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Jahresbericht 2002/2003 - Bund der Selbständigen in Bayern

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haltsnahen Beschäftigungsverhältnissen,<br />

die ke<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung im<br />

S<strong>in</strong>ne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV darstellen,<br />

können 12%, höchstens jedoch<br />

2.400 2 abgezogen werden.<br />

Wird die haushaltsnahe Dienstleistung<br />

durch e<strong>in</strong> Unternehmen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Agentur<br />

vermittelt, ermäßigt sich die E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

um 20%, maximal 600 2.<br />

Die Zusammenrechnung <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

Nach wie vor gilt, dass alle ger<strong>in</strong>gfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet<br />

werden und bei Überschreiten<br />

<strong>der</strong> 400 2-Grenze zur Versicherungspflicht<br />

führen.<br />

An<strong>der</strong>s als bisher müssen Arbeitgeber<br />

bei Überschreiten <strong>der</strong> Grenze durch e<strong>in</strong>e<br />

an<strong>der</strong>weitige Beschäftigung für die Vergangenheit<br />

grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Beitragsnachfor<strong>der</strong>ungen<br />

befürchten. Denn<br />

grundsätzlich tritt die Versicherungs- und<br />

damit die Beitragspflicht erst an dem Tag<br />

e<strong>in</strong>, an dem die Entscheidung über die<br />

Versicherungspflicht offiziell durch die<br />

E<strong>in</strong>zugsstelle o<strong>der</strong> den Rentenversicherungsträger<br />

bekannt gegeben wird (§ 8<br />

Abs. 2 Satz 3 SGB IV).<br />

Damit bleibt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner ger<strong>in</strong>gfügiger<br />

Nebenjob neben e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung<br />

für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei,<br />

da <strong>der</strong> Arbeitgeber die Pauschalabgaben<br />

trägt. Bei zwei o<strong>der</strong> mehr<br />

ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigungen, die die<br />

Grenze von 400 2 überschreiten, werden<br />

allerd<strong>in</strong>gs wie<strong>der</strong> alle Beschäftigungen ab<br />

dem ersten 2 versicherungspflichtig, gegebenenfalls<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Gleitzone (siehe rechts).<br />

Wer bisher mit e<strong>in</strong>em Entgelt von mehr<br />

als 325 2, aber weniger als 400 2 versicherungspflichtig<br />

beschäftigt war,<br />

braucht ke<strong>in</strong>e Nachteile befürchten. Die<br />

Versicherungspflicht bleibt <strong>in</strong> <strong>der</strong> bishe-<br />

21<br />

Die Wirtschaftsgesellschaft <strong>in</strong>formiert<br />

rigen Beschäftigung auch bei e<strong>in</strong>em Entgelt<br />

von weniger als 400 2 bestehen, es<br />

sei denn, es würde e<strong>in</strong> Antrag auf Befreiung<br />

von <strong>der</strong> Versicherungspflicht gestellt.<br />

Die Aufstockungsmöglichkeit<br />

Die Aufstockungsoption <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

ist für die Arbeitnehmer erhalten<br />

geblieben. Das heißt, die ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigten,<br />

Pauschale Versicherungs-<br />

für die <strong>der</strong> Arbeitbeiträge,<br />

die <strong>der</strong><br />

geber pauschal Ren-<br />

Arbeitgeber zahlt,<br />

tenversicherungs<br />

sichern Ansprüche auf<br />

beiträge zahlt, ha-<br />

das volle Spektrum <strong>der</strong><br />

ben die Möglichkeit<br />

Rentenversicherung<br />

durch Aufstockung<br />

des pauschalen Arbeitgeberbeitrags vollwertige<br />

Ansprüche zu erwerben und<br />

zwar auf das volle Leistungsspektrum <strong>der</strong><br />

Rentenversicherung.<br />

Der gewerblich ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigte<br />

Arbeitnehmer muss dafür zusätzlich<br />

7,5 % aufbr<strong>in</strong>gen. Das heißt, bei e<strong>in</strong>em<br />

Verdienst von 400 2 pro Monat zahlt er<br />

e<strong>in</strong>en monatlichen zusätzlichen Beitrag<br />

von 30 2 (7,5 % aus 2 400) an die <strong>Bund</strong>esknappschaft.<br />

Der Arbeitnehmer muss<br />

den Betrag bezahlen, <strong>der</strong> zwischen dem<br />

Rentenversicherungs-Normalsatz von<br />

19,5 % und <strong>der</strong> pauschalierten Zahlung<br />

von 12 % durch den Arbeitgeber liegt.<br />

Die Gleitzone (Verdienst von 400,01 4<br />

bis 800,00 4)<br />

Grundsätzlich würde beim Verdienst<br />

oberhalb <strong>der</strong> Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze, also<br />

ab 400,01 2, die sog. „Abgabenfalle“ lauern.<br />

Es würden die vollen Sozialversicherungsbeiträge<br />

und die Steuern fällig, so<br />

dass e<strong>in</strong> Euro mehr brutto zu e<strong>in</strong>em deutlichen<br />

M<strong>in</strong>us beim Netto führen würde.<br />

Zur Vermeidung dieses abrupten Anstiegs<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

wurde e<strong>in</strong>e sog. Gleitzone e<strong>in</strong>geführt.

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