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Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)

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Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden<br />

Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der Sparkasse zum 31.12.2010 hätte die<br />

Ausgleichszahlung TEUR 10.299 betragen. Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum<br />

31.12.<strong>2011</strong> kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2012 gemacht werden, da die<br />

entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages<br />

erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet<br />

sind.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 1.310 auf einen Anteil an der Haftung für eine zusätzliche<br />

Fremdfinanzierung zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch eine Zweckgesellschaft<br />

der Sparkassenorganisation.<br />

Im Jahr 2007 hat die Sparkassenorganisation die Anteile des Landes Berlin und von Minderheitsaktionären<br />

erworben. Wir haben uns anteilig an dem Erwerb der LBBH mit einer direkten Kapitaleinlage und<br />

der Übernahme der Haftung für eine zusätzliche Fremdfinanzierung des Kaufpreises beteiligt. Der Gesamtbetrag<br />

ist unter dem Bilanzposten Beteiligungen aktiviert.<br />

Sicherheitenbestellung<br />

Für die Absicherung zweckgebundener Verbindlichkeiten sind der NRW.BANK Vermögensgegenstände<br />

in Höhe von TEUR 18.929 als Sicherheit übertragen worden.<br />

Nachrangige Verbindlichkeiten<br />

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10,0 % des Gesamtbetrags der nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten:<br />

Betrag Währung Zinssatz<br />

%<br />

Ausgabepreis<br />

in %<br />

Fällig am Außerordentliches<br />

Kündigungsrecht<br />

5.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />

3.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />

2.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />

Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 1.013, die im Einzelfall 10,0 % des Gesamtbetrags<br />

der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von<br />

3,76 % und eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag<br />

folgt, TEUR 266 fällig.<br />

Für die von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als haftendes Eigenkapital eingegangenen<br />

nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von TEUR 687<br />

angefallen.<br />

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz<br />

oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet<br />

werden. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach<br />

kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />

jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik<br />

Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu<br />

einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten<br />

führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlich-

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