Mein Südsteirer 01/2023
Gemeindezeitung der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark.
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Kommunales
20
Aus dem Gemeinderat
wohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
–
StZWAG in Kraft getreten.
Damit werden Gemeinden
ermächtigt, durch Verordnung
eine Abgabe einerseits
auf Zweitwohnsitze und andererseits
auf Wohnungen
ohne Wohnsitz zu erheben,
wobei auch nur von einer der
beiden Ermächtigungen Gebrauch
gemacht werden kann.
Eine grob vorgenommene
erste Auswertung aus dem
AGWR zeigt zumindest, dass
im Gemeindegebiet ca. 15
Nebenwohnsitze und an die
100 leerstehende Wohnungen
bestehen, die hinsichtlich des
Abgabentatbestandes einer
näheren Überprüfung zu unterziehen
sein werden.
Die neuen möglichen Abgaben
für Zweitwohnsitze und
Wohnungsleerstand können
bei entsprechendem Verordnungsbeschluss
des Gemeinderates
mit Geltung 1.1.2023
erst im Jahr 2024 der Gemeinde
zu Gute kommen, da der
Abgabeanspruch erst mit Ablauf
des jeweiligen Kalenderjahres
entsteht. Abgabepflichtige
haben die Abgabe selbst
zu berechnen und den Betrag
für jedes Kalenderjahr bis
zum 31. März des Folgejahres
der Abgabenbehörde bekannt
zu geben und binnen vier Wochen
danach zu entrichten.
Den Gegenstand der Zweitwohnsitzabgabe
bilden Wohnsitze,
die nicht als Hauptwohnsitz
verwendet werden.
Bei der Wohnungsleerstandsabgabe
bilden jene Wohnungen,
an denen mehr als 26 Kalenderwochen
im Jahr weder
eine Meldung als Haupt- noch
als sonstiger Wohnsitz vorliegt,
die Grundlage. Abgabepflichtige
sind jeweils die Eigentümer
der Wohnung oder
im Fall eines Baurechts die
Baurechtsberechtigten. Auch
die Inhaber einer unbefristeten
oder mindestens sechs
Monate vermieteten, verpachteten
oder sonst überlassenen
Wohnung sind abgabepflichtig
hinsichtlich Zutreffen der Voraussetzungen
der Zweitwohnsitzabgabe.
Die Zweitwohnsitz- und
Wohnungsleerstandsabgabeverordnung
wird mit einer
Höhe der Abgabe von jeweils
€ 8,- pro m² Nutzfläche
und mit in Kraft treten mit
01.01.2023 beschlossen.
Auftragsvergaben für
Gewerbegebiet Technologiepark
St. Veit am Vogau.
Der Wasser- und Abwasserverband
Leibnitzerfeld-Süd
hat für die Gemeinde und
durch die Firma Infratechno
die Erschließung des Gewerbegebietes
Technologiepark
– St. Veit geplant. Darauf
aufbauend wurde die Ausschreibung
der Baumeisterarbeiten
vorgenommen. Die
Erweiterung der Wasserversorgungsanlage
umfasst ca.
485 Laufmeter Wasserleitung
und ca. 550 Laufmeter Kanalleitung.
Die Firma BBS Beton
Bau Süd GmbH, St. Veit,
mit einer Auftragssumme von
€ 187.429,19 wurde als Bestbieter
festgestellt. Die Vergabe
erfolgt durch den Wasser-
und Abwasserverband
Leibnitzerfeld Süd.
Grunderwerb der Gemeinde
beim Gewerbegebiet
St. Veit am Vogau.
Die 10-jährigen Optionsverträge
auf Grundkauf mit
den dortigen Grundeigentümern
des Gewerbegebietes in
St. Veit am Vogau laufen mit
Ende des Jahres 2022 aus. Die
noch übrigen Flächen werden
vor Auslaufen der Optionen
von der Gemeinde erworben.
Die Gemeinde wird demnach
Gewerbegrundflächen im Ausmaß
von 7.054 m² und Weggrundflächen
im Ausmaß von
1.284 m² in ihr Eigentum übernehmen.
Der Kaufpreis beträgt
in Summe € 373.292,26.
Die Finanzierung erfolgt über
eine zweckgebundene Rücklage
und die Aufnahme eines
Darlehens.
Grunderwerb der Gemeinde
beim Industriegebiet
St. Veit am Vogau.
Die Gemeinde erwirbt
Grundflächen beim Industriegebiet
in St. Veit am Vogau,
da auch hierbei die 10-jährigen
Optionsverträge auf
Grundkauf mit den dortigen
Grundeigentümern mit Ende
des Jahres 2022 auslaufen.
Die Gemeinde wird demnach
Industriegrundflächen im
Ausmaß von 37.794 m² in ihr
Eigentum übernehmen. Der