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2023 Stellungnahme Gemeindetag KV Traunstein zum LEP - Trinkwasserschutz

Stellungnahme des Kreisverbandes Traunstein des Bayerischen Gemeindetages zu den aktuellen Änderungsanträgen zum bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP) zum Trinkwasserschutz

Stellungnahme des Kreisverbandes Traunstein des Bayerischen Gemeindetages zu den aktuellen Änderungsanträgen zum bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP) zum Trinkwasserschutz

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BAYERISCHER<br />

Verband kreisangehöriger StädiB,<br />

Märkte und Gemeinden<br />

KREISVERBAND TRAUNSTEIN<br />

Bayerischer <strong>Gemeindetag</strong>, Rathausplatz 2, 82417 Kirchanschöring<br />

Kreisverbandsvorsitzender:<br />

Bürgermeister Hans-Jörg Birner,<br />

Rathausplatz 2 - 83417 Kirchanschöring<br />

An die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises <strong>Traunstein</strong><br />

Keine Aufweichung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und des<br />

<strong>Trinkwasserschutz</strong>es<br />

Die Trinkwasserversorger, Bürgermeister und Kommunen des Landkreises <strong>Traunstein</strong> sind<br />

besorgt um die regionale Trinkwasserversorgung. Die drei kurzfristig eingereichten<br />

Änderungsanträge verbunden mit einem „aufgeweichten" Schutz der<br />

Grundwasservorkommen. Der Klimawandel und die vergangenen trockenen Perioden in<br />

den Jahren 2015/2016, 2019/2020 sowie ganz aktuell der trockene Winter müssen unsere<br />

ganze Aufmerksamkeit auf das Gemeinwohlgut öffentliche Wasserversorgung lenken.<br />

Unsere folgenden Generationen haben Anspruch auf einen öffentlich abgesicherten Zugang<br />

zu ausreichend Trinkwasser in bester Qualität und Quantität. Diese Daseinsaufgabe muss<br />

vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.<br />

Die aktuellen öffentlich gewordenen Verkäufe der „Petrusquelle an Edeka und Altmühltaler<br />

an ALDI" sollten <strong>zum</strong> Nachdenken anregen. Zusammengenommen führt dies zu einer<br />

Schwächung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und im Gegenzug zur Stärkung der<br />

Mineralwasser- und Bewässerungswirtschaft. Das Ziel des <strong>LEP</strong> kann nicht sein,<br />

gewerbliche und private Interessen zu Stärken und ein Nachteil aller Bürger und<br />

kommender Generationen herbeizuführen.<br />

Wir fordern deshalb:<br />

1. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist zu priorisieren<br />

Die öffentliche Trinkwasserversorgung mit ihrer regionalen und meist<br />

oberflächennahen Grundwassernutzung wird durch den Satz in Drucksache<br />

18/26927 relativiert. Das Wort „insbesondere der Trinkwasserversorgung" macht die<br />

Türen auf für Nutzer, die unter Umständen gleichwertig oder gar vorrangig<br />

Grundwasserkörper nutzen dürfen. Die Folge wären ähnliche Verhältnisse wie in<br />

einigen südlichen europäischen Staaten, wo durch Bewässerung bereits zahlreiche<br />

Grundwasserkörper versiegt sind und Trinkwasser rationiert werden muss oder gar<br />

nur noch in Brauchwasserqualität zur Verfügung steht.<br />

Die Nutzung der Grundwasserkörper durch die öffentliche Wasserversorgung, durch<br />

Kommunen, Zweckverbände und Stadtwerke ist in Ihrer Bedeutung vorrangig zu<br />

priorisieren. Anderweitige, konkurrierende Nutzungen verbunden mit einseitiger<br />

wirtschaftlicher Vorteilname sind zu vermeiden!


2. Schutz des Tiefengrundwassers<br />

In der Drucksache 18/26928 ist ein „Schutz des Tiefengrundwassers mit Augenmaß"<br />

genannt. Das Wort „Augenmaß" ist ein äußerst dehnbarer Begriff und widerspricht<br />

allen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung.<br />

<strong>Trinkwasserschutz</strong> mit „Augenmaß" funktioniert so nicht. Es Bedarf eines expliziten<br />

Schutzes unserer Grundwasserkörper und Wasserschutzgebiete vor<br />

konkurrierenden Nutzungen wie Rohstoffabbau und etwaigen Verunreinigungen,<br />

insbesondere durch PFOS, PFAS, Nitrat und Pflanzenschutzmittel etc. Ein Abwälzen<br />

der Verantwortung weg vom Verursacher geht auch hier zu Lasten der öffentlichen<br />

Wasserversorgung und aller Bürger.<br />

Nach erfolgter Verunreinigung des Oberflächenwassers dann wiederrum<br />

Getränkehersteller auf Tiefengrundwasser zugreifen zu lassen widerspricht dem<br />

Gleichheitsgrundsatz und dem Prinzip der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorger<br />

und Kommunen wären zuständig für die Sanierung und Nutzung (Stichwort<br />

Aufbereitung) verunreinigter oberflächennaher Grundwasserkörper. Die derzeit noch<br />

unbelasteten Tiefengrundwässer wären wiederrum für private Interessen zur<br />

Nutzung zur Verfügung gestellt. Nach dem Motto: „Gewinne privatisieren, Lasten<br />

sozialisieren!".<br />

Aus fachlicher Sicht ist es auch ein Trugschluss zu glauben, dass Stoffe, welche im<br />

Wasser „nichts zu suchen haben", nicht irgendwann auch in den tieferen Schichten<br />

„ankommen" und das Grundwasser verunreinigen.<br />

3. Schutz der Wasserschutzgebiete und Vorbehaltsgebiete<br />

Mit Drucksache 18/26929 ist im Wortlaut „Geschützte Trinkwasservorkommen<br />

angemessen erhalten" die Sprache. In dieser Formulierung stecken gleich zwei<br />

Aussagen mit enormer Tragweite:<br />

„...Trinkwasservorkommen angemessen erhalten"<br />

Durch diese Formulierungen entfällt der dauerhafte Schutz durch bestehende und<br />

neue Wasserschutzgebiete. Einmal durch das Wort „angemessen" mit seiner sehr<br />

schwammigen Interpretierung und zweitens das Wort „erhalten". Denn, was ist und<br />

wäre mit neuen Schutzgebieten und neu zu erschließenden<br />

Trinkwasservorkommen? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und<br />

Katastrophenhilfe fordert weitergehende Überlegungen zur Resilienz der<br />

Trinkwasserversorgung und eine Anpassung an die veränderten klimatischen<br />

Bedingungen. Dies ist nur möglich mit intakten Grundwasserkörpern und bezogen<br />

auf das Wasservorkommen angepassten Schutzgebieten.<br />

Fazit:<br />

Die drei vorgelegten Änderungsanträge führen „versteckt" zu einer erheblichen<br />

Verschlechterung des Grund- und <strong>Trinkwasserschutz</strong>es im bayerischen <strong>LEP</strong> und der


ayerischen Daseinsvorsorge. Die Formulierungen widersprechen auch dem<br />

nachfolgenden Leitbild des <strong>LEP</strong>:<br />

„Bei der Bewältigung globaler Krisen und der Sicherung einer zukunftsfähigen<br />

Daseinsvorsorge wird Bayern erfolgreich sein, wenn es über eine Krisen- und zukunftsfeste<br />

Raumstruktur verfügt mit starken regionalen Versorgungsstrukturen, [...] und einer intakten<br />

Umwelt."<br />

Als Kreisverband des Bayerischen <strong>Gemeindetag</strong>es fordern wir deshalb nachdrücklich den<br />

Änderungsanträgen nicht stattzugeben und appellieren dabei an Ihr<br />

Verantwortungsbewusstsein als Abgeordneter für eine gesicherte Daseinsversorgung<br />

nachkommender Generationen.<br />

Vielen Dank für Ihren Einsatz für die Trinkwasserversorgung und den <strong>Trinkwasserschutz</strong>!<br />

'freundlichen Grüß^<br />

Thomas Kamm<br />

Stellv. Vorsitzender<br />

Bayerischer <strong>Gemeindetag</strong><br />

Kreisverband <strong>Traunstein</strong><br />

Verteiler:<br />

Alle Mitglieder des Kreisverbandes <strong>Traunstein</strong><br />

Bayerischer <strong>Gemeindetag</strong>

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