ProfiWissen Beanstandungen Innentüren - i&M
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PROFIWISSEN<br />
<strong>Beanstandungen</strong> <strong>Innentüren</strong><br />
<strong>Beanstandungen</strong> <strong>Innentüren</strong><br />
2.300 m 2 Ideengarten Natursteine
Im Jahr 2020 erschien in der Reihe <strong>ProfiWissen</strong> der erste Titel „<strong>Innentüren</strong>“. Die positiven Rückmeldungen haben<br />
motiviert das Thema mit diesem Heft fortzusetzen. Bereits im ersten Teil wurde deutlich, dass im Objektgeschäft<br />
und der Beratung von Handwerkern und Privatkunden tiefes fachliches Know-How gefragt ist. Darin zeigt sich eine<br />
erfolgreiche Beratung und der nachfolgenden Projektabwicklung. Manchem wird es erstaunen, wie viele Details zu<br />
klären sind, damit die Nutzer genau die <strong>Innentüren</strong> bekommen, die auf alle Anforderungen passen. Beratung und<br />
Planung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Auftragsdurchlauf. Der Teil 1 bietet viele Grundlageninformationen<br />
um fundiert agieren zu können.<br />
<strong>Innentüren</strong> gehören im Holz- und Baustoffhandel nicht nur zu den umsatzstärksten, sondern auch zu den beanstandungsträchtigsten<br />
Produktsegmenten. Daher kommt dem Reklamationsmanagement eine entscheidende<br />
Bedeutung für den Handel zu. Bei der Bearbeitung von berechtigten Reklamationen sind verschiedene Ursachen<br />
zu unterscheiden:<br />
• Planungs-, Beratungs- und Ausschreibungsfehler<br />
• Ausführungsfehler auf der Baustelle<br />
• Transport-, Hersteller- und Verarbeitungsmängel<br />
• Erhöhtes Anspruchsdenken der Kunden<br />
In diesem Heft steht die Vermeidung und Bearbeitung von <strong>Beanstandungen</strong> im Fokus. Sie finden wertvolle Tipps<br />
um Fallstricke bei der Projektabwicklung zu vermeiden und zielführende Informationen um Mängelrügen professionell<br />
zu bearbeiten.<br />
Teil 2 - 1. Auflage Dez. 2021<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
A. Beratungs- und Verkaufssituationen ..........................................................................4<br />
Beratung von Privatkunden................................................................................................................. 6<br />
Beratung von Handwerkskunden........................................................................................................ 6<br />
B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen...........................................7<br />
Leistungsbeschreibungen verstehen und bearbeiten ......................................................................... 7<br />
Ausschreibung und die Rolle des Handwerkers und Fachhandels..................................................... 8<br />
Gleichwertigkeit................................................................................................................................... 8<br />
Bedenkenanmeldung und Behinderungsanzeigen ............................................................................. 9<br />
Die Abnahme der Lieferung / Werkleistung und deren Regelungen................................................. 11<br />
Fall 1: Die Türen werden nur geliefert............................................................................................... 12<br />
Fall 2: Die Türen wurden geliefert und montiert................................................................................ 12<br />
Abnahmeverpflichtung und Abnahmeverweigerung ......................................................................... 13<br />
C. Kommunikation im Beanstandungsfall..................................................................... 15<br />
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung................................................... 17<br />
Technische Beanstandungsgründe ..................................................................................................18<br />
Türblatt und Zarge ............................................................................................................................ 19<br />
Montage ............................................................................................................................................ 20<br />
Visuelle Beeinträchtigungen ............................................................................................................. 25<br />
Wartung von <strong>Innentüren</strong> ................................................................................................................... 28<br />
<strong>Beanstandungen</strong> im Überblick .................................................................................. 30<br />
E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall ............................................................... 31<br />
Nacherfüllung.................................................................................................................................... 32<br />
Minderung ......................................................................................................................................... 33<br />
Kulanz ............................................................................................................................................... 33<br />
Literatur........................................................................................................................ 34<br />
Impressum ................................................................................................................... 35<br />
Haftungshinweis: Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers, welche nach bestem<br />
Wissen und Gewissen und nach gründlichen Recherchen erstellt wurden. Irrtümer oder Fehler, welche sich z. B.<br />
aus veränderten Randbedingungen ergeben könnten, sind dennoch nicht ausgeschlossen, so dass der Verfasser<br />
und der Herausgeber keinerlei Haftung übernehmen können.<br />
3
A. Beratungs- und Verkaufssituationen<br />
A. Beratungs- und<br />
Verkaufssituationen<br />
Wir im Fachhandel haben es heute mit zwei Arten von Kunden zu tun. Auf der einen Seite sind das die Privatkunden<br />
und auf der anderen Seite gewerbliche bzw. Handwerkskunden.<br />
Im Vorfeld der Kaufberatung ist das Ziel, durch eine kluge Beratung <strong>Beanstandungen</strong> irgendwelcher Art von vornherein<br />
auszuschließen. Um dieser Beratungsqualität des Fachhandels gerecht zu werden, eignet sich neben dem<br />
fachlichen Wissen, die Verwendung von Bedarfs-Checklisten. Durch die Verwendung solcher Checklisten wird<br />
eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität weitestgehend sichergestellt und durch die schriftliche Dokumentation<br />
interpretationsfrei. Skizzen, Zeichnungen, Fotodokumentationen ergänzen solche Checklisten sinnvoll.<br />
Ein standardisiertes und strukturierte Aufmaßblatt ist ein wichtiges Werkzeug um Aufmaß und Kommunikationsfehler<br />
zu minimieren.<br />
4
Abb. 1<br />
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Die Datenaufnahme betrifft zunächst das Bauvorhaben.<br />
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Abb. 2 Wie wird gemessen und in<br />
welcher Genauigkeit? Ist Baustelle<br />
schon weit genug (Putz, Estrich, Böden),<br />
um ein Aufmaß zu erstellen?<br />
gemessen wird ab<br />
Oberkante des fertigen<br />
Fußbodens, inkl. Estrich etc.<br />
gemessen wird die Breite<br />
der fertigen Wandöffnung<br />
gemessen wird die fertige<br />
Wanddicke inkl. Putz und<br />
Fliesen etc.<br />
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Abb. 3<br />
Wie ist bei dem einzelnen Auftrag die Ausstattung der Türen gewünscht?<br />
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Abb. 4<br />
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Zur einzelnen Tür sind eine Reihe von Informationen erforderlich. Selbst bei einem Einfamilienhaus<br />
gibt es oft Türen mit Sonderausstattung (WC-Schloss, Lichtausschnitt usw.).<br />
Vorbereitete Aufmaßblätter werden von den Herstellern und Fachhändlern als Service für den Planer<br />
und Verarbeiter angeboten. Sie dienen ebenfalls als Checkliste im Verkaufgespräch.<br />
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5
A. Beratungs- und Verkaufssituationen<br />
Beratung von Privatkunden<br />
Bei Privatkunden müssen wir in der Regel davon ausgehen, dass diese eine Meinung zu einem Produkt und dessen<br />
Verwendung haben, aber nicht immer den fachlichen Durchblick. Wenn sich ein Privatkunde im Fachhandel<br />
beraten lässt, sollten wir von einer besonderen Beratungspflicht ausgehen. Der Privatkunde kann in einem Fachhandelsgeschäft<br />
eine größere Sachkunde des Verkaufspersonals erwarten.<br />
Um der Beratungspflicht zu genügen, wird der Verwendungszweck abgefragt. Sodann gehört es dazu, über die<br />
wesentlichen und auch die ungünstigen Eigenschaften der in Betracht kommenden Bauelemente zu informieren.<br />
Das Beratungsgespräch wird mittels der Bedarfs-Checkliste schriftlich dokumentiert (Beispiel in Abb. 1 bis Abb. 4<br />
auf Seite 5). Fachbegriffe und Nutzungssituationen sollten durch geeignetes Anschauungsmaterial verständlich<br />
erklärt werden (Muster, Bilder, Filme). Unter dem Hinweis auf die Verwendung dieser Checkliste wird der Verkauf<br />
in der Wahrnehmung der Kunden deutlich professioneller eingeschätzt.<br />
Zur besseren Orientierung und Vorbeugung von Missverständnissen<br />
wird eine Grundrisszeichnung dem<br />
Angebot beigelegt (Abb. 5).<br />
Beratung von Handwerkskunden<br />
Bei Handwerkskunden ist von einem höheren Wissensstand<br />
auszugehen. Fachbegriffe und Abläufe können<br />
als bekannt unterstellt werden. Trotzdem kann hier die<br />
Bedarfs-Checkliste als Service im Vorfeld zur Verfügung<br />
gestellt werden. Die Liste kann ein Handwerker<br />
eigenverantwortlich ausfüllen. Aufgabe des Verkäufers<br />
ist es, die Bedarfs-Checkliste auf Schlüssigkeit zu kontrollieren.<br />
Das Bestellverfahren kann sodann eingeleitet<br />
werden.<br />
Abb. 5 Grundriss einer Wohnung. Die Zeichnung dient<br />
als Anlage zum Angebot.<br />
6
B. Spielregeln der Belieferung<br />
und rechtliche Grundlagen<br />
Leistungsbeschreibungen verstehen und bearbeiten<br />
Die Teilnahme an Ausschreibungen, oder die Bearbeitung von Ausschreibungen für die Handwerkskunden zur<br />
Preisfindung, ist Teil des Alltagsgeschäfts im Fachhandel. Öffentliche Vergabeverfahren und Ausschreibungen<br />
werden nach der VOB/A nach festen Regeln durchgeführt. In Anlehnung an diese Regeln werden auch sogenannte<br />
Architektenausschreibungen für private Auftraggeber oder für Bauträger durchgeführt, wobei nur die Auftragsvergabe<br />
für öffentliche Ausschreibungen nach strengen Vergaberegeln zu erfolgen hat.<br />
Dabei bildet die Leistungsbeschreibung das technische Kernstück eines jeden Vergabeverfahrens. Mit ihr<br />
beschreibt und konkretisiert der Auftraggeber die gewünschte Ausführung der Türen, den Umfang des Auftrages,<br />
sowie Ort und Zeit der Ausführung. Für den Bieter bildet die Leistungsbeschreibung die Kalkulationsgrundlage. Die<br />
7
B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />
Leistungsbeschreibung dient dazu, innerhalb eines Vergabeverfahrens vergleichbare Angebote einzuholen, die<br />
den konkreten Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen. Die zu erbringende Leistung ist in der Ausschreibung<br />
und dem daraus resultierenden Werkvertrag beschrieben und definiert den Sollzustand der späteren Ausführung.<br />
Mit einer Ausschreibung wird die Grundlage für einen Preisvergleich unter den Bietern ermöglicht. Der<br />
Investor möchte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Vergabe erzielen und seine zuvor definierten Anforderungen<br />
auch tatsächlich erfüllt sehen. Wie gut dies gelingt, hängt maßgeblich von der Qualität der Ausschreibung<br />
ab.<br />
Ausschreibung und die Rolle des Handwerkers und Fachhandels<br />
Die Beschaffenheit der Tür, der Sollzustand, wird in erster Linie in den technischen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung<br />
definiert. In den Vorbemerkungen finden sich Hinweise zu den Besonderheiten des Bauvorhabens,<br />
die allgemeinen technischen Beschreibungen und die positionsübergreifenden Parameter wie<br />
Lastabtragung, Brennbarkeit, etc.<br />
Die Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung für Türen sind einfach in der Theorie und oftmals schwierig in<br />
der Umsetzung. Die geforderten Bauelemente und Leistungen sind eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben,<br />
dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche<br />
Vorarbeiten berechnen können. Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle beeinflussenden<br />
Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.<br />
In der Praxis stellt der Anbieter allerdings oftmals fest, dass technische Vorbemerkungen und Langtexte bzw. Positionsbeschreibungen<br />
im Widerspruch zueinander stehen. Hier sieht die VOB eine klare „Prioritätenliste“ im § 1 vor.<br />
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:<br />
a) die Leistungsbeschreibung mit Langtext (Beschreibung der Einzelpositionen)<br />
b) die besonderen Vertragsbedingungen (Vertragsstrafen, Rechnungen, Sicherheitsleistungen etc.)<br />
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (u. a. Ausführungsunterlagen)<br />
d) etwaige zusätzliche technische Vertragsbedingungen (Ergänzungen zur VOB/C, Güteprüfungen, besondere<br />
Formen des Aufmaßes etc.)<br />
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)<br />
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen<br />
Gleichwertigkeit<br />
Die Formulierung „oder gleichwertig“ ist eine übliche Formulierung und notwendiger Zusatz in der Leistungsbeschreibung.<br />
Bei den Leistungsbeschreibungen ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber beschriebene Leistung<br />
produktneutral erfolgt. Markennamen dürfen nur mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ genannt werden.<br />
Die Forderung, die einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Fabrikat bevorzugt oder ausschließt, ist nur<br />
zulässig, wenn es durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Eine Forderung, die sich bei der Vielfältigkeit<br />
an Produkten aus dem Bereich der Bauelemente im hiesigen Markt nur schwerlich konstruieren lässt.<br />
8
Zwar darf der Begriff „gleichwertig“ durchaus verwendet<br />
werden, allerdings nur unter Hinzuziehung einer<br />
klaren Definition, worauf sich die Gleichwertigkeit<br />
bezieht und in welcher Hinsicht diese gilt. Brauchbare<br />
wesentliche Kriterien wären: Schallschutzleistung, Einbruchshemmung,<br />
Klimaklassen usw. Dies gilt natürlich<br />
nur bei öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der<br />
VOB, der Privatkunde kann seine Vorstellungen frei formulieren.<br />
Tipp: auch zwischen den Zeilen lesen:<br />
• Stellen Sie Rückfragen bei Unklarheiten,<br />
Abb. 6 Ausschreibungen gehören zum Tagesgeschäft<br />
im Verkauf.<br />
Missverständnissen und fehlenden Angaben.<br />
• Wenn Ihnen Informationen fehlen, um Ihren<br />
Angebotspreis sicher kalkulieren zu können, fragen<br />
Sie nach und versuchen Sie, die ausführungs- und preisrelevante Details zu klären.<br />
• Ist die gewünschte Ausführung technisch machbar?<br />
• Entspricht die gewünschte Eigenschaft einer üblichen Ausführung und den anerkannten Regeln der Technik?<br />
• Passt die Leistungsbeschreibung zur Nutzung des Gebäudes? (Passt die notwendige barrierefreie Ausführung<br />
des Altenheims zu den im Langtext spezifizierten Größen/Drückerhöhen etc. der Tür?)<br />
• Prüfen Sie, ob Nebenangebote zugelassen sind. In diesem Fall können Sie auch technische/wirtschaftliche<br />
Alternativen anbieten!<br />
Bedenkenanmeldung und Behinderungsanzeigen<br />
Angenommen die Montagevoraussetzungen wegen zu hoher Einbaufeuchte sind nicht gegeben, oder es bestehen<br />
Bedenken bezüglich der Baumaterialien oder der Bauausführung anderer Gewerke, so gibt es ein Haftungsrisiko,<br />
wenn die Montage trotz der festgestellten Abweichungen ausgeführt wird. Der richtige Schritt ist in diesem Fall<br />
eine Bedenkenanmeldung. Sowohl nach der VOB, als auch bei Bauprojekten bei denen das BGB Anwendung findet,<br />
ist eine Bedenkenanmeldung möglich.<br />
In der VOB/B finden sich die Regelungen in § 4 Absatz 3. Bedenken sind schriftlich, unverzüglich und möglichst<br />
vor Beginn der Arbeiten an den Auftraggeber zu richten, wenn Bedenken bestehen gegen:<br />
• die Art der Ausführung,<br />
• die Sicherung gegen Unfallgefahren,<br />
• die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder<br />
• die Leistungen anderer Unternehmer.<br />
Bei einer Bedenkenanmeldung sind der richtige Adressat, der Zeitpunkt, sowie die Form und der Inhalt des Schreibens<br />
wichtig. Die Bedenken sind immer an den Bauherren zu richten. Auch der Architekt kann der richtige Adressat<br />
sein, allerdings nur, wenn der Architekt mit einer entsprechenden Vollmacht vom Bauherrn ausgestattet ist.<br />
Idealerweise werden sowohl Bauherr als auch Architekt gleichzeitig informiert.<br />
9
B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />
Die drei wichtigsten Bausteine der Bedenkenanmeldung:<br />
1. Zeitpunkt: Die Bedenkenanmeldung muss unverzüglich erfolgen.<br />
2. Form: Für die Bedenkenanmeldung ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, ein<br />
Fax hingegen schon. Im Streitfall muss der Auftragnehmer nachweisen, dass die Bedenken korrekt<br />
angemeldet wurden.<br />
3. Inhalt: In der Bedenkenanmeldung muss das Problem und die Abweichung/ Gefährdung konkret benannt<br />
werden.<br />
Im Idealfall entscheidet der Auftraggeber nach einer Bedenkenanmeldung, wie es weiter geht. Ebenso ist von Vorteil,<br />
wenn konkreter Verbesserungsvorschlag unter Angabe der Ausführungskosten gemacht wird.<br />
Was ist zu tun, wenn der Auftraggeber nicht angemessen reagiert?<br />
Wird die Arbeit im Fall von untergeordneten Mängeln fortgesetzt, obwohl keine Rückmeldung vom Bauherren vorliegt,<br />
bleibt ein Restrisiko beim Auftragnehmer. Hier hilft eine Abschätzung, wie hoch das potentielle Haftungsrisiko<br />
ist. Je größerer das finanzielle Risiko ist, desto sorgfältiger und konsequenter sollte die Bedenkenanmeldung<br />
umgesetzt werden.<br />
Besondere Sorgfalt und Vorsicht ist geboten, wenn Gefahr für Leib und Leben, zum Beispiel bei Unfallgefahren,<br />
besteht. So lassen zum Beispiel Auflagen für den Brandschutz keinen Ermessensspielraum für den Auftragnehmer<br />
zu. Stellen Sie im Zweifel die Arbeiten ein und zeigen eine Baubehinderung gemäß § 6 Absatz 1 VOB/B an.<br />
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung<br />
Mit einer Behinderungsanzeige wird der Auftraggeber über Umstände informiert, die zu einer Verzögerung der<br />
zugesicherten Leistungen führen. Die Details sind im § 6 (VOB/B) geregelt.<br />
Die drei wichtigsten Bausteine der Behinderungsanzeige sind:<br />
1. Zeitpunkt: Die Behinderungsanzeige muss unverzüglich erfolgen.<br />
2. Form: Für die Behinderungsanzeige ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, ein<br />
Fax hingegen schon. Im Streitfall muss der Auftragnehmer nachweisen, dass die Behinderung korrekt<br />
angemeldet wurde.<br />
3. Inhalt: Die Gründe für die Verzögerung müssen aufgeführt werden. Es muss genannt werden, welche<br />
Ursachen für die räumliche, sachliche oder zeitliche Behinderung vorliegen und es muss darüber informiert<br />
werden, seit wann die Behinderung vorliegt und mit welcher Dauer gerechnet werden muss. Ist zum Beispiel<br />
eine fester Montagetermin vereinbart und die Innenwände sind noch nicht errichtet, ist der Auftraggeber<br />
darüber zu informieren, auch wenn es sich um ein offensichtliches Problem handelt. Weitere<br />
Behinderungsgründe sind zum Beispiel: Durch höhere Gewalt verursachte Umstände oder fehlende<br />
Ausführungspläne vom Fachplaner oder ähnliches. Wichtig beim anzeigen der Behinderung sind dabei<br />
folgende Informationen:<br />
- Seit wann gibt es eine Behinderung am Bau?<br />
- Was ist der Grund für die Behinderung auf der Baustelle?<br />
- Welche Arbeiten können nicht planmäßig ausgeführt werden?<br />
- Warum kann diese Leistung nicht planmäßig durchgeführt werden?<br />
- Mit welcher Dauer der Behinderung ist zu rechnen?<br />
10
Entfallen die Hinderungsgründe, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Arbeiten<br />
nicht mehr behindert sind und planmäßig fortgeführt werden können. Eine Vergütung der Mehrkosten kann in<br />
diesem Fall geltend gemacht werden, sogar eine Kündigung des Vertrages ist möglich, wenn die Unterbrechung<br />
länger als 3 Monate dauert.<br />
Die Abnahme der Lieferung / Werkleistung und deren Regelungen<br />
Zunächst die rechtliche Definition der „Abnahme“: Darunter versteht man die Entgegennahme der vom Auftragnehmer<br />
erbrachten Leistung durch den Auftraggeber. Die Abnahme ist ein entscheidender Vorgang bei der<br />
Übergabe der Leistung an den Auftraggeber und hat diverse rechtliche Konsequenzen, die im Folgenden erläutert<br />
werden.<br />
Grundsätzlich sind verschiedene Abnahme- und Beanstandungssituationen vorstellbar. Welche rechtlichen Randbedingungen<br />
und Vorgehensweise anzuwenden sind, hängt von der Art der Vertragsbeziehung ab.<br />
Durch den Auftragnehmer<br />
erbrachte Leistung<br />
Privater Kunde,<br />
Endverbraucher<br />
Gewerblicher Kunde,<br />
Bauträger, Handwerker<br />
Fall 1 Türen werden nur geliefert Kaufvertrag nach BGB Kaufvertrag nach HGB<br />
Fall 2 Türen werden geliefert und montiert Werklieferungsvertrag Werklieferungsvertrag<br />
Fall 3 Türen werden gefertigt, geliefert und montiert Werkvertrag Werkvertrag<br />
Tab. 1 Übersicht zum Leistungsumfang und die geltenden Vertragsregeln.<br />
Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung noch Bauverträge und Verbraucherbauverträge vor. Diese beziehen sich<br />
auf die (Wieder-) Herstellung, Umbau oder Instandhaltung/-setzung von Gebäuden. Anwendung finden sie bei<br />
Neubauten oder erheblichen Umbaumaßnahmen. Entscheidend für den Handel zur Einordung der Verträge sind<br />
folgende Fragestellungen:<br />
• Ist der Auftraggeber ein privater Kunde/Endverbraucher oder ein gewerblicher Kunde?<br />
• Bezieht sich die Leistung ausschließlich auf die Lieferung oder sind weiterführende Leistungen gefordert:<br />
- Aufmaß auf der Baustelle<br />
- die Planung auf Grundlagen der verschiedensten Anforderungen<br />
- Montage von Bestandteilen (z. B. Verglasungen) oder die komplette Montage der Elemente<br />
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B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />
Fall 1: Die Türen werden nur geliefert<br />
Für die Prüfung der Türen und mögliche <strong>Beanstandungen</strong> von Lieferung und Ware gilt: Unverzüglich bei der Übergabe<br />
und so früh wie möglich. <strong>Beanstandungen</strong> sind schriftlich (auf dem Lieferschein) zu vermerken.<br />
Zeitpunkt Was wird geprüft Dokumentation<br />
Anlieferung der Türen •Sind Kartonage oder andere<br />
Verpackungselemente beschädigt?<br />
•Sind die richtigen Ausführungen<br />
und Stückzahlen geliefert?<br />
•Ist die Lieferung vollständig?<br />
Hinweis:<br />
Es ist nicht üblich die Kartonagen zu<br />
öffnen, dies geschieht vor der<br />
Montage.<br />
Schäden an den Verpackungen und<br />
fehlende Bestandteile der Lieferung<br />
sollten auf dem Lieferschein notiert<br />
und vom Spediteur auf dem<br />
Lieferschein quittiert werden (ggf.<br />
Fotos). Rückmeldung unverzüglich!<br />
Öffnen der Umverpackungen<br />
vor der Montage<br />
Tab. 2<br />
•Wurden die Zargen und Türblätter<br />
fachgerecht transportiert und<br />
gelagert?<br />
•Sind alle Bauteile und Beschläge<br />
vollständig vorhanden?<br />
•Stimmen die Maße und<br />
Anschlagrichtungen?<br />
•Sind Bauteile beschädigt?<br />
Wichtig: Beanstandete Bauteile<br />
dürfen nicht verbaut werden!<br />
Vorgehensweise des Abnehmers im Fall von <strong>Beanstandungen</strong>.<br />
Rückmeldung unverzüglich:<br />
•Detailfotos, Beschreibung des<br />
Fehlers<br />
•Auftrags-/Chargennummer<br />
Fall 2: Die Türen wurden geliefert und montiert<br />
Die Abnahme ist „Dreh- und Angelpunkt“ im Baugeschehen. Mit einer Abnahme werden verschiedene Rechtsfolgen<br />
ausgelöst und sie verdient daher besondere Aufmerksamkeit. Im Detail unterscheiden sich die Abnahmefolgen<br />
nach der VOB oder dem BGB, ausschlaggeben dabei ist auch hier, ob es sich um einen gewerblichen oder<br />
privaten Kunden handelt. Die Rechtsfolgen der Abnahme sind insbesondere:<br />
• Umkehr der Beweislast<br />
Dies bedeutet in der Praxis: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass die Türen mangelfrei<br />
sind. Nach der Abnahme muss der Auftraggeber den Nachweis führen, dass die Türen oder deren Montage<br />
mangelhaft sind und der Mangel bei der Abnahme begründet war.<br />
• Übergang der Gefahr<br />
Dies bedeutet in der Praxis: Die Gefahr, sowohl nach VOB- und BGB-Werkvertragsrecht, geht mit der<br />
Abnahme der Bauleistungen auf den Auftraggeber über. Das Risiko von Beschädigungen oder Diebstahl geht<br />
auf den Auftraggeber über!<br />
• Es beginnen die Gewährleistungsfristen und damit die Nacherfüllungsfrist (5 bzw. 4 Jahre).<br />
• Mit der Abnahme wird der Anspruch auf Vergütung ausgelöst.<br />
12
Abnahme Erläuterung Dokumentation<br />
förmlich Gemeinsame Überprüfung von AG und AN bei einem<br />
gemeinsamen Abnahmetermin mit schriftlichem<br />
Abnahmeprotokoll.<br />
Ein Abnahmeprotokoll sollte zu<br />
Beweiszwecken angefertigt<br />
werden.<br />
fiktiv<br />
stillschweigend<br />
Tab. 3<br />
Der Auftraggeber wird durch Fertigstellungsmitteilung<br />
informiert, dass die Leistung fertiggestellt ist.<br />
•VOB/B: Abnahmewirkung 12 Werktagen nach<br />
Fertigmeldung<br />
•BGB: 12 Werktage nach Fristablauf<br />
•Abnahme durch Inbetriebnahme<br />
Es findet keine Abnahme statt. Es werden keine<br />
wesentlichen Mängel gerügt und die Türen in Betrieb<br />
genommen (Wohnungsbezug, etc.). Nach VOB/B ist die<br />
Frist mit 6 Werktagen nach Benutzung festgelegt.<br />
Bezahlung der gesamten Vergütung oder erheblicher<br />
Teile ohne Rüge wesentlicher Mängel, insbesondere bei<br />
gleichzeitiger Nutzung, vollständiger Auszahlung des<br />
Sicherheitseinbehalts bzw. Rückgabe sämtlicher<br />
Sicherheiten (z.B. einer Bürgschaft)<br />
Drei Formen der Abnahme werden unterschieden.<br />
Abnahmeverpflichtung und Abnahmeverweigerung<br />
Mit der Abnahme wird dokumentiert, dass die Werkleistung im Wesentlichen<br />
vertragsgemäß erstellt wurde. Das Werkvertragsrecht legt fest, dass auf Verlangen<br />
des Auftragnehmers eine Abnahme vorzunehmen ist.<br />
Tipp:<br />
• Am besten die Abnahme unmittelbar nach der Montage vornehmen.<br />
• Alternativ dem Auftraggeber schriftlich das Abnahmeverlangen anzeigen<br />
(Fertigstellungsanzeige).<br />
• Abnahmen können bei größeren Bauvorhaben auch abschnittsweise<br />
vorgenommen werden (z. B. pro Etage oder Wohneinheit).<br />
Fertigstellungsmitteilung,<br />
Abnahmeaufforderung<br />
Nach Rechnungsstellung<br />
Die Voraussetzung für die Abnahme liegt vor, wenn die Leistung vertragsgemäß<br />
und frei von wesentlichen Mängeln erbracht wurde. Der Auftraggeber<br />
kann allerdings die Abnahme auch verweigern, sofern berechtigte Gründe<br />
dafür vorliegen. Dies ist der Fall wenn:<br />
• die Werkleistung im Wesentlichen noch nicht fertiggestellt ist, oder<br />
• wesentliche Mängel vorliegen.<br />
Abb. 7 Bei der Abnahme haben<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
oft unterschiedliche Sichtweisen.<br />
13
B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />
Wird die Abnahme unberechtigterweise verweigert, treten die Abnahmewirkungen trotzdem in Kraft. Dies lässt sich<br />
allerdings oftmals erst im Nachgang in einer rechtlichen Auseinandersetzung feststellen. In diesem Zusammenhang<br />
kann die Unterscheidung zwischen einem „wesentlichen“ und „unwesentlichen“ Mangel von Bedeutung sein.<br />
Beispiele:<br />
• Fehlt an einer Brandschutztür die Bodendichtung, ist das ein wesentlicher Mangel. Die Funktion der Tür ist<br />
nicht gegeben, die Abnahme kann verweigert werden.<br />
• Ist an einer Zimmertür noch nicht der richtige Drücker montiert, handelt es sich auch um einen Mangel, dieser<br />
ist allerdings nicht wesentlich. Daher kann die Abnahme auf die Tür, mit dem Hinweis des falschen Drückers,<br />
ausgesprochen werden.<br />
Zustandsfeststellung<br />
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter<br />
Angabe von Mängeln, kann der Auftragnehmer eine<br />
gemeinsame „Zustandsfeststellung“ verlangen. Dies<br />
könnte ein sinnvoller Zwischenschritt zu einer vollständigen<br />
Abnahme sein.<br />
Damit soll der Auftragnehmer in die Lage versetzt werden,<br />
seine Beweissituation zu verbessern und sich vor<br />
den Folgen, nicht von ihm verursachter Schäden am<br />
Bauwerk, zu schützen.<br />
Erscheint der Auftraggeber nicht, kann der Auftragnehmer<br />
die Zustandsfeststellung in Abwesenheit des Auftraggebers<br />
durchführen.<br />
Abb. 8 Nicht immer läuft alles perfekt bei der Montage<br />
von Innentürelementen.<br />
14
C. Kommunikation im<br />
Beanstandungsfall<br />
Sollte es trotz einer fachlich guten Beratung und erfolgter Montage zu <strong>Beanstandungen</strong> kommen, sind wir als Verkäufer<br />
gefragt, in besonderem Maße professionell zu kommunizieren. Professionell kommunizieren bedeutet dabei<br />
für uns:<br />
1. Selbst die Ruhe bewahren und zuhören<br />
2. Verständnis signalisieren<br />
3. Sachverhalt aufnehmen<br />
4. Lösungen avisieren<br />
5. Übereinkunft treffen<br />
15
C. Kommunikation im Beanstandungsfall<br />
Das alles muss nicht gleich im ersten Gespräch erfolgen.<br />
Der Anrufende ist möglicherweise aufgebracht<br />
und hat sich seine Argumente zurechtgelegt. Der Verkäufer<br />
ist in einer defensiven Rolle und sollte vermeiden<br />
die Gegenposition einzunehmen. Vielmehr durch<br />
Aufmerksamkeit und eine geschickte Fragetechnik<br />
punkten. Die Klärung des Sachverhaltes sollte im Mittelpunkt<br />
stehen. Manchmal ist es sinnvoller nicht zu viel<br />
in das erste Gespräch zu legen, statt dessen zurückzurufen.<br />
So kann man sich gedanklich vorbereiten.<br />
Solche Gespräche lassen sich in die genannten fünf<br />
Punkten gliedern:<br />
Abb. 9 Das Beanstandungsgespräch ist eine<br />
besondere Herausforderung für den Verkäufer.<br />
Zu 1. Bei <strong>Beanstandungen</strong> sind oft Emotionen im Spiel. Je höher die Verärgerung auf Seiten des Kunden, desto<br />
professioneller müssen wir reagieren. In dieser ersten Phase geht es nicht um die Schuldfrage. Genaues zuhören<br />
lohnt sich. Oft steckt in der vorgebrachten Beanstandung auch ein Lösungshinweis. Ruhe bewahren.<br />
Zu 2. Der Verkäufer sollte Verständnis für die Perspektive des Kunden aufbringen. Jede Situation bekommt aus<br />
verschiedenen Blickwinkeln eine andere Sicht. Für den Kunden ist das Signal wichtig, dass eine gemeinsame<br />
Lösung gefunden wird. Ein gutes Mittel der Kommunikation ist es Fragen zu stellen.<br />
Zu 3. Wie bei einem Detektiv geht es darum, möglichst alle Fakten zu erfahren und zu sichern. Dies gelingt am<br />
besten durch offene Fragen: Was genau ist das Problem? Wie stellt sich die Situation dar? Wer hat eingebaut?<br />
Wann ist das Problem aufgetreten? Wie wirkt sich das aus? Welcher Mangel tritt auf? Welcher Schaden ist entstanden?<br />
Zu 4. Aus den zusammengetragenen Fakten ergibt sich ein Lagebild. Daraus gilt es nun Lösungsansätze zu entwickeln.<br />
Welche Rechte ergeben sich aus einer begründeten Reklamation für den Kunden? Wo sehen wir Kulanzansätze?<br />
Wo haben wir Entscheidungsspielraum? Welche Vorstellung hat der Kunde, wie die Beanstandung erledigt<br />
werden kann?<br />
Zu 5. Auf der Grundlage der ermittelten Fakten entwickelt sich die Entscheidung, wer welche Verantwortung für<br />
diese Beanstandung trägt. Dies sollte mit sachlichen Argumenten begründet werden. Eine faktische Formulierung<br />
ist am besten geeignet, „Du-Botschaften“ sollten vermieden werden. Im Idealfall wird ein Kompromiss erreicht, der<br />
die Sichtweisen aller Beteiligten berücksichtigt.<br />
Für den Kunden ist es wichtig, dass die Beseitigung von Mängeln professionell abgearbeitet wird. Gelingt dies<br />
kann aus einem Beanstandungsfall ein zufriedener Kunde werden, der durchaus Handwerker und Fachhandel<br />
weirerempfiehlt.<br />
16
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong><br />
und deren Bearbeitung<br />
Von der Planung, über die Herstellung der Tür, bis zur Montage, sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Handlungspartnern<br />
beteiligt, bis das Bauelement in Betrieb genommen werden kann.<br />
Entlang der Prozesskette bestehen verschiedene Verantwortlichkeiten und Vertragsbeziehungen.<br />
17
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Fachplaner Hersteller Spediteur Fachhändler<br />
Montagefachbetrieb<br />
•Landesbauordnung<br />
•Arbeitsstättenverordnung<br />
•Barrierefreies<br />
Bauen<br />
•Fluchtwegeplanung<br />
•Leistungsbeschreibungen<br />
•Normen<br />
•etc...<br />
Tab. 4<br />
•Beantragung<br />
und Einhaltung<br />
von Prüfzeugnissen<br />
•Qualitätssicherung<br />
•Bereitstellung<br />
von Dokumentationen,<br />
Montageanleitungen<br />
und Pflegehinweisen<br />
•Lagerung und<br />
Transport nach<br />
Herstellervorgaben<br />
(Klima,<br />
Lagerbedingungen)<br />
Grundlagen der Verträge entlang der Prozesskette<br />
•Fachgerechte<br />
Beratung<br />
•ggf. Aufmaß<br />
•Lagerung nach<br />
Herstellervorgaben<br />
•Kundenberatung<br />
•Aufmaß<br />
•Prüfen der<br />
Einbauvoraussetzungen<br />
•Montage nach<br />
Herstellervorgaben<br />
Nutzer,<br />
Endkunde<br />
•Durchführung<br />
der vorgeschriebenen<br />
Prüfungen<br />
(Rauch/<br />
Brandschutz)<br />
•Durchführung<br />
der Wartung<br />
Technische Beanstandungsgründe<br />
<strong>Innentüren</strong> sind ein hochwertiges, industriell oder handwerklich gefertigtes Produkt, auf das unterschiedliche Belastungen<br />
einwirken und an das hohe technische und optische Anforderungen gestellt werden. Insbesondere im Neubau<br />
werden die Türen zu einem Zeitpunkt eingebaut, zu dem noch andere Gewerken aktiv sind und es häufig zu<br />
Beschädigungen kommt. Daher gehören <strong>Innentüren</strong> und Wohnungsabschlusstüren zu den beanstandungsträchtigsten<br />
Produkten für den Handel und Innenausbauer.<br />
Grundsätzlich können vier Bereiche, die zu berechtigten Reklamationen führen, unterschieden werden:<br />
1. Planungs-, Beratungs-, Ausschreibungsfehler<br />
2. Montagefehler<br />
3. Schnittstellenproblematiken zwischen den beteiligten Gewerken<br />
4. Mängel, verursacht durch den Hersteller und Verarbeitungsfehler des Türenherstellers<br />
Als häufigster Grund für <strong>Beanstandungen</strong> sind eindeutig Schnittstellenproblematiken und fehlerhafte Montagen zu<br />
sehen. An zweiter Stelle rangieren Planungs-, Beratungs-, und Ausschreibungsfehler. Vielfältige technische Anforderungen<br />
an Türen, wie Klimastabilität, Schalldämmung, Einbruchhemmung, Rauch- und Brandschutz, bis hin zur<br />
Ausstattung mit Sensoren und Mechatronik, verwandeln <strong>Innentüren</strong> in ein beratungs- und planungsintensives<br />
Bauelement. Abgerundet wird der Fehlerkanon, aber in der Häufigkeit weniger ausgeprägt, durch Transport-, Hersteller-<br />
und Verarbeitungsmängel, die sich oftmals erst im Laufe der Nutzung einstellen.<br />
Ziel des Fachberaters sollte sein, berechtigte Reklamationen im Dialog mit dem Kunden und dem Vorlieferanten<br />
einvernehmlich zu regeln (vgl. „Kommunikation im Beanstandungsfall“ ab Seite 17). Im Folgenden werden die häufigsten<br />
Beanstandungsgründe und Toleranzenwerte kompakt erläutert.<br />
18
Türblatt und Zarge<br />
Türenverzug<br />
Bei gewöhnlichen Zimmertüren ist eine Durchbiegung<br />
bis zu 4 mm nach der RAL GZ 426 im Rahmen der<br />
Toleranzen. Es wird empfohlen bei einem Neubau<br />
abschließend nach der zweiten Heizperiode die Verformung<br />
zu messen. Bei Funktionstüren (Schall/Feuer/<br />
Rauch) muss zusätzlich sichergestellt sein, dass die<br />
Funktion und die optischen Eigenschaften nicht beeinträchtigt<br />
sind:<br />
• Die Dichtung muss die Verformung ausgleichen<br />
können<br />
• Schalldämmung darf nicht beeinträchtigt werden<br />
• Tür muss ohne Anstrengung (z.B. durch Kinder)<br />
bedienbar sein<br />
Meist werden diese Anforderungen bereits bei 2-3 mm<br />
Verformung nicht mehr erfüllt.<br />
Zulässige Toleranzen bei unebenen und offenen<br />
Gehrungsfugen<br />
Unebenheiten bis 0,2 mm in der Fläche (z.B. Bekleidungsverbindungen),<br />
sowie offene Gehrungsfugen bis<br />
0,2 mm durchgehend offen, oder bis 0,5 mm bei teilweiser<br />
Öffnung, sind im Rahmen der Toleranzen.<br />
Abb. 10 Bis zu 4 mm Verformung sind laut RAL GZ 426<br />
bei <strong>Innentüren</strong> zu tolerieren.<br />
Abb. 11 Bekleidungen dürfen einen maximalen Versatz<br />
von 0,2 mm aufweisen.<br />
19
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Flächenbündigkeit von stumpf einschlagenden<br />
Türen<br />
Die Zargenfalztiefe für stumpf einschlagende Türen ist<br />
um ca. 2 mm tiefer festzulegen als die Dicke des Türblattes.<br />
Somit kann die Türoberfläche ca. 2 mm gegenüber<br />
dem Zargenspiegel zurückliegen. Die<br />
Zargenfalztiefe kann auch so gewählt werden, dass die<br />
Öffnungsfläche des Türblattes mit dem Zargenspiegel<br />
in einer Ebene liegt.<br />
Abb. 12 Stumpf einschlagende Türen erfordern eine<br />
hohe Genauigkeit beim Einbau.<br />
Montage<br />
Lotrechter Einbau<br />
In den Montageanleitungen wird immer ein lotrechter<br />
Einbau gefordert. Zulässige Abweichungen aus der<br />
Lot- bzw. Waagrechten bei der Montage sind nicht in<br />
Normen geregelt. Deshalb wurde im Rahmen einer<br />
älteren Ausfertigung der RAL zur Montage für Fenster<br />
eine Festlegung getroffen, die letztendlich der Wasserwaagengenauigkeit<br />
entspricht. Diese Auslegung wird<br />
bei der Montage von <strong>Innentüren</strong> ebenfalls zu Grunde<br />
gelegt.<br />
Die Toleranzen, für Abweichungen aus der Lot- bzw.<br />
Waagrechten bei der Montage von <strong>Innentüren</strong> betragen<br />
demzufolge bis 3 m Elementlänge 1,5 mm/m,<br />
jedoch höchstens 3 mm, wobei die Funktion und das<br />
Erscheinungsbild durch den Einbau nicht beeinträchtigt<br />
sein darf.<br />
Abb. 13 Die lotrechte Montage ist für die Funktion und<br />
das Erscheinungsbild ausschlaggebend.<br />
20
Anschlüsse der Falzbekleidung zur Wand<br />
Nach der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ kann<br />
die Wandoberfläche bei einem Messpunktabstand von<br />
2,0 m bis zu 7 mm Ebenheitsabweichungen aufweisen.<br />
Diese Abweichungen führen bei lotrechtem Einbau der<br />
Tür zwingend zu einer Spaltbildung zwischen Bekleidung<br />
und Wandoberfläche. In diesem Fall sollte am<br />
besten im Vorfeld geklärt werden, ob und wie der<br />
Anschluss herzustellen ist. Das zusätzliche Anbringen<br />
einer Verleistung oder ein Verschließen der Fuge mit<br />
einem spritzbaren Dichtstoff sind besondere Leistungen<br />
die gesondert in Rechnung gestellt werden können.<br />
Unterer Bodenspalt (Bodenluft)<br />
Die Türen sind durch die Hersteller auf 4 bis 5 mm<br />
Bodenluft gefertigt. Dazu kommen + 2 mm Unterlage<br />
für die Versiegelung. Zusammen ergibt sich ein Nennmaß<br />
für den Bodenspalt von 7 mm. Dieser Wert ist<br />
anzustreben. Die maximale Türluft beträgt 9 mm.<br />
Abweichungen nach oben sollten mit dem Kunden<br />
abgestimmt werden (Abb. 15).<br />
Achtung:<br />
Bei Stahlzargen unbedingt an den Meterriss halten, da<br />
die Zargen oftmals mit einem Bodeneinstand montiert<br />
werden.<br />
Höhenversatz der Bekleidungen bei nebeneinander<br />
liegenden Türelementen<br />
Auffällige, ungleiche bzw. abweichende Fluchtlinien<br />
nebeneinander liegender Türelement sind nicht zulässig.<br />
Die zulässigen Toleranzabweichungen nach der<br />
DIN 18202 von der Nennlage Oberkante Fertigfußboden<br />
sind zu beachten. Bei einem Abstand von 10 cm<br />
beträgt die Abweichung maximal 2 mm, bei 100 cm<br />
beträgt die Abweichung maximal 4 mm.<br />
Abb. 14 Bei einer Spaltenbildung zur Wand ist zu<br />
klären, ob und wie diese zu verschließen sind.<br />
Abb. 15 Der Abstand zum Boden wird mit der<br />
Bauherrschaft oft diskutiert.<br />
21
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Das Türblatt bleibt nicht in jedem Öffnungswinkel<br />
stehen<br />
Durch die wartungsfreien Bänder laufen die Türblätter<br />
äußerst leichtgängig. Laufen Türen auf oder zu, ist<br />
zunächst zu prüfen, ob die Zarge innerhalb der zulässigen<br />
Toleranz montiert wurde. Die Zarge darf maximal<br />
1,5 mm/m aus dem Lot montiert sein. Soweit das Türelement<br />
innerhalb dieser Toleranz montiert wurde und<br />
das Türblatt trotzdem auf oder zu läuft, liegt kein<br />
berechtigter Reklamationsgrund vor. Es gibt keine<br />
Festlegung, dass ein Türblatt in jeder gewünschten<br />
Stellung stehen bleiben muss.<br />
Fugenbild bei stumpf einschlagenden Türen<br />
Beim Einbau stumpf einschlagender Türelemente gelten<br />
erhöhte Anforderungen (Abb. 16). Das Spaltmaß sollte<br />
gleichmäßig und symmetrisch sein. Dazu muss die<br />
Zarge sorgfältig und gerade montiert werden. Um einen<br />
gleichmäßigen Luftspalt zwischen Zarge und Türblatt<br />
herzustellen, sind die Bänder in der Regel einstellbar.<br />
Luftspalt zwischen Zarge und Türblatt bei<br />
überfälzten Türen<br />
An jeder Längsseite darf die Falzluft 2,5 mm nicht<br />
unterschreiten und 6,5 mm nicht überschreiten. Der<br />
obere Luftspalt darf 2 mm nicht unterschreiten und<br />
6,5 mm nicht überschreiten.<br />
Aufquellen der Türzarge im Bodenbereich durch<br />
Feuchtigkeit<br />
Bei nicht saugfähigen Bodenbelägen die feucht gereinigt<br />
werden können (Fliesen, Laminat) sind die Anschlüsse<br />
gegen Feuchtigkeit zu schützen (Abb. 17). Das Nutzungs-<br />
und Reinigungsverhalten ist im Vorfeld zu klären.<br />
Schrauben von Beschlägen werden zu fest angezogen<br />
Besonders bei Rosettengarnituren ist darauf zu achten,<br />
dass die durchgehenden Befestigungsschrauben nicht<br />
zu fest angezogen werden (Abb. 18). Sowohl Türendeck<br />
als auch der Schlosskasten könnten sich verformen<br />
(Fehlfunktionen). Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!<br />
Abb. 16 Die Fuge bei der stumpf einschlagenden Tür<br />
soll ein gleichmäßiges Bild ergeben.<br />
Abb. 17 Die Zarge ist im Bodenbereich vor<br />
Feuchtigkeitsaufnahme zu schützen.<br />
22
Montage von Rauch- und Brandschutztüren<br />
Viele Rauch- und Brandschutztüren werden von der<br />
Industrie gefertigt und von Fachbetrieben montiert.<br />
Dabei sind die Einbauvorgaben der Hersteller unbedingt<br />
zu berücksichtigen, nur dann erfüllt die Tür die<br />
Funktion gemäß Prüfzeugnis. Abweichungen sind nur<br />
dann erlaubt, wenn es sich um ein geregeltes Bauprodukt<br />
(z.B. Feuerschutztürbeschlag nach DIN 18273<br />
oder Türschließer nach DIN 18263) handelt. Veränderungen<br />
an den Befestigungen, Dichtungen und auch<br />
der angrenzenden Wand hingegen sind tabu. Es gibt<br />
keine Forderung, dass eine besondere Qualifikation für<br />
den Monteur vorliegen muss. Die Mitarbeiter müssen<br />
lediglich fachkundig sein. Die fachgerechte Montage<br />
wird durch eine Übereinstimmungserklärung durch den<br />
montierenden Betrieb bestätigt. Wird die Montage nicht<br />
fachgerecht durchgeführt, liegt die Verantwortung beim<br />
Auftragnehmer!<br />
Montage von Schallschutztüren<br />
Auch Schallschutztüren sind genau nach den Herstellervorgaben<br />
zu montieren, damit die Schalllschutzleistungen,<br />
wie in den Prüfnachweisen bescheinigt,<br />
erbracht werden können. Die beste Schallschutztür<br />
bringt nicht ihre Leistung, wenn die Montage nicht korrekt<br />
ist.<br />
Abb. 18 Befestigungsschrauben an Beschlägen und<br />
Rosetten dürfen nicht zu fest angezogen werden.<br />
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:<br />
• Montagevorschriften der Türhersteller.<br />
• Die Türblätter weisen ein höheres Gewicht auf,<br />
daher sind die Zargen in der Regel zusätzlich<br />
mechanisch zu befestigen.<br />
• Die maximale Falzluft gemäß Einbauanleitung ist<br />
einzuhalten (meist 5 mm Falzluft bei gefälzten und<br />
4 mm bei stumpfen Türen).<br />
• Das Türblatt muss plan an den Dichtungen anliegen<br />
und diese ausreichend komprimieren.<br />
• Die Auflagebreite des Türblattes auf der Dichtung<br />
muss i. d. R. mindestens 7 mm betragen.<br />
Abb. 19 Die Ausführung der Einbaufuge der Zarge<br />
beeinflusst den Schalldämmwert der Tür erheblich.<br />
23
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
• Holz-Zargen sind vollvolumig mit einem<br />
Montageschaum mit Schallschutzprüfzeugnis zu<br />
verfüllen (Abb. 19, alternativ: fest gestopfte<br />
Mineralwolle). Eine beidseitige Abdichtung der<br />
Zarge zum Mauerwerk mit dauerelastischem<br />
Dichtstoff oder mit vorkomprimierten Dichtbändern<br />
nach Herstellervorgaben muss eingebracht werden.<br />
• Die Einstellung des Anpressdruckes an die<br />
Dichtung hat großen Einfluss auf die<br />
Schalldämmung. Daraus folgt: Die Dichtung muss<br />
komprimiert werden. Daher benötigen<br />
Schallschutztüren beim Schließen einen höherem<br />
Kraftaufwand.<br />
• Die Zarge muss gerade montiert sein.<br />
• Stahlumfassungszargen sind vollvolumig mit Mörtel zu<br />
vergießen und beidseitig dauerelastisch abzudichten.<br />
• Die Bodendichtung muss an ebene, glatte Fläche<br />
(z. B. Metallschiene) gleichmäßig und fest<br />
anschliessen, die Bodenluft sollte max. 6 mm<br />
betragen. Eine Bodendichtung auf Teppich oder auf<br />
Fliesen mit Fuge verschlechtert die<br />
Schalldämmleistung.<br />
• Exaktes Ablängen der Bodendichtung auf das<br />
Zargenfalzmaß am Fußboden (Abb. 20).<br />
Abb. 20 Die absenkbare Bodendichtung soll die Fuge<br />
vollständig schließen.<br />
Montage von Wohnungsabschlusstüren<br />
Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern sind<br />
Schallschutztüren und haben eine höhere mechanische<br />
Festigkeit. Deshalb sind diese Türen besonders<br />
schwer und erfordern eine mechanische Befestigung<br />
an der Wand.<br />
In der Regel sind Standardschäume nur bis zu einem<br />
Türblattgewicht von 40 kg geprüft. Daher senken sich<br />
die Türfutter oft ab, wenn bei erhöhten Gewichten die<br />
mechanische Befestigung fehlt. Sollte eine einbruchhemmende<br />
Funktion erzielt werden, ist eine mechanische<br />
Befestigung nach Herstellervorgaben ohnehin<br />
unerlässlich.<br />
Abb. 21 Die mechanische Befestigung von Wohnungsabschlusstüren<br />
ist bei hohen Türblattgewichten<br />
zwingend notwendig.<br />
24
Visuelle Beeinträchtigungen<br />
Bei der Bearbeitung von <strong>Beanstandungen</strong> stehen oftmals Macken<br />
und Kratzer im Vordergrund der Diskussionen. Die Äußerung des<br />
Kunden „das habe ich mir aber anders vorgestellt“ führt oftmals zu<br />
längeren Diskussionen, die nur schwer einvernehmlich zu regeln sind.<br />
Für die Beurteilung von visuellen Beeinträchtigungen haben sich die<br />
ift-Richtlinie „Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz<br />
und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien“ oder die Richtlinie<br />
vom Bundesverband für das Tischler- und Schreinerhandwerk<br />
bewährt. Diese Richtlinien werden von Türenherstellern und Sachverständigen<br />
genutzt, um eine Grundlage für die Beurteilung von<br />
„Problemzonen“ an der Tür zu haben.<br />
ca. 1,5 m<br />
ca. 1,5 m<br />
ca. 1,5 m<br />
ca. 1,5 m<br />
Optische Beeinträchtigungen<br />
In dem oben genannten Regelwerk ist zum Beispiel der Betrachtungsabstand<br />
(1,0 - 1,5 m) und die Beleuchtung geregelt. Die Detailbetrachtung ist<br />
aus einem Abstand von 1,50 m und die Gesamtbetrachtung aus einem<br />
Abstand von ca. 3,0 m vorzunehmen.<br />
Abb. 23 Bei einer Beurteilung der<br />
optischen Beeinträchtigungen<br />
sind die „Fehlermarkierungen“ zu<br />
entfernen.<br />
Bitte beachten: Die Beleuchtung bei der<br />
Abnahme muss den Lichtverhältnissen<br />
des normalen Betriebes entsprechen.<br />
Dies kann natürlich bedeuten, dass in<br />
Bereichen in denen eine besondere<br />
Ausleuchtung vorhanden ist, (Empfangsbereich,<br />
etc.) diese Beleuchtungssituation<br />
auch angewendet wird.<br />
Vereinzelte Lichtstrahlen oder besondere<br />
Scheinwerfer, die bei der Abnahme<br />
zusätzlich verwendet werden, sind bei<br />
der Beurteilung nicht zulässig.<br />
Abb. 22 Betrachtungsabstand zur<br />
Beurteilung von Fehlern.<br />
Abb. 24 Die Beschädigung einer<br />
Tür wird begutachtet.<br />
Noch nicht montierte Elemente sind ebenfalls in der späteren Nutzungsebene<br />
aufrecht stehend zu beurteilen. Markierungen von Fehlern sind vor der<br />
Beurteilung zu entfernen.<br />
25
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Betrachtungspositionen bei der Prüfung der Teilflächen<br />
Es kommt auf den Standpunkt an! Die jeweiligen Ansichtsflächen einer Tür sind mit verschiedenen Anforderungen<br />
belegt. Daher kommt dem Betrachtungsabstand und -winkel eine hohe Bedeutung bei der Bewertung zu. Es werden<br />
sichtbare Flächen, halbverdeckte Flächen und verdeckte Flächen bei der visuellen Beurteilung unterschieden.<br />
Bezeichnung<br />
der Flächen<br />
Sichtbare<br />
Fläche A<br />
Sichtbare<br />
Fläche B<br />
Halbverdeckte<br />
Fläche C<br />
Verdeckte<br />
Fläche D<br />
Tab. 5<br />
Erläuterung<br />
Flächen, die im eingebauten Zustand im Hauptblickfeld bei der Überprüfung sichtbar<br />
sind. Für diese Flächen gelten die höchsten Ansprüche (z.B. Flächen der Türblätter,<br />
Türfutter und Bekleidungen im Hauptblickfeld).<br />
Flächen, die im eingebauten und geschlossenen Zustand im Hauptblickfeld bei der<br />
Überprüfung nicht sichtbar sind sowie Flächen, die nur seitlich von dem Türelement<br />
stehend sichtbar sind (z.B. seitliche Schmalflächen der Türblätter und Bekleidungen).<br />
Flächen, die nur beim Öffnen des Türelements sichtbar werden (z.B. Falzbereich der<br />
Türzarge und des Türblattes).<br />
Flächen die bei einer gewöhnlichen Nutzung des Türelements nicht sichtbar, bzw. nach<br />
dem Einbau anderer Bauteile verdeckt sind (z.B. Unterseite von Türblättern, Rückseite<br />
der Zargen und Bekleidungen, usw.).<br />
Begriffe im Zusammenhang mit visuellen Überprüfungen<br />
Bezeichnungen und Lage der Teilflächen<br />
Als Türzarge wird das vollständige Element aus Türfutterplatte, Falz- und Zierbekleidung bezeichnet. Ein Türelement<br />
besteht aus einem Türblatt und einer Türzarge. Dabei kann die Zarge als Blockzarge, Blockrahmen, Futterzarge<br />
oder Blendrahmen konstruiert werden.<br />
B<br />
D<br />
B<br />
A<br />
B<br />
C<br />
Abb. 25 Beeinträchtigungen an den Sichtflächen<br />
werden unterschiedlich gewichtet.<br />
Die Darstellung zeigt die Zuordnung.<br />
A<br />
26
Merkmale<br />
(auszugsweise)<br />
Schleifspuren<br />
Ausrisse<br />
Holzfasern<br />
Klebstoff<br />
Befestigung der<br />
Glasleiste<br />
Fugen<br />
Zargengehrungen<br />
Hirnholz<br />
Druckstellen<br />
Decklage<br />
Türblattkante<br />
Eckausbildung der<br />
Türblattkante<br />
Farbbeschichtung<br />
Unterschiede in Farbe<br />
und Glanzgrad<br />
Abzeichnung des<br />
Rahmens oder des<br />
verdeckten<br />
Einleimers/Anleimers<br />
an der Oberfläche<br />
Anforderungen<br />
Schleifspuren sind im Bereich „c“ nicht zulässig. Schleifspuren, die keine auffälligen<br />
Markierungen hinterlassen, sind im Bereich „a“ und „c“ zulässig.<br />
Ausrisse im Bereich „b“ und „c“ sind nicht zulässig. Kleinere Ausrisse im Bereich „a“<br />
sind zulässig.<br />
Holzfasern müssen durch die Oberfläche vollständig abgedeckt werden.<br />
Klebstoffreste sind an sichtbaren Flächen nach der Grundreinigung nicht zulässig.<br />
Nageln und Verschrauben der Glashalteleiste ist erlaubt. Die Nägel/Schrauben<br />
dürfen nicht rosten und sind sauber einzubringen.<br />
V-Fugen an den Zargengehrungen sind erlaubt. Die Stöße müssen sauber<br />
verarbeitet sein. Die Beschichtungen und/oder Decklage muss die Trägerplatte<br />
überdecken.<br />
Bearbeitungsbedingte Ausrisse an Hirnholzflächen sind mit geeigneten Materialien<br />
zu füllen.<br />
Druckstellen im Bereich „b“ und „c“ sind nicht zulässig.<br />
Die Decklage muss die Deckplatte bzw. die Trägerplatte vollständig bedecken.<br />
Abzeichnungen der Deckplatte bzw. der Trägerplatte durch die Decklage sind im<br />
Bereich „b“ und „c“ nicht zulässig.<br />
Ist eine Kante vorhanden, gelten die gleichen Anforderungen wie an die Decklage.<br />
Klebstoffreste sind nicht erlaubt. Die Kanten müssen sauber gestoßen sein.<br />
Farbläufer in der Beschichtung sind nicht zulässig. Unterschiedliche Schichtdicken<br />
müssen sich im Bereich der üblichen Toleranzen bewegen. Sie dürfen sich nicht als<br />
Wolkenbildung bemerkbar machen.<br />
Visuell erkennbare, nicht holzartenbedingte, auffallende Farbunterschiede sind nicht<br />
zulässig. Ein unterschiedlicher Glanzgrad im Bereich c ist nicht zulässig.<br />
Eine deutlich erkennbare Abzeichnung an der Oberfläche ist nicht zulässig.<br />
Einbohrbänder<br />
Einbohrbänder dürfen sich an der Oberfläche im Bereich „c“ nicht abzeichnen. Im<br />
Bereich a sind Abzeichnungen möglich.<br />
Tab. 6 Merkmale von möglichen Fehlern an Türen.<br />
27
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Merkmale<br />
(auszugsweise)<br />
Türdrückermontage<br />
Einbohrbänder<br />
Falzdichtungen<br />
Anforderungen<br />
Türdrücker, insbesondere Rundrosettendrücker, müssen so montiert sein, dass die<br />
Fläche der Tür nicht eingedrückt und beschädigt wird.<br />
Einbohrbänder dürfen sich an der Oberfläche im Bereich „c“ nicht abzeichnen. Im<br />
Bereich a sind Abzeichnungen möglich.<br />
Ist die Türblattdichtung oder<br />
Zargendichtung aus transparentem<br />
Material ausgeführt, ist ein<br />
Lichteinfall auch bei geschlossener<br />
Tür zulässig.<br />
Maßliche<br />
Anforderungen:<br />
Fugen Glashalteleiste<br />
Tab. 6<br />
Fugen zwischen Glashalteleiste und Türblattoberfläche dürfen nicht breiter als<br />
0,5 mm sein.<br />
Merkmale von möglichen Fehlern an Türen.<br />
Wartung von <strong>Innentüren</strong><br />
Die Wartung und Pflege obliegt dem Käufer der Türen. Er sollte vom Lieferanten oder den Monteuren auf Wartungsmöglichkeiten<br />
hingewiesen werden. Wichtig ist hier die dokumentierte Übergabe der Wartungs- und Pflegehinweise.<br />
Die Wartungs- und Pflegehinweise befinden sich in der Regel in den Umverpackungen der Zarge. In der<br />
Regel sind jährliche Wartungsintervalle durch die Hersteller angegeben. Vereinfacht formuliert: Eine Standardinnentür<br />
sollte nach der Abnahme 1 Jahr ohne Wartung einwandfrei funktionieren. Bei intensiver Nutzung (Objektbereich,<br />
Schulen etc.) sind die Wartungsintervalle entsprechend zu verkürzen.<br />
Die Wartungshinweise beinhalten unter anderem:<br />
• Schutz vor zu hohen Feuchtebelastungen<br />
• Reinigung mit den richtigen Reinigungsmitteln<br />
• Regelmäßige (jährliche) Wartung der Beschläge<br />
und gegebenenfalls Einstellen der Türen.<br />
• Kontrolle der Dichtungen<br />
• Einstellen der Bodensenkdichtung<br />
• Die Türschließer (wenn vorhanden) sind nach den<br />
entsprechenden Herstellerangaben zu warten und<br />
gegebenenfalls nachzustellen<br />
Abb. 26 Bodendichtungen von Schallschutztüren<br />
müssen regelmäßig gewartet werden.<br />
28
Entscheidend ist die Bewertung, ob es sich bei einer möglicherweise vorliegenden Mängelrüge um eine Problematik<br />
handelt, die durch eine fehlende oder nicht fachgerechte Wartung hervorgerufen wurde, oder ob die Ursachen<br />
im Verantwortungsbereich des Lieferanten bzw. Werkunternehmers liegen.<br />
Wartungspflichten bei Rauch- und Brandschutztüren / Feststellanlagen<br />
Rauch- und Brandschutz sind eine wichtige Anforderung an Türen in Gebäuden und daher baurechtlich im Rahmen<br />
der Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen geregelt. Aus den Verordnungen lässt sich ableiten,<br />
welche Anforderungen die jeweiligen Funktionstüren erfüllen müssen. Die Vorgaben definiert in der Regel ein<br />
Fachplaner! Die Eignung der Bauelemente wird durch entsprechende Prüfzeugnisse durch den Hersteller der<br />
Türen nachgewiesen.<br />
Rauch- und Brandschutztüren müssen dauerhaft<br />
funktionieren, daher sind diese regelmäßig zu warten.<br />
Bestandteil einer Zulassung ist auch die Montageanleitung<br />
mit den dort aufgeführten Wartungsintervallen und<br />
dem Umfang der jeweiligen Prüfung und Wartung. In<br />
der Regel sind jährliche Wartungsintervalle angegeben.<br />
Der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes<br />
muss dafür Sorge tragen. Idealerweise wird bei der<br />
Montage gleich ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />
Die Wartung darf gemäß Prüf- und Wartungsanleitungen<br />
eine sachkundige Person ausführen. Eine besondere<br />
Qualifikation ist auch hierfür nicht notwendig. Es<br />
ist zu empfehlen, die Arbeiten in Wartungsprotokollen<br />
zu dokumentieren. Entsprechende Formulare gibt es<br />
bei Ihren Lieferanten.<br />
Abb. 27 Brandschutztüren haben eine wichtige Schutzfunktion.<br />
Die regelmäßige Prüfung der automatischen<br />
Türschließer gehören zur Wartung.<br />
Bei Feststellanlagen gelten besondere Anforderungen<br />
Da Feuerschutzabschlüsse nur geschlossen ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie „selbstschließend“ sein<br />
und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden. Wenn im Betrieb offene Türen notwendig<br />
sind, werden sogenannte Feststellanlagen verbaut. Die Feststellanlage gibt die Tür über einen Rauchmelder<br />
frei, wenn Rauch erkannt wird. Die Tür schließt dann.<br />
Nach dem Einbau sind die Feststellanlagen durch eine autorisierte Fachkraft nach Abnahmeprüfung in Betrieb zu<br />
nehmen. Auch die jährliche Überprüfung ist nur durch autorisierte Fachkräfte auszuführen. Hierfür ist eine besondere<br />
Qualifikation notwendig!<br />
29
D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />
Beanstandung Ursachen in Stichworten weitere Infos:<br />
Türenverzug •Falsche Lagerung des Türblattes<br />
•Differenzklima zu hoch<br />
•zu hohe Einbaufeuchte<br />
•falsche Klimaklasse ausgewählt<br />
Abb. 10 auf Seite 19<br />
Abb. 12 auf Seite 20<br />
Versatz in den<br />
Bekleidungen,<br />
offene Gehrungen<br />
Flächenbündigkeit<br />
des Türblattes<br />
Türblatt bleibt nicht in<br />
jedem Öffnungswinkel<br />
stehen (kein Mangel)<br />
Wandanschlüsse mit<br />
Abstand zur Wand<br />
Bodenspalt<br />
Falzluft<br />
ungleichmäßig, zu<br />
groß, zu klein<br />
Aufquellen der<br />
Türzarge<br />
Beschlagmontage<br />
Schallschutz<br />
ungenügend bei<br />
Wohnungsabschlusstüren<br />
Tab. 7<br />
•Fertigungstoleranzen zu hoch<br />
•Zarge nicht winklig montiert<br />
•Gehrungen nicht bündig montiert/verleimt<br />
•Bänder falsch justiert<br />
•Türblatt/Zarge verformt<br />
•keine lotrechte Montage<br />
•Bänder nicht gleichmäßig eingestellt<br />
•Zuglufterscheinungen<br />
•Wand ist nicht lotrecht/eben<br />
•Zarge nicht lotrecht/gerade montiert<br />
•Boden uneben/nicht waagerecht<br />
•Zarge zu hoch montiert<br />
•Fertigungstoleranzen bei der Beschlagposition<br />
•Zarge nicht lotrecht/waagerecht montiert<br />
•Zarge nicht kraftschlüssig befestigt<br />
•Bänder nicht richtig eingestellt/gewartet<br />
•Türblatt nicht rechtwinklig<br />
•Türblatt/Zargenmaße nicht aufeinander abgestimmt<br />
•Auffeuchtung der Zarge von unten durch fehlende<br />
Feuchtesperre, Zarge nicht mit Abstand zum Boden<br />
montiert, zu feuchte Reinigung der Böden<br />
•Rosetten/ Drückerbeschläge zu fest angezogen<br />
•Beschläge nicht bündig eingelassen<br />
•nicht vollflächig ausgeschäumt/ ausgestopft<br />
•fehlende plane Auflage der Bodendichtung<br />
•Bodendichtung nicht passend eingekürzt<br />
•Dichtungen liegen nicht an, Anpressdruck zu gering<br />
•falsche Schallschutzklasse<br />
Häufige <strong>Beanstandungen</strong> im Überblick - Quick Check.<br />
Abb. 8 auf Seite 14<br />
Abb. 11 auf Seite 19<br />
Abb. 13 auf Seite 20<br />
Abb. 14 auf Seite 21<br />
Abb. 15 auf Seite 21<br />
Abb. 12 auf Seite 20<br />
Abb. 16 auf Seite 22<br />
Abb. 17 auf Seite 22<br />
Abb. 18 auf Seite 23<br />
Abb. 19 auf Seite 23<br />
Abb. 26 auf Seite 28<br />
30
E. Einigungsoptionen im<br />
Beanstandungsfall<br />
Der Werkunternehmer (Auftragnehmer) hat dem Auftraggeber<br />
das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln<br />
zu verschaffen. Bei der Abnahme wird überprüft, ob<br />
das Werk frei von Mängeln ist. Liegen wesentliche<br />
Mängel vor, kann die Abnahme verweigert werden.<br />
Bei Kaufverträgen nach BGB wurde der Begriff des<br />
Sachmangels erweitert. Eine Sache ist dann frei von<br />
Sachmängeln, wenn sie bei Abnahme:<br />
- den subjektiven Anforderungen<br />
- und den objektiven Anforderungen<br />
- und ggf. den Montageanforderungen entspricht.<br />
Abb. 28 Welche Fehler sind noch tolerierbar, was ist<br />
nachzubessern?<br />
31
E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall<br />
Mangelgrund<br />
Wenn das Werk nicht die zwischen Auftraggeber und<br />
Werkunternehmer vereinbarte Beschaffenheit hat.<br />
Die Tür eignet sich nicht für die im Vertrag<br />
vorausgesetzte Verwendung.<br />
Die Tür eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung<br />
und sie weist nicht eine Beschaffenheit auf, die bei<br />
Werken der gleichen Art üblich ist und die der<br />
Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.<br />
Welche Optionen stehen zur Verfügung, um die Mängelrüge zu bearbeiten?<br />
Nacherfüllung<br />
Beispiel aus der Praxis<br />
Größe, Anschlagrichtung, Dekor<br />
Wohnungsabschlusstür im Mehrfamilienhaus<br />
ohne Schallschutz<br />
Türblatt mit Echtholzfurnier ohne<br />
Oberflächenbeschichtung<br />
Wenn ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk Falsches Modell, falsche Stückzahl<br />
in zu geringer Menge hergestellt worden ist.<br />
Tab. 8 Welche Arten von Mängeln können der Auslöser für eine Mängelrüge sein?<br />
Der Werkunternehmer hat bei der Mängelbeseitigung ein Wahlrecht, ob er den Mangel durch Nachbesserung<br />
(Reparatur) oder durch Neuherstellung des Werks beseitigen möchte. Jeder Werkunternehmer hat grundsätzlich<br />
das Recht auf eine „zweite Chance“. Das bedeutet, dass der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Gelegenheit<br />
geben muss, den Mangel durch Nacherfüllung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist zu beseitigen. Dabei hat<br />
jeder Werkunternehmer in der Regel zwei Versuche zur Nacherfüllung.<br />
Die Kosten der Beseitigung trägt der Werkunternehmer. Ein Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung hat der<br />
Werkunternehmer nur dann, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder sonst unzumutbar<br />
ist. Beispiel: Eine Glasscheibe mit einem kleinen Kratzer kann nicht zerstörungsfrei ausgebaut werden. Oder es<br />
müsste eine ganze Wandverkleidungen abgebaut werden, um an das beschädigte Bauteil zu kommen.<br />
Der Besteller muss dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. In der Praxis ist hier<br />
von ca. 2 Wochen auszugehen. Die Fristen können auch kürzer sein, insbesondere, wenn Unfallgefahren bestehen,<br />
oder Folgeschäden zu befürchten sind. Wenn Lieferzeiten eine fristgerechte Nachbesserung verhindern, kann<br />
die Frist auch verlängert werden. Wichtig ist eine zeitnahe Bearbeitung und Rückmeldung an den Auftraggeber.<br />
Verstreicht die Frist und ist eine zweite Aufforderung mit Nachfristsetzung erfolgt, oder die Nacherfüllung ist zum<br />
zweiten Mal fehlgeschlagen, oder wird verweigert, bedarf es keiner Fristsetzung mehr.<br />
Die Konsequenzen sind dann drastisch und können zur sogenannten Selbstvornahme auf Kosten des Werkunternehmers,<br />
Minderung des Entgelts, Rücktritt vom Vertrag, und/oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz führen.<br />
32
Tipp:<br />
Nehmen Sie Mängelrügen ernst und betrachten Sie diese auch als Chance mit dem Kunden in den Dialog zu treten.<br />
Geben Sie zeitnahe Rückmeldungen und prüfen Sie vor Ort ob die Mängelrüge berechtigt ist. Mängelrügen<br />
verschwinden nicht von alleine, sondern werden umfangreicher und unerfreulicher je mehr Zeit verstreicht und<br />
können sogar als Rechtsstreit vor Gericht enden.<br />
Minderung<br />
Der Auftraggeber hat anstatt des Rechts auf Nacherfüllung ein Recht, vom Werkvertrag zurückzutreten, oder den<br />
vereinbarten Preis zu mindern. Dies gilt jedoch nur, wenn er dem Werkunternehmer, wie zuvor erläutert, eine<br />
angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und dieser nicht innerhalb dieser Frist nacherfüllt hat. Gerade<br />
bei optischen Beeinträchtigungen werden Einigungen oftmals über eine Minderung erzielt, wobei die Umsetzung<br />
einer angemessenen und machbaren Nacherfüllung immer die erste Option sein sollte.<br />
Die Höhe von Minderungsbeträgen wird naturgemäß<br />
aus Sicht der Auftraggeber und Auftragnehmer sehr<br />
unterschiedlich beurteilt. Sachverständige beziehen<br />
sich bei der Bewertung von Minderungsbeträgen oftmals<br />
auf die sogenannte Zielbaummethode nach Auerhammer.<br />
Hierbei wird nach dem Gebrauchswert<br />
(Schallschutz/Wärmedämmung, etc.) und dem Gestaltungswert<br />
der beurteilten Sache unterschieden. Im<br />
zweiten Schritt wird dann der Grad der Beeinträchtigung<br />
ermittelt.<br />
Nach Ermittlung aller Faktoren wird der Minderungsbetrag<br />
errechnet. Mit dieser Methode kann zumindest<br />
annäherungsweise ermittelt werden, wie hoch die Minderung<br />
für einen Kratzer auf der Fläche einer Tür sein<br />
kann.<br />
Kulanz<br />
Abb. 29 Muss wegen dieser Macke das Türblatt<br />
ausgetauscht werden?<br />
Zeigt sich der Werkunternehmer kulant, kommt er dem Auftraggeber nach Vertragsschluss entgegen, obwohl er<br />
rechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Bei der Kulanz verfolgt der Werkunternehmer das Ziel, seinen Kunden zufrieden<br />
zu stellen und Meinungsverschiedenheiten auf dem „kleinen Dienstweg“ zu regeln.<br />
Tipp:<br />
Bei Kulanzangeboten ist darauf zu achten, dass diese „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ oder „ohne Anerkennung<br />
der Mangelhaftigkeit“ gemacht werden. In diesem Fall bedeutet die Formulierung, dass die angebotene<br />
Leistung (Minderung) nur als Entgegenkommen erbracht wird. Damit werden auch die weiteren möglichen Rechtsfolgen<br />
ausgeschlossen.<br />
33
E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall<br />
Literatur<br />
Werkzeuge für Türenprofis<br />
Quelle: ifz - Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V.<br />
Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim (www.ift-rosenheim.de/faq-fachexperten)<br />
• TU-01/1: Verglasung von <strong>Innentüren</strong> 04/2010<br />
• TU-02/2: <strong>Innentüren</strong> richtig montiert, 01/2012<br />
• TU-04/1: Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen 10/2009<br />
• TU-06/1: Türen in Flucht- und Rettungswegen 01/2011<br />
• TU-07/1: Barrierefreie Türen für den Wohnbereich 10/2011<br />
• TU-03/2: Verformung von <strong>Innentüren</strong> 01/2012<br />
• SC-10/1: Schalldämmung von <strong>Innentüren</strong> - Planung und baurechtliche Nachweise 11/2015<br />
• EI-03/2: My home is my castle - Einbruchshemmende Türen 01/2012<br />
• ift-Richtlinie HO-11/2 - Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie<br />
anderen Materialien<br />
Normen und Regelwerke<br />
• DIN 18202:2019-07 - Toleranzen im Hochbau - Bauwerke<br />
• DIN EN 1121:2000-09 - Türen - Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten<br />
• DIN EN 14351-2:2019-01 - Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 2: <strong>Innentüren</strong><br />
• DIN EN 16034:2014-12 Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder<br />
Rauchschutzeigenschaften<br />
• DIN EN 16580:2015-10 Fenster und Türen - Feuchte- und spritzwasserbeständige Türblätter<br />
Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)<br />
• ASR A1.7: Türen und Tore<br />
• ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
• DGUV Information 208-022: Türen und Tore<br />
• DGUV Vorschrift 81: Schulen<br />
• DGUV Regel 102-002: Kindertageseinrichtungen<br />
• GUV-SI 8027: Mehr Sicherheit bei Glasbruch<br />
• BGI 606: Verschlüsse für Türen von Notausgängen<br />
• BGI/GUV 208-014: Glastüren, Glaswände<br />
Sonstiges<br />
• VDI Richtlinie 3728: 2012/03 Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse - Türen und Mobilwände<br />
• Tischler Schreiner Deutschland TSD - Richtlinie zur Visuellen Beurteilung 03/2021 Teil 3 - <strong>Innentüren</strong><br />
34
Impressum<br />
Herausgeber<br />
EUROBAUSTOFF Handelsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Auf dem Hohenstein 2<br />
61231 Bad Nauheim<br />
Fon: +49 6032 805-0<br />
Fax: +49 6032 805-265<br />
kontakt@eurobaustoff.de<br />
www.eurobaustoff.de<br />
Verfasser<br />
Michael Bücking, Bad Wildungen<br />
in Zusamenarbeit mit<br />
Ingenieurbüro Holger Meyer<br />
27356 Rotenburg<br />
www.meyer-ingenieurbuero.de<br />
Haftungshinweis<br />
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers, welche nach bestem Wissen und Gewissen<br />
und nach gründlichen Recherchen erstellt wurden. Irrtümer oder Fehler, welche sich z. B. aus veränderten<br />
Randbedingungen ergeben könnten, sind dennoch nicht ausgeschlossen, so dass der Verfasser und der Herausgeber<br />
keinerlei Haftung übernehmen können.<br />
1. Auflage Dez. 2021<br />
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Bildnachweise: Titel- und Rückseite: EUROBAUSTOFF GmbH & Co. KG.<br />
Eine Gemeinschaftsaktion der EUROBAUSTOFF. Für Druck- u. Bildfehler keine Haftung.<br />
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