A G G-Wegweiser - Antidiskriminierungsstelle
A G G-Wegweiser - Antidiskriminierungsstelle
A G G-Wegweiser - Antidiskriminierungsstelle
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen dürfen im Arbeitsleben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber<br />
und bei Alltagsgeschäften die Parteien eines privatrechtlichen Vertrages gezielte Maßnahmen ergreifen.<br />
Indem positive Maßnahmen ergriffen werden, kann sowohl ein bestehender Nachteil ausgeglichen als<br />
auch ein drohender Nachteil verhindert werden. Mit den Fördermöglichkeiten geht das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz deutlich über ein reines Diskriminierungsverbot hinaus.<br />
Ein wesentliches Indiz für bestehende Benachteiligungen liegt vor, wenn die betreffende<br />
Personengruppe, im Verhältnis zu ihrer sonstigen Größe in bestimmten Bereichen, deutlich<br />
schwächer vertreten ist.<br />
Ein Unternehmen, das gleichermaßen deutschstämmige und türkischstämmige Jugendliche<br />
ausbildet, bietet den türkischstämmigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als positive Maßnahme<br />
spezielle Weiterbildungsprogramme an, um den Anteil dieser Personen in gehobenen Positionen zu<br />
erhöhen.<br />
Eine Wohnungsbaugesellschaft erhöht als positive Maßnahme ihren Bestand an<br />
behindertengerechten Wohnungen.<br />
Kapitel fünf<br />
Weitere Schutzbereiche<br />
Zum Sozialrecht gehören die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung, Klammer auf, zum<br />
Beispiel Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung,<br />
Klammer zu, und Sozialfürsorge.<br />
Das A G G nennt die Bereiche Sozialschutz einschließlich der sozialen Sicherheit und der<br />
Gesundheitsdienste, die zum Sozialrecht gehören, ohne besondere Regelungen zu nennen. Um<br />
gegen Diskriminierungen in diesem Bereich vorzugehen, müssen andere Gesetze angewendet<br />
werden.<br />
Die Sozialgesetzbücher bilden die rechtliche Grundlage für das Sozialrecht. Diese enthalten auch<br />
Vorschriften gegen Diskriminierungen. So gilt ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot aus<br />
rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung. Die Bundesagentur<br />
für Arbeit darf diskriminierende Stellenausschreibungen nicht weiterleiten. Auch der Zugang zu<br />
Berufsberatung, Berufsbildung und Weiterbildung darf nicht diskriminierend sein.<br />
Sofern Gesundheitsdienstleistungen jedoch nicht auf Grundlage der Sozialgesetzbücher, sondern<br />
privat erbracht werden, gelten die Regelungen des A G G.<br />
Der Bildungsbereich ist dann durch das A G G geschützt, wenn es sich um privatrechtliche<br />
Verträge handelt. Kommt es beispielsweise zu diskriminierendem Verhalten an einer privaten<br />
Sprachenschule, gilt der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unmittelbar. Für die<br />
staatliche Bildung gelten die Schulgesetze der Bundesländer.