Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
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papier-Sondervermögens hat die sachgerechte Ermittlung der investmentrechtlichen Preise bestätigt.<br />
Aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit eines vollständigen Ausfalls der "Rot" eingestuften Tranchen<br />
werden diese im Rahmen der Bewertung mit einem Wert von Null angesetzt.<br />
Von den kreditstrukturierten Finanzinstrumenten wurden TEUR 16.935 (beizulegender Wert gemäß<br />
Bewertungsmodell) auf der Grundlage der Fundamentalanalyse bewertet.<br />
Darüber hinaus wurden die im Fonds enthaltenden Investmentanteile an einem von der Kapitalanlagegesellschaft<br />
verwalteten ABS-Publikumfonds (beizulegender Wert gemäß Bewertungsmodell<br />
TEUR 2.120) mit einem von der Kapitalanlagegesellschaft bereitgestellten Alternativkurs bewertet.<br />
Der Alternativkurs beruht auf DCF-Kursen für die von der Fondsgesellschaft als "Grün" eingestuften<br />
bzw. auf investmentrechtlichen Preisen für die als "Gelb" oder "Rot" eingestuften ABS.<br />
Anteilsbesitz<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert; Abschreibungen auf den<br />
niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.<br />
Die Unterbeteiligung der Sparkasse an der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) wurde auf den<br />
beizulegenden Wert von TEUR 2.387 abgeschrieben. Von dem im Jahr 2009 ausgeübten Wahlrecht<br />
nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB, Abschreibungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung<br />
vorzunehmen, wurde zum 31.12.<strong>2011</strong> abgewichen. Ursächlich für die Änderung der Bewertungsmethode<br />
ist die Einschätzung, dass eine dauerhafte Wertminderung erwartet wird. Die im Jahr<br />
2009 festgestellte vorübergehende Wertminderung stellte sich im Jahr 2010 als dauerhaft dar und<br />
führte im Vorjahr zu einer entsprechenden Abschreibung. Aus dieser Änderung der Bewertungsmethode<br />
zum 31.12.<strong>2011</strong> ergibt sich ein höherer Abschreibungsbedarf von TEUR 184.<br />
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen<br />
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert<br />
um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.<br />
Aus Vereinfachungsgründen werden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände<br />
von geringerem Wert (bis EUR 150) sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände<br />
(bis EUR 410) werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Wir haben die entgeltlich erworbene Software nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme zur<br />
Rechnungslegung „Bilanzierung von Software beim Anwender“ (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten<br />
„Immaterielle Anlagewerte“ ausgewiesen.<br />
Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten<br />
in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als<br />
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.<br />
Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden<br />
linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.<br />
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über<br />
dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige<br />
Abschreibungen Rechnung getragen.<br />
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