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Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall - BFW Bad ...

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Tipps vom Rechtsexperten<br />

Dr. Frank Bräutigam, M<strong>oder</strong>ator<br />

„ARD-Ratgeber Recht“<br />

2.Chance: Viele Menschen verlieren <strong>in</strong><br />

Folge e<strong>in</strong>er langwierigen Erkrankung<br />

ihren Arbeitsplatz. Welche Möglichkeiten<br />

hat der Gesetzgeber geschaffen, damit<br />

Betroffene e<strong>in</strong>e neue Chance im Arbeitsleben<br />

bekommen?<br />

Dr. Frank Bräutigam: Für kranke bzw. von<br />

Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Menschen hat der<br />

Gesetzgeber Hilfen vorgesehen, damit sie ihren<br />

Arbeitsplatz erst gar nicht verlieren <strong>oder</strong><br />

schnell e<strong>in</strong>en neuen f<strong>in</strong><strong>den</strong>. Dieser Rechtsanspruch<br />

f<strong>in</strong>det sich im Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) IX, § 33: Da<strong>nach</strong> s<strong>in</strong>d für Betroffene<br />

Hilfen zur Erhaltung <strong>oder</strong> Erlangung e<strong>in</strong>es<br />

Arbeitsplatzes e<strong>in</strong>schließlich Beratung und<br />

Vermittlung vorgesehen, e<strong>in</strong>e <strong>Beruf</strong>svorbereitung<br />

e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er erforderlichen<br />

Grundausbildung, e<strong>in</strong>e berufliche Anpassung<br />

und Weiterbildung <strong>oder</strong> e<strong>in</strong>e berufliche<br />

Ausbildung.<br />

Wie erhalten Betroffene diese Leistungen<br />

zur <strong>Rückkehr</strong> <strong>in</strong>s Arbeitsleben?<br />

Sie müssen e<strong>in</strong>en Antrag auf „Leistungen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben im S<strong>in</strong>ne des SGB<br />

IX“ stellen. Das können sie bei der Bundesagentur<br />

für Arbeit, <strong>den</strong> Trägern der Rentenversicherung,<br />

der gesetzlichen <strong>Unfall</strong>versicherung<br />

<strong>oder</strong> bei der öffentlichen Sozialhilfe<br />

und Jugendhilfe tun. Wer unsicher ist, wo er<br />

se<strong>in</strong>en Antrag stellen soll, kann sich bei <strong>den</strong><br />

Agenturen für Arbeit <strong>oder</strong> <strong>den</strong> Rentenversicherungsträgern<br />

beraten lassen.<br />

Es gibt e<strong>in</strong>e große Zahl von gesundheitlich<br />

e<strong>in</strong>geschränkten ALG II-Empfängern.<br />

Können diese auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jobcentern der<br />

ARGE e<strong>in</strong>en Antrag stellen?<br />

Ja. Auch die ARGEn s<strong>in</strong>d Leistungsträger für<br />

Maßnahmen zur beruflichen Reha, so legt<br />

es das SGB II, § 16 fest. In <strong>den</strong> meisten Fällen<br />

erstellt dann die Bundesagentur für Arbeit e<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>gliederungsplan mit konkreten Maß-<br />

2.Chance 2011/2<br />

Ihr gutes<br />

Recht!<br />

Arbeitslosigkeit und <strong>Krankheit</strong> s<strong>in</strong>d schwere Schicksalsschläge.<br />

Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen,<br />

damit Menschen <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er Erkrankung <strong>oder</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Unfall</strong><br />

wieder zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> Arbeitsmarkt f<strong>in</strong><strong>den</strong>. ARD-Rechtsexperte<br />

Dr. Frank Bräutigam beantwortet häufig gestellte Fragen:<br />

nahmen. Sie unterrichtet dann wiederum die<br />

ARGEn und die gewähren dann Leistungen<br />

wie z.B. die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.<br />

Das heißt: Auch Hartz-IV-Empfänger<br />

können e<strong>in</strong>en solchen Antrag stellen.<br />

Was müssen Betroffene bei der Antragstellung<br />

beachten?<br />

Der Antrag wird bei e<strong>in</strong>em Rehabilitationsträger<br />

gestellt. Der prüft, ob die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>e Förderung gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

Voraussetzung ist, dass e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung<br />

besteht, e<strong>in</strong>tritt <strong>oder</strong> droht, die m<strong>in</strong>destens<br />

6 Monate andauern wird, <strong>oder</strong> wegen der<br />

Beh<strong>in</strong>derung besondere Hilfen für <strong>Beruf</strong><br />

und Ausbildung notwendig s<strong>in</strong>d. Der Antragsteller<br />

selbst hat e<strong>in</strong>e Mitwirkungspflicht,<br />

d.h. er muss Term<strong>in</strong>e wahrnehmen<br />

und die erforderlichen Angaben zu se<strong>in</strong>er<br />

Person, Gesundheit sowie se<strong>in</strong>em beruflichen<br />

Werdegang machen. Außerdem<br />

muss er e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigungserklärung zur<br />

Entb<strong>in</strong>dung der Schweigepflicht der behandeln<strong>den</strong><br />

Ärzte vorlegen sowie se<strong>in</strong>e Sozialversicherungs<strong>nach</strong>weise.<br />

Was passiert, wenn der Antrag auf berufliche<br />

Reha abgelehnt wird?<br />

Dann kann der Betroffene <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Monats Widerspruch e<strong>in</strong>legen – entweder<br />

schriftlich <strong>oder</strong> persönlich bei der Widerspruchsstelle,<br />

wo se<strong>in</strong> Widerspruch dann<br />

niedergeschrieben wird. Grundsätzlich kann<br />

jeder, der mit se<strong>in</strong>em Bescheid nicht e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong><br />

ist, egal ob er bewilligt ist, <strong>oder</strong><br />

nicht, Widerspruch e<strong>in</strong>legen. Dann wird der<br />

Antrag nochmal geprüft und der Betroffene<br />

erhält e<strong>in</strong>en schriftlichen Widerspruchsbescheid.<br />

Gegen diesen kann er gegebenenfalls<br />

beim Sozialgericht Klage e<strong>in</strong>reichen.<br />

Ist e<strong>in</strong>e Kündigung im <strong>Krankheit</strong>sfall<br />

zwangsläufig – <strong>oder</strong> gibt es Möglichkeiten<br />

der E<strong>in</strong>gliederung?<br />

Dass jemandem gekündigt wird, weil er<br />

krank wird, ist nicht die Regel: Zwar kann<br />

e<strong>in</strong>e <strong>Krankheit</strong> Auslöser für e<strong>in</strong>e personenbed<strong>in</strong>gte<br />

Kündigung se<strong>in</strong>, aber die ist sozial<br />

nur dann gerechtfertigt, wenn die Entwicklungsprognose<br />

negativ ist und die krankheitsbed<strong>in</strong>gte<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung dem Betrieb<br />

nicht länger zugemutet wer<strong>den</strong> kann. Wenn<br />

dem Kranken gekündigt wird, dann müssen<br />

alle Überbrückungsmöglichkeiten und alle<br />

Möglichkeiten auf e<strong>in</strong>e andere Beschäftigung<br />

im Betrieb ausgeschlossen se<strong>in</strong>. Außerdem<br />

s<strong>in</strong>d Arbeitgeber <strong>nach</strong> SGB IX § 84 zum<br />

betrieblichen E<strong>in</strong>gliederungsmanagement<br />

ver pflichtet. Das heißt: S<strong>in</strong>d Beschäftigte<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres länger als 6 Wochen<br />

ununterbrochen <strong>oder</strong> wiederholt arbeitsunfähig,<br />

muss der Arbeitgeber geme<strong>in</strong>sam mit<br />

dem Personal- <strong>oder</strong> Betriebsrat und mit Zustimmung<br />

und Beteiligung des Betroffenen<br />

versuchen, die Ursachen der Erkrankungen<br />

zu beseitigen <strong>oder</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer entsprechend<br />

se<strong>in</strong>en gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen<br />

e<strong>in</strong>zusetzen. Dies gilt sowohl<br />

für länger andauernde Arbeitsunfähigkeit,<br />

als auch für häufige Kurzerkrankungen.<br />

Fragen Sie unsere<br />

Experten:<br />

Haben Sie Anspruch auf e<strong>in</strong>e berufliche<br />

Reha? Was müssen Sie tun,<br />

wenn e<strong>in</strong> Bescheid abgelehnt wird?<br />

Fragen rund um das Thema beantworten<br />

unsere Experten.<br />

Internet:<br />

www.zweite-chance.<strong>in</strong>fo<br />

Hotl<strong>in</strong>e:<br />

0800 / 222 000 3*<br />

*Montags bis freitags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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