Vorlagen zur Sitzung vom 27.10.2009 - Wesel
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Vorlagen zur Sitzung vom 27.10.2009 - Wesel
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Die Bürgermeisterin<br />
An die<br />
Mitglieder des Rates<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zu der konstituierenden <strong>Sitzung</strong> des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> am<br />
Dienstag, dem <strong>27.10.2009</strong>, 16:30 Uhr,<br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses der Stadt <strong>Wesel</strong>,<br />
lade ich Sie herzlich ein und setze folgende Tagesordnung fest:<br />
Öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
T A G E S O R D N U N G<br />
<strong>Wesel</strong>, den 14.10.2009<br />
1. Bestellung einer Schriftführung T 02/1001/09<br />
2. Amtseinführung der Bürgermeisterin FB 7/1002/09<br />
3. Verabschiedung von Ratsmitgliedern T 02/1003/09<br />
4. Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern T 02/1004/09<br />
5. Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin T 02/1005/09<br />
6. Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen T 02/1006/09<br />
7. Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen T 02/1007/09<br />
8. Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses T 02/1008/09<br />
9. Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses T 02/1009/09<br />
10. Besetzung von Ausschüssen/Beiräten T 02/1010/09<br />
11. Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />
12. Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen<br />
Personen und Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist (§<br />
113 GO NRW)<br />
1/84<br />
T 02/1011/09<br />
T 02/1012/09
13. 8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />
Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale<br />
Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG"<br />
14. Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong><br />
hier: Änderung<br />
15. Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />
hier: Festlegung des Wahltages, Änderung der Hauptsatzung und der<br />
Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss<br />
16. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />
hier: Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27.08.2009<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
In Vertretung<br />
gezeichnet<br />
Wolfgang Jung<br />
Erster Beigeordneter<br />
Verteiler:<br />
Ratsmitglieder, Fraktionen, Bürgermeisterin, Beigeordnete, RPA, Fachbereichsleitungen 1<br />
bis 7, Büro der Bürgermeisterin, ASG, Team 34 – Rechtsservice, Team 35 – Finanzen und<br />
Beteiligungen, Personalrat, Vorsitzende Integrationsrat, Team 44 – Bücherei (öffentlicher<br />
Teil), Presse (öffentlicher Teil)<br />
2/84<br />
ASG/1018/09<br />
FB 4/1030/09<br />
T 02/0381/09<br />
T 02/1015/09
Die Bürgermeisterin<br />
Bestellung einer Schriftführung<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1001/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat bestellt Frau Kerstin Stratmann als Schriftführerin für die <strong>Sitzung</strong>en des Rates.<br />
Als Stellvertreter wird Herr Andreas Schucht bestellt.<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Gemäß § 52 Abs. 1 GO NW ist der Schriftführer <strong>vom</strong> Rat zu bestellen.<br />
Ö 1<br />
Die Verwaltung schlägt als Schriftführerin Frau Kerstin Stratmann, als Stellvertreter Herrn<br />
Andreas Schucht vor.<br />
3/84
4/84
Die Bürgermeisterin<br />
Amtseinführung der Bürgermeisterin<br />
Beratungsfolge:<br />
Ö 2<br />
Vorlage Nr. FB 7/1002/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />
Berichterstattung Altersvorsitzender Spelmanns<br />
Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
Die am 30.08.2009 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt <strong>Wesel</strong> gewählte<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp ist gem. § 65 Abs. 3 GO NW von dem Altersvorsitzenden<br />
zu vereidigen und in ihr Amt einzuführen. Die Eidesleistung ist im Falle der Wiederwahl<br />
entbehrlich, da das bisherige Zeitbeamtenverhältnis ohne Unterbrechung in ein neues<br />
übergeht.<br />
Das bisherige Beamtenverhältnis auf Zeit der Bürgermeisterin endete nach Ablauf ihrer<br />
Amtszeit am 20.10.2009. Frau Westkamp wird ohne Unterbrechung mit Wirkung <strong>vom</strong><br />
21.10.2009 erneut in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Dieses Beamtenverhältnis<br />
dauert gemäß § 119 Absatz 3 LBG NW sechs Jahre.<br />
5/84
6/84
Die Bürgermeisterin<br />
Verabschiedung von Ratsmitgliedern<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1003/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
In der heutigen Ratssitzung gilt es, folgende Ratsmitglieder zu verabschieden:<br />
Frau Josefa Bittner<br />
Herrn Bruno Gerwers<br />
Herrn Heinrich Gilhaus<br />
Herrn Adalbert Gose<br />
Herrn Manfred Grub<br />
Frau Waltraut Holzwarth<br />
Herrn Ernst Horstkamp<br />
Herrn Franz-Josef Kuhmann<br />
Herrn Wilfried Naber<br />
Herrn Werner Schweickert<br />
Herrn Klaus-Peter Stocklassa<br />
Herrn Wilhelm Theißen<br />
Herrn Erich Wellmann<br />
7/84<br />
Ö 3
8/84
Die Bürgermeisterin<br />
Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1004/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
Die Ratsmitglieder werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form <strong>zur</strong><br />
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3<br />
GO NW).<br />
Verpflichtungsformel:<br />
Ö 4<br />
"Ich verpflichte mich,<br />
dass ich meine Aufgaben als Ratsmitglied der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,<br />
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten<br />
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."<br />
Diese Verpflichtung sollte in der Weise vollzogen werden, dass die Ratsmitglieder sich von<br />
ihren Plätzen erheben, die Bürgermeisterin die Verpflichtungsformel vorliest und die<br />
Ratsmitglieder dann ihr Einverständnis bekunden.<br />
Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften angefertigt, die in der <strong>Sitzung</strong> von<br />
jedem Ratsmitglied zu unterzeichnen sind.<br />
9/84
10/84
Die Bürgermeisterin<br />
Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1005/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> wählt<br />
<strong>zur</strong>/zum ersten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />
______________________________________________<br />
<strong>zur</strong>/zum zweiten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />
______________________________________________<br />
<strong>zur</strong>/zum dritten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/in<br />
______________________________________________<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Ö 5<br />
Gemäß § 67 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO NW) i. V. m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache eine(n) erste(n), eine(n) zweite(n)<br />
und eine(n) dritte(n) Stellvertreter/in des Bürgermeisters.<br />
Die Leitung der Wahl übernimmt die Bürgermeisterin (§ 67 Abs. 5 GO NW).<br />
Nach § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erste/r<br />
Stellvertreter/in der Bürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf<br />
den die erste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in<br />
Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl<br />
entfällt, dritte/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle<br />
des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.. Zwischen<br />
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet das von der Bürgermeisterin zu ziehende Los.<br />
Die Stimmzettel werden so vorbereitet, dass eine Stimmabgabe durch Ankreuzen möglich<br />
ist. Es ist nur ein Wahlvorschlag (Liste) anzukreuzen, damit der Stimmzettel gültig ist.<br />
11/84
- 2 -<br />
Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass der Stimmzettel unbeschriftet bleibt<br />
oder etwa durch das Wort "Stimmenthaltung" deutlich zum Ausdruck kommt, dass das<br />
Ratsmitglied sich der Stimme enthält.<br />
12/84
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. T 02/1006/09<br />
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Kenntnisnahme, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
Die Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin werden von der Bürgermeisterin eingeführt und<br />
in feierlicher Form <strong>zur</strong> gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).<br />
Verpflichtungsformel:<br />
Ö 6<br />
"Ich verpflichte mich,<br />
dass ich meine Aufgaben<br />
als stellvertretende Bürgermeisterin/stellvertretender Bürgermeister der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,<br />
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten<br />
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."<br />
Die Verpflichtung sollte in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/innen der<br />
Bürgermeisterin sich von ihren Plätzen erheben, die Bürgermeisterin die<br />
Verpflichtungsformel vorliest und die Stellvertreter/innen dann ihr Einverständnis bekunden.<br />
Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften angefertigt, die in der <strong>Sitzung</strong> von<br />
den Stellvertretern/innen der Bürgermeisterin zu unterzeichnen sind.<br />
13/84
14/84
Die Bürgermeisterin<br />
Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1007/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, folgende Ausschüsse zu bilden und die Zahl der<br />
Ausschusssitze wie folgt festzusetzen:<br />
1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />
2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />
3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />
4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />
21 Mitglieder, zusätzlich 1 sachkundige/r Einwohner/in<br />
5. Betriebsausschuss<br />
17 Mitglieder (vorbehaltlich der Änderung der Betriebssatzung)<br />
6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />
15 Mitglieder<br />
7. Schul- und Sportausschuss<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 3 sachkundige Einwohner/innen<br />
8. Sozialausschuss<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 2 sachkundige Einwohner/innen<br />
9. Wahlausschuss<br />
4 Mitglieder<br />
10. Wahlprüfungsausschuss<br />
10 Mitglieder<br />
11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />
17 Mitglieder, zusätzlich 1 sachkundige/r Einwohner/in<br />
15/84<br />
Ö 7
Sachdarstellung/Begründung:<br />
- 2 -<br />
Gemäß § 57 Abs. 1 GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Darüber hinaus legt er die<br />
Zahl der Ausschussmitglieder für die einzelnen gebildeten Ausschüsse fest (§ 58 Abs. 1).<br />
Für die Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 gilt ab 2009 das Zählverfahren nach<br />
Hare-Niemeyer.<br />
Bisherige Ausschüsse des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong>:<br />
1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />
16 Mitglieder, davon 2 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />
16 Mitglieder, davon 5 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 2 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />
15 Mitglieder, davon 4 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />
21 Mitglieder, davon 3 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
5. Betriebsausschuss<br />
16 Mitglieder<br />
6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />
15 Mitglieder (nur Ratsmitglieder)<br />
7. Schul- und Sportausschuss<br />
15 Mitglieder, davon 3 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 3 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
zusätzlich je 1 Vertreter (Geistlicher) der ev. und kath. Kirche sowie 6 Vertreter der<br />
Schulformen<br />
8. Sozialausschuss<br />
15 Mitglieder, davon 4 sachkundige Bürger/innen; zusätzlich 2 sachkundige<br />
Einwohner/innen (beratend)<br />
9. Wahlausschuss<br />
10 Mitglieder<br />
10. Wahlprüfungsausschuss<br />
10 Mitglieder<br />
11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />
17 Mitglieder, davon 2 sachkundige Bürger/innen, zusätzlich 1 sachkundige/r<br />
Einwohner/in (beratend)<br />
16/84
- 3 -<br />
Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:<br />
• Wahlausschuss<br />
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz aus dem Wahlleiter<br />
als Vorsitzenden und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die <strong>vom</strong> Rat gewählt werden.<br />
• Betriebsausschuss<br />
Der Rat bildet gem. § 5 Abs. 1 EigVO NRW für den Eigenbetrieb einen<br />
Betriebsausschuss. Gem. § 4 der Betriebssatzung besteht der Betriebsausschuss aus 16<br />
Mitgliedern. Ihm können Ratsmitglieder und sachkundige Bürger angehören.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und<br />
SPD sowie Herr Oelmüller die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festzusetzen:<br />
1. Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />
17 Mitglieder (+1)<br />
2. Ausschuss für Gebäudeservice<br />
17 Mitglieder (+1)<br />
3. Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />
17 Mitglieder (+2)<br />
4. Ausschuss für Stadtentwicklung<br />
21 Mitglieder<br />
5. Betriebsausschuss<br />
17 Mitglieder (+1)<br />
6. Rechnungsprüfungsausschuss<br />
15 Mitglieder<br />
7. Schul- und Sportausschuss<br />
17 Mitglieder (+2)<br />
8. Sozialausschuss<br />
17 Mitglieder (+2)<br />
9. Wahlausschuss<br />
4 Mitglieder (-6)<br />
10. Wahlprüfungsausschuss<br />
10 Mitglieder<br />
11. Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />
17 Mitglieder<br />
Zur Festsetzung der Zahl der sachkundigen Einwohner/innen wird auf die Sachdarstellung<br />
zu Tagesordnungspunkt Ö 10 verwiesen.<br />
Daraus ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />
Anlagen:<br />
Anlage - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD und Herrn<br />
Oelmüller <strong>vom</strong> 28.09.2009<br />
17/84
18/84
f '-fu c):). c5 Ö 7<br />
Bündnis 9O/Die Grünen, FDP, SPD und UWW<br />
im Rat der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
Frau<br />
Bürgermeisterin Westkamp<br />
im Hause<br />
Sehr geehfte Frau Westkamp,<br />
L._-, -5 5 ** ,_*--i<br />
.--.,, , .'
20/84
Die Bürgermeisterin<br />
Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1008/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden und die<br />
Zahl der Ausschusssitze auf 21 festzusetzen.<br />
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Ö 8<br />
wird der Haupt- und Finanzausschuss wie folgt besetzt:<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
21/84
Sachdarstellung/Begründung:<br />
- 2 -<br />
Gemäß § 57 Abs. 2 GO NW besteht für die Stadt <strong>Wesel</strong> die Verpflichtung, einen<br />
Hauptausschuss sowie einen Finanzausschuss zu bilden.<br />
Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses <strong>vom</strong> Hauptausschuss<br />
wahrgenommen werden, Nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Fassung <strong>vom</strong><br />
09.11.2005 nimmt der Hauptausschuss zugleich die Aufgaben des Finanzausschusses wahr<br />
und führt die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.<br />
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt kraft Gesetzes die Bürgermeisterin. Sie hat Stimmrecht<br />
im Hauptausschuss (§ 57 Abs. 3 GO NW).<br />
Die/Der stellvertretende Vorsitzende wird in der ersten <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und<br />
Finanzausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss ist ganz aus dem Ausschussvorsitz-Zuteilungsverfahren<br />
herausgenommen worden. Auch die/der stellvertretende Vorsitzende wird frei gewählt,<br />
unterliegt nicht dem Zugriffsverfahren und wird auch nicht auf den Wahlvorschlag der<br />
Fraktion angerechnet.<br />
Dem Haupt- und Finanzausschuss dürfen keine sachkundigen Bürger und sachkundigen<br />
Einwohner angehören (§ 58 Abs. 3 GO NW).<br />
Das Verfahren bei der Ausschussbesetzung vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NW, es wird<br />
erstmals das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt:<br />
„Haben sich die Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen<br />
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme<br />
des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande,<br />
so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei<br />
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen des Rates<br />
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen<br />
Wahlvorschläge entfallen, <strong>zur</strong> Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu<br />
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für<br />
ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der<br />
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen<br />
entscheidet das Los.“<br />
D.h. konkret:<br />
Anzahl der zu besetzenden Ausschusssitze x für den Wahlvorschlag abgegebene Stimmen<br />
Stimmen insgesamt<br />
Nach § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse sind für jedes<br />
ordentliche Ausschussmitglied bis zu zwei Vertreter zu wählen.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und<br />
SPD sowie Herr Oelmüller, die Zahl der Ausschusssitze des Haupt- und Finanzausschuss<br />
auf 21 festzusetzen.<br />
Daraus ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />
22/84
Die Bürgermeisterin<br />
Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1009/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Bildung des Jugendhilfeausschusses und die<br />
folgende Zusammensetzung:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
1) Neun Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der<br />
Jugendhilfe erfahren sind:<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
2) Sechs Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und<br />
anerkannten Trägern der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände (jeweils drei)<br />
vorgeschlagen werden:<br />
Mitglied Vertreter<br />
23/84<br />
Ö 9
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
- 2 -<br />
3) Sechs beratende Mitglieder gem. § 4 (3) Buchstabe h) der Satzung des<br />
Jugendamtes:<br />
Mitglied Vertreter<br />
Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände <strong>zur</strong> Besetzung des<br />
Jugendhilfeausschusses der Stadt <strong>Wesel</strong>:<br />
A – Vertreter/innen der Jugendverbände<br />
Aus dem Vorschlag des Stadtjugendrings <strong>Wesel</strong> sind drei stimmberechtigte Mitglieder zu<br />
wählen. Die Reihenfolge der Vorschläge entspricht dem Vorschlag des Stadtjugendrings<br />
<strong>Wesel</strong>:<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
1. Norbert Schulz<br />
Anja Riehl<br />
Stadtjugendring<br />
DLRG<br />
2. Ralf Riehl<br />
Klaus Bauer<br />
DLRG<br />
Eine Welt Jugendgruppe<br />
3. Ursula Bröcheler<br />
Marieta Ohletz<br />
Frauengruppe <strong>Wesel</strong> (Mädchenarbeit) Frauengruppe <strong>Wesel</strong> (Mädchenarbeit)<br />
B – Vertreter/innen der Wohlfahrtsverbände<br />
Aus den Vorschlägen der Wohlfahrtsverbände sind drei stimmberechtigte Mitglieder zu<br />
wählen. Die Vorschläge sind alphabetisch nach Wohlfahrtsverbänden geordnet.<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
1. Barbara Schüler<br />
Lucia von Harten<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
2. Vera Berger<br />
Michael Tekolf<br />
Caritasverband<br />
Caritasverband<br />
3. Michael Dornow<br />
Liselotte Bacher<br />
Deutscher Kinderschutzbund<br />
Deutscher Kinderschutzbund<br />
4 Helmut Zirk<br />
Marlies Magdalena Fey<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
5. Jürgen Orts<br />
Tanja Maciejewski<br />
Diakonisches Werk<br />
Diakonisches Werk<br />
6. Ilse Meyer-Molt<br />
Nelli Schenke<br />
Gesundheitsamt für den Kreis <strong>Wesel</strong> Gesundheitsamt für den Kreis <strong>Wesel</strong><br />
7. Andrea Brinkmann<br />
Andrea Galonska<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
24/84
- 3 -<br />
C – Beratende Mitglieder gem. § 4 (3) Buchstabe h) der Satzung des Jugendamtes<br />
Die Verwaltung schlägt vor, die nicht gewählten Vertreter der Wohlfahrtsverbände (B) sowie<br />
deren Stellvertreter als beratende Mitglieder zu wählen. Die letzten Sitze können dann für die<br />
Fraktionen verwandt werden, denen rechnerisch kein Sitz zusteht<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5. Die Linke Die Linke<br />
6. UWW UWW<br />
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:<br />
a) Hauptverwaltungsbeamter<br />
Bürgermeisterin Westkamp, Ulrike Dez.III Jung, Wolfgang<br />
b) Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes<br />
Brix-Leusmann, Ila Schanzmann, Wolfgang<br />
c) Vormundschaftsrichter/Jugendrichter<br />
Ollesch, Hans-Dieter Terhorst, Christoph<br />
d) Vertreter/in der Arbeitsverwaltung<br />
Sieg, Barbara Witzel-Gönner, Bertina<br />
e) Vertreter/in der Schulen<br />
Berg, Katharina Schleking, Karl-Heinz<br />
f) Vertreter/in der Polizei<br />
Klump, Wilhelm Platzer, Paul<br />
g) Vertreter/in der katholischen Kirche<br />
Mengedodt, Karl-Heinz van Meerbeck, Michael<br />
Vertreter/in der evangelischen Kirche<br />
Holthuis, Eva Skusa, Dieter<br />
(Vertreter/in der jüdischen Kultusgemeinde)<br />
h) sechs weitere sachkundige Frauen und Männer gem. § 5 (3) AG-KJHG, die <strong>vom</strong><br />
rat nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der GO NRW gewählt werden.<br />
(siehe Punkt C)<br />
i) Vertreter/in des Integrationsrates<br />
Dr. Karantzinis, Panagiotis Güzeldere, Bilgenur<br />
25/84
Sachdarstellung/Begründung:<br />
- 4 -<br />
Für die Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses gelten die Vorschriften des<br />
Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) und<br />
das erste Gesetz <strong>zur</strong> Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie die<br />
Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />
Stimmberechtigte Mitglieder:<br />
Gem. § 4 der Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong> gehören dem<br />
Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Dies sind:<br />
a) neun Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und<br />
Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,<br />
b) sechs Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und<br />
anerkannten freien Trägern vorgeschlagen werden.<br />
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen nach § 50 (3) GO NRW. Haben sich die<br />
Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag<br />
geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses<br />
Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so<br />
wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind<br />
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates<br />
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge<br />
entfallen, <strong>zur</strong> Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem<br />
Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen<br />
ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten<br />
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet<br />
jemand vorzeitig aus seinem Amt aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion<br />
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen<br />
Nachfolger.<br />
Gem. § 4 (3) AG-KJHG ist für jedes stimmberechtigte Mitglied ein/e persönliche/r<br />
Stellvertreter/in zu wählen.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Stadtjugendring wurden gebeten,<br />
entsprechende Vorschläge bis zum 30.08.2009 ein<strong>zur</strong>eichen. Eine gemeinsame<br />
Vorschlagsliste wurde nicht vorgelegt; jeder Verband hat die Personen selbst benannt. Aus<br />
den Vorschlägen sind jeweils drei stimmberechtigte Mitglieder zu wählen. Bei der Wahl sind<br />
Frauen angemessen zu berücksichtigen.<br />
Beratende Mitglieder:<br />
Gem. §§ 5 (1) und 3 AG-KJHG i.V.m. § 4 (3) der Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende Mitglieder an:<br />
a) der/die Bürgermeister/in oder ein/e von ihm bestellte/r Vertreter/in;<br />
b) die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder deren Vertretung;<br />
c) ein/e Richter/in des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder ein/e<br />
Jugendrichter/in, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen<br />
Präsidenten des Landgerichtes bestellt wird;<br />
d) ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung <strong>Wesel</strong>, die/der von dem/der Direktor/in des<br />
zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;<br />
26/84
- 5 -<br />
e) ein/e Vertreter/in der Schulen, die/der von der Bezirksregierung in Düsseldorf bestellt<br />
wird;<br />
f) ein/e Vertreter/in der Polizei <strong>Wesel</strong>, die/der von der Landrätin/dem Landrat als<br />
Kreispolizeibehörde in <strong>Wesel</strong> bestellt wird;<br />
g) je eine Vertretung der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche sowie der<br />
jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des<br />
Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der<br />
Religionsgemeinschaften bestellt; (§ 5 Abs.1 AG-KJHG);<br />
h) sechs weitere sachkundige Frauen und Männer nach § 5 (3) AG-KJHG, die <strong>vom</strong> Rat<br />
nach den Bestimmungen des AG-KJHG und der GO NRW gewählt werden;<br />
i) ein/e Vertreter/in des Ausländerbeirates der Stadt <strong>Wesel</strong>; für die Mitglieder c) bis i) ist<br />
je ein/e Vertreter/in zu bestellen.<br />
Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses<br />
Gem. § 4 (5) AG-KJHG wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren<br />
Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den<br />
Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Die Wahl erfolgt in der<br />
konstituierenden <strong>Sitzung</strong> des Jugendhilfeausschusses.<br />
27/84
28/84
Die Bürgermeisterin<br />
Besetzung von Ausschüssen/Beiräten<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1010/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Kiel, Eberhard<br />
(Seniorenbeirat)<br />
Weil, Klaus-Joachim<br />
(Seniorenbeirat)<br />
Tagay, Selahattin (I-Rat) Talmac, Halit (I-Rat)<br />
29/84<br />
Ö 10
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Ausschuss für Gebäudeservice<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 2 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Fricke, Ursula<br />
(Seniorenbeirat)<br />
Kuhlmann, Norbert Otto<br />
(I-Rat)<br />
Gayck, Reimund<br />
(Seniorenbeirat)<br />
30/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 3 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Isfort, Klemens (Seniorenbeirat) Liman, Gertrud (Seniorenbeirat)<br />
Kuhlmann, Norbert Otto<br />
(I-Rat)<br />
31/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 4 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Freiherr von Gillhaußen,<br />
Jürgen (I-Rat)<br />
Freifrau von Gillhaußen,<br />
Mechthild (I-Rat)<br />
32/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Betriebsausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 5 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
33/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
Mitglieder<br />
- 6 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
34/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Schul- und Sportausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 7 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Weber, Heinz-Albert<br />
(Stadtsportverband)<br />
Rothkopf, Frank<br />
(Stadtsportverband)<br />
Özbektas, Fahri (I-Rat) Sarica, Cihan (I-Rat)<br />
Vertreter der Kirchengemeinden:<br />
Vertreter der evgl. Kirche: Kock, Susanne<br />
Rammenzweig, Guy Dr. (Vertreter)<br />
Vertreter der kath. Kirche:<br />
Vertreter der Schulformen:<br />
Günther, Raphael<br />
Mertens, Robert (Vertreter)<br />
Grundschulen: Wahl-Weber, Astrid<br />
Jung, Eva-Maria (Vertreterin)<br />
Hauptschulen: Loessel, Georg<br />
Kampermann, Reiner (Vertreter)<br />
Förderschule : Dorn, Jürgen<br />
Wirges, Karin (Vertreterin)<br />
Realschulen: Gaastra, Ina<br />
Ickert, Margit (Vertreterin)<br />
Gymnasien: Schott, Heinzgerd Dr.<br />
Berner, Jürgen (Vertreter)<br />
Gesamtschule: Hanebeck, Ursula<br />
Timmermann, Dirk (Vertreter)<br />
35/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Sozialausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 8 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Fischer, Helmut<br />
(Seniorenbeirat)<br />
Bielenstein, Hildegard<br />
(Seniorenbeirat)<br />
Güzeldere, Bilgenur (I-Rat) Kocer, Nuray (I-Rat)<br />
36/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Wahlausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
- 9 -<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
Wahlprüfungsausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
37/84
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, den<br />
- 10 -<br />
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss<br />
wie folgt zu besetzen:<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer)<br />
Mitglieder, davon sachkundige Bürger/innen<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
zusätzlich sachkundige Einwohner/innen (beratend):<br />
Sarica, Cihan (I-Rat) Güzeldere, Bilgenur (I-Rat)<br />
38/84
- 11 -<br />
Darüber hinaus sind der Integrationsrat, der Umlegungsausschuss und der Beirat der Musik-<br />
und Kunstschule zu besetzen.<br />
Integrationsrat<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die kommende Wahlperiode des Integrationsrates<br />
(voraussichtlich ab Februar 2010) folgende Ratsmitglieder in den Integrationsrat:<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
Vorbehaltlich der Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998 in der<br />
Fassung <strong>vom</strong> 13.05.2004 wird ab der in 2009 beginnenden Wahlperiode ein Integrationsrat<br />
mit 15 Mitgliedern eingerichtet. Dieser besteht aus<br />
• 10 durch Urwahl analog § 27 Abs. 2 Satz 2 GO gewählten stimmberechtigten<br />
Mitgliedern<br />
und<br />
• 5 <strong>vom</strong> Rat nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte gewählten<br />
stimmberechtigten Mitgliedern.<br />
39/84
Umlegungsausschuss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
- 12 -<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt folgende Ratsmitglieder in den Umlegungsausschuss:<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
Gemäß § 3 der Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung<br />
<strong>vom</strong> 07.07.1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz <strong>zur</strong> Modernisierung von<br />
Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 09.05.2000, hat der Rat der<br />
Gemeinde <strong>zur</strong> Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.<br />
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Von den Mitgliedern müssen zwei<br />
dem Rat der Gemeinde angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine<br />
oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen (§ 4 VO Durchführung BauGB).<br />
Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des<br />
Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre<br />
Nachfolger/innen gewählt sind. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 VO Durchführung<br />
BauGB).<br />
40/84
Beirat der Musik- und Kunstschule<br />
Beschlussvorschlag:<br />
- 13 -<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt vorbehaltlich der Änderung der Geschäftsordnung für den<br />
Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> folgende Mitglieder in den Beirat der<br />
Musik- und Kunstschule:<br />
Mitglied stellvertretendes Mitglied<br />
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
<strong>vom</strong> 01.08.1993 in der Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003 besteht der Beirat aus 14 Mitgliedern.<br />
Der Rat bestellt je einen Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen. Der Beirat wählt aus<br />
seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Da die/der Vorsitzende und<br />
sein/e Stellvertreter/in in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen Wahlperiode des Rates für deren<br />
Dauer gewählt wird, muss daraus gefolgert werden, dass der Rat die vier Vertreter/innen neu<br />
bestellt.<br />
41/84
Sachdarstellung/Begründung:<br />
- 14 -<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt unter Tagesordnungspunkt A 6 dieser <strong>Sitzung</strong>, welche<br />
Ausschüsse gebildet werden (einschl. Ausschussgrößen).<br />
Bei der an dieser Stelle folgenden Besetzung der Ausschüsse, ist ggf. die Zahl der<br />
sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner zu regeln. Gemäß § 58 Abs. 3 und Abs.<br />
4 GO NW können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger sowie volljährige<br />
sachkundige Einwohner (Mitglied mit beratender Stimme) zu Mitgliedern der Ausschüsse<br />
bestellt werden. Diese gilt nicht für die in § 59 GO NW vorgesehenen Pflichtausschüsse<br />
(Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss).<br />
Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen<br />
Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der<br />
anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.<br />
Ausschussmitglieder können von Ratsmitgliedern und grundsätzlich auch von sachkundigen<br />
Bürgern vertreten werden. Nach § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und seine<br />
Ausschüsse sind für jedes ordentliche Ausschussmitglied bis zu zwei Vertreter zu wählen.<br />
Dabei ist sicherzustellen, dass im Hinblick auf § 58 Abs. 3 GO NW eine Beschlussunfähigkeit<br />
durch die Vertretungsregelung nicht eintreten kann.<br />
Gem. § 58 Abs. 1 Sätze 7 bis 10 GO NW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht<br />
vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen<br />
Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der<br />
benannte sachk. Bürger wird <strong>vom</strong> Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie wirken in<br />
dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung<br />
der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt. Die Bestellung erfolgt<br />
durch gesonderten Beschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NW.<br />
Das Verfahren bei der Ausschussbesetzung vollzieht sich nach § 50 Abs. 3 GO NW. D. h.,<br />
haben sich die Ratsmitglieder <strong>zur</strong> Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen<br />
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die<br />
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag<br />
nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang<br />
abgestimmt. Dazu wird erstmals das Zählverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt. Dabei<br />
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates<br />
entsprechend der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, <strong>zur</strong><br />
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden<br />
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch<br />
Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.<br />
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“<br />
D.h. konkret:<br />
Anzahl der zu besetzenden Ausschusssitze x für den Wahlvorschlag abgegebene Stimmen<br />
Stimmen insgesamt<br />
Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:<br />
Schul- und Sportausschuss<br />
Besetzungsvorschläge gem. § 12 Schulverwaltungsgesetz (s.u)<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Ihm dürfen nur Ratsmitglieder angehören (§ 58 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 59 GO NW)<br />
Wahlausschuss<br />
Ihm dürfen keine Mitglieder mit beratender Stimme angehören.<br />
42/84
- 15 -<br />
Folgende sachkundige Einwohner/innen bzw. beratenden Mitglieder sind bereits für die<br />
Bestellung in einzelne Ausschüsse des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> vorgeschlagen worden und in<br />
die o.g. Beschlussvorschläge übernommen worden:<br />
• Schul- und Sportausschuss:<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.09.2009 beantragt der Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e.V. –wie bereits<br />
in der Wahlperiode 2004 bis 2009- folgende Vorstandsmitglieder als sachkundige<br />
Einwohner für den Schul- und Sportausschuss vorzuschlagen:<br />
Heinz-Albert Weber (1. Vorsitzender)<br />
Frank Rothkopf (2. Vorsitzender)<br />
Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong><br />
Bestellung als sachkundige Einwohner.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 24.09.2009 und unter Verweis auf § 12 Abs. 2<br />
Schulverwaltungsgesetz teilte Herr Zache die von den Kirchengemeinden und Schulen<br />
vorgeschlagenen Mitglieder für den Schul- und Sportausschuss mit:<br />
Vertreter der Kirchengemeinden:<br />
Vertreter der evgl. Kirche: Kock, Susanne<br />
Rammenzweig, Guy Dr. (Vertreter)<br />
Vertreter der kath. Kirche: Günther, Raphael<br />
Mertens, Robert (Vertreter)<br />
Vertreter der Schulformen:<br />
Grundschulen: Wahl-Weber, Astrid<br />
Jung, Eva-Maria (Vertreterin)<br />
Hauptschulen: Loessel, Georg<br />
Kampermann, Reiner (Vertreter)<br />
Förderschule: Dorn, Jürgen<br />
Wirges, Karin (Vertreterin)<br />
Realschulen: Gaastra, Ina<br />
Ickert, Margit (Vertreterin)<br />
Gymnasien: Schott, Heinzgerd Dr.<br />
Berner, Jürgen (Vertreter)<br />
Gesamtschule: Hanebeck, Ursula<br />
Timmermann, Dirk (Vertreter)<br />
• Beteiligung des Integrationsrates in Ausschüssen:<br />
Auf Vorschlag des Integrationsrates hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beratende Mitglieder in<br />
zahlreiche Ausschüsse entsandt (Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr,<br />
Ausschuss für Gebäudeservice, Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing, Ausschuss für<br />
Stadtentwicklung, Schul- und Sportausschuss, Sozialausschuss, Wirtschaftsförderungs-<br />
und Grundstücksausschuss). Der Integrationsrat bleibt bis <strong>zur</strong> Neuwahl (voraussichtlich<br />
im Februar 2010) in seiner Besetzung unverändert. Daher sollen die in der Wahlperiode<br />
2004 bis 2009 vorgeschlagenen Personen bei der nun anstehenden Neubesetzung der<br />
Ausschüsse wieder <strong>vom</strong> Rat benannt werden. Nach der Neuwahl des Integrationsrates<br />
wird sich dieser dann erneut mit der Ausschussbesetzung befassen.<br />
43/84
- 16 -<br />
Diese Vorgehensweise wurde in der <strong>Sitzung</strong> am 23.09.2009 mit den Mitgliedern des<br />
Integrationsrates abgestimmt.<br />
• Beteiligung des ADFC in Ausschüssen:<br />
Bisher hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> auf Vorschlag des ADFC sachkundige<br />
Einwohner/innen in den Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr,<br />
Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing und Ausschuss für Stadtentwicklung entsandt.<br />
Nach Mitteilung des verkehrspolitischen Sprechers des ADFC, Herrn Hillefeld, <strong>vom</strong><br />
30.09.2009 (Mail und Telefonat) „beabsichtigt der ADFC derzeit nicht, den Rat der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> zu bitten, einzelne Ausschüsse um den Sitz für ein beratendes Mitglied zu<br />
erweitern…“. Diese Entscheidung sowie die Begründung dazu werden der Verwaltung<br />
noch schriftlich zugehen.<br />
• Beteiligung des Seniorenbeirats in Ausschüssen:<br />
Der Seniorenbeirat bleibt bis <strong>zur</strong> Neuwahl (voraussichtlich im Februar 2010) in seiner<br />
Besetzung unverändert. Daher sollen die in der Wahlperiode 2004 bis 2009<br />
vorgeschlagenen Personen bei der nun anstehenden Neubesetzung der Ausschüsse<br />
wieder <strong>vom</strong> Rat benannt werden. Nach der Neuwahl des Seniorenbeirates wird sich<br />
dieser dann erneut mit der Ausschussbesetzung befassen.<br />
Diese Vorgehensweise wurde am 24.09.2009 mit der ersten Vorsitzenden des<br />
Seniorenbeirates abgestimmt.<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1 - Schreiben des Stadtsportverbandes <strong>vom</strong> 09.09.2009<br />
Anlage 2 - Schreiben des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport <strong>vom</strong> 24.09.2009<br />
44/84
StaCtspcrtverbanc @ev<br />
Ö 10<br />
Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e. V., Postfach 10 07 60, 4546? <strong>Wesel</strong><br />
Stadt <strong>Wesel</strong><br />
Büro der Bürgermeisterin ;<br />
Rathaus<br />
46483 <strong>Wesel</strong><br />
Geschäftsstelle<br />
. Klever-Tor-Platz I<br />
(Rathausanbau, Zimmer 137)<br />
46483 <strong>Wesel</strong><br />
Telefon: 0281/203-2395<br />
Fax: 02811203-2563<br />
Email: inge.errvied@uesel.de<br />
Homepage: www.ssv-wesel.de<br />
--> A-,aJ1 5>ä weset. 9. Sept.2oo9<br />
Mitarbeit im Schul- und Sportausschuss<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bisher wurden die Interessen der <strong>Wesel</strong>er Sportvereine im Schul- und Sportausschuss durch<br />
zwei <strong>vom</strong> Stadtsportverband <strong>Wesel</strong> e. V. benannte sachkundige Einwohner wahrgenommen. lch<br />
nehme an, dass auf die fachkundige Mitarbeit auch in der nächsten Legislaturperiode nicht verzichtet<br />
wird.<br />
lch bitte Sie, dem Rat folgende Vorstandsmitglieder des Stadtsportverbandes <strong>Wesel</strong> e. V. als<br />
sachkundige Einwohner für den Schul- und Sportausschuss vorzuschlagen:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
..<br />
Inge Erwied<br />
Geschäftsführerin<br />
1. Vorsitzender<br />
Heinz-Albert Weber<br />
Brüner Landstraße 310<br />
46485 <strong>Wesel</strong><br />
2. Vorsitzender'<br />
Frank Rothkopf<br />
Brüner Landstraße 25<br />
46485 <strong>Wesel</strong><br />
Bankverbindung: Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong> BLZ 356 500 00 Konto-Nr. 212761<br />
VolksbankRhein-LippeeG BLZ 35660599 Konto-Nr.300o7360j4<br />
45/84
46/84
Fachbereich 5<br />
Team 54 - Schule und Sport<br />
Büro der Bürgermeisterin<br />
im Hause<br />
d. d. Hd. des Dez. lll<br />
Besetzung des Schul- und Sportausschusses<br />
<strong>Wesel</strong>, 24.09.2009<br />
Unter Hinweis auf $ 85 Abs. 2 SchulG NRW teile ich lhnen die von den Kirchengemeinden, dem<br />
Stadtsportverband, dem Integrationsrat und den Schulen vorgeschlagenen beratenden Mitglieder des<br />
o. g. Ausschusses mit:<br />
Vertreter der Kirchengemeinden<br />
Vertreter der evang. Kirche:<br />
Vertreter der kath. Kirche<br />
Vertreter des Stadtsportverbandes<br />
Vertreter des I nteq rationsrates<br />
Vertreter der Schulformen<br />
Grundschulen:<br />
Hauotschulen<br />
Kock, Susanne<br />
Dr. Rammenzweig, Guy<br />
Günther, Raphael<br />
Mertens, Robert<br />
Weber, Heinz-Albert<br />
Rothkopf, Frank<br />
Özbektas, Fahri<br />
Sarica, Cihan<br />
Wahl-Weber, Astrid<br />
Jung, Eva-Maria<br />
Loessel, Georg<br />
Kampermann, Reiner<br />
47/84<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreter)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreter)<br />
(Mitglied)<br />
(Mitglied)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreterin)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreterin)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreter)<br />
Ö 10
I -..<br />
Realschulen:<br />
Gymnasien:<br />
Gesamtschule:<br />
Förderschule:<br />
'f '-. /<br />
,, v- i ,^.<br />
I 1""' 1.r/ ' ..,,"<br />
Tpche +,<br />
Gaastra, Ina<br />
lckert, Margit<br />
Dr. Schott, Heinzgerd<br />
Berner, Jürgen<br />
Hanebeck, Ursula<br />
Timmermann, Dirk<br />
Dorn, Jürgen<br />
Wirges, Karin<br />
48/84<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreterin)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreter)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreter)<br />
(Mitglied)<br />
(Vertreterin)
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. T 02/1011/09<br />
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Zuteilung der Ausschussvorsitze und der<br />
stellvertretenden Ausschussvorsitze<br />
wie folgt:<br />
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages<br />
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d´Hondt)<br />
Ausschuss Vorsitz stellv. Vorsitz<br />
Ausschuss für Bürgerdienste,<br />
Sicherheit und Verkehr<br />
Ausschuss für Gebäudeservice<br />
Ausschuss für Kultur und<br />
Stadtmarketing<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung<br />
Betriebsausschuss<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
Jugendhilfeausschuss<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Schul- und Sportausschuss<br />
Sozialausschuss<br />
Wahlausschuss<br />
Bürgermeisterin<br />
**)<br />
Bürgermeisterin /<br />
Vertreter im Amt<br />
49/84<br />
*)<br />
**)<br />
Ö 11<br />
Vertreter im Amt
Wahlprüfungsausschuss<br />
Wirtschaftsförderungs- und<br />
Grundstücksausschuss<br />
- 2 -<br />
*) Der Haupt- und Finanzausschuss wählt in seiner ersten <strong>Sitzung</strong> aus seiner Mitte einen<br />
oder mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden (§ 57 Abs. 3 GO NRW).<br />
**) Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung werden in der<br />
ersten Ausschusssitzung von den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern aus den<br />
Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4 Abs. 5 AG-KJHG).<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Die Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze erfolgt<br />
gem. § 58 Abs. 5 GO NW:<br />
„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird<br />
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die<br />
Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden<br />
stimmberechtigten Ratsmitglieder.<br />
Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze<br />
in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen<br />
der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich<br />
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister<br />
zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in<br />
der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.“<br />
Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NW findet das Verfahren auch auf die Bestimmung der<br />
stellvertretenden Vorsitzenden entsprechende Anwendung. Die durch Gesetz zwingend<br />
vorgeschriebene „entsprechende“ Anwendung kann nur bedeuten, dass für stellvertretende<br />
Vorsitzende ein eigenständiges Verfahren entsprechend Abs. 5 Satz 1-4 durchzuführen ist.<br />
Damit scheidet eine Fortsetzung des Höchstzahlverfahrens aus (Rehn/Cronauge,<br />
Kommentar <strong>zur</strong> GO NW).<br />
Das Verfahren über die Verteilung und Zuteilung der Ausschussvorsitze ist nicht anwendbar<br />
auf den Haupt- und Finanzausschuss, da die Bürgermeisterin den Vorsitz kraft Gesetzes<br />
führt. Die/der stellvertretende Vorsitzende wird in der ersten <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und<br />
Finanzausschusses aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt. Dieser Vorsitz und der<br />
stellvertretende Vorsitz werden nicht auf den Wahlvorschlag der Faktion angerechnet (§ 57<br />
Abs. 3 GO NRW).<br />
Ferner ist das Verfahren nicht anwendbar auf den Wahlausschuss, in dem die<br />
Hauptverwaltungsbeamtin den Vorsitz führt; Stellvertreter ist ihr Vertreter im Amt (§ 2 Abs. 3<br />
KWahlG).<br />
Auch auf den Jugendhilfeausschuss findet das Verfahren keine Anwendung; hier wird<br />
die/der Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in von den stimmberechtigten Mitgliedern des<br />
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt (§ 4<br />
Abs. 5 AG-KJHG).<br />
Danach ergibt sich obiger Beschlussvorschlag.<br />
50/84
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. T 02/1012/09<br />
Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen Personen und<br />
Personenvereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist (§ 113 GO NRW)<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Altenheim am Willibrordiplatz GmbH<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt für die Gesellschafterversammlung der Altenheim am<br />
Willibrordiplatz GmbH als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Detlef Heinz, Teamleiter 61<br />
Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Michael Rüssel, Fachbereichsleiter 6<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist über die Hohe-Haus-Stiftung Gesellschafterin der Altenheim am<br />
Willibrordiplatz GmbH. In die Gesellschafterversammlung entsendet sie gemäß Satzung der<br />
Gesellschaft zwei Mitglieder. Für die Mitglieder sind außerdem Vertreter zu bestimmen.<br />
2. Bauverein <strong>Wesel</strong> AG<br />
Hauptversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Hauptversammlung<br />
der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
51/84<br />
Ö 12
- 2 -<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt <strong>zur</strong> Bestellung in den Aufsichtsrat der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG<br />
ab Beginn der neuen Aufsichtsratperiode (voraussichtlich Mitte Juni 2010) als<br />
Mitglied<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Der Vertreter des Rates der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Hauptversammlung wird angewiesen, die<br />
benannten Mitglieder vorzuschlagen und zu wählen.<br />
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Bauverein <strong>Wesel</strong> AG besteht der Aufsichtsrat aus 12<br />
Mitgliedern. Davon werden 8 von der Hauptversammlung und 4 gemäß § 76<br />
Betriebsverfassungsgesetz gewählt. Die Wahlzeit dauert 5 Jahre, aktuell bis Mitte Juni<br />
2010. Weitere Vorschriften über das Ausscheiden von Aufsichtsratmitgliedern enthält die<br />
Satzung nicht, so dass die Wahlzeit der <strong>vom</strong> Rat entsandten Mitglieder nicht durch das Ende<br />
der Mitgliedschaft im Rat (Ende der Wahlperiode oder Verlust des Ratsmandates) bzw. das<br />
Ausscheiden aus dem Amt tangiert ist.<br />
3. Deichverband Poll<br />
Deichstuhl<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt ab Beginn der neuen Amtszeit (01.04.2012) als<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Frau Ingrid Giesen, Teamleiterin 11<br />
für den Deichstuhl vor.<br />
Mitglieder des Deichverbandes Poll sind u.a. der Kreis <strong>Wesel</strong>, die Gemeinde Alpen und die<br />
Städte <strong>Wesel</strong> und Xanten (§ 5 Abs. 1 c der Satzung des Deichverbandes). <strong>Wesel</strong> ist mit<br />
einem Vertreter und einem Stellvertreter im Deichstuhl vertreten, nicht jedoch im Erbentag.<br />
Die Mitglieder des Deichstuhls werden durch den Erbentag auf Vorschlag der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
gewählt (§ 20 Abs. 1 und 2).<br />
Die Amtszeit der Deichstuhlmitglieder dauert 5 Jahre. Die derzeitige Amtszeit läuft bis zum<br />
31.03.2012. Deichstuhlmitglieder, die in ihrer Funktion als Beamte, Angestellte oder<br />
Mandatsträger gewählt wurden, scheiden nach § 21 Abs. 2 aus, sobald ihre Tätigkeit in<br />
dieser Eigenschaft aufhört. Dann ist nach § 21 Abs. 3 für den Rest der Amtszeit eine<br />
Ersatzwahl nach § 20 durchzuführen. Derzeitige Delegierte ist Frau Westkamp. Vertreterin<br />
ist Frau Giesen, Teamleiterin im Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.<br />
4. ehw – Entwicklungsgesellschaft Hafen <strong>Wesel</strong> mbH<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Gesellschafterversammlung der ehw –<br />
Entwicklungsgesellschaft Hafen <strong>Wesel</strong> mbH als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
52/84
- 3 -<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der ehw – Entwicklungsgesellschaft<br />
Hafen <strong>Wesel</strong> mbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp folgende Mitglieder:<br />
Der Aufsichtsrat hat nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ehw 16 Mitglieder und<br />
besteht je <strong>zur</strong> Hälfte aus Mitgliedern, die von der Stadt <strong>Wesel</strong> / dem Land NRW einerseits<br />
und den Unternehmen / IHK andererseits entsandt werden. Davon sind geborene Mitglieder<br />
die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Wesel</strong> und der Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen<br />
Industrie- und Handelskammer Duisburg-<strong>Wesel</strong>-Kleve.<br />
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet bei Ratsmitgliedern mit dem gesetzlich festgelegten<br />
Ausscheiden aus dem Rat. Auch bei im Zuge einer Kommunalwahl wiedergewählten<br />
Ratsmitgliedern handelt es sich bei diesen nicht um eine kontinuierliche Ratsmitgliedschaft.<br />
Vielmehr endet sie mit Ablauf einer Wahlperiode. Insofern ist der Aufsichtsrat, bezogen auf<br />
die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong>, neu zu besetzen.<br />
5. Energiebeirat <strong>Wesel</strong><br />
Energiebeirat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt als Mitglieder sowie Vertreter im Energiebeirat<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Sabine Beier, Teamleiterin 34<br />
Stadtkämmerin Gabriele C. Klug Frank-Peter Lellek, Fachbereichsleiter 3<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Energiebeirates sind Mitglieder<br />
1. der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter und ein weiteres<br />
Mitglied der Stadtverwaltung (momentan Bürgermeisterin Westkamp und Kämmerin Frau<br />
Klug)<br />
2. acht Vertreter des Stadtrates. Die Aufteilung der Vertreter erfolgt nach den Vorschriften<br />
der GO über die Zusammensetzung der Ausschüsse.<br />
3. zwei Vertreter der RWE Energie.<br />
Die Amtszeit endet nach § 2 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit der Neubenennung durch das<br />
jeweils zuständige Organ.<br />
53/84
6. Euregio Rhein-Waal<br />
- 4 -<br />
Euregiorat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet als Mitglieder in den Euregiorat<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />
Die Mitgliedsgemeinden der Euregio Rhein-Waal entsenden gemäß § 7 der Satzung aus<br />
ihrem höchsten Organ Vertreter in den Euregiorat, im Falle <strong>Wesel</strong>s sind dies zwei Vertreter.<br />
Gem. § 7 Ziffer 3 entsenden die Mitglieder darüber hinaus die Bürgermeisterin oder ihren<br />
gesetzlichen Vertreter in den Euregiorat.<br />
Für jedes Mitglied des Euregiorates wird ein Stellvertreter benannt (Ziffer 5).<br />
Regelungen <strong>zur</strong> Begrenzung der Wahlzeit oder der Mitgliedschaft im Euregiorat enthält die<br />
Satzung nicht. Es liegt daher im Ermessen des Rates, eine Neubesetzung vorzunehmen.<br />
7. Fernuniversität Hagen<br />
Kommunaler Beirat der Fernuniversität Hagen<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Kommunalen Beirat der Fernuniversität Hagen als<br />
Mitglied<br />
Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />
Gisela Olms<br />
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirates der Fernuniversität Hagen gehören je zwei<br />
Vertreter der Kommunen an den Standorten der Studienzentren dem Kommunalen Beirat<br />
der Fernuniversität an.<br />
Nach Absatz 2 ist jede Kommune durch ihre/n (Ober-)Bürgermeister/in und einen weiteren<br />
Vertreter der Verwaltung repräsentiert. Eine Vertretung in <strong>Sitzung</strong>en des Beirats durch<br />
speziell Beauftragte ist zulässig.<br />
8. Heresbach-Stiftung<br />
Vorstand<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp in den<br />
Vorstand der Heresbach-Stiftung als<br />
Mitglied<br />
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung sind die Bürgermeisterin der Stadt <strong>Wesel</strong> oder ihr Vertreter<br />
im Amt als stellvertretende/r Vorsitzende/r Mitglied im Vorstand der Heresbach-Stiftung.<br />
Neben den Bürgermeistern wird weiterhin für jede Wahlperiode des Rates abwechselnd ein<br />
Ratsmitglied der Stadt Kalkar oder der Stadt <strong>Wesel</strong> Mitglied des Vorstands.<br />
Da in der Wahlperiode 2004 bis 2009 die Stadt Kalkar ein Ratsmitglied in den Vorstand der<br />
Stiftung entsandte, ist nun eine Bestimmung durch die Stadt <strong>Wesel</strong> erforderlich.<br />
9. Trägerverein des Landestheaters Burghofbühne im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.<br />
Mitgliederversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Mitgliederversammlung des Vereins Burghofbühne<br />
- Landestheater im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V. als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Paul Borgardts, Teamleiter 41<br />
54/84
- 5 -<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Mitglied im Verein „Burghofbühne – Landestheater im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.“<br />
Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, in der die Stadt <strong>Wesel</strong> gemäß § 8 Abs. 2<br />
der Satzung des „Landestheaters Burghofbühne im Kreis <strong>Wesel</strong> e.V.“ zwei Vertreter<br />
entsendet. Eine Vertretungsmöglichkeit ist zugelassen. Zu einem Ende der Vertretung in der<br />
Mitgliederversammlung äußert sich die Satzung nicht.<br />
10. NFN – NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in die Gesellschafterversammlung der NFN –<br />
NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Beirat<br />
Der Rat entsendet als Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> im Beirat der NFN – NaturFreizeitverbund<br />
Niederrhein GmbH als<br />
Mitglied<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Dem Beirat der NFN gehören je 4 Vertreter der beteiligten Kommunen an. Die Zugehörigkeit<br />
der von den kommunalen Gesellschaftern entsandten Mitglieder endet mit dem gesetzlich<br />
festgelegten Ausscheiden aus den Entsendungsgremien bzw. mit dem Ausscheiden aus<br />
dem Dienstverhältnis (§ 9 der Satzung). Da auch für im Zuge der Kommunalwahl 2009<br />
wiedergewählte Ratsmitglieder die Mitgliedschaft im Rat mit Ablauf der Wahlperiode 2009<br />
endet, sind neben der Bürgermeisterin oder einem von ihr vorgeschlagenen<br />
Beamten/Beschäftigten auch die weiteren Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> Rat neu zu<br />
bestimmen.<br />
11. NIAG<br />
Hauptversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Hauptversammlung der NIAG als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist an der Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG – NIAG – beteiligt. Hierzu<br />
bestellt sie einen Vertreter in die Hauptversammlung des Unternehmens.<br />
12. Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen<br />
Mitgliederversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Mitgliederversammlung des Städte- und<br />
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />
55/84
- 6 -<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes in der Fassung <strong>vom</strong> 24.<br />
Oktober 2007 stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> 9 ordentliche Mitglieder (3 für eine Einwohnerzahl bis<br />
10.000 Einwohner und je einen weiteren Vertreter für jede weiteren angefangenen 10.000<br />
Einwohner; Einwohnerzahl gemäß LDS 61.203. Stand: 31.12.2008. Grundlage der<br />
Beitragsberechnung!).<br />
13. Stiftung Preußen-Museum Nordrhein-Westfalen<br />
Stiftungsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt für den Stiftungsrat des Preußen-Museums Nordrhein-<br />
Westfalen als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Nach § 6 der Satzung für die „Stiftung Preußen-Museum Nordrhein-Westfalen“ gehört dem<br />
Stiftungsrat ein Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> an. Für diesen ist ein Stellvertreter zu benennen.<br />
Kuratorium<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in das Kuratorium der Stiftung Preußen-Museum<br />
Nordhrein-Westfalen als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Das Kuratorium soll nach § 10 der Satzung insbesondere für die repräsentative Vertretung<br />
der Stiftung sorgen. Daher soll es sich aus Personen zusammensetzen, die aufgrund ihrer<br />
Stellung in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in der Lage sind, dem<br />
Kuratorium in der Öffentlichkeit das notwendige Gewicht und Ansehen zu geben. Beim<br />
Kuratorium handelt es sich nicht um ein Organ der Stiftung, so dass § 113 Abs. 2 GO NRW<br />
nicht anwendbar ist, also der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder<br />
Angestellter nicht Mitglied sein muss. Jeder Zustifter kann bis zu drei Personen entsenden.<br />
14. Rhein-Lippe-Hafen <strong>Wesel</strong> GmbH<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in die Gesellschafterversammlung der Rhein-Lippe-Hafen<br />
<strong>Wesel</strong> GmbH als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der Rhein-Lippe-Hafen <strong>Wesel</strong> GmbH<br />
als:<br />
Mitglied<br />
Beamte/r oder Beschäftigte/r<br />
56/84
- 7 -<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden angewiesen,<br />
Herrn/Frau_________________________<br />
zum/<strong>zur</strong> Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen.<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern. Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist mit sechs<br />
Mitgliedern vertreten. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode<br />
für Kommunalwahlen.<br />
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n<br />
Vorsitzende/n für die Dauer seiner Amtszeit. Der/Die Vorsitzende wird turnusgemäß jeweils<br />
in der Reihenfolge aus den Vertretern des Kreises <strong>Wesel</strong>, der Stadt <strong>Wesel</strong> und der Stadt<br />
Voerde gewählt. Für die kommende Amtszeit stellt die Stadt den/die Vorsitzende/n.<br />
Als Geschäftsführerin der Gesellschaft darf die Bürgermeisterin nicht Mitglied des<br />
Aufsichtsrates sein, so dass der Rat eine/n von ihr vorgeschlagene/n Beamte/n oder<br />
Beschäftigte/n benennen muss.<br />
15. Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Gesellschafterversammlung der Städtische Bäder<br />
<strong>Wesel</strong> GmbH als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Gesellschafterin der Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH. Für die<br />
Gesellschafterversammlung hat sie deshalb ein Mitglied sowie eine/n Vertreter/in zu<br />
bestellen.<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt <strong>zur</strong> Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrates der<br />
Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp folgende<br />
Personen vor:<br />
Der/Die Vertreter/in der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, die<br />
vorgeschlagenen Mitglieder zu bestellen.<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Die Bürgermeisterin und ein/e Vertreter/in der<br />
Beschäftigten gehören gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat an. Die<br />
weiteren 10 Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat<br />
bestellt. Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der<br />
Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />
57/84
16. Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH<br />
- 8 -<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> benennt <strong>zur</strong> Bestellung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke <strong>Wesel</strong><br />
GmbH neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />
folgende Personen:<br />
Der/Die Vertreter/in der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Gesellschafterversammlung der Städtische Bäder<br />
<strong>Wesel</strong> GmbH wird angewiesen, den Vertreter der Städtische Bäder <strong>Wesel</strong> GmbH in der<br />
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH anzuweisen, die vorgenannten<br />
Personen <strong>zur</strong> Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrates vorzuschlagen und zu bestellen.<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist im Aufsichtsrat der Stadtwerke <strong>Wesel</strong> GmbH mit zwölf Mitgliedern<br />
vertreten. Von diesen 12 Mitgliedern sind die Bürgermeisterin sowie die Stadtkämmerin<br />
gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags kraft ihrer Ämter Mitglieder des Aufsichtsrates.<br />
Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> (§ 9 des Gesellschaftsvertrages), so dass der Gesellschafterversammlung nun neue<br />
Mitglieder vorzuschlagen sind.<br />
17. Stadtweidegesellschaft Büderich<br />
Deputierte<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt neben Bürgermeisterin Ulrike Westkamp <strong>zur</strong> Teilnahme<br />
an den Verhandlungen der Deputierten<br />
Das Nutzungsrecht an der der ehemaligen Stadt Büderich <strong>vom</strong> Herzog von Kleve<br />
geschenkten sogenannten Stadtweide steht einem bestimmten Kreis von Bürgern zu.<br />
Nach dem notariellen Vergleich von 26.06.1837 sowie dem Beschluss der Regierung in<br />
Düsseldorf <strong>vom</strong> 18.02.1838 müssen der/die jeweilige Bürgermeister/in sowie 3 Mitglieder<br />
des Gemeinderates, welche nicht zu den Weideberechtigten gehören, bei allen<br />
Verhandlungen der Deputierten mit beratender Stimme zugezogen werden.<br />
18. Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong><br />
Verbandsversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Verbandsversammlung des<br />
Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />
Schermbeck folgende Mitglieder sowie deren Stellvertreter:<br />
Mitglied Vertreter<br />
Erster Beigeordneter Wolfgang Jung Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />
58/84
- 9 -<br />
Die Verbandsversammlung besteht aus 22 Vertretern, davon stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> 14<br />
Vertreter (§ 4 Abs. 1). Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den<br />
Vertretungen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte und aus dem Kreis der<br />
Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten<br />
bestellt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen.<br />
Die Bürgermeisterin nimmt gemäß § 8 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung an den <strong>Sitzung</strong>en<br />
der Verbandsversammlung mit beratender Stimme teil.<br />
Vorsitzende/r des Verwaltungsrates<br />
Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung des<br />
Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />
Schermbeck werden angewiesen,<br />
Herrn/Frau_________________________<br />
<strong>zur</strong> Wahl als Vorsitzende/r des Verwaltungsrates vorzuschlagen und zu wählen.<br />
Zu beachten ist, dass der/die Vorsitzende/r Mitglied der Verbandsversammlung sein muss.<br />
Verwaltungsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Verwaltungsrat der Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong><br />
folgende Mitglieder vor:<br />
Mitglied Vertreter<br />
Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung des<br />
Sparkassenzweckverbandes der Städte <strong>Wesel</strong> und Hamminkeln und der Gemeinde<br />
Schermbeck werden angewiesen, die vorgeschlagenen Mitglieder <strong>zur</strong> Wahl vorzuschlagen<br />
und zu wählen.<br />
Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern (§ 4<br />
Abs. 1 der Satzung für die Verbands-Sparkasse <strong>Wesel</strong>). Die Besetzung ergibt sich wie folgt:<br />
Vorsitzende/r 1 (aus <strong>Wesel</strong> gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des<br />
Sparkassenzweckverbandes)<br />
Stadt <strong>Wesel</strong> 5<br />
Stadt Hamminkeln 2<br />
Gemeinde Schermbeck 2<br />
Arbeitnehmervertreter 5<br />
Die Wahl des Verwaltungsratsvorsitzenden hat nach dem geltenden kommunalen<br />
Verfassungsrecht (§ 50 Absatz 2 GO NW) in einem besonderen Wahlgang nach den<br />
Grundsätzen der Mehrheitswahl zu erfolgen. Gewählt ist derjenige, für den mehr als die<br />
Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Seine Position wird nicht auf das nach<br />
59/84
- 10 -<br />
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu ermittelnde Kontingent einer Fraktion angerechnet,<br />
sondern gesondert besetzt. Dadurch wird das Gewicht derjenigen Gruppe, der der<br />
Vorsitzende angehört oder nahe steht, ggf. verstärkt.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Verbandsversammlung für die Dauer<br />
der Wahlzeit der Verbandsversammlung aus dem Kreise der in die Vertretungskörperschaft<br />
der Verbandsmitglieder wählbaren sachkundigen Bürger nach den Grundsätzen der<br />
Verhältniswahl gewählt (§ 7 Abs. 6 der Satzung des Zweckverbandes). Dies gilt ebenso für<br />
ihre Vertreter.<br />
Das bedeutet, dass der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> den Mitgliedern der Stadt <strong>Wesel</strong> in der<br />
Verbandsversammlung die Personen, die Mitglieder im Verwaltungsrat werden sollen,<br />
benennt, <strong>zur</strong> Wahl vorschlägt sowie anweist, diese zu wählen. (s. § 7 Abs. 6).<br />
19. Volkshochschul-Zweckverband <strong>Wesel</strong>/Hamminkeln/Schermbeck<br />
Verbandsversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-<br />
Zweckverbandes <strong>Wesel</strong>-Hamminkeln-Schermbeck als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />
Rechtsgrundlage ist die Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes <strong>Wesel</strong> Hamminkeln<br />
Schermbeck v. 1.1.2002 in der Fassung <strong>vom</strong> 18.12.2002. Organe des Zweckverbandes sind<br />
die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Jedes Verbandsmitglied entsendet<br />
je angefangene 6.000 Einwohner eine/n Vertreter/in in die Verbandsversammlung. Die Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> ist in der Zweckverbandsversammlung mit 11 Mitgliedern vertreten (Zum Stichtag der<br />
Statistikerhebung 31.12.2008: 61.203 Einwohner).<br />
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden durch die<br />
Vertretungskörperschaften der Kommunen für die Dauer der Wahlzeit dieser Körperschaften<br />
gewählt. Der Verbandsvorsteher darf nach § 10 Abs. 1 der Satzung nicht gleichzeitig Mitglied<br />
der Zweckverbandsversammlung sein.<br />
20. Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Süd“<br />
Verbandsausschuss<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und<br />
Bodenverbandes „Untere Issel Süd“ als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Untere Issel Süd“. Nach § 10<br />
der Satzung des Verbandes ist sie im Verbandsausschuss mit einem Mitglied sowie einem<br />
Stellvertreter vertreten. Die Amtszeit des Verbandsausschusses endet am 31.12.2009, so<br />
dass die Stadt <strong>Wesel</strong> in Kürze ein neues Mitglied zu bestellen hat.<br />
60/84
- 11 -<br />
Vorstand<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Untere Issel Süd“ als<br />
Mitglied Vertreter<br />
vor. Das Mitglied der Stadt <strong>Wesel</strong> im Verbandsausschuss wird angewiesen, die<br />
vorgenannten Personen für den Vorstand vorzuschlagen und zu wählen.<br />
Gemäß § 16 der Satzung des Zweckverbandes stellt die Stadt <strong>Wesel</strong> ein Mitglied für den<br />
Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes. Wichtig: Jedes Mitglied hat einen persönlichen<br />
Stellvertreter. Ein Mitglied des Vorstandes und sein Stellvertreter können nicht Mitglied im<br />
Verbandsausschuss sein.<br />
Die Wahl des Mitglieds im Vorstand gilt erst ab dem 01.01.2011. Die Wahl des Stellvertreters<br />
gilt ab sofort, da der bisherige Stellvertreter Herr Manfred Grub mit Beginn der neuen<br />
Ratsperiode aus dem Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> ausgeschieden ist.<br />
21. Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“<br />
Verbandsausschuss<br />
Die Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und<br />
Bodenverbandes „Mittlere Issel“ als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Heinz Georg Oberender (ASG) Raimund Gödde (ASG)<br />
Gemäß § 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ ist die Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> Mitglied des Verbandes. Organe des Verbandes sind der Verbandsausschuss und der<br />
Vorstand.<br />
Die Amtszeit des Verbandsausschusses beträgt 5 Jahre (§ 13 der Satzung). Die jetzige<br />
Amtszeit endet zum 31.12.2009. Die Stadt <strong>Wesel</strong> stellt drei Ausschussmitglieder, von denen<br />
ein Mitglied Gewässereigentümer oder Anlieger am Gewässer sein soll. Jedes Mitglied hat<br />
einen Stellvertreter (§ 9).<br />
Vorstand<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere<br />
Issel“ als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Für den Vorstand bestellt die Stadt <strong>Wesel</strong> nach § 14 der Satzung ein Mitglied (sowie einen<br />
Stellvertreter). Die Wahl des Vorstandes bestimmt sich nach § 15. Die Vorstandmitglieder<br />
dürfen nicht zugleich Mitglieder des Verbandsausschusses sein.<br />
Die Amtszeit des Vorstands beträgt ebenfalls fünf Jahre, ist jedoch zeitversetzt. Sie endet<br />
aktuell zum 31.12.2010. Vorstandsmitglieder, die aufgrund der Inhaberschaft eines Amts,<br />
einer Funktion, eines Mandats oder einer beruflichen Stellung bei einem Mitglied <strong>zur</strong> Wahl<br />
gestellt wurde, scheiden aus, sobald ihre Tätigkeit in dieser Eigenschaft endet. Derzeitiger<br />
Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> im Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes ist Herr Heinrich<br />
Heselmann, sein Stellvertreter ist das Ratsmitglied Tebbe.<br />
61/84
- 12 -<br />
22. Wasser- und Bodenverband „Obere Issel“<br />
Verbandsausschuss<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt in den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Obere Issel“ als<br />
Mitglied<br />
Raimund Gödde (ASG)<br />
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes ist die Stadt <strong>Wesel</strong> gemeinsam<br />
mit der Stadt Rhede und der Gemeinde Hünxe im Verbandsausschuss mit einem Mitglied<br />
vertreten. Die Stadt <strong>Wesel</strong> stellte bisher das Mitglied, die Gemeinde Hünxe den<br />
Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sie läuft aktuell bis zum 31.12.2009. Im Vorstand<br />
ist die Stadt <strong>Wesel</strong> nicht vertreten.<br />
23. Wasserversorgungsverband Wittenhorst<br />
Verbandsversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die Verbandsversammlung des<br />
Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst als<br />
Mitglied Vertreter<br />
Frank-Peter Lellek, Fachbereichsleiter 3 Gerd Droste, Teamleiter 35<br />
Die Stadt <strong>Wesel</strong> ist mit ihren Ortsteilen Blumenkamp, Bislich und Diersfordt Mitglied des<br />
Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst. In Folge der Kommunalwahl sind die Vertreter<br />
für die Verbandsversammlung neu zu benennen. Laut § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des<br />
Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst entsendet jedes Mitglied des Verbandes bis zu<br />
einer Einwohnerzahl von 1.500 im Verbandsgebiet einen Vertreter in die<br />
Verbandsversammlung, und für jede weiteren 1.500 Einwohner je einen weiteren Vertreter.<br />
Für den Fall, dass sich dadurch keine ungerade Zahl der Vertreter ergibt, entsendet das<br />
Mitglied einen weiteren Vertreter, dessen Einwohnerzahl im Verbandgebiet zu den nächsten<br />
vollen 1.500 Einwohnern den größten Überhang besitzt. In der Verbandsversammlung war<br />
die Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>zur</strong> Erhaltung der ungeraden Mitgliederzahl bisher mit vier Mitgliedern und<br />
ihren jeweiligen Stellvertretern vertreten. Da die Gemeinde Schermbeck durch Vergrößerung<br />
der Einwohnerzahl derzeit einen größeren Überhang als die Stadt <strong>Wesel</strong> aufweist und<br />
dadurch zukünftig einen weiteren Sitz beansprucht, verliert die Stadt <strong>Wesel</strong> dadurch einen<br />
Sitz und hat zukünftig noch 3 Sitze in der Verbandsversammlung.<br />
Betriebsausschuss<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> schlägt für den Betriebsausschuss des<br />
Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst als<br />
Mitglied Vertreter<br />
vor. Die Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in der Verbandsversammlung werden angewiesen, die<br />
vorgeschlagenen Mitglieder vorzuschlagen und zu wählen.<br />
Der von der Verbandsversammlung zu bildende Betriebsausschuss besteht lt. § 4 Abs. 1 der<br />
Betriebssatzung aus 17 Mitgliedern einschließlich 2 Beschäftigten der Wasserwerke<br />
Wittenhorst. Im Betriebsausschuss ist die Stadt <strong>Wesel</strong> mit einem Mitglied vertreten.<br />
62/84
24. <strong>Wesel</strong>Marketing GmbH<br />
- 13 -<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in die Gesellschafterversammlung der <strong>Wesel</strong>Marketing<br />
GmbH als<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter einen Vertreter in die<br />
Gesellschafterversammlung. Gleichzeitig soll ein Stellvertreter benannt werden.<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet in den Aufsichtsrat der <strong>Wesel</strong>Marketing GmbH folgende<br />
Mitglieder:<br />
Mitglied Vertreter<br />
Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Stadtkämmerin Gabriele C. Klug<br />
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages aus 12 Mitgliedern und<br />
einer entsprechenden Zahl von persönlichen Stellvertretern. „Die Stadt <strong>Wesel</strong> entsendet 6<br />
Mitglieder (Bürgermeisterin und 5 Ratsmitglieder) sowie die jeweiligen persönlichen<br />
Stellvertreter in den Aufsichtsrat.“<br />
Die Amtszeit der Aufsichtsratmitglieder endet jeweils mit dem Ende der Wahlperiode des<br />
Rates der Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />
25. Kuratorium der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong><br />
Kuratorium<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> bestellt für die neue Amtszeit (voraussichtlich Juni 2010) in das<br />
Kuratorium der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong> als<br />
Vertreter<br />
Erster Beigeordneter Wolfgang Jung<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung der Bürgerstiftung Historisches Rathaus <strong>Wesel</strong> soll<br />
ein Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> dem Kuratorium der Stiftung angehören. Die Amtszeit der<br />
Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat am 29.06.2006<br />
beschlossen, Herrn Wolfgang Jung als Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> in das Kuratorium zu<br />
entsenden. Die Amtszeit endet somit Juni 2010. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> kann jedoch<br />
jederzeit gemäß § 113 Abs. 1 GO den Vertreter der Stadt <strong>Wesel</strong> auffordern, sein Amt<br />
niederzulegen.<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Nach § 113 Abs. 2 GO wird die Stadt <strong>Wesel</strong> in Beiräten, Ausschüssen,<br />
Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen<br />
oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch einen <strong>vom</strong> Rat<br />
bestellten Vertreter vertreten.<br />
63/84
- 14 -<br />
Die Dauer der Entsendung hängt u.a. von den Regelungen in den jeweiligen<br />
Satzungen/Gesellschafterverträgen ab. Daher ist nach der Kommunalwahl 2009 in vielen<br />
Fällen, aber nicht bei allen Gesellschaften, eine Neubesetzung durch den Rat der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> erforderlich.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem<br />
Vertreter die Bürgermeisterin oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter<br />
der Stadt <strong>Wesel</strong> dazuzählen muss. Gleiches gilt für die Benennung von Stellvertretern.<br />
Der Sitz der Bürgermeisterin oder des von ihr vorgeschlagenen Beamten oder Beschäftigten<br />
ist nicht auf die Liste einer Partei an<strong>zur</strong>echnen, da sie kraft Gesetzes allein und<br />
ausschließlich aufgrund ihrer Funktion die Interessen der Stadt in anderen Unternehmen<br />
oder Einrichtungen wahren soll.<br />
Das Wahlverfahren ist wie folgt geregelt:<br />
Ist lediglich ein Vertreter zu bestellen, so wird eine Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO<br />
durchgeführt.<br />
Für den Fall, dass durch den Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder für ein Organ zu<br />
bestellen oder vorzuschlagen sind, ist gemäß § 50 Abs. 4 GO das Verfahren nach § 50 Abs.<br />
3 GO entsprechend anzuwenden.<br />
Hat sich der Rat (gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 GO NW Rat, d.h. Ratsmitglieder und<br />
Bürgermeisterin) <strong>zur</strong> Besetzung der Gremien auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt,<br />
ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages<br />
ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den<br />
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen<br />
auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem<br />
Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge der entfallen, <strong>zur</strong><br />
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden<br />
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch<br />
Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen.<br />
Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.<br />
64/84
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. ASG/1018/09<br />
8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />
Einrichtung "Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale Dienstleistungen<br />
der Stadt <strong>Wesel</strong> - ASG"<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die<br />
8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />
„Abfall, Straßen, Grünflächen – Betriebs für kommunale Dienstleistungen der Stadt <strong>Wesel</strong> –<br />
ASG“<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Mit gemeinsamen Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2009 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen,<br />
FDP, SPD und UWW beantragt, die Größe der Ausschüsse neu festzulegen. Der<br />
Betriebsausschuss soll danach auf 17 Mitglieder festgesetzt werden. Ein entsprechender<br />
Ratsbeschluss wurde in der heutigen <strong>Sitzung</strong> gefasst.<br />
Diese Regelung macht eine Änderung der Betriebssatzung erforderlich. Im § 4, Abs 1, Satz 2<br />
muss es künftig heißen:<br />
Er besteht aus 17 Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />
<strong>vom</strong> Rat gewählt werden.<br />
Anlagen:<br />
Änderungssatzung<br />
65/84<br />
Ö 13
66/84
8. Satzung <strong>vom</strong> _________ <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche<br />
Einrichtung „Abfall, Straßen, Grünflächen - Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt<br />
<strong>Wesel</strong> - ASG“ <strong>vom</strong> 17.12.1997 in der Fassung <strong>vom</strong> 07.03.2007<br />
Aufgrund der §§ 7, 41 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz <strong>vom</strong> 30.06.2009 (GV NW S. 380) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für<br />
das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 16.11.2004 (GV NW S. 644), zuletzt geändert<br />
durch Art. I der VO <strong>vom</strong> 05.08.2009 (GV NRW S. 438) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> am ____________<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 4, Abs.1, Satz 2 erhält folgende Fassung:<br />
Er besteht aus 17 Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung <strong>vom</strong> Rat<br />
gewählt werden.<br />
§ 2<br />
§ 1<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
67/84<br />
Ö 13
68/84
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. FB 4/1030/09<br />
Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong><br />
hier: Änderung<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Dezernent III, Herr Jung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt, die Geschäftsordnung für den Beirat der Musik- und<br />
Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wie folgt zu ändern:<br />
1. § 2 Abs. 1 erster Halbsatz: Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern.<br />
2. § 4 Die Fassung <strong>vom</strong> 5. Oktober 2009 tritt am 28. Oktober 2009 in Kraft.<br />
Sachdarstellung/Begründung <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
Die Geschäftsordnung sieht unter § 2 Abs. 1 Pkt. a vor, dass die im Rat vertretenen<br />
Fraktionen jeweils einen Vertreter in den Beirat der Musik- und Kunstschule entsenden.<br />
Durch die im Rahmen der Kommunalwahl entstandenen Änderungen in der<br />
Zusammensetzung des Rates, sind fünf Fraktionen im Rat vertreten. Hierdurch bedingt,<br />
erhöht sich die Anzahl der <strong>vom</strong> Rat zu entsendenden Vertreter auf fünf, so dass die<br />
Gesamtzahl der Mitglieder des Beirates fünfzehn beträgt.<br />
Um zu vermeiden, dass bei jeder Änderung in der Zusammensetzung des Rates auch eine<br />
Änderung der Geschäftsordnung erforderlich wird, schlägt die Verwaltung vor, von einer<br />
zahlenmäßigen Nennung der Mitglieder abzusehen und den § 2 insoweit zu ändern, dass<br />
nur noch folgende Formulierung benutzt wird: Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern.<br />
Des Weiteren ist § 4 insoweit zu ändern, dass die Geschäftsordnung am Tage nach der<br />
Beschlussfassung im Rat in Kraft tritt.<br />
Anlagen:<br />
Geschäftsordnung Beirat der Musik- und Kunstschule – alte Fassung<br />
Geschäftsordnung Beirat der Musik- und Kunstschule – neue Fassung<br />
69/84<br />
Ö 14
70/84
Geschäftsordnung<br />
für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 01.08.1993<br />
Fassung <strong>vom</strong> 5. Oktober 2009<br />
§ 1<br />
Neue<br />
Fassung<br />
(1) Gemäß § 6 der Satzung für die Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wird ein Beirat gebildet.<br />
Dieser Beirat ist kein Ausschuß im Sinne der §§ 41 ff. der Gemeindeordnung. Er hat keine<br />
Entscheidungsbefugnisse.<br />
(2) <strong>Sitzung</strong>en des Beirates finden mindestens einmal im halben Jahr statt. Auf Antrag von mindestens<br />
drei Mitgliedern oder des zuständigen Fachausschusses muß der Beirat einberufen werden.<br />
(3) Zur <strong>Sitzung</strong> des Beirates wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden unter Übersendung der Tagesordnung schriftlich<br />
eingeladen. Die Einladungen sind so rechtzeitig zu versenden, daß zwischen dem Tag der <strong>Sitzung</strong><br />
und der Zustellung der Ladung mindestens 7 Kalendertage liegen.<br />
(1) Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />
§ 2<br />
a) je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen,<br />
b) einem Vertreter des Rates der Gemeinde Schermbeck,<br />
c) 2 Vertretern der Elternschaft,<br />
d) 2 Vertretern des lehrenden Personals<br />
(je 1 der hauptamtlichen und nebenamtlichen Kräfte),<br />
e) 2 Vertretern der Schülerschaft<br />
(je 1 der 12- bis 15-jährigen und der über 15-jährigen Schüler),<br />
f) 3 Vertretern des Fördervereins der Jugendmusik- und Kunstschule, soweit sie nicht zum<br />
lehrenden Personal der Schule gehören.<br />
(2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<br />
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden jeweils in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen<br />
Wahlperiode des Rates für deren Dauer gewählt. Tritt der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter<br />
<strong>zur</strong>ück, so muß eine Nachwahl in der nächsten Beiratssitzung erfolgen.<br />
Bei Abstimmungen gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
(3) Der Schulleiter nimmt an den <strong>Sitzung</strong>en des Beirates ohne Stimmrecht teil.<br />
71/84<br />
Ö 14
Neue<br />
Fassung<br />
§ 3<br />
Zu den Aufgaben des Beirates gehören in analoger Anwendung des § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes <strong>vom</strong><br />
13.12.1977 die Beratung über<br />
a) die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule,<br />
b) die Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und <strong>zur</strong> Anwendung der Methoden,<br />
c) die Unterrichtsverteilung und Einrichtung von Kursen, die Einrichtung zusätzlicher<br />
Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,<br />
d) die Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes. Die<br />
Verwendung der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten<br />
Verwendungszweckes,<br />
e) die Anregung <strong>zur</strong> Besetzung der Stelle des Schulleiters und des ständigen Vertreters,<br />
f) die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,<br />
g) die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden, Religionsgemeinschaften und Organisationen,<br />
h) die Vorschläge und Anregungen an den Schulträger,<br />
i) die Vorberatung des Haushaltes,<br />
j) die Vorberatung von Änderungen der Gebührensatzung.<br />
§ 4<br />
Die Geschäftsordnung tritt am 01.08.1993 in Kraft. Die Geschäftsordnung <strong>vom</strong> 01.03.1985 tritt gleichzeitig<br />
außer Kraft.<br />
Die Fassung <strong>vom</strong> 05.10.09 tritt am 28.10.2009 in Kraft.<br />
72/84
Geschäftsordnung<br />
für den Beirat der Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 01.08.1993<br />
Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003<br />
§ 1<br />
Alte Fassung<br />
(1) Gemäß § 6 der Satzung für die Musik- und Kunstschule der Stadt <strong>Wesel</strong> wird ein Beirat gebildet.<br />
Dieser Beirat ist kein Ausschuß im Sinne der §§ 41 ff. der Gemeindeordnung. Er hat keine<br />
Entscheidungsbefugnisse.<br />
(2) <strong>Sitzung</strong>en des Beirates finden mindestens einmal im halben Jahr statt. Auf Antrag von mindestens<br />
drei Mitgliedern oder des zuständigen Fachausschusses muß der Beirat einberufen werden.<br />
(3) Zur <strong>Sitzung</strong> des Beirates wird <strong>vom</strong> Vorsitzenden unter Übersendung der Tagesordnung schriftlich<br />
eingeladen. Die Einladungen sind so rechtzeitig zu versenden, daß zwischen dem Tag der <strong>Sitzung</strong><br />
und der Zustellung der Ladung mindestens 7 Kalendertage liegen.<br />
§ 2<br />
(1) Der Beirat besteht aus folgenden 14 Mitgliedern:<br />
a) je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen,<br />
b) einem Vertreter des Rates der Gemeinde Schermbeck,<br />
c) 2 Vertretern der Elternschaft,<br />
d) 2 Vertretern des lehrenden Personals<br />
(je 1 der hauptamtlichen und nebenamtlichen Kräfte),<br />
e) 2 Vertretern der Schülerschaft<br />
(je 1 der 12- bis 15-jährigen und der über 15-jährigen Schüler),<br />
f) 3 Vertretern des Fördervereins der Jugendmusik- und Kunstschule, soweit sie nicht zum<br />
lehrenden Personal der Schule gehören.<br />
(2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.<br />
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden jeweils in der ersten <strong>Sitzung</strong> einer neuen<br />
Wahlperiode des Rates für deren Dauer gewählt. Tritt der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter<br />
<strong>zur</strong>ück, so muß eine Nachwahl in der nächsten Beiratssitzung erfolgen.<br />
Bei Abstimmungen gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
(3) Der Schulleiter nimmt an den <strong>Sitzung</strong>en des Beirates ohne Stimmrecht teil.<br />
73/84<br />
Ö 14
Alte Fassung<br />
§ 3<br />
Zu den Aufgaben des Beirates gehören in analoger Anwendung des § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes <strong>vom</strong><br />
13.12.1977 die Beratung über<br />
a) die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule,<br />
b) die Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und <strong>zur</strong> Anwendung der Methoden,<br />
c) die Unterrichtsverteilung und Einrichtung von Kursen, die Einrichtung zusätzlicher<br />
Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften,<br />
d) die Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes. Die<br />
Verwendung der Schule <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des im Haushalt festgelegten<br />
Verwendungszweckes,<br />
e) die Anregung <strong>zur</strong> Besetzung der Stelle des Schulleiters und des ständigen Vertreters,<br />
f) die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,<br />
g) die Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden, Religionsgemeinschaften und Organisationen,<br />
h) die Vorschläge und Anregungen an den Schulträger,<br />
i) die Vorberatung des Haushaltes,<br />
j) die Vorberatung von Änderungen der Gebührensatzung.<br />
§ 4<br />
Die Geschäftsordnung tritt am 01.08.1993 in Kraft. Die Geschäftsordnung <strong>vom</strong> 01.03.1985 tritt gleichzeitig<br />
außer Kraft.<br />
Die Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2003 tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />
74/84
Die Bürgermeisterin<br />
Vorlage Nr. T 02/0381/09<br />
Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />
hier: Festlegung des Wahltages, Änderung der Hauptsatzung und der Wahlordnung<br />
für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss<br />
Beratungsfolge:<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Dez III, Herr Jung<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt die Bildung eines Integrationsrates.<br />
2. Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> legt den 07.02.2010 als Termin für die Wahl des<br />
Integrationsrates fest.<br />
3. Der Rat beschließt die 10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> in<br />
der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Fassung.<br />
4. Der Rat beschließt die Neufassung der Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat<br />
und Integrationsausschuss in der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung.<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Ö 15<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat sich zuletzt in seiner <strong>Sitzung</strong> am 10.03.2009 mit der Wahl des<br />
Integrationsrates beschäftigt und sich für ein Fortbestehen dieses durch eine<br />
Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums ermöglichten Gremiums ausgesprochen.<br />
Der Integrationsrat selbst hatte zuletzt in seiner <strong>Sitzung</strong> am 23.09.2009 dafür votiert, auch<br />
künftig einen kommunalen Integrationsrat in <strong>Wesel</strong> ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Mit dem Gesetz <strong>zur</strong> Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden <strong>vom</strong> 30. Juni<br />
2009 ist eine grundsätzliche Neuregelung der Vorschriften <strong>zur</strong> Bildung von<br />
Migrantenvertretungen in den nordrhein-westfälischen Kommunen erfolgt.<br />
Integrationsräte bilden nun das Regelgremium. Möglich ist durch den Beschluss des Rates<br />
aber auch die Bildung eines Integrationsausschusses.<br />
75/84
- 2 -<br />
Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Gremien:<br />
• Der Integrationsrat kann in der Mehrheit aus von den Migranten in Direktwahl<br />
bestimmten Vertretern bestehen. Zusätzlich werden aus der Mitte des Rates heraus<br />
Ratsmitglieder dazu bestellt.<br />
• Demgegenüber besteht der Integrationsausschuss entsprechend § 58<br />
Gemeindeordnung in der Mehrheit aus Ratsmitgliedern. Migrantenvertreter/innen<br />
wären bei diesem beratenden Ausschuss in der Minderheit.<br />
Die Verwaltung empfiehlt, die Partizipation von Migranten in <strong>Wesel</strong> auch in Zukunft durch<br />
einen Integrationsrat sicherzustellen. Wie auch in anderen Kommunen, in denen im Rahmen<br />
des Modellversuches der Landesregierung NRW bereits in der letzten Wahlperiode ein<br />
Integrationsrat gebildet wurde, hat auch die Stadt <strong>Wesel</strong> mit diesem Gremium gute<br />
Erfahrungen gemacht. Insbesondere die Zusammensetzung des Integrationsrates hat sich<br />
durch eine partnerschaftlich geprägte Arbeit bewährt.<br />
Im Wesentlichen hat das Land die im Rahmen der Experimentierklausel als<br />
Ausnahmeregelung ermöglichten Verfahren <strong>zur</strong> Bildung eines Integrationsrates in die<br />
Neufassung des § 27 Gemeindeordnung übernommen. Auf zwei Abweichungen ist jedoch<br />
hinzuweisen:<br />
Konnten bisher auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, sofern sie diese durch<br />
Einbürgerung erlangt haben, die Migrantenvertreter (nach § 6 Abs. 1 a) Hauptsatzung)<br />
wählen, ergibt sich hierfür nun eine zeitliche Befristung. Zukünftig werden deutsche<br />
Staatsangehörige, welche die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben<br />
haben, nur noch wahlberechtigt sein, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf<br />
Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist.<br />
Die Neuregelung des § 27 Gemeindeordnung sieht für den Integrationsrat weder bei den<br />
direkt gewählten Migrantenvertretern noch bei den aus der Mitte des Rates bestimmten<br />
Ratsmitgliedern eine Stellvertretung vor.<br />
Der neu gewählte Rat bestimmt den Wahltag. Städte- und Gemeindebund NRW sowie die<br />
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen haben hierfür bereits<br />
den 07. Februar 2010 empfohlen. Der Integrationsrat der Stadt <strong>Wesel</strong> hat sich dieser<br />
Empfehlung am 23.09.2009 angeschlossen.<br />
Es ist notwendig, eine Neufassung von § 6 der Hauptsatzung zu beschließen, mit der sich<br />
das Ortsrecht an den aktuellen Regelungen der Gemeindeordnung orientiert. Gleiches gilt für<br />
die Wahlordnung <strong>zur</strong> Durchführung von Integrationsratswahlen. Diese muss den veränderten<br />
gesetzlichen Regelungen ebenfalls angepasst werden.<br />
Da sich das bisherige Verhältnis von 1/3 Ratsmitgliedern und 2/3 durch Urwahl gemäß § 27<br />
der Gemeindeordnung NRW gewählten Mitgliedern im Integrationsrat bewährt hat und jeder<br />
im Rat vertretenen Fraktion die Möglichkeit gegeben werden sollte, je ein Mitglied für den<br />
Intagrationsrat zu benennen, sollte die Anzahl der Ratsmitglieder auf fünf und die<br />
Gesamtzahl der Mitglieder entsprechend auf 15 Personen erhöht werden.<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: 10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong><br />
10.08.1998<br />
Anlage 2: Neufassung der Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und<br />
Integrationsausschuss<br />
76/84
Anlage 1<br />
10. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998<br />
Aufgrund von § 7 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 30.06.2009 (GV<br />
NRW Seite 380), hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am ________ folgende Satzung<br />
<strong>zur</strong> Änderung der Hauptsatzung der Stadt <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 10.08.1998, zuletzt geändert<br />
durch Satzung <strong>vom</strong> 31.10.2007, beschlossen:<br />
§ 6 erhält folgende Fassung:<br />
§ 1<br />
§ 6<br />
Integrationsrat<br />
(1) Für die Dauer der Wahlzeit des Rates wird auf der Grundlage des § 27 Gemeindeordnung<br />
NRW ein Integrationsrat mit 15 Mitgliedern gebildet.<br />
Der Integrationsrat besteht aus:<br />
a) 10 durch Urwahl gemäß § 27 Absatz 2 und 3 Gemeindeordnung NRW gewählten Mitgliedern,<br />
b) 5 <strong>vom</strong> Rat aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern.<br />
(2) Der/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/innen werden von den Mitgliedern des<br />
Integrationsrates aus seiner Mitte gewählt.<br />
(3) Der Wahltag wird innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist durch den Rat festgesetzt.<br />
(4) Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich beim Bürgermeister<br />
ein<strong>zur</strong>eichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von drei Monaten damit<br />
zu befassen.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
77/84<br />
Ö 15
78/84
Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss gemäß<br />
§ 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in <strong>Wesel</strong> <strong>vom</strong> 27. Oktober 2009<br />
Auf der Grundlage von §§ 7 und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 - SGV. NW. 2023) zuletzt geändert durch Gesetz<br />
<strong>vom</strong> 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) hat der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> in seiner <strong>Sitzung</strong> am 27. Oktober 2009<br />
folgende Wahlordnung für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss in <strong>Wesel</strong> beschlossen:<br />
(1) Wahlgebiet ist die Stadt <strong>Wesel</strong>.<br />
§ 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit<br />
(2) Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten/der Hauptverwaltungsbeamtin.<br />
§ 2 Wahlausschuss<br />
(1) Der für die Kommunalwahlen zuständige Wahlausschuss ist gleichzeitig zuständig für die Integrationsratswahlen.<br />
(2) Der Wahlausschuss entscheidet abschließend über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 4) bis zum<br />
29. Tag vor der Wahl. Ferner stellt er das Wahlergebnis fest.<br />
(1) Der Wahltag ist ein Sonntag.<br />
(2) Die Wahlzeit dauert von 9.00 bis 17.00 Uhr.<br />
§ 3 Wahltag<br />
(3) Der Wahltermin wird <strong>vom</strong> Rat der Stadt festgelegt und danach <strong>vom</strong> Wahlleiter/von der Wahlleiterin bekannt<br />
gemacht.<br />
§ 4 Wahlvorschläge<br />
Ö 15<br />
(1) Der Wahlleiter/die Wahlleiterin fordert nach Bekanntmachung des Wahltages <strong>zur</strong> Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
durch öffentliche Bekanntmachung auf. Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten<br />
(Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber)<br />
eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlagsberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.<br />
(2) Als Wahlbewerber kann jede/r Wahlberechtigte sowie jede/r Bürgerin und Bürger der Gemeinde benannt<br />
werden, sofern er/sie seine/ihre Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.<br />
(3) Jeder Listenvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag einreichenden Gruppe unterzeichnet<br />
sein und die Erklärung enthalten, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand<br />
besitzt und die Benennung der Bewerber/Bewerberinnen nach demokratischen Grundsätzen erfolgt<br />
ist.<br />
(4) Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit(en), das Geburtsdatum,<br />
den Beruf oder Stand und die Anschrift der Hauptwohnung des/der Wahlbewerbers/in enthalten.<br />
(5) Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag" oder als „Einzelbewerber/in" gekennzeichnet und<br />
mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des<br />
ersten Bewerbers/der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.<br />
(6) Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten unterstützt sein. Unterschriften sind eigenhändig<br />
und handschriftlich abzugeben. Jeder Wahlberechtigte darf mit seiner Unterschrift nur einen<br />
Wahlvorschlag unterstützen. Mehrfachunterstützungen für verschiedene Wahlvorschläge sind bei allen<br />
Wahlvorschlägen ungültig. Die Unterzeichner müssen in Block- oder Maschinenschrift Vornamen und<br />
Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung angeben.<br />
(7) In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson be-<br />
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zeichnet sein.<br />
(8) Für die Wahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind die Formblätter zu verwenden, die<br />
das Wahlbüro bereithält.<br />
(9) Wahlvorschläge können bis zum 34. Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin<br />
eingereicht werden. Der Wahlleiter/die Wahlleiterin prüft die Wahlvorschläge und legt sie dem Wahlausschuss<br />
<strong>zur</strong> Entscheidung vor (§ 2). Die zugelassenen Wahlvorschläge werden <strong>vom</strong> Wahlleiter/von der<br />
Wahlleiterin mit den in Abs. 4 genannten Merkmalen, jedoch ohne Tag und Monat der Geburt, bekanntgemacht.<br />
(10) Der Wahlvorschlag ist in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben abzufassen.<br />
§ 5 Stimmzettel<br />
Die Einzelbewerber werden mit Namen und Vornamen in den Stimmzettel aufgenommen. Die Listenwahlvorschläge<br />
werden mit der Bezeichnung des Wahlvorschlages sowie der Kurzbezeichnung aufgenommen.<br />
Zusätzlich werden Name und Vorname der ersten drei auf der Liste genannten Bewerber/Bewerberinnen<br />
aufgeführt.<br />
Die Wahlvorschläge erscheinen in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim<br />
Wahlleiter/bei der Wahlleiterin auf dem Stimmzettel.<br />
§ 6 Anwendung des Kommunalwahlgesetzes<br />
Gem. § 27 Abs. 11 GO gelten für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss nach § 27 Abs. 2,<br />
Satz 1 die §§ 2, 5 Abs. 1, §§ 9 bis 13, 24 bis 27, 29, 30, 34 bis 46, 47 Satz 1 und § 48 des Kommunalwahlgesetzes<br />
(KWahlG) und – soweit anwendbar – die Vorschriften der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der<br />
jeweiligen Fassung entsprechend.<br />
Für Wahlsystem und Verteilung der Sitze gelten die §§ 31 bis 33 KWahlG und die §§ 61 bis 63 KWahlO –<br />
soweit anwendbar – entsprechend.<br />
§ 7 Inkrafttreten<br />
Diese Wahlordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />
Die Fassung <strong>vom</strong> 11. Mai 2004 wird aufgehoben.<br />
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Die Bürgermeisterin<br />
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />
hier: Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27.08.2009<br />
Beratungsfolge:<br />
Vorlage Nr. T 02/1015/09<br />
Rat <strong>27.10.2009</strong> (Entscheidung, öffentlich)<br />
Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Rat<br />
und seine Ausschüsse <strong>vom</strong> 01.10.1998 in der Fassung <strong>vom</strong> 19.06.2007:<br />
§ 28 wird um den Absatz 2 ergänzt:<br />
„ Der Gebrauch von Mobiltelefonen im <strong>Sitzung</strong>sraum ist grundsätzlich untersagt.“<br />
Sachdarstellung/Begründung:<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 27. August 2009 beantragt die SPD- Fraktion, dass in den <strong>Sitzung</strong>en des<br />
Rates und der Ausschüsse künftig ein absolutes Handy-Verbot gilt.<br />
Gemäß § 47 Abs. 2 GO NW ist der Rat ermächtigt, seine inneren Angelegenheiten in<br />
eigener Verantwortung und nach eigenem Sachverstand zu ordnen. Hierzu gehört auch die<br />
Regelung eines geordneten und störungsfreien Ablaufes von Ratssitzungen.<br />
Jedem Ratsmitglied muss ermöglicht werden, seine Mitwirkungsrechte ungestört und<br />
unbeeinflusst auszuüben.<br />
Das Benutzen von Mobiltelefonen stellt jedoch eine Belästigung dar. Insbesondere die<br />
optische, akustische oder mechanische („Vibrationsalarm“) Benachrichtigung über<br />
eingehende Mitteilungen und Anrufe stellen zumindest eine Belästigung dar, die, ähnlich wie<br />
der Genuss von Rauchwaren, im Einzelfall zumindest zu einer verminderten<br />
Aufnahmefähigkeit und Aufmerksamkeit führen kann.<br />
Mobiltelefone sind darüber hinaus dazu geeignet, unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen des<br />
<strong>Sitzung</strong>sgeschehen und –verlaufes anzufertigen, ohne dass dies durch Anwesende<br />
überprüfbar oder wahrnehmbar wäre.<br />
Anlagen:<br />
Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27. August 2009<br />
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Ö 16
82/84
t- {? oS- os<br />
SPD-Fraktion im Rat der Stadt <strong>Wesel</strong> Rathaus, 46467 <strong>Wesel</strong><br />
Frau<br />
Bürgermeisterin Westkam p<br />
im Hause<br />
Antrag <strong>zur</strong> Ratssitzung am 8. September 2009<br />
Sehr geehfte Frau Westkamp,<br />
die SPD-Fraktion beantragt, dass künftig ln den<br />
absolutes Handy-Verbot gilt.<br />
Tel.: 0281/203-2202<br />
Fax: 028U203-2339<br />
E-Ma il : SPD-Fraktion@wesel. de<br />
27. August 2009<br />
<strong>Sitzung</strong>en des Rates und der Ausschüsse<br />
Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass einzelne Kolleginnen und Kollegen sich immer wieder<br />
während der <strong>Sitzung</strong>en anrufen lassen und telefonieren. Dies ist eine Ungehörigkeit und<br />
Missachtung der Arbeit dieser Gremien. Da es sich gezeigt hat, dass Appelle efolglos sind,<br />
muss der Rat die Angelegenheit (wie in der Vergangenheit das Rauchverbot) regeln.<br />
--) ,<br />
q<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Ludger Hovest<br />
Fra ktionsvorsitzender<br />
f d R 0:lrao<br />
83/84<br />
Ö 16
84/84
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Sitzung</strong>sdokumente<br />
Einladung Rat 1<br />
<strong>Vorlagen</strong>dokumente<br />
TOP Ö 1 Bestellung einer Schriftführung<br />
Vorlage T 02/1001/09 3<br />
TOP Ö 2 Amtseinführung der Bürgermeisterin<br />
Vorlage FB 7/1002/09 5<br />
TOP Ö 3 Verabschiedung von Ratsmitgliedern<br />
Vorlage T 02/1003/09 7<br />
TOP Ö 4 Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern<br />
Vorlage T 02/1004/09 9<br />
TOP Ö 5 Wahl der Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin<br />
Vorlage T 02/1005/09 11<br />
TOP Ö 6 Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen<br />
Vorlage T 02/1006/09 13<br />
TOP Ö 7 Bildung von Ausschüssen und Festlegung von Ausschussgrößen<br />
Vorlage T 02/1007/09 15<br />
Anlage - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, 19<br />
TOP Ö 8 Bildung und Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
Vorlage T 02/1008/09 21<br />
TOP Ö 9 Bildung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses<br />
Vorlage T 02/1009/09 23<br />
TOP Ö 10 Besetzung von Ausschüssen/Beiräten<br />
Vorlage T 02/1010/09 29<br />
Anlage 1 - Schreiben des Stadtsportverbandes <strong>vom</strong> 09.09.2009 T 02/1010 45<br />
Anlage 2 - Schreiben des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport <strong>vom</strong> 24. 47<br />
TOP Ö 11 Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvo<br />
Vorlage T 02/1011/09 49<br />
TOP Ö 12 Entsendung von Vertretern der Stadt <strong>Wesel</strong> in Organe von juristischen P<br />
Vorlage T 02/1012/09 51<br />
TOP Ö 13 8. Satzung <strong>zur</strong> Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnli<br />
Vorlage ASG/1018/09 65<br />
8. Änderung Betriebssatzung ASG/1018/09 67<br />
TOP Ö 14 Geschäftsordnung für den Beirtat der Musik- und Kunstschule der Stadt<br />
Vorlage FB 4/1030/09 69<br />
Vorlage Rat <strong>27.10.2009</strong> - Anlage Geschäftsordnung Beirat Musik- FB 4/1 71<br />
Vorlage Rat <strong>27.10.2009</strong> - Anlage Geschäftsordnung MKS alt FB 4/1030/09 73<br />
TOP Ö 15 Wahl einer Migrantenvertretung gemäß § 27 Gemeindeordnung<br />
Vorlage T 02/0381/09 75<br />
Anlage 1-Hauptsatzung T 02/0381/09 77<br />
Anlage 2-Neufassung der Wahlordnung T 02/0381/09 79<br />
TOP Ö 16 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse<br />
Vorlage T 02/1015/09 81<br />
Antrag der SPD-Fraktion <strong>vom</strong> 27. August 2009 T 02/1015/09 83<br />
Inhaltsverzeichnis 85