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ProfiWissen Beanstandungen Innentüren - i&M

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PROFIWISSEN<br />

<strong>Beanstandungen</strong> <strong>Innentüren</strong><br />

<strong>Beanstandungen</strong> <strong>Innentüren</strong><br />

2.300 m 2 Ideengarten Natursteine


Im Jahr 2020 erschien in der Reihe <strong>ProfiWissen</strong> der erste Titel „<strong>Innentüren</strong>“. Die positiven Rückmeldungen haben<br />

motiviert das Thema mit diesem Heft fortzusetzen. Bereits im ersten Teil wurde deutlich, dass im Objektgeschäft<br />

und der Beratung von Handwerkern und Privatkunden tiefes fachliches Know-How gefragt ist. Darin zeigt sich eine<br />

erfolgreiche Beratung und der nachfolgenden Projektabwicklung. Manchem wird es erstaunen, wie viele Details zu<br />

klären sind, damit die Nutzer genau die <strong>Innentüren</strong> bekommen, die auf alle Anforderungen passen. Beratung und<br />

Planung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Auftragsdurchlauf. Der Teil 1 bietet viele Grundlageninformationen<br />

um fundiert agieren zu können.<br />

<strong>Innentüren</strong> gehören im Holz- und Baustoffhandel nicht nur zu den umsatzstärksten, sondern auch zu den beanstandungsträchtigsten<br />

Produktsegmenten. Daher kommt dem Reklamationsmanagement eine entscheidende<br />

Bedeutung für den Handel zu. Bei der Bearbeitung von berechtigten Reklamationen sind verschiedene Ursachen<br />

zu unterscheiden:<br />

• Planungs-, Beratungs- und Ausschreibungsfehler<br />

• Ausführungsfehler auf der Baustelle<br />

• Transport-, Hersteller- und Verarbeitungsmängel<br />

• Erhöhtes Anspruchsdenken der Kunden<br />

In diesem Heft steht die Vermeidung und Bearbeitung von <strong>Beanstandungen</strong> im Fokus. Sie finden wertvolle Tipps<br />

um Fallstricke bei der Projektabwicklung zu vermeiden und zielführende Informationen um Mängelrügen professionell<br />

zu bearbeiten.<br />

Teil 2 - 1. Auflage Dez. 2021<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

A. Beratungs- und Verkaufssituationen ..........................................................................4<br />

Beratung von Privatkunden................................................................................................................. 6<br />

Beratung von Handwerkskunden........................................................................................................ 6<br />

B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen...........................................7<br />

Leistungsbeschreibungen verstehen und bearbeiten ......................................................................... 7<br />

Ausschreibung und die Rolle des Handwerkers und Fachhandels..................................................... 8<br />

Gleichwertigkeit................................................................................................................................... 8<br />

Bedenkenanmeldung und Behinderungsanzeigen ............................................................................. 9<br />

Die Abnahme der Lieferung / Werkleistung und deren Regelungen................................................. 11<br />

Fall 1: Die Türen werden nur geliefert............................................................................................... 12<br />

Fall 2: Die Türen wurden geliefert und montiert................................................................................ 12<br />

Abnahmeverpflichtung und Abnahmeverweigerung ......................................................................... 13<br />

C. Kommunikation im Beanstandungsfall..................................................................... 15<br />

D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung................................................... 17<br />

Technische Beanstandungsgründe ..................................................................................................18<br />

Türblatt und Zarge ............................................................................................................................ 19<br />

Montage ............................................................................................................................................ 20<br />

Visuelle Beeinträchtigungen ............................................................................................................. 25<br />

Wartung von <strong>Innentüren</strong> ................................................................................................................... 28<br />

<strong>Beanstandungen</strong> im Überblick .................................................................................. 30<br />

E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall ............................................................... 31<br />

Nacherfüllung.................................................................................................................................... 32<br />

Minderung ......................................................................................................................................... 33<br />

Kulanz ............................................................................................................................................... 33<br />

Literatur........................................................................................................................ 34<br />

Impressum ................................................................................................................... 35<br />

Haftungshinweis: Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers, welche nach bestem<br />

Wissen und Gewissen und nach gründlichen Recherchen erstellt wurden. Irrtümer oder Fehler, welche sich z. B.<br />

aus veränderten Randbedingungen ergeben könnten, sind dennoch nicht ausgeschlossen, so dass der Verfasser<br />

und der Herausgeber keinerlei Haftung übernehmen können.<br />

3


A. Beratungs- und Verkaufssituationen<br />

A. Beratungs- und<br />

Verkaufssituationen<br />

Wir im Fachhandel haben es heute mit zwei Arten von Kunden zu tun. Auf der einen Seite sind das die Privatkunden<br />

und auf der anderen Seite gewerbliche bzw. Handwerkskunden.<br />

Im Vorfeld der Kaufberatung ist das Ziel, durch eine kluge Beratung <strong>Beanstandungen</strong> irgendwelcher Art von vornherein<br />

auszuschließen. Um dieser Beratungsqualität des Fachhandels gerecht zu werden, eignet sich neben dem<br />

fachlichen Wissen, die Verwendung von Bedarfs-Checklisten. Durch die Verwendung solcher Checklisten wird<br />

eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität weitestgehend sichergestellt und durch die schriftliche Dokumentation<br />

interpretationsfrei. Skizzen, Zeichnungen, Fotodokumentationen ergänzen solche Checklisten sinnvoll.<br />

Ein standardisiertes und strukturierte Aufmaßblatt ist ein wichtiges Werkzeug um Aufmaß und Kommunikationsfehler<br />

zu minimieren.<br />

4


Abb. 1<br />

<br />

Die Datenaufnahme betrifft zunächst das Bauvorhaben.<br />

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Abb. 2 Wie wird gemessen und in<br />

welcher Genauigkeit? Ist Baustelle<br />

schon weit genug (Putz, Estrich, Böden),<br />

um ein Aufmaß zu erstellen?<br />

gemessen wird ab<br />

Oberkante des fertigen<br />

Fußbodens, inkl. Estrich etc.<br />

gemessen wird die Breite<br />

der fertigen Wandöffnung<br />

gemessen wird die fertige<br />

Wanddicke inkl. Putz und<br />

Fliesen etc.<br />

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Abb. 3<br />

Wie ist bei dem einzelnen Auftrag die Ausstattung der Türen gewünscht?<br />

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Abb. 4<br />

<br />

Zur einzelnen Tür sind eine Reihe von Informationen erforderlich. Selbst bei einem Einfamilienhaus<br />

gibt es oft Türen mit Sonderausstattung (WC-Schloss, Lichtausschnitt usw.).<br />

Vorbereitete Aufmaßblätter werden von den Herstellern und Fachhändlern als Service für den Planer<br />

und Verarbeiter angeboten. Sie dienen ebenfalls als Checkliste im Verkaufgespräch.<br />

<br />

<br />

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<br />

5


A. Beratungs- und Verkaufssituationen<br />

Beratung von Privatkunden<br />

Bei Privatkunden müssen wir in der Regel davon ausgehen, dass diese eine Meinung zu einem Produkt und dessen<br />

Verwendung haben, aber nicht immer den fachlichen Durchblick. Wenn sich ein Privatkunde im Fachhandel<br />

beraten lässt, sollten wir von einer besonderen Beratungspflicht ausgehen. Der Privatkunde kann in einem Fachhandelsgeschäft<br />

eine größere Sachkunde des Verkaufspersonals erwarten.<br />

Um der Beratungspflicht zu genügen, wird der Verwendungszweck abgefragt. Sodann gehört es dazu, über die<br />

wesentlichen und auch die ungünstigen Eigenschaften der in Betracht kommenden Bauelemente zu informieren.<br />

Das Beratungsgespräch wird mittels der Bedarfs-Checkliste schriftlich dokumentiert (Beispiel in Abb. 1 bis Abb. 4<br />

auf Seite 5). Fachbegriffe und Nutzungssituationen sollten durch geeignetes Anschauungsmaterial verständlich<br />

erklärt werden (Muster, Bilder, Filme). Unter dem Hinweis auf die Verwendung dieser Checkliste wird der Verkauf<br />

in der Wahrnehmung der Kunden deutlich professioneller eingeschätzt.<br />

Zur besseren Orientierung und Vorbeugung von Missverständnissen<br />

wird eine Grundrisszeichnung dem<br />

Angebot beigelegt (Abb. 5).<br />

Beratung von Handwerkskunden<br />

Bei Handwerkskunden ist von einem höheren Wissensstand<br />

auszugehen. Fachbegriffe und Abläufe können<br />

als bekannt unterstellt werden. Trotzdem kann hier die<br />

Bedarfs-Checkliste als Service im Vorfeld zur Verfügung<br />

gestellt werden. Die Liste kann ein Handwerker<br />

eigenverantwortlich ausfüllen. Aufgabe des Verkäufers<br />

ist es, die Bedarfs-Checkliste auf Schlüssigkeit zu kontrollieren.<br />

Das Bestellverfahren kann sodann eingeleitet<br />

werden.<br />

Abb. 5 Grundriss einer Wohnung. Die Zeichnung dient<br />

als Anlage zum Angebot.<br />

6


B. Spielregeln der Belieferung<br />

und rechtliche Grundlagen<br />

Leistungsbeschreibungen verstehen und bearbeiten<br />

Die Teilnahme an Ausschreibungen, oder die Bearbeitung von Ausschreibungen für die Handwerkskunden zur<br />

Preisfindung, ist Teil des Alltagsgeschäfts im Fachhandel. Öffentliche Vergabeverfahren und Ausschreibungen<br />

werden nach der VOB/A nach festen Regeln durchgeführt. In Anlehnung an diese Regeln werden auch sogenannte<br />

Architektenausschreibungen für private Auftraggeber oder für Bauträger durchgeführt, wobei nur die Auftragsvergabe<br />

für öffentliche Ausschreibungen nach strengen Vergaberegeln zu erfolgen hat.<br />

Dabei bildet die Leistungsbeschreibung das technische Kernstück eines jeden Vergabeverfahrens. Mit ihr<br />

beschreibt und konkretisiert der Auftraggeber die gewünschte Ausführung der Türen, den Umfang des Auftrages,<br />

sowie Ort und Zeit der Ausführung. Für den Bieter bildet die Leistungsbeschreibung die Kalkulationsgrundlage. Die<br />

7


B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />

Leistungsbeschreibung dient dazu, innerhalb eines Vergabeverfahrens vergleichbare Angebote einzuholen, die<br />

den konkreten Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen. Die zu erbringende Leistung ist in der Ausschreibung<br />

und dem daraus resultierenden Werkvertrag beschrieben und definiert den Sollzustand der späteren Ausführung.<br />

Mit einer Ausschreibung wird die Grundlage für einen Preisvergleich unter den Bietern ermöglicht. Der<br />

Investor möchte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Vergabe erzielen und seine zuvor definierten Anforderungen<br />

auch tatsächlich erfüllt sehen. Wie gut dies gelingt, hängt maßgeblich von der Qualität der Ausschreibung<br />

ab.<br />

Ausschreibung und die Rolle des Handwerkers und Fachhandels<br />

Die Beschaffenheit der Tür, der Sollzustand, wird in erster Linie in den technischen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung<br />

definiert. In den Vorbemerkungen finden sich Hinweise zu den Besonderheiten des Bauvorhabens,<br />

die allgemeinen technischen Beschreibungen und die positionsübergreifenden Parameter wie<br />

Lastabtragung, Brennbarkeit, etc.<br />

Die Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung für Türen sind einfach in der Theorie und oftmals schwierig in<br />

der Umsetzung. Die geforderten Bauelemente und Leistungen sind eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben,<br />

dass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche<br />

Vorarbeiten berechnen können. Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind alle beeinflussenden<br />

Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.<br />

In der Praxis stellt der Anbieter allerdings oftmals fest, dass technische Vorbemerkungen und Langtexte bzw. Positionsbeschreibungen<br />

im Widerspruch zueinander stehen. Hier sieht die VOB eine klare „Prioritätenliste“ im § 1 vor.<br />

Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:<br />

a) die Leistungsbeschreibung mit Langtext (Beschreibung der Einzelpositionen)<br />

b) die besonderen Vertragsbedingungen (Vertragsstrafen, Rechnungen, Sicherheitsleistungen etc.)<br />

c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (u. a. Ausführungsunterlagen)<br />

d) etwaige zusätzliche technische Vertragsbedingungen (Ergänzungen zur VOB/C, Güteprüfungen, besondere<br />

Formen des Aufmaßes etc.)<br />

e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)<br />

f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen<br />

Gleichwertigkeit<br />

Die Formulierung „oder gleichwertig“ ist eine übliche Formulierung und notwendiger Zusatz in der Leistungsbeschreibung.<br />

Bei den Leistungsbeschreibungen ist darauf zu achten, dass die vom Auftraggeber beschriebene Leistung<br />

produktneutral erfolgt. Markennamen dürfen nur mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ genannt werden.<br />

Die Forderung, die einen bestimmten Hersteller oder ein bestimmtes Fabrikat bevorzugt oder ausschließt, ist nur<br />

zulässig, wenn es durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Eine Forderung, die sich bei der Vielfältigkeit<br />

an Produkten aus dem Bereich der Bauelemente im hiesigen Markt nur schwerlich konstruieren lässt.<br />

8


Zwar darf der Begriff „gleichwertig“ durchaus verwendet<br />

werden, allerdings nur unter Hinzuziehung einer<br />

klaren Definition, worauf sich die Gleichwertigkeit<br />

bezieht und in welcher Hinsicht diese gilt. Brauchbare<br />

wesentliche Kriterien wären: Schallschutzleistung, Einbruchshemmung,<br />

Klimaklassen usw. Dies gilt natürlich<br />

nur bei öffentlichen Ausschreibungen im Bereich der<br />

VOB, der Privatkunde kann seine Vorstellungen frei formulieren.<br />

Tipp: auch zwischen den Zeilen lesen:<br />

• Stellen Sie Rückfragen bei Unklarheiten,<br />

Abb. 6 Ausschreibungen gehören zum Tagesgeschäft<br />

im Verkauf.<br />

Missverständnissen und fehlenden Angaben.<br />

• Wenn Ihnen Informationen fehlen, um Ihren<br />

Angebotspreis sicher kalkulieren zu können, fragen<br />

Sie nach und versuchen Sie, die ausführungs- und preisrelevante Details zu klären.<br />

• Ist die gewünschte Ausführung technisch machbar?<br />

• Entspricht die gewünschte Eigenschaft einer üblichen Ausführung und den anerkannten Regeln der Technik?<br />

• Passt die Leistungsbeschreibung zur Nutzung des Gebäudes? (Passt die notwendige barrierefreie Ausführung<br />

des Altenheims zu den im Langtext spezifizierten Größen/Drückerhöhen etc. der Tür?)<br />

• Prüfen Sie, ob Nebenangebote zugelassen sind. In diesem Fall können Sie auch technische/wirtschaftliche<br />

Alternativen anbieten!<br />

Bedenkenanmeldung und Behinderungsanzeigen<br />

Angenommen die Montagevoraussetzungen wegen zu hoher Einbaufeuchte sind nicht gegeben, oder es bestehen<br />

Bedenken bezüglich der Baumaterialien oder der Bauausführung anderer Gewerke, so gibt es ein Haftungsrisiko,<br />

wenn die Montage trotz der festgestellten Abweichungen ausgeführt wird. Der richtige Schritt ist in diesem Fall<br />

eine Bedenkenanmeldung. Sowohl nach der VOB, als auch bei Bauprojekten bei denen das BGB Anwendung findet,<br />

ist eine Bedenkenanmeldung möglich.<br />

In der VOB/B finden sich die Regelungen in § 4 Absatz 3. Bedenken sind schriftlich, unverzüglich und möglichst<br />

vor Beginn der Arbeiten an den Auftraggeber zu richten, wenn Bedenken bestehen gegen:<br />

• die Art der Ausführung,<br />

• die Sicherung gegen Unfallgefahren,<br />

• die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder<br />

• die Leistungen anderer Unternehmer.<br />

Bei einer Bedenkenanmeldung sind der richtige Adressat, der Zeitpunkt, sowie die Form und der Inhalt des Schreibens<br />

wichtig. Die Bedenken sind immer an den Bauherren zu richten. Auch der Architekt kann der richtige Adressat<br />

sein, allerdings nur, wenn der Architekt mit einer entsprechenden Vollmacht vom Bauherrn ausgestattet ist.<br />

Idealerweise werden sowohl Bauherr als auch Architekt gleichzeitig informiert.<br />

9


B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />

Die drei wichtigsten Bausteine der Bedenkenanmeldung:<br />

1. Zeitpunkt: Die Bedenkenanmeldung muss unverzüglich erfolgen.<br />

2. Form: Für die Bedenkenanmeldung ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, ein<br />

Fax hingegen schon. Im Streitfall muss der Auftragnehmer nachweisen, dass die Bedenken korrekt<br />

angemeldet wurden.<br />

3. Inhalt: In der Bedenkenanmeldung muss das Problem und die Abweichung/ Gefährdung konkret benannt<br />

werden.<br />

Im Idealfall entscheidet der Auftraggeber nach einer Bedenkenanmeldung, wie es weiter geht. Ebenso ist von Vorteil,<br />

wenn konkreter Verbesserungsvorschlag unter Angabe der Ausführungskosten gemacht wird.<br />

Was ist zu tun, wenn der Auftraggeber nicht angemessen reagiert?<br />

Wird die Arbeit im Fall von untergeordneten Mängeln fortgesetzt, obwohl keine Rückmeldung vom Bauherren vorliegt,<br />

bleibt ein Restrisiko beim Auftragnehmer. Hier hilft eine Abschätzung, wie hoch das potentielle Haftungsrisiko<br />

ist. Je größerer das finanzielle Risiko ist, desto sorgfältiger und konsequenter sollte die Bedenkenanmeldung<br />

umgesetzt werden.<br />

Besondere Sorgfalt und Vorsicht ist geboten, wenn Gefahr für Leib und Leben, zum Beispiel bei Unfallgefahren,<br />

besteht. So lassen zum Beispiel Auflagen für den Brandschutz keinen Ermessensspielraum für den Auftragnehmer<br />

zu. Stellen Sie im Zweifel die Arbeiten ein und zeigen eine Baubehinderung gemäß § 6 Absatz 1 VOB/B an.<br />

Behinderung und Unterbrechung der Ausführung<br />

Mit einer Behinderungsanzeige wird der Auftraggeber über Umstände informiert, die zu einer Verzögerung der<br />

zugesicherten Leistungen führen. Die Details sind im § 6 (VOB/B) geregelt.<br />

Die drei wichtigsten Bausteine der Behinderungsanzeige sind:<br />

1. Zeitpunkt: Die Behinderungsanzeige muss unverzüglich erfolgen.<br />

2. Form: Für die Behinderungsanzeige ist die Schriftform vorgeschrieben. Eine E-Mail ist nicht ausreichend, ein<br />

Fax hingegen schon. Im Streitfall muss der Auftragnehmer nachweisen, dass die Behinderung korrekt<br />

angemeldet wurde.<br />

3. Inhalt: Die Gründe für die Verzögerung müssen aufgeführt werden. Es muss genannt werden, welche<br />

Ursachen für die räumliche, sachliche oder zeitliche Behinderung vorliegen und es muss darüber informiert<br />

werden, seit wann die Behinderung vorliegt und mit welcher Dauer gerechnet werden muss. Ist zum Beispiel<br />

eine fester Montagetermin vereinbart und die Innenwände sind noch nicht errichtet, ist der Auftraggeber<br />

darüber zu informieren, auch wenn es sich um ein offensichtliches Problem handelt. Weitere<br />

Behinderungsgründe sind zum Beispiel: Durch höhere Gewalt verursachte Umstände oder fehlende<br />

Ausführungspläne vom Fachplaner oder ähnliches. Wichtig beim anzeigen der Behinderung sind dabei<br />

folgende Informationen:<br />

- Seit wann gibt es eine Behinderung am Bau?<br />

- Was ist der Grund für die Behinderung auf der Baustelle?<br />

- Welche Arbeiten können nicht planmäßig ausgeführt werden?<br />

- Warum kann diese Leistung nicht planmäßig durchgeführt werden?<br />

- Mit welcher Dauer der Behinderung ist zu rechnen?<br />

10


Entfallen die Hinderungsgründe, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Arbeiten<br />

nicht mehr behindert sind und planmäßig fortgeführt werden können. Eine Vergütung der Mehrkosten kann in<br />

diesem Fall geltend gemacht werden, sogar eine Kündigung des Vertrages ist möglich, wenn die Unterbrechung<br />

länger als 3 Monate dauert.<br />

Die Abnahme der Lieferung / Werkleistung und deren Regelungen<br />

Zunächst die rechtliche Definition der „Abnahme“: Darunter versteht man die Entgegennahme der vom Auftragnehmer<br />

erbrachten Leistung durch den Auftraggeber. Die Abnahme ist ein entscheidender Vorgang bei der<br />

Übergabe der Leistung an den Auftraggeber und hat diverse rechtliche Konsequenzen, die im Folgenden erläutert<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sind verschiedene Abnahme- und Beanstandungssituationen vorstellbar. Welche rechtlichen Randbedingungen<br />

und Vorgehensweise anzuwenden sind, hängt von der Art der Vertragsbeziehung ab.<br />

Durch den Auftragnehmer<br />

erbrachte Leistung<br />

Privater Kunde,<br />

Endverbraucher<br />

Gewerblicher Kunde,<br />

Bauträger, Handwerker<br />

Fall 1 Türen werden nur geliefert Kaufvertrag nach BGB Kaufvertrag nach HGB<br />

Fall 2 Türen werden geliefert und montiert Werklieferungsvertrag Werklieferungsvertrag<br />

Fall 3 Türen werden gefertigt, geliefert und montiert Werkvertrag Werkvertrag<br />

Tab. 1 Übersicht zum Leistungsumfang und die geltenden Vertragsregeln.<br />

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung noch Bauverträge und Verbraucherbauverträge vor. Diese beziehen sich<br />

auf die (Wieder-) Herstellung, Umbau oder Instandhaltung/-setzung von Gebäuden. Anwendung finden sie bei<br />

Neubauten oder erheblichen Umbaumaßnahmen. Entscheidend für den Handel zur Einordung der Verträge sind<br />

folgende Fragestellungen:<br />

• Ist der Auftraggeber ein privater Kunde/Endverbraucher oder ein gewerblicher Kunde?<br />

• Bezieht sich die Leistung ausschließlich auf die Lieferung oder sind weiterführende Leistungen gefordert:<br />

- Aufmaß auf der Baustelle<br />

- die Planung auf Grundlagen der verschiedensten Anforderungen<br />

- Montage von Bestandteilen (z. B. Verglasungen) oder die komplette Montage der Elemente<br />

11


B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />

Fall 1: Die Türen werden nur geliefert<br />

Für die Prüfung der Türen und mögliche <strong>Beanstandungen</strong> von Lieferung und Ware gilt: Unverzüglich bei der Übergabe<br />

und so früh wie möglich. <strong>Beanstandungen</strong> sind schriftlich (auf dem Lieferschein) zu vermerken.<br />

Zeitpunkt Was wird geprüft Dokumentation<br />

Anlieferung der Türen •Sind Kartonage oder andere<br />

Verpackungselemente beschädigt?<br />

•Sind die richtigen Ausführungen<br />

und Stückzahlen geliefert?<br />

•Ist die Lieferung vollständig?<br />

Hinweis:<br />

Es ist nicht üblich die Kartonagen zu<br />

öffnen, dies geschieht vor der<br />

Montage.<br />

Schäden an den Verpackungen und<br />

fehlende Bestandteile der Lieferung<br />

sollten auf dem Lieferschein notiert<br />

und vom Spediteur auf dem<br />

Lieferschein quittiert werden (ggf.<br />

Fotos). Rückmeldung unverzüglich!<br />

Öffnen der Umverpackungen<br />

vor der Montage<br />

Tab. 2<br />

•Wurden die Zargen und Türblätter<br />

fachgerecht transportiert und<br />

gelagert?<br />

•Sind alle Bauteile und Beschläge<br />

vollständig vorhanden?<br />

•Stimmen die Maße und<br />

Anschlagrichtungen?<br />

•Sind Bauteile beschädigt?<br />

Wichtig: Beanstandete Bauteile<br />

dürfen nicht verbaut werden!<br />

Vorgehensweise des Abnehmers im Fall von <strong>Beanstandungen</strong>.<br />

Rückmeldung unverzüglich:<br />

•Detailfotos, Beschreibung des<br />

Fehlers<br />

•Auftrags-/Chargennummer<br />

Fall 2: Die Türen wurden geliefert und montiert<br />

Die Abnahme ist „Dreh- und Angelpunkt“ im Baugeschehen. Mit einer Abnahme werden verschiedene Rechtsfolgen<br />

ausgelöst und sie verdient daher besondere Aufmerksamkeit. Im Detail unterscheiden sich die Abnahmefolgen<br />

nach der VOB oder dem BGB, ausschlaggeben dabei ist auch hier, ob es sich um einen gewerblichen oder<br />

privaten Kunden handelt. Die Rechtsfolgen der Abnahme sind insbesondere:<br />

• Umkehr der Beweislast<br />

Dies bedeutet in der Praxis: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass die Türen mangelfrei<br />

sind. Nach der Abnahme muss der Auftraggeber den Nachweis führen, dass die Türen oder deren Montage<br />

mangelhaft sind und der Mangel bei der Abnahme begründet war.<br />

• Übergang der Gefahr<br />

Dies bedeutet in der Praxis: Die Gefahr, sowohl nach VOB- und BGB-Werkvertragsrecht, geht mit der<br />

Abnahme der Bauleistungen auf den Auftraggeber über. Das Risiko von Beschädigungen oder Diebstahl geht<br />

auf den Auftraggeber über!<br />

• Es beginnen die Gewährleistungsfristen und damit die Nacherfüllungsfrist (5 bzw. 4 Jahre).<br />

• Mit der Abnahme wird der Anspruch auf Vergütung ausgelöst.<br />

12


Abnahme Erläuterung Dokumentation<br />

förmlich Gemeinsame Überprüfung von AG und AN bei einem<br />

gemeinsamen Abnahmetermin mit schriftlichem<br />

Abnahmeprotokoll.<br />

Ein Abnahmeprotokoll sollte zu<br />

Beweiszwecken angefertigt<br />

werden.<br />

fiktiv<br />

stillschweigend<br />

Tab. 3<br />

Der Auftraggeber wird durch Fertigstellungsmitteilung<br />

informiert, dass die Leistung fertiggestellt ist.<br />

•VOB/B: Abnahmewirkung 12 Werktagen nach<br />

Fertigmeldung<br />

•BGB: 12 Werktage nach Fristablauf<br />

•Abnahme durch Inbetriebnahme<br />

Es findet keine Abnahme statt. Es werden keine<br />

wesentlichen Mängel gerügt und die Türen in Betrieb<br />

genommen (Wohnungsbezug, etc.). Nach VOB/B ist die<br />

Frist mit 6 Werktagen nach Benutzung festgelegt.<br />

Bezahlung der gesamten Vergütung oder erheblicher<br />

Teile ohne Rüge wesentlicher Mängel, insbesondere bei<br />

gleichzeitiger Nutzung, vollständiger Auszahlung des<br />

Sicherheitseinbehalts bzw. Rückgabe sämtlicher<br />

Sicherheiten (z.B. einer Bürgschaft)<br />

Drei Formen der Abnahme werden unterschieden.<br />

Abnahmeverpflichtung und Abnahmeverweigerung<br />

Mit der Abnahme wird dokumentiert, dass die Werkleistung im Wesentlichen<br />

vertragsgemäß erstellt wurde. Das Werkvertragsrecht legt fest, dass auf Verlangen<br />

des Auftragnehmers eine Abnahme vorzunehmen ist.<br />

Tipp:<br />

• Am besten die Abnahme unmittelbar nach der Montage vornehmen.<br />

• Alternativ dem Auftraggeber schriftlich das Abnahmeverlangen anzeigen<br />

(Fertigstellungsanzeige).<br />

• Abnahmen können bei größeren Bauvorhaben auch abschnittsweise<br />

vorgenommen werden (z. B. pro Etage oder Wohneinheit).<br />

Fertigstellungsmitteilung,<br />

Abnahmeaufforderung<br />

Nach Rechnungsstellung<br />

Die Voraussetzung für die Abnahme liegt vor, wenn die Leistung vertragsgemäß<br />

und frei von wesentlichen Mängeln erbracht wurde. Der Auftraggeber<br />

kann allerdings die Abnahme auch verweigern, sofern berechtigte Gründe<br />

dafür vorliegen. Dies ist der Fall wenn:<br />

• die Werkleistung im Wesentlichen noch nicht fertiggestellt ist, oder<br />

• wesentliche Mängel vorliegen.<br />

Abb. 7 Bei der Abnahme haben<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

oft unterschiedliche Sichtweisen.<br />

13


B. Spielregeln der Belieferung und rechtliche Grundlagen<br />

Wird die Abnahme unberechtigterweise verweigert, treten die Abnahmewirkungen trotzdem in Kraft. Dies lässt sich<br />

allerdings oftmals erst im Nachgang in einer rechtlichen Auseinandersetzung feststellen. In diesem Zusammenhang<br />

kann die Unterscheidung zwischen einem „wesentlichen“ und „unwesentlichen“ Mangel von Bedeutung sein.<br />

Beispiele:<br />

• Fehlt an einer Brandschutztür die Bodendichtung, ist das ein wesentlicher Mangel. Die Funktion der Tür ist<br />

nicht gegeben, die Abnahme kann verweigert werden.<br />

• Ist an einer Zimmertür noch nicht der richtige Drücker montiert, handelt es sich auch um einen Mangel, dieser<br />

ist allerdings nicht wesentlich. Daher kann die Abnahme auf die Tür, mit dem Hinweis des falschen Drückers,<br />

ausgesprochen werden.<br />

Zustandsfeststellung<br />

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter<br />

Angabe von Mängeln, kann der Auftragnehmer eine<br />

gemeinsame „Zustandsfeststellung“ verlangen. Dies<br />

könnte ein sinnvoller Zwischenschritt zu einer vollständigen<br />

Abnahme sein.<br />

Damit soll der Auftragnehmer in die Lage versetzt werden,<br />

seine Beweissituation zu verbessern und sich vor<br />

den Folgen, nicht von ihm verursachter Schäden am<br />

Bauwerk, zu schützen.<br />

Erscheint der Auftraggeber nicht, kann der Auftragnehmer<br />

die Zustandsfeststellung in Abwesenheit des Auftraggebers<br />

durchführen.<br />

Abb. 8 Nicht immer läuft alles perfekt bei der Montage<br />

von Innentürelementen.<br />

14


C. Kommunikation im<br />

Beanstandungsfall<br />

Sollte es trotz einer fachlich guten Beratung und erfolgter Montage zu <strong>Beanstandungen</strong> kommen, sind wir als Verkäufer<br />

gefragt, in besonderem Maße professionell zu kommunizieren. Professionell kommunizieren bedeutet dabei<br />

für uns:<br />

1. Selbst die Ruhe bewahren und zuhören<br />

2. Verständnis signalisieren<br />

3. Sachverhalt aufnehmen<br />

4. Lösungen avisieren<br />

5. Übereinkunft treffen<br />

15


C. Kommunikation im Beanstandungsfall<br />

Das alles muss nicht gleich im ersten Gespräch erfolgen.<br />

Der Anrufende ist möglicherweise aufgebracht<br />

und hat sich seine Argumente zurechtgelegt. Der Verkäufer<br />

ist in einer defensiven Rolle und sollte vermeiden<br />

die Gegenposition einzunehmen. Vielmehr durch<br />

Aufmerksamkeit und eine geschickte Fragetechnik<br />

punkten. Die Klärung des Sachverhaltes sollte im Mittelpunkt<br />

stehen. Manchmal ist es sinnvoller nicht zu viel<br />

in das erste Gespräch zu legen, statt dessen zurückzurufen.<br />

So kann man sich gedanklich vorbereiten.<br />

Solche Gespräche lassen sich in die genannten fünf<br />

Punkten gliedern:<br />

Abb. 9 Das Beanstandungsgespräch ist eine<br />

besondere Herausforderung für den Verkäufer.<br />

Zu 1. Bei <strong>Beanstandungen</strong> sind oft Emotionen im Spiel. Je höher die Verärgerung auf Seiten des Kunden, desto<br />

professioneller müssen wir reagieren. In dieser ersten Phase geht es nicht um die Schuldfrage. Genaues zuhören<br />

lohnt sich. Oft steckt in der vorgebrachten Beanstandung auch ein Lösungshinweis. Ruhe bewahren.<br />

Zu 2. Der Verkäufer sollte Verständnis für die Perspektive des Kunden aufbringen. Jede Situation bekommt aus<br />

verschiedenen Blickwinkeln eine andere Sicht. Für den Kunden ist das Signal wichtig, dass eine gemeinsame<br />

Lösung gefunden wird. Ein gutes Mittel der Kommunikation ist es Fragen zu stellen.<br />

Zu 3. Wie bei einem Detektiv geht es darum, möglichst alle Fakten zu erfahren und zu sichern. Dies gelingt am<br />

besten durch offene Fragen: Was genau ist das Problem? Wie stellt sich die Situation dar? Wer hat eingebaut?<br />

Wann ist das Problem aufgetreten? Wie wirkt sich das aus? Welcher Mangel tritt auf? Welcher Schaden ist entstanden?<br />

Zu 4. Aus den zusammengetragenen Fakten ergibt sich ein Lagebild. Daraus gilt es nun Lösungsansätze zu entwickeln.<br />

Welche Rechte ergeben sich aus einer begründeten Reklamation für den Kunden? Wo sehen wir Kulanzansätze?<br />

Wo haben wir Entscheidungsspielraum? Welche Vorstellung hat der Kunde, wie die Beanstandung erledigt<br />

werden kann?<br />

Zu 5. Auf der Grundlage der ermittelten Fakten entwickelt sich die Entscheidung, wer welche Verantwortung für<br />

diese Beanstandung trägt. Dies sollte mit sachlichen Argumenten begründet werden. Eine faktische Formulierung<br />

ist am besten geeignet, „Du-Botschaften“ sollten vermieden werden. Im Idealfall wird ein Kompromiss erreicht, der<br />

die Sichtweisen aller Beteiligten berücksichtigt.<br />

Für den Kunden ist es wichtig, dass die Beseitigung von Mängeln professionell abgearbeitet wird. Gelingt dies<br />

kann aus einem Beanstandungsfall ein zufriedener Kunde werden, der durchaus Handwerker und Fachhandel<br />

weirerempfiehlt.<br />

16


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong><br />

und deren Bearbeitung<br />

Von der Planung, über die Herstellung der Tür, bis zur Montage, sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Handlungspartnern<br />

beteiligt, bis das Bauelement in Betrieb genommen werden kann.<br />

Entlang der Prozesskette bestehen verschiedene Verantwortlichkeiten und Vertragsbeziehungen.<br />

17


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Fachplaner Hersteller Spediteur Fachhändler<br />

Montagefachbetrieb<br />

•Landesbauordnung<br />

•Arbeitsstättenverordnung<br />

•Barrierefreies<br />

Bauen<br />

•Fluchtwegeplanung<br />

•Leistungsbeschreibungen<br />

•Normen<br />

•etc...<br />

Tab. 4<br />

•Beantragung<br />

und Einhaltung<br />

von Prüfzeugnissen<br />

•Qualitätssicherung<br />

•Bereitstellung<br />

von Dokumentationen,<br />

Montageanleitungen<br />

und Pflegehinweisen<br />

•Lagerung und<br />

Transport nach<br />

Herstellervorgaben<br />

(Klima,<br />

Lagerbedingungen)<br />

Grundlagen der Verträge entlang der Prozesskette<br />

•Fachgerechte<br />

Beratung<br />

•ggf. Aufmaß<br />

•Lagerung nach<br />

Herstellervorgaben<br />

•Kundenberatung<br />

•Aufmaß<br />

•Prüfen der<br />

Einbauvoraussetzungen<br />

•Montage nach<br />

Herstellervorgaben<br />

Nutzer,<br />

Endkunde<br />

•Durchführung<br />

der vorgeschriebenen<br />

Prüfungen<br />

(Rauch/<br />

Brandschutz)<br />

•Durchführung<br />

der Wartung<br />

Technische Beanstandungsgründe<br />

<strong>Innentüren</strong> sind ein hochwertiges, industriell oder handwerklich gefertigtes Produkt, auf das unterschiedliche Belastungen<br />

einwirken und an das hohe technische und optische Anforderungen gestellt werden. Insbesondere im Neubau<br />

werden die Türen zu einem Zeitpunkt eingebaut, zu dem noch andere Gewerken aktiv sind und es häufig zu<br />

Beschädigungen kommt. Daher gehören <strong>Innentüren</strong> und Wohnungsabschlusstüren zu den beanstandungsträchtigsten<br />

Produkten für den Handel und Innenausbauer.<br />

Grundsätzlich können vier Bereiche, die zu berechtigten Reklamationen führen, unterschieden werden:<br />

1. Planungs-, Beratungs-, Ausschreibungsfehler<br />

2. Montagefehler<br />

3. Schnittstellenproblematiken zwischen den beteiligten Gewerken<br />

4. Mängel, verursacht durch den Hersteller und Verarbeitungsfehler des Türenherstellers<br />

Als häufigster Grund für <strong>Beanstandungen</strong> sind eindeutig Schnittstellenproblematiken und fehlerhafte Montagen zu<br />

sehen. An zweiter Stelle rangieren Planungs-, Beratungs-, und Ausschreibungsfehler. Vielfältige technische Anforderungen<br />

an Türen, wie Klimastabilität, Schalldämmung, Einbruchhemmung, Rauch- und Brandschutz, bis hin zur<br />

Ausstattung mit Sensoren und Mechatronik, verwandeln <strong>Innentüren</strong> in ein beratungs- und planungsintensives<br />

Bauelement. Abgerundet wird der Fehlerkanon, aber in der Häufigkeit weniger ausgeprägt, durch Transport-, Hersteller-<br />

und Verarbeitungsmängel, die sich oftmals erst im Laufe der Nutzung einstellen.<br />

Ziel des Fachberaters sollte sein, berechtigte Reklamationen im Dialog mit dem Kunden und dem Vorlieferanten<br />

einvernehmlich zu regeln (vgl. „Kommunikation im Beanstandungsfall“ ab Seite 17). Im Folgenden werden die häufigsten<br />

Beanstandungsgründe und Toleranzenwerte kompakt erläutert.<br />

18


Türblatt und Zarge<br />

Türenverzug<br />

Bei gewöhnlichen Zimmertüren ist eine Durchbiegung<br />

bis zu 4 mm nach der RAL GZ 426 im Rahmen der<br />

Toleranzen. Es wird empfohlen bei einem Neubau<br />

abschließend nach der zweiten Heizperiode die Verformung<br />

zu messen. Bei Funktionstüren (Schall/Feuer/<br />

Rauch) muss zusätzlich sichergestellt sein, dass die<br />

Funktion und die optischen Eigenschaften nicht beeinträchtigt<br />

sind:<br />

• Die Dichtung muss die Verformung ausgleichen<br />

können<br />

• Schalldämmung darf nicht beeinträchtigt werden<br />

• Tür muss ohne Anstrengung (z.B. durch Kinder)<br />

bedienbar sein<br />

Meist werden diese Anforderungen bereits bei 2-3 mm<br />

Verformung nicht mehr erfüllt.<br />

Zulässige Toleranzen bei unebenen und offenen<br />

Gehrungsfugen<br />

Unebenheiten bis 0,2 mm in der Fläche (z.B. Bekleidungsverbindungen),<br />

sowie offene Gehrungsfugen bis<br />

0,2 mm durchgehend offen, oder bis 0,5 mm bei teilweiser<br />

Öffnung, sind im Rahmen der Toleranzen.<br />

Abb. 10 Bis zu 4 mm Verformung sind laut RAL GZ 426<br />

bei <strong>Innentüren</strong> zu tolerieren.<br />

Abb. 11 Bekleidungen dürfen einen maximalen Versatz<br />

von 0,2 mm aufweisen.<br />

19


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Flächenbündigkeit von stumpf einschlagenden<br />

Türen<br />

Die Zargenfalztiefe für stumpf einschlagende Türen ist<br />

um ca. 2 mm tiefer festzulegen als die Dicke des Türblattes.<br />

Somit kann die Türoberfläche ca. 2 mm gegenüber<br />

dem Zargenspiegel zurückliegen. Die<br />

Zargenfalztiefe kann auch so gewählt werden, dass die<br />

Öffnungsfläche des Türblattes mit dem Zargenspiegel<br />

in einer Ebene liegt.<br />

Abb. 12 Stumpf einschlagende Türen erfordern eine<br />

hohe Genauigkeit beim Einbau.<br />

Montage<br />

Lotrechter Einbau<br />

In den Montageanleitungen wird immer ein lotrechter<br />

Einbau gefordert. Zulässige Abweichungen aus der<br />

Lot- bzw. Waagrechten bei der Montage sind nicht in<br />

Normen geregelt. Deshalb wurde im Rahmen einer<br />

älteren Ausfertigung der RAL zur Montage für Fenster<br />

eine Festlegung getroffen, die letztendlich der Wasserwaagengenauigkeit<br />

entspricht. Diese Auslegung wird<br />

bei der Montage von <strong>Innentüren</strong> ebenfalls zu Grunde<br />

gelegt.<br />

Die Toleranzen, für Abweichungen aus der Lot- bzw.<br />

Waagrechten bei der Montage von <strong>Innentüren</strong> betragen<br />

demzufolge bis 3 m Elementlänge 1,5 mm/m,<br />

jedoch höchstens 3 mm, wobei die Funktion und das<br />

Erscheinungsbild durch den Einbau nicht beeinträchtigt<br />

sein darf.<br />

Abb. 13 Die lotrechte Montage ist für die Funktion und<br />

das Erscheinungsbild ausschlaggebend.<br />

20


Anschlüsse der Falzbekleidung zur Wand<br />

Nach der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ kann<br />

die Wandoberfläche bei einem Messpunktabstand von<br />

2,0 m bis zu 7 mm Ebenheitsabweichungen aufweisen.<br />

Diese Abweichungen führen bei lotrechtem Einbau der<br />

Tür zwingend zu einer Spaltbildung zwischen Bekleidung<br />

und Wandoberfläche. In diesem Fall sollte am<br />

besten im Vorfeld geklärt werden, ob und wie der<br />

Anschluss herzustellen ist. Das zusätzliche Anbringen<br />

einer Verleistung oder ein Verschließen der Fuge mit<br />

einem spritzbaren Dichtstoff sind besondere Leistungen<br />

die gesondert in Rechnung gestellt werden können.<br />

Unterer Bodenspalt (Bodenluft)<br />

Die Türen sind durch die Hersteller auf 4 bis 5 mm<br />

Bodenluft gefertigt. Dazu kommen + 2 mm Unterlage<br />

für die Versiegelung. Zusammen ergibt sich ein Nennmaß<br />

für den Bodenspalt von 7 mm. Dieser Wert ist<br />

anzustreben. Die maximale Türluft beträgt 9 mm.<br />

Abweichungen nach oben sollten mit dem Kunden<br />

abgestimmt werden (Abb. 15).<br />

Achtung:<br />

Bei Stahlzargen unbedingt an den Meterriss halten, da<br />

die Zargen oftmals mit einem Bodeneinstand montiert<br />

werden.<br />

Höhenversatz der Bekleidungen bei nebeneinander<br />

liegenden Türelementen<br />

Auffällige, ungleiche bzw. abweichende Fluchtlinien<br />

nebeneinander liegender Türelement sind nicht zulässig.<br />

Die zulässigen Toleranzabweichungen nach der<br />

DIN 18202 von der Nennlage Oberkante Fertigfußboden<br />

sind zu beachten. Bei einem Abstand von 10 cm<br />

beträgt die Abweichung maximal 2 mm, bei 100 cm<br />

beträgt die Abweichung maximal 4 mm.<br />

Abb. 14 Bei einer Spaltenbildung zur Wand ist zu<br />

klären, ob und wie diese zu verschließen sind.<br />

Abb. 15 Der Abstand zum Boden wird mit der<br />

Bauherrschaft oft diskutiert.<br />

21


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Das Türblatt bleibt nicht in jedem Öffnungswinkel<br />

stehen<br />

Durch die wartungsfreien Bänder laufen die Türblätter<br />

äußerst leichtgängig. Laufen Türen auf oder zu, ist<br />

zunächst zu prüfen, ob die Zarge innerhalb der zulässigen<br />

Toleranz montiert wurde. Die Zarge darf maximal<br />

1,5 mm/m aus dem Lot montiert sein. Soweit das Türelement<br />

innerhalb dieser Toleranz montiert wurde und<br />

das Türblatt trotzdem auf oder zu läuft, liegt kein<br />

berechtigter Reklamationsgrund vor. Es gibt keine<br />

Festlegung, dass ein Türblatt in jeder gewünschten<br />

Stellung stehen bleiben muss.<br />

Fugenbild bei stumpf einschlagenden Türen<br />

Beim Einbau stumpf einschlagender Türelemente gelten<br />

erhöhte Anforderungen (Abb. 16). Das Spaltmaß sollte<br />

gleichmäßig und symmetrisch sein. Dazu muss die<br />

Zarge sorgfältig und gerade montiert werden. Um einen<br />

gleichmäßigen Luftspalt zwischen Zarge und Türblatt<br />

herzustellen, sind die Bänder in der Regel einstellbar.<br />

Luftspalt zwischen Zarge und Türblatt bei<br />

überfälzten Türen<br />

An jeder Längsseite darf die Falzluft 2,5 mm nicht<br />

unterschreiten und 6,5 mm nicht überschreiten. Der<br />

obere Luftspalt darf 2 mm nicht unterschreiten und<br />

6,5 mm nicht überschreiten.<br />

Aufquellen der Türzarge im Bodenbereich durch<br />

Feuchtigkeit<br />

Bei nicht saugfähigen Bodenbelägen die feucht gereinigt<br />

werden können (Fliesen, Laminat) sind die Anschlüsse<br />

gegen Feuchtigkeit zu schützen (Abb. 17). Das Nutzungs-<br />

und Reinigungsverhalten ist im Vorfeld zu klären.<br />

Schrauben von Beschlägen werden zu fest angezogen<br />

Besonders bei Rosettengarnituren ist darauf zu achten,<br />

dass die durchgehenden Befestigungsschrauben nicht<br />

zu fest angezogen werden (Abb. 18). Sowohl Türendeck<br />

als auch der Schlosskasten könnten sich verformen<br />

(Fehlfunktionen). Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!<br />

Abb. 16 Die Fuge bei der stumpf einschlagenden Tür<br />

soll ein gleichmäßiges Bild ergeben.<br />

Abb. 17 Die Zarge ist im Bodenbereich vor<br />

Feuchtigkeitsaufnahme zu schützen.<br />

22


Montage von Rauch- und Brandschutztüren<br />

Viele Rauch- und Brandschutztüren werden von der<br />

Industrie gefertigt und von Fachbetrieben montiert.<br />

Dabei sind die Einbauvorgaben der Hersteller unbedingt<br />

zu berücksichtigen, nur dann erfüllt die Tür die<br />

Funktion gemäß Prüfzeugnis. Abweichungen sind nur<br />

dann erlaubt, wenn es sich um ein geregeltes Bauprodukt<br />

(z.B. Feuerschutztürbeschlag nach DIN 18273<br />

oder Türschließer nach DIN 18263) handelt. Veränderungen<br />

an den Befestigungen, Dichtungen und auch<br />

der angrenzenden Wand hingegen sind tabu. Es gibt<br />

keine Forderung, dass eine besondere Qualifikation für<br />

den Monteur vorliegen muss. Die Mitarbeiter müssen<br />

lediglich fachkundig sein. Die fachgerechte Montage<br />

wird durch eine Übereinstimmungserklärung durch den<br />

montierenden Betrieb bestätigt. Wird die Montage nicht<br />

fachgerecht durchgeführt, liegt die Verantwortung beim<br />

Auftragnehmer!<br />

Montage von Schallschutztüren<br />

Auch Schallschutztüren sind genau nach den Herstellervorgaben<br />

zu montieren, damit die Schalllschutzleistungen,<br />

wie in den Prüfnachweisen bescheinigt,<br />

erbracht werden können. Die beste Schallschutztür<br />

bringt nicht ihre Leistung, wenn die Montage nicht korrekt<br />

ist.<br />

Abb. 18 Befestigungsschrauben an Beschlägen und<br />

Rosetten dürfen nicht zu fest angezogen werden.<br />

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:<br />

• Montagevorschriften der Türhersteller.<br />

• Die Türblätter weisen ein höheres Gewicht auf,<br />

daher sind die Zargen in der Regel zusätzlich<br />

mechanisch zu befestigen.<br />

• Die maximale Falzluft gemäß Einbauanleitung ist<br />

einzuhalten (meist 5 mm Falzluft bei gefälzten und<br />

4 mm bei stumpfen Türen).<br />

• Das Türblatt muss plan an den Dichtungen anliegen<br />

und diese ausreichend komprimieren.<br />

• Die Auflagebreite des Türblattes auf der Dichtung<br />

muss i. d. R. mindestens 7 mm betragen.<br />

Abb. 19 Die Ausführung der Einbaufuge der Zarge<br />

beeinflusst den Schalldämmwert der Tür erheblich.<br />

23


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

• Holz-Zargen sind vollvolumig mit einem<br />

Montageschaum mit Schallschutzprüfzeugnis zu<br />

verfüllen (Abb. 19, alternativ: fest gestopfte<br />

Mineralwolle). Eine beidseitige Abdichtung der<br />

Zarge zum Mauerwerk mit dauerelastischem<br />

Dichtstoff oder mit vorkomprimierten Dichtbändern<br />

nach Herstellervorgaben muss eingebracht werden.<br />

• Die Einstellung des Anpressdruckes an die<br />

Dichtung hat großen Einfluss auf die<br />

Schalldämmung. Daraus folgt: Die Dichtung muss<br />

komprimiert werden. Daher benötigen<br />

Schallschutztüren beim Schließen einen höherem<br />

Kraftaufwand.<br />

• Die Zarge muss gerade montiert sein.<br />

• Stahlumfassungszargen sind vollvolumig mit Mörtel zu<br />

vergießen und beidseitig dauerelastisch abzudichten.<br />

• Die Bodendichtung muss an ebene, glatte Fläche<br />

(z. B. Metallschiene) gleichmäßig und fest<br />

anschliessen, die Bodenluft sollte max. 6 mm<br />

betragen. Eine Bodendichtung auf Teppich oder auf<br />

Fliesen mit Fuge verschlechtert die<br />

Schalldämmleistung.<br />

• Exaktes Ablängen der Bodendichtung auf das<br />

Zargenfalzmaß am Fußboden (Abb. 20).<br />

Abb. 20 Die absenkbare Bodendichtung soll die Fuge<br />

vollständig schließen.<br />

Montage von Wohnungsabschlusstüren<br />

Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern sind<br />

Schallschutztüren und haben eine höhere mechanische<br />

Festigkeit. Deshalb sind diese Türen besonders<br />

schwer und erfordern eine mechanische Befestigung<br />

an der Wand.<br />

In der Regel sind Standardschäume nur bis zu einem<br />

Türblattgewicht von 40 kg geprüft. Daher senken sich<br />

die Türfutter oft ab, wenn bei erhöhten Gewichten die<br />

mechanische Befestigung fehlt. Sollte eine einbruchhemmende<br />

Funktion erzielt werden, ist eine mechanische<br />

Befestigung nach Herstellervorgaben ohnehin<br />

unerlässlich.<br />

Abb. 21 Die mechanische Befestigung von Wohnungsabschlusstüren<br />

ist bei hohen Türblattgewichten<br />

zwingend notwendig.<br />

24


Visuelle Beeinträchtigungen<br />

Bei der Bearbeitung von <strong>Beanstandungen</strong> stehen oftmals Macken<br />

und Kratzer im Vordergrund der Diskussionen. Die Äußerung des<br />

Kunden „das habe ich mir aber anders vorgestellt“ führt oftmals zu<br />

längeren Diskussionen, die nur schwer einvernehmlich zu regeln sind.<br />

Für die Beurteilung von visuellen Beeinträchtigungen haben sich die<br />

ift-Richtlinie „Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz<br />

und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien“ oder die Richtlinie<br />

vom Bundesverband für das Tischler- und Schreinerhandwerk<br />

bewährt. Diese Richtlinien werden von Türenherstellern und Sachverständigen<br />

genutzt, um eine Grundlage für die Beurteilung von<br />

„Problemzonen“ an der Tür zu haben.<br />

ca. 1,5 m<br />

ca. 1,5 m<br />

ca. 1,5 m<br />

ca. 1,5 m<br />

Optische Beeinträchtigungen<br />

In dem oben genannten Regelwerk ist zum Beispiel der Betrachtungsabstand<br />

(1,0 - 1,5 m) und die Beleuchtung geregelt. Die Detailbetrachtung ist<br />

aus einem Abstand von 1,50 m und die Gesamtbetrachtung aus einem<br />

Abstand von ca. 3,0 m vorzunehmen.<br />

Abb. 23 Bei einer Beurteilung der<br />

optischen Beeinträchtigungen<br />

sind die „Fehlermarkierungen“ zu<br />

entfernen.<br />

Bitte beachten: Die Beleuchtung bei der<br />

Abnahme muss den Lichtverhältnissen<br />

des normalen Betriebes entsprechen.<br />

Dies kann natürlich bedeuten, dass in<br />

Bereichen in denen eine besondere<br />

Ausleuchtung vorhanden ist, (Empfangsbereich,<br />

etc.) diese Beleuchtungssituation<br />

auch angewendet wird.<br />

Vereinzelte Lichtstrahlen oder besondere<br />

Scheinwerfer, die bei der Abnahme<br />

zusätzlich verwendet werden, sind bei<br />

der Beurteilung nicht zulässig.<br />

Abb. 22 Betrachtungsabstand zur<br />

Beurteilung von Fehlern.<br />

Abb. 24 Die Beschädigung einer<br />

Tür wird begutachtet.<br />

Noch nicht montierte Elemente sind ebenfalls in der späteren Nutzungsebene<br />

aufrecht stehend zu beurteilen. Markierungen von Fehlern sind vor der<br />

Beurteilung zu entfernen.<br />

25


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Betrachtungspositionen bei der Prüfung der Teilflächen<br />

Es kommt auf den Standpunkt an! Die jeweiligen Ansichtsflächen einer Tür sind mit verschiedenen Anforderungen<br />

belegt. Daher kommt dem Betrachtungsabstand und -winkel eine hohe Bedeutung bei der Bewertung zu. Es werden<br />

sichtbare Flächen, halbverdeckte Flächen und verdeckte Flächen bei der visuellen Beurteilung unterschieden.<br />

Bezeichnung<br />

der Flächen<br />

Sichtbare<br />

Fläche A<br />

Sichtbare<br />

Fläche B<br />

Halbverdeckte<br />

Fläche C<br />

Verdeckte<br />

Fläche D<br />

Tab. 5<br />

Erläuterung<br />

Flächen, die im eingebauten Zustand im Hauptblickfeld bei der Überprüfung sichtbar<br />

sind. Für diese Flächen gelten die höchsten Ansprüche (z.B. Flächen der Türblätter,<br />

Türfutter und Bekleidungen im Hauptblickfeld).<br />

Flächen, die im eingebauten und geschlossenen Zustand im Hauptblickfeld bei der<br />

Überprüfung nicht sichtbar sind sowie Flächen, die nur seitlich von dem Türelement<br />

stehend sichtbar sind (z.B. seitliche Schmalflächen der Türblätter und Bekleidungen).<br />

Flächen, die nur beim Öffnen des Türelements sichtbar werden (z.B. Falzbereich der<br />

Türzarge und des Türblattes).<br />

Flächen die bei einer gewöhnlichen Nutzung des Türelements nicht sichtbar, bzw. nach<br />

dem Einbau anderer Bauteile verdeckt sind (z.B. Unterseite von Türblättern, Rückseite<br />

der Zargen und Bekleidungen, usw.).<br />

Begriffe im Zusammenhang mit visuellen Überprüfungen<br />

Bezeichnungen und Lage der Teilflächen<br />

Als Türzarge wird das vollständige Element aus Türfutterplatte, Falz- und Zierbekleidung bezeichnet. Ein Türelement<br />

besteht aus einem Türblatt und einer Türzarge. Dabei kann die Zarge als Blockzarge, Blockrahmen, Futterzarge<br />

oder Blendrahmen konstruiert werden.<br />

B<br />

D<br />

B<br />

A<br />

B<br />

C<br />

Abb. 25 Beeinträchtigungen an den Sichtflächen<br />

werden unterschiedlich gewichtet.<br />

Die Darstellung zeigt die Zuordnung.<br />

A<br />

26


Merkmale<br />

(auszugsweise)<br />

Schleifspuren<br />

Ausrisse<br />

Holzfasern<br />

Klebstoff<br />

Befestigung der<br />

Glasleiste<br />

Fugen<br />

Zargengehrungen<br />

Hirnholz<br />

Druckstellen<br />

Decklage<br />

Türblattkante<br />

Eckausbildung der<br />

Türblattkante<br />

Farbbeschichtung<br />

Unterschiede in Farbe<br />

und Glanzgrad<br />

Abzeichnung des<br />

Rahmens oder des<br />

verdeckten<br />

Einleimers/Anleimers<br />

an der Oberfläche<br />

Anforderungen<br />

Schleifspuren sind im Bereich „c“ nicht zulässig. Schleifspuren, die keine auffälligen<br />

Markierungen hinterlassen, sind im Bereich „a“ und „c“ zulässig.<br />

Ausrisse im Bereich „b“ und „c“ sind nicht zulässig. Kleinere Ausrisse im Bereich „a“<br />

sind zulässig.<br />

Holzfasern müssen durch die Oberfläche vollständig abgedeckt werden.<br />

Klebstoffreste sind an sichtbaren Flächen nach der Grundreinigung nicht zulässig.<br />

Nageln und Verschrauben der Glashalteleiste ist erlaubt. Die Nägel/Schrauben<br />

dürfen nicht rosten und sind sauber einzubringen.<br />

V-Fugen an den Zargengehrungen sind erlaubt. Die Stöße müssen sauber<br />

verarbeitet sein. Die Beschichtungen und/oder Decklage muss die Trägerplatte<br />

überdecken.<br />

Bearbeitungsbedingte Ausrisse an Hirnholzflächen sind mit geeigneten Materialien<br />

zu füllen.<br />

Druckstellen im Bereich „b“ und „c“ sind nicht zulässig.<br />

Die Decklage muss die Deckplatte bzw. die Trägerplatte vollständig bedecken.<br />

Abzeichnungen der Deckplatte bzw. der Trägerplatte durch die Decklage sind im<br />

Bereich „b“ und „c“ nicht zulässig.<br />

Ist eine Kante vorhanden, gelten die gleichen Anforderungen wie an die Decklage.<br />

Klebstoffreste sind nicht erlaubt. Die Kanten müssen sauber gestoßen sein.<br />

Farbläufer in der Beschichtung sind nicht zulässig. Unterschiedliche Schichtdicken<br />

müssen sich im Bereich der üblichen Toleranzen bewegen. Sie dürfen sich nicht als<br />

Wolkenbildung bemerkbar machen.<br />

Visuell erkennbare, nicht holzartenbedingte, auffallende Farbunterschiede sind nicht<br />

zulässig. Ein unterschiedlicher Glanzgrad im Bereich c ist nicht zulässig.<br />

Eine deutlich erkennbare Abzeichnung an der Oberfläche ist nicht zulässig.<br />

Einbohrbänder<br />

Einbohrbänder dürfen sich an der Oberfläche im Bereich „c“ nicht abzeichnen. Im<br />

Bereich a sind Abzeichnungen möglich.<br />

Tab. 6 Merkmale von möglichen Fehlern an Türen.<br />

27


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Merkmale<br />

(auszugsweise)<br />

Türdrückermontage<br />

Einbohrbänder<br />

Falzdichtungen<br />

Anforderungen<br />

Türdrücker, insbesondere Rundrosettendrücker, müssen so montiert sein, dass die<br />

Fläche der Tür nicht eingedrückt und beschädigt wird.<br />

Einbohrbänder dürfen sich an der Oberfläche im Bereich „c“ nicht abzeichnen. Im<br />

Bereich a sind Abzeichnungen möglich.<br />

Ist die Türblattdichtung oder<br />

Zargendichtung aus transparentem<br />

Material ausgeführt, ist ein<br />

Lichteinfall auch bei geschlossener<br />

Tür zulässig.<br />

Maßliche<br />

Anforderungen:<br />

Fugen Glashalteleiste<br />

Tab. 6<br />

Fugen zwischen Glashalteleiste und Türblattoberfläche dürfen nicht breiter als<br />

0,5 mm sein.<br />

Merkmale von möglichen Fehlern an Türen.<br />

Wartung von <strong>Innentüren</strong><br />

Die Wartung und Pflege obliegt dem Käufer der Türen. Er sollte vom Lieferanten oder den Monteuren auf Wartungsmöglichkeiten<br />

hingewiesen werden. Wichtig ist hier die dokumentierte Übergabe der Wartungs- und Pflegehinweise.<br />

Die Wartungs- und Pflegehinweise befinden sich in der Regel in den Umverpackungen der Zarge. In der<br />

Regel sind jährliche Wartungsintervalle durch die Hersteller angegeben. Vereinfacht formuliert: Eine Standardinnentür<br />

sollte nach der Abnahme 1 Jahr ohne Wartung einwandfrei funktionieren. Bei intensiver Nutzung (Objektbereich,<br />

Schulen etc.) sind die Wartungsintervalle entsprechend zu verkürzen.<br />

Die Wartungshinweise beinhalten unter anderem:<br />

• Schutz vor zu hohen Feuchtebelastungen<br />

• Reinigung mit den richtigen Reinigungsmitteln<br />

• Regelmäßige (jährliche) Wartung der Beschläge<br />

und gegebenenfalls Einstellen der Türen.<br />

• Kontrolle der Dichtungen<br />

• Einstellen der Bodensenkdichtung<br />

• Die Türschließer (wenn vorhanden) sind nach den<br />

entsprechenden Herstellerangaben zu warten und<br />

gegebenenfalls nachzustellen<br />

Abb. 26 Bodendichtungen von Schallschutztüren<br />

müssen regelmäßig gewartet werden.<br />

28


Entscheidend ist die Bewertung, ob es sich bei einer möglicherweise vorliegenden Mängelrüge um eine Problematik<br />

handelt, die durch eine fehlende oder nicht fachgerechte Wartung hervorgerufen wurde, oder ob die Ursachen<br />

im Verantwortungsbereich des Lieferanten bzw. Werkunternehmers liegen.<br />

Wartungspflichten bei Rauch- und Brandschutztüren / Feststellanlagen<br />

Rauch- und Brandschutz sind eine wichtige Anforderung an Türen in Gebäuden und daher baurechtlich im Rahmen<br />

der Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen geregelt. Aus den Verordnungen lässt sich ableiten,<br />

welche Anforderungen die jeweiligen Funktionstüren erfüllen müssen. Die Vorgaben definiert in der Regel ein<br />

Fachplaner! Die Eignung der Bauelemente wird durch entsprechende Prüfzeugnisse durch den Hersteller der<br />

Türen nachgewiesen.<br />

Rauch- und Brandschutztüren müssen dauerhaft<br />

funktionieren, daher sind diese regelmäßig zu warten.<br />

Bestandteil einer Zulassung ist auch die Montageanleitung<br />

mit den dort aufgeführten Wartungsintervallen und<br />

dem Umfang der jeweiligen Prüfung und Wartung. In<br />

der Regel sind jährliche Wartungsintervalle angegeben.<br />

Der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes<br />

muss dafür Sorge tragen. Idealerweise wird bei der<br />

Montage gleich ein Wartungsvertrag abgeschlossen.<br />

Die Wartung darf gemäß Prüf- und Wartungsanleitungen<br />

eine sachkundige Person ausführen. Eine besondere<br />

Qualifikation ist auch hierfür nicht notwendig. Es<br />

ist zu empfehlen, die Arbeiten in Wartungsprotokollen<br />

zu dokumentieren. Entsprechende Formulare gibt es<br />

bei Ihren Lieferanten.<br />

Abb. 27 Brandschutztüren haben eine wichtige Schutzfunktion.<br />

Die regelmäßige Prüfung der automatischen<br />

Türschließer gehören zur Wartung.<br />

Bei Feststellanlagen gelten besondere Anforderungen<br />

Da Feuerschutzabschlüsse nur geschlossen ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie „selbstschließend“ sein<br />

und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden. Wenn im Betrieb offene Türen notwendig<br />

sind, werden sogenannte Feststellanlagen verbaut. Die Feststellanlage gibt die Tür über einen Rauchmelder<br />

frei, wenn Rauch erkannt wird. Die Tür schließt dann.<br />

Nach dem Einbau sind die Feststellanlagen durch eine autorisierte Fachkraft nach Abnahmeprüfung in Betrieb zu<br />

nehmen. Auch die jährliche Überprüfung ist nur durch autorisierte Fachkräfte auszuführen. Hierfür ist eine besondere<br />

Qualifikation notwendig!<br />

29


D. Häufige <strong>Beanstandungen</strong> und deren Bearbeitung<br />

Beanstandung Ursachen in Stichworten weitere Infos:<br />

Türenverzug •Falsche Lagerung des Türblattes<br />

•Differenzklima zu hoch<br />

•zu hohe Einbaufeuchte<br />

•falsche Klimaklasse ausgewählt<br />

Abb. 10 auf Seite 19<br />

Abb. 12 auf Seite 20<br />

Versatz in den<br />

Bekleidungen,<br />

offene Gehrungen<br />

Flächenbündigkeit<br />

des Türblattes<br />

Türblatt bleibt nicht in<br />

jedem Öffnungswinkel<br />

stehen (kein Mangel)<br />

Wandanschlüsse mit<br />

Abstand zur Wand<br />

Bodenspalt<br />

Falzluft<br />

ungleichmäßig, zu<br />

groß, zu klein<br />

Aufquellen der<br />

Türzarge<br />

Beschlagmontage<br />

Schallschutz<br />

ungenügend bei<br />

Wohnungsabschlusstüren<br />

Tab. 7<br />

•Fertigungstoleranzen zu hoch<br />

•Zarge nicht winklig montiert<br />

•Gehrungen nicht bündig montiert/verleimt<br />

•Bänder falsch justiert<br />

•Türblatt/Zarge verformt<br />

•keine lotrechte Montage<br />

•Bänder nicht gleichmäßig eingestellt<br />

•Zuglufterscheinungen<br />

•Wand ist nicht lotrecht/eben<br />

•Zarge nicht lotrecht/gerade montiert<br />

•Boden uneben/nicht waagerecht<br />

•Zarge zu hoch montiert<br />

•Fertigungstoleranzen bei der Beschlagposition<br />

•Zarge nicht lotrecht/waagerecht montiert<br />

•Zarge nicht kraftschlüssig befestigt<br />

•Bänder nicht richtig eingestellt/gewartet<br />

•Türblatt nicht rechtwinklig<br />

•Türblatt/Zargenmaße nicht aufeinander abgestimmt<br />

•Auffeuchtung der Zarge von unten durch fehlende<br />

Feuchtesperre, Zarge nicht mit Abstand zum Boden<br />

montiert, zu feuchte Reinigung der Böden<br />

•Rosetten/ Drückerbeschläge zu fest angezogen<br />

•Beschläge nicht bündig eingelassen<br />

•nicht vollflächig ausgeschäumt/ ausgestopft<br />

•fehlende plane Auflage der Bodendichtung<br />

•Bodendichtung nicht passend eingekürzt<br />

•Dichtungen liegen nicht an, Anpressdruck zu gering<br />

•falsche Schallschutzklasse<br />

Häufige <strong>Beanstandungen</strong> im Überblick - Quick Check.<br />

Abb. 8 auf Seite 14<br />

Abb. 11 auf Seite 19<br />

Abb. 13 auf Seite 20<br />

Abb. 14 auf Seite 21<br />

Abb. 15 auf Seite 21<br />

Abb. 12 auf Seite 20<br />

Abb. 16 auf Seite 22<br />

Abb. 17 auf Seite 22<br />

Abb. 18 auf Seite 23<br />

Abb. 19 auf Seite 23<br />

Abb. 26 auf Seite 28<br />

30


E. Einigungsoptionen im<br />

Beanstandungsfall<br />

Der Werkunternehmer (Auftragnehmer) hat dem Auftraggeber<br />

das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln<br />

zu verschaffen. Bei der Abnahme wird überprüft, ob<br />

das Werk frei von Mängeln ist. Liegen wesentliche<br />

Mängel vor, kann die Abnahme verweigert werden.<br />

Bei Kaufverträgen nach BGB wurde der Begriff des<br />

Sachmangels erweitert. Eine Sache ist dann frei von<br />

Sachmängeln, wenn sie bei Abnahme:<br />

- den subjektiven Anforderungen<br />

- und den objektiven Anforderungen<br />

- und ggf. den Montageanforderungen entspricht.<br />

Abb. 28 Welche Fehler sind noch tolerierbar, was ist<br />

nachzubessern?<br />

31


E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall<br />

Mangelgrund<br />

Wenn das Werk nicht die zwischen Auftraggeber und<br />

Werkunternehmer vereinbarte Beschaffenheit hat.<br />

Die Tür eignet sich nicht für die im Vertrag<br />

vorausgesetzte Verwendung.<br />

Die Tür eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung<br />

und sie weist nicht eine Beschaffenheit auf, die bei<br />

Werken der gleichen Art üblich ist und die der<br />

Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.<br />

Welche Optionen stehen zur Verfügung, um die Mängelrüge zu bearbeiten?<br />

Nacherfüllung<br />

Beispiel aus der Praxis<br />

Größe, Anschlagrichtung, Dekor<br />

Wohnungsabschlusstür im Mehrfamilienhaus<br />

ohne Schallschutz<br />

Türblatt mit Echtholzfurnier ohne<br />

Oberflächenbeschichtung<br />

Wenn ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk Falsches Modell, falsche Stückzahl<br />

in zu geringer Menge hergestellt worden ist.<br />

Tab. 8 Welche Arten von Mängeln können der Auslöser für eine Mängelrüge sein?<br />

Der Werkunternehmer hat bei der Mängelbeseitigung ein Wahlrecht, ob er den Mangel durch Nachbesserung<br />

(Reparatur) oder durch Neuherstellung des Werks beseitigen möchte. Jeder Werkunternehmer hat grundsätzlich<br />

das Recht auf eine „zweite Chance“. Das bedeutet, dass der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Gelegenheit<br />

geben muss, den Mangel durch Nacherfüllung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist zu beseitigen. Dabei hat<br />

jeder Werkunternehmer in der Regel zwei Versuche zur Nacherfüllung.<br />

Die Kosten der Beseitigung trägt der Werkunternehmer. Ein Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung hat der<br />

Werkunternehmer nur dann, wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder sonst unzumutbar<br />

ist. Beispiel: Eine Glasscheibe mit einem kleinen Kratzer kann nicht zerstörungsfrei ausgebaut werden. Oder es<br />

müsste eine ganze Wandverkleidungen abgebaut werden, um an das beschädigte Bauteil zu kommen.<br />

Der Besteller muss dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. In der Praxis ist hier<br />

von ca. 2 Wochen auszugehen. Die Fristen können auch kürzer sein, insbesondere, wenn Unfallgefahren bestehen,<br />

oder Folgeschäden zu befürchten sind. Wenn Lieferzeiten eine fristgerechte Nachbesserung verhindern, kann<br />

die Frist auch verlängert werden. Wichtig ist eine zeitnahe Bearbeitung und Rückmeldung an den Auftraggeber.<br />

Verstreicht die Frist und ist eine zweite Aufforderung mit Nachfristsetzung erfolgt, oder die Nacherfüllung ist zum<br />

zweiten Mal fehlgeschlagen, oder wird verweigert, bedarf es keiner Fristsetzung mehr.<br />

Die Konsequenzen sind dann drastisch und können zur sogenannten Selbstvornahme auf Kosten des Werkunternehmers,<br />

Minderung des Entgelts, Rücktritt vom Vertrag, und/oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz führen.<br />

32


Tipp:<br />

Nehmen Sie Mängelrügen ernst und betrachten Sie diese auch als Chance mit dem Kunden in den Dialog zu treten.<br />

Geben Sie zeitnahe Rückmeldungen und prüfen Sie vor Ort ob die Mängelrüge berechtigt ist. Mängelrügen<br />

verschwinden nicht von alleine, sondern werden umfangreicher und unerfreulicher je mehr Zeit verstreicht und<br />

können sogar als Rechtsstreit vor Gericht enden.<br />

Minderung<br />

Der Auftraggeber hat anstatt des Rechts auf Nacherfüllung ein Recht, vom Werkvertrag zurückzutreten, oder den<br />

vereinbarten Preis zu mindern. Dies gilt jedoch nur, wenn er dem Werkunternehmer, wie zuvor erläutert, eine<br />

angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und dieser nicht innerhalb dieser Frist nacherfüllt hat. Gerade<br />

bei optischen Beeinträchtigungen werden Einigungen oftmals über eine Minderung erzielt, wobei die Umsetzung<br />

einer angemessenen und machbaren Nacherfüllung immer die erste Option sein sollte.<br />

Die Höhe von Minderungsbeträgen wird naturgemäß<br />

aus Sicht der Auftraggeber und Auftragnehmer sehr<br />

unterschiedlich beurteilt. Sachverständige beziehen<br />

sich bei der Bewertung von Minderungsbeträgen oftmals<br />

auf die sogenannte Zielbaummethode nach Auerhammer.<br />

Hierbei wird nach dem Gebrauchswert<br />

(Schallschutz/Wärmedämmung, etc.) und dem Gestaltungswert<br />

der beurteilten Sache unterschieden. Im<br />

zweiten Schritt wird dann der Grad der Beeinträchtigung<br />

ermittelt.<br />

Nach Ermittlung aller Faktoren wird der Minderungsbetrag<br />

errechnet. Mit dieser Methode kann zumindest<br />

annäherungsweise ermittelt werden, wie hoch die Minderung<br />

für einen Kratzer auf der Fläche einer Tür sein<br />

kann.<br />

Kulanz<br />

Abb. 29 Muss wegen dieser Macke das Türblatt<br />

ausgetauscht werden?<br />

Zeigt sich der Werkunternehmer kulant, kommt er dem Auftraggeber nach Vertragsschluss entgegen, obwohl er<br />

rechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Bei der Kulanz verfolgt der Werkunternehmer das Ziel, seinen Kunden zufrieden<br />

zu stellen und Meinungsverschiedenheiten auf dem „kleinen Dienstweg“ zu regeln.<br />

Tipp:<br />

Bei Kulanzangeboten ist darauf zu achten, dass diese „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ oder „ohne Anerkennung<br />

der Mangelhaftigkeit“ gemacht werden. In diesem Fall bedeutet die Formulierung, dass die angebotene<br />

Leistung (Minderung) nur als Entgegenkommen erbracht wird. Damit werden auch die weiteren möglichen Rechtsfolgen<br />

ausgeschlossen.<br />

33


E. Einigungsoptionen im Beanstandungsfall<br />

Literatur<br />

Werkzeuge für Türenprofis<br />

Quelle: ifz - Informationszentrum für Fenster und Fassaden, Türen und Tore, Glas und Baustoffe e.V.<br />

Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim (www.ift-rosenheim.de/faq-fachexperten)<br />

• TU-01/1: Verglasung von <strong>Innentüren</strong> 04/2010<br />

• TU-02/2: <strong>Innentüren</strong> richtig montiert, 01/2012<br />

• TU-04/1: Türverschlüsse in Flucht- und Rettungswegen 10/2009<br />

• TU-06/1: Türen in Flucht- und Rettungswegen 01/2011<br />

• TU-07/1: Barrierefreie Türen für den Wohnbereich 10/2011<br />

• TU-03/2: Verformung von <strong>Innentüren</strong> 01/2012<br />

• SC-10/1: Schalldämmung von <strong>Innentüren</strong> - Planung und baurechtliche Nachweise 11/2015<br />

• EI-03/2: My home is my castle - Einbruchshemmende Türen 01/2012<br />

• ift-Richtlinie HO-11/2 - Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie<br />

anderen Materialien<br />

Normen und Regelwerke<br />

• DIN 18202:2019-07 - Toleranzen im Hochbau - Bauwerke<br />

• DIN EN 1121:2000-09 - Türen - Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten<br />

• DIN EN 14351-2:2019-01 - Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 2: <strong>Innentüren</strong><br />

• DIN EN 16034:2014-12 Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder<br />

Rauchschutzeigenschaften<br />

• DIN EN 16580:2015-10 Fenster und Türen - Feuchte- und spritzwasserbeständige Türblätter<br />

Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)<br />

• ASR A1.7: Türen und Tore<br />

• ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

• DGUV Information 208-022: Türen und Tore<br />

• DGUV Vorschrift 81: Schulen<br />

• DGUV Regel 102-002: Kindertageseinrichtungen<br />

• GUV-SI 8027: Mehr Sicherheit bei Glasbruch<br />

• BGI 606: Verschlüsse für Türen von Notausgängen<br />

• BGI/GUV 208-014: Glastüren, Glaswände<br />

Sonstiges<br />

• VDI Richtlinie 3728: 2012/03 Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse - Türen und Mobilwände<br />

• Tischler Schreiner Deutschland TSD - Richtlinie zur Visuellen Beurteilung 03/2021 Teil 3 - <strong>Innentüren</strong><br />

34


Impressum<br />

Herausgeber<br />

EUROBAUSTOFF Handelsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Auf dem Hohenstein 2<br />

61231 Bad Nauheim<br />

Fon: +49 6032 805-0<br />

Fax: +49 6032 805-265<br />

kontakt@eurobaustoff.de<br />

www.eurobaustoff.de<br />

Verfasser<br />

Michael Bücking, Bad Wildungen<br />

in Zusamenarbeit mit<br />

Ingenieurbüro Holger Meyer<br />

27356 Rotenburg<br />

www.meyer-ingenieurbuero.de<br />

Haftungshinweis<br />

Bei diesen Unterlagen handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers, welche nach bestem Wissen und Gewissen<br />

und nach gründlichen Recherchen erstellt wurden. Irrtümer oder Fehler, welche sich z. B. aus veränderten<br />

Randbedingungen ergeben könnten, sind dennoch nicht ausgeschlossen, so dass der Verfasser und der Herausgeber<br />

keinerlei Haftung übernehmen können.<br />

1. Auflage Dez. 2021<br />

35


Bildnachweise: Titel- und Rückseite: EUROBAUSTOFF GmbH & Co. KG.<br />

Eine Gemeinschaftsaktion der EUROBAUSTOFF. Für Druck- u. Bildfehler keine Haftung.<br />

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