Grasbrunner-Nachrichten_Mai_2023
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AUS DEM RATHAUS | GRASBRUNNER NACHRICHTEN<br />
Vorstellung im Gemeinderat<br />
Mögliche Nordwestumfahrung Grasbrunn<br />
Die Verkehrsbelastung im Gemeindeteil Grasbrunn ist hoch<br />
und wird weiter wachsen, daher hatte der Gemeinderat auf<br />
Antrag der Freie Wähler-Fraktion eine Untersuchung zu möglichen<br />
Umgehungsstrecken in Auftrag gegeben. Im Zeitraum<br />
2020 bis 2022 fanden Verkehrszählungen statt, für die Prognose<br />
des Verkehrsaufkommens in den kommenden Jahren wurde ein<br />
Bevölkerungszuwachs, eine Steigerung des LKW-Verkehrs sowie<br />
eine Abnahme der Home-Office-Arbeitsplätze berücksichtigt.<br />
Das Ingenieurbüro für Verkehrsplanung gevas humberg und<br />
partner München stellte Ende März im Gemeinderat die Ergebnisse<br />
der Untersuchung vor.<br />
Mögliche Ausbaumaßnahmen:<br />
Variante 2<br />
Verbindung zwischen der Putzbrunner Straße östlich der A99<br />
und der Kreisstraße M25 nahe des Sportparks nördlich des<br />
Gemeindeteils Grasbrunn. Die beiden Anschlussknotenpunkte<br />
der Verbindungsstraße werden dabei in Form von Kreisverkehrsplätzen<br />
ausgeführt.<br />
Variante 3<br />
Verbindung zwischen der westlich der A99 verlaufenden Keferloher<br />
Straße und der M25 südlich des Sportparks. Im Westen<br />
erfolgt der Anschluss über einen vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt,<br />
während die Umfahrungsvariante an der M25 über einen<br />
Kreisverkehrsplatz angebunden wird.<br />
Variante 4<br />
Westliche Umfahrung des Gemeindeteils Grasbrunn mit Verbindung<br />
zwischen der Ekkehartstraße im Süden und der M25 im<br />
Norden. Die Knotenpunkte an der Kreuzung mit der Putzbrunner<br />
Straße sowie an der M25 sind als Kreisverkehre vorgesehen. Der<br />
Knotenpunkt an der Ekkehartstraße ist vorfahrtsgeregelt.<br />
Variante 1<br />
Verbindung zwischen der Putzbrunner Straße und dem Kreisverkehrsplatz<br />
an der M25 im Norden des Gemeindeteils Grasbrunn.<br />
Eine mögliche Verbindungsstraße ist dabei an der Putzbrunner<br />
Straße über einen Kreisverkehrsplatz vorgesehen.<br />
Fazit: Mit oder ohne den Bau einer Umgehung ist bis zum Jahr<br />
2035 eine deutliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten, vor<br />
allem in den Bereichen der neuen Bauvorhaben und auf der M25<br />
zwischen Grasbrunn und Neukeferloh. Alle vorgestellten Umgehungsvarianten<br />
ergäben eine innerörtliche Entlastung, würden<br />
aber auch zusätzlichen Verkehr auf der Umgehung anziehen.<br />
Der Gemeinderat nahm die möglichen Umgehungsvarianten<br />
zur Kenntnis. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll entschieden<br />
werden, ob man aufgrund der Prüfungsergebnisse<br />
einer Planung nähertritt. Neben den Detailfragestellungen zur<br />
verkehrlichen Ausgestaltung müssten dann auch Emissionen,<br />
Flächenverbrauch, Umweltauswirkungen und letztendlich auch<br />
die Frage der Kosten und Flächenverfügbarkeit in die Diskussion<br />
einbezogen werden.<br />
Beschlüsse aus den öffentlichen Sitzungen<br />
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 28.03.<strong>2023</strong><br />
Verkehrsplanung<br />
Umfahrung Grasbrunn West<br />
Vorstellung der Untersuchungsergebnisse<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn nimmt die Verkehrsuntersuchung<br />
der Nordwestumfahrung in Grasbrunn zur Kenntnis.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Tiefengeothermie als Wärmeversorgung<br />
Aufbau eines gemeindlichen Versorgungsnetzes<br />
Vorstellung der Rechtsformvergleiche durch den Bayerischen<br />
Kommunalen Prüfungsverband<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Vollzug der Baugesetze:<br />
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für das<br />
Gebiet des Bebauungsplans<br />
Nr. 72 „St.-Ulrich-Platz, Kirchenstraße“ in Grasbrunn (Grundstücke<br />
Fl.Nr. 53, 53/1, 60 und 99 Teilfläche Gemarkung Grasbrunn)<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16, Abs. 1 BauGB, § 17 Abs. 2 BauGB und<br />
des Art. 23, 24, GO wird folgende Satzung über die Verlängerung<br />
der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.<br />
72 „Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn beschlossen.<br />
§ 1 – Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung der Gemeinde<br />
Grasbrunn über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes<br />
Nr. 72 „Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn<br />
vom 7.04.2020 wird letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert.<br />
§ 2 – Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich<br />
dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan Nr. 72<br />
„Kirchenstraße, St.-Ulrich-Platz“ in Grasbrunn rechtsverbindlich<br />
geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
Gemeindliche Liegenschaften; Auftragsvergabe zur Brunnenbohrung<br />
für eine Grundwasserwärmepumpe für die<br />
neue Turnhalle<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und<br />
beschließt die Auftragsvergabe an die Firma mit dem wirtschaftlichsten<br />
Angebot (Firma B) i.H. v. 45.554,75 €.<br />
Einstimmig angenommen.<br />
AUSGABE 05|23 | 7