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ProfilPASS - Volkshochschule Landshut

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FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG<br />

Anmeldung: 0871 92292-0 Beratung: 0871 92292-231 4<br />

b) Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten außerdem einkommens- und vermögens -<br />

abhängig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 €; davon werden bis zu<br />

202 € als Zuschuss, der Rest als Darlehen gewährt. Das Darlehen erhöht sich monatlich für<br />

jedes Kind um 179 €; für Verheiratete um 215 €. Alleinerziehende bekommen außerdem<br />

bis zu 113 € monatlich einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.<br />

c) Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bei Vorlage des Gebührenbescheids jedoch<br />

nur dann gefördert, wenn sie tatsächlich dem Teilnehmer (und nicht zum Beispiel dem<br />

Arbeitgeber oder dritten Personen) in Rechnung gestellt worden sind.<br />

d) Gewährte Darlehen sind während des Lehrgangs und einer anschließenden Karenzzeit<br />

von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei; danach muss es in<br />

monatlichen Raten von mindestens 128 € innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden.<br />

e) Gründen oder übernehmen Geförderte nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung<br />

innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz, werden auf<br />

Antrag 66 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Rest -<br />

darlehens erlassen, wenn sie die Abschlussprüfung bestanden haben und spätestens am<br />

Ende des dritten Jahres nach Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt<br />

der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigt haben, von denen zumindest eine Person nicht geringfügig beschäftigt sein<br />

darf.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Meister-BAföG-Hotline unter Telefon 0800 6223634<br />

oder im Internet www.meister-bafoeg.info oder bei den nachstehenden Ämtern für<br />

Ausbildungsförderung.<br />

Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung einzureichen.<br />

Die Ämter für Ausbildungsförderung in der Region <strong>Landshut</strong>:<br />

In den kreisfreien Städten:<br />

Stadt <strong>Landshut</strong>, Altstadt 315, 84028 <strong>Landshut</strong>, Telefon: 0871 88-1265, Fax: 0871 88-1780<br />

Stadt Straubing, Petersgasse 5, 94315 Straubing, Telefon: 09421 991-740, Fax: 09421 991-755<br />

In den Landkreisen:<br />

Landratsamt <strong>Landshut</strong>, Veldener Straße 15, 84036 <strong>Landshut</strong>, Telefon: 0871 408-235,<br />

Fax: 0871 408-16235<br />

Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon: 08731 87-101,<br />

Fax: 08731 87-100<br />

Landratsamt Kelheim, Hemauer Str. 48, 93309 Kelheim, Telefon: 09441 207-475,<br />

Fax: 09441 207-335<br />

Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Telefon: 09421 973-215,<br />

Fax: 09421 973-169<br />

5. Steuerliche Berücksichtigung<br />

Aufwendungen, die durch den Besuch von Lehrgängen entstehen, können – soweit<br />

Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen –- a) bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf<br />

steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt oder b) bei Aufwendungen für die eigene<br />

Berufsausbildung als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Kalenderjahr steuermindernd<br />

geltend gemacht werden. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.<br />

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