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Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt

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11. die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />

oder ihre Vermittlung an Dritte,<br />

12. den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Pachtverträgen des<br />

Restaurants einschließlich der Hallenbewirtschaftung. Für sonstige<br />

Bereiche, soweit die Laufzeit länger als zwei Jahre beträgt oder die<br />

Pachteinnahmen höher als 5.000 EURO pro Jahr sind,<br />

13. den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte, wenn der Betrag oder<br />

Wert im Einzelfall 25.000 EURO übersteigt.<br />

14. Soweit sich die Zuständigkeit nach Wertgrenzen (Nettobeträge) bestimmt,<br />

beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die<br />

Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung<br />

einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbaren<br />

wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den<br />

Jahresbedarf.<br />

II. - § 7 Inkrafttreten – erhält folgende Fassung:<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 25<br />

Nein-Stimmen: 00<br />

Enthaltungen: 06<br />

Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />

Gabriele Dönig-Poppensieker<br />

Oberbürgermeisterin<br />

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