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Grasbrunner-Nachrichten_Mai_2023

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AUS DEM RATHAUS | GRASBRUNNER NACHRICHTEN<br />

Vorstellung im Gemeinderat<br />

Mögliche Nordwestumfahrung Grasbrunn<br />

Die Verkehrsbelastung im Gemeindeteil Grasbrunn ist hoch<br />

und wird weiter wachsen, daher hatte der Gemeinderat auf<br />

Antrag der Freie Wähler-Fraktion eine Untersuchung zu möglichen<br />

Umgehungsstrecken in Auftrag gegeben. Im Zeitraum<br />

2020 bis 2022 fanden Verkehrszählungen statt, für die Prognose<br />

des Verkehrsaufkommens in den kommenden Jahren wurde ein<br />

Bevölkerungszuwachs, eine Steigerung des LKW-Verkehrs sowie<br />

eine Abnahme der Home-Office-Arbeitsplätze berücksichtigt.<br />

Das Ingenieurbüro für Verkehrsplanung gevas humberg und<br />

partner München stellte Ende März im Gemeinderat die Ergebnisse<br />

der Untersuchung vor.<br />

Mögliche Ausbaumaßnahmen:<br />

Variante 2<br />

Verbindung zwischen der Putzbrunner Straße östlich der A99<br />

und der Kreisstraße M25 nahe des Sportparks nördlich des<br />

Gemeindeteils Grasbrunn. Die beiden Anschlussknotenpunkte<br />

der Verbindungsstraße werden dabei in Form von Kreisverkehrsplätzen<br />

ausgeführt.<br />

Variante 3<br />

Verbindung zwischen der westlich der A99 verlaufenden Keferloher<br />

Straße und der M25 südlich des Sportparks. Im Westen<br />

erfolgt der Anschluss über einen vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt,<br />

während die Umfahrungsvariante an der M25 über einen<br />

Kreisverkehrsplatz angebunden wird.<br />

Variante 4<br />

Westliche Umfahrung des Gemeindeteils Grasbrunn mit Verbindung<br />

zwischen der Ekkehartstraße im Süden und der M25 im<br />

Norden. Die Knotenpunkte an der Kreuzung mit der Putzbrunner<br />

Straße sowie an der M25 sind als Kreisverkehre vorgesehen. Der<br />

Knotenpunkt an der Ekkehartstraße ist vorfahrtsgeregelt.<br />

Variante 1<br />

Verbindung zwischen der Putzbrunner Straße und dem Kreisverkehrsplatz<br />

an der M25 im Norden des Gemeindeteils Grasbrunn.<br />

Eine mögliche Verbindungsstraße ist dabei an der Putzbrunner<br />

Straße über einen Kreisverkehrsplatz vorgesehen.<br />

Fazit: Mit oder ohne den Bau einer Umgehung ist bis zum Jahr<br />

2035 eine deutliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten, vor<br />

allem in den Bereichen der neuen Bauvorhaben und auf der M25<br />

zwischen Grasbrunn und Neukeferloh. Alle vorgestellten Umgehungsvarianten<br />

ergäben eine innerörtliche Entlastung, würden<br />

aber auch zusätzlichen Verkehr auf der Umgehung anziehen.<br />

Der Gemeinderat nahm die möglichen Umgehungsvarianten<br />

zur Kenntnis. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll entschieden<br />

werden, ob man aufgrund der Prüfungsergebnisse<br />

einer Planung nähertritt. Neben den Detailfragestellungen zur<br />

verkehrlichen Ausgestaltung müssten dann auch Emissionen,<br />

Flächenverbrauch, Umweltauswirkungen und letztendlich auch<br />

die Frage der Kosten und Flächenverfügbarkeit in die Diskussion<br />

einbezogen werden.<br />

Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen<br />

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.03.<strong>2023</strong><br />

Verkehrsplanung<br />

Umfahrung Grasbrunn West<br />

Vorstellung der Untersuchungsergebnisse<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn nimmt die Verkehrsuntersuchung<br />

der Nordwestumfahrung in Grasbrunn zur Kenntnis.<br />

Keine Beschlussfassung.<br />

Tiefengeothermie als Wärmeversorgung<br />

Aufbau eines gemeindlichen Versorgungsnetzes<br />

Vorstellung der Rechtsformvergleiche durch den Bayerischen<br />

Kommunalen Prüfungsverband<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.<br />

Keine Beschlussfassung.<br />

Vollzug der Baugesetze:<br />

Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das<br />

Gebiet des Bebauungsplans<br />

Nr. 72 „St.-Ulrich-Platz, Kirchenstraße“ in Grasbrunn (Grundstücke<br />

Fl.Nr. 53, 53/1, 60 und 99 Teilfläche Gemarkung Grasbrunn)<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16, Abs. 1 BauGB, § 17 Abs. 2 BauGB und<br />

des Art. 23, 24, GO wird folgende Satzung über die Verlängerung<br />

der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.<br />

72 „Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn beschlossen.<br />

§ 1 – Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Gemeinde<br />

Grasbrunn über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes<br />

Nr. 72 „Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn<br />

vom 7.04.2020 wird letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert.<br />

§ 2 – Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich<br />

dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan Nr. 72<br />

„Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn rechtsverbindlich<br />

geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

Gemeindliche Liegenschaften; Auftragsvergabe zur Brunnenbohrung<br />

für eine Grundwasserwärmepumpe für die<br />

neue Turnhalle<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und<br />

beschließt die Auftragsvergabe an die Firma mit dem wirtschaftlichsten<br />

Angebot (Firma B) i.H. v. 45.554,75 €.<br />

Einstimmig angenommen.<br />

AUSGABE 05|23 | 7

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