das kannst du haben! - Kreisvolkshochschule
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Allgemeines<br />
Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />
Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> (KVHS) des Landkreises Börde/Standort Haldensleben ist eine kommunale<br />
Bil<strong>du</strong>ngseinrichtung in Trägerschaft des Landkreises Börde. Die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> ist bemüht, <strong>das</strong><br />
angebotene Programm ohne Einschränkungen <strong>du</strong>rchzuführen. Zusätzliche Veranstaltungen werden in<br />
der örtlichen Presse bekannt gegeben. Bei mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus<br />
anderen Gründen kann die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden<br />
bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche an die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
sind ausgeschlossen.<br />
Teilnahme<br />
Die Teilnahme an den Bil<strong>du</strong>ngsveranstaltungen der <strong>Kreisvolkshochschule</strong> steht jedem offen.<br />
Veranstaltungen werden in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 bzw. 7 Teilnehmern <strong>du</strong>rchgeführt.<br />
Anmel<strong>du</strong>ngen<br />
Die Anmel<strong>du</strong>ngen werden generell nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Das kann persönlich in<br />
den Geschäfts- bzw. Außenstellen der KVHS, per Postkarte, Fax oder auch per E-Mail geschehen. Eine<br />
vollständige Anmel<strong>du</strong>ng beinhaltet den Namen, die Anschrift und Telefonnummer des Teilnehmers sowie<br />
die Kursnummer und den Kurstitel. Sie muss mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.<br />
Die Anmel<strong>du</strong>ng ist verbindlich.<br />
Es erfolgt keine besondere Bestätigung <strong>du</strong>rch die KVHS für den Kursbeginn.<br />
Wir informieren nur, wenn der Kurs ausfällt oder der Beginn verschoben wird. Das heißt: Erhalten Sie von<br />
uns keine Nachricht, kommen Sie bitte zum angegebenen ersten Kurstermin. Die Anmel<strong>du</strong>ng verpflichtet<br />
zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Bei begrenzten Teilnehmerzahlen erfolgt die Platzvergabe nach<br />
dem Eingangsdatum der Anmel<strong>du</strong>ng. In den EDV-Kursen besteht aufgrund der begrenzten Anzahl von<br />
Computerarbeitsplätzen kein Anspruch auf einen Einzelplatz.<br />
Abmel<strong>du</strong>ng<br />
Die Abmel<strong>du</strong>ng <strong>du</strong>rch den Teilnehmer muss generell in schriftlicher Form mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
(Posteingang) in der KVHS vorliegen. Geschieht dies nicht, ist die volle Teilnahmegebühr<br />
zu entrichten!<br />
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmel<strong>du</strong>ng.<br />
Abmel<strong>du</strong>ngen bei den Kursleitern sind nicht möglich.<br />
Teilnahmebestätigung<br />
Nach regelmäßiger Teilnahme an Kursen (mindestens 80%) wird auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung<br />
ausgestellt. Teilnahmebestätigungen werden per Post nur verschickt, wenn Sie uns einen ausreichend<br />
frankierten und mit Ihrer Adresse beschrifteten Rückumschlag zusenden.<br />
Teilnahmegebühren<br />
Die Teilnahmegebühren richten sich nach der vom Kreistag beschlossenen Gebührensatzung vom<br />
01.08.2009, die an der KVHS aushängt. Die Gebühren liegen je nach Art der Veranstaltungen zwischen<br />
1,00 und 4,00 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmer. Nach Erhalt des Gebührenbescheides sind die<br />
Gebühren innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.<br />
Gebührenermäßigung<br />
Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten auf schriftlichen Antrag eine<br />
Ermäßigung von 25%. Der Antrag muss vor Kursbeginn an der KVHS eingereicht werden, die entsprechenden<br />
Nachweise sind dabei vorzulegen. Ermäßigungen können erst ab einer Gebühr von 20,00 €<br />
gewährt werden.<br />
Hausordnung / Haftung<br />
Die Hausordnung der Gebäude, in denen die <strong>Kreisvolkshochschule</strong> die Veranstaltung <strong>du</strong>rchführt, ist für<br />
alle Teilnehmer verbindlich. Für Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer des Unterrichts<br />
bzw. der Veranstaltungen, bei Diebstählen und Sachbeschädigungen übernimmt die <strong>Kreisvolkshochschule</strong><br />
keine Haftung. Für Kurse in Computerkabinetten gelten neben der Hausordnung zusätzliche Regelungen.<br />
Diese sind in den entsprechenden Räumen ausgehängt.<br />
KVHS Börde/Haldensleben � Programm 1. Halbjahr 2011 � Seite 123