TIROL VERSICHERT - Ausgabe Frühling/Sommer 2022
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>TIROL</strong><br />
versichert<br />
<strong>Ausgabe</strong> 01/<strong>2022</strong><br />
hypotirolversichert.com
S. 2<br />
Gemeinsam stark 3<br />
Hypo Tirol Versicherungsmakler und Erster Tiroler Versicherungsdienst fusionieren<br />
Pflegevorsorge 4<br />
Sind Sie gewappnet, wenn ein Kunde in die Pleite schlittert? 5<br />
Versicherungsvertragsgesetz 7Ob20/21y 6<br />
Prämienstundung<br />
Haftpflichtversicherung 7Ob104/21a 7<br />
Bilanzbuchhalter, Überschreitung Gewerbeberechtigung<br />
Über 20 Jahre Erfahrung, die sich bezahlt macht 9<br />
Vorsorge für Frauen 10<br />
Doppelt hält besser – gilt das auch für die Versicherung? 11<br />
Kurioses und Heiteres aus Briefen an Versicherungen 12<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
seit unserer letzten <strong>Ausgabe</strong> im vorigen Jahr haben sich<br />
einige wesentliche Dinge geändert. Unser langjähriger<br />
Geschäftsführer Reinhard Löffler widmet sich seit<br />
dem Jahreswechsel seinen zahlreichen Interessen und<br />
Freizeitaktivitäten im wohlverdienten Ruhestand.<br />
Dafür wünschen wir ihm das Allerbeste und bedanken uns<br />
für alles, was er bewegt, ermöglicht und erreicht hat.<br />
Und wie es im Leben eben oft spielt: So sehr wir diesen<br />
Abschied bedauern – so sehr freuen wir uns über den<br />
Zugewinn eines ganzen Teams. Denn wir haben – ebenfalls<br />
mit Jahreswechsel – eine strategische Allianz mit dem Ersten<br />
Tiroler Versicherungsdienst besiegelt und heißen Markus<br />
Janschitz mit seinem Team auf das Herzlichste willkommen!<br />
Zusammen bilden wir nun einen der größten<br />
Versicherungsmakler Westösterreichs und bieten Ihnen,<br />
sehr geehrte Kundinnen und Kunden, eine echte Tiroler<br />
Lösung in puncto Versicherung und Risikomanagement.<br />
Die Verschmelzung unserer beiden Traditionsmaklereien<br />
schafft Synergien und Markteffizienz, die wir wiederum in<br />
Ihren Dienst stellen. In Form von umfassender Betreuung,<br />
maßgeschneiderten Leistungen und schnellem, verlässlichem<br />
Service.<br />
Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche<br />
Zusammenarbeit und wünschen Ihnen viel Spaß bei der<br />
Lektüre.<br />
Freundliche Grüße,<br />
Thomas Gfrei und Markus Janschitz<br />
Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH und<br />
Erster Tiroler Versicherungsdienst GmbH
S. 3<br />
Gemeinsam stark<br />
Hypo Tirol Versicherungsmakler und Erster Tiroler<br />
Versicherungsdienst fusionieren<br />
v. l. n. r.: Dominik Weirather (Prokurist), Thomas Gfrei (GF), Sacha Schmidl (Prokurist), Markus Janschitz (GF)<br />
Die Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH hat Ende<br />
2021 die strategische Allianz mit dem Ersten Tiroler<br />
Versicherungsdienst besiegelt. Mit diesem Schritt entstand<br />
einer der größten Versicherungsmakler Westösterreichs –<br />
und eine echte Tiroler Lösung.<br />
Der 1956 gegründete ETVD bleibt namentlich weiter<br />
bestehen – hinter den Kulissen bündeln die beiden<br />
Versicherungsmakler ihre Kompetenzen und schaffen<br />
Synergien zum Wohle der Kundinnen und Kunden. Denn<br />
die beiden Maklerbetriebe passen hinsichtlich Marktauftrag<br />
und Kernzielgruppen perfekt zusammen. Beide fokussieren<br />
sich auf klassische Tiroler Unternehmen und sind aus<br />
ihrer Historie eng mit den Wirtschaftstreibenden aus<br />
unterschiedlichsten Branchen verbunden. Durch die Fusion<br />
können Ressourcen freigespielt und Kosten optimiert<br />
werden, um sich noch zielgerichteter dem strategischen Ziel<br />
zu widmen: zum umfassenden Risikomanager der Tiroler<br />
Unternehmerinnen und Unternehmer zu avancieren.<br />
Die Grundlagen dafür wurden jedenfalls in den vergangenen<br />
Jahren geschaffen: Betreuungskonzepte, EDV-Strukturen,<br />
qualifizierte Mitarbeiter und effiziente Prozesse ermöglichen<br />
es den beiden Teams des Ersten Tiroler Versicherungsdienstes<br />
und der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH, gemeinsam<br />
voll durchzustarten.<br />
vergangenen Jahren sehr konsequent und erfolgreich<br />
an einer zukunftsfähigen Ausrichtung gearbeitet und<br />
perfekte Rahmenbedingungen geschaffen. Ich denke da<br />
vor allem an organisatorische, räumliche und strukturelle<br />
Gegebenheiten. So können wir sowohl die repräsentativen<br />
Hypo Räumlichkeiten in Innsbruck, Kufstein und Landeck,<br />
sowie das starke Netzwerk nutzen und finden moderne<br />
Hard- und Softwarelösungen vor, die ein effizientes Arbeiten<br />
ermöglichen. Das wiederum ermöglicht es meinem Team<br />
und mir, mehr Ressourcen für Kundinnen und Kunden<br />
freizuspielen.“<br />
Auf der anderen Seite profitiert die Hypo Tirol<br />
Versicherungsmakler GmbH von der Vertriebskraft, die der<br />
Erste Tiroler Versicherungsdienst in die strategische Allianz<br />
mit einbringt und erwartet sich aus dem Zusammenschluss<br />
letztendlich eine klare Stärkung der Marktposition,<br />
die wiederum Kundinnen und Kunden in Form von<br />
optimalen Angeboten zugute kommt. „Mehr Manpower und<br />
geteilte Kosten führen in Summe zu mehr Effizienz und<br />
Handlungsspielraum“, erklärt Thomas Gfrei, Geschäftsführer<br />
der Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH. „Der große Vorteil<br />
besteht darin, dass wir dadurch gleich sechs kompetente,<br />
erfahrene und vernetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
dazugewonnen haben, ohne Zeit und Geld in die Ausbildung<br />
zu stecken.“<br />
Markus Janschitz, seit 2008 Geschäftsführer des ETVD,<br />
erklärt die Beweggründe für die Entscheidung wie folgt:<br />
„Die Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH hat in den
S. 4<br />
Pflegevorsorge<br />
Für viele Menschen ist das Thema Pflegebedürftigkeit<br />
noch immer ein Tabuthema, obwohl die Zahl der<br />
Betroffenen in den letzten Jahren deutlich angestiegen<br />
ist und auch künftig weiter wachsen wird. Aktuell gibt<br />
es in Österreich bereits mehr als 400.000 Pflegefälle.<br />
Zwar haben wir das Glück, dass die Wahrscheinlichkeit<br />
sehr alt zu werden immer größer wird, doch damit das<br />
Leben stets lebenswert bleibt, sollte eine gute Vorsorge<br />
getroffen werden. Dies kann zum einen durch eine<br />
möglichst positive und gesunde Lebensweise geschehen,<br />
zum anderen mit einer Pflegevorsorge, die viele<br />
unvermeidbare Konsequenzen des fortschreitenden<br />
Alters abfedert. Die gesetzliche Pflegeversicherung<br />
in Österreich wird aus Steuermitteln finanziert<br />
und deren Leistungen im Pflegefall sind für alle<br />
versicherten Personen unabhängig von ihrem<br />
Einkommen gleich. Diese staatlichen Zuschüsse<br />
zur Pflege reichen jedoch oft nicht aus, um die<br />
tatsächlich entstehenden Kosten decken zu können.<br />
Die <strong>Ausgabe</strong>n für eine professionelle Pflege können<br />
sehr schnell eine enorme Höhe erreichen, besonders<br />
wenn der Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig<br />
werden sollte. Aus diesem Grund entscheiden sich<br />
immer mehr Menschen für eine Pflegevorsorge in<br />
Form einer privaten Pflegeversicherung, damit im<br />
Falle einer Pflegebedürftigkeit ein möglichst hoher<br />
Betreuungsstandard gewährleistet ist.<br />
Bei den privaten Pflegeversicherungen in Österreich<br />
gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den<br />
verschiedenen Angeboten. Diese unterschieden sich<br />
insbesondere beim Leistungsanspruch und bei den<br />
Prämien. Grundsätzlich stehen zwei Varianten zur<br />
Auswahl.<br />
Bei der ersten Variante orientiert sich der<br />
Leistungsanspruch an der Einstufung der gesetzlichen<br />
Pflegeversicherung. Hier wird nach Feststellung der<br />
Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente ausbezahlt,<br />
die sich nach der Pflegestufe und dem gewählten Tarif<br />
richtet. Die zweite Variante ist auf die tatsächlichen<br />
Bedürfnisse des Betroffenen ausgerichtet. In diesem<br />
Modell sind bestimmte Tätigkeiten des täglichen<br />
Lebens versichert. Können diese Tätigkeiten durch<br />
Pflegebedürftigkeit nicht mehr durchgeführt<br />
werden, so entsteht auch hier der Anspruch auf<br />
Versicherungsleistung und die monatliche Rente wird<br />
ausbezahlt. Beispiele solcher Tätigkeiten sind z. B.:<br />
Aus- und Anziehen, Einnehmen von Mahlzeiten,<br />
Verrichten der Notdurft, Fortbewegen im Zimmer.<br />
Bei der Definition der Pflegebedürftigkeit orientieren<br />
sich die meisten Versicherer am Bundespflegegeldgesetz<br />
(BPGG), andere richten sich bei der Beurteilung der<br />
Pflegebedürftigkeit wie oben beschrieben danach,<br />
ob der/die Versicherte bestimmte Tätigkeiten<br />
des täglichen Lebens ohne fremde Unterstützung<br />
verrichten kann. Die zu leistenden Prämien für eine<br />
private Pflegeversicherung sind grundsätzlich zwar<br />
relativ hoch, fallen jedoch umso niedriger aus, je<br />
früher die Versicherung abgeschlossen wird. Deshalb<br />
ist die rechtzeitige Entscheidung für eine private<br />
Pflegevorsorge besonders wichtig. Manche Versicherer<br />
bieten bereits für Kinder den Abschluss einer privaten<br />
Pflegeversicherung an, es gibt aber auch Produkte<br />
die erst ab dem 35. Lebensjahr abgeschlossen werden<br />
können.<br />
Wann für den Versicherungsnehmer ein<br />
Leistungsanspruch entsteht, wird bei den<br />
verschiedenen Produkten unterschiedlich<br />
gehandhabt. Manche Produkte setzen eine schwere<br />
Pflegebedürftigkeit für eine Leistungserbringung<br />
voraus, andere leisten hingegen bereits ab Pflegestufe<br />
eins. Zudem bestehen Unterschiede bei den festgelegten<br />
Höchstsätzen in den jeweiligen Pflegestufen sowie den<br />
Wartefristen vor einem möglichen Leistungsbezug.<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen sind<br />
die Tarife für private Pflegeversicherungen oft nur<br />
mit entsprechendem Know-how direkt miteinander<br />
vergleichbar. Das Einholen mehrerer Angebote und<br />
eine umfassende und sorgfältige Beratung durch<br />
einen Experten sind daher besonders wichtig, bevor<br />
eine private Pflegeversicherung abgeschlossen wird.<br />
Wir helfen Ihnen gerne dabei ein Produkt für Ihre<br />
Pflegevorsorge zu finden, das Ihren persönlichen<br />
Wünschen und Bedürfnissen optimal entspricht.
S. 5<br />
Sind Sie gewappnet, wenn ein Kunde in die<br />
Pleite schlittert?<br />
Im Jahr 2021 mussten 3.076 Firmen in Österreich Insolvenz<br />
anmelden. Damit gehen pro Werktag im Durchschnitt<br />
12 Unternehmen Pleite. Eine Firmenpleite trifft in den<br />
allermeisten Fällen auch Lieferanten. Rund 2 bis 3 % ihres<br />
Umsatzes müssen Österreichs Klein- und Mittelbetriebe<br />
alljährlich wegen Forderungsausfällen in den Wind schreiben.<br />
Wie kann man die Risiken von Forderungsausfällen in<br />
den Griff kriegen? Als eine optimale Lösung hat sich die<br />
Kreditversicherung etabliert. Sie deckt die Ausfälle von<br />
Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen,<br />
wenn Kunden des Lieferanten zahlungsunfähig werden.<br />
Die Kreditversicherung, auch Forderungsausfallversicherung<br />
genannt, hilft Ihnen dabei, Ihre<br />
Saldoforderungen zu managen und gleicht Ihren Verlust<br />
bei Nichtzahlung aus. Der Versicherungsfall tritt ein,<br />
wenn der Abnehmer der Ware oder Dienstleistung<br />
zahlungsunfähig wird oder in Zahlungsverzug gerät.<br />
Im Fall eines Zahlungsverzugs überträgt der Lieferant<br />
in der Regel nach erfolgloser Durchführung des eigenen<br />
Mahnverfahrens das Forderungsinkasso an den<br />
Kreditversicherer. Bleibt auch dieses Forderungsinkasso<br />
nach Ablauf einer vereinbarten Frist erfolglos, leistet der<br />
Versicherer – in der Regel auf Basis eines im Vorhinein<br />
vereinbarten Prozentsatzes der Nettoforderung.<br />
Der Deckungsschutz kann auch das sogenannte<br />
„Fabrikationsrisiko“ umfassen. Wird der Kunde<br />
zahlungsunfähig, während sich das in Auftrag gegebene<br />
Produkt in der Fertigung befindet, berechnet sich die<br />
Entschädigung aus den bereits erbrachten Vorleistungen<br />
des Lieferanten.<br />
Das große Plus von Warenkreditversicherungen:<br />
Sie bieten neben der Vergütung bzw. dem Ersatz<br />
der Forderungsausfälle eine Schadenprävention<br />
in Form einer Bonitätsprüfung Ihrer Kunden und<br />
Geschäftspartner. Dazu werden Informationsquellen wie<br />
Wirtschaftsauskunfteien oder Bankauskünfte genutzt.<br />
Kommt die Bonitätsprüfung zu einem negativen Ergebnis,<br />
so erhält der Kunde in der Regel eine umfassende<br />
Information.<br />
Das macht Forderungsausfälle besser kalkulierbar, senkt<br />
die Gefahr von Gewinneinbrüchen und schützt die Bilanz<br />
sowie die Liquidität des eigenen Unternehmens. Ein<br />
optimales Risikomanagement gegen Forderungsausfälle<br />
verringert daher die nicht unerhebliche persönliche<br />
Haftung des verantwortlichen Geschäftsführers.
S. 6<br />
Versicherungsvertragsgesetz 7Ob20/21y<br />
Prämienstundung<br />
Sachverhalt<br />
Es bestand ein Folgeprämienverzug, wo bereits unstrittig<br />
Leistungsfreiheit des Versicherers eingetreten war. Der<br />
Versicherer gewährte im Zeitraum der Leistungsfreiheit<br />
eine Stundungsvereinbarung für die aushaftenden fünf<br />
monatlichen Prämien, hat aber in dieser getroffenen<br />
Stundungsvereinbarung nicht darauf verwiesen, dass diese<br />
Vereinbarung die bereits eingetretene Leistungsfreiheit<br />
nicht berührt.<br />
Der Versicherungsnehmer begehrte Deckung (Anmerkung:<br />
der konkrete Fall wurde nicht beschrieben).<br />
Rechtliche Beurteilung des OGH<br />
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rechtsansicht<br />
des Versicherungsnehmers, dass in einer getroffenen<br />
Stundungsvereinbarung, welche nicht nochmals<br />
ausdrücklich auf die Leistungsfreiheit Bezug nehme, die<br />
Leistungsfreiheit nicht eintrete, solange ein Verzug unter<br />
Berücksichtigung der Stundungsvereinbarung nicht mehr<br />
gegeben sei. Die bedingungslose Gewährung einer Stundung<br />
könne von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer<br />
nur so verstanden werden.<br />
Es sei daher Sache des Versicherers, unmissverständlich<br />
darauf hinzuweisen, dass die von ihm gewährte Stundung<br />
nur einen Zahlungsaufschub darstelle, nicht jedoch auch die<br />
Beseitigung der Leistungsfreiheit.<br />
Damit war der Versicherer wieder leistungspflichtig.
S. 7<br />
Haftpflichtversicherung 7Ob104/21a<br />
Bilanzbuchhalter, Überschreitung Gewerbeberechtigung<br />
Sachverhalt<br />
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung für<br />
Bilanzbuchhalter. Der Versicherungsnehmer hatte eine<br />
Aufforderung des Finanzamts bezüglich der Erstattung<br />
von Einkommensteuer versehentlich nicht weitergeleitet,<br />
wodurch es zu einer Schätzung kam.<br />
Der Versicherer lehnte die Deckung ab. Der<br />
Versicherungsnehmer sei vor Abgabenbehörden des Bundes<br />
in Einkommensteuerangelegenheiten nicht legitimiert und<br />
es resultiere daraus keine versicherte Tätigkeit im Rahmen<br />
des Versicherungsvertrages.<br />
Rechtliche Beurteilung des OGH<br />
Der OGH führte dazu aus, dass sich der<br />
Berechtigungsumfang eines Bilanzbuchhalters aus den<br />
Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetz § 2 (1) BiBuG<br />
2014 ergebe. Folgende Tätigkeiten fallen darunter (in<br />
Kurzform und demonstrativ):<br />
■ Geschäftsbuchhaltung einschließlich Lohnverrechnung<br />
Erstellung einer Einnahmen- und <strong>Ausgabe</strong>nrechnung<br />
■ Erstellung von Bilanzen<br />
■ Beratung bei Arbeitnehmerveranlagung<br />
■ Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für<br />
Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen<br />
die Vertretung vor den Abgabenbehörden des<br />
Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem<br />
Verwaltungsgerichtshof<br />
■ Akteneinsicht auf elektronischem Weg gegenüber<br />
Abgabenbehörden des Bundes<br />
■ Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der<br />
Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnverrechnung und<br />
lohnabhängigen Abgaben<br />
■ kalkulatorische Buchhaltung<br />
■ Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und<br />
Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen<br />
■ Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten<br />
Kirchen- und Religionsgemeinschaften<br />
■ Vertretung beim Arbeitsmarktservice<br />
■ Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen<br />
gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen<br />
■ Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und<br />
Abmeldung von Registrierkassen<br />
Zu beurteilen war, ob die in diesem Fall in Rede stehende<br />
Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt in einem inneren<br />
ursächlichen Zusammenhang mit den Berufsbefugnissen<br />
eines Bilanzbuchhalters gestanden sei.<br />
Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes sei die Erstellung<br />
von Steuererklärungen im Rahmen der Befugnisse eines<br />
Bilanzbuchhalters nicht erfasst. Der Bilanzbuchhalter<br />
sei weder zur Beratung oder Hilfestellung bei der<br />
Verfassung einer Einkommensteuererklärung, noch zur<br />
Abfassung oder Erstellung einer solchen befugt. Damit<br />
steht auch die Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters vor<br />
einer Bundesabgabenbehörde nicht in einem inneren<br />
ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.<br />
Der Versicherungsschutz war daher zu versagen.
WERBEANZEIGE<br />
Aus.<br />
Kennerin<br />
Die Hypo Tirol ist die Bank für<br />
Ihre erfolgreiche Geldanlage.<br />
Ausgezeichnet im Fondsmanagement<br />
und prämiert für<br />
ihre Qualitätsberatung.<br />
Hypo Tirol. Unsere Landesbank.<br />
hypotirol.com
S. 9<br />
Über 20 Jahre Erfahrung, die sich bezahlt<br />
macht<br />
Bereits 1998 – in einer Zeit, in der das gute alte<br />
Sparbuch noch Herrn und Frau Österreichers liebstes<br />
Anlageprodukt war – hat die Hypo Tirol Bank ihre<br />
ersten eigenen Publikumsfonds aufgelegt. Heute,<br />
mehr als 20 Jahre später sind wir ein renommierter,<br />
regionaler Experte für Vermögensaufbau und<br />
Geldanlage. Denn wir sind mit den Märkten<br />
gewachsen und haben das Kapital unserer Kundinnen<br />
und Kunden souverän durch turbulente Zeiten und<br />
niedrige Zinsen manövriert.<br />
War der Managementansatz ursprünglich sehr konstant,<br />
lautet das Zauberwort für zeitgemäße Fondsveranlagung<br />
heute: Flexibilität. Nur so können Ertragschancen in<br />
guten Marktphasen optimal genutzt und Risiken in<br />
Abwärtsperioden minimiert werden. Dazu kommt ein<br />
unaufhaltsamer Trend, der seit geraumer Zeit Fahrt<br />
aufnimmt: Hatten Kapitalerträge der „letzten Generation“<br />
primär den Anspruch, ökonomisch erfolgreich zu<br />
sein, müssen Wertpapiererträge heutzutage auch<br />
ethisch und ökologisch nachhaltig erwirtschaftet<br />
werden. Denn die Erkenntnis, dass Kapitalgeschäfte<br />
handfeste Auswirkungen auf die Realität von<br />
Mensch und Natur haben, setzt sich bei immer mehr<br />
Anlegerinnen und Anlegern durch und beeinflusst deren<br />
Investmententscheidung.<br />
Die nachhaltigen Fondslinien aus dem Hause Hypo sind<br />
dank eines zweistufigen Ausleseverfahrens sowohl<br />
wirtschaftlich aussichtsreich, als auch ökologisch<br />
vertretbar und ethisch lupenrein. Technologien, Branchen<br />
und Staaten, die diese Werte nicht teilen, haben keinen<br />
Platz in unseren nachhaltigen Portfolios. Damit treten<br />
wir den Beweis an, dass schnelllebige Finanzmärkte<br />
und langfristig nachhaltige Erfolge keinen Widerspruch<br />
darstellen.<br />
Ausgezeichnet<br />
investieren.<br />
Mit Weitblick.
S. 10<br />
Vorsorge für Frauen<br />
Österreichs Frauen sind in vielen Fällen unterversorgt –<br />
zumindest was ihren Versicherungsschutz und ihre Altersvorsorge<br />
angeht.<br />
Leider setzen sich Frauen viel zu wenig mit den Themen<br />
Versichern, Vorsorgen und Finanzen auseinander. Warum<br />
sich Frauen in diesen Sachen auf den Partner oder den Staat<br />
verlassen, ist Experten ein Rätsel. Denn gerade bei Frauen<br />
kann es ohne entsprechende Vorsorge schnell eng werden.<br />
Bei der Vorsorge für Frauen gilt es daher viele<br />
besondere Fragen zu beleuchten, die auf die<br />
individuelle Lebenssituation der Frau zugeschnitten<br />
sein müssen. Sehr wichtig für junge Familien, die<br />
Rückzahlungsverpflichtungen für Haus oder Wohnung<br />
zu leisten haben, ist eine Ablebensversicherung. Diese<br />
sichert Sie (und Ihre Kinder) ab, wenn der Partner stirbt<br />
und natürlich auch umgekehrt. Wer neben der eigentlichen<br />
Risikoabsicherung noch Kapital ansparen möchte, kann<br />
sich für eine klassische Er- und Ablebensversicherung<br />
entscheiden. Gerade für Frauen eine Überlegung wert. Denn<br />
Altersarmut ist weiblich! Frauen bekommen in Österreich<br />
im Schnitt eine um fast 40 % geringere Pension als Männer.<br />
Kommt dann noch eine Trennung vom Partner dazu, steht<br />
so manche Frau im besten Alter plötzlich vor dem Nichts.<br />
Gerade deshalb ist es für Frauen doppelt wichtig, sich mit<br />
privater Pensionsvorsorge zu befassen. Und zwar je früher,<br />
desto besser.<br />
Auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollte in die<br />
Überlegungen einfließen. Denn Hand aufs Herz: Können<br />
Sie Ihre Fixkosten noch bezahlen, wenn 40 % Ihres Gehalts<br />
wegbrechen? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor<br />
allem für junge Frauen ohne Vorerkrankungen anzuraten.<br />
Auch eine private Krankenversicherung kann sinnvoll sein,<br />
während der Klassiker die Unfallversicherung sowieso in<br />
keiner Polizzenmappe fehlen sollte. Wir beraten Sie gerne<br />
ausführlich über alle Möglichkeiten.<br />
Fünf Fragen die sich Frauen häufig stellen sollten:<br />
Frage 1:<br />
Sind meine Kinder und ich abgesichert, wenn mein Partner<br />
unerwartet stirbt?<br />
Frage 2:<br />
Können wir unsere Fixkosten begleichen, wenn 40 Prozent<br />
meines Gehalts wegbrechen?<br />
Frage 3:<br />
Wie geht es weiter, wenn ich ernsthaft krank werde?<br />
Frage 4:<br />
Ist die optimale gesundheitliche Versorgung für mich (und<br />
meine Familie) sichergestellt?<br />
Frage 5:<br />
Kann ich in der Pension meinen Lebensstandard halten?<br />
Auch ohne Partner?
S. 11<br />
Doppelt hält besser – gilt das auch für die<br />
Versicherung?<br />
Was es beim Thema Doppel- und Mehrfachversicherung zu<br />
beachten gilt und warum weniger oft mehr ist.<br />
Rein rechtlich gesehen ist es grundsätzlich möglich,<br />
dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungen zu<br />
versichern.<br />
Ob es auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt<br />
Papier. Bei Sachversicherungen wie zum Beispiel einer<br />
Haushaltsversicherung darf jedenfalls die gesamte<br />
Versicherungssumme den Wert des versicherten Risikos<br />
nicht übersteigen, da bei Sachversicherungen ein<br />
sogenanntes „Bereicherungsverbot“ gilt. Im Schadensfall<br />
würde man den Schaden jedenfalls nur einmal ersetzt<br />
bekommen, aber doppelt Prämie bezahlen.<br />
Bei Personenversicherungen wie beispielsweise<br />
Lebens- oder Unfallversicherungen kommt die<br />
Mehrfachversicherung häufiger vor. Manche wollten<br />
vielleicht irgendwann einmal die Leistungen von<br />
zwei Unfallversicherungen kombinieren oder die<br />
Versicherungssumme erhöhen. Viele Menschen sind<br />
zusätzlich durch eine Kreditkarte oder die Mitgliedschaft<br />
bei einem Autofahrerclub oder einem anderen Verein<br />
unfallversichert. Tritt ein Schadensfall ein, leisten beide<br />
Versicherungen – etwa im Fall von Invalidität.<br />
Generell gilt: Beim Abschluss von neuen Versicherungen<br />
müssen bestehende Versicherungen immer gemeldet<br />
werden, da ansonsten eine Obliegenheitsverletzung<br />
vorliegen würde.
S. 12<br />
Kurioses und Heiteres aus Briefen an<br />
Versicherungen<br />
„Die Unfallgeschädigte hat sich zu einer<br />
gütlichen Vereinigung nicht bereit erklärt.“<br />
„Als Arzt brauche ich zum Operieren<br />
Kontaktlinsen. Eine andere Möglichkeit wäre,<br />
dass mir eine sterile Schwester ständig die<br />
Brille auf- und absetzt.“<br />
„Die Unfallursache beruht darauf, dass sich<br />
der Lenker mehr seiner Beifahrerin als dem<br />
Verlauf der Straße gewidmet hat.“<br />
„Der Einbrecher stieg mit dem Fahrrad durch<br />
das offene Toilettenfenster und entwendete<br />
wertvolle Perserteppiche.“
Wir sind in Ihrer Nähe …<br />
Wir sind in Ihrer Nähe …<br />
HYPO <strong>TIROL</strong> BANK AG Zentrale 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700<br />
Geschäftsstellen Innsbruck Zentrale Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–7000<br />
Pradl 6020 Innsbruck, Amraser Straße 25, T. 050700–7300<br />
Saggen (Selbstbedienung) 6020 Innsbruck, Erzherzog-Eugen-Straße 19, T. 050700<br />
Technik 6020 Innsbruck, Viktor-Franz-Hess-Straße 1, T. 050700–1200<br />
Universitätsklinik 6020 Innsbruck, Innrain 47a, T. 050700–7100<br />
Wilten 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 1, T. 050700–5400<br />
Hall 6060 Hall i.T., Unterer Stadtplatz 3, T. 050700–5300<br />
Geschäftsstellen Unterland Kitzbühel 6370 Kitzbühel, Bichlstraße 9, T. 050700–1600<br />
Kufstein 6330 Kufstein, Oberer Stadtplatz 6, T. 050700–7500<br />
Zillertal 6263 Fügen, Kapfingerstraße 8, T. 050700–7400<br />
Schwaz 6130 Schwaz, Münchner Straße 22, T. 050700–1300<br />
St. Johann 6380 St. Johann i. T., Speckbacherstraße 29, T. 050700–7600<br />
Wörgl 6300 Wörgl, Speckbacherstraße 10, T. 050700–7800<br />
Geschäftsstellen Oberland Fulpmes 6166 Fulpmes, Waldraster Straße 2, T. 050700–7700<br />
Imst 6460 Imst, Rathausstraße 1, T. 050700–7900<br />
Landeck 6500 Landeck, Malser Straße 11, T. 050700–1800<br />
Reutte 6600 Reutte, Mühler Straße 12, T. 050700–1900<br />
Telfs 6410 Telfs, Obermarktstraße 2, T. 050700–1400<br />
Geschäftsstelle Osttirol Lienz 9900 Lienz, Hauptplatz 4, T. 050700–1700<br />
Niederlassung Wien Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />
Hypo Tirol WohnVision<br />
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.<br />
In der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.<br />
Firmenkunden Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–2380<br />
Unterland 6300 Wörgl, Speckbacherstraße 10, T. 050700–7850<br />
Oberland 6460 Imst, Rathausstraße 1, T. 050700–7950<br />
Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />
Private Banking Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–7000<br />
Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />
Freie Berufe<br />
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.<br />
In der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.<br />
Hypo Immobilien Betriebs GmbH 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 2, T. 050700–3123<br />
Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–0<br />
Erster Tiroler Versicherungsdienst GmbH 6020 Innbruck, Wilhelm-Greil-Straße 15, T. 050700–0<br />
Bei Anrufen aus dem Ausland wählen Sie bitte<br />
T. +43 (0) 50700 und die gewünschte Durchwahl.<br />
Mehr Infos: hypotirol.com<br />
Schreiben Sie uns: service@hypotirol.com<br />
Impressum<br />
■ Medieninhaber/Herausgeber: Waghubinger Brokerservice GmbH, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf ■ Geschäftsführung: Franz Waghubinger<br />
■ Verlagsort: Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf ■ Hersteller und Herstellungsort: BTS Druck, 4209 Engerwitzdorf<br />
■ Chefredakteur und Redaktion: Mag. Peter Kalab, Kollingerfeld 9, 4563 Micheldorf; Hypo Tirol Bank, Abteilung PR-Marketing, Meraner Straße 8, 6020 Innsbruck<br />
■ Bildmaterial: Hypo Tirol Bank: Archiv (Deckblatt, Seite 1). Restliche Bildquellen: Adobe Stock, Shutterstock<br />
Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB: www.waghubinger-brokerservice.com/page/impressum/227<br />
■ Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers in anderer Form als im Versicherungskurier verwendet<br />
werden. Dies gilt auch für Teile von Artikeln. Alle Beiträge sind ohne Gewähr. Der Inhalt gibt die Meinung der Redakteure wieder.
Notizen
ERSTER <strong>TIROL</strong><br />
VERSICHERUNGS-<br />
DIENST GmbH<br />
T. +43 (0) 50700–0<br />
etvd.at<br />
HYPO <strong>TIROL</strong><br />
VERSICHERUNGS-<br />
MAKLER GmbH<br />
T. +43 (0) 50700–0<br />
hypotirolversichert.com