02.03.2023 Aufrufe

Sachwert Magazin 02/23

Was ist die Welt wert? So bewerten internationale Star-Investoren den Markt Wie Putins und Merkels Politik uns zum Verhängnis wurde | Auszug aus dem Buch »Russlands Werk und Deutschlands Beitrag« von Thomas Mayer Der Erfolg beginnt mit dem Warum |Tarik Yilmaz im Interview Vermögende Menschen suchen eine Problemlösung und kein Produkt | Thomas Hennings Krieg gegen das Bargeld | Marc Friedrich Die Kunst des Investments | Berthold Bauer-Karlic Das neue Maklerrecht | Helge Norbert Ziegler

Was ist die Welt wert? So bewerten internationale Star-Investoren den Markt
Wie Putins und Merkels Politik uns zum Verhängnis wurde | Auszug aus dem Buch »Russlands Werk und Deutschlands Beitrag« von Thomas Mayer
Der Erfolg beginnt mit dem Warum |Tarik Yilmaz im Interview
Vermögende Menschen suchen eine Problemlösung und kein Produkt | Thomas Hennings
Krieg gegen das Bargeld | Marc Friedrich
Die Kunst des Investments | Berthold Bauer-Karlic
Das neue Maklerrecht | Helge Norbert Ziegler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Immobilien<br />

Bilder: Cover: ImmobilienFachVerlag, Depositphotos / snowing<br />

dann die Provision an den Makler zu entrichten<br />

hat, wenn der Verkäufer seinen<br />

Teil bezahlt hat. Diese Regelung trifft aber<br />

gerade auf den Halbteilungsgrundsatz des<br />

Paragraf 656c BGB nicht zu.<br />

Im Umkehrschluss werden also alle anderen<br />

Immobilientransaktionen von der<br />

Neuregelung nicht erfasst. Diese sind<br />

zum Beispiel Mehrfamilienhäuser, Grundstücke<br />

oder gewerblich geprägte Immobilien.<br />

Anzuwenden ist dann der »alte«,<br />

noch immer gültige Paragraf 652 BGB.<br />

b) Die Textform<br />

Konnten vor dem <strong>23</strong>. Dezember 2<strong>02</strong>0<br />

Maklerverträge konkludent abgeschlossen<br />

werden, so ist dies seitdem nicht mehr<br />

möglich. Abzuraten war davon ohnehin<br />

schon immer, denn wie sollte denn der<br />

Abschluss des Maklervertrages nachgewiesen<br />

werden? Um dem zu genügen,<br />

verlangt der Gesetzgeber nun die Textform.<br />

Diese ist von der Schriftform zu<br />

unterscheiden. Die Schwelle, die Textform<br />

zu erfüllen, ist niedriger. Aber auch diese<br />

verlangt beim Abschluss eines Maklervertrages<br />

folgende Bedingungen: Angebot<br />

und Annahme, zwei beidseitig übereinstimmende<br />

Willenserklärungen, die in den<br />

Machtbereich der Vertragspartner gelangen<br />

müssen.<br />

RECHTSMEINUNGEN UND RECHTSPRE-<br />

CHUNG ZUR NEUEN GESETZLICHEN<br />

REGELUNG<br />

a) Rechtsmeinungen<br />

Als einer der Ersten meldete sich Dr. Detlev<br />

Fischer, Richter am Bundesgerichtshof<br />

a. D. Karlsruhe, mit seiner 6. Auflage<br />

»Maklerrecht« bereits 2<strong>02</strong>1 zu Wort.<br />

Dieses Werk und dessen Inhalt werden<br />

Richter in derzeitiger Ermangelung einer<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung bei<br />

der Beurteilung anstehender Sachlagen<br />

heranziehen. Insgesamt könnte das Werk<br />

auch für Makler ein guter Ratgeber sein.<br />

Für Irritierung sorgt Fischer jedoch, wenn<br />

es um die Provision eines Maklers bei einem<br />

Zweifamilienhaus geht. Hat der Gesetzgeber<br />

sich schon um eine klare Regelung<br />

bei einem Einfamilienhaus mit einer<br />

»untergeordneten zweiten Wohnung«<br />

gedrückt (wann ist eine Wohnung untergeordnet?),<br />

so kommt Fischer zu dieser<br />

anzuzweifelnden Beurteilung: Würde ein<br />

Zweifamilienhaus, das ja nicht unter die<br />

neue Provisionsregelung fällt, leer an eine<br />

Familie verkauft werden, die das Zweifamilienhaus<br />

gänzlich für sich wie ein Einfamilienhaus<br />

nutzt, dann wären die neuen<br />

gesetzlichen Regelungen anzuwenden.<br />

Das sorgt für Irritationen.<br />

Klar ist die Rechtsmeinung (nicht Rechtsprechung),<br />

wenn es um ein Einfamilienhaus<br />

»Die neuen Provisionsregelungen<br />

für Immobilienmakler«<br />

von Helge Norbert Ziegler<br />

192 Seiten<br />

Erschienen: 1. Oktober 2<strong>02</strong>0<br />

ImmobilienFachVerlag<br />

ISBN: 978-3981904666<br />

geht, dass abrissfähig sein könnte. Man<br />

glaubt gar nicht, wie viele Makler diese<br />

Frage der Subsumierung unter den neuen<br />

gesetzlichen Regelungen beschäftigt. Man<br />

könnte meinen, die Vermittlung derartiger<br />

Immobilien würde den Hauptgeschäftszweck<br />

der meisten Makler ausmachen. Tatsache<br />

ist: Es ist ein Einfamilienhaus und fällt<br />

unter die neue Regelung!<br />

b) Rechtsprechung<br />

So sehr sich Makler verständlicherweise<br />

Klarheit durch die Rechtsprechung erhoffen,<br />

so sehr muss man sie aktuell enttäuschen.<br />

Es gibt derzeit (noch) keine höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung. Wie auch?<br />

Die neuen Regelungen sind gerade mal<br />

zwei Jahre alt. Der Weg durch die Instanzen<br />

dauert länger. Zudem bleiben Urteile<br />

bei den Untergerichten »hängen« und gelangen<br />

so kaum an das Licht der Öffentlichkeit.<br />

Dennoch sei hier das ein oder andere<br />

Urteil wiedergegeben. Dies fällt spärlich<br />

aus, da die Rechtsprechungen zum Beispiel<br />

über das Zustandekommen des Maklervertrages,<br />

den Alleinauftrag und den qualifizierten<br />

Alleinauftrag schon vor dem <strong>23</strong>.<br />

Dezember 2<strong>02</strong>0 breiten Raum einnahmen.<br />

Dies gilt auch für die Voraussetzungen der<br />

Vermittlungs- und der Nachweistätigkeit,<br />

was viele Makler leider nicht voneinander<br />

unterscheiden können.<br />

Allerdings tritt ein Thema immer mehr<br />

in den Vordergrund des Maklerhandelns:<br />

das gesetzliche Widerrufsrecht. Dies hier<br />

zu behandeln, würde den Artikel sprengen.<br />

Maklern sei jedoch gesagt, dass die<br />

beiden großen Gefahren, den Maklerprovisionsanspruch<br />

zu Fall zu bringen, in<br />

ebendiesem Widerrufsrecht und den Ansprüchen<br />

an die Textform beim Zustandekommen<br />

des Maklervertrages liegen.<br />

Nachfolgend werden auszugsweise Urteile<br />

beschrieben, die in der Literatur behandelt<br />

wurden:<br />

• Sittenwidrigkeit einer nachträglichen<br />

Provisionsherabsetzung<br />

Das OLG Brandenburg hatte sich mit Urteil<br />

vom 27. April 2<strong>02</strong>2 mit diesem Thema<br />

zu beschäftigen: Ein Gelegenheitsmakler<br />

hatte einer bundesweit tätigen Projektund<br />

Bauträgergesellschaft eine Liegenschaft<br />

zu einem Kaufpreis von 44,4 Millionen<br />

Euro nachgewiesen. Diese sollte<br />

gemäß Maklervertrag 3,57 Prozent Maklerprovision<br />

entrichten. Vor Abschluss des<br />

Kaufvertrages erfolgte im beiderseitigen<br />

Einvernehmen eine Freistellung von der<br />

vereinbarten Provisionshöhe. Der neue<br />

Maklervertrag sah nur noch eine Provision<br />

von 100.000 Euro vor. Das Gericht<br />

bewertete die neue Vereinbarung als<br />

So sehr sich Makler verständlicherweise<br />

Klarheit durch die Rechtsprechung<br />

erhoffen, so sehr muss man sie aktuell<br />

enttäuschen.<br />

SACHWERT MAGAZIN <strong>02</strong>/2<strong>02</strong>3<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!