Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall - BFW Bad ...
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Tipps vom Rechtsexperten<br />
Dr. Frank Bräutigam, M<strong>oder</strong>ator<br />
„ARD-Ratgeber Recht“<br />
2.Chance: Viele Menschen verlieren <strong>in</strong><br />
Folge e<strong>in</strong>er langwierigen Erkrankung<br />
ihren Arbeitsplatz. Welche Möglichkeiten<br />
hat der Gesetzgeber geschaffen, damit<br />
Betroffene e<strong>in</strong>e neue Chance im Arbeitsleben<br />
bekommen?<br />
Dr. Frank Bräutigam: Für kranke bzw. von<br />
Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Menschen hat der<br />
Gesetzgeber Hilfen vorgesehen, damit sie ihren<br />
Arbeitsplatz erst gar nicht verlieren <strong>oder</strong><br />
schnell e<strong>in</strong>en neuen f<strong>in</strong><strong>den</strong>. Dieser Rechtsanspruch<br />
f<strong>in</strong>det sich im Sozialgesetzbuch<br />
(SGB) IX, § 33: Da<strong>nach</strong> s<strong>in</strong>d für Betroffene<br />
Hilfen zur Erhaltung <strong>oder</strong> Erlangung e<strong>in</strong>es<br />
Arbeitsplatzes e<strong>in</strong>schließlich Beratung und<br />
Vermittlung vorgesehen, e<strong>in</strong>e <strong>Beruf</strong>svorbereitung<br />
e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er erforderlichen<br />
Grundausbildung, e<strong>in</strong>e berufliche Anpassung<br />
und Weiterbildung <strong>oder</strong> e<strong>in</strong>e berufliche<br />
Ausbildung.<br />
Wie erhalten Betroffene diese Leistungen<br />
zur <strong>Rückkehr</strong> <strong>in</strong>s Arbeitsleben?<br />
Sie müssen e<strong>in</strong>en Antrag auf „Leistungen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben im S<strong>in</strong>ne des SGB<br />
IX“ stellen. Das können sie bei der Bundesagentur<br />
für Arbeit, <strong>den</strong> Trägern der Rentenversicherung,<br />
der gesetzlichen <strong>Unfall</strong>versicherung<br />
<strong>oder</strong> bei der öffentlichen Sozialhilfe<br />
und Jugendhilfe tun. Wer unsicher ist, wo er<br />
se<strong>in</strong>en Antrag stellen soll, kann sich bei <strong>den</strong><br />
Agenturen für Arbeit <strong>oder</strong> <strong>den</strong> Rentenversicherungsträgern<br />
beraten lassen.<br />
Es gibt e<strong>in</strong>e große Zahl von gesundheitlich<br />
e<strong>in</strong>geschränkten ALG II-Empfängern.<br />
Können diese auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jobcentern der<br />
ARGE e<strong>in</strong>en Antrag stellen?<br />
Ja. Auch die ARGEn s<strong>in</strong>d Leistungsträger für<br />
Maßnahmen zur beruflichen Reha, so legt<br />
es das SGB II, § 16 fest. In <strong>den</strong> meisten Fällen<br />
erstellt dann die Bundesagentur für Arbeit e<strong>in</strong>en<br />
E<strong>in</strong>gliederungsplan mit konkreten Maß-<br />
2.Chance 2011/2<br />
Ihr gutes<br />
Recht!<br />
Arbeitslosigkeit und <strong>Krankheit</strong> s<strong>in</strong>d schwere Schicksalsschläge.<br />
Doch der Gesetzgeber hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen,<br />
damit Menschen <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er Erkrankung <strong>oder</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Unfall</strong><br />
wieder zurück <strong>in</strong> <strong>den</strong> Arbeitsmarkt f<strong>in</strong><strong>den</strong>. ARD-Rechtsexperte<br />
Dr. Frank Bräutigam beantwortet häufig gestellte Fragen:<br />
nahmen. Sie unterrichtet dann wiederum die<br />
ARGEn und die gewähren dann Leistungen<br />
wie z.B. die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
Das heißt: Auch Hartz-IV-Empfänger<br />
können e<strong>in</strong>en solchen Antrag stellen.<br />
Was müssen Betroffene bei der Antragstellung<br />
beachten?<br />
Der Antrag wird bei e<strong>in</strong>em Rehabilitationsträger<br />
gestellt. Der prüft, ob die Voraussetzungen<br />
für e<strong>in</strong>e Förderung gegeben s<strong>in</strong>d.<br />
Voraussetzung ist, dass e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung<br />
besteht, e<strong>in</strong>tritt <strong>oder</strong> droht, die m<strong>in</strong>destens<br />
6 Monate andauern wird, <strong>oder</strong> wegen der<br />
Beh<strong>in</strong>derung besondere Hilfen für <strong>Beruf</strong><br />
und Ausbildung notwendig s<strong>in</strong>d. Der Antragsteller<br />
selbst hat e<strong>in</strong>e Mitwirkungspflicht,<br />
d.h. er muss Term<strong>in</strong>e wahrnehmen<br />
und die erforderlichen Angaben zu se<strong>in</strong>er<br />
Person, Gesundheit sowie se<strong>in</strong>em beruflichen<br />
Werdegang machen. Außerdem<br />
muss er e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigungserklärung zur<br />
Entb<strong>in</strong>dung der Schweigepflicht der behandeln<strong>den</strong><br />
Ärzte vorlegen sowie se<strong>in</strong>e Sozialversicherungs<strong>nach</strong>weise.<br />
Was passiert, wenn der Antrag auf berufliche<br />
Reha abgelehnt wird?<br />
Dann kann der Betroffene <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Monats Widerspruch e<strong>in</strong>legen – entweder<br />
schriftlich <strong>oder</strong> persönlich bei der Widerspruchsstelle,<br />
wo se<strong>in</strong> Widerspruch dann<br />
niedergeschrieben wird. Grundsätzlich kann<br />
jeder, der mit se<strong>in</strong>em Bescheid nicht e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong><br />
ist, egal ob er bewilligt ist, <strong>oder</strong><br />
nicht, Widerspruch e<strong>in</strong>legen. Dann wird der<br />
Antrag nochmal geprüft und der Betroffene<br />
erhält e<strong>in</strong>en schriftlichen Widerspruchsbescheid.<br />
Gegen diesen kann er gegebenenfalls<br />
beim Sozialgericht Klage e<strong>in</strong>reichen.<br />
Ist e<strong>in</strong>e Kündigung im <strong>Krankheit</strong>sfall<br />
zwangsläufig – <strong>oder</strong> gibt es Möglichkeiten<br />
der E<strong>in</strong>gliederung?<br />
Dass jemandem gekündigt wird, weil er<br />
krank wird, ist nicht die Regel: Zwar kann<br />
e<strong>in</strong>e <strong>Krankheit</strong> Auslöser für e<strong>in</strong>e personenbed<strong>in</strong>gte<br />
Kündigung se<strong>in</strong>, aber die ist sozial<br />
nur dann gerechtfertigt, wenn die Entwicklungsprognose<br />
negativ ist und die krankheitsbed<strong>in</strong>gte<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung dem Betrieb<br />
nicht länger zugemutet wer<strong>den</strong> kann. Wenn<br />
dem Kranken gekündigt wird, dann müssen<br />
alle Überbrückungsmöglichkeiten und alle<br />
Möglichkeiten auf e<strong>in</strong>e andere Beschäftigung<br />
im Betrieb ausgeschlossen se<strong>in</strong>. Außerdem<br />
s<strong>in</strong>d Arbeitgeber <strong>nach</strong> SGB IX § 84 zum<br />
betrieblichen E<strong>in</strong>gliederungsmanagement<br />
ver pflichtet. Das heißt: S<strong>in</strong>d Beschäftigte<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres länger als 6 Wochen<br />
ununterbrochen <strong>oder</strong> wiederholt arbeitsunfähig,<br />
muss der Arbeitgeber geme<strong>in</strong>sam mit<br />
dem Personal- <strong>oder</strong> Betriebsrat und mit Zustimmung<br />
und Beteiligung des Betroffenen<br />
versuchen, die Ursachen der Erkrankungen<br />
zu beseitigen <strong>oder</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer entsprechend<br />
se<strong>in</strong>en gesundheitlichen E<strong>in</strong>schränkungen<br />
e<strong>in</strong>zusetzen. Dies gilt sowohl<br />
für länger andauernde Arbeitsunfähigkeit,<br />
als auch für häufige Kurzerkrankungen.<br />
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Experten:<br />
Haben Sie Anspruch auf e<strong>in</strong>e berufliche<br />
Reha? Was müssen Sie tun,<br />
wenn e<strong>in</strong> Bescheid abgelehnt wird?<br />
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