ProfilPASS - Volkshochschule Landshut
ProfilPASS - Volkshochschule Landshut
ProfilPASS - Volkshochschule Landshut
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG<br />
Anmeldung: 0871 92292-0 Beratung: 0871 92292-231 4<br />
b) Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten außerdem einkommens- und vermögens -<br />
abhängig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 €; davon werden bis zu<br />
202 € als Zuschuss, der Rest als Darlehen gewährt. Das Darlehen erhöht sich monatlich für<br />
jedes Kind um 179 €; für Verheiratete um 215 €. Alleinerziehende bekommen außerdem<br />
bis zu 113 € monatlich einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.<br />
c) Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bei Vorlage des Gebührenbescheids jedoch<br />
nur dann gefördert, wenn sie tatsächlich dem Teilnehmer (und nicht zum Beispiel dem<br />
Arbeitgeber oder dritten Personen) in Rechnung gestellt worden sind.<br />
d) Gewährte Darlehen sind während des Lehrgangs und einer anschließenden Karenzzeit<br />
von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei; danach muss es in<br />
monatlichen Raten von mindestens 128 € innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden.<br />
e) Gründen oder übernehmen Geförderte nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung<br />
innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, werden auf<br />
Antrag 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Rest -<br />
darlehens erlassen, wenn sie die Abschlussprüfung bestanden haben und spätestens am<br />
Ende des dritten Jahres nach Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt haben, von denen zumindest eine Person nicht geringfügig beschäftigt sein<br />
darf.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Meister-BAföG-Hotline unter Telefon 0800 6223634<br />
oder im Internet www.meister-bafoeg.info oder bei den nachstehenden Ämtern für<br />
Ausbildungsförderung.<br />
Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung einzureichen.<br />
Die Ämter für Ausbildungsförderung in der Region <strong>Landshut</strong>:<br />
In den kreisfreien Städten:<br />
Stadt <strong>Landshut</strong>, Altstadt 315, 84028 <strong>Landshut</strong>, Telefon: 0871 88-1265, Fax: 0871 88-1780<br />
Stadt Straubing, Petersgasse 5, 94315 Straubing, Telefon: 09421 991-740, Fax: 09421 991-755<br />
In den Landkreisen:<br />
Landratsamt <strong>Landshut</strong>, Veldener Straße 15, 84036 <strong>Landshut</strong>, Telefon: 0871 408-235,<br />
Fax: 0871 408-16235<br />
Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon: 08731 87-101,<br />
Fax: 08731 87-100<br />
Landratsamt Kelheim, Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim, Telefon: 09441 207-475,<br />
Fax: 09441 207-335<br />
Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Telefon: 09421 973-215,<br />
Fax: 09421 973-169<br />
5. Steuerliche Berücksichtigung<br />
Aufwendungen, die durch den Besuch von Lehrgängen entstehen, können – soweit<br />
Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen –- a) bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf<br />
steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt oder b) bei Aufwendungen für die eigene<br />
Berufsausbildung als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Kalenderjahr steuermindernd<br />
geltend gemacht werden. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.<br />
263