TV_Eckersmühlen_DJK_Weinsfeld_180922
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bayerischer Fußball-Verband e. V.
Kreis Neumarkt/Jura
27.07.2022 - Ein weiterhin hohes Infektionsgeschehen, dazu die bayernweit staatlich
vorgeschriebene Pflicht zur Quarantäne: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-
Verbandes (BFV) hat aufgrund der pandemischen Situation und der staatlichen
Verfügungslage seinen sogenannten „Corona"-Paragrafen der Spiel- und Jugendordnung
aktiviert. Demnach ist es auch in der Saison 2022/23 möglich, Partien aufgrund von
SARS-CoV-2-Fällen im Kader abzusetzen.
„Aufgrund der Tatsache, dass die staatliche Anordnung bei einer Infektion mit dem
Corona-Virus unverändert eine Quarantäne von mindestens fünf bis maximal zehn
Tagen fest vorschreibt, ist die Voraussetzung für die Aktivierung der von uns
geschaffenen und etablierten Regelungen gegeben. Mit dem Beschluss ist es den
Vereinen möglich, bei Nicht-Erreichen der Mannschaftsstärke aufgrund von Corona-
Fällen Spiele abzusagen", sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die „Corona-
Taskforce" beim BFV leitet. Grundvoraussetzung ist die Vorlage der entsprechend
anerkannten positiven Test-Nachweise (z. Bsp. offizielle Teststation, Apotheke, Test-
Zentrum).
Bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren gilt von den Bayernligen abwärts,
dass Partien dann auf Antrag abgesetzt werden können, wenn die Normzahl der
vorgeschriebenen Spieler*innen zuzüglich vier Ersatzspieler*innen (bei Junior*innen
zwei Ersatzspieler*innen) nicht erreicht wird. Bei der Spielform „Elf gegen Elf" sind es
demnach beispielsweise 15 Akteure, im „Sieben gegen Sieben" dementsprechend neun.
Die maßgebliche Spieler*innenzahl ermittelt sich aus den auf den Spielberichtsbögen
stehenden Spieler*innen mit Spielrecht für den jeweiligen Verein der bisher
ausgetragenen Spiele der laufenden Saison, maximal jedoch der letzten vier Spiele.
Sollte die jeweilige Mannschaft noch kein Spiel absolviert haben, so zählt zur Ermittlung
der Spielfähigkeit eines Teams die vor dem ersten Spiel erstellte Spielberechtigungsliste.
Für die Regionalliga Bayern ist indes gemäß §43 der Regionalligaordnung grundsätzlich
die Spielberechtigungsliste maßgebend. Hier müssen wenigstens 16 Akteure
einsatzbereit sein - darunter mindestens zwei Torhüter.
(Quelle: w w w .b fv.d e)