Vorlagen zur Sitzung vom 27.10.2009 - Wesel
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Umlegungsausschuss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
- 12 -<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt folgende Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss:<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
Gemäß § 3 der Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung<br />
<strong>vom</strong> 07.07.1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Modernisierung von<br />
Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 09.05.2000, hat der Rat der<br />
Gemeinde <strong>zur</strong> Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.<br />
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Von den Mitgliedern müssen zwei<br />
dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine<br />
oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen (§ 4 VO Durchführung BauGB).<br />
Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des<br />
Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre<br />
Nachfolger/innen gewählt sind. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 VO Durchführung<br />
BauGB).<br />
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