Bitte klicken Sie hier, um die Ausgabe als - Landespersonalvertretung
Bitte klicken Sie hier, um die Ausgabe als - Landespersonalvertretung
Bitte klicken Sie hier, um die Ausgabe als - Landespersonalvertretung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Dienstrecht<br />
Amtsverschwiegenheit<br />
von<br />
Gottfried Feiertag<br />
Be<strong>die</strong>nstete sind gegenüber jedermann über alle<br />
Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet, <strong>die</strong><br />
ausschließlich aus der <strong>die</strong>nstlichen Tätigkeit bekannt<br />
geworden sind und deren Geheimhaltung geboten<br />
ist<br />
– im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen<br />
Ruhe, Ordnung und Sicherheit,<br />
– im Interesse der <strong>um</strong>fassenden Landesverteidigung,<br />
– im Interesse der auswärtigen Beziehungen,<br />
– im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts,<br />
– zur Vorbereitung einer Entscheidung oder<br />
– im überwiegenden Interesse der Parteien<br />
Die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit besteht<br />
auch nach Auslösung des Dienstverhältnisses.<br />
Be<strong>die</strong>nstete, <strong>die</strong> eine Ladung zur Aussage vor Gericht<br />
bzw. einer Verwaltungsbehörde erhalten, haben<br />
<strong>die</strong>s zu melden, wenn davon auszugehen ist,<br />
dass dabei Punkte der Amtsverschwiegenheit unterliegen<br />
könnten.<br />
Über eine Befreiung von der Amtsverschwiegenheit<br />
entscheidet <strong>die</strong> Landesregierung. <strong>Sie</strong> hat dabei das<br />
Interesse an der Geheimhaltung gegen das Interesse<br />
an der Aussage abzuwägen, wobei der Zweck<br />
des Verfahrens sowie der dem Be<strong>die</strong>nsteten allenfalls<br />
drohende Schaden zu berücksichtigen sind.<br />
Die Landesregierung kann <strong>die</strong> Befreiung unter der<br />
Voraussetzung aussprechen, dass <strong>die</strong> Öffentlichkeit<br />
von dem Teil der Aussage, der den Gegenstand der<br />
Befreiung bildet, ausgeschlossen wird.<br />
Lässt sich hingegen aus der Ladung nicht erkennen,<br />
dass der Gegenstand der Aussage der Amts-<br />
verschwiegenheit unterliegen könnte und stellt sich<br />
<strong>die</strong>s im Laufe der Vernehmung heraus, so ist <strong>die</strong> Beantwortung<br />
weiterer Fragen zu verweigern. Hält <strong>die</strong><br />
Behörde <strong>die</strong> Aussage für erforderlich, so hat sie <strong>die</strong><br />
Befreiung von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit<br />
zu beantragen.<br />
Sollten <strong>Sie</strong> weiterführende Informationen benötigen,<br />
können <strong>die</strong>se in den Dienstanweisungen (Normerlässen)<br />
01-03/00-1050 Amtsverschwiegenheit<br />
und 01-03/00-1100 Befreiung von der Amtsverschwiegenheit,<br />
nachgelesen werden.<br />
Insbesondere sind auch nachlesbar, welche Inhalte<br />
eine Meldung an den Dienstgeber zu enthalten hat.<br />
Für Fragen stehen Ihnen natürlich auch gerne <strong>die</strong><br />
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie <strong>die</strong> Personalvertreterinnen<br />
und Personalvertreter zur Verfügung.<br />
Wir gratulieren!<br />
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung<br />
vom 14. Febraur 2011 Herrn Dipl. Ing. Martin<br />
Faber, Direktor der Landwirtschaftlichen Fachschule<br />
Poysdorf, den Berufstitel „Oberstu<strong>die</strong>nrat“<br />
und Herrn Inspektionsrat Klaus Benesch,<br />
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, den Berufstitel<br />
„Regierungsrat“ verliehen.<br />
4 Der Niederösterreichische Landesbe<strong>die</strong>nstete