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DJT Beilage 2022

In dieser Beilage finden Sie spannende Hintergrundberichte und Beiträge rund um die Juristenwelt!

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73. Deutscher Juristentag<br />

Die Themen des Fachprogramms<br />

Das geltende Recht kennt ganz unterschiedliche Anknüpfungspunkte<br />

für eine Haftung: Deliktische Haftung, die an ein Verschulden<br />

anknüpft. Eine Haftung, die an besondere Gefahrenquellen<br />

anknüpft, wie die Haftung des Tierhalters oder Kfz-Halters.<br />

Darüber hinaus gibt es Produkthaftung, Produzentenhaftung<br />

oder auch eine Haftung für Hilfspersonen. Das Gutachten von<br />

Prof. Dr. Herbert Zech geht der Frage nach, ob sich für die<br />

neuen Risiken durch die Entscheidungen digitaler autonomer<br />

Systeme neue Regeln zur Verantwortung und Haftung empfehlen.<br />

Der Gutachter Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer hält vor diesem<br />

Hintergrund nachhaltige Reformen des bestehenden Alterssicherungssystems<br />

für unvermeidbar. Angesichts des Wechsels<br />

und der fließenden Grenze zwischen abhängiger und selbständiger<br />

Beschäftigung als Ausprägung der modernen Arbeitswelt<br />

plädiert er für eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen in einer<br />

Erwerbstätigenversicherung. Dabei sollten bestehende gesetzliche<br />

Sicherungssysteme wie die berufsständischen Versorgungswerke<br />

und die Beamtenversorgung zwar nicht aufgelöst, aber<br />

besser mit der gesetzlichen Rentenversicherung koordiniert<br />

werden. Zudem sei eine kontinuierliche Anpassung der Altersgrenzen<br />

langfristig unvermeidbar. Sie sollte zudem durch Teilrentenmodelle,<br />

auch in der betrieblichen Altersversorgung, flankiert<br />

werden.<br />

Der Gutachter plädiert – insbesondere bei hochautomatisierten<br />

Fahrzeugen – für eine Haftung des Herstellers. Damit würden<br />

sinnvollere Anreize gesetzt als durch die bestehende Halterhaftung,<br />

denn der Hersteller programmiert und trainiert das<br />

System. Die wichtigste Herausforderung liege darin, die spezifische<br />

Gefahr hinreichend genau zu definieren. Spannend dabei<br />

auch: Kann der Benutzer eines autonomen Systems tatsächlich<br />

aus der Haftung entlassen werden?<br />

Nochmals Fahrt aufgenommen hat die Diskussion durch einen<br />

Verordnungsvorschlag der Europäischen Union über die Haftung<br />

für den Betrieb von Systemen mit künstlicher Intelligenz.<br />

Das „Autonomierisiko“ wird auch dort zum Ausgangspunkt der<br />

Haftung gemacht. Vorgeschlagen ist eine zweispurige Haftung:<br />

Für Systeme mit hohem Risiko eine Gefährdungshaftung, im<br />

Übrigen eine Haftung für vermutetes Verschulden.<br />

Abteilung Arbeits- und Sozialrecht<br />

Mit der Rentenreform vor 65 Jahren wandelte sich die Rente<br />

von einem Zubrot zu einer umfassenden Absicherung bei Renteneintritt.<br />

Die Reform veränderte das zuvor vornehmlich kapitalbasierte<br />

Rentensystem von Grund auf und prägt es bis heute.<br />

Mit dem Umlageverfahren war der Generationenvertrag geboren.<br />

Das Alterssicherungssystem steht heute vor neuen Herausforderungen,<br />

die insbesondere durch die demografischen Rahmendaten<br />

bestimmt sind. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet<br />

auch eine längere Rentenbezugszeit. Diese betrug 1960 im<br />

Durchschnitt rund 9,9 Jahre. 2020 waren es bereits 20,2 Jahre.<br />

Zusätzlich schrumpft die erwerbstätige Bevölkerung und verändert<br />

sich die Arbeitswelt durch die fortschreitende Digitalisierung.<br />

Abteilung Strafrecht<br />

Der Strafprozess und seine gesetzliche Basis, die Strafprozessordnung,<br />

befinden sich in seinem ständigen und rechtspolitisch<br />

brisanten Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot der umfassenden<br />

Aufklärung von Straftaten einerseits und dem Gebot<br />

unmittelbarer Beweiserhebung andererseits. Räumt man dem<br />

Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung den Vorrang ein und<br />

lässt einen Beweistransfer nicht zu, hat dies zur Folge, dass die<br />

Bemühungen um Aufklärung von Straftaten abgebrochen werden<br />

müssen, wenn ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht<br />

mehr zur Verfügung steht oder sich nicht mehr erinnert. Das<br />

ist unbefriedigend, weil ein Rückgriff auf die dokumentierten<br />

Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens möglich wäre.<br />

Der Gutachter der strafrechtlichen Abteilung, Prof. Dr. Mark<br />

Deiters, analysiert in seiner Untersuchung eingehend die derzeitige<br />

Rechtslage des Beweistransfers. Dabei legt er Unklarheiten,<br />

Wertungswidersprüche sowie Defizite der bisherigen<br />

gesetzlichen Regelung offen. Zugleich entwickelt er Leitlinien<br />

und einen detaillierten Gesetzesvorschlag für eine Reform. Dessen<br />

Kernbestandteile sind die umfassende Integration neuer<br />

tech nischer Methoden des Beweistransfers, insbesondere die<br />

grundsätzliche Bild-Ton-Aufzeichnung schon der ersten Vernehmung<br />

des Beschuldigten, wenn die Hauptverhandlung im<br />

VERLAG C.H.BECK 15

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