Ergebnisprotokoll - Stadt Filderstadt
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11. die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen<br />
oder ihre Vermittlung an Dritte,<br />
12. den Abschluss, die Änderung oder die Aufhebung von Pachtverträgen des<br />
Restaurants einschließlich der Hallenbewirtschaftung. Für sonstige<br />
Bereiche, soweit die Laufzeit länger als zwei Jahre beträgt oder die<br />
Pachteinnahmen höher als 5.000 EURO pro Jahr sind,<br />
13. den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte, wenn der Betrag oder<br />
Wert im Einzelfall 25.000 EURO übersteigt.<br />
14. Soweit sich die Zuständigkeit nach Wertgrenzen (Nettobeträge) bestimmt,<br />
beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die<br />
Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung<br />
einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbaren<br />
wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den<br />
Jahresbedarf.<br />
II. - § 7 Inkrafttreten – erhält folgende Fassung:<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Die 9. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung tritt am 1. August 2012 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja-Stimmen: 25<br />
Nein-Stimmen: 00<br />
Enthaltungen: 06<br />
Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Filderstadt</strong>, den 24. Juli 2012<br />
Gabriele Dönig-Poppensieker<br />
Oberbürgermeisterin<br />
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