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Vorlagen zur Sitzung vom 27.10.2009 - Wesel

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Die Bürgermeisterin<br />

An die<br />

Mitglieder des Rates<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zu der konstituierenden <strong>Sitzung</strong> des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> am<br />

Dienstag, dem <strong>27.10.2009</strong>, 16:30 Uhr,<br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses der Stadt <strong>Wesel</strong>,<br />

lade ich Sie herzlich ein und setze folgende Tagesordnung fest:<br />

Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />

T A G E S O R D N U N G<br />

<strong>Wesel</strong>, den 14.10.2009<br />

1. Bestellung einer Schriftführung T 02/1001/09<br />

2. Amtseinführung der Bürgermeisterin FB 7/1002/09<br />

3. Verabschiedung von Ratsmitgliedern T 02/1003/09<br />

4. Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern T 02/1004/09<br />

5. Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin T 02/1005/09<br />

6. Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen T 02/1006/09<br />

7. Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen T 02/1007/09<br />

8. Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses T 02/1008/09<br />

9. Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses T 02/1009/09<br />

10. Besetzung von Ausschüssen/Beiräten T 02/1010/09<br />

11. Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />

12. Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen<br />

Personen und Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist (§<br />

113 GO NRW)<br />

1/84<br />

T 02/1011/09<br />

T 02/1012/09


13. 8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />

Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale<br />

Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG"<br />

14. Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong><br />

hier: Änderung<br />

15. Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />

hier: Festlegung des Wahltages, Änderung der Hauptsatzung und der<br />

Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss<br />

16. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />

hier: Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27.08.2009<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

In Vertretung<br />

gezeichnet<br />

Wolfgang Jung<br />

Erster Beigeordneter<br />

Verteiler:<br />

Ratsmitglieder, Fraktionen, Bürgermeisterin, Beigeordnete, RPA, Fachbereichsleitungen 1<br />

bis 7, Büro der Bürgermeisterin, ASG, Team 34 – Rechtsservice, Team 35 – Finanzen und<br />

Beteiligungen, Personalrat, Vorsitzende Integrationsrat, Team 44 – Bücherei (öffentlicher<br />

Teil), Presse (öffentlicher Teil)<br />

2/84<br />

ASG/1018/09<br />

FB 4/1030/09<br />

T 02/0381/09<br />

T 02/1015/09


Die Bürgermeisterin<br />

Bestellung einer Schriftführung<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1001/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat bestellt Frau Kerstin Stratmann als Schriftführerin für die <strong>Sitzung</strong>en des Rates.<br />

Als Stellvertreter wird Herr Andreas Schucht bestellt.<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Gemäß § 52 Abs. 1 GO NW ist der Schriftführer <strong>vom</strong> Rat zu bestellen.<br />

Ö 1<br />

Die Verwaltung schlägt als Schriftführerin Frau Kerstin Stratmann, als Stellvertreter Herrn<br />

Andreas Schucht vor.<br />

3/84


4/84


Die Bürgermeisterin<br />

Amtseinführung der Bürgermeisterin<br />

Beratungsfolge:<br />

Ö 2<br />

Vorlage Nr. FB 7/1002/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />

Berichterstattung Altersvorsitzender Spelmanns<br />

Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

Die am 30.08.2009 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt <strong>Wesel</strong> gewählte<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp ist gem. § 65 Abs. 3 GO NW von dem Altersvorsitzenden<br />

zu vereidigen und in ihr Amt einzuführen. Die Eidesleistung ist im Falle der Wiederwahl<br />

entbehrlich, da das bisherige Zeitbeamtenverhältnis ohne Unterbrechung in ein neues<br />

übergeht.<br />

Das bisherige Beamtenverhältnis auf Zeit der Bürgermeisterin endete nach Ablauf ihrer<br />

Amtszeit am 20.10.2009. Frau Westkamp wird ohne Unterbrechung mit Wirkung <strong>vom</strong><br />

21.10.2009 erneut in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Dieses Beamtenverhältnis<br />

dauert gemäß § 119 Absatz 3 LBG NW sechs Jahre.<br />

5/84


6/84


Die Bürgermeisterin<br />

Verabschiedung von Ratsmitgliedern<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1003/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

In der heutigen Ratssitzung gilt es, folgende Ratsmitglieder zu verabschieden:<br />

Frau Josefa Bittner<br />

Herrn Bruno Gerwers<br />

Herrn Heinrich Gilhaus<br />

Herrn Adalbert Gose<br />

Herrn Manfred Grub<br />

Frau Waltraut Holzwarth<br />

Herrn Ernst Horstkamp<br />

Herrn Franz-Josef Kuhmann<br />

Herrn Wilfried Naber<br />

Herrn Werner Schweickert<br />

Herrn Klaus-Peter Stocklassa<br />

Herrn Wilhelm Theißen<br />

Herrn Erich Wellmann<br />

7/84<br />

Ö 3


8/84


Die Bürgermeisterin<br />

Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1004/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

Die Ratsmitglieder werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form <strong>zur</strong><br />

gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3<br />

GO NW).<br />

Verpflichtungsformel:<br />

Ö 4<br />

"Ich verpflichte mich,<br />

dass ich meine Aufgaben als Ratsmitglied der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,<br />

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten<br />

und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."<br />

Diese Verpflichtung sollte in der Weise vollzogen werden, dass die Ratsmitglieder sich von<br />

ihren Plätzen erheben, die Bürgermeisterin die Verpflichtungsformel vorliest und die<br />

Ratsmitglieder dann ihr Einverständnis bekunden.<br />

Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften angefertigt, die in der <strong>Sitzung</strong> von<br />

jedem Ratsmitglied zu unterzeichnen sind.<br />

9/84


10/84


Die Bürgermeisterin<br />

Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1005/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> wählt<br />

<strong>zur</strong>/zum ersten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />

______________________________________________<br />

<strong>zur</strong>/zum zweiten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />

______________________________________________<br />

<strong>zur</strong>/zum dritten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />

______________________________________________<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Ö 5<br />

Gemäß § 67 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NW) i. V. m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache eine(n) erste(n), eine(n) zweite(n)<br />

und eine(n) dritte(n) Stellvertreter/in des Bürgermeisters.<br />

Die Leitung der Wahl übernimmt die Bürgermeisterin (§ 67 Abs. 5 GO NW).<br />

Nach § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erste/r<br />

Stellvertreter/in der Bürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf<br />

den die erste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in<br />

Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl<br />

entfällt, dritte/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle<br />

des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen<br />

Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los.<br />

Die Stimmzettel werden so vorbereitet, dass eine Stimmabgabe durch Ankreuzen möglich<br />

ist. Es ist nur ein Wahlvorschlag (Liste) anzukreuzen, damit der Stimmzettel gültig ist.<br />

11/84


- 2 -<br />

Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass der Stimmzettel unbeschriftet bleibt<br />

oder etwa durch das Wort "Stimmenthaltung" deutlich zum Ausdruck kommt, dass das<br />

Ratsmitglied sich der Stimme enthält.<br />

12/84


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. T 02/1006/09<br />

Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

Die Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin werden von der Bürgermeisterin eingeführt und<br />

in feierlicher Form <strong>zur</strong> gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).<br />

Verpflichtungsformel:<br />

Ö 6<br />

"Ich verpflichte mich,<br />

dass ich meine Aufgaben<br />

als stellvertretende Bürgermeisterin/stellvertretender Bürgermeister der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,<br />

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten<br />

und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."<br />

Die Verpflichtung sollte in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/innen der<br />

Bürgermeisterin sich von ihren Plätzen erheben, die Bürgermeisterin die<br />

Verpflichtungsformel vorliest und die Stellvertreter/innen dann ihr Einverständnis bekunden.<br />

Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften angefertigt, die in der <strong>Sitzung</strong> von<br />

den Stellvertretern/innen der Bürgermeisterin zu unterzeichnen sind.<br />

13/84


14/84


Die Bürgermeisterin<br />

Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1007/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, folgende Ausschüsse zu bilden und die Zahl der<br />

Ausschusssitze wie folgt festzusetzen:<br />

1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />

2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />

3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />

4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />

21 Mitglieder, zusätzlich 1 sachkundige/r Einwohner/in<br />

5. Betriebsausschuss<br />

17 Mitglieder (vorbehaltlich der Änderung der Betriebssatzung)<br />

6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />

15 Mitglieder<br />

7. Schul- und Sportausschuss<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 3 sachkundige Einwohner/innen<br />

8. Sozialausschuss<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />

9. Wahlausschuss<br />

4 Mitglieder<br />

10. Wahlprüfungsausschuss<br />

10 Mitglieder<br />

11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />

17 Mitglieder, zusätzlich 1 sachkundige/r Einwohner/in<br />

15/84<br />

Ö 7


Sachdarstellung/Begründung:<br />

- 2 -<br />

Gemäß § 57 Abs. 1 GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Darüber hinaus legt er die<br />

Zahl der Ausschussmitglieder für die einzelnen gebildeten Ausschüsse fest (§ 58 Abs. 1).<br />

Für die Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 gilt ab 2009 das Zählverfahren nach<br />

Hare-Niemeyer.<br />

Bisherige Ausschüsse des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong>:<br />

1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />

16 Mitglieder, davon 2 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />

16 Mitglieder, davon 5 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 2 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />

15 Mitglieder, davon 4 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />

21 Mitglieder, davon 3 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

5. Betriebsausschuss<br />

16 Mitglieder<br />

6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />

15 Mitglieder (nur Ratsmitglieder)<br />

7. Schul- und Sportausschuss<br />

15 Mitglieder, davon 3 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

zusätzlich je 1 Vertreter (Geistlicher) der ev. und kath. Kirche sowie 6 Vertreter der<br />

Schulformen<br />

8. Sozialausschuss<br />

15 Mitglieder, davon 4 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 2 sachkundige<br />

Einwohner/innen (beratend)<br />

9. Wahlausschuss<br />

10 Mitglieder<br />

10. Wahlprüfungsausschuss<br />

10 Mitglieder<br />

11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />

17 Mitglieder, davon 2 sachkundige Bürger/innen, zusätzlich 1 sachkundige/r<br />

Einwohner/in (beratend)<br />

16/84


- 3 -<br />

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:<br />

• Wahlausschuss<br />

Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz aus dem Wahlleiter<br />

als Vorsitzenden und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die <strong>vom</strong> Rat gewählt werden.<br />

• Betriebsausschuss<br />

Der Rat bildet gem. § 5 Abs. 1 EigVO NRW für den Eigenbetrieb einen<br />

Betriebsausschuss. Gem. § 4 der Betriebssatzung besteht der Betriebsausschuss aus 16<br />

Mitgliedern. Ihm können Ratsmitglieder und sachkundige Bürger angehören.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und<br />

SPD sowie Herr Oelmüller die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festzusetzen:<br />

1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />

17 Mitglieder (+1)<br />

2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />

17 Mitglieder (+1)<br />

3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />

17 Mitglieder (+2)<br />

4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />

21 Mitglieder<br />

5. Betriebsausschuss<br />

17 Mitglieder (+1)<br />

6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />

15 Mitglieder<br />

7. Schul- und Sportausschuss<br />

17 Mitglieder (+2)<br />

8. Sozialausschuss<br />

17 Mitglieder (+2)<br />

9. Wahlausschuss<br />

4 Mitglieder (-6)<br />

10. Wahlprüfungsausschuss<br />

10 Mitglieder<br />

11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />

17 Mitglieder<br />

Zur Festsetzung der Zahl der sachkundigen Einwohner/innen wird auf die Sachdarstellung<br />

zu Tagesordnungspunkt Ö 10 verwiesen.<br />

Daraus ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />

Anlagen:<br />

Anlage - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD und Herrn<br />

Oelmüller <strong>vom</strong> 28.09.2009<br />

17/84


18/84


f '-fu c):). c5 Ö 7<br />

Bündnis 9O/Die Grünen, FDP, SPD und UWW<br />

im Rat der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

Frau<br />

Bürgermeisterin Westkamp<br />

im Hause<br />

Sehr geehfte Frau Westkamp,<br />

L._-, -5 5 ** ,_*--i<br />

.--.,, , .'


20/84


Die Bürgermeisterin<br />

Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1008/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden und die<br />

Zahl der Ausschusssitze auf 21 festzusetzen.<br />

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Ö 8<br />

wird der Haupt- und Finanzausschuss wie folgt besetzt:<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

21/84


Sachdarstellung/Begründung:<br />

- 2 -<br />

Gemäß § 57 Abs. 2 GO NW besteht für die Stadt <strong>Wesel</strong> die Verpflichtung, einen<br />

Hauptausschuss sowie einen Finanzausschuss zu bilden.<br />

Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses <strong>vom</strong> Hauptausschuss<br />

wahrgenommen werden, Nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Fassung <strong>vom</strong><br />

09.11.2005 nimmt der Hauptausschuss zugleich die Aufgaben des Finanzausschusses wahr<br />

und führt die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.<br />

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt kraft Gesetzes die Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht<br />

im Hauptausschuss (§ 57 Abs. 3 GO NW).<br />

Die/Der stellvertretende Vorsitzende wird in der ersten <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und<br />

Finanzausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss ist ganz aus dem Ausschussvorsitz-Zuteilungsverfahren<br />

herausgenommen worden. Auch die/der stellvertretende Vorsitzende wird frei gewählt,<br />

unterliegt nicht dem Zugriffsverfahren und wird auch nicht auf den Wahlvorschlag der<br />

Fraktion angerechnet.<br />

Dem Haupt- und Finanzausschuss dürfen keine sachkundigen Bürger und sachkundigen<br />

Einwohner angehören (§ 58 Abs. 3 GO NW).<br />

Das Verfahren bei der Ausschussbesetzung vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NW, es wird<br />

erstmals das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt:<br />

„Haben sich die Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen<br />

Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme<br />

des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande,<br />

so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei<br />

sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates<br />

entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen<br />

Wahlvorschläge entfallen, <strong>zur</strong> Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu<br />

verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für<br />

ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der<br />

Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen<br />

entscheidet das Los.“<br />

D.h. konkret:<br />

Anzahl der zu besetzenden Ausschusssitze x für den Wahlvorschlag abgegebene Stimmen<br />

Stimmen insgesamt<br />

Nach § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse sind für jedes<br />

ordentliche Ausschussmitglied bis zu zwei Vertreter zu wählen.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und<br />

SPD sowie Herr Oelmüller, die Zahl der Ausschusssitze des Haupt- und Finanzausschuss<br />

auf 21 festzusetzen.<br />

Daraus ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />

22/84


Die Bürgermeisterin<br />

Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1009/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Bildung des Jugendhilfeausschusses und die<br />

folgende Zusammensetzung:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

1) Neun Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der<br />

Jugendhilfe erfahren sind:<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

2) Sechs Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und<br />

anerkannten Trägern der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände (jeweils drei)<br />

vorgeschlagen werden:<br />

Mitglied Vertreter<br />

23/84<br />

Ö 9


1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

- 2 -<br />

3) Sechs beratende Mitglieder gem. § 4 (3) Buchstabe h) der Satzung des<br />

Jugendamtes:<br />

Mitglied Vertreter<br />

Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände <strong>zur</strong> Besetzung des<br />

Jugendhilfeausschusses der Stadt <strong>Wesel</strong>:<br />

A – Vertreter/innen der Jugendverbände<br />

Aus dem Vorschlag des Stadtjugendrings <strong>Wesel</strong> sind drei stimmberechtigte Mitglieder zu<br />

wählen. Die Reihenfolge der Vorschläge entspricht dem Vorschlag des Stadtjugendrings<br />

<strong>Wesel</strong>:<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

1. Norbert Schulz<br />

Anja Riehl<br />

Stadtjugendring<br />

DLRG<br />

2. Ralf Riehl<br />

Klaus Bauer<br />

DLRG<br />

Eine Welt Jugendgruppe<br />

3. Ursula Bröcheler<br />

Marieta Ohletz<br />

Frauengruppe <strong>Wesel</strong> (Mädchenarbeit) Frauengruppe <strong>Wesel</strong> (Mädchenarbeit)<br />

B – Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände<br />

Aus den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände sind drei stimmberechtigte Mitglieder zu<br />

wählen. Die Vorschläge sind alphabetisch nach Wohlfahrtsverbänden geordnet.<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

1. Barbara Schüler<br />

Lucia von Harten<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

2. Vera Berger<br />

Michael Tekolf<br />

Caritasverband<br />

Caritasverband<br />

3. Michael Dornow<br />

Liselotte Bacher<br />

Deutscher Kinderschutzbund<br />

Deutscher Kinderschutzbund<br />

4 Helmut Zirk<br />

Marlies Magdalena Fey<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

5. Jürgen Orts<br />

Tanja Maciejewski<br />

Diakonisches Werk<br />

Diakonisches Werk<br />

6. Ilse Meyer-Molt<br />

Nelli Schenke<br />

Gesundheitsamt für den Kreis <strong>Wesel</strong> Gesundheitsamt für den Kreis <strong>Wesel</strong><br />

7. Andrea Brinkmann<br />

Andrea Galonska<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

24/84


- 3 -<br />

C – Beratende Mitglieder gem. § 4 (3) Buchstabe h) der Satzung des Jugendamtes<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die nicht gewählten Vertreter der Wohlfahrtsverbände (B) sowie<br />

deren Stellvertreter als beratende Mitglieder zu wählen. Die letzten Sitze können dann für die<br />

Fraktionen verwandt werden, denen rechnerisch kein Sitz zusteht<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5. Die Linke Die Linke<br />

6. UWW UWW<br />

Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:<br />

a) Hauptverwaltungsbeamter<br />

Bürgermeisterin Westkamp, Ulrike Dez.III Jung, Wolfgang<br />

b) Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes<br />

Brix-Leusmann, Ila Schanzmann, Wolfgang<br />

c) Vormundschaftsrichter/Jugendrichter<br />

Ollesch, Hans-Dieter Terhorst, Christoph<br />

d) Vertreter/in der Arbeitsverwaltung<br />

Sieg, Barbara Witzel-Gönner, Bertina<br />

e) Vertreter/in der Schulen<br />

Berg, Katharina Schleking, Karl-Heinz<br />

f) Vertreter/in der Polizei<br />

Klump, Wilhelm Platzer, Paul<br />

g) Vertreter/in der katholischen Kirche<br />

Mengedodt, Karl-Heinz van Meerbeck, Michael<br />

Vertreter/in der evangelischen Kirche<br />

Holthuis, Eva Skusa, Dieter<br />

(Vertreter/in der jüdischen Kultusgemeinde)<br />

h) sechs weitere sachkundige Frauen und Männer gem. § 5 (3) AG-KJHG, die <strong>vom</strong><br />

rat nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der GO NRW gewählt werden.<br />

(siehe Punkt C)<br />

i) Vertreter/in des Integrationsrates<br />

Dr. Karantzinis, Panagiotis Güzeldere, Bilgenur<br />

25/84


Sachdarstellung/Begründung:<br />

- 4 -<br />

Für die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses gelten die Vorschriften des<br />

Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) und<br />

das erste Gesetz <strong>zur</strong> Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie die<br />

Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />

Stimmberechtigte Mitglieder:<br />

Gem. § 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong> gehören dem<br />

Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Dies sind:<br />

a) neun Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und<br />

Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,<br />

b) sechs Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und<br />

anerkannten freien Trägern vorgeschlagen werden.<br />

Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen nach § 50 (3) GO NRW. Haben sich die<br />

Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag<br />

geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses<br />

Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so<br />

wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind<br />

die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates<br />

entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />

entfallen, <strong>zur</strong> Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem<br />

Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen<br />

ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten<br />

Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet<br />

jemand vorzeitig aus seinem Amt aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion<br />

oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen<br />

Nachfolger.<br />

Gem. § 4 (3) AG-KJHG ist für jedes stimmberechtigte Mitglied ein/e persönliche/r<br />

Stellvertreter/in zu wählen.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Stadtjugendring wurden gebeten,<br />

entsprechende Vorschläge bis zum 30.08.2009 ein<strong>zur</strong>eichen. Eine gemeinsame<br />

Vorschlagsliste wurde nicht vorgelegt; jeder Verband hat die Personen selbst benannt. Aus<br />

den Vorschlägen sind jeweils drei stimmberechtigte Mitglieder zu wählen. Bei der Wahl sind<br />

Frauen angemessen zu berücksichtigen.<br />

Beratende Mitglieder:<br />

Gem. §§ 5 (1) und 3 AG-KJHG i.V.m. § 4 (3) der Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende Mitglieder an:<br />

a) der/die Bürgermeister/in oder ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/in;<br />

b) die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung;<br />

c) ein/e Richter/in des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder ein/e<br />

Jugendrichter/in, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen<br />

Präsidenten des Landgerichtes bestellt wird;<br />

d) ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung <strong>Wesel</strong>, die/der von dem/der Direktor/in des<br />

zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;<br />

26/84


- 5 -<br />

e) ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der von der Bezirksregierung in Düsseldorf bestellt<br />

wird;<br />

f) ein/e Vertreter/in der Polizei <strong>Wesel</strong>, die/der von der Landrätin/dem Landrat als<br />

Kreispolizeibehörde in <strong>Wesel</strong> bestellt wird;<br />

g) je eine Vertretung der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche sowie der<br />

jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des<br />

Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der<br />

Religionsgemeinschaften bestellt; (§ 5 Abs.1 AG-KJHG);<br />

h) sechs weitere sachkundige Frauen und Männer nach § 5 (3) AG-KJHG, die <strong>vom</strong> Rat<br />

nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der GO NRW gewählt werden;<br />

i) ein/e Vertreter/in des Ausländerbeirates der Stadt <strong>Wesel</strong>; für die Mitglieder c) bis i) ist<br />

je ein/e Vertreter/in zu bestellen.<br />

Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses<br />

Gem. § 4 (5) AG-KJHG wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren<br />

Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den<br />

Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Die Wahl erfolgt in der<br />

konstituierenden <strong>Sitzung</strong> des Jugendhilfeausschusses.<br />

27/84


28/84


Die Bürgermeisterin<br />

Besetzung von Ausschüssen/Beiräten<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1010/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Kiel, Eberhard<br />

(Seniorenbeirat)<br />

Weil, Klaus-Joachim<br />

(Seniorenbeirat)<br />

Tagay, Selahattin (I-Rat) Talmac, Halit (I-Rat)<br />

29/84<br />

Ö 10


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Ausschuss für Gebäudeservice<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 2 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Fricke, Ursula<br />

(Seniorenbeirat)<br />

Kuhlmann, Norbert Otto<br />

(I-Rat)<br />

Gayck, Reimund<br />

(Seniorenbeirat)<br />

30/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 3 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Isfort, Klemens (Seniorenbeirat) Liman, Gertrud (Seniorenbeirat)<br />

Kuhlmann, Norbert Otto<br />

(I-Rat)<br />

31/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 4 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Freiherr von Gillhaußen,<br />

Jürgen (I-Rat)<br />

Freifrau von Gillhaußen,<br />

Mechthild (I-Rat)<br />

32/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Betriebsausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 5 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

33/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

Mitglieder<br />

- 6 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

34/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Schul- und Sportausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 7 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Weber, Heinz-Albert<br />

(Stadtsportverband)<br />

Rothkopf, Frank<br />

(Stadtsportverband)<br />

Özbektas, Fahri (I-Rat) Sarica, Cihan (I-Rat)<br />

Vertreter der Kirchengemeinden:<br />

Vertreter der evgl. Kirche: Kock, Susanne<br />

Rammenzweig, Guy Dr. (Vertreter)<br />

Vertreter der kath. Kirche:<br />

Vertreter der Schulformen:<br />

Günther, Raphael<br />

Mertens, Robert (Vertreter)<br />

Grundschulen: Wahl-Weber, Astrid<br />

Jung, Eva-Maria (Vertreterin)<br />

Hauptschulen: Loessel, Georg<br />

Kampermann, Reiner (Vertreter)<br />

Förderschule : Dorn, Jürgen<br />

Wirges, Karin (Vertreterin)<br />

Realschulen: Gaastra, Ina<br />

Ickert, Margit (Vertreterin)<br />

Gymnasien: Schott, Heinzgerd Dr.<br />

Berner, Jürgen (Vertreter)<br />

Gesamtschule: Hanebeck, Ursula<br />

Timmermann, Dirk (Vertreter)<br />

35/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Sozialausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 8 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Fischer, Helmut<br />

(Seniorenbeirat)<br />

Bielenstein, Hildegard<br />

(Seniorenbeirat)<br />

Güzeldere, Bilgenur (I-Rat) Kocer, Nuray (I-Rat)<br />

36/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Wahlausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

- 9 -<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

Wahlprüfungsausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

37/84


Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />

- 10 -<br />

Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />

wie folgt zu besetzen:<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />

Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />

Sarica, Cihan (I-Rat) Güzeldere, Bilgenur (I-Rat)<br />

38/84


- 11 -<br />

Darüber hinaus sind der Integrationsrat, der Umlegungsausschuss und der Beirat der Musik-<br />

und Kunstschule zu besetzen.<br />

Integrationsrat<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die kommende Wahlperiode des Integrationsrates<br />

(voraussichtlich ab Februar 2010) folgende Ratsmitglieder in den Integrationsrat:<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

Vorbehaltlich der Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998 in der<br />

Fassung <strong>vom</strong> 13.05.2004 wird ab der in 2009 beginnenden Wahlperiode ein Integrationsrat<br />

mit 15 Mitgliedern eingerichtet. Dieser besteht aus<br />

• 10 durch Urwahl analog § 27 Abs. 2 Satz 2 GO gewählten stimmberechtigten<br />

Mitgliedern<br />

und<br />

• 5 <strong>vom</strong> Rat nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte gewählten<br />

stimmberechtigten Mitgliedern.<br />

39/84


Umlegungsausschuss<br />

Beschlussvorschlag:<br />

- 12 -<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt folgende Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss:<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

Gemäß § 3 der Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung<br />

<strong>vom</strong> 07.07.1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Modernisierung von<br />

Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 09.05.2000, hat der Rat der<br />

Gemeinde <strong>zur</strong> Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.<br />

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Von den Mitgliedern müssen zwei<br />

dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine<br />

oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen (§ 4 VO Durchführung BauGB).<br />

Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des<br />

Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre<br />

Nachfolger/innen gewählt sind. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 VO Durchführung<br />

BauGB).<br />

40/84


Beirat der Musik- und Kunstschule<br />

Beschlussvorschlag:<br />

- 13 -<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt vorbehaltlich der Änderung der Geschäftsordnung für den<br />

Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> folgende Mitglieder in den Beirat der<br />

Musik- und Kunstschule:<br />

Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

<strong>vom</strong> 01.08.1993 in der Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003 besteht der Beirat aus 14 Mitgliedern.<br />

Der Rat bestellt je einen Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen. Der Beirat wählt aus<br />

seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Da die/der Vorsitzende und<br />

sein/e Stellvertreter/in in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen Wahlperiode des Rates für deren<br />

Dauer gewählt wird, muss daraus gefolgert werden, dass der Rat die vier Vertreter/innen neu<br />

bestellt.<br />

41/84


Sachdarstellung/Begründung:<br />

- 14 -<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt unter Tagesordnungspunkt A 6 dieser <strong>Sitzung</strong>, welche<br />

Ausschüsse gebildet werden (einschl. Ausschussgrößen).<br />

Bei der an dieser Stelle folgenden Besetzung der Ausschüsse, ist ggf. die Zahl der<br />

sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner zu regeln. Gemäß § 58 Abs. 3 und Abs.<br />

4 GO NW können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger sowie volljährige<br />

sachkundige Einwohner (Mitglied mit beratender Stimme) zu Mitgliedern der Ausschüsse<br />

bestellt werden. Diese gilt nicht für die in § 59 GO NW vorgesehenen Pflichtausschüsse<br />

(Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss).<br />

Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen<br />

Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der<br />

anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.<br />

Ausschussmitglieder können von Ratsmitgliedern und grundsätzlich auch von sachkundigen<br />

Bürgern vertreten werden. Nach § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und seine<br />

Ausschüsse sind für jedes ordentliche Ausschussmitglied bis zu zwei Vertreter zu wählen.<br />

Dabei ist sicherzustellen, dass im Hinblick auf § 58 Abs. 3 GO NW eine Beschlussunfähigkeit<br />

durch die Vertretungsregelung nicht eintreten kann.<br />

Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7 bis 10 GO NW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht<br />

vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen<br />

Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der<br />

benannte sachk. Bürger wird <strong>vom</strong> Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in<br />

dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung<br />

der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt. Die Bestellung erfolgt<br />

durch gesonderten Beschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NW.<br />

Das Verfahren bei der Ausschussbesetzung vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NW. D. h.,<br />

haben sich die Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen<br />

Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die<br />

Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag<br />

nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang<br />

abgestimmt. Dazu wird erstmals das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt. Dabei<br />

sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates<br />

entsprechend der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, <strong>zur</strong><br />

Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden<br />

zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch<br />

Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.<br />

Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“<br />

D.h. konkret:<br />

Anzahl der zu besetzenden Ausschusssitze x für den Wahlvorschlag abgegebene Stimmen<br />

Stimmen insgesamt<br />

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:<br />

Schul- und Sportausschuss<br />

Besetzungsvorschläge gem. § 12 Schulverwaltungsgesetz (s.u)<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Ihm dürfen nur Ratsmitglieder angehören (§ 58 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 59 GO NW)<br />

Wahlausschuss<br />

Ihm dürfen keine Mitglieder mit beratender Stimme angehören.<br />

42/84


- 15 -<br />

Folgende sachkundige Einwohner/innen bzw. beratenden Mitglieder sind bereits für die<br />

Bestellung in einzelne Ausschüsse des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> vorgeschlagen worden und in<br />

die o.g. Beschlussvorschläge übernommen worden:<br />

• Schul- und Sportausschuss:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.09.2009 beantragt der Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e.V. –wie bereits<br />

in der Wahlperiode 2004 bis 2009- folgende Vorstandsmitglieder als sachkundige<br />

Einwohner für den Schul- und Sportausschuss vorzuschlagen:<br />

Heinz-Albert Weber (1. Vorsitzender)<br />

Frank Rothkopf (2. Vorsitzender)<br />

Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong><br />

Bestellung als sachkundige Einwohner.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 24.09.2009 und unter Verweis auf § 12 Abs. 2<br />

Schulverwaltungsgesetz teilte Herr Zache die von den Kirchengemeinden und Schulen<br />

vorgeschlagenen Mitglieder für den Schul- und Sportausschuss mit:<br />

Vertreter der Kirchengemeinden:<br />

Vertreter der evgl. Kirche: Kock, Susanne<br />

Rammenzweig, Guy Dr. (Vertreter)<br />

Vertreter der kath. Kirche: Günther, Raphael<br />

Mertens, Robert (Vertreter)<br />

Vertreter der Schulformen:<br />

Grundschulen: Wahl-Weber, Astrid<br />

Jung, Eva-Maria (Vertreterin)<br />

Hauptschulen: Loessel, Georg<br />

Kampermann, Reiner (Vertreter)<br />

Förderschule: Dorn, Jürgen<br />

Wirges, Karin (Vertreterin)<br />

Realschulen: Gaastra, Ina<br />

Ickert, Margit (Vertreterin)<br />

Gymnasien: Schott, Heinzgerd Dr.<br />

Berner, Jürgen (Vertreter)<br />

Gesamtschule: Hanebeck, Ursula<br />

Timmermann, Dirk (Vertreter)<br />

• Beteiligung des Integrationsrates in Ausschüssen:<br />

Auf Vorschlag des Integrationsrates hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beratende Mitglieder in<br />

zahlreiche Ausschüsse entsandt (Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr,<br />

Ausschuss für Gebäudeservice, Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing, Ausschuss für<br />

Stadtentwicklung, Schul- und Sportausschuss, Sozialausschuss, Wirtschaftsförderungs-<br />

und Grundstücksausschuss). Der Integrationsrat bleibt bis <strong>zur</strong> Neuwahl (voraussichtlich<br />

im Februar 2010) in seiner Besetzung unverändert. Daher sollen die in der Wahlperiode<br />

2004 bis 2009 vorgeschlagenen Personen bei der nun anstehenden Neubesetzung der<br />

Ausschüsse wieder <strong>vom</strong> Rat benannt werden. Nach der Neuwahl des Integrationsrates<br />

wird sich dieser dann erneut mit der Ausschussbesetzung befassen.<br />

43/84


- 16 -<br />

Diese Vorgehensweise wurde in der <strong>Sitzung</strong> am 23.09.2009 mit den Mitgliedern des<br />

Integrationsrates abgestimmt.<br />

• Beteiligung des ADFC in Ausschüssen:<br />

Bisher hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> auf Vorschlag des ADFC sachkundige<br />

Einwohner/innen in den Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr,<br />

Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing und Ausschuss für Stadtentwicklung entsandt.<br />

Nach Mitteilung des verkehrspolitischen Sprechers des ADFC, Herrn Hillefeld, <strong>vom</strong><br />

30.09.2009 (Mail und Telefonat) „beabsichtigt der ADFC derzeit nicht, den Rat der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> zu bitten, einzelne Ausschüsse um den Sitz für ein beratendes Mitglied zu<br />

erweitern…“. Diese Entscheidung sowie die Begründung dazu werden der Verwaltung<br />

noch schriftlich zugehen.<br />

• Beteiligung des Seniorenbeirats in Ausschüssen:<br />

Der Seniorenbeirat bleibt bis <strong>zur</strong> Neuwahl (voraussichtlich im Februar 2010) in seiner<br />

Besetzung unverändert. Daher sollen die in der Wahlperiode 2004 bis 2009<br />

vorgeschlagenen Personen bei der nun anstehenden Neubesetzung der Ausschüsse<br />

wieder <strong>vom</strong> Rat benannt werden. Nach der Neuwahl des Seniorenbeirates wird sich<br />

dieser dann erneut mit der Ausschussbesetzung befassen.<br />

Diese Vorgehensweise wurde am 24.09.2009 mit der ersten Vorsitzenden des<br />

Seniorenbeirates abgestimmt.<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1 - Schreiben des Stadtsportverbandes <strong>vom</strong> 09.09.2009<br />

Anlage 2 - Schreiben des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport <strong>vom</strong> 24.09.2009<br />

44/84


StaCtspcrtverbanc @ev<br />

Ö 10<br />

Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e. V., Postfach 10 07 60, 4546? <strong>Wesel</strong><br />

Stadt <strong>Wesel</strong><br />

Büro der Bürgermeisterin ;<br />

Rathaus<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Geschäftsstelle<br />

. Klever-Tor-Platz I<br />

(Rathausanbau, Zimmer 137)<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon: 0281/203-2395<br />

Fax: 02811203-2563<br />

Email: inge.errvied@uesel.de<br />

Homepage: www.ssv-wesel.de<br />

--> A-,aJ1 5>ä weset. 9. Sept.2oo9<br />

Mitarbeit im Schul- und Sportausschuss<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bisher wurden die Interessen der <strong>Wesel</strong>er Sportvereine im Schul- und Sportausschuss durch<br />

zwei <strong>vom</strong> Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e. V. benannte sachkundige Einwohner wahrgenommen. lch<br />

nehme an, dass auf die fachkundige Mitarbeit auch in der nächsten Legislaturperiode nicht verzichtet<br />

wird.<br />

lch bitte Sie, dem Rat folgende Vorstandsmitglieder des Stadtsportverbandes <strong>Wesel</strong> e. V. als<br />

sachkundige Einwohner für den Schul- und Sportausschuss vorzuschlagen:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

..<br />

Inge Erwied<br />

Geschäftsführerin<br />

1. Vorsitzender<br />

Heinz-Albert Weber<br />

Brüner Landstraße 310<br />

46485 <strong>Wesel</strong><br />

2. Vorsitzender'<br />

Frank Rothkopf<br />

Brüner Landstraße 25<br />

46485 <strong>Wesel</strong><br />

Bankverbindung: Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong> BLZ 356 500 00 Konto-Nr. 212761<br />

VolksbankRhein-LippeeG BLZ 35660599 Konto-Nr.300o7360j4<br />

45/84


46/84


Fachbereich 5<br />

Team 54 - Schule und Sport<br />

Büro der Bürgermeisterin<br />

im Hause<br />

d. d. Hd. des Dez. lll<br />

Besetzung des Schul- und Sportausschusses<br />

<strong>Wesel</strong>, 24.09.2009<br />

Unter Hinweis auf $ 85 Abs. 2 SchulG NRW teile ich lhnen die von den Kirchengemeinden, dem<br />

Stadtsportverband, dem Integrationsrat und den Schulen vorgeschlagenen beratenden Mitglieder des<br />

o. g. Ausschusses mit:<br />

Vertreter der Kirchengemeinden<br />

Vertreter der evang. Kirche:<br />

Vertreter der kath. Kirche<br />

Vertreter des Stadtsportverbandes<br />

Vertreter des I nteq rationsrates<br />

Vertreter der Schulformen<br />

Grundschulen:<br />

Hauotschulen<br />

Kock, Susanne<br />

Dr. Rammenzweig, Guy<br />

Günther, Raphael<br />

Mertens, Robert<br />

Weber, Heinz-Albert<br />

Rothkopf, Frank<br />

Özbektas, Fahri<br />

Sarica, Cihan<br />

Wahl-Weber, Astrid<br />

Jung, Eva-Maria<br />

Loessel, Georg<br />

Kampermann, Reiner<br />

47/84<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreter)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreter)<br />

(Mitglied)<br />

(Mitglied)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreterin)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreterin)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreter)<br />

Ö 10


I -..<br />

Realschulen:<br />

Gymnasien:<br />

Gesamtschule:<br />

Förderschule:<br />

'f '-. /<br />

,, v- i ,^.<br />

I 1""' 1.r/ ' ..,,"<br />

Tpche +,<br />

Gaastra, Ina<br />

lckert, Margit<br />

Dr. Schott, Heinzgerd<br />

Berner, Jürgen<br />

Hanebeck, Ursula<br />

Timmermann, Dirk<br />

Dorn, Jürgen<br />

Wirges, Karin<br />

48/84<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreterin)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreter)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreter)<br />

(Mitglied)<br />

(Vertreterin)


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. T 02/1011/09<br />

Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Zuteilung der Ausschussvorsitze und der<br />

stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />

wie folgt:<br />

aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d´Hondt)<br />

Ausschuss Vorsitz stellv. Vorsitz<br />

Ausschuss für Bürgerdienste,<br />

Sicherheit und Verkehr<br />

Ausschuss für Gebäudeservice<br />

Ausschuss für Kultur und<br />

Stadtmarketing<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung<br />

Betriebsausschuss<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

Jugendhilfeausschuss<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Schul- und Sportausschuss<br />

Sozialausschuss<br />

Wahlausschuss<br />

Bürgermeisterin<br />

**)<br />

Bürgermeisterin /<br />

Vertreter im Amt<br />

49/84<br />

*)<br />

**)<br />

Ö 11<br />

Vertreter im Amt


Wahlprüfungsausschuss<br />

Wirtschaftsförderungs- und<br />

Grundstücksausschuss<br />

- 2 -<br />

*) Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in seiner ersten <strong>Sitzung</strong> aus seiner Mitte einen<br />

oder mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden (§ 57 Abs. 3 GO NRW).<br />

**) Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung werden in der<br />

ersten Ausschusssitzung von den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern aus den<br />

Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze erfolgt<br />

gem. § 58 Abs. 5 GO NW:<br />

„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird<br />

dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die<br />

Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden<br />

stimmberechtigten Ratsmitglieder.<br />

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze<br />

in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen<br />

der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich<br />

zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister<br />

zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in<br />

der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.“<br />

Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NW findet das Verfahren auch auf die Bestimmung der<br />

stellvertretenden Vorsitzenden entsprechende Anwendung. Die durch Gesetz zwingend<br />

vorgeschriebene „entsprechende“ Anwendung kann nur bedeuten, dass für stellvertretende<br />

Vorsitzende ein eigenständiges Verfahren entsprechend Abs. 5 Satz 1-4 durchzuführen ist.<br />

Damit scheidet eine Fortsetzung des Höchstzahlverfahrens aus (Rehn/Cronauge,<br />

Kommentar <strong>zur</strong> GO NW).<br />

Das Verfahren über die Verteilung und Zuteilung der Ausschussvorsitze ist nicht anwendbar<br />

auf den Haupt- und Finanzausschuss, da die Bürgermeisterin den Vorsitz kraft Gesetzes<br />

führt. Die/der stellvertretende Vorsitzende wird in der ersten <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und<br />

Finanzausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt. Dieser Vorsitz und der<br />

stellvertretende Vorsitz werden nicht auf den Wahlvorschlag der Faktion angerechnet (§ 57<br />

Abs. 3 GO NRW).<br />

Ferner ist das Verfahren nicht anwendbar auf den Wahlausschuss, in dem die<br />

Hauptverwaltungsbeamtin den Vorsitz führt; Stellvertreter ist ihr Vertreter im Amt (§ 2 Abs. 3<br />

KWahlG).<br />

Auch auf den Jugendhilfeausschuss findet das Verfahren keine Anwendung; hier wird<br />

die/der Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in von den stimmberechtigten Mitgliedern des<br />

Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4<br />

Abs. 5 AG-KJHG).<br />

Danach ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />

50/84


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. T 02/1012/09<br />

Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen Personen und<br />

Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist (§ 113 GO NRW)<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Altenheim am Willibrordiplatz GmbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt für die Gesellschafterversammlung der Altenheim am<br />

Willibrordiplatz GmbH als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Detlef Heinz, Teamleiter 61<br />

Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Michael Rüssel, Fachbereichsleiter 6<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist über die Hohe-Haus-Stiftung Gesellschafterin der Altenheim am<br />

Willibrordiplatz GmbH. In die Gesellschafterversammlung entsendet sie gemäß Satzung der<br />

Gesellschaft zwei Mitglieder. Für die Mitglieder sind außerdem Vertreter zu bestimmen.<br />

2. Bauverein <strong>Wesel</strong> AG<br />

Hauptversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Hauptversammlung<br />

der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

51/84<br />

Ö 12


- 2 -<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt <strong>zur</strong> Bestellung in den Aufsichtsrat der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG<br />

ab Beginn der neuen Aufsichtsratperiode (voraussichtlich Mitte Juni 2010) als<br />

Mitglied<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Der Vertreter des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Hauptversammlung wird angewiesen, die<br />

benannten Mitglieder vorzuschlagen und zu wählen.<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG besteht der Aufsichtsrat aus 12<br />

Mitgliedern. Davon werden 8 von der Hauptversammlung und 4 gemäß § 76<br />

Betriebsverfassungsgesetz gewählt. Die Wahlzeit dauert 5 Jahre, aktuell bis Mitte Juni<br />

2010. Weitere Vorschriften über das Ausscheiden von Aufsichtsratmitgliedern enthält die<br />

Satzung nicht, so dass die Wahlzeit der <strong>vom</strong> Rat entsandten Mitglieder nicht durch das Ende<br />

der Mitgliedschaft im Rat (Ende der Wahlperiode oder Verlust des Ratsmandates) bzw. das<br />

Ausscheiden aus dem Amt tangiert ist.<br />

3. Deichverband Poll<br />

Deichstuhl<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt ab Beginn der neuen Amtszeit (01.04.2012) als<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Frau Ingrid Giesen, Teamleiterin 11<br />

für den Deichstuhl vor.<br />

Mitglieder des Deichverbandes Poll sind u.a. der Kreis <strong>Wesel</strong>, die Gemeinde Alpen und die<br />

Städte <strong>Wesel</strong> und Xanten (§ 5 Abs. 1 c der Satzung des Deichverbandes). <strong>Wesel</strong> ist mit<br />

einem Vertreter und einem Stellvertreter im Deichstuhl vertreten, nicht jedoch im Erbentag.<br />

Die Mitglieder des Deichstuhls werden durch den Erbentag auf Vorschlag der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

gewählt (§ 20 Abs. 1 und 2).<br />

Die Amtszeit der Deichstuhlmitglieder dauert 5 Jahre. Die derzeitige Amtszeit läuft bis zum<br />

31.03.2012. Deichstuhlmitglieder, die in ihrer Funktion als Beamte, Angestellte oder<br />

Mandatsträger gewählt wurden, scheiden nach § 21 Abs. 2 aus, sobald ihre Tätigkeit in<br />

dieser Eigenschaft aufhört. Dann ist nach § 21 Abs. 3 für den Rest der Amtszeit eine<br />

Ersatzwahl nach § 20 durchzuführen. Derzeitige Delegierte ist Frau Westkamp. Vertreterin<br />

ist Frau Giesen, Teamleiterin im Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.<br />

4. ehw – Entwicklungsgesellschaft Hafen <strong>Wesel</strong> mbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Gesellschafterversammlung der ehw –<br />

Entwicklungsgesellschaft Hafen <strong>Wesel</strong> mbH als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

52/84


- 3 -<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der ehw – Entwicklungsgesellschaft<br />

Hafen <strong>Wesel</strong> mbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp folgende Mitglieder:<br />

Der Aufsichtsrat hat nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ehw 16 Mitglieder und<br />

besteht je <strong>zur</strong> Hälfte aus Mitgliedern, die von der Stadt <strong>Wesel</strong> / dem Land NRW einerseits<br />

und den Unternehmen / IHK andererseits entsandt werden. Davon sind geborene Mitglieder<br />

die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Wesel</strong> und der Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen<br />

Industrie- und Handelskammer Duisburg-<strong>Wesel</strong>-Kleve.<br />

Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet bei Ratsmitgliedern mit dem gesetzlich festgelegten<br />

Ausscheiden aus dem Rat. Auch bei im Zuge einer Kommunalwahl wiedergewählten<br />

Ratsmitgliedern handelt es sich bei diesen nicht um eine kontinuierliche Ratsmitgliedschaft.<br />

Vielmehr endet sie mit Ablauf einer Wahlperiode. Insofern ist der Aufsichtsrat, bezogen auf<br />

die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong>, neu zu besetzen.<br />

5. Energiebeirat <strong>Wesel</strong><br />

Energiebeirat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt als Mitglieder sowie Vertreter im Energiebeirat<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Sabine Beier, Teamleiterin 34<br />

Stadtkämmerin Gabriele C. Klug Frank-Peter Lellek, Fachbereichsleiter 3<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Energiebeirates sind Mitglieder<br />

1. der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter und ein weiteres<br />

Mitglied der Stadtverwaltung (momentan Bürgermeisterin Westkamp und Kämmerin Frau<br />

Klug)<br />

2. acht Vertreter des Stadtrates. Die Aufteilung der Vertreter erfolgt nach den Vorschriften<br />

der GO über die Zusammensetzung der Ausschüsse.<br />

3. zwei Vertreter der RWE Energie.<br />

Die Amtszeit endet nach § 2 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der Neubenennung durch das<br />

jeweils zuständige Organ.<br />

53/84


6. Euregio Rhein-Waal<br />

- 4 -<br />

Euregiorat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet als Mitglieder in den Euregiorat<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />

Die Mitgliedsgemeinden der Euregio Rhein-Waal entsenden gemäß § 7 der Satzung aus<br />

ihrem höchsten Organ Vertreter in den Euregiorat, im Falle <strong>Wesel</strong>s sind dies zwei Vertreter.<br />

Gem. § 7 Ziffer 3 entsenden die Mitglieder darüber hinaus die Bürgermeisterin oder ihren<br />

gesetzlichen Vertreter in den Euregiorat.<br />

Für jedes Mitglied des Euregiorates wird ein Stellvertreter benannt (Ziffer 5).<br />

Regelungen <strong>zur</strong> Begrenzung der Wahlzeit oder der Mitgliedschaft im Euregiorat enthält die<br />

Satzung nicht. Es liegt daher im Ermessen des Rates, eine Neubesetzung vorzunehmen.<br />

7. Fernuniversität Hagen<br />

Kommunaler Beirat der Fernuniversität Hagen<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Kommunalen Beirat der Fernuniversität Hagen als<br />

Mitglied<br />

Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />

Gisela Olms<br />

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirates der Fernuniversität Hagen gehören je zwei<br />

Vertreter der Kommunen an den Standorten der Studienzentren dem Kommunalen Beirat<br />

der Fernuniversität an.<br />

Nach Absatz 2 ist jede Kommune durch ihre/n (Ober-)Bürgermeister/in und einen weiteren<br />

Vertreter der Verwaltung repräsentiert. Eine Vertretung in <strong>Sitzung</strong>en des Beirats durch<br />

speziell Beauftragte ist zulässig.<br />

8. Heresbach-Stiftung<br />

Vorstand<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp in den<br />

Vorstand der Heresbach-Stiftung als<br />

Mitglied<br />

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung sind die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Wesel</strong> oder ihr Vertreter<br />

im Amt als stellvertretende/r Vorsitzende/r Mitglied im Vorstand der Heresbach-Stiftung.<br />

Neben den Bürgermeistern wird weiterhin für jede Wahlperiode des Rates abwechselnd ein<br />

Ratsmitglied der Stadt Kalkar oder der Stadt <strong>Wesel</strong> Mitglied des Vorstands.<br />

Da in der Wahlperiode 2004 bis 2009 die Stadt Kalkar ein Ratsmitglied in den Vorstand der<br />

Stiftung entsandte, ist nun eine Bestimmung durch die Stadt <strong>Wesel</strong> erforderlich.<br />

9. Trägerverein des Landestheaters Burghofbühne im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.<br />

Mitgliederversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Mitgliederversammlung des Vereins Burghofbühne<br />

- Landestheater im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V. als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Paul Borgardts, Teamleiter 41<br />

54/84


- 5 -<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Mitglied im Verein „Burghofbühne – Landestheater im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.“<br />

Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, in der die Stadt <strong>Wesel</strong> gemäß § 8 Abs. 2<br />

der Satzung des „Landestheaters Burghofbühne im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.“ zwei Vertreter<br />

entsendet. Eine Vertretungsmöglichkeit ist zugelassen. Zu einem Ende der Vertretung in der<br />

Mitgliederversammlung äußert sich die Satzung nicht.<br />

10. NFN – NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in die Gesellschafterversammlung der NFN –<br />

NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Beirat<br />

Der Rat entsendet als Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> im Beirat der NFN – NaturFreizeitverbund<br />

Niederrhein GmbH als<br />

Mitglied<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Dem Beirat der NFN gehören je 4 Vertreter der beteiligten Kommunen an. Die Zugehörigkeit<br />

der von den kommunalen Gesellschaftern entsandten Mitglieder endet mit dem gesetzlich<br />

festgelegten Ausscheiden aus den Entsendungsgremien bzw. mit dem Ausscheiden aus<br />

dem Dienstverhältnis (§ 9 der Satzung). Da auch für im Zuge der Kommunalwahl 2009<br />

wiedergewählte Ratsmitglieder die Mitgliedschaft im Rat mit Ablauf der Wahlperiode 2009<br />

endet, sind neben der Bürgermeisterin oder einem von ihr vorgeschlagenen<br />

Beamten/Beschäftigten auch die weiteren Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> Rat neu zu<br />

bestimmen.<br />

11. NIAG<br />

Hauptversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Hauptversammlung der NIAG als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist an der Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG – NIAG – beteiligt. Hierzu<br />

bestellt sie einen Vertreter in die Hauptversammlung des Unternehmens.<br />

12. Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen<br />

Mitgliederversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Mitgliederversammlung des Städte- und<br />

Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />

55/84


- 6 -<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes in der Fassung <strong>vom</strong> 24.<br />

Oktober 2007 stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> 9 ordentliche Mitglieder (3 für eine Einwohnerzahl bis<br />

10.000 Einwohner und je einen weiteren Vertreter für jede weiteren angefangenen 10.000<br />

Einwohner; Einwohnerzahl gemäß LDS 61.203. Stand: 31.12.2008. Grundlage der<br />

Beitragsberechnung!).<br />

13. Stiftung Preußen-Museum Nordrhein-Westfalen<br />

Stiftungsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt für den Stiftungsrat des Preußen-Museums Nordrhein-<br />

Westfalen als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Nach § 6 der Satzung für die „Stiftung Preußen-Museum Nordrhein-Westfalen“ gehört dem<br />

Stiftungsrat ein Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> an. Für diesen ist ein Stellvertreter zu benennen.<br />

Kuratorium<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in das Kuratorium der Stiftung Preußen-Museum<br />

Nordhrein-Westfalen als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Das Kuratorium soll nach § 10 der Satzung insbesondere für die repräsentative Vertretung<br />

der Stiftung sorgen. Daher soll es sich aus Personen zusammensetzen, die aufgrund ihrer<br />

Stellung in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in der Lage sind, dem<br />

Kuratorium in der Öffentlichkeit das notwendige Gewicht und Ansehen zu geben. Beim<br />

Kuratorium handelt es sich nicht um ein Organ der Stiftung, so dass § 113 Abs. 2 GO NRW<br />

nicht anwendbar ist, also der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder<br />

Angestellter nicht Mitglied sein muss. Jeder Zustifter kann bis zu drei Personen entsenden.<br />

14. Rhein-Lippe-Hafen <strong>Wesel</strong> GmbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in die Gesellschafterversammlung der Rhein-Lippe-Hafen<br />

<strong>Wesel</strong> GmbH als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der Rhein-Lippe-Hafen <strong>Wesel</strong> GmbH<br />

als:<br />

Mitglied<br />

Beamte/r oder Beschäftigte/r<br />

56/84


- 7 -<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden angewiesen,<br />

Herrn/Frau_________________________<br />

zum/<strong>zur</strong> Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern. Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist mit sechs<br />

Mitgliedern vertreten. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode<br />

für Kommunalwahlen.<br />

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n<br />

Vorsitzende/n für die Dauer seiner Amtszeit. Der/Die Vorsitzende wird turnusgemäß jeweils<br />

in der Reihenfolge aus den Vertretern des Kreises <strong>Wesel</strong>, der Stadt <strong>Wesel</strong> und der Stadt<br />

Voerde gewählt. Für die kommende Amtszeit stellt die Stadt den/die Vorsitzende/n.<br />

Als Geschäftsführerin der Gesellschaft darf die Bürgermeisterin nicht Mitglied des<br />

Aufsichtsrates sein, so dass der Rat eine/n von ihr vorgeschlagene/n Beamte/n oder<br />

Beschäftigte/n benennen muss.<br />

15. Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Gesellschafterversammlung der Städtische Bäder<br />

<strong>Wesel</strong> GmbH als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Gesellschafterin der Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH. Für die<br />

Gesellschafterversammlung hat sie deshalb ein Mitglied sowie eine/n Vertreter/in zu<br />

bestellen.<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt <strong>zur</strong> Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrates der<br />

Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp folgende<br />

Personen vor:<br />

Der/Die Vertreter/in der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die<br />

vorgeschlagenen Mitglieder zu bestellen.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Die Bürgermeisterin und ein/e Vertreter/in der<br />

Beschäftigten gehören gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat an. Die<br />

weiteren 10 Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat<br />

bestellt. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der<br />

Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />

57/84


16. Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH<br />

- 8 -<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt <strong>zur</strong> Bestellung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke <strong>Wesel</strong><br />

GmbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />

folgende Personen:<br />

Der/Die Vertreter/in der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Gesellschafterversammlung der Städtische Bäder<br />

<strong>Wesel</strong> GmbH wird angewiesen, den Vertreter der Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH in der<br />

Gesellschafterversammlung der Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH anzuweisen, die vorgenannten<br />

Personen <strong>zur</strong> Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrates vorzuschlagen und zu bestellen.<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist im Aufsichtsrat der Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH mit zwölf Mitgliedern<br />

vertreten. Von diesen 12 Mitgliedern sind die Bürgermeisterin sowie die Stadtkämmerin<br />

gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags kraft ihrer Ämter Mitglieder des Aufsichtsrates.<br />

Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> (§ 9 des Gesellschaftsvertrages), so dass der Gesellschafterversammlung nun neue<br />

Mitglieder vorzuschlagen sind.<br />

17. Stadtweidegesellschaft Büderich<br />

Deputierte<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp <strong>zur</strong> Teilnahme<br />

an den Verhandlungen der Deputierten<br />

Das Nutzungsrecht an der der ehemaligen Stadt Büderich <strong>vom</strong> Herzog von Kleve<br />

geschenkten sogenannten Stadtweide steht einem bestimmten Kreis von Bürgern zu.<br />

Nach dem notariellen Vergleich von 26.06.1837 sowie dem Beschluss der Regierung in<br />

Düsseldorf <strong>vom</strong> 18.02.1838 müssen der/die jeweilige Bürgermeister/in sowie 3 Mitglieder<br />

des Gemeinderates, welche nicht zu den Weideberechtigten gehören, bei allen<br />

Verhandlungen der Deputierten mit beratender Stimme zugezogen werden.<br />

18. Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong><br />

Verbandsversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Verbandsversammlung des<br />

Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />

Schermbeck folgende Mitglieder sowie deren Stellvertreter:<br />

Mitglied Vertreter<br />

Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />

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- 9 -<br />

Die Verbandsversammlung besteht aus 22 Vertretern, davon stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> 14<br />

Vertreter (§ 4 Abs. 1). Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den<br />

Vertretungen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte und aus dem Kreis der<br />

Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten<br />

bestellt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen.<br />

Die Bürgermeisterin nimmt gemäß § 8 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung an den <strong>Sitzung</strong>en<br />

der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.<br />

Vorsitzende/r des Verwaltungsrates<br />

Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung des<br />

Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />

Schermbeck werden angewiesen,<br />

Herrn/Frau_________________________<br />

<strong>zur</strong> Wahl als Vorsitzende/r des Verwaltungsrates vorzuschlagen und zu wählen.<br />

Zu beachten ist, dass der/die Vorsitzende/r Mitglied der Verbandsversammlung sein muss.<br />

Verwaltungsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Verwaltungsrat der Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong><br />

folgende Mitglieder vor:<br />

Mitglied Vertreter<br />

Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung des<br />

Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />

Schermbeck werden angewiesen, die vorgeschlagenen Mitglieder <strong>zur</strong> Wahl vorzuschlagen<br />

und zu wählen.<br />

Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern (§ 4<br />

Abs. 1 der Satzung für die Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong>). Die Besetzung ergibt sich wie folgt:<br />

Vorsitzende/r 1 (aus <strong>Wesel</strong> gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des<br />

Sparkassenzweckverbandes)<br />

Stadt <strong>Wesel</strong> 5<br />

Stadt Hamminkeln 2<br />

Gemeinde Schermbeck 2<br />

Arbeitnehmervertreter 5<br />

Die Wahl des Verwaltungsratsvorsitzenden hat nach dem geltenden kommunalen<br />

Verfassungsrecht (§ 50 Absatz 2 GO NW) in einem besonderen Wahlgang nach den<br />

Grundsätzen der Mehrheitswahl zu erfolgen. Gewählt ist derjenige, für den mehr als die<br />

Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Seine Position wird nicht auf das nach<br />

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- 10 -<br />

den Grundsätzen der Verhältniswahl zu ermittelnde Kontingent einer Fraktion angerechnet,<br />

sondern gesondert besetzt. Dadurch wird das Gewicht derjenigen Gruppe, der der<br />

Vorsitzende angehört oder nahe steht, ggf. verstärkt.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Verbandsversammlung für die Dauer<br />

der Wahlzeit der Verbandsversammlung aus dem Kreise der in die Vertretungskörperschaft<br />

der Verbandsmitglieder wählbaren sachkundigen Bürger nach den Grundsätzen der<br />

Verhältniswahl gewählt (§ 7 Abs. 6 der Satzung des Zweckverbandes). Dies gilt ebenso für<br />

ihre Vertreter.<br />

Das bedeutet, dass der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> den Mitgliedern der Stadt <strong>Wesel</strong> in der<br />

Verbandsversammlung die Personen, die Mitglieder im Verwaltungsrat werden sollen,<br />

benennt, <strong>zur</strong> Wahl vorschlägt sowie anweist, diese zu wählen. (s. § 7 Abs. 6).<br />

19. Volkshochschul-Zweckverband <strong>Wesel</strong>/Hamminkeln/Schermbeck<br />

Verbandsversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-<br />

Zweckverbandes <strong>Wesel</strong>-Hamminkeln-Schermbeck als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />

Rechtsgrundlage ist die Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Wesel</strong> Hamminkeln<br />

Schermbeck v. 1.1.2002 in der Fassung <strong>vom</strong> 18.12.2002. Organe des Zweckverbandes sind<br />

die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Jedes Verbandsmitglied entsendet<br />

je angefangene 6.000 Einwohner eine/n Vertreter/in in die Verbandsversammlung. Die Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> ist in der Zweckverbandsversammlung mit 11 Mitgliedern vertreten (Zum Stichtag der<br />

Statistikerhebung 31.12.2008: 61.203 Einwohner).<br />

Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden durch die<br />

Vertretungskörperschaften der Kommunen für die Dauer der Wahlzeit dieser Körperschaften<br />

gewählt. Der Verbandsvorsteher darf nach § 10 Abs. 1 der Satzung nicht gleichzeitig Mitglied<br />

der Zweckverbandsversammlung sein.<br />

20. Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Süd“<br />

Verbandsausschuss<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und<br />

Bodenverbandes „Untere Issel Süd“ als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Süd“. Nach § 10<br />

der Satzung des Verbandes ist sie im Verbandsausschuss mit einem Mitglied sowie einem<br />

Stellvertreter vertreten. Die Amtszeit des Verbandsausschusses endet am 31.12.2009, so<br />

dass die Stadt <strong>Wesel</strong> in Kürze ein neues Mitglied zu bestellen hat.<br />

60/84


- 11 -<br />

Vorstand<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes<br />

„Untere Issel Süd“ als<br />

Mitglied Vertreter<br />

vor. Das Mitglied der Stadt <strong>Wesel</strong> im Verbandsausschuss wird angewiesen, die<br />

vorgenannten Personen für den Vorstand vorzuschlagen und zu wählen.<br />

Gemäß § 16 der Satzung des Zweckverbandes stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> ein Mitglied für den<br />

Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes. Wichtig: Jedes Mitglied hat einen persönlichen<br />

Stellvertreter. Ein Mitglied des Vorstandes und sein Stellvertreter können nicht Mitglied im<br />

Verbandsausschuss sein.<br />

Die Wahl des Mitglieds im Vorstand gilt erst ab dem 01.01.2011. Die Wahl des Stellvertreters<br />

gilt ab sofort, da der bisherige Stellvertreter Herr Manfred Grub mit Beginn der neuen<br />

Ratsperiode aus dem Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> ausgeschieden ist.<br />

21. Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“<br />

Verbandsausschuss<br />

Die Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und<br />

Bodenverbandes „Mittlere Issel“ als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Heinz Georg Oberender (ASG) Raimund Gödde (ASG)<br />

Gemäß § 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ ist die Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> Mitglied des Verbandes. Organe des Verbandes sind der Verbandsausschuss und der<br />

Vorstand.<br />

Die Amtszeit des Verbandsausschusses beträgt 5 Jahre (§ 13 der Satzung). Die jetzige<br />

Amtszeit endet zum 31.12.2009. Die Stadt <strong>Wesel</strong> stellt drei Ausschussmitglieder, von denen<br />

ein Mitglied Gewässereigentümer oder Anlieger am Gewässer sein soll. Jedes Mitglied hat<br />

einen Stellvertreter (§ 9).<br />

Vorstand<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere<br />

Issel“ als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Für den Vorstand bestellt die Stadt <strong>Wesel</strong> nach § 14 der Satzung ein Mitglied (sowie einen<br />

Stellvertreter). Die Wahl des Vorstandes bestimmt sich nach § 15. Die Vorstandmitglieder<br />

dürfen nicht zugleich Mitglieder des Verbandsausschusses sein.<br />

Die Amtszeit des Vorstands beträgt ebenfalls fünf Jahre, ist jedoch zeitversetzt. Sie endet<br />

aktuell zum 31.12.2010. Vorstandsmitglieder, die aufgrund der Inhaberschaft eines Amts,<br />

einer Funktion, eines Mandats oder einer beruflichen Stellung bei einem Mitglied <strong>zur</strong> Wahl<br />

gestellt wurde, scheiden aus, sobald ihre Tätigkeit in dieser Eigenschaft endet. Derzeitiger<br />

Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> im Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes ist Herr Heinrich<br />

Heselmann, sein Stellvertreter ist das Ratsmitglied Tebbe.<br />

61/84


- 12 -<br />

22. Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“<br />

Verbandsausschuss<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes<br />

„Obere Issel“ als<br />

Mitglied<br />

Raimund Gödde (ASG)<br />

Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes ist die Stadt <strong>Wesel</strong> gemeinsam<br />

mit der Stadt Rhede und der Gemeinde Hünxe im Verbandsausschuss mit einem Mitglied<br />

vertreten. Die Stadt <strong>Wesel</strong> stellte bisher das Mitglied, die Gemeinde Hünxe den<br />

Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie läuft aktuell bis zum 31.12.2009. Im Vorstand<br />

ist die Stadt <strong>Wesel</strong> nicht vertreten.<br />

23. Wasserversorgungsverband Wittenhorst<br />

Verbandsversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Verbandsversammlung des<br />

Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst als<br />

Mitglied Vertreter<br />

Frank-Peter Lellek, Fachbereichsleiter 3 Gerd Droste, Teamleiter 35<br />

Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist mit ihren Ortsteilen Blumenkamp, Bislich und Diersfordt Mitglied des<br />

Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst. In Folge der Kommunalwahl sind die Vertreter<br />

für die Verbandsversammlung neu zu benennen. Laut § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des<br />

Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst entsendet jedes Mitglied des Verbandes bis zu<br />

einer Einwohnerzahl von 1.500 im Verbandsgebiet einen Vertreter in die<br />

Verbandsversammlung, und für jede weiteren 1.500 Einwohner je einen weiteren Vertreter.<br />

Für den Fall, dass sich dadurch keine ungerade Zahl der Vertreter ergibt, entsendet das<br />

Mitglied einen weiteren Vertreter, dessen Einwohnerzahl im Verbandgebiet zu den nächsten<br />

vollen 1.500 Einwohnern den größten Überhang besitzt. In der Verbandsversammlung war<br />

die Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung der ungeraden Mitgliederzahl bisher mit vier Mitgliedern und<br />

ihren jeweiligen Stellvertretern vertreten. Da die Gemeinde Schermbeck durch Vergrößerung<br />

der Einwohnerzahl derzeit einen größeren Überhang als die Stadt <strong>Wesel</strong> aufweist und<br />

dadurch zukünftig einen weiteren Sitz beansprucht, verliert die Stadt <strong>Wesel</strong> dadurch einen<br />

Sitz und hat zukünftig noch 3 Sitze in der Verbandsversammlung.<br />

Betriebsausschuss<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Betriebsausschuss des<br />

Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst als<br />

Mitglied Vertreter<br />

vor. Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung werden angewiesen, die<br />

vorgeschlagenen Mitglieder vorzuschlagen und zu wählen.<br />

Der von der Verbandsversammlung zu bildende Betriebsausschuss besteht lt. § 4 Abs. 1 der<br />

Betriebssatzung aus 17 Mitgliedern einschließlich 2 Beschäftigten der Wasserwerke<br />

Wittenhorst. Im Betriebsausschuss ist die Stadt <strong>Wesel</strong> mit einem Mitglied vertreten.<br />

62/84


24. <strong>Wesel</strong>Marketing GmbH<br />

- 13 -<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Gesellschafterversammlung der <strong>Wesel</strong>Marketing<br />

GmbH als<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter einen Vertreter in die<br />

Gesellschafterversammlung. Gleichzeitig soll ein Stellvertreter benannt werden.<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der <strong>Wesel</strong>Marketing GmbH folgende<br />

Mitglieder:<br />

Mitglied Vertreter<br />

Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages aus 12 Mitgliedern und<br />

einer entsprechenden Zahl von persönlichen Stellvertretern. „Die Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet 6<br />

Mitglieder (Bürgermeisterin und 5 Ratsmitglieder) sowie die jeweiligen persönlichen<br />

Stellvertreter in den Aufsichtsrat.“<br />

Die Amtszeit der Aufsichtsratmitglieder endet jeweils mit dem Ende der Wahlperiode des<br />

Rates der Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />

25. Kuratorium der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong><br />

Kuratorium<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die neue Amtszeit (voraussichtlich Juni 2010) in das<br />

Kuratorium der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong> als<br />

Vertreter<br />

Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong> soll<br />

ein Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> dem Kuratorium der Stiftung angehören. Die Amtszeit der<br />

Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat am 29.06.2006<br />

beschlossen, Herrn Wolfgang Jung als Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in das Kuratorium zu<br />

entsenden. Die Amtszeit endet somit Juni 2010. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> kann jedoch<br />

jederzeit gemäß § 113 Abs. 1 GO den Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> auffordern, sein Amt<br />

niederzulegen.<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Nach § 113 Abs. 2 GO wird die Stadt <strong>Wesel</strong> in Beiräten, Ausschüssen,<br />

Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen<br />

oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen <strong>vom</strong> Rat<br />

bestellten Vertreter vertreten.<br />

63/84


- 14 -<br />

Die Dauer der Entsendung hängt u.a. von den Regelungen in den jeweiligen<br />

Satzungen/Gesellschafterverträgen ab. Daher ist nach der Kommunalwahl 2009 in vielen<br />

Fällen, aber nicht bei allen Gesellschaften, eine Neubesetzung durch den Rat der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> erforderlich.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem<br />

Vertreter die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter<br />

der Stadt <strong>Wesel</strong> dazuzählen muss. Gleiches gilt für die Benennung von Stellvertretern.<br />

Der Sitz der Bürgermeisterin oder des von ihr vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten<br />

ist nicht auf die Liste einer Partei an<strong>zur</strong>echnen, da sie kraft Gesetzes allein und<br />

ausschließlich aufgrund ihrer Funktion die Interessen der Stadt in anderen Unternehmen<br />

oder Einrichtungen wahren soll.<br />

Das Wahlverfahren ist wie folgt geregelt:<br />

Ist lediglich ein Vertreter zu bestellen, so wird eine Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO<br />

durchgeführt.<br />

Für den Fall, dass durch den Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder für ein Organ zu<br />

bestellen oder vorzuschlagen sind, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO das Verfahren nach § 50 Abs.<br />

3 GO entsprechend anzuwenden.<br />

Hat sich der Rat (gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 GO NW Rat, d.h. Ratsmitglieder und<br />

Bürgermeisterin) <strong>zur</strong> Besetzung der Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt,<br />

ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages<br />

ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den<br />

Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen<br />

auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem<br />

Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge der entfallen, <strong>zur</strong><br />

Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden<br />

zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch<br />

Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.<br />

Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.<br />

64/84


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. ASG/1018/09<br />

8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />

Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale Dienstleistungen<br />

der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG"<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die<br />

8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />

„Abfall, Straßen, Grünflächen – Betriebs für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> –<br />

ASG“<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Mit gemeinsamen Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen,<br />

FDP, SPD und UWW beantragt, die Größe der Ausschüsse neu festzulegen. Der<br />

Betriebsausschuss soll danach auf 17 Mitglieder festgesetzt werden. Ein entsprechender<br />

Ratsbeschluss wurde in der heutigen <strong>Sitzung</strong> gefasst.<br />

Diese Regelung macht eine Änderung der Betriebssatzung erforderlich. Im § 4, Abs 1, Satz 2<br />

muss es künftig heißen:<br />

Er besteht aus 17 Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />

<strong>vom</strong> Rat gewählt werden.<br />

Anlagen:<br />

Änderungssatzung<br />

65/84<br />

Ö 13


66/84


8. Satzung <strong>vom</strong> _________ <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />

Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt<br />

<strong>Wesel</strong> - ASG“ <strong>vom</strong> 17.12.1997 in der Fassung <strong>vom</strong> 07.03.2007<br />

Aufgrund der §§ 7, 41 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 30.06.2009 (GV NW S. 380) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 16.11.2004 (GV NW S. 644), zuletzt geändert<br />

durch Art. I der VO <strong>vom</strong> 05.08.2009 (GV NRW S. 438) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> am ____________<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 4, Abs.1, Satz 2 erhält folgende Fassung:<br />

Er besteht aus 17 Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung <strong>vom</strong> Rat<br />

gewählt werden.<br />

§ 2<br />

§ 1<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

67/84<br />

Ö 13


68/84


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. FB 4/1030/09<br />

Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong><br />

hier: Änderung<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Dezernent III, Herr Jung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, die Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und<br />

Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wie folgt zu ändern:<br />

1. § 2 Abs. 1 erster Halbsatz: Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern.<br />

2. § 4 Die Fassung <strong>vom</strong> 5. Oktober 2009 tritt am 28. Oktober 2009 in Kraft.<br />

Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />

Die Geschäftsordnung sieht unter § 2 Abs. 1 Pkt. a vor, dass die im Rat vertretenen<br />

Fraktionen jeweils einen Vertreter in den Beirat der Musik- und Kunstschule entsenden.<br />

Durch die im Rahmen der Kommunalwahl entstandenen Änderungen in der<br />

Zusammensetzung des Rates, sind fünf Fraktionen im Rat vertreten. Hierdurch bedingt,<br />

erhöht sich die Anzahl der <strong>vom</strong> Rat zu entsendenden Vertreter auf fünf, so dass die<br />

Gesamtzahl der Mitglieder des Beirates fünfzehn beträgt.<br />

Um zu vermeiden, dass bei jeder Änderung in der Zusammensetzung des Rates auch eine<br />

Änderung der Geschäftsordnung erforderlich wird, schlägt die Verwaltung vor, von einer<br />

zahlenmäßigen Nennung der Mitglieder abzusehen und den § 2 insoweit zu ändern, dass<br />

nur noch folgende Formulierung benutzt wird: Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern.<br />

Des Weiteren ist § 4 insoweit zu ändern, dass die Geschäftsordnung am Tage nach der<br />

Beschlussfassung im Rat in Kraft tritt.<br />

Anlagen:<br />

Geschäftsordnung Beirat der Musik- und Kunstschule – alte Fassung<br />

Geschäftsordnung Beirat der Musik- und Kunstschule – neue Fassung<br />

69/84<br />

Ö 14


70/84


Geschäftsordnung<br />

für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 01.08.1993<br />

Fassung <strong>vom</strong> 5. Oktober 2009<br />

§ 1<br />

Neue<br />

Fassung<br />

(1) Gemäß § 6 der Satzung für die Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wird ein Beirat gebildet.<br />

Dieser Beirat ist kein Ausschuß im Sinne der §§ 41 ff. der Gemeindeordnung. Er hat keine<br />

Entscheidungsbefugnisse.<br />

(2) <strong>Sitzung</strong>en des Beirates finden mindestens einmal im halben Jahr statt. Auf Antrag von mindestens<br />

drei Mitgliedern oder des zuständigen Fachausschusses muß der Beirat einberufen werden.<br />

(3) Zur <strong>Sitzung</strong> des Beirates wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden unter Übersendung der Tagesordnung schriftlich<br />

eingeladen. Die Einladungen sind so rechtzeitig zu versenden, daß zwischen dem Tag der <strong>Sitzung</strong><br />

und der Zustellung der Ladung mindestens 7 Kalendertage liegen.<br />

(1) Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />

§ 2<br />

a) je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen,<br />

b) einem Vertreter des Rates der Gemeinde Schermbeck,<br />

c) 2 Vertretern der Elternschaft,<br />

d) 2 Vertretern des lehrenden Personals<br />

(je 1 der hauptamtlichen und nebenamtlichen Kräfte),<br />

e) 2 Vertretern der Schülerschaft<br />

(je 1 der 12- bis 15-jährigen und der über 15-jährigen Schüler),<br />

f) 3 Vertretern des Fördervereins der Jugendmusik- und Kunstschule, soweit sie nicht zum<br />

lehrenden Personal der Schule gehören.<br />

(2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<br />

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden jeweils in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen<br />

Wahlperiode des Rates für deren Dauer gewählt. Tritt der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter<br />

<strong>zur</strong>ück, so muß eine Nachwahl in der nächsten Beiratssitzung erfolgen.<br />

Bei Abstimmungen gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

(3) Der Schulleiter nimmt an den <strong>Sitzung</strong>en des Beirates ohne Stimmrecht teil.<br />

71/84<br />

Ö 14


Neue<br />

Fassung<br />

§ 3<br />

Zu den Aufgaben des Beirates gehören in analoger Anwendung des § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes <strong>vom</strong><br />

13.12.1977 die Beratung über<br />

a) die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule,<br />

b) die Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und <strong>zur</strong> Anwendung der Methoden,<br />

c) die Unterrichtsverteilung und Einrichtung von Kursen, die Einrichtung zusätzlicher<br />

Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,<br />

d) die Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes. Die<br />

Verwendung der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten<br />

Verwendungszweckes,<br />

e) die Anregung <strong>zur</strong> Besetzung der Stelle des Schulleiters und des ständigen Vertreters,<br />

f) die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,<br />

g) die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden, Religionsgemeinschaften und Organisationen,<br />

h) die Vorschläge und Anregungen an den Schulträger,<br />

i) die Vorberatung des Haushaltes,<br />

j) die Vorberatung von Änderungen der Gebührensatzung.<br />

§ 4<br />

Die Geschäftsordnung tritt am 01.08.1993 in Kraft. Die Geschäftsordnung <strong>vom</strong> 01.03.1985 tritt gleichzeitig<br />

außer Kraft.<br />

Die Fassung <strong>vom</strong> 05.10.09 tritt am 28.10.2009 in Kraft.<br />

72/84


Geschäftsordnung<br />

für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 01.08.1993<br />

Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003<br />

§ 1<br />

Alte Fassung<br />

(1) Gemäß § 6 der Satzung für die Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wird ein Beirat gebildet.<br />

Dieser Beirat ist kein Ausschuß im Sinne der §§ 41 ff. der Gemeindeordnung. Er hat keine<br />

Entscheidungsbefugnisse.<br />

(2) <strong>Sitzung</strong>en des Beirates finden mindestens einmal im halben Jahr statt. Auf Antrag von mindestens<br />

drei Mitgliedern oder des zuständigen Fachausschusses muß der Beirat einberufen werden.<br />

(3) Zur <strong>Sitzung</strong> des Beirates wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden unter Übersendung der Tagesordnung schriftlich<br />

eingeladen. Die Einladungen sind so rechtzeitig zu versenden, daß zwischen dem Tag der <strong>Sitzung</strong><br />

und der Zustellung der Ladung mindestens 7 Kalendertage liegen.<br />

§ 2<br />

(1) Der Beirat besteht aus folgenden 14 Mitgliedern:<br />

a) je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen,<br />

b) einem Vertreter des Rates der Gemeinde Schermbeck,<br />

c) 2 Vertretern der Elternschaft,<br />

d) 2 Vertretern des lehrenden Personals<br />

(je 1 der hauptamtlichen und nebenamtlichen Kräfte),<br />

e) 2 Vertretern der Schülerschaft<br />

(je 1 der 12- bis 15-jährigen und der über 15-jährigen Schüler),<br />

f) 3 Vertretern des Fördervereins der Jugendmusik- und Kunstschule, soweit sie nicht zum<br />

lehrenden Personal der Schule gehören.<br />

(2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<br />

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden jeweils in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen<br />

Wahlperiode des Rates für deren Dauer gewählt. Tritt der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter<br />

<strong>zur</strong>ück, so muß eine Nachwahl in der nächsten Beiratssitzung erfolgen.<br />

Bei Abstimmungen gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

(3) Der Schulleiter nimmt an den <strong>Sitzung</strong>en des Beirates ohne Stimmrecht teil.<br />

73/84<br />

Ö 14


Alte Fassung<br />

§ 3<br />

Zu den Aufgaben des Beirates gehören in analoger Anwendung des § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes <strong>vom</strong><br />

13.12.1977 die Beratung über<br />

a) die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule,<br />

b) die Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und <strong>zur</strong> Anwendung der Methoden,<br />

c) die Unterrichtsverteilung und Einrichtung von Kursen, die Einrichtung zusätzlicher<br />

Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,<br />

d) die Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes. Die<br />

Verwendung der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten<br />

Verwendungszweckes,<br />

e) die Anregung <strong>zur</strong> Besetzung der Stelle des Schulleiters und des ständigen Vertreters,<br />

f) die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,<br />

g) die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden, Religionsgemeinschaften und Organisationen,<br />

h) die Vorschläge und Anregungen an den Schulträger,<br />

i) die Vorberatung des Haushaltes,<br />

j) die Vorberatung von Änderungen der Gebührensatzung.<br />

§ 4<br />

Die Geschäftsordnung tritt am 01.08.1993 in Kraft. Die Geschäftsordnung <strong>vom</strong> 01.03.1985 tritt gleichzeitig<br />

außer Kraft.<br />

Die Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003 tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />

74/84


Die Bürgermeisterin<br />

Vorlage Nr. T 02/0381/09<br />

Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />

hier: Festlegung des Wahltages, Änderung der Hauptsatzung und der Wahlordnung<br />

für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss<br />

Beratungsfolge:<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Dez III, Herr Jung<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Bildung eines Integrationsrates.<br />

2. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> legt den 07.02.2010 als Termin für die Wahl des<br />

Integrationsrates fest.<br />

3. Der Rat beschließt die 10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> in<br />

der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Fassung.<br />

4. Der Rat beschließt die Neufassung der Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat<br />

und Integrationsausschuss in der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung.<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Ö 15<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat sich zuletzt in seiner <strong>Sitzung</strong> am 10.03.2009 mit der Wahl des<br />

Integrationsrates beschäftigt und sich für ein Fortbestehen dieses durch eine<br />

Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums ermöglichten Gremiums ausgesprochen.<br />

Der Integrationsrat selbst hatte zuletzt in seiner <strong>Sitzung</strong> am 23.09.2009 dafür votiert, auch<br />

künftig einen kommunalen Integrationsrat in <strong>Wesel</strong> ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Mit dem Gesetz <strong>zur</strong> Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden <strong>vom</strong> 30. Juni<br />

2009 ist eine grundsätzliche Neuregelung der Vorschriften <strong>zur</strong> Bildung von<br />

Migrantenvertretungen in den nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgt.<br />

Integrationsräte bilden nun das Regelgremium. Möglich ist durch den Beschluss des Rates<br />

aber auch die Bildung eines Integrationsausschusses.<br />

75/84


- 2 -<br />

Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gremien:<br />

• Der Integrationsrat kann in der Mehrheit aus von den Migranten in Direktwahl<br />

bestimmten Vertretern bestehen. Zusätzlich werden aus der Mitte des Rates heraus<br />

Ratsmitglieder dazu bestellt.<br />

• Demgegenüber besteht der Integrationsausschuss entsprechend § 58<br />

Gemeindeordnung in der Mehrheit aus Ratsmitgliedern. Migrantenvertreter/innen<br />

wären bei diesem beratenden Ausschuss in der Minderheit.<br />

Die Verwaltung empfiehlt, die Partizipation von Migranten in <strong>Wesel</strong> auch in Zukunft durch<br />

einen Integrationsrat sicherzustellen. Wie auch in anderen Kommunen, in denen im Rahmen<br />

des Modellversuches der Landesregierung NRW bereits in der letzten Wahlperiode ein<br />

Integrationsrat gebildet wurde, hat auch die Stadt <strong>Wesel</strong> mit diesem Gremium gute<br />

Erfahrungen gemacht. Insbesondere die Zusammensetzung des Integrationsrates hat sich<br />

durch eine partnerschaftlich geprägte Arbeit bewährt.<br />

Im Wesentlichen hat das Land die im Rahmen der Experimentierklausel als<br />

Ausnahmeregelung ermöglichten Verfahren <strong>zur</strong> Bildung eines Integrationsrates in die<br />

Neufassung des § 27 Gemeindeordnung übernommen. Auf zwei Abweichungen ist jedoch<br />

hinzuweisen:<br />

Konnten bisher auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, sofern sie diese durch<br />

Einbürgerung erlangt haben, die Migrantenvertreter (nach § 6 Abs. 1 a) Hauptsatzung)<br />

wählen, ergibt sich hierfür nun eine zeitliche Befristung. Zukünftig werden deutsche<br />

Staatsangehörige, welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben<br />

haben, nur noch wahlberechtigt sein, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf<br />

Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist.<br />

Die Neuregelung des § 27 Gemeindeordnung sieht für den Integrationsrat weder bei den<br />

direkt gewählten Migrantenvertretern noch bei den aus der Mitte des Rates bestimmten<br />

Ratsmitgliedern eine Stellvertretung vor.<br />

Der neu gewählte Rat bestimmt den Wahltag. Städte- und Gemeindebund NRW sowie die<br />

Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen haben hierfür bereits<br />

den 07. Februar 2010 empfohlen. Der Integrationsrat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat sich dieser<br />

Empfehlung am 23.09.2009 angeschlossen.<br />

Es ist notwendig, eine Neufassung von § 6 der Hauptsatzung zu beschließen, mit der sich<br />

das Ortsrecht an den aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung orientiert. Gleiches gilt für<br />

die Wahlordnung <strong>zur</strong> Durchführung von Integrationsratswahlen. Diese muss den veränderten<br />

gesetzlichen Regelungen ebenfalls angepasst werden.<br />

Da sich das bisherige Verhältnis von 1/3 Ratsmitgliedern und 2/3 durch Urwahl gemäß § 27<br />

der Gemeindeordnung NRW gewählten Mitgliedern im Integrationsrat bewährt hat und jeder<br />

im Rat vertretenen Fraktion die Möglichkeit gegeben werden sollte, je ein Mitglied für den<br />

Intagrationsrat zu benennen, sollte die Anzahl der Ratsmitglieder auf fünf und die<br />

Gesamtzahl der Mitglieder entsprechend auf 15 Personen erhöht werden.<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: 10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong><br />

10.08.1998<br />

Anlage 2: Neufassung der Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und<br />

Integrationsausschuss<br />

76/84


Anlage 1<br />

10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998<br />

Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 30.06.2009 (GV<br />

NRW Seite 380), hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am ________ folgende Satzung<br />

<strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998, zuletzt geändert<br />

durch Satzung <strong>vom</strong> 31.10.2007, beschlossen:<br />

§ 6 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

§ 6<br />

Integrationsrat<br />

(1) Für die Dauer der Wahlzeit des Rates wird auf der Grundlage des § 27 Gemeindeordnung<br />

NRW ein Integrationsrat mit 15 Mitgliedern gebildet.<br />

Der Integrationsrat besteht aus:<br />

a) 10 durch Urwahl gemäß § 27 Absatz 2 und 3 Gemeindeordnung NRW gewählten Mitgliedern,<br />

b) 5 <strong>vom</strong> Rat aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern.<br />

(2) Der/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/innen werden von den Mitgliedern des<br />

Integrationsrates aus seiner Mitte gewählt.<br />

(3) Der Wahltag wird innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist durch den Rat festgesetzt.<br />

(4) Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich beim Bürgermeister<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von drei Monaten damit<br />

zu befassen.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

77/84<br />

Ö 15


78/84


Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss gemäß<br />

§ 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 27. Oktober 2009<br />

Auf der Grundlage von §§ 7 und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 - SGV. NW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz<br />

<strong>vom</strong> 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. Oktober 2009<br />

folgende Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss in <strong>Wesel</strong> beschlossen:<br />

(1) Wahlgebiet ist die Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />

§ 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit<br />

(2) Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten/der Hauptverwaltungsbeamtin.<br />

§ 2 Wahlausschuss<br />

(1) Der für die Kommunalwahlen zuständige Wahlausschuss ist gleichzeitig zuständig für die Integrationsratswahlen.<br />

(2) Der Wahlausschuss entscheidet abschließend über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 4) bis zum<br />

29. Tag vor der Wahl. Ferner stellt er das Wahlergebnis fest.<br />

(1) Der Wahltag ist ein Sonntag.<br />

(2) Die Wahlzeit dauert von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />

§ 3 Wahltag<br />

(3) Der Wahltermin wird <strong>vom</strong> Rat der Stadt festgelegt und danach <strong>vom</strong> Wahlleiter/von der Wahlleiterin bekannt<br />

gemacht.<br />

§ 4 Wahlvorschläge<br />

Ö 15<br />

(1) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin fordert nach Bekanntmachung des Wahltages <strong>zur</strong> Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

durch öffentliche Bekanntmachung auf. Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten<br />

(Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber)<br />

eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlagsberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.<br />

(2) Als Wahlbewerber kann jede/r Wahlberechtigte sowie jede/r Bürgerin und Bürger der Gemeinde benannt<br />

werden, sofern er/sie seine/ihre Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.<br />

(3) Jeder Listenvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag einreichenden Gruppe unterzeichnet<br />

sein und die Erklärung enthalten, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand<br />

besitzt und die Benennung der Bewerber/Bewerberinnen nach demokratischen Grundsätzen erfolgt<br />

ist.<br />

(4) Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit(en), das Geburtsdatum,<br />

den Beruf oder Stand und die Anschrift der Hauptwohnung des/der Wahlbewerbers/in enthalten.<br />

(5) Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag" oder als „Einzelbewerber/in" gekennzeichnet und<br />

mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des<br />

ersten Bewerbers/der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.<br />

(6) Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten unterstützt sein. Unterschriften sind eigenhändig<br />

und handschriftlich abzugeben. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen<br />

Wahlvorschlag unterstützen. Mehrfachunterstützungen für verschiedene Wahlvorschläge sind bei allen<br />

Wahlvorschlägen ungültig. Die Unterzeichner müssen in Block- oder Maschinenschrift Vornamen und<br />

Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung angeben.<br />

(7) In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson be-<br />

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zeichnet sein.<br />

(8) Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind die Formblätter zu verwenden, die<br />

das Wahlbüro bereithält.<br />

(9) Wahlvorschläge können bis zum 34. Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin<br />

eingereicht werden. Der Wahlleiter/die Wahlleiterin prüft die Wahlvorschläge und legt sie dem Wahlausschuss<br />

<strong>zur</strong> Entscheidung vor (§ 2). Die zugelassenen Wahlvorschläge werden <strong>vom</strong> Wahlleiter/von der<br />

Wahlleiterin mit den in Abs. 4 genannten Merkmalen, jedoch ohne Tag und Monat der Geburt, bekanntgemacht.<br />

(10) Der Wahlvorschlag ist in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben abzufassen.<br />

§ 5 Stimmzettel<br />

Die Einzelbewerber werden mit Namen und Vornamen in den Stimmzettel aufgenommen. Die Listenwahlvorschläge<br />

werden mit der Bezeichnung des Wahlvorschlages sowie der Kurzbezeichnung aufgenommen.<br />

Zusätzlich werden Name und Vorname der ersten drei auf der Liste genannten Bewerber/Bewerberinnen<br />

aufgeführt.<br />

Die Wahlvorschläge erscheinen in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim<br />

Wahlleiter/bei der Wahlleiterin auf dem Stimmzettel.<br />

§ 6 Anwendung des Kommunalwahlgesetzes<br />

Gem. § 27 Abs. 11 GO gelten für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss nach § 27 Abs. 2,<br />

Satz 1 die §§ 2, 5 Abs. 1, §§ 9 bis 13, 24 bis 27, 29, 30, 34 bis 46, 47 Satz 1 und § 48 des Kommunalwahlgesetzes<br />

(KWahlG) und – soweit anwendbar – die Vorschriften der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der<br />

jeweiligen Fassung entsprechend.<br />

Für Wahlsystem und Verteilung der Sitze gelten die §§ 31 bis 33 KWahlG und die §§ 61 bis 63 KWahlO –<br />

soweit anwendbar – entsprechend.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

Diese Wahlordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

Die Fassung <strong>vom</strong> 11. Mai 2004 wird aufgehoben.<br />

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Die Bürgermeisterin<br />

Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />

hier: Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27.08.2009<br />

Beratungsfolge:<br />

Vorlage Nr. T 02/1015/09<br />

Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />

Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Rat<br />

und seine Ausschüsse <strong>vom</strong> 01.10.1998 in der Fassung <strong>vom</strong> 19.06.2007:<br />

§ 28 wird um den Absatz 2 ergänzt:<br />

„ Der Gebrauch von Mobiltelefonen im <strong>Sitzung</strong>sraum ist grundsätzlich untersagt.“<br />

Sachdarstellung/Begründung:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27. August 2009 beantragt die SPD- Fraktion, dass in den <strong>Sitzung</strong>en des<br />

Rates und der Ausschüsse künftig ein absolutes Handy-Verbot gilt.<br />

Gemäß § 47 Abs. 2 GO NW ist der Rat ermächtigt, seine inneren Angelegenheiten in<br />

eigener Verantwortung und nach eigenem Sachverstand zu ordnen. Hierzu gehört auch die<br />

Regelung eines geordneten und störungsfreien Ablaufes von Ratssitzungen.<br />

Jedem Ratsmitglied muss ermöglicht werden, seine Mitwirkungsrechte ungestört und<br />

unbeeinflusst auszuüben.<br />

Das Benutzen von Mobiltelefonen stellt jedoch eine Belästigung dar. Insbesondere die<br />

optische, akustische oder mechanische („Vibrationsalarm“) Benachrichtigung über<br />

eingehende Mitteilungen und Anrufe stellen zumindest eine Belästigung dar, die, ähnlich wie<br />

der Genuss von Rauchwaren, im Einzelfall zumindest zu einer verminderten<br />

Aufnahmefähigkeit und Aufmerksamkeit führen kann.<br />

Mobiltelefone sind darüber hinaus dazu geeignet, unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen des<br />

<strong>Sitzung</strong>sgeschehen und –verlaufes anzufertigen, ohne dass dies durch Anwesende<br />

überprüfbar oder wahrnehmbar wäre.<br />

Anlagen:<br />

Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27. August 2009<br />

81/84<br />

Ö 16


82/84


t- {? oS- os<br />

SPD-Fraktion im Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> Rathaus, 46467 <strong>Wesel</strong><br />

Frau<br />

Bürgermeisterin Westkam p<br />

im Hause<br />

Antrag <strong>zur</strong> Ratssitzung am 8. September 2009<br />

Sehr geehfte Frau Westkamp,<br />

die SPD-Fraktion beantragt, dass künftig ln den<br />

absolutes Handy-Verbot gilt.<br />

Tel.: 0281/203-2202<br />

Fax: 028U203-2339<br />

E-Ma il : SPD-Fraktion@wesel. de<br />

27. August 2009<br />

<strong>Sitzung</strong>en des Rates und der Ausschüsse<br />

Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen sich immer wieder<br />

während der <strong>Sitzung</strong>en anrufen lassen und telefonieren. Dies ist eine Ungehörigkeit und<br />

Missachtung der Arbeit dieser Gremien. Da es sich gezeigt hat, dass Appelle efolglos sind,<br />

muss der Rat die Angelegenheit (wie in der Vergangenheit das Rauchverbot) regeln.<br />

--) ,<br />

q<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Ludger Hovest<br />

Fra ktionsvorsitzender<br />

f d R 0:lrao<br />

83/84<br />

Ö 16


84/84


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Sitzung</strong>sdokumente<br />

Einladung Rat 1<br />

<strong>Vorlagen</strong>dokumente<br />

TOP Ö 1 Bestellung einer Schriftführung<br />

Vorlage T 02/1001/09 3<br />

TOP Ö 2 Amtseinführung der Bürgermeisterin<br />

Vorlage FB 7/1002/09 5<br />

TOP Ö 3 Verabschiedung von Ratsmitgliedern<br />

Vorlage T 02/1003/09 7<br />

TOP Ö 4 Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />

Vorlage T 02/1004/09 9<br />

TOP Ö 5 Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />

Vorlage T 02/1005/09 11<br />

TOP Ö 6 Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen<br />

Vorlage T 02/1006/09 13<br />

TOP Ö 7 Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen<br />

Vorlage T 02/1007/09 15<br />

Anlage - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, 19<br />

TOP Ö 8 Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

Vorlage T 02/1008/09 21<br />

TOP Ö 9 Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses<br />

Vorlage T 02/1009/09 23<br />

TOP Ö 10 Besetzung von Ausschüssen/Beiräten<br />

Vorlage T 02/1010/09 29<br />

Anlage 1 - Schreiben des Stadtsportverbandes <strong>vom</strong> 09.09.2009 T 02/1010 45<br />

Anlage 2 - Schreiben des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport <strong>vom</strong> 24. 47<br />

TOP Ö 11 Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvo<br />

Vorlage T 02/1011/09 49<br />

TOP Ö 12 Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen P<br />

Vorlage T 02/1012/09 51<br />

TOP Ö 13 8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnli<br />

Vorlage ASG/1018/09 65<br />

8. Änderung Betriebssatzung ASG/1018/09 67<br />

TOP Ö 14 Geschäftsordnung für den Beirtat der Musik- und Kunstschule der Stadt<br />

Vorlage FB 4/1030/09 69<br />

Vorlage Rat <strong>27.10.2009</strong> - Anlage Geschäftsordnung Beirat Musik- FB 4/1 71<br />

Vorlage Rat <strong>27.10.2009</strong> - Anlage Geschäftsordnung MKS alt FB 4/1030/09 73<br />

TOP Ö 15 Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />

Vorlage T 02/0381/09 75<br />

Anlage 1-Hauptsatzung T 02/0381/09 77<br />

Anlage 2-Neufassung der Wahlordnung T 02/0381/09 79<br />

TOP Ö 16 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />

Vorlage T 02/1015/09 81<br />

Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27. August 2009 T 02/1015/09 83<br />

Inhaltsverzeichnis 85

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