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HWMG_6-2022

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Wie oft darf eigentlich nachgebessert werden?

Klimaneutrales Fliegen am MGL gestartet

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diesbezüglich

in einer aktuellen Entscheidung

(Urteil vom 23.02.2022 – 12 U 540/19)

nochmals die bisherige Rechtsprechung

bestätigend ausgeführt. Es kann als Anhaltspunkt

davon ausgegangen werden,

dass bereits zwei gescheiterte Nachbesserungsversuche

eine Nacherfüllung durch

den Auftragnehmer unzumutbar machen.

Der Sachverhalt

Die Prozessparteien streiten über die

Rückabwicklung und den Schadensersatz

nach dem Einbau eines Glasfaser-Kunststoffpools.

Das Becken bekam nach der

Abnahme der Leistung des Auftragnehmers

Blasen und Risse an der Oberfläche

der Beschichtung.

Nach erfolgter Mängelrüge wurden von

Seiten des Auftragnehmers insgesamt drei

Nachbesserungsversuche unternommen,

welche allesamt scheiterten. Daraufhin

hat der Auftraggeber den Rücktritt vom

Vertrag erklärt und verlangt in der Folge

Eine in der Baurechtspraxis äußerst relevante und immer wieder

aufkommende Thematik stellt die Frage nach der zumutbaren

Häufigkeit von erfolglosen Nachbesserungsversuchen durch den

Auftragnehmer dar.

Autor: Andreas Hammelstein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Korn Vitus Rechtsanwälte – die Fachanwaltskanzlei,

Tel. 02161 9203-13, ha@KornVitus.de

die Kosten für den beabsichtigten Einbau

eines neuen Schwimmbeckens eines anderen

Herstellers. Mit Erfolg?

Die Entscheidung

Ja! Der Rücktritt erfolgte zu Recht. Und

auch der Schadensersatzanspruch greift

durch. Das OLG Stuttgart geht zunächst

zutreffend davon aus, dass die Parteien einen

Werkvertrag (und keinen Kaufvertrag)

geschlossen haben, da es sich vorliegend

um die Errichtung eines Bauwerks handelt.

Sodann setzt sich das OLG Stuttgart mit

der Frage auseinander, ob eine weitergehende

Nacherfüllung noch zumutbar war.

Diesbezüglich zieht das OLG Stuttgart §

440 S. 2 BGB heran, welcher eigentlich

für das Kaufrecht gilt, und führt aus, dass

auch bei einem Werkvertrag grundsätzlich

davon ausgegangen werden kann, dass

zwei gescheiterte Nachbesserungsversuche

weitere Fristsetzungen entbehrlich und

eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer

unzumutbar machen.

Das Fazit

Zutreffend kommt das OLG Stuttgart zu

einer jedenfalls analogen Anwendung von

§ 440 S.2 BGB auch für das Werkvertragsrecht.

Im Ergebnis bedeutete dies, dass

auch im Werkvertragsrecht zwei gescheiterte

Nachbesserungsversuche grundsätzlich

als Fehlschlag gewertet werden

müssen und eine weitere Nachbesserung

nicht als zumutbar anzusehen ist.

Nachbesserungsarbeiten sind für den Auftragnehmer

stets unbefriedigend, da diese

nicht entlohnt werden. Gleichwohl sollte

er größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf

Nachbesserungsarbeiten walten lassen. Im

vorliegenden Fall hätte der Auftragnehmer

dafür sorgen müssen, dass von Anfang an

die Ursachen der Blasenbildung ermittelt

und dauerhaft abgestellt werden. Dies

spart letztendlich Zeit und Geld.

Der Flughafen Mönchengladbach beschäftigt sich intensiv mit zukunftsfähigen und nachhaltigen

Antrieben und Konzepten in der Luftfahrt. Mitte November drehte erstmals ein Elektroflugzeug am

MGL seine Platzrunden.

Forschungsprojekte zu elektrischen Flugtaxis

und alternativen Antriebstechnologien

in der Luftfahrt, eine ideale luft- und

bodenseitige Infrastruktur, Potenzialflächen

für ein innovatives Luftfahrtcluster,

ein vom Land NRW gefördertes Batterieladegerät

und grüner Strom aus eigener

Photovoltaikanlage, Know-how und

Kooperationspartner aus Politik, Wissenschaft

und Luftfahrtbranche: Als Reallabor

für CO 2

-neutrales Fliegen liefert der MGL

Antworten auf die drängende Frage nach

nachhaltiger Mobilität.

Startpunkt: SkyCab

Bereits seit 2019 forscht der Flughafen

Mönchengladbach im Rahmen des

vom BMVI geförderten Projekts SkyCab

unter der Leitung der FH Aachen zu den

Chancen und notwendigen Innovationen

für Lufttaxis in der Region Euregio Rhein

Maas. Der Nutzen solcher wendigen elektrischen

Fluggeräte steht außer Frage. Sie

bringen Menschen klimaneutral zum Geschäftstermin,

liefern lebensnotwendige

Medikamente oder evakuieren Menschen

aus schwer zugänglichen Gebieten.

Jetzt haben die FH Aachen und der MGL

ihre Zusammenarbeit beim Themenfeld

elektrisches Fliegen verstärkt und den

ersten Testflug mit einem manntragenden

Elektroflugzeug von Aachen nach Mönchengladbach

erfolgreich realisiert. Die

Die MGL-Geschäftsführer Andreas Ungar (l.) und Dr. Ulrich Schückhaus (r.) sowie SkyCab-Projektleiter und

Pilot David Osten freuen sich über die gelungene Premiere des ersten Elektroflugs am Flughafen Mönchengladbach

– Foto: MGL/Carlos Albuquerque

Strecke eignet sich aufgrund von Distanz

und Batterie-Reichweite gut und liefert

in einem dichten Ballungsraum zudem

aussagekräftige Ergebnisse für spätere

Einsatzgebiete elektrischer Fluggeräte wie

SkyCab. Unterstützt wird das Vorhaben

vom Land NRW, das das eingesetzte Elektroflugzeug

der Westflug Flight Training

GmbH & Co. KG (Velis Electro des slowenischen

Herstellers Pipistrel) fördert. Velis

Electro ist das erste Elektroflugzeug der

Welt mit einer Zulassung von der Europäischen

Agentur für Flugsicherheit (EASA).

Die zweisitzige Maschine entspricht mit

zehneinhalb Metern Spannweite der

Dimension des künftigen SkyCabs.

Infrastruktur:

elektrisch aufgerüstet

Elektrische Mobilität braucht die entsprechende

Ladeinfrastruktur. Daher hat die

Bezirksregierung auch ein Batterieladegerät

gefördert, das Anfang November am

Flughafen Mönchengladbach installiert

wurde. Ziel ist es, NRW zu einem Hub für

grüne Mobilität und elektrisches Fliegen

auszubauen. Der Flughafen Mönchengladbach

geht hier als Teil des landesweiten

Ladenetzes mit großen Schritten voran

und speist das Elektroladegerät mit eigenem

grünem Photovoltaik-Strom.

VOLLE PULLE

WEIHNACHTEN!

Wir wünschen Ihnen eine

frohe Weihnachtszeit und

freuen uns auf Ihren Besuch!

WEIHNACHTEN

IM HANDELSHOF

Handelshof

Mönchengladbach

Rönneterring 12

41068 Mönchengladbach

Tel. 02161/954-0

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Sie Ihren Gewerbenachweis und Personalausweis mit.

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