Köpke, Matthias - Rechtsgutachten zum Esausegen und zur Impfpflicht vom 11.08.2022
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Nicht-Katholiken und Regimegegner gleichermaßen umzubringen und das Land von „Ketzern“ zu
säubern. Damit wurden die römisch-katholischen Inquisitionsgesetze umgesetzt, die im Konzil
zu Trient unter Papst Paul III. 1545 beschlossen wurden und noch heute gelten, wie Papst Johannes
XXIII. auf dem 2. Vatikanischen Konzil 1963 erklärte und Papst Johannes Paul II. bekräftigte. Diese
Inquisitionsgesetze sind über das Reichskonkordat auch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.
Damals betrachtete sich die röm.-kath. Kirche als das wahre „neue Israel“ und von Gott (Jahweh)
auserwählt und im Bunde. Die Juden als „altes Israel“ hätten keinen Bund mehr mit Gott und wären
von diesem verworfen weil sie den Messias Jesus Christus gekreuzigt und getötet haben. Der Katholik
Adolf Hitler wurde bis heute nicht von seiner römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und „sein“
Werk „Mein Kampf“ auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt.
Das „Kanonische Recht“ – das „Jus canonicum“ – betrifft nämlich nicht etwa nur kirchliche
Angelegenheiten, wenn es auch bisher nur auf diese Anwendung fand. Das „Corpus juris canonici“
enthält sehr viele Bestimmungen und Vorschriften straf-, zivil- und staatsrechtlicher Art. Es handelt
sich dabei um Gebiete, die seit langer Zeit bereits den Staatsgesetzen und der bürgerlichen Gesetzgebung
vorbehalten sind. 64 Als das Kanonische Recht einst in Deutschland aufgenommen wurde,
geschah dies auf Grund der mittelalterlichen Autorität der Kirche. Es beruht auf sehr anfechtbaren
Konzilsbeschlüssen, auf willkürlichen päpstlichen Bestimmungen, ja sogar auf gefälschten Urkunden,
wie jener berüchtigten Sammlung des Isidorus Mercator bzw. Peccator, die sog. „Pseudo-Isidorischen
Dekretalien“. Aber die längst erwiesene Tatsache dieser Fälschung – sie ist bereits im 15. Jahrhundert
nachgewiesen worden und seitdem erhärtet – beeindruckt die Kirche nicht weiter. Der katholische
Dogmatiker Schreben verstieg sich sogar – in die Enge getrieben – zu der kaum glaublichen Erklärung,
dass selbst unechten Dokumenten, wie den pseudo-isidorischen Dekretalen, „übernatürliche
Authentie“ zukomme, sobald sie einmal von der Kirche angenommen seien! (M. Schreben:
„Handbuch der kath. Dogmatik“, Freiburg 1873, 1. Band, Nr. 356.)
10.15. Ein Praxisbeispiel zum Esau-Segen
Vier Zeilen der Bibel retten die Völker 65
Dr. Mathilde Ludendorff berichtete in einem Schreiben vom 28.08.1952 an die Zeitschrift Der Weg
(Buenos Aires):
„Den vier Jahren Spruchkammerverfolgung gingen eineinhalb Jahre voraus, in denen ich von allen
möglichen Sektionen der Demokratie der USA vernommen wurde, während die Security Police gar
manches Mal mit dem Auto schon vor der Tür stand, um mich nötigenfalls abzuführen. So kam denn auch
einmal ein Mann, dem der Hass gegen mich nur so aus den Augen sprühte und der mit Hilfe eines sehr
starken Stimmaufwandes hoffte, mich verängstigen zu können.
–,Wollen Sie alles verantworten, was Sie in der Zeitschrift „Am Heiligen Quell“ veröffentlicht
haben?’
fragte er drohend.
,Natürlich, es steht ja auch mein Name dabei.’
Darauf wurden mir Stellen aus Artikeln vorgelesen, die offenbar als ein großes Verbrechen angesehen
wurden, und als ich dabei völlig ruhig blieb, kam die Frage nicht gesprochen, sondern geschrien:
– ,Wissen Sie denn gar nicht, was Ihnen bevorsteht?‘ –
,O doch, ich habe ja schon ein ganzes Jahr hindurch den herrlichen Freiheitsgeist der
Demokratie der USA kennengelernt und weiß recht wohl, was mir bevorsteht, aber ich begreife
Sie überhaupt nicht.‘
– ,Was fällt Ihnen ein?‘ –
,Ja, möchten Sie nicht hören, weshalb Sie mir so unbegreiflich sind? Wenn ich mich nicht sehr
irre, sind Sie doch Jude. Und ich möchte darauf wetten, daß Sie orthodoxer Jude sind, deshalb
begreife ich gar nicht weshalb Sie so mit mir verfahren! Sie wissen doch so gut wie ich, dass Isaak,
der von Ihrem Gott Jahweh selbst vor dem Opfertod behütet wurde, in allen seinen Worten so
maßgebend und unantastbar ist wie Ihr Gott Jahweh selbst.’
64 Siehe auch Teil I die Punkte 5. „Das Reichskonkordat von 1933 und seine gegenwärtigen Auswirkungen“ und 5.1. „Das
Verhältnis von Kirche und Staat“.
65 Quelle: „Jüdischer Glaube gestaltet Realpolitik“. Unter dieser Überschrift erschien 1952 ein Sonderdruck im Verlag Hohe Warte,
der zwei Abhandlungen von Frau Dr. Mathilde Ludendorff umfasste. Einer davon ist hier neu abgedruckt.
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