Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
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C. SONSTIGE ANGABEN<br />
Konzernrechnungslegung<br />
-10-<br />
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die verbundenen Unternehmen von untergeordneter<br />
Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.<br />
Latente Steuern<br />
Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:<br />
Positionen Erläuterung der Differenz<br />
Aktive latente Steuern<br />
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB<br />
Aktien und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Ausschüttungsgleiche Erträge<br />
Pensionsrückstellungen Unterschiedliche Parameter<br />
Andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter<br />
Passive latente Steuern<br />
Aktien und andere nicht festverzinsliche<br />
Wertpapiere<br />
Negativer besitzanteiliger Aktiengewinn (fiktive Veräußerung<br />
der Spezialfondsanteile zum Bilanzstichtag)<br />
Sachanlagen Steuerliche Sonderabschreibungen<br />
Darüber hinaus wurde der Verlustvortrag, für den in den nächsten fünf Jahren eine Verlustverrechnung<br />
erwartet wird, in die Ermittlung einbezogen.<br />
Der Berechnung wurde ein Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 15,83 %<br />
und ein Gewerbesteuersatz von 15,75 % zugrunde gelegt. Mit Ausnahme der Differenzen bei den Personengesellschaften,<br />
für die lediglich der Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag)<br />
relevant ist, macht der gesamte Ertragsteuersatz bei den übrigen Unterschieden 31,58 % aus.<br />
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt<br />
wurde.<br />
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten<br />
Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten<br />
Steueraufwand ist im Wesentlichen auf Veränderungen der Vorsorgereserven bzw. des Fonds für allgemeine<br />
Bankrisiken und auf den Verlustvortrag zurückzuführen.