulbereich veröffentlicht:<br />

1. Mit dreisprachigen Beschriftungen können u. a.<br />

typische Kita-Gegenstände, Raumausstattungen,<br />

Türbeschriftungen und weitere Dinge, die in Kindertagesstätten<br />

im Tagesablauf verwendet werden, benannt<br />

und so die Sprachen unserer Nachbarn für alle<br />

sicht- und erlebbar gemacht werden.<br />

2. Die Plakate mit Alphabeten der Nachbarsprachen<br />

und einer entsprechenden Aussprachehilfe auf<br />

Deutsch sollen die korrekte Wiederholung der teilweise<br />

schwierigen Laute (nicht nur) in der Kita erleichtern.<br />

Ergänzend sind die einzelnen Buchstaben<br />

der Alphabete mit passenden Bildern zu einem Wort<br />

untersetzt, worin der jeweilige Laut vorkommt.<br />

Die Materialien können in der Nachbarsprachbibliothek<br />

auf www.nachbarsprachen-sachsen.eu kostenfrei<br />

heruntergeladen und ausgedruckt werden.<br />

Sie wollen mehr erfahren? Dann nehmen Sie am 29. Juni, 16 Uhr, an der nächsten digitalen Veranstaltung<br />

„čaj & kawa mit der LaNa“ zum Thema „Neue mehrsprachige Materialien für die Nachbarsprachpraxis<br />

in der Kita“ teil.<br />

Anmeldung: G 03581 663-9307 oder E-Mail an nachbarsprachen-sachsen@kreis-gr.de<br />

■ Förderung wird noch einfacher<br />

Durch die Pandemie-Einschränkungen leiden auch viele grenzüberschreitende Kita-Partnerschaften<br />

und Projekte. Deshalb erleichtert das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) als Fördermittelgeber<br />

<strong>2021</strong> seine Antragsverfahren, hat Fördersätze angehoben und unterstützt auch die Anschaffung<br />

von Materialien, die sonst nicht förderfähig sind. Für sächsische Kitas und das Förderprogramm<br />

„Kind trifft Dziecko“ bedeutet das: Projekte können vollständig online oder hybrid geplant und<br />

umgesetzt werden. Die Anschaffung von digitaler Technik (z. B. Laptops, Tablets, Headsets) wird<br />

mit bis zu 500 Euro gefördert. Kosten für den Zugang zu/ Lizenzen für Internettools, die Kommunikation<br />

und Onlinearbeit ermöglichen, werden gefördert. Preise und Werbematerialien werden bezuschusst.<br />

Honorare für die Projektkoordination werden anteilig gefördert. Der Eigenanteil von 10<br />

Prozent ist auch durch Sachleistungen oder ehrenamtliche Arbeit nachweisbar.<br />

So soll den Kitas der Zugang zu ihren Partnern vereinfacht werden, um an ihren Kooperationen<br />

festhalten zu können. Die LaNa steht Ihnen für Fragen rund um das Förderprogramm „Kind trifft<br />

Dziecko“ als Zentralstelle des DPJW kompetent zur Seite und begleitet Sie von der Antragstellung<br />

bis zur Abrechnung. Infos zur Förderung: www.nachbarsprachen-sachsen.eu/foerderung<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

3


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ 9. Sitzung des Kreistages<br />

Die 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 30.06.<strong>2021</strong>, 15.00 Uhr, in der Sporthalle<br />

des BSZ „Christoph Lüders“, Eingang Sattigstraße 10, 02826 Görlitz statt. Der Öffentlichkeit<br />

stehen nur eingeschränkte Platzkapazitäten zur Verfügung, die öffentliche Sitzung wird per Livestream<br />

übertragen.<br />

Tagesordnung öffentlich:<br />

1 Eröffnung<br />

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der<br />

Tagesordnung<br />

1.2 Abstimmung über Einwände zu den Kreistagsniederschriften vom 31.03.<strong>2021</strong> und 22.04.<strong>2021</strong><br />

2 Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit gemäß § 16 SächsLKrO bei Herrn Frank Engemann (Alternative für Deutschland)<br />

3 Vorstellung der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH<br />

4 Neuordnung Geschäftsführung Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH<br />

5 Neuordnung Geschäftsführung Naturschutzzentrum „Zittauer Gebirge“ gGmbH<br />

6 Widerruf und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische<br />

Oberlausitz mbH<br />

7 WEM Gesellschaft zur Betreibung der Waldeisenbahn Muskau mbH – Projektantrag<br />

8 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen für die Baumaßnahme K 8668 - Instandsetzung<br />

Bauwerk 2 in Ebersbach-Neugersdorf<br />

9 Feststellung des Jahresabschlusses des Landkreises Görlitz per 31.12.2019<br />

10 Haushaltssatzung und Budgetplan <strong>2021</strong>/2022 des Landkreises Görlitz<br />

11 Zukunft der Theaterfinanzierung im Kulturraum<br />

12 Sonstiges<br />

17 Uhr Öffentliche Fragestunde<br />

Bernd Lange, Landrat<br />

■ Sieben-Tage-Inzidenz<br />

im Landkreis Görlitz unter 35<br />

Bekanntgabe des Landratsamtes des Landkreises Görlitz zur Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes<br />

von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner des Landkreises vom 11.06.<strong>2021</strong><br />

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz gibt gemäß § 3 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung<br />

(SächsCoronaSchVO) bekannt:<br />

Die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner wurde im Landkreis Görlitz<br />

an sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten.<br />

Das Robert Koch-Institut hat für den Landkreis Görlitz die folgenden Schwellenwerte ausgewiesen:<br />

Datum 07. Juni <strong>2021</strong> 08. Juni <strong>2021</strong> 09. Juni <strong>2021</strong> 10. Juni <strong>2021</strong> 11. Juni <strong>2021</strong><br />

Inzidenz 21,4 16,2 12,3 7,5 8,7<br />

Maßgeblich sind gemäß § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO die durch das Robert Koch-Institut im Internet<br />

unter http://www.rki.de/inzidenzen für den Landkreis Görlitz veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenzen.<br />

Ab dem 14.06.<strong>2021</strong> treten damit die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz Verordnung in<br />

Kraft, die eine Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 voraussetzen.<br />

Damit gilt insbesondere Folgendes:<br />

A. Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.<br />

B. Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.<br />

C. An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht<br />

entfällt.<br />

D. Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.<br />

E. Saunen, Dampfbäder- und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller<br />

Testung der Besucher öffnen.<br />

F. Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und<br />

Kontaktnachverfolgung öffnen.<br />

G. Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit<br />

(genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.<br />

H. Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten<br />

werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:<br />

Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden<br />

kann, Messen im Innenbereich, Großveranstaltungen, Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen und<br />

Prostitutionsangebote.<br />

Bernd Lange<br />

Landrat Görlitz, den 11. Juni <strong>2021</strong><br />

■ Beschlüsse der Ausschüsse des<br />

Kreistages<br />

8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.<strong>2021</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 058/<strong>2021</strong><br />

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt, die eingereichte Projektskizze „Jugendverbandsarbeit“<br />

des Jugendring Oberlausitz e.V. vom 06.01.<strong>2021</strong> abzulehnen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 059/<strong>2021</strong><br />

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt, zur Ausgestaltung der Jugendverbandsarbeit<br />

im Jahr <strong>2021</strong> 40.000 Euro zur Projektförderung für Jugendverbandsarbeit, für Jugendbeteiligung<br />

oder zur Aus-, Fort- und Weiterbildung junger Menschen zur Verfügung zu stellen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 060/<strong>2021</strong><br />

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt<br />

1. die Faktoren entsprechend Anlage 1 zur Priorisierung der Antrag stellenden Schulen nach der<br />

Förderrichtlinie Schulsozialarbeit,<br />

2. die vorrangige Förderung von Personalkosten zur Sicherung der Schulsozialarbeit,<br />

3. die Begrenzung der Schulen für die ein Antrag gestellt wurde, auf die des Jahres <strong>2021</strong> für die<br />

Jahre 2022-2024,<br />

4. die Festschreibung des Verfahrens für die nächsten 3 Jahre, d. h. bis 2024.<br />

Anlage 1: Förderung der Schulsozialarbeit ab 2022<br />

FAKTOREN<br />

• Schulart und deren Wichtung<br />

1. Oberschulen<br />

2. Grundschulen und freie Schulen<br />

3. Gymnasien<br />

• Schulen für die im Jahr <strong>2021</strong> ein Antrag gestellt wurde<br />

• Anzahl der Schüler*innen in Klassen<br />

• Flächenfaktor<br />

8. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 01.06.<strong>2021</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 025/<strong>2021</strong><br />

Der Technische Ausschuss ändert Beschluss <strong>Nr</strong>. 002/2019 vom 19.11.2019 dahingehend ab, dass bei<br />

den unter Pkt. 2 a) genannten Mitgliedern anstelle von Herrn Dr. Rainer Harbarth als Vertreter für<br />

die Fraktion DIE LINKE. Herr Bernd Jähne als Mitglied der zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Begleitung<br />

der Vergabe des Breitbandausbaus im Landkreis Görlitz berufen wird.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 026/<strong>2021</strong><br />

Der Technische Ausschuss ändert den Beschluss <strong>Nr</strong>. 10/2020 vom 12.05.2020 dahingehend ab, dass<br />

bei den unter Pkt. 2 a) genannten Mitgliedern anstelle von Herrn Dr. Rainer Harbarth als Vertreter<br />

für die Fraktion DIE LINKE. Herr Bernd Jähne als Mitglied der zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Begleitung<br />

der Vergabe von Verkehrsleistungen im Landkreis Görlitz berufen wird.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 027/<strong>2021</strong><br />

Der Technische Ausschuss nimmt das Arbeitsergebnis der zeitweiligen Arbeitsgruppe zur Vergabe<br />

von Verkehrsleistungen im Landkreis Görlitz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Landrat,<br />

auf der Grundlage dieser Arbeitsergebnisse (Anlage kann im Kreistagsbüro eingesehen werden.)<br />

die Ausschreibungsunterlagen erstellen zu lassen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 028/<strong>2021</strong><br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K 8681 Instandsetzung Löbau-<br />

B 178 an die Firma Bau GmbH Franke, Scheibe 17, 02779 Hainewalde mit einem Auftragsvolumen<br />

von 317.270,65 €.<br />

Bernd Lange, Landrat<br />

■ Bundestagswahl <strong>2021</strong><br />

2. Ergänzende Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 157 (Görlitz) zur Einreichung<br />

von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September <strong>2021</strong><br />

Senkung der Zahl erforderlicher Unterstützungsunterschriften<br />

Am 9. Juni <strong>2021</strong> wurde das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes<br />

vom 3. Juni <strong>2021</strong> verkündet (BGBl. I S. 1482) und ist am 10. Juni <strong>2021</strong> in Kraft getreten. Durch dieses<br />

Gesetz wird für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag der § 52a in das Bundeswahlgesetz eingefügt,<br />

mit dem die Zahl der für Wahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften jeweils<br />

auf ein Viertel reduziert wird.<br />

Bezug nehmend auf die Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September <strong>2021</strong> vom 04. Januar <strong>2021</strong><br />

(<strong>Landkreisjournal</strong> Ausgabe 145, vom 27. Januar <strong>2021</strong>), Abschnitt B, Ziffer 5., 6., 7. und 8. d) wird<br />

hiermit bekannt gemacht, dass sich die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften damit<br />

von 200 auf 50 reduziert.<br />

Sylvia Bumann, stellv. Kreiswahlleiterin Görlitz, 17.06.<strong>2021</strong><br />

4<br />

Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Behinderung? Teilhabe? Fragen?<br />

Die EUTB® Beratungsstellen Görlitz und Niesky stehen ab sofort wieder für das persönliche Gespräch<br />

zur Verfügung. Sie erreichen die Beratungsstelle in Görlitz jeweils Dienstag und Donnerstag<br />

10-14 Uhr, in Niesky Dienstag 9-15 Uhr sowie Donnerstag 12-15 Uhr. Ratsuchende melden sich am<br />

besten telefonisch unter 03581 8787 333 zur Vereinbarung eines Termins.<br />

Die Beratungsstellen beraten kostenfrei und ergänzend zu den Kostenträgern zu allen Themen<br />

rund um Behinderung. Unterstützung gibt es z. B. bei der Beantragung von Assistenzleistungen,<br />

Schulbegleitung, Schwerbehindertenausweis, Wohnraumanpassung, Wiedereingliederung. Die Beratungsstelle<br />

steht auch Angehörigen und Freunden von Behinderten sowie schwer Kranken für ihre<br />

Fragen zur Verfügung.<br />

www.teilhabe-lkgr.de<br />

■ Bekanntmachung<br />

der Betriebskosten für 2020<br />

Bekanntmachung der Betriebskosten 2020 für Einrichtungen der Ganztagesbetreuung nach<br />

§ 1 Abs. 2 der SächsFöSchülBetrVO des Landkreises Görlitz<br />

Zusammensetzung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und Monat<br />

bezogen auf eine sechsstündige Betreuung<br />

Durchschnittliche Personalkosten 271,50 €<br />

Durchschnittliche Sachkosten 123,49 €<br />

Durchschnittliche Betriebskosten 394,99 €<br />

Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und Monat<br />

bezogen auf eine sechsstündige Betreuung<br />

Landeszuschuss 174,42 €<br />

Elternbeitrag (ungekürzt) 66,00 €<br />

Anteil öffentlicher Schulträger 154,57 €<br />

■ Wohngeldverfahren jetzt online<br />

möglich<br />

Am 1. Juni startete der Landkreis Görlitz mit dem digitalen Wohngeldverfahren. Ab sofort können<br />

Erstanträge auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de gestellt<br />

werden. Auch die erforderlichen individuellen Unterlagen, z. B. der Mietvertrag sowie Nachweise<br />

über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Um das neue Verfahren<br />

zu nutzen, brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto.<br />

Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt<br />

und kann künftig auch für andere Online-Verfahren genutzt werden.<br />

Der Wohngeldantrag online ist eine weitere Dienstleistung im Rahmen der Durchsetzung des Onlinezugangsgesetzes<br />

zur Bereitstellung digitaler Dienstleistungen für den Bürger im Land Sachsen.<br />

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist Bestandteil des Strategieprogramms „Verwaltung<br />

4.0“, das auf mehr Bürgernähe, flankiert durch optimale digitale Unterstützung, setzt. Im Laufe des<br />

Jahres sollen auch andere Antragsvarianten zum Beispiel der Antrag auf Lastenzuschuss oder Anträge<br />

auf Erhöhung, Änderung sowie Weiterleistung online verfügbar gemacht werden.<br />

■ Ankündigung<br />

von Vermessungsarbeiten<br />

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in den Gemarkungen<br />

Kleinradmeritz, Meuselwitz Flur 5 und Meuselwitz Flur 10 ab Juli <strong>2021</strong> umfangreiche Vermarkungsund<br />

Vermessungsarbeiten zur Bestimmung von Passpunkten für die geometrische Verbesserung<br />

der Liegenschaftskarte durch. Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster<br />

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVerm-<br />

KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung<br />

vom 12. April <strong>2021</strong> (SächsGVBl. S. 517) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten<br />

und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe<br />

sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die<br />

Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).<br />

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer,<br />

Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung<br />

zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen<br />

können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs.<br />

1 <strong>Nr</strong>. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

■ Trinkwasserschutzgebiete<br />

Oybin und Lückendorf<br />

Öffentliche Auslegung der Verordnungsentwürfe zur Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete<br />

Oybin – Talfassungen und Lückendorf<br />

Im Interesse der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist zum Schutz des Grundwassers<br />

in den Einzugsgebieten der Wasserfassungen für die Wasserwerke Eichgraben, Oybin und Lückendorf<br />

eine Anpassung der jeweiligen Trinkwasserschutzgebiete vorgesehen. Die Überarbeitung<br />

und Neufestsetzung der Trinkwasserschutzgebiete ist erforderlich, da diese mehr als 40 Jahre nach<br />

ihrer Erstausweisung den heutigen fachlichen Bemessungsgrundsätzen sowie gesetzlichen Anforderungen<br />

nicht mehr entsprechen.<br />

Hiermit wird gemäß § 121 Abs. 2 SächsWG bekanntgegeben, dass die Entwürfe zu den Verordnungstexten,<br />

die Übersichtskarten sowie die Listen der von den Trinkwasserschutzgebieten betroffenen<br />

Flurstücke im Zeitraum vom 28.06.<strong>2021</strong> bis 23.07.<strong>2021</strong> öffentlich ausgelegt werden.<br />

Die Auslegung erfolgt beim Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Str. 52, Zimmer<br />

2004, 02708 Löbau (telefonische Terminabsprache unter 03581 663-3167 erforderlich)<br />

sowie bei der Gemeindeverwaltung Oybin, Freiligrathstraße 8, 02797 Oybin (telefonische Terminabsprache<br />

unter 035844 76630 oder 76635 erforderlich)<br />

während der jeweils dort ortsüblichen Öffnungszeiten.<br />

Gleichzeitig stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Görlitz (Amtliche Bekanntmachungen)<br />

zur Verfügung.<br />

Mit der öffentlichen Auslegung wird allen von den Trinkwasserschutzgebieten betroffenen Grundstückseigentümern,<br />

Gemeinden und sonstigen Berechtigten die Möglichkeit gegeben, die Entwürfe<br />

der Verordnungstexte, Übersichtskarten sowie der Flurstückslisten einzusehen und sich dazu zu äußern.<br />

Hinweis: Einwendungen gegen die Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete sowie Anregungen<br />

zu den Verordnungsentwürfen können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />

(bis 06.08.<strong>2021</strong>) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde vorgebracht<br />

werden.<br />

■ Auflösung Überhakenflurstücke<br />

Anhörung zum Verfahren zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen in der Gemeinde<br />

Rothenburg.<br />

Im Liegenschaftskataster existieren Flurstücke, welche aus getrennt liegenden Teilen bestehen, sogenannte<br />

Überhakenflurstücke, § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG definiert den Begriff des Flurstücks<br />

als „geometrisch eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche“. Dies bedeutet, dass ein Flurstück<br />

durch einen geschlossenen Linienzug begrenzt sein muss und gemäß § 10 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 Sächs-<br />

VermKatG mit einer bestimmten Bezeichnung im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben<br />

wird. Dabei darf jede Flurstücksnummer in einer Gemarkung nur einmal vorkommen. Damit<br />

stellen Überhakenflurstücke fehlerhafte Bestandsdaten dar, die durch das Amt für Vermessungswesen<br />

und Flurneuordnung mittels Zerlegung zu berichtigen sind.<br />

Betroffen sind folgende Flurstücke:<br />

Unter der Antragsnummer 1990/21 - Gemarkung Nieder-Neundorf Flur 3: 89<br />

Unter der Antragsnummer 1991/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 2: 315, 330, 369/1, 378, 421, 424,<br />

431, 432, 433, 434, 435, 436, 437, 438, 439, 440, 450, 490, 491, 492, 493, 498<br />

Unter der Antragsnummer 1992/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 4: 4, 11, 12, 70/2, 135, 136<br />

Unter der Antragsnummer 1993/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 5: 37/2<br />

Unter der Antragsnummer 1994/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 10: 100<br />

Unter der Antragsnummer 1995/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 12: 126<br />

Unter der Antragsnummer 1996/21 - Gemarkung Rothenburg Flur 13: 186, 187<br />

Unter der Antragsnummer 1997/21 - Gemarkung Uhsmannsdorf Flur 1: 21/1, 65/2, 113/3, 113/6,<br />

136, 143, 146, 153, 154, 155, 156, 157, 277, 280, 281, 285, 288/4, 289/4, 421, 565, 566, 569<br />

Unter der Antragsnummer 1998/21 - Gemarkung Uhsmannsdorf Flur 4: 2, 3, 6, 9, 10, 11, 12, 13, 32,<br />

64, 69, 85, 87, 97, 99, 106, 114, 124, 126, 127, 130<br />

Die Auflösung der Überhakenflurstücke wird in der Weise durchgeführt, dass die einzelnen Flurstücksteile<br />

eine eigene und neue Flurstücksnummer erhalten. An den Umfangsgrenzen werden keine<br />

Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird auf der Grundlage von Luftbildern<br />

offensichtlich fehlerhaft im Liegenschaftskataster geführte Nutzungen dieser Flurstücke berichtigt<br />

und aktualisiert. Das Verfahren ist kostenfrei.<br />

Die Eigentümer haben hiermit bis zum 22.07.<strong>2021</strong> Gelegenheit, vorhandene Einwände gegen das<br />

Verfahren, insbesondere Hinweise zur tatsächlichen Nutzung des Flurstücks, vorzubringen. Diese<br />

sind schriftlich beim Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer Straße 42,<br />

02708 Löbau einzureichen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Görlitz können<br />

die Eigentümer in der Geschäftsstelle bei o.g. Adresse nach vorheriger Anmeldung auch Einsicht in<br />

die Verfahrensakten nehmen und sich dazu äußern.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

5


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Offenlegung der Änderung von<br />

Daten des Liegenschaftskatasters<br />

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster<br />

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom<br />

29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12.<br />

April <strong>2021</strong> (SächsGVBl. S. 517)<br />

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters<br />

geändert:<br />

I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung<br />

von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen<br />

Betroffene Flurstücke<br />

Gemeinde Krauschwitz, Gemarkung Krauschwitz Flur 9: 40<br />

Gemeinde Krauschwitz, Gemarkung Sagar Flur 2: 303, 344<br />

Gemeinde Krauschwitz, Gemarkung Sagar Flur 3: 274/1, 274/2<br />

Gemeinde Krauschwitz, Gemarkung Sagar Flur 8: 98<br />

Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel Flur 1: 29/3, 39, 42, 45, 46, 47, 48, 97, 99, 100, 103,<br />

105, 107, 138, 143, 147, 189, 191, 195, 198, 199, 205, 208<br />

Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel Flur 2: 39/1, 46, 73, 74/2, 189, 194, 198, 199, 200, 201<br />

Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel Flur 3: 136, 148/1<br />

Art der Änderung<br />

1. Zerlegung (alle)<br />

2. Berichtigung eines Zeichenfehlers (Weißkeißel Flur 1, Krauschwitz Flur 9)<br />

3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle)<br />

II. Änderung aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen<br />

Betroffene Flurstücke<br />

Gemeinde Boxberg, Gemarkung Reichwalde Flur 1: 1, 5, 12, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143,<br />

144, 145, 146, 147, 151/2, 152/1, 153/1, 154, 155, 156, 157, 158, 159/1, 160/1, 161, 162, 163, 164, 165,<br />

166, 167, 168/1, 168/2, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184,<br />

185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205,<br />

206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217/1, 217/2, 218/1, 219, 220, 221, 222, 223,<br />

224, 225, 226, 227/1, 228/1, 229/1, 230/1, 245, 260/1, 262/1, 264, 266, 267, 269, 270, 271, 272, 273,<br />

276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293/1, 293/2, 294/1,<br />

294/2, 295/1, 295/2, 296/2, 297/2, 298, 299/2, 299/3, 300/2, 300/3, 301/2, 301/3, 302/1, 302/2, 303, 304,<br />

305, 306, 307, 309, 313, 315, 316, 317, 325, 326, 327, 328, 329<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 1: 14/3, 37/1, 39, 47, 48, 49/1, 52/2, 52/5, 56/1,<br />

56/4, 57/1, 67/6, 78/1, 81, 84/2, 84/4, 85, 88/1, 91/1, 93/1, 97, 98/2, 100/3, 105, 106, 112, 125/3, 127/3,<br />

129/13, 132/1, 133/5, 134/11, 134/13, 135/16, 143/1, <strong>150</strong>, 151/1, 153, 154, 158/1, 158/2, 163, 166/4,<br />

167, 168, 193/2, 197/3, 206/1, 214/2, 215/2, 215/3, 215/7, 215/9, 218/3, 222/4, 224, 232/3, 232/7,<br />

232/14, 232/20, 233/2, 233/3, 233/4, 233/5, 233/6, 235, 238/5, 240<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 2: 1, 4, 6/11, 6/15, 6/16, 14/3, 15, 16/1, 17/1,<br />

17/2, 19/3, 31/3, 33/1, 34/1, 37/4, 40, 41, 42/4, 44/1, 45/1, 48/1, 53/3, 54/6, 62/1, 64/3, 64/4, 65/6, 68/4,<br />

77/3, 77/5, 79/1, 79/2, 79/3, 80, 83/4, 84/4, 85/3, 90/6, 90/7, 93/4, 100<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 3: 2/4, 2/7, 30/4, 31/4, 31/11, 31/12, 31/13,<br />

31/14, 31/16, 31/19, 31/21, 31/22, 31/23, 31/24, 31/27, 33/9, 33/10, 41/2, 41/3, 41/4<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 5: 39/5, 63/9, 64/2<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 6: 3/4<br />

Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben Flur 7: 111/1, 111/2, 148/1, 148/6<br />

Art der Änderung<br />

4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (Reichwalde Flur 1, Groß Düben Flur 1)<br />

5. Veränderung des Gebäudenachweises (alle außer Reichwalde Flur 1)<br />

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich<br />

der Art der Änderung <strong>Nr</strong>. 1 und 2 bekannt gegeben bzw. hinsichtlich der Art der Änderung<br />

<strong>Nr</strong>. 3 bis 5 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen vom 23.06. bis 22.07.<strong>2021</strong> im Landratsamt Görlitz, Amt<br />

für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A<br />

und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr<br />

zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der<br />

genannten Zeiten persönlich oder unter G 03581 663-3527 bzw. -3533 zur Verfügung. Sie haben in<br />

der Geschäftsstelle auch – nach Terminvereinbarung – die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise<br />

und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Das Amt für Vermessungswesen und<br />

Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.<br />

Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächs-<br />

VermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des<br />

Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen<br />

aus den Digitalen Orthophotos die Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVerm-<br />

KatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen,<br />

neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstückes<br />

geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der<br />

Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten<br />

zu veranlassen.)<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter den Nummern 1 (Zerlegung) und 2 (Berichtigung<br />

eines Zeichenfehlers) angeführten Änderungen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen<br />

den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

■ Offenlegung der Ergebnisse von<br />

Grenzbestimmung und Abmarkung<br />

Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen<br />

und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und<br />

Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 15 der Verordnung vom 12. April <strong>2021</strong> (SächsGVBl. S. 517)<br />

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat fehlerhafte Bestandsdaten<br />

des Liegenschaftskatasters berichtigt und die dazu erforderlichen Katastervermessungen und<br />

Abmarkungen von Amts wegen vorgenommen:<br />

Betroffene Flurstücke:<br />

Gemeinde Boxberg, Gemarkung Klitten Flur 19: 80, 93, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 200/2, 201, 204,<br />

206, 223<br />

Gemeinde Boxberg, Gemarkung Klitten Flur 20: 10, 11, 39, 57<br />

Gemeinde Boxberg, Gemarkung Klitten Flur 21: 314<br />

Art der Änderung<br />

1. Absehen von Abmarkungen<br />

2. Entfernen von Grenzmarken<br />

3. Abmarken von Grenzpunkten<br />

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekanntgegeben.<br />

Die Unterlagen liegen vom 24.06.<strong>2021</strong> bis 23.07.<strong>2021</strong> im Landratsamt Görlitz, Amt<br />

für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A<br />

und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30–12 Uhr und 13.30–18 Uhr zur<br />

Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten<br />

Zeiten persönlich (mit Terminvereinbarung) oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch<br />

zur Verfügung.<br />

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung<br />

des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen<br />

die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG<br />

gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist<br />

als mitgeteilt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter Nummer 1 bis 3 angeführten Änderungen<br />

stellen Verwaltungsakte dar, gegen die Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch<br />

einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz,<br />

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

■ Landschaftsschutzgebiet<br />

Herrnhuter Hügelland und Bachtäler<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs<br />

zur Erklärung des Landschaftsschutzgebietes „Herrnhuter Hügelland und Bachtäler“<br />

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Verordnung<br />

zur Erklärung des Landschaftsschutzgebietes „Herrnhuter Hügelland und Bachtäler“ zu erlassen.<br />

Das Schutzgebiet liegt im Landkreis Görlitz auf dem Gebiet der Stadt Herrnhut und der Gemeinde<br />

Oderwitz, in den Gemarkungen Herrnhut, Niederruppersdorf, Großhennersdorf, Ober- und<br />

Niederrennersdorf, Berthelsdorf sowie Niederoderwitz, im Naturraum Östliche Oberlausitz. Es umfasst<br />

im Wesentlichen die Waldgebiete des Heinrichberges, des Hengstberges, des Eulbuschs, des<br />

Roten Berges, des Mörderberges, des Eichlers, den Waldbestand östlich des Triebenbachs sowie die<br />

naturnahen Bachtäler des Petersbaches, des Ehrlichbaches und des Triebenbaches und Teile der daran<br />

angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Anlagen wird in der Zeit vom 5. Juli bis 4. August<br />

<strong>2021</strong> auf der Internetseite des Landkreises Görlitz www.kreis-goerlitz.de unter der Rubrik Landratsamt/<br />

Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausgelegt.<br />

Gleichzeitig kann der Verordnungsentwurf im Landratsamt des Landkreises Görlitz, Umweltamt,<br />

Untere Naturschutzbehörde, Zimmer 1020, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau während der<br />

Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung (G 03581 663-3155) eingesehen werden. Die Zusendung<br />

des Verordnungsentwurfs ist auf Anforderung ebenfalls möglich.<br />

Während dieser Frist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

Unteren Naturschutzbehörde vorgebracht werden. Nach dem Ende des Auslegungszeitraums vorgebrachte<br />

Anregungen und Bedenken werden nicht berücksichtigt. Das Landratsamt des Landkreises<br />

Görlitz wird die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Bedenken prüfen und das Ergebnis<br />

den Betroffenen mitteilen.<br />

Peter Müller, Amtsleiter Umweltamt Görlitz, den 23.06.<strong>2021</strong><br />

6<br />

Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Wichtige Informationen für Imker<br />

Bienengesundheitsmobil<br />

Die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische<br />

Oberlausitz mbH hat gemeinsam<br />

mit den Projektpartnern LE-<br />

BENs(T)RÄUME e. V., Stadt Bernstadt und den tschechischen Gemeinden Okrouhla und Polevsko ein<br />

Bienen-Gesundheits-Mobil innerhalb des grenzüberschreitenden Projektes „Mit den Bienen zum<br />

Nachbarn fliegen“ angeschafft. Seit Mitte 2020 steht ein Pkw-Anhänger unter dem Begriff „BEE<br />

HEALTHY – Bienenrettung“ zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten bereit. Hier sind alle Mittel für<br />

die Behandlung im Krankheitsbefall vorrätig. Zu den wichtigsten Inhalten gehören Dampfwachsschmelzer,<br />

Tonnen zum Desinfizieren der Bienenbeuten, Abflammgeräte, Hochdruckreiniger,<br />

Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel und Materialien zur Probenentnahme.<br />

Gemeinsam mit dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA)<br />

und dem tschechischen Bieneninstitut in Dol (CZ) ist der grenzüberschreitende Austausch vorbereitet.<br />

Die Koordinierung des Einsatzes sowie die Verleihung des Mobils wird durch das LÜVA organisiert.<br />

Weitere Informationen: www.beehealthy-sn-cz.eu<br />

■ Allgemeinverfügung<br />

zur Geflügelpest aufgehoben<br />

Vollzug des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) i.d.F.v. 20.<br />

November 2019 (BGBl. I. S. 1626), der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im<br />

Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht), (ABl. L 084 vom 31.3.2016, S. 1) sowie des Sächsischen<br />

Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) i.d.F.v. 9. Juli 2014<br />

(SächsGVBl. S. 386)<br />

Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest<br />

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA GR) erlässt folgende<br />

Amtstierärztliche Allgemeinverfügung:<br />

1. Die Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest<br />

vom 29. April <strong>2021</strong> für den gesamten Bereich der Neiße im Landkreis Görlitz, einschließlich<br />

des Gewässerrandstreifens von 250 m Breite wird widerrufen. Der Widerruf wird sofort wirksam.<br />

2. Diese Amtstierärztliche Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet<br />

und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.<br />

3. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.<br />

Gründe:<br />

I. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung das Risiko der Ausbreitung<br />

in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig<br />

ein. Die Funde bei Wildvögeln beschränkten sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die<br />

nördlichen Bundesländer.<br />

Vor diesem Hintergrund schätzt das Landes-Tierseuchen-Bekämpfungszentrum (LTBZ) gemäß Erlass<br />

des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 30. Dezember<br />

2020 zum Vollzug der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest/ Anordnung der sachsenweiten<br />

risikobasierten Anordnung der Aufstallung von Geflügel (AZ 24-5133/62/9-2020/54660) ein,<br />

dass die flächenhafte Anordnung der Aufstallung grundsätzlich aufgehoben werden kann.<br />

II. Das LÜVA GR ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung<br />

zuständig. Der Widerruf der Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung vom 29. April <strong>2021</strong> begründet<br />

sich in § 49 Abs. 1 VwVfG.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstr. 24,<br />

02826 Görlitz Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder den<br />

Dienststellen der Landesdirektion Sachsen, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße<br />

2, 04107 Leipzig eingelegt wird. Dr. Ralph Schönfelder, Amtstierarzt, Leiter des Amtes<br />

■ Geschäftsführerwechsel<br />

Seit 1. Juni wird das „Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz“, einer der größten kommunalen<br />

Dienstleister mit insgesamt acht Unternehmen, mit einer neuen Geschäftsführerstruktur repräsentiert.<br />

Die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz (MGLG) mbH<br />

wird durch Frank Horn geführt. Das Kreiskrankenhaus Weißwasser gemeinnützige GmbH und die<br />

Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH werden durch den alleinigen Geschäftsführer<br />

Steffen Thiele geführt. Er ist ebenfalls Geschäftsführer der beiden zugehörigen Medizinischen<br />

Versorgungszentren, die an vier Standorten ambulante fachärztliche Praxen unterhalten. Die beiden<br />

dem Gesundheitszentrum zugehörigen Servicegesellschaften, namentlich die Krankenhausservicegesellschaft<br />

Löbau-Zittau mbH und die Servicegesellschaft des Krankenhauses Weißwasser<br />

mbH, werden weiterhin unverändert durch René Kießling geleitet.<br />

■ Einschränkung Wasserentnahme<br />

Öffentliche Bekanntmachung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern<br />

Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I<br />

S. 2585), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni <strong>2021</strong> (BGBl. I S. 1699) geändert worden<br />

ist, erlässt die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz folgende<br />

Allgemeinverfügung<br />

1. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz mittels<br />

Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch gemäß § 26<br />

Abs. 1 und 2 WHG) werden bis einschließlich des 30. September <strong>2021</strong> oder bis auf Widerruf untersagt.<br />

2. Vom Verbot unter <strong>Nr</strong>. 1 ausgenommen sind gewerblich arbeitende Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe<br />

sowie Wasserentnahmen zum Zwecke der Viehtränke.<br />

3. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.<br />

4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.<br />

Gründe: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände<br />

eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar.<br />

Mit der Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde den Eigentümer- und Anliegergebrauch<br />

nach § 26 WHG insoweit ein, dass eine Entnahme mittels Pumpvorrichtungen bis auf Widerruf<br />

untersagt wird. Die Einschränkung ist angemessen und geeignet, um vorsorglich die Lebensgrundlage<br />

Wasser, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Natur und das Wohl der Allgemeinheit<br />

einschließlich Rechte von Wasserrechtsinhabern zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes<br />

Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen<br />

Anforderungen. Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Wasserentnahme aus oberirdischen<br />

Gewässern haben sich an die dort getroffen Regelungen bzw. an die im Sinne der §§ 12 und<br />

33 WHG an die Voraussetzung zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, welche einen Mindestabfluss<br />

im Gewässer sicherstellen muss, zu richten.<br />

Das unter § 16 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Gemeingebrauch eingestufte Entnehmen<br />

von Wasser mit Handgefäßen bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin<br />

fort. Somit sind auch die Interessen der Eigentümer und Anlieger der an die Gewässer grenzenden<br />

Grundstücke angemessen berücksichtigt. Der Landkreis Görlitz ist als Untere Wasserbehörde gemäß<br />

§ 109 Abs. 1 i. V. m. § 110 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 SächsWG und § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 VwVfG die für den Erlass dieser<br />

Entscheidung zuständige Behörde. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen<br />

Widerrufs und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Bahnhofstraße 24, in 02826 Görlitz einzulegen.<br />

Bernd Lange, Landrat Görlitz, 17.06.<strong>2021</strong><br />

■ Zufahrt Landratsamt eingeschränkt<br />

Ab 28. Juni ist für voraussichtlich 3 bis 5 Wochen die direkte Zufahrt zum Landratsamt in der Bahnhofstraße<br />

24 in Görlitz durch Vollsperrung der Salomonstraße ab Höhe des Kreisverkehrs Bahnhofstraße<br />

nicht mehr möglich. Hier wird eine Baustelle eingerichtet. Eine Umleitung wird ausgeschildert.<br />

■ Stellenausschreibung<br />

der Stadt Ostritz<br />

In der Stadtverwaltung Ostritz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle im Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt<br />

mit einer Wochenarbeitszeit von jeweils 25/ optional 30 Stunden unbefristet zu<br />

besetzen. Die Vergütungen richten sich nach dem TVöD. Bewerbungen sind bis zum 09.07.<strong>2021</strong><br />

möglich. Nähere Angaben unter www.ostritz.de oder per G 035823/884-0.<br />

■ Bewerbungsstart für Sächsischen<br />

Gründerinnenpreis <strong>2021</strong><br />

Auch in diesem Jahr wird der Sächsische Gründerinnenpreis vergeben. Um den Preis können sich<br />

sächsische Frauen bis zum 13. Juli bewerben, die sich zwischen dem 1. Januar 2014 und dem<br />

31. Mai <strong>2021</strong> selbstständig gemacht oder die ein Unternehmen übernommen haben. Im Rahmen einer<br />

Festveranstaltung am 9. Oktober <strong>2021</strong> werden zwei Unternehmerinnen ausgezeichnet. Ziel des<br />

Preises ist es, das besondere Engagement von Unternehmensgründerinnen und -nachfolgerinnen<br />

zu würdigen und in den öffentlichen Fokus zu rücken. Zudem sollen Frauen, die über eine Existenzgründung<br />

nachdenken, ermutigt werden, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.<br />

Bewerbungen und weitere Informationen: https://www.gruenderinnenpreis.sachsen.de<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

7


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Aktuelle Situation zur<br />

Afrikanischen Schweinepest (ASP)<br />

bei Wildschweinen im Landkreis<br />

Stand 15. Juni <strong>2021</strong> sind 253 positive ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Görlitz nachgewiesen.<br />

Im zweiten Quartal <strong>2021</strong> ist damit ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Das Seuchengeschehen<br />

breitet sich aktuell in süd-westliche Richtung aus, befindet sich aber noch nördlich der Bundesautobahn<br />

A4. Die Erforderlichkeit einer Erweiterung der Restriktionszonen wird derzeit geprüft.<br />

Die Allgemeinverfügungen vom 11.03.<strong>2021</strong> zur Bekämpfung der ASP im Gefährdeten Gebiet und<br />

zur Bekämpfung der ASP in der Pufferzone gelten weiterhin. Nach wie vor ist es wichtig, die präventiven<br />

Maßnahmen einzuhalten. Dazu gehört auch, dass die Tore der Wildschweinbarriere und<br />

der Umzäunung des Gefährdeten Gebietes nach der Nutzung wieder geschlossen werden.<br />

Für ihre Aufwendungen zur Bekämpfung der ASP erhalten die Jagdausübungsberechtigten im<br />

Landkreis Görlitz eine Aufwandsentschädigung. Aktuell erfolgt die Auszahlung für das I. Quartal<br />

<strong>2021</strong>.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter:<br />

http://asp.landkreis.gr und https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html<br />

Kontakt: Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt des Landkreis Görlitz, E-Mail: tiergesundheit@kreis-gr.de,<br />

G 03581 663-2301<br />

Ausbrüche in Sachsen insgesamt 253<br />

neue Ausbrüche seit 08.06.<strong>2021</strong> 49<br />

im Detail: Anzahl davon neu ASP-positiv davon neu Anteil<br />

Gesamt seit 08.06. seit 08.06. positiver Fälle<br />

Indexfall 1 - 1 - -<br />

Fallwild 368 15 221 45 60,1%<br />

Unfallwild 56 1 1 - 1,8%<br />

Entnahmen 570 39 30 4 5,3%<br />

Summe 995 55 253 49 25,4%<br />

■ Buslinie 831a Zittau – Bogatynia<br />

nimmt wieder Fahrt auf<br />

Ab 3. Juli <strong>2021</strong> startet die<br />

neue Buslinie 831a wieder<br />

und verbindet die<br />

Städte Zittau und das<br />

polnische Bogatynia. Der<br />

Bus ist von Montag bis<br />

Freitag dreimal pro Richtung<br />

und an Wochenenden<br />

zwei Mal pro Richtung unterwegs.<br />

In Zittau gibt es attraktive Anschlüsse an die Züge<br />

nach Dresden, Görlitz und Liberec sowie an<br />

die Zittauer Schmalspurbahn. Neben Ausflügen<br />

in die Städte sind damit beispielsweise Touren<br />

ins Zittauer Gebirge oder zum Naherholungsgebiet<br />

Berzdorfer See möglich.<br />

Montags bis freitags verkehren die Busse um<br />

08.17, 12.17 und 18.17 Uhr ab Bogatynia sowie<br />

um 09.08, 13.08 und 19.08 Uhr ab Zittau. Die<br />

Fahrtzeit beträgt 35 Minuten. An Wochenenden<br />

bestehen Fahrtmöglichkeiten um 10.17 und<br />

16.17 Uhr ab Bogatynia sowie um 11.08 und<br />

17.08 Uhr ab Zittau.<br />

Tickets gibt es im Bus und können in Euro oder<br />

mit Złoty bezahlt werden. Die Fahrscheine werden<br />

auch im Stadtverkehr in Zittau bis 60 Minuten<br />

nach Verkauf anerkannt. Selbstverständlich<br />

werden auch die EURO-NEISSE-Tickets+ auf der<br />

Linie anerkannt.<br />

Kurzlink:<br />

ZVON.DE - grenzüberschreitende Buslinien<br />

■ Kinderleicht zum Ehrenamt<br />

Die Ehrenamtsplattform ehrensache.jetzt stellt momentan gezielt Ehrenämter im Landkreis Görlitz<br />

vor, die es zum Ziel haben, Kinder und Jugendliche zu unterstützen und auch wieder positive Perspektiven<br />

für sie aufzuzeigen.<br />

So sucht die Kinderstiftung Zittau ehrenamtliche Helfer*innen für die Weg- und Busbegleitung von<br />

Kindern im Grundschulalter. Das lokale UNICEF-Team Görlitz freut sich ebenfalls über helfende<br />

Hände beim Aufbau eines Schul- und Kinderrechte-Teams. Gern können Sie sich auch an der Verkehrserziehung<br />

für Vorschul- und Schulkinder beteiligen. Dafür ist die Verkehrswacht Niederschlesische<br />

Oberlausitz dankbar.<br />

Zudem gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, sich für Kinder und Jugendliche zu engagieren.<br />

Zum Beispiel als Wunsch-Oma/Wunsch-Opa beim ASB Regionalverband Zittau/Görlitz e.V., als Telefonberater*in<br />

am Kinder- und Jugendtelefon des ASB oder im Kinder- und Familientreff des Kinderschutzbundes<br />

Görlitz.<br />

Alle Inserate mit dem Handlungsfeld Kinder/Jugend finden Sie auf lkgörlitz.ehrensache.jetzt – aktuell<br />

27 Angebote. Die Mitarbeiter*innen sind auch bei kurzfristigen Ehrenamtsgesuchen sowie der<br />

Inseraterstellung behilflich.<br />

Kontakt: Matthias Bilz, Koordinator ehrensache.jetzt, G 0151 548 819 36<br />

E-Mail: bilz@buergerstiftung-dresden.de<br />

■ Am 7. Juli Informationstag<br />

für Unternehmen<br />

Die IHK-Geschäftsstelle Zittau möchte mit ihren Partnern - der Handwerkskammer Dresden und der<br />

Volksbank Löbau-Zittau - mit dem Informationstag für Unternehmen Unterstützung geben. Es werden<br />

aktuelle Wirtschaftshilfen aufgezeigt und ein Überblick über steuerliche Maßnahmen gegeben.<br />

Der zweite Teil beinhaltet Tipps, wie Mitarbeiter durch begünstigte Gehaltskomponenten an<br />

das Unternehmen gebunden werden können; mit Focus auf steuer- und sozialversicherungsfreie<br />

Zahlungen. Ein abschließender Impulsvortrag regt zum Nachdenken und Hinterfragen des eigenen<br />

Tuns an, denn: Wer sich hinterfragt, kommt weiter.<br />

Termin: 7. Juli <strong>2021</strong>, 9-12 Uhr<br />

Ort: „Die AULA“, Hochwaldstr. 21, 02763 Zittau<br />

Anmeldung (nur online) bis 30. Juni unter https://www.dresden.ihk.de/T34738<br />

Ansprechpartnerin in der IHK-Geschäftsstelle Zittau ist Kristin Groß, G 03583 502235, E-Mail:<br />

gross.kristin@dresden.ihk.de<br />

8<br />

Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


■ Gar nicht so trocken wie man denkt…<br />

AUSBILDUNG ODER STUDIUM IM LANDRATSAMT GÖRLITZ<br />

Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Das<br />

erfahren jedes Jahr unsere Auszubildenden und Studenten. Im Folgenden ein kleiner Einblick:<br />

UNSERE BÜROSTRATEGEN<br />

DUALES STUDIUM Bachelor of Laws „Allgemeine Verwaltung“<br />

UNSERE BÜROAKROBATEN<br />

Ausbildung Verwaltungsfachangestellte*r, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung<br />

Verwaltungsfachangestellte sind täglich für jegliche<br />

Verwaltungsvorgänge zuständig, bilden das<br />

Herzstück der Verwaltung und garantieren einen<br />

reibungslosen Ablauf. Sie bearbeiten Anliegen<br />

der Bürger*innen des Landkreises Görlitz in<br />

den unterschiedlichsten Lebenslagen und setzen<br />

zahlreiche Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

um. Bei der dreijährigen Ausbildung erfolgt die<br />

theoretische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum<br />

in Zittau, der dienstbegleitende Unterricht<br />

in Görlitz und die Praxis in den verschiedenen<br />

Ämtern der Landkreisverwaltung.<br />

UNSERE NETZWERKER<br />

Ausbildung Fachinformatiker*in, Fachrichtung Systemintegration<br />

Fachinformatiker sorgen dafür, dass die<br />

EDV-Systeme in der Landkreisverwaltung<br />

reibungslos laufen und weiterentwickelt<br />

werden. Die Aufgabenfelder erstrecken sich<br />

von der PC- oder Server-Technik bis hin zu<br />

virtualisierten Client- und Serverumgebungen.<br />

Außerdem beraten und schulen Sie Benutzer.<br />

Die dreijährige Ausbildung findet im<br />

Wechsel zwischen der Theorie im Beruflichen<br />

Schulzentrum für Elektrotechnik in<br />

Dresden und der Praxis in der Landkreisverwaltung<br />

statt.<br />

UNSERE WEGBEREITER<br />

Ausbildung Straßenwärter*in<br />

Straßenwärter arbeiten daran, den<br />

Verkehr auf öffentlichen Straßen<br />

und Plätzen jederzeit zu gewährleisten.<br />

Verkehrsflächen werden instand<br />

gehalten, das Straßennetz kontrolliert,<br />

die Straßen von Eis und Schnee<br />

befreit sowie Straßen, Radwege, Verkehrszeichen<br />

sowie Leit- und Schutzeinrichtungen<br />

gereinigt. Die Ausbildungsdauer<br />

beträgt drei Jahre. Die<br />

duale Ausbildung erfolgt blockweise<br />

im Wechsel zwischen der theoretischen<br />

Ausbildung im Beruflichen<br />

Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik<br />

und dem Überbetrieblichen<br />

Ausbildungszentrum (beides in<br />

Zwickau) sowie der praktischen Ausbildung in der jeweiligen Straßenmeisterei (Niesky, Weißwasser,<br />

Lawalde, Zittau).<br />

Der Bachelor-Studiengang Allgemeine Verwaltung bereitet auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitung<br />

und mittlere Führungsfunktion in der Verwaltung vor. Das Studium am Fachbereich Allgemeine<br />

Verwaltung dauert sechs Semester und wird im Rahmen eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages<br />

gegen Entgelt durchgeführt. Das Studium gliedert sich in vier Semester Fachtheorie an der<br />

Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen und zwei Semester Berufspraxis – hier steht<br />

Dir die Verwaltung des Landkreises Görlitz als Praxispartner zur Verfügung. Neben der theoretisch<br />

fundierten Ausbildung in den rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Lehrinhalten ist uns<br />

vor allem ein hohes Maß an Praxisbezug wichtig, damit unsere Nachwuchskräfte für die künftigen<br />

Aufgaben der gehobenen Verwaltungsebene der Kommunalverwaltung vorbereitet sind.<br />

Das Bewerbungsverfahren Ausbildung:<br />

Für eine Ausbildung kannst du dich immer im Jahr bevor die Ausbildung beginnt ab 01. Juni bis<br />

30. September über das Bewerberportal unter ausbildung.landkreis.gr bewerben. Aktuell suchen<br />

wir für den Ausbildungsbeginn September 2022.<br />

Das Bewerbungsverfahren Studium:<br />

Die Bewerbung für einen Studienplatz ist bis zum 1. Oktober für das Folgejahr direkt über die<br />

Hochschule Meißen unter www.hsf.sachsen.de. möglich. Nach gelungenem Einstellungstest erfolgt<br />

die Bewerbung in einem weiteren Schritt bei der Einstellungsbehörde über das Bewerberportal<br />

unter ausbildung.landkreis.gr<br />

Bei einem Praktikum in die Verwaltung reinschnuppern<br />

Ob Verwaltung tatsächlich was für Dich ist, kannst Du am besten im Rahmen eines Praktikums<br />

rausfinden:<br />

• Praktika (Pflichtpraktikum aber auch ein Ferienpraktikum) sind aber einer Dauer von zwei Wochen<br />

möglich<br />

• Bewerbe dich mindestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn über unser Onlineportal. Dies findest<br />

du unter ausbildung.landkreis.gr<br />

• In der Bewerbung enthalten sollte sein:<br />

o Dein Lebenslauf<br />

o Dein letztes Schulzeugnis<br />

o Kurzes Anschreiben mit Angabe des Zeitraumes sowie evt. schon ein „Wunschamt“ (eine Übersicht<br />

über alle Ämter und viele Informationen zu den Aufgaben findest Du auf www.kreis-goerlitz.de)<br />

GUT ZU WISSEN für AZUBIS und STUDENT*INNEN<br />

• 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr<br />

• flexible Arbeitszeiten in Gleitzeit<br />

• attraktive Vergütung zwischen ca. 1.000 und 1.200 Euro<br />

• Übernahmeangebot nach der Ausbildung<br />

• erfahrene Ausbilder*innen in den Fachämtern<br />

• Lernmittelzuschuss<br />

• Abschlussprämie bei bestandener Prüfung (400 Euro)<br />

• Jahressonderzahlung<br />

• zahlreiche Angebote im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement<br />

Kontakte:<br />

Landratsamt Görlitz<br />

Bahnhofstraße 24<br />

02826 Görlitz<br />

für Fragen rund um Ausbildung und Studium:<br />

Peggy Schumann, G 03581 663-1647, E-Mail: ausbildung@kreis-gr.de<br />

für Praktikum:<br />

Anne Worreschke, G 03581 663-1628, E-Mail: praktikum@kreis-gr.de<br />

Weitere Informationen: ausbildung.landkreis.gr<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

9


INFORMATIONEN<br />

Herzliche Glückwünsche<br />

Landrat Bernd Lange gratuliert allen, die im Juni bereits Geburtstag hatten oder noch haben werden, ganz<br />

herzlich. Er wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen.<br />

Der Kreisseniorenrat schließt sich den Glückwünschen insbesondere für die Seniorinnen und Senioren des<br />

Landkreises an.<br />

Foto: Pixabay<br />

■ Naturschutzstation<br />

Östliche Oberlausitz e.V.<br />

Praktische Angebote:<br />

26. Juni, 8- 11 Uhr, Trockenrasen – und daraus gewinnt ihr Heu? Mit Sensenseminar*<br />

Treff: Neuliebel, Fledermausturm<br />

Anmeldung: bis 25. Juni 14 Uhr;<br />

G 035893 508571, E-Mail: umweltbildung@foerderverein-oberlausitz.de<br />

10. Juli, 9-12 Uhr, Gemeinsam im Kampf gegen Traubenkirsche und<br />

Co - Offenlandflächen in Bärwalde werden gepflegt<br />

Treff: Treff Bushaltestelle Ortsmitte Lippen (Ortsteil von 02999 Lohsa)<br />

Anmeldung: bis 9. Juli 14 Uhr; siehe oben<br />

Es gibt noch Restplätze für Ferienangebote:<br />

2. - 6. August, 8.30 bis 16.30 Uhr<br />

Ferienwochenangebot: „Einsatz auf 4 Klauen - wie unsere Schafe die Wiesen retten“*<br />

■ Engagierte Eltern gesucht<br />

Das Sächsische Kultusministerium startet am 17. September <strong>2021</strong> eine neue Ausbildungsrunde für<br />

Elternmitwirkungsmoderatoren (EMM). Die EMM bieten Fortbildungen an, um gewählte Elternvertreter<br />

in ihrem Ehrenamt zu unterstützen. Interessierte Eltern können sich bis zum 2. Juli anmelden.<br />

Die Anmeldeunterlagen sind digital abrufbar unter www.elternmitwirkung-sachsen.de<br />

Die EMM werden im Schuljahr <strong>2021</strong>/22 an sechs Wochenenden ausgebildet, um dann eigenständig<br />

Fortbildungsveranstaltungen in ihren Regionen durchführen zu können. Schwerpunkte der Ausbildung<br />

sind Rechte und Aufgaben in den Mitwirkungsgremien wie Elternrat und Schulkonferenz,<br />

Kommunikations- und Rhetoriktraining, Techniken der Moderation, Planung von Veranstaltungen<br />

und Bedingungen gelingender Elternarbeit. Die Teilnehmer erwerben fachliche und didaktisch-methodische<br />

sowie soziale und moderative Kompetenzen.<br />

Die Fortbildung wird zertifiziert und ist kostenfrei. Nach der Ausbildung treffen sich die Moderatoren<br />

zu regelmäßigen Weiterbildungen und zum Erfahrungsaustausch.<br />

■ Wie geht es der Haselmaus?<br />

9. - 13. August, 8.30 bis 16.30 Uhr<br />

Ferienwochenangebot: „Nicht den Kopf hängen lassen?! - Fledermäuse im Biosphärenreservat“<br />

11. /12. August<br />

Feriencamp: Wildes Leben am Teich<br />

23. - 27. August, 8.30 bis 16.30 Uhr<br />

Ferienwochenangebot: Wildnis Niederspree<br />

Ort: Naturschutzzentrum Schloss Niederspree, Nieder-Spree 6, 02923 Hähnichen<br />

23. - 27. August, 8 bis 16 Uhr<br />

Ferienwochenangebot: Wo kommt unser Essen her?<br />

Bis auf das Ferienwochenangebot „Wildnis Niederspree“ finden alle Angebote in der Naturschutzstation<br />

„Östliche Oberlausitz“ e.V., Dorfstraße 36, 02906 Mücka OT Förstgen statt. Die Anmeldungen<br />

können telefonisch bei der Umweltbildung im Biosphärenreservat unter 035893 508571 oder<br />

per E-Mail: umweltbildung@foerderverein-oberlausitz.de erfolgen.<br />

Nähere Informationen auf: www.foerderverein-oberlausitz.de<br />

■ Frühjahrsaufforstung gelungen<br />

Der Waldbauverein Deutsch Paulsdorf w. V. hat in der Frühjahrspflanzsaison auf den Flächen der<br />

Mitglieder über 20 000 neue Bäume gepflanzt. Für sie bedeutet das Wiederanpflanzen junger Bäume,<br />

dass die Menschen ihren Blick optimistisch in die Zukunft richten und Verantwortung gegenüber<br />

ihrer Umwelt übernehmen.<br />

In der Region haben sich Inhaber von Waldstücken aller Größen seit den frühen 1990-er Jahren<br />

selbstständig in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

zu stärken, ihre Kräfte zu bündeln und den Nachteilen von eher kleinteiligen Besitzstrukturen entgegenzuwirken.<br />

Die Förster Jan Haase, Tilo Freier und Erwin Noack beraten auch kostenlos zu allen Waldanliegen<br />

und Fördermöglichkeiten des Bundes über die Bundeswaldprämie, welche die Waldbesitzer in der<br />

Schadholzkatastrophe mit 100 Euro/ha unterstützt, ebenso zur Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft<br />

(W u F 2020) des Freistaates Sachsen zur Anlage klimabeständiger Wälder von morgen.<br />

G 03585 4681211, www.fbg-deutsch-paulsdorf.de, www.pefc.de, www.bundeswaldpraemie.de<br />

Die Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz informiert, dass derzeit die Wälder in einem Gebiet,<br />

begrenzt im Westen durch Neukirch, im Süden durch Oderwitz, im Osten durch Bernstadt a. d.<br />

Eigen und im Norden durch Reichenbach/Hochkirch/Doberschau Gaußig, auf das Haselmausvorkommen<br />

untersucht werden. Ziel der großflächigen Untersuchung, die bis zum März 2023 dauern<br />

soll, ist ein möglichst genauer Überblick der Haselmausvorkommen im Oberlausitzer Bergland. Mithilfe<br />

dieser Daten soll ein Vernetzungskonzept erstellt werden. Damit können vor allem Verbindungslücken<br />

aufgezeigt und Vorschläge für die Anlage verbindender Strukturen, wie breite Hecken,<br />

geliefert werden.<br />

Die Untersuchung findet hauptsächlich mit sogenannten Spurtunneln (Foto rechts) statt. Findet eine<br />

neugierige Haselmaus einen Spurtunnel, untersucht sie ihn, klettert hindurch und hinterlässt ihre<br />

arttypischen Fußspuren auf einer extra präparierten Unterlage. Um eine definierte Fläche zu<br />

analysieren, werden in einem Abstand von etwa 20 Metern 10 Spurtunnel in einer Linie ausgebracht.<br />

Diese werden an Bäumen und Sträuchern in Brusthöhe befestigt und anschließend regelmäßig<br />

kontrolliert. Im Vordergrund der Untersuchung stehen typische Haselmausbiotope wie gebüschreiche<br />

Laub(misch)wälder, gut strukturierte Waldränder, Hecken und Sukzessionsflächen.<br />

10<br />

Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


INFORMATIONEN<br />

■ 2. Lausitz-Festival<br />

Vom 25. August bis 18. September <strong>2021</strong> findet das zweite gemeinsame und länderübergreifende<br />

Kulturfestival in der Nieder- und der Oberlausitz statt. Das Festival steht unter dem Motto<br />

„Zwischensamkeit“. Es soll dabei helfen, Menschen zusammenzubringen. In einer Region, die im<br />

Wandel ist, soll es für das Verbindende stehen, für positive Energie, Kreativität und Aufbruch. Von<br />

Zittau bis Guben und von Görlitz bis Doberlug-Kirchhain stehen knapp 80 Veranstaltungen an 50<br />

Spielorten in Sachsen und Brandenburg mit Künstlern wie Gidon Kremer, Aďcha Redouan, Nils Wogram<br />

und vieles andere mehr auf dem Programm. Es gibt Konzerte, Theater, Liederabende, Ausstellungen,<br />

Filmvorführungen, Gespräche und Literaturveranstaltungen.<br />

Organisiert wird das vom Bund mit jährlich vier Millionen Euro geförderte Festival von der Görlitzer<br />

Kulturservicegesellschaft.<br />

Das ausführliche Festivalprogramm ist unter www.lausitz-festival.eu zu finden. Tickets können online<br />

als auch an den bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden.<br />

Hintergrund: Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen hatten am 11. Juni 2019 auf einer<br />

gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen, im Zuge des Lausitzer Strukturwandels ein länderund<br />

spartenübergreifendes Kultur- und Kunstfestival von besonderer Qualität und mit internationalem<br />

Anspruch zu entwickeln. Zuvor hatte im Frühjahr 2019 das Lausitz-Festival allein in Sachsen<br />

stattgefunden.<br />

■ Die Lausitz klingt!<br />

Fest der Amateurmusik<br />

„Die Lausitz klingt!“ Das gleichnamige Förderprogramm für Amateurmusik lädt alle Musizierenden<br />

in der Lausitz ein zur Mitwirkung an einem großen, dezentralen Fest der Amateurmusik vom<br />

27. bis 29. August <strong>2021</strong>. Alle Ensembles – große und kleine, traditionsreiche und frisch gegründete,<br />

Chöre oder Bands, Streicherensembles, Bläserchöre oder andere Besetzungen – sind aufgerufen,<br />

zum Fest der Amateurmusik beizutragen.<br />

Das Besondere: Das Fest findet überall dort statt, wo ein Ensemble zu Hause ist und auftritt. Der<br />

Auftritt kann zehn Minuten oder zwei Stunden dauern, mit oder ohne Publikum stattfinden, auf<br />

der Freilichtbühne oder dem Marktplatz, im Probenraum oder Hinterhof aufgeführt werden.<br />

Die Ensembles melden sich auf der Projektwebsite www.dielausitzklingt.de an und sind eingeladen,<br />

auch Videoschnipsel ihrer Auftritte einzureichen, so dass die Vielfalt der Amateurmusik in der<br />

Lausitz auch online erlebbar wird. Diese Webseite soll zugleich ein Portal für alle Musikbegeisterten<br />

werden: Ensembles können sich mit einem Steckbrief präsentieren und so von neugierigen Nochnicht-Mitgliedern<br />

gefunden werden. Hier werden auch Umfragen publiziert und über Veranstaltungen<br />

informiert.<br />

„Die Lausitz klingt!“ ist ein Projekt der Musikkultur Rheinsberg gGmbH in Kooperation mit dem<br />

Brandenburgischen Chorverband zur Stärkung der Amateurmusik in der Lausitz im Rahmen des<br />

Ideenwettbewerbs „Kulturelle Heimat Lausitz“.<br />

Weitere Informationen: www.musikakademie-rheinsberg.de/schwerpunkt/amateurmusik<br />

■ Kammermusikfest Oberlausitz<br />

Vom 10. bis 17. September findet das diesjährige Kammermusikfest Oberlausitz unter dem Motto<br />

„Begegnungen“ statt. „Unser Festival-Motto steht für die Hoffnung auf wieder mögliche Live-Erlebnisse<br />

von Weltniveau“ sagt Intendant Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld.<br />

Festspielorte sind die kulturhistorischen „Perlen der Oberlausitz“, u. a. die Schlösser Milkel, Gröditz,<br />

Kuppritz und Königshain, das Barockschloss Oberlichtenau, das Zinzendorf-Schloss Berthelsdorf sowie<br />

die Ev.-luth. Kirche Baruth. Darüber hinaus öffnet die berühmte sächsische Klavier- und Flügelmanufaktur<br />

C. Bechstein in Seifhennersdorf ihre Tore für zwei Führungen.<br />

Am 14. September wird außerdem zu einer Kulturpolitischen Podiumsdiskussion unter der Überschrift:<br />

„Quo vadis Kultur in der Oberlausitz?“ in das wunderschöne Schloss Königshain eingeladen.<br />

Hier wird Fragen nachgegangen, die unmittelbare Bedeutung haben für die Bürger*innen des Kulturraums,<br />

alle Kulturschaffenden und die Politik. Wie geht es weiter nach Corona? Welches Kulturangebot<br />

brauchen wir auf dem Land? Welche Bedarfe und welche Chancen für Kollaborationen<br />

oder unkonventionelle Konzepte gibt es?<br />

Gäste sind Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus; Yvonne Magwas,<br />

MdB, Mitglied Kulturausschuss des Bundestages; Joachim Mühle, Kultursekretär Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien;<br />

Dr. Claudia Maicher, MdL, Vorsitzende Kulturausschuss des Sächsischen<br />

Landtag; Dr. Hagen W. Lippe-Weißenfeld, Vorstand Kulturpolitische Gesellschaft;<br />

Moderation: Heike Schwarzer, MDR KULTUR<br />

Der Eintritt zur Podiumsdiskussion ist frei, um Anmeldung per E-Mail wird gebeten: schloss-koenigshain@museumsverbund-ol.de.<br />

Es besteht die Möglichkeit, um 16.30 Uhr an einem geführten<br />

Spaziergang über das Schlossgelände und durch den Park teilzunehmen. Um Anmeldung wird<br />

ebenfalls gebeten.<br />

Rund 900 Eintrittskarten für sieben Konzerte mit über 30 internationalen Klassikstars können online<br />

erworben werden.<br />

www.kammermusikfest-oberlausitz.de<br />

■ COOLINARIA <strong>2021</strong><br />

Die COOLINARIA, ein deutsch-polnisches Wein- und Genussfest, findet am 25. und 26. Juni in Görlitz<br />

statt. Ein Fachforum am Freitag eröffnet die Veranstaltung. Bei einem internen Austausch zwischen<br />

deutschen und polnischen Winzern stehen Gespräche und Fachvorträge rund um das Thema<br />

Wein auf dem Programm. Am Samstag präsentieren die Winzer ihre Produkte auf dem öffentlichen<br />

WineMarket in der Görlitzer Innenstadt. Parallel dazu findet erstmals der FoodMarket statt, wo<br />

ausgewählte regionale Produzenten ihre Genuss- und Lebensmittel vorstellen.<br />

Die Coolinaria <strong>2021</strong> ist ein Projekt des Kühlhaus Görlitz e.V. und der Stadt Zgorzelec, das durch die<br />

Europäische Union aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen<br />

des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014-2022 mitfinanziert wird.<br />

■ Ausstellung in der Annenkapelle<br />

Noch bis zum 18. Juli zeigt der Oberlausitzer<br />

Kunstverein in der Annenkapelle<br />

Görlitz die Ausstellung<br />

„Gestaltwesen – Wesensgestalten“<br />

von Kornelia Thümmel. Die Bildhauerei-Ausstellung<br />

in der Annengasse 4<br />

(Eingang Steinstraße) ist täglich 14 bis<br />

17 Uhr, außer montags und freitags,<br />

geöffnet.<br />

Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches<br />

Ensemble von plastischen<br />

Gestaltwesen aus verschiedenen<br />

Materialien. Durch die hohen Kirchenfenster<br />

natürlich und stark beleuchtet<br />

wirken sie eindrucksvoll. Die<br />

Künstlerin nimmt in ihren Arbeiten<br />

Bezug auf Zwischenmenschlichkeit<br />

und das Verhältnis von Mensch und<br />

Natur. Sie greift oft auf archaische Urformen<br />

und Themen zurück, auf<br />

Grundsituationen menschlicher Existenz,<br />

die uns alle beschäftigen und<br />

emotional angehen.<br />

„Kassandra“ (Gips, 2019, 0,75 Meter<br />

hoch) ist eine der gezeigten Plastiken.<br />

www.oberlausitzer-kunstverein.de<br />

■ Antragstellung für<br />

Kleinprojekte kultureller Bildung<br />

Kinder und Jugendliche sind durch die lange Zeit der geschlossenen Bildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen<br />

besonders von der Coronavirus-Pandemie betroffen. Kulturelle Bildung, zum Beispiel<br />

in Form von kunst-, musik-, tanz-, theater- oder medienpädagogischen Angeboten, kann das Lernverhalten<br />

positiv beeinflussen und die Kreativität und Persönlichkeitsbildung Heranwachsender fördern.<br />

Umso größer ist nun der Bedarf an den Lernalltag ergänzenden, kulturellen Bildungsangeboten.<br />

Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung unterstützt<br />

daher im laufenden Jahr Projekte mit dem Schwerpunkt auf kultureller Bildung – Ideen können<br />

noch bis zum 1. Oktober <strong>2021</strong> über die Förderrichtlinie Kleinprojekte Kulturelle Bildung beantragt<br />

werden. Gefördert werden kleine und kurzfristige Kooperationsprojekte, die sich in Form von<br />

fachlich-künstlerisch geleiteten Beteiligungsangeboten insbesondere an Kinder und Jugendliche,<br />

an Menschen mit Behinderung, Migrations- oder Fluchterfahrung sowie der Generation 55+ richten<br />

oder die einen generationsübergreifenden Ansatz verfolgen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit<br />

zwischen mindestens zwei Partnern, aus den Bereichen Kunst/Kultur und Bildung oder Jugend/<br />

Soziales, um den Zugang zur Zielgruppe zu gewährleisten. Konzepte aller künstlerischen Sparten<br />

wie z.B. Bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Performance, Tanz, neue Medien etc. sowie spartenübergreifende<br />

Projektideen können eingereicht werden.<br />

Projektkosten bis zu 500 Euro können voll finanziert werden. Bei höheren Gesamtkosten (bis max.<br />

2.000 Euro) wird eine Eigenbeteiligung von mind. 15 Prozent vorausgesetzt. Die Antragstellung<br />

sollte mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn erfolgen, im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.<br />

Alle Informationen, Antragsformular unter:<br />

https://kulturraum-on.de/de_DE/foerdermoeglichkeiten#kleinprojekte-kulturelle-bildung<br />

Die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung steht Ihnen gern für eine fachliche Beratung zur Antragstellung<br />

oder bei der Suche nach Kooperationspartnern zur Verfügung.<br />

Kontakt: Livia Knebel, G 03581 663-9412, E-Mail: kulturellebildung@kreis-gr.de<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

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INFORMATIONEN<br />

■ „Unter den gegebenen<br />

Bedingungen war es gut“<br />

Geschafft: glückliche Radler aus Zgorzelec<br />

Foto: ENO<br />

Die 19. Sternradfahrt des Landkreises machte am 12. und 13. Juni Halt<br />

bei der Waldeisenbahn Muskau in Weißwasser.<br />

„Wir sind zufrieden, dass wir die 19. Sternradfahrt trotz der unvorhersehbaren<br />

Bedingungen durchgeführt haben. Dass es sich gelohnt hat,<br />

haben uns viele strahlende Radler*innen bestätigt“, erklärt Maja Daniel-Rublack,<br />

Organisatorin der Sternradfahrt bei der ENO.<br />

Wegen der Vorschriften aufgrund der Coronavirus-Pandemie musste<br />

auf ein großes und buntes Programm, wie es die Sternradfahrer aus<br />

Vorjahren gewohnt waren, verzichtet werden. Trotzdem freuten sich<br />

die Teilnehmer*innen, die zum Teil sogar in Polen und Tschechien gestartet waren und 60 bis 145<br />

Kilometer bei ziemlich widrigem Wetter zurücklegten, über ihre Urkunden am Ziel. Viele Radler*innen<br />

bedankten sich, dass ihr sportliches Highlight nach dem Ausfall im letzten Jahr wieder stattgefunden<br />

hat. Gut angekommen ist auch, dass erstmals über eine Stempelstellen-App, Stempel digital<br />

gesammelt werden konnten. Über den Hauptpreis kann sich übrigens Tino Seibt freuen. Die vielen<br />

weiteren Preisträger sind auf www.sternradfahrt.de nachzulesen.<br />

„Es war uns wichtig, dass wir nach dem Ausfall der Sternradfahrt im vergangenen Jahr ein Zeichen<br />

setzen“, erklärt Maja Daniel-Rublack, die die Sternradfahrt seit 14 Jahren mit voller Leidenschaft<br />

organisiert. „Mein Dank geht an alle, die sich von den schwierigen Umständen im Vorfeld nicht haben<br />

abschrecken lassen.“ Ausdrücklich dankt sie im Namen des Landkreises Görlitz der Waldeisenbahn<br />

Muskau, den Ausstellern, den Stempelstellen und allen Helfern und Unterstützern.<br />

Die Vorbereitungen für das 20. Jubiläum beginnen jetzt<br />

Das 20. Jubiläum der Sternradfahrt im kommenden Jahr führt nach Rietschen, dahin wo 2002 alles<br />

begann. Ziel wird der gemütliche Erlichthof sein. Bis dahin, so hofft Maja Daniel-Rublack, wird sich<br />

die Situation so entwickelt haben, dass wir wieder „ein richtiges Radsport-Fest“ feiern können. In<br />

Vorbereitung der Sternradfahrt 2022 wird aktuell auf www.sternradfahrt.de eine Umfrage durchgeführt.<br />

„Wir würden uns riesig über viel Feedback zu 19 Jahren Sternradfahrt freuen“, so Maja<br />

Daniel-Rublack.<br />

■ Modellprojekt „TANDEM-Sachsen“<br />

Was macht man in einer Situation als 26-jährige langzeitarbeitslose Frau, ohne abgeschlossene Berufsausbildung,<br />

alleinerziehend mit drei Kindern zwischen 2 und 6 Jahren, inmitten von Umzugskartons,<br />

aufgrund einer frischen Trennung vom Kindesvater? Nicht jede*r bringt die Energie auf,<br />

diese Lebenssituation vollkommen eigenständig zu bewältigen. Oft stellt einen das Leben vor solche<br />

Herausforderungen (z. B. ungünstige Beziehungsgestaltung, Fehlen oder Entwertungen früherer<br />

Qualifikationen oder gehäufte Erlebnisse des Scheiterns auf verschiedenen Gebieten), die Hilfen<br />

von außen sinnvoll erscheinen lassen.<br />

Genau an diesem Punkt bietet der Internationale Bund (IB) in enger Kooperation mit dem Jobcenter<br />

und dem Jugendamt im Landkreis Görlitz seine Unterstützungsleistungen an. Mit Hilfe des Projekts<br />

„TANDEM-Sachsen“ sollen alle Mitglieder einer unterstützten Familie erreicht werden. Ziel ist<br />

es, gemeinsam Rahmenbedingungen zu entwickeln, die es Familien ermöglichen, ihre vorhandenen<br />

Ressourcen zu entdecken und Potenziale zu entfalten. Konkret heißt das, neue Erfahrungen zu<br />

machen und die Hilfebedürftigkeit zu durchbrechen. Sie erhalten passgenau zu ihren Themen, Bedarfen<br />

und Möglichkeiten Hilfe und Unterstützung auf Augenhöhe. Dies ist der Ausgangspunkt<br />

dafür, sich mit und trotz der eigenen Geschichte in die Gesellschaft einzugliedern, an ihr teilzunehmen<br />

und somit aus der Stagnation auszusteigen und zielführend die Beschäftigungslosigkeit sowie<br />

familiäre Hilfebedürftigkeit zu beenden.<br />

Der IB widmet sich seit 2018 diesem Projekt. Dabei werden Familien, in enger Kooperation mit Jobcenter<br />

und Jugendamt, meist 12 Monate intensiv betreut. Neu ist, dass nicht nur die Einzelperson<br />

im Fokus steht, sondern eine Gruppe von Personen – die Familie, bestehend aus Mitgliedern unterschiedlichen<br />

Alters, mit ihren individuellen Problemlagen, inmitten unterschiedlichster Lebenswegpunkte.<br />

Ziel ist es, über die Laufzeit von drei Jahren hinweg, insgesamt 108 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern<br />

zwischen 0 und 25 Jahren im Landkreis Görlitz zu begleiten. Bereits mehrmals wurden Verlängerungen<br />

auf 18 Monate realisiert, da die Erfolge innerhalb der Familien Motivation und Mut zum<br />

Dranbleiben gaben. Den Lebensunterhalt künftig aus eigener Kraft zu bestreiten, ist und bleibt<br />

stets das Ziel.<br />

■ Staatspreis Ländliches Bauen<br />

ausgelobt<br />

Ende Mai hat Staatsminister Thomas Schmidt den neuen Staatspreis Ländliches Bauen ausgelobt.<br />

Bis zum 12. Juli können sich private Bauherren einschließlich Unternehmen und Vereine, Kommunen,<br />

Architekten und Planer in vier Kategorien bewerben. Die Preisträger erhalten eine Prämie in<br />

Höhe von jeweils 5 000 Euro. Die Preisträger in den Kategorien „Wohnen“, „Gewerbliche Nutzung“,<br />

„Öffentliche Nutzung“ sowie „Multiple Nutzung“ sollen im November <strong>2021</strong> bekanntgegeben<br />

werden. Der Staatspreis Ländliches Bauen soll alle zwei Jahre, abwechselnd mit dem Staatspreis<br />

für Baukultur, ausgelobt werden. www.baukultur.sachsen.de/Staatspreis-Laendliches-Bauen.html<br />

■ Unterstützung für Blühwiesen<br />

Interessierte Unterstützer können sich ab sofort an das Organisatorenteam wenden:<br />

E-Mail: maja.daniel-rublack@wirtschaft-goerlitz.de oder G 03581 3290121<br />

■ Interkulturelle Woche <strong>2021</strong>:<br />

Anmeldefrist verlängert<br />

Die bundesweit jährlich stattfindende Interkulturelle Woche<br />

(IKW) findet in diesem Jahr vom 26. September bis 3.<br />

Oktober unter dem Motto #offengeht statt. Ihre Veranstaltung<br />

können Sie noch bis zum 25. Juli anmelden, um daraus<br />

ein breit gefächertes Programm zu erstellen.<br />

Anmeldungen, Rückfragen, Fragen zu Projektideen, Fördermöglichkeiten etc.:<br />

Zentrale Koordinatorin: Ausländerbeauftragte Olga Schmidt (zuständig für Landkreis Görlitz ohne<br />

Planungsraum 5 )G 03581 663-9007, E-Mail: auslaenderbeauftragte@kreis-gr.de<br />

Lokalkoordinatorin Barbora Bock (zuständig für Planungsraum 5) G 03583 7796-21, E-Mail an<br />

b.bock@hillerschevilla.de<br />

Stellen Sie sich einem warmen Sommertag auf einer Wiese vor, auf der viele bunte Blumen und<br />

Kräuter wachsen. Es schwirren Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und auf dem Boden krabbeln<br />

Ameisen. Damit Sie so eine kleine Oase in Ihrer Nähe haben können, sucht der Landschaftspflegeverband<br />

Flächen bis 200 Quadratmeter. Für diese wird im Herbst <strong>2021</strong> das Saatgut zur Verfügung<br />

gestellt und bei der Vorbereitung der Flächen fachliche Unterstützung gegeben. Ebenso gibt es Informationen<br />

zur fachgerechten Pflege. Blühwiesen sind ein wichtiger Lebensraum für viele Insekten,<br />

die als Bestäuber und Teil der Nahrungskette gebraucht werden.<br />

Bitte melden Sie sich bei Interesse möglichst zeitnah unter G 035828 70414 oder per E-Mail unter:<br />

Landschaftspflegeverband-ol@web.de<br />

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Ausgabe <strong>150</strong> / 23. Juni <strong>2021</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

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