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Mittelstandsmagazin 01-2022

Machtkampf um Normen: So will die EU ihre Hoheit über Produktstandards verteidigen | Mit Merz und Connemann: CDU und MIT starten neu durch | Hemmschuh DSGVO: Viel Aufwand, wenig Verständnis | Heimliche Steuererhöhungen: Was ist die „kalte Progression“? | Pro & Contra: Sollte es jetzt einen Freedom Day geben?

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MIT:TITEL<br />

DSGVO-Bußgelder knacken 2021<br />

die Millardengrenze<br />

(Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO)<br />

1277<br />

Bußgelder (in Mio. Euro)<br />

Verhängte Strafen<br />

73 172<br />

2<strong>01</strong>9 2020 2021<br />

151 340 434<br />

Quelle: Enforcementtracker.com<br />

Die Zahl der Verstöße stieg dem Online-Portal zufolge<br />

jedoch „nur“ von 340 auf 434 an. Der sprunghafte Anstieg<br />

liegt also in der Höhe der Strafen begründet. So wurde<br />

etwa Amazon von der Datenschutzbehörde in Luxemburg<br />

zu einer Geldstrafe von 746 Millionen Euro verdonnert.<br />

Der Messenger-Dienst WhatsApp bekam von den irischen<br />

Datenschützern eine Strafe von 225 Millionen Euro auferlegt.<br />

Dass so hohe Strafen möglich sind, liegt daran, dass<br />

Unternehmen mit bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes<br />

belangt werden können.<br />

„Umso kleiner das Unternehmen,<br />

desto gravierender werden die<br />

Auswirkungen.<br />

“<br />

Professor Volker Lüdemann<br />

Aufwand für kleine Betriebe größer<br />

Aber auch kleinere Unternehmen wurden belangt, etwa<br />

die Fußball-Abteilung des VfB Stuttgart wegen „fahrlässiger<br />

Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht“<br />

im Zusammenhang mit einem externen<br />

Dienstleister. Das Bußgeld lag bei 300.000 Euro.<br />

Auch wenn die grundlegende Umsetzung der DSGVO<br />

in vielen Betrieben mittlerweile geschafft ist, bleibt doch<br />

eine gewisse Unsicherheit bestehen. „Umso kleiner das<br />

Unternehmen, desto gravierender werden die Auswirkungen“,<br />

sagt Professor Volker Lüdemann, wissenschaftlicher<br />

Leiter des niedersächsischen Datenschutzzentrums<br />

und Professor für<br />

Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht<br />

an der Hochschule Osnabrück. Ein<br />

großer Konzern habe den Vorteil, dass<br />

er die vorhandenen Spielräume mit<br />

seinem eigenen Rechtsteam ausfindig<br />

machen könne. Kleine und mittlere<br />

Unternehmen hätten dafür weder die<br />

Kapazitäten noch die Ressourcen oder<br />

die Risikobereitschaft. „Auskunftspflichten,<br />

Haftungspflichten und der<br />

damit verbundene bürokra tische Aufwand<br />

sind dabei vor allem den kleinsten<br />

Unternehmen und dem Ehrenamt<br />

zu viel“, beobachtet Lüdemann.<br />

„Enormer Misstrauensbeweis“<br />

Ein neuer Aspekt, den die DSGVO<br />

mit sich bringt, ist die Umkehr der<br />

Beweislast. Es genügt demnach eine<br />

einfache Behauptung der Datenverletzung<br />

– und das Unternehmen, die<br />

Organisation oder der Verein müssen<br />

nachweisen, dass es keinen Datenschutzverstoß<br />

gegeben haben kann.<br />

„Die Umkehr der Beweislast ist vom<br />

Grunde her schon kritisch. Es ist ein<br />

enormer Misstrauensbeweis gegenüber<br />

Unternehmen“, sagt Lüdemann.<br />

„Man sagt damit aus: Das Unternehmen<br />

verhält sich grundsätzlich<br />

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