Mittelstandsmagazin 01-2022
Machtkampf um Normen: So will die EU ihre Hoheit über Produktstandards verteidigen | Mit Merz und Connemann: CDU und MIT starten neu durch | Hemmschuh DSGVO: Viel Aufwand, wenig Verständnis | Heimliche Steuererhöhungen: Was ist die „kalte Progression“? | Pro & Contra: Sollte es jetzt einen Freedom Day geben?
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MIT:TITEL<br />
DSGVO-Bußgelder knacken 2021<br />
die Millardengrenze<br />
(Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO)<br />
1277<br />
Bußgelder (in Mio. Euro)<br />
Verhängte Strafen<br />
73 172<br />
2<strong>01</strong>9 2020 2021<br />
151 340 434<br />
Quelle: Enforcementtracker.com<br />
Die Zahl der Verstöße stieg dem Online-Portal zufolge<br />
jedoch „nur“ von 340 auf 434 an. Der sprunghafte Anstieg<br />
liegt also in der Höhe der Strafen begründet. So wurde<br />
etwa Amazon von der Datenschutzbehörde in Luxemburg<br />
zu einer Geldstrafe von 746 Millionen Euro verdonnert.<br />
Der Messenger-Dienst WhatsApp bekam von den irischen<br />
Datenschützern eine Strafe von 225 Millionen Euro auferlegt.<br />
Dass so hohe Strafen möglich sind, liegt daran, dass<br />
Unternehmen mit bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes<br />
belangt werden können.<br />
„Umso kleiner das Unternehmen,<br />
desto gravierender werden die<br />
Auswirkungen.<br />
“<br />
Professor Volker Lüdemann<br />
Aufwand für kleine Betriebe größer<br />
Aber auch kleinere Unternehmen wurden belangt, etwa<br />
die Fußball-Abteilung des VfB Stuttgart wegen „fahrlässiger<br />
Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht“<br />
im Zusammenhang mit einem externen<br />
Dienstleister. Das Bußgeld lag bei 300.000 Euro.<br />
Auch wenn die grundlegende Umsetzung der DSGVO<br />
in vielen Betrieben mittlerweile geschafft ist, bleibt doch<br />
eine gewisse Unsicherheit bestehen. „Umso kleiner das<br />
Unternehmen, desto gravierender werden die Auswirkungen“,<br />
sagt Professor Volker Lüdemann, wissenschaftlicher<br />
Leiter des niedersächsischen Datenschutzzentrums<br />
und Professor für<br />
Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht<br />
an der Hochschule Osnabrück. Ein<br />
großer Konzern habe den Vorteil, dass<br />
er die vorhandenen Spielräume mit<br />
seinem eigenen Rechtsteam ausfindig<br />
machen könne. Kleine und mittlere<br />
Unternehmen hätten dafür weder die<br />
Kapazitäten noch die Ressourcen oder<br />
die Risikobereitschaft. „Auskunftspflichten,<br />
Haftungspflichten und der<br />
damit verbundene bürokra tische Aufwand<br />
sind dabei vor allem den kleinsten<br />
Unternehmen und dem Ehrenamt<br />
zu viel“, beobachtet Lüdemann.<br />
„Enormer Misstrauensbeweis“<br />
Ein neuer Aspekt, den die DSGVO<br />
mit sich bringt, ist die Umkehr der<br />
Beweislast. Es genügt demnach eine<br />
einfache Behauptung der Datenverletzung<br />
– und das Unternehmen, die<br />
Organisation oder der Verein müssen<br />
nachweisen, dass es keinen Datenschutzverstoß<br />
gegeben haben kann.<br />
„Die Umkehr der Beweislast ist vom<br />
Grunde her schon kritisch. Es ist ein<br />
enormer Misstrauensbeweis gegenüber<br />
Unternehmen“, sagt Lüdemann.<br />
„Man sagt damit aus: Das Unternehmen<br />
verhält sich grundsätzlich<br />
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