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das kannst du haben! - Kreisvolkshochschule

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Allgemeines<br />

Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />

Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> (KVHS) des Landkreises Börde/Standort Haldensleben ist eine kommunale<br />

Bil<strong>du</strong>ngseinrichtung in Trägerschaft des Landkreises Börde. Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> ist bemüht, <strong>das</strong><br />

angebotene Programm ohne Einschränkungen <strong>du</strong>rchzuführen. Zusätzliche Veranstaltungen werden in<br />

der örtlichen Presse bekannt gegeben. Bei mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus<br />

anderen Gründen kann die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden<br />

bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche an die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

sind ausgeschlossen.<br />

Teilnahme<br />

Die Teilnahme an den Bil<strong>du</strong>ngsveranstaltungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> steht jedem offen.<br />

Veranstaltungen werden in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 bzw. 7 Teilnehmern <strong>du</strong>rchgeführt.<br />

Anmel<strong>du</strong>ngen<br />

Die Anmel<strong>du</strong>ngen werden generell nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Das kann persönlich in<br />

den Geschäfts- bzw. Außenstellen der KVHS, per Postkarte, Fax oder auch per E-Mail geschehen. Eine<br />

vollständige Anmel<strong>du</strong>ng beinhaltet den Namen, die Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers sowie<br />

die Kursnummer und den Kurstitel. Sie muss mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.<br />

Die Anmel<strong>du</strong>ng ist verbindlich.<br />

Es erfolgt keine besondere Bestätigung <strong>du</strong>rch die KVHS für den Kursbeginn.<br />

Wir informieren nur, wenn der Kurs ausfällt oder der Beginn verschoben wird. Das heißt: Erhalten Sie von<br />

uns keine Nachricht, kommen Sie bitte zum angegebenen ersten Kurstermin. Die Anmel<strong>du</strong>ng verpflichtet<br />

zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Bei begrenzten Teilnehmerzahlen erfolgt die Platzvergabe nach<br />

dem Eingangsdatum der Anmel<strong>du</strong>ng. In den EDV-Kursen besteht aufgrund der begrenzten Anzahl von<br />

Computerarbeitsplätzen kein Anspruch auf einen Einzelplatz.<br />

Abmel<strong>du</strong>ng<br />

Die Abmel<strong>du</strong>ng <strong>du</strong>rch den Teilnehmer muss generell in schriftlicher Form mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

(Posteingang) in der KVHS vorliegen. Geschieht dies nicht, ist die volle Teilnahmegebühr<br />

zu entrichten!<br />

Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmel<strong>du</strong>ng.<br />

Abmel<strong>du</strong>ngen bei den Kursleitern sind nicht möglich.<br />

Teilnahmebestätigung<br />

Nach regelmäßiger Teilnahme an Kursen (mindestens 80%) wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung<br />

ausgestellt. Teilnahmebestätigungen werden per Post nur verschickt, wenn Sie uns einen ausreichend<br />

frankierten und mit Ihrer Adresse beschrifteten Rückumschlag zusenden.<br />

Teilnahmegebühren<br />

Die Teilnahmegebühren richten sich nach der vom Kreistag beschlossenen Gebührensatzung vom<br />

01.08.2009, die an der KVHS aushängt. Die Gebühren liegen je nach Art der Veranstaltungen zwischen<br />

1,00 und 4,00 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer. Nach Erhalt des Gebührenbescheides sind die<br />

Gebühren innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.<br />

Gebührenermäßigung<br />

Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten auf schriftlichen Antrag eine<br />

Ermäßigung von 25%. Der Antrag muss vor Kursbeginn an der KVHS eingereicht werden, die entsprechenden<br />

Nachweise sind dabei vorzulegen. Ermäßigungen können erst ab einer Gebühr von 20,00 €<br />

gewährt werden.<br />

Hausordnung / Haftung<br />

Die Hausordnung der Gebäude, in denen die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> die Veranstaltung <strong>du</strong>rchführt, ist für<br />

alle Teilnehmer verbindlich. Für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer des Unterrichts<br />

bzw. der Veranstaltungen, bei Diebstählen und Sachbeschädigungen übernimmt die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />

keine Haftung. Für Kurse in Computerkabinetten gelten neben der Hausordnung zusätzliche Regelungen.<br />

Diese sind in den entsprechenden Räumen ausgehängt.<br />

KVHS Börde/Haldensleben � Programm 1. Halbjahr 2011 � Seite 123

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