23.05.2023 Aufrufe

TIROL VERSICHERT - Ausgabe Frühling/Sommer 2023

Die Kriminalstatistik belegt es leider ganz klar: Diebe und Einbrecher sind nach drei Jahren pandemiebedingtem Rückgang der Delikte wieder vermehrt auf Beutezügen. Deshalb raten wir Ihnen: Schützen Sie, was Ihnen „lieb und teuer“ ist. In erster Linie natürlich durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen – aber eben auch durch eine ausreichende Risikoversicherung, denn passieren kann leider immer etwas. Bargeld, Schmuck oder Kunst … in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften finden sich unterschiedliche Leistungen in Bezug auf die Höhe des Versicherungsschutzes und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. So macht es einen entscheidenden Unterschied bei der Höchstentschädigungsgrenze, ob Sie Wertgegenstände unversperrt, versperrt oder in einem speziellen Sicherheitsbehältnis wie einem Tresor aufbewahren. Hier wiederum gilt es, auf die unterschiedlichen Sicherheitsklassen zu achten, um den optimalen Versicherungsschutz zu erzielen. Sie sehen, es gibt einiges zu bedenken und zu beachten, um bestmöglich geschützt zu sein. Wir stehen Ihnen gerne für individuelle Informationen und Beratung zur Seite. Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können.

Die Kriminalstatistik belegt es leider ganz klar: Diebe und Einbrecher sind nach drei Jahren pandemiebedingtem Rückgang der Delikte wieder vermehrt auf Beutezügen. Deshalb raten wir Ihnen: Schützen Sie, was Ihnen „lieb und teuer“ ist. In erster Linie natürlich durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen – aber eben auch durch eine ausreichende Risikoversicherung, denn passieren kann leider immer etwas.
Bargeld, Schmuck oder Kunst … in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften finden sich unterschiedliche Leistungen in Bezug auf die Höhe des Versicherungsschutzes und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. So macht es einen entscheidenden Unterschied bei der Höchstentschädigungsgrenze, ob Sie Wertgegenstände unversperrt, versperrt oder in einem speziellen Sicherheitsbehältnis wie einem Tresor aufbewahren. Hier wiederum gilt es, auf die unterschiedlichen Sicherheitsklassen zu achten, um den optimalen Versicherungsschutz zu erzielen.
Sie sehen, es gibt einiges zu bedenken und zu beachten, um bestmöglich geschützt zu sein. Wir stehen Ihnen gerne für individuelle Informationen und Beratung zur Seite. Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können.

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<strong>TIROL</strong><br />

versichert<br />

<strong>Ausgabe</strong> 01/<strong>2023</strong><br />

hypotirolversichert.com


S. 2<br />

Wenn die Produktion stillsteht 3<br />

Einbruchdiebstahlversicherung 7Ob179/22g 4<br />

Gehirnjogging: So halten Sie sich geistig fit 5<br />

Neuer Publikumsfonds der Hypo Tirol für Aktieninteressierte komplettiert Fondsangebot 7<br />

So ein Missgeschick 8<br />

Leitungswasserschadenversicherung 7Ob135/22m 9<br />

E-Bike Boom ungebrochen 10<br />

Wer Risikoerhöhung verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz 11<br />

Alle Investitionen gut versichert? 12<br />

Sturmversicherung 7Ob7/21m 13<br />

Kurioses und Heiteres aus Briefen an Versicherungen 14<br />

Liebe Leserinnen, lieber Leser,<br />

die Kriminalstatistik belegt es leider ganz klar:<br />

Diebe und Einbrecher sind nach drei Jahren<br />

pandemiebedingtem Rückgang der Delikte wieder vermehrt<br />

auf Beutezügen. Deshalb raten wir Ihnen: Schützen Sie,<br />

was Ihnen „lieb und teuer“ ist. In erster Linie natürlich<br />

durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen – aber eben<br />

auch durch eine ausreichende Risikoversicherung, denn<br />

passieren kann leider immer etwas.<br />

Bargeld, Schmuck oder Kunst … in den Bedingungen<br />

der Versicherungsgesellschaften finden sich<br />

unterschiedliche Leistungen in Bezug auf<br />

die Höhe des Versicherungsschutzes und die<br />

erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. So macht<br />

es einen entscheidenden Unterschied bei der<br />

Höchstentschädigungsgrenze, ob Sie Wertgegenstände<br />

unversperrt, versperrt oder in einem speziellen<br />

Sicherheitsbehältnis wie einem Tresor aufbewahren.<br />

Hier wiederum gilt es, auf die unterschiedlichen<br />

Sicherheitsklassen zu achten, um den optimalen<br />

Versicherungsschutz zu erzielen.<br />

Sie sehen, es gibt einiges zu bedenken und zu beachten, um<br />

bestmöglich geschützt zu sein. Wir stehen Ihnen gerne für<br />

individuelle Informationen und Beratung zur Seite. Lassen<br />

Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können.<br />

Und nun: Viel Spaß bei der Lektüre!<br />

Freundliche Grüße<br />

Thomas Gfrei und Markus Janschitz<br />

Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH<br />

und ETVD Versicherungsmakler GmbH


S. 3<br />

Wenn die Produktion stillsteht<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) garantiert die<br />

Erstattung fortlaufender Kosten und entgangener Gewinne in<br />

Folge eines Produktionsausfalls – auch wenn die Lieferkette<br />

abreißt.<br />

Es gibt viele Gründe, warum ein Betrieb vorübergehend<br />

seine Produktion einstellen muss. Sie reichen von<br />

Elementarschäden wie Feuer, Sturm oder Hochwasser<br />

bis zum längeren krankheitsbedingten Ausfall des<br />

Geschäftsführers. All diese Risiken können durch eine<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) abgesichert<br />

werden. Die Unterbrechung der Lieferkette zählt<br />

mittlerweile zu den häufigsten Gründen für einen<br />

Produktionsausfall. Gerade KMUs tragen ein erhöhtes<br />

Risiko für eine Betriebsunterbrechung, wenn ein<br />

wichtiger Zulieferer ausgefallen ist.<br />

Denn sie haben meist geringere finanzielle Ressourcen<br />

als Konzerne und sind oft auf einen einzigen<br />

Produktionsstandort beschränkt, sodass Pufferkapazitäten<br />

fehlen. Auf Grund immer komplexerer Lieferketten<br />

reicht heute schon der Lieferstopp eines einzelnen<br />

Zulieferers, um die Aktivitäten aller beteiligten<br />

Unternehmen zu gefährden. Das führt dann nicht nur<br />

zu Produktionsausfällen oder gar zum Betriebsstillstand,<br />

sondern oft auch zu Vertragsstrafen bis hin zum Verlust<br />

wichtiger Kunden. Die Unterbrechung der Lieferkette<br />

sollte deshalb unbedingt in die BU eingeschlossen werden.


S. 4<br />

Einbruchdiebstahlversicherung7Ob179/22g<br />

Zurechnung der Obliegenheit<br />

Versicherungsnehmer zu Recht erkannt<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Sachverhalt<br />

Der Versicherungsnehmer veranlasste die Durchführung<br />

von Reparaturen am Schloss der Schaufenstertür<br />

und beauftragte damit einen Fachbetrieb. Dieses<br />

Fachunternehmen hatte keine Vorhangschlösser für<br />

die montierten Riegel bereitgestellt. Nach Abschluss der<br />

Arbeiten erging lediglich die Information, dass die Türe<br />

wieder funktioniere und mittels Zylinderschloss sperrbar<br />

sei. Zum Zeitpunkt des Einbruchs war die Tür auch<br />

versperrt.<br />

Der Versicherer lehnte die Deckung wegen Verletzung<br />

der Sicherheitsvorschriften ab. Der Fachbetrieb sei dem<br />

Versicherungsnehmer zuzurechnen.<br />

Rechtliche Beurteilung des OGH<br />

Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des Versicherers<br />

nicht. Der Versicherungsnehmer habe aus eigenem<br />

Antrieb die entsprechenden Reparaturmaßnahmen<br />

veranlasst. Das Verhalten des Versicherungsnehmers<br />

bringe keine Ansatzpunkte hervor, dass grob<br />

fahrlässiges Verhalten anzunehmen sei. Auch wenn<br />

der Versicherer meinte, dass der Versicherungsnehmer<br />

trotz beigezogenem Fachbetrieb die Sperrbarkeit der<br />

Schaufenstertür überprüfen hätte müssen, sei grobe<br />

Fahrlässigkeit nicht in Sicht.<br />

Das Berufungsgericht hatte in seinem<br />

Ermessensspielraum keine grobe Fahrlässigkeit<br />

angenommen und der OGH beanstandete das nicht. Der<br />

Einwand des Versicherers ging damit ins Leere.


S. 5<br />

Gehirnjogging: So halten Sie sich geistig fit<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Gerade hatten Sie die Telefonnummer noch im Kopf, plötzlich<br />

ist sie verschwunden. Der Name des Geschäftspartners will<br />

Ihnen partout nicht mehr einfallen. Wer kennt solche kleinen<br />

Gedächtnisschwächen nicht? Mit einigen Tricks können wir<br />

bestimmen, welche Informationen wir nachhaltig speichern.<br />

Das Gehirn erreicht mit Mitte 20 seine höchste<br />

Leistungsfähigkeit. Danach geht es langsam, aber stetig<br />

bergab. Von 100 aufgenommenen Informationen behält<br />

unser Gehirn im Schnitt nur eine einzige – ansonsten<br />

wäre es auch der ständigen Informationsflut nicht<br />

gewachsen.<br />

Durch „richtiges“ Abspeichern erhöhen wir die Chance,<br />

auch langfristig Informationen wieder abrufen zu<br />

können. Der Trick liegt in der Art der Verknüpfung: Je<br />

ungewöhnlicher und phantasievoller diese ist, desto<br />

einprägsamer ist die Erinnerung.<br />

Geschichten erzählen<br />

Geschichten merken wir uns besser als reine Fakten.<br />

Bringen Sie in Ihre Geschichte die Informationen ein,<br />

die Sie sich merken wollen. Dabei gilt: Je verrückter die<br />

imaginären Bilder sind, desto besser werden Sie sich daran<br />

erinnern.<br />

Eselsbrücken bauen<br />

Kurze, einprägsame Sprüche sollen Assoziationen wecken.<br />

So merkt man sich Zahlen, Daten und Fakten besser.<br />

Es laut sagen<br />

Wir erinnern uns besser, wenn wir Informationen<br />

wiederholt laut aussprechen. Bei längeren Inhalten sollten<br />

Sie jedoch nur die wichtigsten Wörter herauspicken.<br />

Die Loci- oder Routenmethode<br />

Laufen Sie auf dem Weg zur Arbeit oder in der eigenen<br />

Wohnung zehn Gegenstände ab, die Sie mit Zahlen,<br />

Namen oder Begriffen in Verbindung bringen. Die Route<br />

sollte anschließend mehrmals mit diesen Bildern im Kopf<br />

abgelaufen werden.<br />

Auch online gibt es eine große Auswahl an<br />

Gedächtnistrainings, etwa www.brain-fit.com oder<br />

memorado.at. Beispiele für Apps: NeuroNation und Peak.


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Aktienselektion<br />

Unser neuer Publikumsfonds<br />

für Ihr professionell<br />

gemanagtes Aktieninvestment.<br />

Handverlesen von unseren<br />

Fonds-Experten.<br />

hypotirol.com<br />

Bitte bedenken Sie: Diese Marketingmitteilung ist nicht als Anlageempfehlung oder Anlageberatung zu verstehen und stellt weder<br />

Angebot noch Einladung zu Anbot-Stellung, Kauf oder Verkauf dar. Überdies sind Ihre persönlichen Merkmale (wie Erfahrungen<br />

und Kenntnisse, Anlageziel, finanzielle Verhältnisse, Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz) bei der Auswahl der Anlagestrategie<br />

bzw. des Finanzinstruments zu berücksichtigen. Diese Marketingmitteilung kann daher keine persönliche Beratung ersetzen. Wir<br />

beraten Sie gerne.


Marketingmitteilung S. 7<br />

Neuer Publikumsfonds der Hypo Tirol für<br />

Aktieninteressierte komplettiert Fondsangebot<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Seit Februar <strong>2023</strong> ist unser Anlageangebot um<br />

einen weiteren Hypo Tirol-Fonds reicher: Bei dem<br />

„Aktienselektion“ handelt es sich, wie der Name<br />

unschwer erkennen lässt, um einen Aktienfonds<br />

basierend auf Einzeltitel, welcher breitgefächert<br />

primär in Europa und den USA investiert und dabei je<br />

nach Wirtschaftsumfeld einzelne Branchen über- bzw.<br />

untergewichtet. Markus Amtmann, der zuständige<br />

Fondsmanager setzt bei der Auswahl der Einzeltitel<br />

auf Unternehmen mit soliden Bilanzkennzahlen und<br />

einem sinnvollen Ertrags-/Risikoverhältnis.<br />

„In unserem auf Wachstum ausgelegten<br />

Wirtschaftssystem eröffnen Aktieninvestments<br />

Ertragschancen. Das beweist auch der langfristige<br />

Trend, der ungeachtet von Schwankungen und<br />

Turbulenzen eindeutig nach oben zeigt. Gleichzeitig sind<br />

Börsenentwicklungen so komplex und schnelllebig, dass<br />

viele Anlegerinnen und Anleger davon abgeschreckt<br />

werden. Aufgrund der Inflationsproblematik in<br />

Kombination mit der Zinswende können sich jetzt<br />

jedoch attraktive Einstiegsszenarien für die langfristige<br />

Aktienanlage ergeben“, erklärt Amtmann. Das gab für<br />

uns den Ausschlag, diesen Publikumsfonds aufzulegen<br />

und damit ein Angebot für eine breitere Kundenschicht<br />

zu schaffen, um am Aktienmarkt zu partizipieren,<br />

gleichzeitig von einer sinnvollen Risikostreuung zu<br />

profitieren und dabei in den Genuss eines professionellen<br />

Managements zu kommen.<br />

Fonds-Fakten von A bis Z<br />

■ Aktiv gemanagter Aktienfonds mit Einzeltitel aus<br />

■ Europa und USA<br />

■ Wertpapierkennnummer: AT0000A321Q8<br />

■ Startdatum: 1. Februar <strong>2023</strong><br />

■ <strong>Ausgabe</strong>preis: 10 Euro/Stk.<br />

■ Management-Fee: 1,5 %<br />

■ Geeignet für Einmalerläge und Fondssparpläne<br />

■ Erträge werden wiederveranlagt<br />

Information ist das A und O<br />

Abschließend ist es uns wichtig zu betonen, dass ein<br />

Aktienfonds trotz aller Vorteile auch Verlustpotenziale<br />

birgt, die es bei der Anlageentscheidung zu<br />

berücksichtigen gilt. Ein fundiertes Informationsgespräch<br />

im Vorfeld ist deshalb mit Sicherheit gut investierte Zeit.<br />

Erfahren Sie mehr über Chancen und Risiken, Kosten und<br />

Gebühren. Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie<br />

mit Know-how, Objektivität und dem Blick auf Ihre ganz<br />

persönliche Situation.<br />

Bitte bedenken Sie: Diese Marketingmitteilung ist<br />

nicht als Anlageempfehlung oder Anlageberatung zu<br />

verstehen und stellt weder Angebot noch Einladung<br />

zur Anbot-Stellung, Kauf oder Verkauf dar. Überdies<br />

sind Ihre persönlichen Merkmale (wie Erfahrungen<br />

und Kenntnisse, Anlageziel, finanzielle Verhältnisse,<br />

Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz) bei der Auswahl<br />

der Anlagestrategie bzw. des Finanzinstruments zu<br />

berücksichtigen. Diese Marketingmitteilung kann daher<br />

keine persönliche Beratung ersetzen.<br />

Wir beraten Sie gerne.


S. 8<br />

So ein Missgeschick<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Wer kommt für den Schaden auf, wenn im Urlaubshotel ein<br />

Missgeschick passiert?<br />

Eine private Haftpflichtversicherung<br />

Ein Missgeschick ist schnell passiert. Doch wie geht es<br />

weiter, wenn Ihr Kind im Urlaubshotel unbeabsichtigt<br />

eine Vase kaputt macht? Grundsätzlich gilt: Wer anderen<br />

einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten.<br />

Eltern haften dabei für ihre Kinder.<br />

Eine private Haftpflichtversicherung – ein Teil<br />

der Haushaltsversicherung – deckt gerechtfertigte<br />

Schadenersatzansprüche Dritter bzw. wehrt<br />

ungerechtfertigte Ansprüche ab.<br />

Das gilt auch für die kaputte Vase im Hotel. Wenn<br />

Sie jetzt denken, dass solche Sachschäden nicht<br />

existenzgefährdend sind, dann haben Sie recht.<br />

Wenn es aber um Leib und Leben geht, können<br />

die Schadenersatzansprüche jedoch schnell in die<br />

Hunderttausende gehen – etwa im Fall einer bleibenden<br />

Invalidität. Umso wichtiger ist eine umfassende Deckung<br />

des Haftpflichtrisikos für die gesamte Familie.<br />

Tipp 1<br />

Prüfen Sie vor Urlaubsantritt den Geltungsbereich<br />

Ihrer Haftpflichtversicherung und die Höhe der<br />

Versicherungssumme. Wichtig ist auch, dass alle<br />

Personen mitversichert sind und z. B. auch Schäden am<br />

Hotelzimmer durch eine entsprechende Klausel gedeckt<br />

sind.<br />

Tipp 2<br />

Unbedingt 72-Stunden-Klausel beachten!<br />

Der Erholungswert des Urlaubs ist schnell wieder weg,<br />

wenn nach der Rückkehr zu Hause ein Wasserschaden<br />

wartet, zum Beispiel weil ein defekter Schlauch am<br />

Geschirrspüler die Wohnung unter Wasser gesetzt hat.<br />

Die sogenannte 72-Stunden-Klausel verpflichtet den<br />

Versicherungsnehmer, wasserführende Leitungen<br />

abzusperren, wenn das versicherte Objekt länger als 72<br />

Stunden unbeaufsichtigt ist. Wir raten dringend dazu,<br />

diese paar Minuten aufzuwenden und vor Urlaubsantritt<br />

den Hauptwasserhahn zu schließen! Diese Kleinigkeit<br />

erspart im Ernstfall viele Scherereien und hohe<br />

Sanierungskosten. Denn der Versicherer ist in der Regel<br />

bei Nichtbefolgung der 72-Stunden-Klausel leistungsfrei.


S. 9<br />

Leitungswasserschadenversicherung 7Ob135/22m<br />

Undichte Fugen<br />

Versicherungsunternehmen zu Recht erkannt<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Sachverhalt<br />

Der Versicherungsnehmer versetzte in seinem Haus<br />

eine Duschtrennwand. Es ergab sich eine ca. 2 cm breit<br />

verlaufende Anschlussfuge zwischen der Duschtrennwand<br />

und der daran angrenzenden Wandverfliesung, die er mit<br />

einer Spachtelmasse füllte und mit Silikon verschloss.<br />

Diese nicht fachgerecht hergestellte Fuge war dann die<br />

Ursache für einen Wassereintritt mit Folgeschäden in<br />

Küche, Badezimmer, Erdgeschoss und Vorzimmer. Die<br />

Schadensentstehung blieb über Jahre unbemerkt.<br />

Der Versicherer lehnte eine Ersatzpflicht ab, weil sich kein<br />

Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen<br />

für die Leitungswasserschadenversicherung ereignet habe.<br />

Rechtliche Beurteilung des OGH<br />

Das Erstgericht gab dem Versicherungsnehmer zwar Recht,<br />

jedoch das Berufungsgericht und auch der OGH entschieden<br />

sich für eine vollständige Klageabweisung.<br />

Die Duschtasse, die über den Zulauf und Ablauf mit dem<br />

Rohrsystem verbunden ist, sei zwar als Behältnis und somit<br />

als angeschlossene Einrichtung zu verstehen. Allerdings<br />

könne nicht der gesamte Bereich als angeschlossene<br />

Einrichtung angesehen werden, d. h. über die Duschtasse<br />

hinaus auch die angrenzenden Wände und die sonstigen<br />

Bauteile einer Dusche, wie etwa eine Fuge als Verbindung<br />

zwischen dem Behältnis und den Wänden.<br />

Im Ergebnis ist daher das Wasser nicht aus einer<br />

angeschlossenen Einrichtung – hier Duschtasse –<br />

ausgetreten. Dieser Vorfall ist nicht gedeckt.


S. 10<br />

E-Bike Boom ungebrochen<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Mittlerweile ist mehr als jedes dritte neue Fahrrad in<br />

Österreich ein E-Bike. Um den richtigen Versicherungsschutz<br />

macht sich jedoch so mancher Radsportler keine Gedanken.<br />

Facts<br />

Als Fahrrad gelten E-Bikes nur, wenn die Leistung des<br />

Elektromotors 600 Watt nicht übersteigt und sich der<br />

Antrieb bei mehr als 25km/h Geschwindigkeit abschaltet.<br />

Sogenannte „Speed Pedelecs“ (S-Pedelecs) hingegen<br />

unterstützen Sie nicht nur bis 25 km/h wie normale<br />

E-Bikes, sondern bis 45 km/h und haben eine<br />

maximale Nenndauerleistung von bis zu 4.000 Watt.<br />

S-Pedelecs werden nicht mehr als Fahrräder, sondern<br />

als Kleinkrafträder betrachtet und benötigen somit<br />

eine behördliche Zulassung. Zum Lenken eines<br />

S-Pedelecs ist zumindest ein Führerschein der Klasse<br />

AM (Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)<br />

notwendig.<br />

Auch der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist<br />

zwingend vorgeschrieben. Radwege sind für S-Pedelecs<br />

tabu. Außerdem gilt eine gesetzliche Helmpflicht<br />

(ECE geprüft – kein Fahrradhelm!).<br />

Grundsätzlich sind Schäden, die Sie bei<br />

der Nutzung Ihres E-Bikes anderen zufügen,<br />

im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung<br />

(Teil der Haushaltsversicherung) gedeckt.<br />

Doch Vorsicht:<br />

Da im Ausland meist andere Vorschriften gelten, besteht<br />

in der Regel kein Versicherungsschutz außerhalb<br />

Österreichs! Wer im Urlaub also auf Nummer sicher<br />

gehen will, sollte sich lieber vor Ort ein E-Bike mieten.<br />

S-Pedelecs müssen als Kleinkraftrad angemeldet werden<br />

Anders verhält sich das bei den sogenannten „Speed<br />

Pedelecs“ (siehe Facts, linke Spalte). Die rasantere Form<br />

des E-Bikes muss als Kleinkraftrad zugelassen werden.<br />

Damit einhergehend ist der Abschluss einer Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Wer<br />

ohne Kennzeichen mit einem S-Pedelec unterwegs ist<br />

oder seinen motorisierten Drahtesel gar getunt hat, hat<br />

keinen Versicherungsschutz!<br />

Das bedeutet:<br />

Der Verursacher haftet bei verschuldeten Unfällen mit<br />

seinem gesamten Vermögen. Besonders bei einem Unfall<br />

mit Personenschaden können Schadenersatzforderungen<br />

rasch ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen.<br />

Kaskoschutz für Ihr E-Bike<br />

Für ein hochwertiges E-Bike legt man schnell ein<br />

paar Tausender auf den Tisch. Das Fahrrad selbst ist<br />

grundsätzlich nur an der Wohnadresse im Rahmen der<br />

Haushaltsversicherung mitversichert. Mittlerweile gibt<br />

es jedoch ein breites Angebot an Fahrradversicherungen,<br />

ähnlich der Vollkasko beim Auto. Fragen Sie uns – wir<br />

beraten Sie gerne.<br />

Unfallversicherung anzuraten<br />

Das Verletzungsrisiko steigt mit der Geschwindigkeit,<br />

die Schwere der Verletzungen ebenso. Eine gute<br />

Unfallversicherung sollte daher zur Grundausstattung<br />

jedes Radsportlers gehören.


S. 11<br />

Wer Risikoerhöhung verschweigt, riskiert<br />

den Versicherungsschutz<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Dass der Kunde dem Versicherer alle ihm bekannten<br />

Gefahrenumstände mitteilen muss, ist hinreichend geklärt.<br />

Kommen aber nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände ins<br />

Spiel, deren Mitteilung als „selbstverständlich“ erscheint, tut<br />

sich vor allem für Unternehmen ein erhebliches Risiko auf.<br />

Ein Unternehmen hatte eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />

für das Baugewerbe und<br />

Baunebengewerbe abgeschlossen. Dabei wurde vereinbart,<br />

dass der Versicherungsschutz nach Maßgabe des<br />

Deckungsumfangs des Versicherungsvertrags auch die<br />

vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche<br />

Haftung umfasst.<br />

Kurz darauf übernahm der Betrieb ein laufendes<br />

risikoreiches Bauprojekt in einem besonders heiklen<br />

Stadium. In diesem Projekt waren Folgeschäden<br />

unvermeidbar und Abgrenzungsschwierigkeiten zu<br />

neu auftretenden Schäden vorprogrammiert. Weil der<br />

Kunde beim Abschluss nichts davon erwähnt hatte,<br />

lehnte der Versicherer die Deckung wegen Verletzung der<br />

vorvertraglichen Anzeigepflicht ab.<br />

Diese besagt, dass bei Abschluss jedes<br />

Versicherungsvertrages der Versicherungsnehmer<br />

sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände<br />

bekannt geben muss.<br />

Nach der Rechtsprechung des OGH sind alle<br />

Gefahrenumstände erheblich und daher vorvertraglich<br />

anzuzeigen, die geeignet sind, auf den Entschluss<br />

des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zum<br />

vereinbarten Inhalt abzuschließen, Einfluss auszuüben.<br />

Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind dann<br />

mitzuteilen, wenn sich eine Frage konkludent darauf<br />

bezieht oder die Mitteilung als selbstverständlich<br />

erscheint. Im konkreten Fall (7 Ob 131/15 p) handle es<br />

sich eben um solche gefahrenerhebliche Umstände,<br />

deren Mitteilung selbstverständlich sei. Der Einwand<br />

der Klägerin, sie sei davon ausgegangen, dass sie keine<br />

Haftung treffe, wenn ihre Arbeiten nachweisbar<br />

ordentlich ausgeführt seien, ändere an dieser Beurteilung<br />

nichts.<br />

Vor allem deshalb, weil der Versicherungsschutz auf<br />

die Vertragshaftung erweitert wurde, wäre der Kunde<br />

verpflichtet gewesen, den Grund des Abschlusses<br />

einer derartigen Versicherung bekannt zu geben und<br />

offenzulegen, mit welchen Problemen in naher Zukunft zu<br />

rechnen sei.<br />

Fazit: Der vom OGH geprägte Grundsatz, wonach alle<br />

Umstände mitzuteilen sind, deren Mitteilung als<br />

selbstverständlich erscheint, stellt ein erhebliches<br />

Risikopotenzial für Unternehmen dar.<br />

Unser Tipp: Nehmen Sie im Zweifelsfall mit uns Kontakt<br />

auf, wir beraten Sie gerne!


S. 12<br />

Alle Investitionen gut versichert?<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Ob nun ein Pool mit Überdachung, ein gemütlicher<br />

Indoor-Wellnessbereich mit Sauna oder das neue Carport<br />

– während der Corona Krise haben viele Menschen in<br />

ihr Eigenheim investiert. Egal, was Sie sich geleistet<br />

haben: Alle Investitionen, Zu- und Umbauten im<br />

Innen- oder Außenbereich sollten Sie uns unbedingt<br />

melden. Wir prüfen, ob die Neuanschaffungen in der<br />

Eigenheimversicherung eingeschlossen sind und passen<br />

wenn nötig die Versicherungssumme an.<br />

Unterversicherung kann Sie teuer zu stehen kommen<br />

und die Versicherungssumme der Eigenheim- bzw.<br />

Haushaltsversicherung nicht entsprechend anpassen<br />

lassen.<br />

Wenn Sie es versäumen, zusätzliche Quadratmeter<br />

anzugeben, kann Sie das teuer zu stehen kommen. Ein<br />

Beispiel: Bei einem Brand entsteht ein Schaden von<br />

50.000 Euro. Da das Gebäude zu 50 % unterversichert<br />

war, wird auch nur die Hälfte des Schadens von der<br />

Versicherung übernommen. Für den Rest besteht keine<br />

Deckung.<br />

In die Unterversicherung können Sie schlittern, wenn<br />

Sie Ihr Gebäude oder Ihren Wohnraum erweitern


S. 13<br />

Sturmversicherung <br />

Sicherheitsvorschriften verletzt<br />

7Ob7/21m<br />

Versicherungsunternehmen zu Recht erkannt<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Sachverhalt<br />

Der Versicherungsnehmer errichtete auf dem Flachdach<br />

seiner Garage nachträglich eine vom Wohnhaus<br />

zugängliche Terrasse mitsamt einem Geländer aus Metall<br />

und Sicherheitsglas. Die Montage wurde in Eigenregie<br />

ohne jegliche Fachkenntnisse und unter Missachtung von<br />

statischen Erfordernissen durchgeführt.<br />

Die unsachgemäße Montage war ursächlich dafür, dass<br />

dieses Geländer einer aufgetretenen Windstärke nicht<br />

standhielt und Sachschäden entstanden.<br />

Der Versicherer lehnte die Deckung unter<br />

Hinweis auf Gefahrerhöhung und Verletzung von<br />

Sicherheitsvorschriften ab.<br />

Rechtliche Beurteilung des OGH<br />

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Leistungsfreiheit<br />

des Versicherers unter Hinweis auf die schuldhafte<br />

Erhöhung der versicherten Gefahr im Sinne des § 23 Abs.<br />

1 VersVG iVm § 25 Abs. 1 VersVG, wobei bereits leichte<br />

Fahrlässigkeit schade. Der Versicherungsnehmer habe<br />

eine unzureichende Holzverschraubung durchgeführt,<br />

weswegen die erforderliche Lastannahme im Falle einer<br />

Windlast bei weitem nicht erfüllt wurde.<br />

Auf die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit war<br />

aufgrund dieser Feststellungen nicht mehr einzugehen.


S. 14<br />

Kurioses und Heiteres aus Briefen an<br />

Versicherungen<br />

Bildquelle: Shutterstock<br />

„Ich überschlug mich seitwärts mehrmals, um<br />

die Kollision mit dem entgegenkommenden<br />

Fahrzeug zu vermeiden.“<br />

„Werde ich als Kundin von Ihnen gedeckt,<br />

wenn meinem Auto in der Schweiz etwas<br />

passiert?“<br />

„Meine Frau erlitt bei dem Unfall eine<br />

Schädelprellung ohne Hirnbeteiligung.“<br />

„Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie<br />

dieses Schreiben nicht erhalten haben.“


Wir sind in Ihrer Nähe …<br />

Wir sind in Ihrer Nähe …<br />

Private Banking Tirol 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–2380<br />

Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />

Geschäftsstellen Innsbruck Zentrale 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–7000<br />

und Umgebung Universitätsklinik 6020 Innsbruck, Innrain 47a, T. 050700–7100<br />

Stubai 6166 Fulpmes, Waldrasterstraße 2, T. 050700–7700<br />

Technik 6020 Innsbruck, Viktor-Franz-Hess-Straße 1, T. 050700–1200<br />

Wilten 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 1, T. 050700–5400<br />

Hall 6060 Hall i. T., Unterer Stadtplatz 3, T. 050700–5300<br />

Pradl 6020 Innsbruck, Amraser Straße 25, T. 050700–7300<br />

Saggen (Selbstbedienung) 6020 Innsbruck, Erzherzog-Eugen-Straße 19, T. 050700<br />

Geschäftsstellen Oberland Imst 6460 Imst, Rathausstraße 1, T. 050700–7900<br />

Landeck 6500 Landeck, Malserstraße 11, T. 050700–1800<br />

Reutte 6600 Reutte, Mühler Straße 12, T. 050700–1900<br />

Telfs 6410 Telfs, Obermarktstraße 2, T. 050700–1400<br />

Geschäftsstellen Unterland Zillertal 6263 Fügen, Kapfinger Straße 8, T. 050700–7400<br />

Kitzbühel 6370 Kitzbühel, Bichlstraße 9, T. 050700–1600<br />

Kufstein 6330 Kufstein, Oberer Stadtplatz 6, T. 050700–7500<br />

Schwaz 6130 Schwaz, Münchner Straße 22, T. 050700–1300<br />

St. Johann 6380 St. Johann i. T., Speckbacherstraße 29, T. 050700–7600<br />

Wörgl 6300 Wörgl, Josef-Speckbacher-Straße 10, T. 050700–7800<br />

Geschäftsstelle Osttirol Lienz 9900 Lienz, Hauptplatz 4, T. 050700–1700<br />

Niederlassung Wien Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />

Firmenkunden Innsbruck 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–2380<br />

Unterland 6300 Wörgl, Josef-Speckbacher-Straße 10, T. 050700–7850<br />

Oberland 6460 Imst, Rathausstraße 1, T. 050700–7950<br />

Wien 1010 Wien, Tegetthoffstraße 4, T. 050700–5200<br />

Hypo Immobilien Betriebs GmbH 6020 Innsbruck, Hypo-Passage 2, T. 050700–3120<br />

Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH 6020 Innsbruck, Meraner Straße 8, T. 050700–0<br />

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