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Mein Südsteirer 01/2023

Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.

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Kommunales

20

Aus dem Gemeinderat

wohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz

StZWAG in Kraft getreten.

Damit werden Gemeinden

ermächtigt, durch Verordnung

eine Abgabe einerseits

auf Zweitwohnsitze und andererseits

auf Wohnungen

ohne Wohnsitz zu erheben,

wobei auch nur von einer der

beiden Ermächtigungen Gebrauch

gemacht werden kann.

Eine grob vorgenommene

erste Auswertung aus dem

AGWR zeigt zumindest, dass

im Gemeindegebiet ca. 15

Nebenwohnsitze und an die

100 leerstehende Wohnungen

bestehen, die hinsichtlich des

Abgabentatbestandes einer

näheren Überprüfung zu unterziehen

sein werden.

Die neuen möglichen Abgaben

für Zweitwohnsitze und

Wohnungsleerstand können

bei entsprechendem Verordnungsbeschluss

des Gemeinderates

mit Geltung 1.1.2023

erst im Jahr 2024 der Gemeinde

zu Gute kommen, da der

Abgabeanspruch erst mit Ablauf

des jeweiligen Kalenderjahres

entsteht. Abgabepflichtige

haben die Abgabe selbst

zu berechnen und den Betrag

für jedes Kalenderjahr bis

zum 31. März des Folgejahres

der Abgabenbehörde bekannt

zu geben und binnen vier Wochen

danach zu entrichten.

Den Gegenstand der Zweitwohnsitzabgabe

bilden Wohnsitze,

die nicht als Hauptwohnsitz

verwendet werden.

Bei der Wohnungsleerstandsabgabe

bilden jene Wohnungen,

an denen mehr als 26 Kalenderwochen

im Jahr weder

eine Meldung als Haupt- noch

als sonstiger Wohnsitz vorliegt,

die Grundlage. Abgabepflichtige

sind jeweils die Eigentümer

der Wohnung oder

im Fall eines Baurechts die

Baurechtsberechtigten. Auch

die Inhaber einer unbefristeten

oder mindestens sechs

Monate vermieteten, verpachteten

oder sonst überlassenen

Wohnung sind abgabepflichtig

hinsichtlich Zutreffen der Voraussetzungen

der Zweitwohnsitzabgabe.

Die Zweitwohnsitz- und

Wohnungsleerstandsabgabeverordnung

wird mit einer

Höhe der Abgabe von jeweils

€ 8,- pro m² Nutzfläche

und mit in Kraft treten mit

01.01.2023 beschlossen.

Auftragsvergaben für

Gewerbegebiet Technologiepark

St. Veit am Vogau.

Der Wasser- und Abwasserverband

Leibnitzerfeld-Süd

hat für die Gemeinde und

durch die Firma Infratechno

die Erschließung des Gewerbegebietes

Technologiepark

– St. Veit geplant. Darauf

aufbauend wurde die Ausschreibung

der Baumeisterarbeiten

vorgenommen. Die

Erweiterung der Wasserversorgungsanlage

umfasst ca.

485 Laufmeter Wasserleitung

und ca. 550 Laufmeter Kanalleitung.

Die Firma BBS Beton

Bau Süd GmbH, St. Veit,

mit einer Auftragssumme von

€ 187.429,19 wurde als Bestbieter

festgestellt. Die Vergabe

erfolgt durch den Wasser-

und Abwasserverband

Leibnitzerfeld Süd.

Grunderwerb der Gemeinde

beim Gewerbegebiet

St. Veit am Vogau.

Die 10-jährigen Optionsverträge

auf Grundkauf mit

den dortigen Grundeigentümern

des Gewerbegebietes in

St. Veit am Vogau laufen mit

Ende des Jahres 2022 aus. Die

noch übrigen Flächen werden

vor Auslaufen der Optionen

von der Gemeinde erworben.

Die Gemeinde wird demnach

Gewerbegrundflächen im Ausmaß

von 7.054 m² und Weggrundflächen

im Ausmaß von

1.284 m² in ihr Eigentum übernehmen.

Der Kaufpreis beträgt

in Summe € 373.292,26.

Die Finanzierung erfolgt über

eine zweckgebundene Rücklage

und die Aufnahme eines

Darlehens.

Grunderwerb der Gemeinde

beim Industriegebiet

St. Veit am Vogau.

Die Gemeinde erwirbt

Grundflächen beim Industriegebiet

in St. Veit am Vogau,

da auch hierbei die 10-jährigen

Optionsverträge auf

Grundkauf mit den dortigen

Grundeigentümern mit Ende

des Jahres 2022 auslaufen.

Die Gemeinde wird demnach

Industriegrundflächen im

Ausmaß von 37.794 m² in ihr

Eigentum übernehmen. Der

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