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Landkreisjournal Nr. 159/2022

Erscheinungsdatum: 23.03.2022

Erscheinungsdatum: 23.03.2022

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Ausgabe <strong>159</strong>, 23. März <strong>2022</strong><br />

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MEIN ZUHAUSE<br />

LANDKREIS<br />

GÖRLITZ<br />

WOKRJES ZHORJELC<br />

■ Unser Unbezahlbarland in Bildern<br />

Was macht unseren Landkreis einzigartig? Was sind die unbezahlbaren Vorteile des Lebens, Arbeitens,<br />

Lernens, Studierens und Erholens im ländlichen Raum? Im Rahmen der Imagekampagne „Unbezahlbarland"<br />

sollen Antworten auf diese Fragen gegeben werden. Oft sagen Bilder mehr als viele<br />

Worte und deshalb ist im vergangenen Jahr eine Fotoserie entstanden, die unser „Unbezahlbarland"<br />

in Szene setzt. Im <strong>Landkreisjournal</strong> wird in jeder Ausgabe ein neues Motiv vorgestellt.<br />

UNSERE HALBSTARKEN - UNBEZAHLBAR<br />

Foto: Marcel Schröder<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Liebe Gäste,<br />

in wenigen Wochen ist Ostern. Nach biblischer Überlieferung geschah es an diesem Tag, dass<br />

Jesus, der gekreuzigt worden war, wieder von den Toten auferstand. Auch wer nicht gläubig<br />

ist, weiß, wie wichtig Christen das Osterfest ist. Und uns alle eint die Hoffnung und die frohe<br />

Botschaft, die der Ostergeschichte innewohnen.<br />

Momentan begleiten uns Menschen große Sorgen. Zum einen ist die Coronavirus-Pandemie<br />

noch nicht überwunden. Hinzu kommt der Krieg in der Ukraine mit all seinen Auswirkungen.<br />

Wir haben schon echt harte Kerle im Unbezahlbarland. Zum Beispiel junge Männer, die ältere Menschen<br />

liebevoll pflegen und Chemiefreaks, die eines der berühmtesten Spülmittel Deutschlands herstellen.<br />

Genauso gibt es bei uns selbstbewusste junge Frauen. Eine baut beispielsweise Industrieroboter<br />

für die Automobilindustrie und eine andere packt als Metalltechnikerin in der Gießerei kräftig<br />

mit an. Unsere jungen Berufseinsteiger sind echt genial. Das ist auch gut so, schließlich müssen<br />

sie den Laden hier später mal schmeißen. Und damit sie nicht erst auf die Idee kommen, ihre Heimat<br />

zu verlassen, machen wir die Kids schon in der Schulzeit so richtig neugierig. Vom Einzelcoaching<br />

bis zur großen Ausbildungsmesse - damit helfen wir den Jugendlichen bei ihrer Entscheidungsfindung<br />

für ihren Traumberuf. Eines ist sicher: Für einen spannenden Job müssen sie die Heimat<br />

nicht mehr verlassen. Karriere können junge Leute auch in den zahlreichen attraktiven Ausbildungsbetrieben<br />

des Unbezahlbarlandes machen. Geschickte Hände, kluge Köpfe und visionäre<br />

Denker werden gebraucht. Vor allem in den Bereichen Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen sowie<br />

im Gast- und Baugewerbe ist der Bedarf an Berufsnachwuchs groß. Und damit alle Schulabgänger<br />

auch ihren Traumberuf finden, erhalten sie mit INSIDER, Check den Job, SCHAU REIN!, Komm<br />

auf Tour und weiteren Maßnahmen maximale Unterstützung auf dem Weg in ihr Berufsleben. Es<br />

macht uns dann echt stolz, zu sehen, wie sie später engagiert ihren Job bewältigen.<br />

www.insider-goerlitz.de II www.checkdenjob.de<br />

■ Ehrenamtsbudget beantragen<br />

Der Freistaat Sachsen unterstützt auch in diesem Jahr die ehrenamtlichen Akteure bei ihrer Arbeit.<br />

160.000 Euro stehen dem Landkreis Görlitz zur Verfügung. Ob Kultur, Sport, Heimatpflege oder soziales<br />

Engagement - alle Bereiche des Ehrenamtes können unterstützt werden. Die Vergabe der<br />

Mittel erfolgt in zwei Phasen. Im Frühjahr werden Anträge in einer Gesamthöhe von 70.000 Euro<br />

angenommen. Die restlichen Mittel werden im Herbst vergeben. Es können Zuwendungen in Höhe<br />

von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden.<br />

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online auf www.unbezahlbar.land. Benötigt werden lediglich<br />

Angaben zu Namen, Adresse und Kontoverbindung des Antragstellers sowie eine plausible<br />

Darstellung des geplanten Vorhabens. Das Portal zur Antragstellung wird am 28. März <strong>2022</strong> um<br />

9 Uhr freigeschaltet und bei Erreichen von 70.000 Euro wieder geschlossen. Diese Maßnahme wird<br />

mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.<br />

Aber auch das steckt im christlichen Osterfest: das Feiern der Lebenskraft. Gerade der Frühling<br />

lädt dazu ein. Denn jedes Jahr erfreut er uns aufs Neue mit der prachtvollen Wiederauferstehung<br />

der Natur.<br />

Ich wünsche uns allen ein friedliches Osterfest. Genießen Sie die warme Frühlingssonne und<br />

die Farben der erwachenden Natur.<br />

Ihnen allen Frohe Ostern und Gottes Segen.<br />

Ihr Landrat Bernd Lange<br />

■ Ukraine-Hilfe im Landkreis Görlitz<br />

Landrat Bernd Lange dankt allen, die in<br />

den letzten Wochen mit den verschiedensten<br />

Hilfsangeboten den ankommenden<br />

Flüchtlingen aus der Ukraine schnell<br />

und unkompliziert geholfen haben.<br />

,,Ich bin überwältigt von der Solidarität<br />

der Menschen und es freut mich außerordentlich,<br />

zu erleben, dass unsere Gesellschaft<br />

in schweren Zeiten zusammensteht.<br />

Auch die gute Zusammenarbeit mit<br />

dem Partnerlandkreis Zgorzelec ist in dieser<br />

Situation von unschätzbarem Wert<br />

und steht beispielhaft für ein Europa, das<br />

zusammenhält."<br />

Wenn Sie Fragen haben, Ihre persönliche Hilfeleistung anbieten oder Informationen weiterleiten<br />

möchten, nutzen Sie bitte die Homepage des Landkreises: https.ukrainehilfe.landkreis.gr<br />

GERHART Liebes Publikum, der Frühling steht vor der Tür und in der April/Mai-Ausgabe von DER HAUPTMANN finden Sie alles Wissenswerte zu unserem Doppelpremieren-Abend Die Nacht der verbotenen Begier<br />

HAUPTMANN den im Schauspiel und unserer großen Musical-Produktion Mak und Mabel im Musiktheater. Außerdem haben wir den Tänzer Lorenzo Rispolano zu seiner Arbeit mit den Jugendlichen in unserem Tanz<br />

THEATER #%: fugendClub befra und stellen Ihnen das neue Schauspielensemblemitzlied Alexandra Kienitz vor. Viel Spaß beim Lesen!


AKTUELLES<br />

■ Bewerbungsverfahren<br />

für Sächsische Landarztquote<br />

Am 1. April startet das Bewerbungsverfahren für die Sächsische Landarztquote für das Wintersemester<br />

<strong>2022</strong>/2023. Erstmalig werden im Freistaat rund 40 Studienplätze für Humanmedizin an Bewerberinnen<br />

und Bewerber vergeben, die sich im ländlichen Raum engagieren wollen und großes<br />

Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des<br />

Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Zur Bewerbung für ein Studium in Chemnitz, Dresden<br />

und Leipzig tragen sich Interessierte vom 1. bis 15. April <strong>2022</strong> im Online- Bewerbungsportal ein. Alle<br />

erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und<br />

der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärzte in<br />

einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet in Sachsen tätig zu sein.<br />

Auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de sind Informationen zum Bewerbungsverfahren,<br />

Bewerbungsunterlagen und Auswahlverfahren zu finden. Für Anfragen steht<br />

Jakob Hofmann unter G 0351 825 2610 oder E-Mail: lag@lds.sachsen.de zur Verfügung.<br />

Rechtliche Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom<br />

30. September 2021 und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar <strong>2022</strong>.<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Landratsamt Görlitz, Pressestelle, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, G 03581 663-9006,<br />

E-Mail: presse@kreis-gr.de; V.i.S.d.P.: Bernd Lange; www.kreis-goerlitz.de<br />

Auflage: 130.000 Exemplare, Landkreis Görlitz<br />

Sonderveröffentlichungen/Anzeigen: DDV Neiße GmbH, Peggy Lange, Obermarkt 29, 02826 Görlitz<br />

Anzeigen Niesky: Uwe Tauterat, G 0152 37397302; Anzeigen Weißwasser: Timm Dietrich, G 0173 5926849; Anzeigen Görlitz/<br />

Löbau/Zittau: Christian Scharf, G 0152 06943541<br />

Verteilung: Peggy Lange, G 03583 77555873<br />

Layout/Satz: DDV Neiße GmbH Görlitz, Obermarkt 29, 02826 Görlitz<br />

Druck: DDV Druck GmbH, Meinholdstraße 2, 01129 Dresden<br />

<strong>Landkreisjournal</strong> online: www.kreis-goerlitz.de, Aktuelles, Amtliches, Amtsblatt/<strong>Landkreisjournal</strong><br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 18. März <strong>2022</strong> Nächster Erscheinungstermin: <strong>Nr</strong>. 160: 20. April <strong>2022</strong><br />

■ Seniorenkolleg und<br />

Kinderakademie an der Hochschule<br />

Seniorenkolleg der Hochschule Zittau/Görlitz<br />

ENERGIEMÄRKTE UND VERSORGUNGSSICHERHEIT MIT GAS UND ÖL AUS WEST UND OST<br />

Prof. Dr. oec. Roland Giese, Fakultät Management- und Kulturwissenschaften<br />

6. April <strong>2022</strong>, 16.15 Uhr, Görlitz, Furtstraße 2, Hermann-Heitkamp-Haus, Hörsaal G I / 1.01<br />

300 JAHRE HERRNHUT. VÖLKERKUNDEMUSEEN IM LICHTE DER PROVINIENZFORSCHUNG<br />

Dr. Leonie Meyer van-Mensch, Direktorin Staatl. Ethnografische Sammlungen Sachsen<br />

13. April <strong>2022</strong>, 16.15 Uhr, Zittau, Theodor-Körner-Allee 8, Peter-Dierich-Haus, Hörsaal Z IV / 0.02<br />

DAS HAUS SCHMINKE UND DIE ERNEUERUNG DER NUDELFABRIK ALS WERK HANS SCHAROUNS<br />

Prof. Dr. Jos Tomlow, Zittau<br />

20. April <strong>2022</strong>, 15.00 Uhr, Löbau, Haus Schminke<br />

Weitere Infos unter www.hszg.de/senioren; Anmeldung per E-Mail: senioren@hszg.de<br />

Kinderakademie der Hochschule Zittau/Görlitz<br />

MEIN SCOOTER DÜST MIT WASSERSTOFF!<br />

Dr. Sebastian Schmidt und Dipl.-Ing. Maciej Satora, Fraunhofer Hydrogen Lab Görlitz<br />

1. April <strong>2022</strong>, 16.00 Uhr, Görlitz, Furtstraße 2, Hermann-Heitkamp-Haus Hörsaal G I / 1.01<br />

DER DOPPELTE HULA-HOOP-REIFEN<br />

Prof. Dr. Hayk Mashuryan, Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften<br />

8. April <strong>2022</strong>, 15.00 Uhr, Zittau, Theodor-Körner-Allee 8, Peter-Dierich-Haus, Z IV / 0.02<br />

WIE BIN ICH AUF DIE WELT GEKOMMEN?<br />

Dr. Franziska Rosenlöcher, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg<br />

29. April <strong>2022</strong>, 16.00 Uhr, Görlitz, Senckenberg Museum für Naturkunde, Humboldthaus, Platz des<br />

17. Juni 2<br />

Weitere Infos unter www.hszg.de/kinder; Anmeldung per E-Mail an kinderakademie@hszg.de<br />

2<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


BILDUNGSSEITE<br />

■ Partnerschaft –<br />

Partnerstwo – Partnerství<br />

So lautet das neue dreisprachige online-Angebot der Sächsischen<br />

Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung alle deutschen<br />

und polnischen Kitas in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa, welches<br />

sich u. a. an Kitas im Landkreis Görlitz, in Niederschlesien (Polen)<br />

und im Bezirk Liberec (Tschechien) richtet, die am grenzüberschreitenden<br />

Kontakt mit Kolleg/-innen, Kindern und Eltern interessiert<br />

sind. Dort sind praktische Hinweise und Inspirationen zu finden,<br />

was eine grenzüberschreitende Kita-Partnerschaft ausmacht, wie<br />

eine solche Zusammenarbeit aufgebaut werden kann, wo es Unterstützung<br />

bei der Finanzierung und Sprachmittlung gibt oder<br />

welche pädagogischen Handwerkszeuge für die Ausgestaltung der<br />

Treffen eingesetzt werden können. Ergänzt wird das Angebot<br />

durch Berichte aus der Kita-Praxis und praktische Checklisten sowie<br />

Vordrucke für die Vorbereitung geplanter Begegnungen.<br />

Mehr Informationen:<br />

• auf Deutsch unter www.nachbarsprachen-sachsen.eu/partnerschaft<br />

• auf Polnisch unter www.nachbarsprachen-sachsen.eu/partnerstwo<br />

• auf Tschechisch unter www.nachbarsprachen-sachsen.eu/partnerstvi<br />

■ Klimafit an der<br />

Volkshochschule Dreiländereck<br />

Am 31. März beginnt an der Volkshochschule Dreiländereck der Kurs klimafit. An sechs Kursabenden<br />

geht es nicht nur um wissenschaftliche Grundlagen zum Klimawandel und zu Veränderungen<br />

im Landkreis Görlitz und der Region, die Teilnehmenden werden auch selbst aktiv, um ihre Orte<br />

oder Firmen klimafit zu machen.<br />

Der Kurs „klimafit – Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun?“ gibt Antworten für alle, die<br />

mithelfen möchten, ihre Städte und Gemeinden klimafreundlich zu machen.<br />

Der vom WWF Deutschland und dem Helmholtz-Forschungsverbund Regionale Klimaänderungen<br />

und Mensch (REKLIM) entwickelte Kurs zeigt auch, wie man selbst aktiv werden kann. Damit beginnen<br />

die Teilnehmenden bereits im Kurs: Die Gruppenaufgabe „klimafit-Challenge“ zeigt, wie alle<br />

mit kleinen Verhaltensänderungen etwa beim Essen, Heizen und unterwegs CO2- Emissionen einsparen<br />

können. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat ausgezeichnet.<br />

■ RAZEM – GEMEINSAM!<br />

RAZEM ist das polnische Wort für GEMEINSAM, und gemeinsam geht bekanntlich alles besser! Deshalb<br />

lädt die Sächsische Landesstelle für frühe nachbarsprachige Bildung alle deutschen und polnischen<br />

Kitas in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa zu einem Online-Fachaustausch am 30. März, 15.30<br />

bis 17 Uhr, ein. (Es wird simultan übersetzt.) Angesprochen sind insbesondere diejenigen Kitas, die<br />

bereits eine grenzüberschreitende Partnerschaft pflegen oder eine solche aufbauen wollen.<br />

Beim Workshop werden neue mehrsprachige Materialien zur Unterstützung der grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit und zur Heranführung der Kinder an Sprache und Kultur des Nachbarlandes<br />

sowie unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten vorgestellt. Im Zentrum steht darüber hinaus<br />

der Austausch der Kita-Akteure zu Praxiserfahrungen, gelungenen Umsetzungen, aber auch<br />

Unterstützungsbedarfen. Nicht zuletzt wird über verschiedene Aktivitäten und Beteiligungsmöglichkeiten<br />

im deutsch-polnischen Projekt „Groß und Klein gemeinsam – Duzi im Mali razem“ informiert.<br />

Informationen: www.nachbarsprachen-sachsen.eu/termine<br />

Anmeldung: bis spätestens 25.03.22<br />

■ INSIDERTREFF <strong>2022</strong><br />

– Zukunft zum Anfassen<br />

Über 200 Ausbildungsberufe und Studienangebote in ihrer Heimat können sich am 11. Juni im Messepark<br />

Löbau die Fachkräfte und Landkreisgestalter von Morgen informieren. Der INSIDERTREFF<br />

findet endlich wieder in der realen Welt statt.<br />

Coronabedingt konnten die Schüler zwei Jahre lang nur im virtuellen Messegelände auf Entdeckung<br />

durch die beruflichen Perspektiven gehen. Nun sind alle Schüler ab der 7. Klasse herzlich eingeladen,<br />

mit Vertretern und Azubis von über 100 Ausbildungsbetrieben ins direkte Gespräch zu<br />

kommen oder sich bei der Hochschule Zittau/Görlitz über spannende Studienrichtungen zu informieren.<br />

Für Absolventen der Klassen zehn und zwölf wird es auch viele Angebote noch für das aktuelle<br />

Ausbildungs- bzw. Studienjahr geben.<br />

Also Termin vormerken und dabei sein – beim INSIDERTREFF am 11. Juni.<br />

Weitere Informationen: www.klimafit-kurs.de<br />

Anmeldung: https://www.vhs-dreilaendereck.de/<br />

Mehr Infos unter:<br />

https://www.vhs-dreilaendereck.de/aktuelles/auch-<strong>2022</strong>-wieder-klimafit-an-der-vhs-dreilaendereckklimawandel-vor-unserer-haustuer-was-kann-ich-tun.html<br />

Kontakt: Matthias Weber, E-Mail: matthias.weber@vhs-dle.de, G 03585 4177440<br />

www.insider-goerlitz.de www.kreis-goerlitz.de www.checkdenjob.de<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

3


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ 12. Sitzung des Kreistages<br />

Die 12. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am 30.03.<strong>2022</strong>, 15.00 Uhr, in der Aula<br />

des Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt.<br />

Tagesordnung öffentlich:<br />

1 Eröffnung<br />

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der<br />

Tagesordnung<br />

1.2 Abstimmung über Einwände zu den Kreistagsniederschriften vom 08.12.2021 und 10.01.<strong>2022</strong><br />

2 Entscheidungen nach § 16 Abs. 2 SächsLKrO über das Vorliegen wichtiger Gründe für die Ablehnung<br />

der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit als Kreisräte bzw. Nachrücker nach § 16<br />

Abs. 1 SächsLKrO<br />

2.1 Kreisrätin Heidemarie Knoop<br />

2.2 Frau Gudrun Stein (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.3 Herr Hans-Eckhard Rudoba (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.4 Herr Dierk Kunow (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.5 Herr Wolfgang Neumann (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.6 Herr Nick Prasse (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.7 Kreisrat Matthias Hirt<br />

2.8 Herr Eberhard Barthel (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.9 Herr Jens Anders (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

2.10 Kreisrat Michael Görke<br />

2.11 Herr Friedrich Berger (abhängig vom vorherigen TOP)<br />

3 Entscheidung über das Vorliegen eines Hinderungsgrundes gem. § 28 Abs. 1 SächsLKrO für das<br />

Ausscheiden von Frau Beate Hoffmann aus dem Kreistag<br />

4 Besetzung der beratenden Ausschüsse des Kreistages<br />

5 Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen – Nachbestellung eines Mitglieds<br />

6 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 41.01. – Sozialamt – Hilfe zur<br />

Pflege<br />

7 Förderung der Jugendhilfe gem. §§ 11-14 und 16 SGB VIII für das Jahr 2023<br />

8 Fortführung der finanziellen Unterstützung der Erlebniswelt Krauschwitz GmbH im Haushaltsjahr<br />

<strong>2022</strong><br />

9 Grundsatzbeschluss Finanzierungsbeteiligung des Landkreises Görlitz an der Gerhart-Hauptmann-Theater<br />

Görlitz-Zittau GmbH ab dem Haushaltsjahr 2023<br />

10 Abberufung Ausländerbeauftragte des Landkreises Görlitz<br />

11 Sonstiges<br />

17.00 Uhr Öffentliche Fragestunde Bernd Lange, Landrat<br />

Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu<br />

nutzen und sich dafür telefonisch unter 0151 15068068 anzumelden.<br />

Voraussichtlich gelten am Tag der Sitzungen noch Einschränkungen aufgrund der Corona-Schutzverordnungen.<br />

Deshalb stehen voraussichtlich nur eingeschränkt Plätze für Gäste zur Verfügung<br />

und es besteht die 3G-Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.<br />

■ Beschlüsse der Ausschüsse des Kreistages Görlitz<br />

■ Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 28.02.<strong>2022</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 021/<strong>2022</strong><br />

1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit der Vergabe des Erstauftrages für die Leistung „Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />

Einrichtungen (BaE) <strong>2022</strong> – kooperatives Modell –“ zum Ausbildungsbeginn 01.09.<strong>2022</strong>.<br />

2. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für diese<br />

Leistung die tatsächlich entstehenden Kosten für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong> und die Folgejahre dem<br />

Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt die Beauftragung des Jobcenter Landkreis<br />

Görlitz mit der Optionsziehung für diese Leistungen zum Ausbildungsbeginn 01.09.2023, sofern<br />

das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende<br />

Bundesmittel verfügt.<br />

4. Das Jobcenter Landkreis Görlitz wird beauftragt, nach der Optionsziehung für diese Leistung –<br />

bis spätestens zum Ausbildungsbeginn 01.09.2023 – die tatsächlich entstehenden Kosten für die<br />

betreffenden Haushaltsjahre dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 022/<strong>2022</strong><br />

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung<br />

für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr <strong>2022</strong>:<br />

Caritasverband Görlitz e.V.<br />

46.264,- Euro<br />

DRK Kreisverband Weißwasser 60.662,- Euro<br />

ASB Regionalverband Zittau/Görlitz 46.264,- Euro<br />

Diakonie Löbau-Zittau<br />

89.454,- Euro<br />

■ Technischer Ausschuss am 01.03.<strong>2022</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 050/<strong>2022</strong><br />

1. Der Technische Ausschuss beschließt die Errichtung des zukünftigen Ersatzneubaus der Straßenmeisterei<br />

Lawalde am Standort Löbau / Gewerbegebiet West.<br />

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, daraufhin alle erforderlichen Vollzugshandlungen einschließlich<br />

der Verträge zu Grundstücksübernahmen mit der Stadtverwaltung Löbau durchzuführen.<br />

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür erforderliche Planungsleistungen bis zur Leistungsphase<br />

2 (Vorentwurf) zu beauftragen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 051/<strong>2022</strong><br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung für das Los 12-B Dachdecker-,<br />

Dachklempnerarbeiten Berliner Straße 39-42 am Bauvorhaben Erweiterung Verwaltungsstandort<br />

Landratsamt Görlitz an die Firma Walkowiak & Brendle GmbH, Görlitz in Höhe von 327.205,68 €.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 052/<strong>2022</strong><br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Errichtung Rettungswache Krauschwitz<br />

- Los 1 Bauhauptleistungen an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Spreedorfer Straße<br />

168, 02730 Ebersbach-Neugersdorf mit einem Auftragsvolumen von 390.789,49 € .<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 053/<strong>2022</strong><br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung Schleiermacher-Gymnasium Niesky<br />

Modernisierung Haustechnische Anlagen – Los Lüftungsanlage und Gebäudeautomation an die Firma<br />

VIESSMANN Kältetechnik Ost GmbH, Inselallee 2, 01723 Kesselsdorf mit einem Auftragsvolumen<br />

von 255.009,47 €.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 054/<strong>2022</strong><br />

Der Technische Ausschuss bestätigt die Vergabe der Bauleistung K8651 Neubau Radweg Großschönau-Jonsdorf,<br />

BA 2.1 an die Firma STL Bau GmbH & Co.KG, Dehsaer Straße 20,<br />

02708 Löbau mit einem Auftragsvolumen von 416.579,46 €.<br />

■ Jugendhilfeausschuss am 03.03.<strong>2022</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 066/<strong>2022</strong><br />

1. Die Strategischen Ziele der Kinder- und Jugendhilfe (Teilfachplan V. A Kapitel 1 S. 3 f) behalten<br />

ihre Gültigkeit.<br />

2. Eine inhaltliche Fortschreibung der Bedarfsplanung (Beschlüsse des JHA 012/2019 vom<br />

28.11.2019 sowie JHA 017/2020 vom 18.06.2020) ist zurzeit nicht notwendig.<br />

3. Die Ermittlung der Situation in den Planungsräumen als Grundlage für die Berechnung nach Sozialstrukturindex<br />

erfolgt frühestens für die Maßnahmeplanung im Förderjahr 2024.<br />

4. Die Maßnahmeplanung erfolgt in jährlicher Beschlussfassung.<br />

5. Für das Förderjahr 2023 kommt folgende Zeitschiene für die Maßnahmeplanung zur Anwendung:<br />

31.05.<strong>2022</strong> Antragsfrist für Projekte der Träger der freien Jugendhilfe<br />

II./III. Quartal Formale inkl. finanzielle Prüfung der Anträge<br />

III. Quartal Anhörung der Träger<br />

III. Quartal Inhaltliche Prüfung der Anträge<br />

III. Quartal Sachstand an Unterausschuss Jugendhilfeplanung<br />

III./IV. Quartal Anhörung der Träger<br />

IV. Quartal Vorberatung Unterausschuss Jugendhilfeplanung<br />

IV. Quartal Beschlussfassung der Maßnahmeplanung im Jugendhilfeausschuss<br />

■ Hauptausschuss am 08.03.<strong>2022</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. 024/<strong>2022</strong><br />

Der Hauptausschuss erklärt die Zustimmung zur Annahme der beim Landkreis Görlitz eingegangenen<br />

Spenden und Spendenangebote entsprechend beiliegender Anlage (einsehbar im Kreistagsbüro)<br />

zur Verwendung entsprechend des Spenderwillens für eine Geldspende mit einer Gesamtsumme<br />

in Höhe von 32.000,00 Euro und einer Sachspende in Höhe von 5.927,60 Euro.<br />

Bernd Lange, Landrat<br />

■ Bodenrichtwerte <strong>2022</strong><br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen<br />

Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung<br />

vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem<br />

01.01.<strong>2022</strong>, die Bodenrichtwerte <strong>2022</strong> zum Stand 01.01.<strong>2022</strong>, am 07.03.<strong>2022</strong> beschlossen. Die Bodenrichtwerte<br />

sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01.04.<strong>2022</strong> in der Geschäftsstelle des<br />

Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können<br />

zu den öffentlichen Sprechzeiten Dienstag/Donnerstag von 8.30 - 12 und 13.30 – 18 Uhr und<br />

Freitag von 8.30 – 12 Uhr durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.<br />

Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01.04.<strong>2022</strong> öffentlich und können in vereinfachter<br />

Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.<br />

Steffen Pohl, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

4<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Ergänzende datenschutzrechtliche Hinweise des Landratsamtes Görlitz<br />

zur Durchführung der Wahl des Landrates am 12. Juni <strong>2022</strong><br />

A. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen durch Parteien<br />

und Wählervereinigungen<br />

Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die<br />

für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen<br />

Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung),<br />

die Erklärung zum Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung<br />

in das Beamtenverhältnis (Anlage 18) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der<br />

Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes<br />

abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung<br />

aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.<br />

Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein<br />

standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter<br />

http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen. Dabei ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen<br />

Geltendmachung der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung materiellrechtlich<br />

weiter gültig bleibt (§§ 6a Absatz 2 Satz 2, 38, 56 KomWG).<br />

B. Informationen zum Datenschutz bei Einreichung von Wahlvorschlägen durch Einzelbewerber<br />

Dieser Hinweis ist zugleich die datenschutzrechtliche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel<br />

13 der Datenschutz-Grundverordnung über die bei Einreichung des Wahlvorschlages eines Einzelbewerbers<br />

verarbeiteten personenbezogenen Daten.<br />

Für die in Ihrem Wahlvorschlag samt Anlagen angegebenen personenbezogenen Daten gilt:<br />

1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung<br />

als Bewerber sowie Ihre Wählbarkeit zur Landratswahl nach § 56 in Verbindung mit §§ 6, 6a, 38, 41<br />

des Kommunalwahlgesetzes nachzuweisen. Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die<br />

öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge verarbeitet. Die Verarbeitung der<br />

personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c<br />

und e der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 6, 6a, 7, 38, 41 und 56, 51<br />

des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 16 bis 20 der Kommunalwahlordnung.<br />

2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihr Wahlvorschlag ist<br />

jedoch nur mit diesen Angaben gültig.<br />

3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrem Wahlvorschlag angegebenen personenbezogenen<br />

Daten ist der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses (Postanschrift: Bahnhofstraße 24, 02826<br />

Görlitz), bei dem nach §§ 6 Absatz 2, 38, 41 und 56, 51 des Kommunalwahlgesetzes der Wahlvorschlag<br />

einzureichen ist. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Landratsamt<br />

Görlitz, Datenschutzbeauftragte, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz<br />

4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Kreiswahlausschuss bei Wahlvorschlägen zu<br />

Landratswahlen (Postanschrift: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz)<br />

In den Verfahren der Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlausschusses/ der Wahlprüfung/<br />

der Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte<br />

sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Strafverfolgungsbehörden<br />

und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. Die vom<br />

Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge werden von dem Landkreis gemäß §§ 7 Absatz 3, 38,<br />

56 des Kommunalwahlgesetzes und § 20 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekanntgemacht.<br />

5. Die Wahlvorschläge können nach § 62 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung nach der rechtskräftigen<br />

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet werden, wenn sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde<br />

zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.<br />

6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte zu:<br />

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 der Datenschutz-<br />

Grundverordnung)<br />

- Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogene Daten (Artikel 16<br />

der Datenschutz-Grundverordnung)<br />

- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung)<br />

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung)<br />

Die Zustimmungserklärung bleibt trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung<br />

der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung materiell-rechtlich weiter gültig<br />

(§§ 6a Absatz 2 Satz 2, 38, 56 Kommunalwahlgesetz). Die Rücknahme eines Wahlvorschlags ist nur<br />

unter den Voraussetzungen der §§ 6d, 38, 41, 56 des Kommunalwahlgesetzes möglich.<br />

7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht<br />

rechtmäßig erfolgt, können Sie Ihre Beschwerde an die Sächsische Datenschutzbeauftragte (Postanschrift:<br />

Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 32, 01330 Dresden; E-Mail:<br />

saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.<br />

Bernd Lange Görlitz, den 24. Februar <strong>2022</strong><br />

Landrat<br />

■ Erhebung gewässerkundlicher Daten im Landkreis Görlitz<br />

Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die<br />

Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz<br />

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung<br />

(SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung<br />

vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, zuständig für die Aufgaben nach<br />

der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung, Sammlung und Aufbereitung<br />

von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz<br />

(SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in<br />

den Wassermessnetzen erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG.<br />

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr <strong>2022</strong> regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden<br />

Messstellen des Messnetzes Oberflächenwasser durch:<br />

- Lausitzer Neiße (Dreiländereck)<br />

- Lausitzer Neiße (Neißetal Hirschfelde/ Marienthal)<br />

- Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal)<br />

- Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz)<br />

- Lausitzer Neiße (Pechern)<br />

- Lausitzer Neiße (Pechern, unterhalb Wehr)<br />

- Schwarzer Schöps (unterhalb Jänkendorf)<br />

Alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, gemäß § 101<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden gebeten, den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten<br />

zu ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine<br />

näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort gemacht werden können. Die BfUL-Bediensteten<br />

sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL, G 035242 632 5001<br />

■ Allgemeinverfügung zur Ausweisung von Reitwegen im Wald<br />

Aufgrund der Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)<br />

vom 10. April 1992 (zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S.<br />

358) und gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft<br />

über die Reitwege (Sächsische Reitwegeverordnung – SächsRwVO) vom 19. Januar 2016 wird<br />

verfügt:<br />

1. Auf dem nachfolgend bezeichneten Flurstücken werden Reitwege im Wald ausgewiesen:<br />

Wege - <strong>Nr</strong>. Gemeinde Gemarkung / Flur Flurstücke Wegelänge<br />

B 01 Bernstadt a. d. Eigen Altbernsdorf 889, 892, jew. teilw. ca. 1.450 m<br />

B 02 Bernstadt a. d. Eigen Altbernsdorf 892, teilw. ca. 500 m<br />

Grund für die Ausweisung:<br />

Die Reitwegeausweisung dient der Verbindung des Reitwegenetzes im Wald zum Offenland und<br />

der Erschließung des Waldgebietes mit geeigneten Reitwegen.<br />

2. Der Verlauf der neuen Reitwege ist in Übersichtskarten grün markiert. Diese Karten sind wesentlicher<br />

Bestandteil dieser Verfügung. Die Karten können in der Zeit vom 23.03.<strong>2022</strong> bis einschließlich<br />

06.05.<strong>2022</strong> im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, Bürgerbüro (Hauptgebäude Zimmer 0.29) in<br />

02826 Görlitz sowie im Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Robert-Koch-Str. 1 in 02906 Niesky während<br />

der Öffnungs- und Sprechzeiten des Amtes eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Landratsamt Görlitz oder Landratsamt Görlitz<br />

Bahnhofstraße 24 Postfach 300152<br />

02826 Görlitz 02806 Görlitz<br />

einzulegen.<br />

Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.<br />

Hinweis: Reitwege werden durch die Forstbehörde mit Hinweiszeichen gemäß der Anlage zu § 1<br />

Abs. 2 Reitwege VO gekennzeichnet (Bild eines Pferdekopfes mit Zaumzeug, schwarze Farbe auf<br />

weißem Grund oder weiße Farbe an Bäume gesprüht oder per Schild am Pfahl angebracht). Die betroffenen<br />

Waldeigentümer sind verpflichtet, die Kennzeichnung zu dulden.<br />

Sylvia Knote, Leiterin Kreisforstamt Niesky, 08.03.<strong>2022</strong><br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

5


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Bekämpfung der forstschädlichen Borkenkäfer im Landkreis Görlitz<br />

ln den Wäldern im Landkreis Görlitz sind im Jahr 2021 nunmehr das vierte Jahr in Folge massive<br />

Schäden aufgetreten. Die durch Trockenheit und Borkenkäferbefall verursachten Schadholzmengen<br />

sorgten weiter für eine immense Massenvermehrung der Borkenkäfer in den Fichtenbeständen.<br />

Bis Ende Februar <strong>2022</strong> wurden vom Kreisforstamt 264.000 Festmeter Schadholz erfasst. Das<br />

entspricht einer Schadfläche von mehr als 750 Hektar. Trotz der regional etwas günstigeren Niederschlagsentwicklung<br />

2021 herrscht in allen Waldflächen im Landkreis Görlitz weiterhin eine extrem<br />

angespannte Lage. Durch die im Winter <strong>2022</strong> von mehreren Sturmereignissen verursachten Windwürfe<br />

verschärft sich die Gefährdungssituation. Aus diesem Grunde ergeht folgende Allgemeinverfügung<br />

an alle privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer des Landkreises Görlitz.<br />

Vollzug der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft<br />

zum Pflanzenschutzgesetz vom 28. Juli 2014<br />

Der Landkreis Görlitz erlässt auf Grundlage von §§ 8, 6 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 des Pflanzenschutzgesetzes<br />

(PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) in Verbindung mit<br />

§ 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Pflanzenschutzgesetz<br />

(SächsPflSchVO) vom 28. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 457) als gemäß § 37 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 3 a)<br />

des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), zuständige untere Forstbehörde<br />

folgende<br />

Allgemeinverfügung<br />

zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern<br />

(Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald<br />

1. Festsetzung der Befallserfassungs- und Sanierungsgebiete<br />

Alle, mit Fichten (Picea) bestockten Waldflächen des Landkreises Görlitz werden zu Befallserfassungs-<br />

und Sanierungsgebieten des Nadelholzborkenkäfers erklärt.<br />

2. Duldungs- und Untersuchungspflichten<br />

Die zu Befallserfassungs- und Sanierungsgebieten erklärten Wälder sowie dort lagernde Nadelhölzer<br />

sind von den privaten und körperschaftlichen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigen (nachfolgend:<br />

Waldbesitzer)<br />

• von Mitte April <strong>2022</strong> bis Mitte September <strong>2022</strong> mindestens einmal aller zwei Wochen, bei starker<br />

Schwärmaktivität wöchentlich und<br />

• von Oktober <strong>2022</strong> bis Ende März 2023 mindestens dreimal, bei starkem Befall in den Vormonaten<br />

insgesamt fünfmal<br />

auf Käferbefall zu kontrollieren.<br />

Von der unteren Forstbehörde veranlasste Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch eigene<br />

Mitarbeiter oder Dritte zur Prognose oder Feststellung einer Massenvermehrung sind zu dulden,<br />

einschließlich der Markierung betroffener Bäume und Erfolgskontrolle nach der Bekämpfung.<br />

3. Bekämpfungspflicht<br />

Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Waldbesitzern der betroffenen Grundstücke unverzüglich<br />

und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen.<br />

Als erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen werden angeordnet:<br />

• Aufarbeitung der befallenen Bäume und Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer<br />

zur Zwischenlagerung (Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand: 500 Meter)<br />

oder zum Verkauf<br />

Alternativ: Entrindung und Entseuchung der Rinde abhängig vom Entwicklungsstand der Käferbrut,<br />

bevorzugt durch Abtransport, Häckseln, Verbringen in Plastesäcke oder Kompostieren<br />

• Entfernung von bruttauglichem Material aus dem Wald<br />

Bei größeren Befallsmengen können auch gesetzlich zugelassene und geeignete Pflanzenschutzmittel<br />

zur Anwendung kommen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln darf nur nach guter<br />

fachlicher Praxis durch sachkundige Anwender durchgeführt werden.<br />

4. Beachtung Umweltschutzvorschriften<br />

Einschränkungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften sind einzuhalten.<br />

Die festgesetzten oder per Gesetz geltenden Verbote und Genehmigungsvorbehalte in Naturschutzgebieten,<br />

Naturdenkmalen, Natura 2000-Gebieten, durch Allgemeinverfügung des Landkreises<br />

Görlitz zum Schutz von Brut- und Wohnstätten von streng und besonders geschützten Wirbeltierarten<br />

vom 07. Januar <strong>2022</strong> festgesetzten Gebieten (Horstschutzzonen) und gesetzlich geschützten<br />

Biotopen sind zu beachten. Bei erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen in Schutzgebieten<br />

sind die notwendigen Gestattungen vor Durchführung der Maßnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde<br />

einzuholen. In gesetzlich geschützten Biotopen sind Bekämpfungsmaßnahmen nur<br />

nach Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Die Anzeige der Maßnahme hat<br />

durch den Waldeigentümer bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen.<br />

Die Verbote und Nutzungseinschränkungen in den per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten<br />

(§ 52 WHG) sind zu beachten (z.B. Einsatz PSM, schwere Forsttechnik, Wurzelstockrodung).<br />

Vor Durchführung der Maßnahmen ist eine Befreiung bei der Unteren Wasserbehörde<br />

zu beantragen. Nach § 24 Abs. 3 SächsWG sind im Gewässerrandstreifen der Gewässer in einer<br />

Breite von 5 m die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten.<br />

5. Sofortige Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 wird angeordnet.<br />

Begründung: Die Anordnung des Sofortvollzugs nach § 80 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151), ist im öffentlichen Interesse geboten.<br />

Einer bestandesbedrohenden Gefahr kann nur durch die unter Ziffer 2 und 3 genannten<br />

Maßnahmen begegnet werden. Eine mangelhaft oder nicht durchgeführte Kontrolle sowie die Unterlassung<br />

einer ordnungsgemäßen Bekämpfung gefährden die sächsischen Wälder erheblich und<br />

nachhaltig, da die Massenvermehrung der obengenannten Arten nicht mit anderen Mitteln gestoppt<br />

werden kann.<br />

6. Inkrafttreten und Geltungsdauer<br />

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis 31. März 2023.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende<br />

Wirkung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises<br />

Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz; Postanschrift: Landratsamt Görlitz, Postfach 300<br />

152, 02806 Görlitz einzulegen.<br />

Sylvia Knote, Leiterin Kreisforstamt Görlitz, den 08.03.<strong>2022</strong><br />

Hinweise:<br />

1. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Satz 1<br />

des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) ist nur der verfügende Teil des Verwaltungsaktes öffentlich<br />

bekannt zu machen.<br />

Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Dienstgebäude<br />

Niesky des Kreisforstamtes, Robert-Koch-Str. 1, Zimmer 309 (Sekretariat) aus. Sie kann während<br />

der Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr sowie Freitag<br />

8.30 – 12.00 Uhr) ab ihrer Bekanntmachung eingesehen werden.<br />

2. Wird die angeordnete Bekämpfung des Käferbefalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt,<br />

kann die Vollstreckungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen zwangsweise durchsetzen.<br />

Sie kann im Wege der Ersatzvornahme notwendige Bekämpfungsmaßnahmen dann auf<br />

Kosten des Waldbesitzers durchführen lassen.<br />

Zudem sind die zuständigen Behörden gemäß § 21 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den<br />

Freistaat Sachsen (SächsVwVG) berechtigt, Ersatzvornahmen ohne gesonderte vorherige Androhung<br />

vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist.<br />

3. Gemäß § 5 SächsPflSchVO handelt ordnungswidrig im Sinne des § 68 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3a PflSchG, wer<br />

entgegen § 4 SächsPflSchVO vorsätzlich oder fahrlässig Schaderreger nicht oder nicht ausreichend<br />

bekämpft oder bekämpfen lässt.<br />

4. Bei der Durchführung der Maßnahmen ist der besondere Artenschutz (insbesondere § 44<br />

BNatSchG) zu beachten. Der Schutz von Brutplätzen störungsempfindlicher Vogelarten in der<br />

Brutzeit und der ganzjährige Schutz von Horst- und Höhlenbäumen sind zu beachten. Informationen<br />

hierzu erteilt die Untere Naturschutzbehörde.<br />

Kontakt: G 03581 663-3106, E-Mail: naturschutzbehoerde@kreis-gr.de<br />

5. Für Fragen stehen als Ansprechpartner Herr Wilde, G 03581 663-3401 und die folgenden Revierleiter<br />

zur Verfügung:<br />

Landkreisrevier Zittau, Herr Schöne, G 03581 663-3420<br />

Landkreisrevier Löbau, Herr Weber, G 03581 663-3419<br />

Landkreisrevier Niesky, Herr Tschoban, G 03581 663-3411<br />

Landkreisrevier Krauschwitz, Frau Lattermann, G 03581 663-3412<br />

Landkreisrevier Boxberg, Herr Schneider, G 03581 663-3417<br />

Landkreisrevier Weißwasser, Herr Neef, G 03581 663-3416<br />

■ Gutachtliche Stellungnahme zum Zustand der Vegetation im Wald<br />

Das Kreisforstamt gibt aufgrund von § 24 Abs.2 Satz 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsWaldG) vom 10. April 1992, in der Fassung vom 01.01.2020 und § 21 Abs.1 Satz 4 des Jagdgesetzes<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsJagdG) vom 08. Juni 2012, in der Fassung vom 18.02.2018<br />

hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 01. April bis 15. Mai <strong>2022</strong> die Außenaufnahmen für die in<br />

diesem Jahr durchzuführenden gutachtlichen Stellungnahmen zur Einschätzung der Verjüngungs-,<br />

Verbiss- und Schälschadenssituation und des Zustandes der sonstigen Waldvegetation in den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken durchgeführt werden.<br />

Die Außenaufnahmen erfolgen im gesamten Landkreis Görlitz über alle Waldeigentumsarten hinweg,<br />

jedoch ausschließlich in gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Die Aufnahmen erfolgen durch die<br />

zuständigen Revierleiter und Mitarbeiter des Kreisforstamtes Görlitz.<br />

■ Hinweise des Kreisforstamtes zur Sturmholzaufarbeitung<br />

Die Winterstürme haben in den sächsischen Wäldern erhebliche Schäden verursacht. Die Sozialversicherung<br />

für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät betroffenen Waldbesitzern, entwurzelte,<br />

abgebrochene und ineinander verkeilte Bäume nicht eigenhändig aufzuarbeiten.<br />

Bei der Aufarbeitung von Sturmholz ist besonders auf die Sicherheit zu achten. Die meist unter<br />

starker Spannung stehenden Stämme sowie herabhängende Äste bergen erhebliche Gefahren.<br />

Deshalb wird den Waldbesitzern empfohlen, die Sturmholzbeseitigung möglichst maschinell oder<br />

durch erfahrene Forstleute durchführen zu lassen.<br />

Ausführliche Informationen zur sicheren Beseitigung von Sturmschäden bietet die SVLFG unter:<br />

www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen<br />

6<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

■ Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters<br />

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster<br />

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.<br />

Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April<br />

2021 (SächsGVBl. S. 517)<br />

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters<br />

geändert:<br />

I. Änderung aufgrund einer Berichtigung nach § 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG zur Auflösung<br />

von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen<br />

Betroffene Flurstücke:<br />

Gemeinde Neißeaue, Gemarkung Deschka Flur 7: 55<br />

Gemeinde Neißeaue, Gemarkung Zodel Flur 2: 136, 137<br />

Gemeinde Neißeaue, Gemarkung Kaltwasser Flur 1: 377<br />

Gemeinde Neißeaue, Gemarkung Kaltwasser Flur 4: 2, 3<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 4: 47<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 8: 120<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 11: 66, 147<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 13: 48/5<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 19: 138<br />

Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 26: 129, 218<br />

Gemeinde Horka, Gemarkung Horka Flur 2: 537<br />

Art der Änderung (betroffene Gemarkung)<br />

1. Zerlegung (alle)<br />

II. Änderung aufgrund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen<br />

Betroffene Flurstücke:<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 1: 27/1, 58, 87/9, 185, 186/1, 205, 207/1, 208/1, 209/1, 221/1,<br />

222/2, 230, 241/2, 243/1, 243/2, 244, 283<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 2: 121/3<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 4: 5/2, 6/2, 9/2, 10/1, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7, 11, 12/9, 14/3,<br />

16, 37, 38/2, 41, 43, 44/5, 49/1, 49/5, 50/2, 70/1, 72/4, 78/4, 79/2, 80, 81, 83/2, 92, 94/3, 102, 120/7,<br />

132/3<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 5: 17/3, 24/2, 38/2, 58/2, 60/6, 62, 88/1, 88/3, 88/7, 88/15, 88/16,<br />

91, 94, 99/3, 100/4, 108, 109/4, 110, 112/1, 112/2, 114, 116/1, 116/2, 118, 120, 121, 122, 123, 133, 134,<br />

137/4, 138, 141/2, 141/4, 141/5, 151, 152, 156, <strong>159</strong>, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 168/2, 170/2,<br />

175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 6: 8, 10, 16/3, 17/6, 19/2, 25, 26, 35/1, 44/1, 44/2, 47/3, 47/5,<br />

48/10, 49/1, 81/7, 85/1, 85/3, 85/4, 87/8, 91/2, 106/2, 107/2, 108/3, 121, 122/1, 122/2, 122/3, 123, 125/1,<br />

126, 128, 130/4, 142, 194, 195, 198/8, 210/2, 215, 221, 222, 251, 252, 255, 276/4, 277, 278/3<br />

Gemarkung Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 7: 14, 15/2, 49, 51/1, 51/2, 51/3, 53/3, 53/4, 55/1, 55/5, 58, 59/1,<br />

59/4<br />

Gemarkung Buchholz Flur 1: 147/3<br />

Gemarkung Buchholz Flur 2: 22, 41, 43/1, 43/4, 43/5, 47/2, 47/3, 47/11, 47/12, 49/2, 51/1, 51/2, 52/1,<br />

59/2, 62, 64/2<br />

Gemarkung Buchholz Flur 3: 85, 95/1, 100, 112/3, 114/1, 115/2, 125, 133, 134, 136/2, 144, 203, 204,<br />

210, 212/1, 212/4, 212/5, 212/6, 212/7, 215, 221/1, 221/4, 222, 239/1, 240, 241/1, 244/3, 245/5, 245/6,<br />

248, 252/1, 258, 259<br />

Gemarkung Buchholz Flur 4: 8/1, 14, 15/1, 15/2, 16/1, 16/2, 27, 42/5, 45/5, 46/1, 46/4, 47, 56, 58/5,<br />

58/6, 60/1, 80/2, 81, 82/2, 96/2, 99, 101/5, 103/5, 106, 110, 112, 113, 114/3, 115/1, 115/3, 119/1, 122/2,<br />

129, 166/1, 169, 170/1, 180/1, 193, 196/1, 196/3, 198/1, 198/2, 204, 210/1, 210/2<br />

Gemarkung Buchholz Flur 5: 8/5, 35/2, 35/4, 35/5, 35/9, 35/10, 35/11, 35/12, 36, 41/3, 41/8, 41/9, 41/10,<br />

41/12, 41/13, 44/1, 46/1, 46/2, 52/2, 54, 55, 60, 61, 62, 64, 68/1, 69/1, 71/1, 76/1, 80, 83/2, 83/10, 84/1,<br />

88/1, 97/3, 99/6, 99/7, 111/2, 115<br />

Gemarkung Buchholz Flur 6: 32, 58, 60/1, 63, 64/1, 66/4, 66/6, 75/2, 79, 80, 81/1, 81/2, 91, 6001<br />

Gemarkung Buchholz Flur 7: 9<br />

Gemarkung Buchholz Flur 8: 58<br />

Gemarkung Buchholz Flur 10: 4/1<br />

Gemarkung Nochten Flur 3: 143, 184, 185, 186, 195<br />

Art der Änderung (betroffene Gemarkung)<br />

2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle außer Arnsdorf-Hilbersdorf Flur 2, Buchholz Flur 1,<br />

Buchholz Flur 7, Buchholz Flur 8, Buchholz Flur 10)<br />

3. Veränderung des Gebäudenachweises (alle außer Nochten Flur 3)<br />

III Änderung aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung<br />

Betroffene Flurstücke<br />

Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 1: 150, 151, 152, 218, 219, 222<br />

Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 3: 240/5, 247<br />

Gemeinde Herrnhut, Gemarkung Oberruppersdorf: 301<br />

Art der Änderung (betroffene Gemarkung)<br />

4. Zerlegung (alle, außer Oberruppersdorf)<br />

5. Berichtigung der Flächenangabe (alle, außer Oberruppersdorf)<br />

6. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle, außer Oberruppersdorf)<br />

7. Veränderung des Gebäudenachweises (Oberruppersdorf)<br />

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung hinsichtlich<br />

der Art der Änderung <strong>Nr</strong>. 1 und 4 bekannt gegeben bzw. hinsichtlich der Art der Änderung<br />

<strong>Nr</strong>. 2, 3, 5 bis 7 mitgeteilt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 23.03.<strong>2022</strong> bis zum 22.04.<strong>2022</strong> im<br />

Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer<br />

Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag 8.30–12.00 Uhr<br />

und 13.30–18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle<br />

während der genannten Zeiten persönlich – nach Terminvereinbarung – oder unter<br />

03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die<br />

Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.<br />

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die<br />

Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters<br />

liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVerm-<br />

KatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist<br />

als bekannt gegeben bzw. mitgeteilt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Die bei Art der Änderung unter der Nummer 1 und 4 (Zerlegung) angeführte<br />

Änderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

■ Auflösung Überhakenflurstücke<br />

Anhörung zum Verfahren zur Auflösung von Flurstücken mit getrennt liegenden Teilen in den Gemeinden<br />

Vierkirchen und Reichenbach<br />

Im Liegenschaftskataster existieren Flurstücke, welche aus getrennt liegenden Teilen bestehen, sogenannte<br />

Überhakenflurstücke.<br />

§ 10 Abs. 5 Satz 1 SächsVermKatG definiert den Begriff des Flurstücks als „geometrisch eindeutig<br />

begrenzten Teil der Erdoberfläche“. Dies bedeutet, dass ein Flurstück durch einen geschlossenen Linienzug<br />

begrenzt sein muss und gemäß § 10 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 1 SächsVermKatG mit einer bestimmten Bezeichnung<br />

im Liegenschaftskataster dargestellt und beschrieben wird. Dabei darf jede Flurstücksnummer<br />

in einer Gemarkung nur einmal vorkommen. Damit stellen Überhakenflurstücke fehlerhafte<br />

Bestandsdaten dar, die durch das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung mittels<br />

Zerlegung zu berichtigen sind.<br />

Betroffen sind folgende Flurstücke:<br />

Unter der Antragsnummer 806/22 - Gemarkung Melaune Flur 2: 9, 49, 50<br />

Unter der Antragsnummer 808/22 - Gemarkung Melaune Flur 3: 5, 6, 19, 41/2<br />

Unter der Antragsnummer 815/22 - Gemarkung Melaune Flur 4: 6, 7, 8, 51, 88, 113, 184, 186<br />

Unter der Antragsnummer 816/22 - Gemarkung Melaune Flur 5: 34, 79/2, 83/2<br />

Unter der Antragsnummer 817/22 - Gemarkung Melaune Flur 7: 87, 90<br />

Unter der Antragsnummer 818/22 – Gemarkung Mengelsdorf Flur 3: 59<br />

Unter der Antragsnummer 819/22 – Gemarkung Mengelsdorf Flur 6: 46, 47, 50, 51, 54, 57, 63, 64, 68, 69<br />

Unter der Antragsnummer 820/22 – Gemarkung Meuselwitz Flur 1: 15, 17, 62/1, 62/2, 138/3<br />

Unter der Antragsnummer 821/22 – Gemarkung Meuselwitz Flur 2: 33, 60<br />

Unter der Antragsnummer 822/22 - Gemarkung Meuselwitz Flur 3: 47, 97, 98, 123<br />

Unter der Antragsnummer 823/22 - Gemarkung Meuselwitz Flur 4: 39/2, 42/2<br />

Unter der Antragsnummer 825/22 - Gemarkung Meuselwitz Flur 5: 34, 207<br />

Unter der Antragsnummer 826/22 - Gemarkung Meuselwitz Flur 6: 34/2, 52/4, 54, 75, 78, 79, 82, 86<br />

Unter der Antragsnummer 827/22 - Gemarkung Meuselwitz Flur 7: 4/1, 5/2, 5/3, 5/4<br />

Unter der Antragsnummer 828/22 - Gemarkung Sohland: 319, 1953/5<br />

Die Auflösung der Überhakenflurstücke wird in der Weise durchgeführt, dass die einzelnen Flurstücksteile<br />

eine eigene und neue Flurstücksnummer erhalten. An den Umfangsgrenzen werden keine<br />

Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang werden wir auf der Grundlage von Luftbildern<br />

offensichtlich fehlerhaft im Liegenschaftskataster geführte Nutzungen dieser Flurstücke berichtigen<br />

und aktualisieren. Das Verfahren ist kostenfrei.<br />

Die Eigentümer haben hiermit bis zum 22.04.<strong>2022</strong> Gelegenheit, vorhandene Einwände gegen das<br />

Verfahren, insbesondere Hinweise zur tatsächlichen Nutzung des Flurstücks, vorzubringen. Diese<br />

sind schriftlich beim Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Georgewitzer<br />

Straße 42, 02708 Löbau einzureichen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes<br />

Görlitz können die Eigentümer in der Geschäftsstelle bei o.g. Adresse nach vorheriger Anmeldung<br />

auch Einsicht in die Verfahrensakten nehmen und sich dazu äußern.<br />

Birgit Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

7


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

■ Biotonnen werden kontrolliert<br />

Der für die Abfallentsorgung im Landkreis Görlitz verantwortliche<br />

Regiebetrieb Abfallwirtschaft startet am 28. März die Bioabfallkampagne<br />

„Stopp, kein Plastik und andere Fremdstoffe<br />

in der Biotonne“. Anlass ist die in Kürze in Kraft tretende novellierte<br />

Bioabfallverordnung, die deutlich schärfere Grenzwerte<br />

für Störstoffe im Bioabfall ausweist. Der Bioabfall darf nur<br />

noch maximal ein Prozent an Plastik oder Ähnliches enthalten.<br />

Andernfalls droht die Annahmeverweigerung und die Abfälle<br />

müssen kostenintensiv als Restabfall entsorgt werden.<br />

Vom 28. März bis 8. April werden die Biotonnen stichprobenartig<br />

auf Verunreinigungen geprüft. Wenn falsch befüllte Bioabfallbehälter<br />

zur Leerung bereitgestellt werden, werden diese<br />

nicht geleert und mit einem Aufkleber versehen. Die Tonne<br />

kann nachsortiert zur nächsten Leerung bereitgestellt werden.<br />

Möglich ist auch eine kostenpflichtige Leerung als Restmüll, die<br />

schriftlich beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft beantragt werden<br />

muss.<br />

Leider sind im Landkreis Görlitz falsch befüllte Biotonnen keine Seltenheit. Vor allem Plastikbeutel,<br />

gefüllt mit Küchenabfällen, aber auch Asche, Lumpen, Blechbüchsen, sind in den Biobehältern zu<br />

finden. Als Störstoffe behindern sie den natürlichen Rotteprozess und bringen mitunter Schadstoffe<br />

in den Humus ein. Deshalb müssen diese Stoffe unter großem Aufwand und damit verbundenen<br />

Kosten ausgesiebt werden. Beim Aussieben kommt es häufig dazu, dass die Fremdstoffe, durch die<br />

Reibung und Bewegung in der Trommel, in immer kleinere Teile zerfallen. So entsteht Mikroplastik,<br />

der nicht mehr aus dem fertigen Humus entfernt werden kann.<br />

Um einen hochwertigen und schadstofffreien Humus zu erhalten, ist es wichtig, dass nur kompostierbare<br />

Abfälle in die Biotonne gelangen. Küchen- und Gartenabfälle dürfen in Küchen- oder Zeitungspapier<br />

eingewickelt werden, um Geruchsbelästigungen oder das Festfrieren in der Tonne im<br />

Winter zu verhindern.<br />

Biofolienbeutel, auch mit dem Aufdruck „100 % kompostierbar“, werden nicht empfohlen weil eine<br />

Verwertung von biologisch abbaubaren Kunststoffen auf der Kompostanlage leider nicht möglich<br />

ist. Denn Bioplastik-Tüten brauchen mindestens 12 Wochen, um zu zerfallen. Der Rotteprozess<br />

in der Kompostanlage ist jedoch nur rund zehn Wochen bei einer Temperatur von im Schnitt 70<br />

Grad. Deshalb müssen dann die Reste dieser Biofolienbeutel wieder aufwendig durch Sieben aus<br />

dem Kompost heraussortiert und anschließend kostenintensiv, thermisch verwertet bzw. beseitigt<br />

werden. Fazit: Die Alternative sind Biotüten aus Papier. Die Beutel sind in vielen Supermärkten und<br />

Drogerien erhältlich. Diese Beutel lassen sich vor allem schnell und problemlos in den Kompostanlagen<br />

des Landkreises zu Humus verarbeiten.<br />

Kontakt: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, G 03588 261-716, E-Mail: info@aw-goerlitz.de<br />

www.kreis-goerlitz.de<br />

■ 5. Ideen- und Projektwettbewerb<br />

„Unternehmen Revier“<br />

Mit dem Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“<br />

unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Klimaschutz innovative Projekte, die für<br />

die Wirtschaftsregion Lausitz Modellcharakter im<br />

Strukturwandel auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher<br />

Ebene haben können. Die Wirtschaftsregion<br />

Lausitz GmbH setzt das Projekt um und fordert hiermit zur 5. Wettbewerbsbeteiligung auf.<br />

Zielerreichungsbausteine:<br />

- Weiterentwicklung der industriellen Wertschöpfung von KKMU,<br />

- Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Region,<br />

- Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Generierung von Wettbewerbsvorteilen,<br />

- Zukunftsfähige Unternehmensentwicklungen und<br />

- Stärkung der Gründerszene, Beförderung von jungen dynamischen Unternehmen.<br />

Der 5. Ideen- und Projektwettbewerb wird hinsichtlich des Zuwendungsprozesses in ein Schnellläufer-<br />

und ein Langläuferverfahren unterteilt. Das Schnellläuferverfahren endete bereits vor dem Redaktionsschluss<br />

dieses <strong>Landkreisjournal</strong>s. Der Aufruf für das Langläuferverfahren läuft noch bis<br />

30.06.<strong>2022</strong>. Die geplante Zuwendung erfolgt ab Januar 2023.<br />

Die möglichen Zuwendungen in der Projektumsetzung sind Anteilfinanzierungen und betragen je<br />

Antragsteller und Einzelprojekt maximal 200.000 Euro sowie je Verbundprojekt maximal 800.000<br />

Euro. Antragstellende haben Eigenmittel in Höhe von mindestens zehn Prozent bei nicht-wirtschaftlicher<br />

Tätigkeit aufzubringen, bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil<br />

mindestens 40 Prozent.<br />

Ein Beratungsgespräch bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH für die Teilnahme am Programm<br />

„Unternehmen Revier“ ist zwingend vorgeschrieben. Weitere Informationen und Formulare zur<br />

Skizzeneinreichung finden Sie unter der Rubrik Unternehmensförderung auf der Internetseite:<br />

www.wirtschaftsregion-lausitz.de<br />

■ Öffentliche Bekanntmachung<br />

Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“<br />

Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“<br />

findet am 27. April, 17.00 Uhr, im Konferenzraum („Schiffchen) des Waldstrandhotels der TRIXI-<br />

Park GmbH (Jonsdorfer Str. 40 in 02779 Großschönau statt.<br />

Tagesordnung öffentlicher Teil:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Protokollkontrolle<br />

3. Bericht des Verbandsvorsitzenden, Aktuelle Geschäftsentwicklung<br />

- u. a. Information über Eilentscheidungen<br />

4. Maßnahme Attraktivierung und Modernisierung „Allwetterbad Großschönau“<br />

4.1. Vorstellung der überarbeiteten Planung<br />

4.2. Beschluss Fördermittelantrag<br />

5. Sonstiges<br />

Thomas Gampe, Verbandsvorsitzender Großschönau, den 17. März <strong>2022</strong><br />

■ Welttuberkulosetag am 24. März<br />

Am 24. März ist Welttuberkulosetag. Deutschland ist weltweit eines der Länder mit den niedrigsten<br />

Tuberkulose-Erkrankungszahlen. 2020 zählte es mit 4.127 Neuerkrankungen weiter zu den Niedriginzidenzländern,<br />

108 Erkrankte starben 2020 in Deutschland.<br />

Inwiefern sich die infektionspräventiven Maßnahmen (u.a. Abstand- und Hygieneregeln, Tragen von<br />

Mund-Nasen-Bedeckung) im Zuge der Coronavirus-Pandemie auch auf das Auftreten und die Erfassung<br />

der Tuberkulose (TBC) ausgewirkt hat, lässt sich nicht abschließend einschätzen. So spielen beispielsweise<br />

das Verhalten der Bevölkerung in Bezug auf die Inanspruchnahme von medizinischen Versorgungsleistungen<br />

sowie anderweitige Ursachen für eine diagnostische Verzögerung eine wichtige<br />

Rolle bei der Erkennung der Tuberkulose und auch anderer Infektionskrankheiten.<br />

Im vergangenen Jahr wurde im Landkreis Görlitz bei einer Person aus Deutschland eine Lungentuberkulose<br />

festgestellt, Todesfälle gab es keine. Wenn eine TBC-Erkrankung entdeckt wird, werden die<br />

Personen, die im Umfeld eines Patienten mit ansteckender Lungentuberkulose leben oder arbeiten,<br />

vorsorglich getestet, um eine Ansteckung auszuschließen. 2021 wurden in solchen Umgebungsuntersuchungen<br />

im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz insgesamt 89 Personen untersucht. Viele der<br />

Kontaktpersonen, aber auch die geheilten TBC-Patienten selbst, verbleiben noch mindestens zwei<br />

Jahre in der Überwachung der Tuberkuloseberatung des Landkreises.<br />

Der Welttuberkulosetag wurde zu Ehren der Entdeckung des Tuberkuloseerregers durch Robert Koch<br />

durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen. Die Tuberkulose begleitet die Menschheit<br />

seit Jahrtausenden und ist eine der tödlichsten Infektionskrankheiten der Welt. Fast 140 Jahre nach<br />

der Entdeckung und der Entwicklung der Antibiotika erkranken jährlich weltweit immer noch viele<br />

Menschen, darunter knapp zehn Millionen im Jahr 2020, zirka 1,2 Millionen verstarben. 2020 ist aber<br />

die Sterblichkeit durch Tuberkulose erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt wieder angestiegen. Es<br />

verstarben ca. 1,5 Millionen Menschen (über 4.000 täglich). Diese alarmierende Entwicklung wird als<br />

eine Folge des Wegfalls von Zugang und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und damit des Einbruches<br />

bei der Fallfindung durch die Coronavirus-Pandemie gesehen.<br />

■ Inklusion in Sachsen stärken<br />

Die Sächsische Staatsregierung hat zur Fortschreibung ihres Aktionsplans zur Umsetzung der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention sowie zum 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen auf<br />

dem Online-Beteiligungsportal des Freistaates ein Beteiligungsverfahren gestartet. Interessierte<br />

Bürgerinnen und Bürger können sich dort bis zum 31. Mai <strong>2022</strong> mit Ideen und Anregungen an der<br />

Erstellung beteiligen. Das Beteiligungsverfahren kann unter folgendem Link aufgerufen werden:<br />

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1028166.<br />

■ Hinweise zur<br />

Kaninchenkrankheit RHD<br />

Seit 2015 wird eine Ausbreitung der Hämorrhagischen Kaninchenkrankheit (RHD) auf das gesamte<br />

Bundesgebiet verzeichnet. Ausgelöst wird diese Krankheit durch das Rabbit Haemorrhagic Disease<br />

Virus 2 (RHDV-2). In kommerziellen Kaninchenhaltungen wurden seit 2019 in Frankreich veränderte<br />

RHDV2-Stämme nachgewiesen. Vor allem bei Jungtieren können diese trotz korrekter Impfung zu<br />

Verlusten führen. In Deutschland traten diese neuen Stämme nach bisherigen Erkenntnissen noch<br />

nicht auf. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht die Situation. Bei akuter Bedrohung durch eine<br />

mögliche Ausbreitung der veränderten RHDV2-Stämme besteht die Möglichkeit, das Impfintervall<br />

zu verkürzen.<br />

Informationen auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI):<br />

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/haemorrhagische-kaninchenkrankheit/<br />

8<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


■ Europäisches Schutzgebietssystem NATURA 2000<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die<br />

Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Landkreis Görlitz.<br />

Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen<br />

(SächsNatSch) vom 6 Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung<br />

Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen<br />

nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen<br />

Behörden zur Verfügung zu stellen.<br />

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden<br />

und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten.<br />

Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen,<br />

Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen.<br />

Als Tageszeit gilt die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald<br />

können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden,<br />

wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.<br />

Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten<br />

zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine<br />

Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.<br />

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr <strong>2022</strong> folgende Untersuchungen<br />

durch:<br />

I Erhebung vogelkundlicher Daten in Vogelschutzgebieten:<br />

42 – „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“<br />

46 – „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“<br />

47 – „Muskauer und Neustädter Heide“.<br />

Weitere Informationen zu den Erhebungen:<br />

https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html (SPA-Monitoring)<br />

II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten:<br />

027E – „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen“<br />

030E – „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“<br />

032E – „Hochlagen des Zittauer Gebirges“<br />

091E – „Monumentshügel“<br />

093 – „Neißegebiet“<br />

096 – „Wälder und Feuchtgebiete bei Weißkeißel“<br />

105 – „Doras Ruh“<br />

116 – „Täler um Weißenberg“<br />

sowie im Bereich der folgenden Messtischblätter (TK 25): 4654 – Rietschen, 4753 – Baruth, 4853<br />

Weißenberg und 4955 – Ostritz.<br />

III Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen<br />

und Arten der FFH-Richtlinie (Fledermäuse, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte,<br />

Laubfrosch, Kammmolch, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling,<br />

Großer Feuerfalter, Asiatische Keiljungfer, Grüne Keiljungfer, Große Moosjungfer, Östliche<br />

Moosjungfer, Zierliche Moosjungfer, Froschkraut, Scheidenblütgras, Prächtiger Dünnfarn) sowie der<br />

Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung).<br />

Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete<br />

sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter<br />

www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat-gebiete-in-sachsen-30440.html und<br />

www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sachsen-30442.html<br />

(NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar.<br />

Eine Übersichtskarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm <strong>2022</strong> der BfUL zu NATURA<br />

2000 finden Sie im Internet unter<br />

www.bful.sachsen.de/aktuelle-kartierungen-und-projekte-5198.html, Rubrik Aktuelle Kartierungen<br />

Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet, die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes<br />

Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

■ Allgemeinverfügung zur Geflügelpest wird widerrufen<br />

Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März<br />

2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit<br />

(Tiergesundheitsrecht), (ABI. L 084 vom 31.3.2016, S. 1) sowie des Gesetzes zur Vorbeugung<br />

vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) i.d.F.v. 20. November 2019 (BGBI. 1. S.<br />

1626), der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) i.d.F.v. 15. Oktober 2018<br />

(BGBI. 1 S. 1665, 2664) sowie des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz<br />

(SächsAGTierGesG) i.d.F.v. 9. Juli 2014 (SächsGVBI. S. 386)<br />

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA GR) erlässt folgende<br />

Amtstierärztliche Allgemeinverfügung:<br />

1. Die Amtstierärztliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen<br />

Geflügelpest vom 22. November 2021, Az: 12.2.3.03-207-1-53 wird widerrufen.<br />

2. Der Widerruf wird sofort wirksam.<br />

3. Diese Allgemeinverfügung wird durch öffentliche Bekanntmachung verkündet, bekannt gegeben<br />

und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.<br />

4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.<br />

Gründe:<br />

I. Im November 2021 wurden auf einem Teich in der Nähe von Rietschen tote Schwäne gesichtet,<br />

die nach Untersuchung am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-lnstitut Bundesforschungsinstitut<br />

für Tiergesundheit (FLI) positiv auf den Erreger der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet<br />

worden sind. Im Januar <strong>2022</strong> wurde im Bereich Weißwasser ein toter Schwan positiv auf den Erreger<br />

der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet. Weitere Nachweise sind bisher amtlich nicht zur Kenntnis<br />

gelangt. Nach Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland vom<br />

10. Januar <strong>2022</strong> sollte eine mögliche Aufstallung von Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln je nach lokaler<br />

Risikoeinschätzung von den zuständigen Behörden flexibel gehandhabt werden.<br />

Insofern werden, im Benehmen mit der Landesdirektion Sachsen, die mit Amtstierärztlicher Allgemeinverfügung<br />

vom 22. November 2021 angeordneten Schutzmaßnahmen i.S.v. § 63 GeflPestSchV<br />

aufgehoben und die unter Ziffer 1. genannte Amtstierärztliche Allgemeinverfügung gemäß § 49<br />

Abs. 1 VwVfG widerrufen.<br />

II Das LÜVA GR ist sachlich und örtlich für den Erlass dieser Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung<br />

zuständig. Die Bekanntgabe dieser Amtstierärztlichen Allgemeinverfügung erfolgt auf der Grundlage<br />

des § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG). Danach gilt eine Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung<br />

als bekannt gegeben. In der Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender<br />

Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden, § 41 Abs. 4<br />

Satz 4 VwVfG. Die Nichterhebung von Kosten beruht auf § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 SächsVwKG. Diese Amtshandlung<br />

wird im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Amtstierärztliche Allgemeinverfügung kann binnen eines<br />

Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße<br />

24, 02826 Görlitz Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt,<br />

wenn der Widerspruch bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz<br />

oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden<br />

oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig eingelegt wird.<br />

gez. Dr. med. vet. Ralph Schönfelder, Amtstierarzt, Leiter des Amtes<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

9


INFORMATIONEN<br />

Herzliche Glückwünsche<br />

Landrat Bernd Lange gratuliert allen, die im März Geburtstag hatten oder noch haben werden,<br />

ganz herzlich. Er wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit und Gottes Segen. Der<br />

Kreisseniorenrat schließt sich den Glückwünschen insbesondere für die Seniorinnen und Senioren<br />

des Landkreises an.<br />

Foto: Pixabay<br />

■ 3. Netzwerktreffen Lausitz Vital<br />

Am 13. April findet das 3. Netzwerktreffen von Lausitz Vital statt. Erstmals wird das Treffen mit<br />

dem Thema „Sektorenübergreifende Zusammenarbeit: eine bundesweite Herausforderung in der<br />

medizinische Versorgung – auch für die Lausitz“ hybrid veranstaltet. Thematisiert werden z.B. Notwendigkeiten<br />

und Lösungsoptionen sowie mögliche IT-Lösungen zur intersektoralen medizinischen<br />

Zusammenarbeit im Landkreis Görlitz. Zudem wird auch eine Projektidee vorgestellt, die das Thema<br />

aufgreift und in der Lausitz umgesetzt werden soll. Die Vorträge werden auch virtuell übertragen.<br />

Vor Ort besteht die Möglichkeit, sich mit den Experten auszutauschen, über regionale Herausforderungen<br />

zu diskutieren und neue Kontakte im Netzwerk zu knüpfen.<br />

Auf einen Blick:<br />

Wann? 13.04.<strong>2022</strong> von 14.30 - 17.00 Uhr<br />

Wo?<br />

Stadtbibliothek Görlitz, Jochmannstraße 2-3, 02826 Görlitz (Plätze begrenzt),<br />

virtuelle Teilnahme möglich (bei Anmeldung angeben)<br />

Anmeldung: Formular auf www.lausitz-vital.de<br />

Kontakt: Annabell Krause, Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH<br />

E-Mail: annabell.krause@wirtschaft-goerlitz.de, G 03581 3290114<br />

■ Einrichtungsbezogene<br />

Impfpflicht<br />

Personen, die in den in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen oder Unternehmen<br />

bereits tätig sind, mussten den jeweiligen Einrichtungsleitungen bis zum Ablauf des 15.<br />

März <strong>2022</strong> entweder einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches<br />

Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wurde<br />

ein solcher Nachweis nicht vorgelegt, müssen die Einrichtungen oder Unternehmen ab dem 16.<br />

März <strong>2022</strong> an das Gesundheitsamt melden, welche bei ihnen tätigen Personen die erforderlichen<br />

Nachweise nicht vorgelegt haben.<br />

Ab sofort können Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Landkreis Görlitz über<br />

das vom Freistaat Sachsen bereitgestellte Online-Portal erfolgen. Alle Einrichtungen haben bis zum<br />

31. März <strong>2022</strong> Zeit, sich dort zu registrieren und anschließend die Daten zu melden.<br />

Das Gesundheitsamt wird die Betroffenen dann z. B. darüber informieren, bis wann die erforderlichen<br />

Nachweise nachgereicht werden müssen. Erst danach kann eine Prüfung weiterer Maßnahmen<br />

erfolgen, die eine Anordnung von Tätigkeits- und Betretungsverboten durch das Gesundheitsamt<br />

zur Folge haben können. Im pflichtgemäßen Ermessen wird geprüft, inwieweit derartige Verbote<br />

auszusprechen sind. Dabei werden u. a. die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Unternehmen<br />

des Gesundheitswesens, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung<br />

und die notwendige Versorgung im Bereich der Pflege und Rehabilitation berücksichtigt.<br />

Für Neueinstellungen ab dem 16. März greift ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach § 20a Abs.<br />

3 S. 4 IfSG sofort.<br />

Informationen, Meldeportal unter: http://covidimpfnachweis.landkreis.gr<br />

■ Schönste Erntekrone gesucht<br />

23. Sächsisches Landeserntedankfest – Wettbewerb um die „Schönste Erntekrone und den Schönsten<br />

Erntekranz Sachsens <strong>2022</strong>“<br />

Vom 30. September bis 2. Oktober <strong>2022</strong> findet in Zittau das 23. Sächsische Landeserntedankfest<br />

statt. Auch in diesem Jahr gibt es den traditionsreichen Wettstreit um die schönste Erntekrone und<br />

den schönsten Erntekranz Sachsens. Interessierte sind aufgerufen, sich bis zum 1. August für eine<br />

Teilnahme anzumelden. Das Anmeldeformular und alle notwendigen Informationen sind auf<br />

https://slfv.de/erntekronenwettbewerb-<strong>2022</strong>/ zu finden.<br />

Es wäre schön, wenn sich auch viele Vereine, Kirchgemeinden sowie Floristen aus der Ober- und<br />

Niederlausitz am Wettbewerb beteiligen. Das Besondere am diesjährigen Wettbewerb ist, dass<br />

auch in der Kategorie „Grenzüberschreitend“ Kronen und Kränze aus Niederschlesien sowie Nordböhmen<br />

teilnehmen können.<br />

Am 27. September, 17 Uhr wird in der St.-Johannis-Kirche Zittau die Ausstellung zum Wettbewerb<br />

festlich eröffnet. Gezeigt wird die Ausstellung bis zum 2. Oktober, am 1. Oktober, 16.30 Uhr, werden<br />

die schönsten Erntekronen und -kränze prämiert. Beim großen Festumzug am Sonntag wird<br />

die Siegerkrone dann präsentiert.<br />

Der Wettbewerb wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung ausgerichtet.<br />

Schirmherr des Wettbewerbs ist der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.<br />

Weitere Informationen und das Anmeldeformular unter:<br />

http://landeserntedankfest.zittau.de, www.slfv.de, www.slk-miltitz.de<br />

■ Touristische Ideen gefragt<br />

Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und<br />

Tourismus Barbara Klepsch hat Anfang März die<br />

Akteure in Kultur und Tourismus dazu aufgerufen,<br />

sich kreativ für den wirtschaftlichen Aufschwung<br />

in der Branche zu engagieren und am<br />

Wettbewerb „Sachsen geht weiter. Innovationswettbewerb<br />

Tourismus <strong>2022</strong>“ zu beteiligen. Es<br />

werden erneut kreative Ideen für die nachhaltige Weiterentwicklung von Kultur und Tourismus gesucht.<br />

Neue und innovative Angebote sollen unterstützt werden.<br />

Bei den einzureichenden Ideen und Konzepten kann es sich um ganz neue oder die Weiterentwicklung<br />

und Aufwertung vorhandener touristischer Angebote sowie um Lösungen für eine verbesserte<br />

touristische Leistungsfähigkeit handeln. Die Bewerbungen sind in sieben Kategorien möglich wie<br />

zum Beispiel Digitalisierung, Fachkräftegewinnung oder innovative Erlebnisangebote.<br />

Der Wettbewerb läuft in zwei Stufen bis zum 2. Oktober. In der ersten Phase bis Mai wird aus allen<br />

Bewerbungen eine Vorauswahl von bis zu 50 erfolgversprechenden Ideen getroffen, die alle mit einer<br />

„Entwicklungsprämie“ in Höhe von 5.000 Euro ausgezeichnet werden. Das Geld fließt in den<br />

Ausbau der Ideen. Zusätzlich wird allen Bewerber/-innen in dieser Entwicklungsphase eine Mentorin/ein<br />

Mentor an die Seite gestellt. In der zweiten Phase wählt die Jury daraus im Oktober bis zu<br />

25 weiterentwickelte Ansätze aus und prämiert diese nach erfolgreicher Präsentation im Dezember<br />

mit Prämien von 10.000 bis 25.000 Euro.<br />

Am Wettbewerb teilnehmen können Einzelpersonen, Vereine und Verbände, Kommunen und Regionen<br />

sowie alle Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen Beherbergung und Gastronomie,<br />

Freizeit und Kultur, Gesundheit und Wellness, aber auch aus den Bereichen Event, Messe und Kongress.<br />

Informationen, Bewerbung: www.sachsen-geht-weiter.de<br />

■ Sächsischer Gründerinnenpreis<br />

Jährlich vergibt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung<br />

den Sächsischen Gründerinnenpreis an zwei herausragende Unternehmerinnen. Zum zweiten<br />

Mal wird zudem ein Nachhaltigkeitspreis vergeben. Mit dem Preis sollen die mutigsten und innovativsten<br />

Unternehmerinnen im Freistaat Sachsen ausgezeichnet werden. Der Sächsische Gründerinnenpreis<br />

soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen.<br />

Er soll Frauen, die bereits über eine Existenzgründung nachdenken, ermutigen, optimistisch den<br />

Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Unternehmensgründerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen<br />

sollen in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht und deren Engagement gewürdigt werden.<br />

lnteressierte haben noch bis zum 31. Mai <strong>2022</strong> die Möglichkeit, sich um den Sächsischen Gründerinnenpreis<br />

<strong>2022</strong> zu bewerben.<br />

Die Bewerbungen können direkt auf www.gruenderinnenpreis.sachsen.de vorgenommen werden.<br />

Die Teilnahmebedingungen sind:<br />

• Der Unternehmenshauptsitz befindet sich in Sachsen.<br />

• Die Gründung oder Übernahme Ihres kleinen oder mittelständischen Unternehmens im Bereich<br />

Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor erfolgte<br />

zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2021.<br />

10<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz


INFORMATIONEN<br />

■ LEADER-Region<br />

Naturpark Zittauer Gebirge<br />

Workshops zur Entwicklung der Strategie ab 2023<br />

Noch bis Ende April erarbeitet die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge ihre neue Entwicklungsstrategie<br />

für die Förderperiode 2023-2027. Mit dieser Strategie kann die Region selbst bestimmen,<br />

welche Themen und Projekte sie durch Fördermittel unterstützen will.<br />

Eine Beteiligungsrunde fand bereits im Januar statt, nun folgen weitere Workshops, in denen die<br />

Maßnahmen(-ziele) für die LEADER-Region diskutiert werden sollen. Interessierte sind herzlich eingeladen,<br />

sich zu beteiligen!<br />

Folgende Termine sind geplant:<br />

31. März, ab 17 Uhr: Themen „Grundversorgung/Lebensqualität & Wohnen“<br />

05. April, ab 17 Uhr: Themen „Wirtschaft/Arbeit & Bildung“<br />

06. April, ab 17 Uhr: Themen „Tourismus/Naherholung & Natur/Umwelt“<br />

Bei Interesse an der Teilnahme an einem oder mehreren Workshops wird um eine Anmeldung per<br />

E-Mail: a.seiwert@stadtsanierung-zittau.de gebeten. Danach erhalten Sie genauere Informationen.<br />

■ Veranstaltungen der IHK<br />

■ Google My Business - Lokal, Digital, Sichtbar<br />

Die IHK Sachsen veranstaltet am 30. März ab 18 Uhr ein kostenfreies Webinar „Online starten -<br />

Sichtbar werden“. Bei diesem Online-Seminar erfahren Händler, wie man den eigenen Eintrag bei<br />

Google My Business hinterlegt, welche Funktionen in den Systemanwendungen zu finden sind und<br />

welche Kniffe es zu beachten gilt, um das bestmögliche Ergebnis mit dem Eintrag zu erzielen. Holen<br />

Sie sich Anregungen und Fachwissen zum Thema Social Media und Informationen zu praxisnahen<br />

Anwendungen von den Experten des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Handel. Das Mittelstand<br />

4.0-Kompetenzzentrum Handel beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um<br />

den Handel der Zukunft. Anmeldung auf: https://www.dresden.ihk.de/D110661<br />

■ StartUpCamp Lausitz & Workshop „Unternehmerpersönlichkeit“<br />

■ eku – Zukunftspreis<br />

für Energie, Klima, Umwelt <strong>2022</strong><br />

Bis zum 28. April können sich Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen sowie Vereine<br />

und Verbände, Schulen, Kitas, Personen und Initiativen um den „eku – Zukunftspreis für Energie,<br />

Klima, Umwelt in Sachsen <strong>2022</strong>“ bewerben.<br />

Mit dem Preis fördert das SMEKUL lokales und regionales Engagement für den Erhalt biologischer<br />

Vielfalt, für Ressourcenschonung, regionale Wertschöpfung, Gewässerbelebung, Energieeffizienz,<br />

Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. In der Säule „eku idee“ können Ideen<br />

für Projekte eingereicht werden. Bewerbungen für bereits abgeschlossene Projekte sind in der<br />

Säule „eku erfolg“ möglich. Voraussetzung ist in beiden Säulen, dass die Projektaktivitäten in Sachsen<br />

erbracht wurden.<br />

Über die Vergabe der Preisgelder in Höhe von 2.500 bis 20.000 Euro wird Ende des Jahres <strong>2022</strong> entschieden.<br />

Ein Fachgremium wertet die Bewerbungen hinsichtlich: Umwelt- und Klimaschutzwirkungen,<br />

Innovationscharakter, Modellcharakter und Vorbildwirkung, Regionalität und Stärkung regionaler<br />

Wertschöpfungsketten, soziale und ökonomische Wirkungen, Kooperation und Projektplanung.<br />

Insgesamt stehen rund 1,5 Millionen Euro für Preise zur Verfügung.<br />

Informationen, Bewerbung: https://www.eku.sachsen.de<br />

■ Tag des Wassers in Rennersdorf<br />

Mit dem StartupCamp Lausitz bietet das Gründerökosystem StartUp Lausitz in Kooperation mit der<br />

IHK Dresden wieder eine umfassende Starthilfe für Existenzgründungen. Vom 29. April bis 02. Mai<br />

können Gründungswillige und Jungunternehmer im StartupCamp Lausitz in Görlitz und Zittau Fragen<br />

für ihre Geschäftsidee klären. Die Teilnahme inklusive Übernachtung und Verpflegung ist kostenlos.<br />

Die Plätze sind begrenzt. Interessierte können sich anmelden und für das Camp bewerbenunter:<br />

https://www.dresden.ihk.de/D114821<br />

Parallel findet am 30. April im Energy Co-Working-Space in Görlitz in Kooperation mit der<br />

Gründerakademie der Hochschule Zittau/Görlitz der Workshshop „Unternehmerpersönlichkeit“<br />

statt. Dieser bietet unter anderem Antworten auf Fragen zu Grundlagen der Kommunikation,<br />

Kennenlernen der eigenen Persönlichkeit, typgerechte Führung von Mitarbeitern sowie<br />

Entwicklung von Strategien, wie ein Unternehmen idealtypisch aufgebaut werden kann. Die Teilnahme<br />

ist kostenlos. Anmeldung auf:<br />

https://www.hszg.de/studium/karriereservice/gruenderakademie<br />

Ansprechpartner: Matthias Hoyer, G 03581 4212-31, E-Mail: hoyer.matthias@dresden.ihk.de<br />

■ FrühlingsBühne im Schloss<br />

Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf<br />

Foto: Landestalsperrenverwaltung Sachsen / Albrecht Holländer<br />

Das Neue Schloss im Muskauer Park wird vom 1. bis 3. April <strong>2022</strong> erstmals Gastgeber für die FrühlingsBühne.<br />

Das dreitägige Musikfest bringt ein abwechslungsreiches Programm mit Konzerten und<br />

Kinderprogramm, von Open-air-Aktionen bis zum Tangotanznachmittag. Das Schloss selbst erwacht<br />

an diesem Wochenende aus dem Winterschlaf.<br />

Los geht es am Freitag um 19.30 Uhr am Alten Schloss mit Begrüßung und Wassermusik. Um 20 Uhr<br />

folgt im Festsaal des Neuen Schlosses ein musikalisches Feuerwerk mit der Serkowitzer Volksoper.<br />

Mit Charme und Albernheit, Ernsthaftigkeit und Wortwitz, immer aber mit ungestümer Musizierkunst<br />

wird die oft abgehoben scheinende Kunstform Oper fürs Volk zurückerobert. Um 22 Uhr<br />

wird der Schlosshof illuminiert.<br />

Am Samstag wird es am und im Neuen Schloss ganztägig Veranstaltungen für die ganze Familie<br />

geben mit Puppenspiel um 11 Uhr, Hofmusik um 15.30 Uhr, Kammeroperette um 16 Uhr und Konzert<br />

mit der Serkowitzer Volksoper um 20 Uhr.<br />

Am Sonntag endet das Musikfest im Neuen Schloss. Um 11 Uhr findet ein Familienkonzert statt, um<br />

15 Uhr gibt es Barockmusik und um 17 Uhr eine Tango-Konzertperformance mit dem Duo Tango<br />

Amoratado und dem polnischen Meistertanzpaar Joanna Jabłońska und Piotr Bochiński. Jürgen<br />

Karthe, Bandoneon spielt mit Fabian Klentzke am Klavier schon seit vielen Jahren Tango Argentino.<br />

Sie interpretieren den Tango mit der Intensität einer Band und den Klangfarben eines Orchesters.<br />

Tickets: über www.reservix.de oder Touristik GmbH in Bad Muskau, Kirchplatz 5, G 035771 50492.<br />

FrühlingsBühne im Schloss <strong>2022</strong> ist eine Kooperation von tristan Production, der Stiftung „Fürst-<br />

Pückler-Park Bad Muskau“ und dem Förderverein „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ e. V.<br />

Die Landestalsperrenverwaltung lädt am 10. April, 10-15 Uhr, zu einem Tag der offenen Tür am<br />

Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf ein. Anlass ist der Weltwassertag, den die Vereinten Nationen<br />

seit mehr als 20 Jahren im März begehen.<br />

An diesem Tag gibt es einen Blick hinter die Kulissen. Dabei erklären die Fachleute, wie das Becken<br />

funktioniert, und beantworten Ihre Fragen. Nutzen Sie die Möglichkeit, bei einer Führung über<br />

den Damm und durch den Ökotunnel zu laufen. Auch sonst dreht sich an diesem Tag in Rennersdorf<br />

viel um das Thema Natur. Von Ponyreiten bis Lagerfeuer ist alles dabei, was draußen Spaß<br />

macht. Gewinnen Sie kleine Preise bei einer Quizwanderung entlang eines Teils des Skulpturenpfades.<br />

Speisen und Getränke können auf dem Gelände erworben werden.<br />

Ort: Hochwasserrückhaltebecken Rennersdorf, Am Eichler 1a, 02747 Berthelsdorf/OT Rennersdorf<br />

Tipp: Um 13 Uhr startet eine geführte Waldwanderung mit dem Förster. Anmeldung und Treffpunkt<br />

am Infostand.<br />

Hinweis: Bitte nutzen Sie nur die ausgewiesenen Parkplätze. Es sind einige Strecken zu Fuß zurückzulegen,<br />

denken Sie daher bitte an festes Schuhwerk.<br />

Für die Veranstaltung gelten die aktuellen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.<br />

Diese und weitere Informationen finden Sie auf www.wasserwirtschaft.sachsen.de unter „Veranstaltungen“.<br />

Hamtske łopjeno<br />

wokrjesa Zhorjelca<br />

11


INFORMATIONEN<br />

■ Ostern im KiEZ Querxenland<br />

■ Rücknahmesystem PAMIRA<br />

Leere Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssigdüngern werden kostenlos<br />

an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zurückgenommen. Die Sammelstelle<br />

bei der BayWa AG Reichenbach Agrar Vertrieb, Paulsdorfer Straße 6, 02894 Reichenbach/O.L.,<br />

G 035828 776241, ist vom 15.-17.08.<strong>2022</strong> und am 03.11.<strong>2022</strong>, 7 bis 16 Uhr, geöffnet.<br />

Weitere Termine und Informationen unter www.pamira.de<br />

■ GOODBYE HATESPEECH!<br />

Jugendliche aktiv im Umgang mit Hass<br />

■ Saisonstart im Osterhasenpostamt<br />

Die ersten Briefe sind schon da. Im Kinder- und Jugenderholungszentrum Querxenland in Seifhennersdorf<br />

(KiEZ Querxenland) verschicken Olli Osterhase und seine Hasenhelfer bis Gründonnerstag<br />

wieder Ostergrüße. Seit mehr als zehn Jahren beantworten die „Hasen“ in der Osterzeit Briefe aus<br />

aller Welt. Der weiteste Brief erreichte sie einst von den Philippinen. „Besonders wichtig ist es, dass<br />

die Kinder ihre Absender-Adresse gut lesbar auf dem Brief notieren“, so Olli Osterhase. Wer den<br />

Osterhasen ein paar Grüße senden möchte, schreibt bis zum 14.04.<strong>2022</strong> an das:<br />

Oberlausitzer Osterhasenpostamt<br />

Viebigstraße 1<br />

02782 Seifhennersdorf<br />

Der Osterhase auf Facebook: https://www.facebook.com/OberlausitzerOsterhasenpostamt/<br />

■ Osterfest für die ganze Familie<br />

Das KiEZ Querxenland lädt am 3. April, 12 bis 17 Uhr, wieder zur „Osterhasenwerkstatt“ ein. Der<br />

Oberlausitzer Osterhase Olli Osterhase und seine Hasenhelfer haben wieder ein kunterbuntes Programm<br />

mit Spiel und Spaß für die ganze Familie zusammengestellt. Das Angebot reicht von Oster-<br />

Basteleien, einer Ostereiersuche, Osterhasen-Wettspielen bis hin zur Briefmarken- und Postkartenausstellung<br />

mit österlichen Motiven, buntem Bühnenprogramm, Laufradparcours und vielem mehr.<br />

Für das leibliche Wohl wird mit vielen Köstlichkeiten gesorgt. Der Eintritt ist kostenlos.<br />

■ Veranstaltungen Schlesisch-<br />

Oberlausitzer Museumsverbund<br />

Schloss Königshain<br />

Ausstellung „Elegant und Provokativ“, bis 22.05.<strong>2022</strong><br />

Ausstellung „Geheimer Garten“ – VIA REGIA – Stipendiatin Dagmar Zehnel , 9. April – 1. Mai<br />

Schloss Krobnitz<br />

Ausstellung „Kleidergeschichten“, bis 26. Juni <strong>2022</strong><br />

Ausstellung „Der kleine Lord“, 03. April – 11. Dezember<br />

Dorfmuseum Markersdorf<br />

Ausstellung „Viele Jahre, viele Hände…“, bis 6. November<br />

Dauerausstellung Bäuerliches Leben vor 100 Jahren<br />

AckerbürgerMuseum Reichenbach<br />

Dauerausstellung Alltag für Ackerbürger<br />

Veranstaltungen:<br />

27. März Kammerkonzert / 16.00 Uhr/ Schloss Krobnitz<br />

3. April Vernissage „Der kleine Lord“ / 14.00 – 17.00 Uhr / Schloss Krobnitz<br />

9. April Öffentlicher Vortrag „Der kleine Lord“ / 15.00 Uhr/ Schloss Krobnitz<br />

9. April Vernissage „Geheimer Garten“ / 14.30 Uhr/ Schloss Königshain<br />

14. April After Work „Elegant und Provokativ“ / 18.30 Uhr / Schloss Königshain<br />

17. April Ostersonntag auf dem Bauernhof / 14.00 – 17.00 Uhr / Dorfmuseum Markersdorf<br />

18. April Familienführung „Der kleine Lord“/ 14.00 Uhr / Schloss Krobnitz<br />

19. April „Alles Farbe“ mit Dagmar Zehnel / 14.00 – 16.00 Uhr /Schloss Königshain<br />

20. April Bauernrallye in den Osterferien / 13.00 – 15.00 Uhr/ Dorfmuseum Markersdorf<br />

22. April „Zeigt her eure Kleider“ – Osterferien auf Schloss Krobnitz / 13.00 – 15.00 Uhr<br />

23. April Offenes Atelier mit Dagmar Zehnel / 14.00 – 17.00 Uhr/ Schloss Königshain; 15.00 Uhr Führung<br />

zur Ausstellung „Geheimer Garten“<br />

Anmeldungen: G 03581 3290135, E-Mail: bildung@museumsverbund-ol.de<br />

www.museum-oberlausitz.de<br />

Die Aktion Zivilcourage e.V. bildet mit dem Projekt „Goodbye Hate Speech“ interessierte Jugendliche<br />

zu Workshopleiter/-innen aus und macht es ihnen möglich, sich in der Schule mit den Themen<br />

Fake News, Hate Speech und Online-Extremismus zu beschäftigen. Ziel ist, junge Menschen auf die<br />

Herausforderungen in der modernen Netzwelt vorzubereiten. Alle Beteiligten erwerben inhaltliches<br />

Wissen und methodische Kompetenzen, die sie auf Augenhöhe an Gleichaltrige weitergeben.<br />

In einer dreitägigen Ausbildung vom 22. bis 24. September <strong>2022</strong> beschäftigen sich die Teilnehmenden<br />

intensiv mit den Inhalten des Workshops und besuchen ein Modul zum Thema Moderation, bei<br />

dem sie lernen, wie man eine Diskussion leitet und was es beim Sprechen vor einer Gruppe zu beachten<br />

gilt. Nach dem Motto „Helfen statt Haten“ wird der Hassrede im Klassenchat, Falschnachrichten<br />

im Internet und Online-Extremismus goodbye gesagt. Die Ausbildung richtet sich an Jugendliche<br />

im Alter von 13 - 20 Jahren im Landkreis Görlitz. Die Teilnahme inklusive Unterbringung<br />

und Vollverpflegung ist für den gesamten Zeitraum kostenfrei.<br />

Weitere Informationen unter www.demokratie-leben-landkreisgr.de<br />

Die Peer-Ausbildung ist ein Angebot des Aktion Zivilcourage e.V., G 03501 4629070 oder E-Mail:<br />

m.ueberlein@aktionzivilcourage.de<br />

■ Erlebnisreich und unterhaltsam<br />

Die 19. KONVENT’A, diesmal OPEN AIR im Messepark Löbau<br />

Traditionell findet am letzten Aprilwochenende die KONVENT’A auf<br />

dem Löbauer Messegelände statt. Am 23. und 24. April öffnen sich<br />

um 10 Uhr die Türen. An beiden Messetagen präsentieren sich viele<br />

interessante Aussteller aus unterschiedlichen Bereichen den Besuchern.<br />

Natürlich sind auch wieder die Autohäuser mit den neusten<br />

Modellen dabei. Die „Foodmeile am Zuckerturm“ mit speziellen<br />

Köstlichkeiten und das bunte Programm speziell für Familien und<br />

Kinder sind die Highlights in diesem Jahr. Am besten den Termin schon mal notieren und einfach<br />

reinschauen.<br />

Weitere Infos demnächst auf: www.messepark-loebau.de<br />

■ Naturschutzstation<br />

„Östliche Oberlausitz“ e.V.<br />

26. März, 19 Uhr, in Niederspree; Vortrag: Waschbär, Mink und Marderhund – Wo sind unsere Wasservögel<br />

hin?<br />

30. März, 19 Uhr, in Förstgen; Vortrag: Artenreiche Wiesen als wertvolles Kulturerbe - Entstehung<br />

und Erhalt<br />

02. April, 9-13 Uhr, in Niederspree; Frühlingsspaziergang (ca. 4 km) für die ganze Familie: Was<br />

summt und brummt denn da auf den Wiesen?<br />

02. April, 19 Uhr, in Niederspree; Vortrag: Libellen<br />

09. April, 8.30-12.30 Uhr, in Niederspree; Exkursion (ca. 5 km): Froschkonzert - auf den Spuren der<br />

Froschhochzeit<br />

09. April, 9-12 Uhr, in Förstgen; Praktisches Angebot: Tipps für einen insektenfreundlichen Garten<br />

13. April,19 Uhr, in Förstgen; Gesprächsrunde: Fressen für die Artenvielfalt – Beweidung und Naturschutz<br />

19.- 22. April, 7-16 Uhr, in Förstgen; Ferienwoche: Amphibiencamp (für 8-14-Jährige)<br />

22. April, 14-18 Uhr, in Förstgen; Lämmertag im Schafstall (für die ganze Familie)<br />

29. April, 20 Uhr, in Förstgen; Exkursion mit Fledermausexperte Arndt Hochrein<br />

30. April, 13-17 Uhr, Förstgen, Mühlenweg 3; Eröffnung alte Wassermühle<br />

Informationen/Anmeldung: E-Mail: umweltbildung@naturschutzstation-oestliche-oberlausitz.de<br />

oder G 035893 508571, www.naturschutzstation-oestliche-oberlausitz.de<br />

Naturschutzstation Förstgen, Dorfstr. 36, 02906 Förstgen<br />

Schloss Niederspree, Nieder-Spree 6, 02923 Hähnichen<br />

12<br />

Ausgabe <strong>159</strong> / 23. März <strong>2022</strong><br />

Landkreis-Journal | Amtsblatt Landkreis Görlitz

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