Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
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Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden<br />
Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der Sparkasse zum 31.12.2010 hätte die<br />
Ausgleichszahlung TEUR 10.299 betragen. Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum<br />
31.12.<strong>2011</strong> kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2012 gemacht werden, da die<br />
entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages<br />
erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet<br />
sind.<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 1.310 auf einen Anteil an der Haftung für eine zusätzliche<br />
Fremdfinanzierung zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch eine Zweckgesellschaft<br />
der Sparkassenorganisation.<br />
Im Jahr 2007 hat die Sparkassenorganisation die Anteile des Landes Berlin und von Minderheitsaktionären<br />
erworben. Wir haben uns anteilig an dem Erwerb der LBBH mit einer direkten Kapitaleinlage und<br />
der Übernahme der Haftung für eine zusätzliche Fremdfinanzierung des Kaufpreises beteiligt. Der Gesamtbetrag<br />
ist unter dem Bilanzposten Beteiligungen aktiviert.<br />
Sicherheitenbestellung<br />
Für die Absicherung zweckgebundener Verbindlichkeiten sind der NRW.BANK Vermögensgegenstände<br />
in Höhe von TEUR 18.929 als Sicherheit übertragen worden.<br />
Nachrangige Verbindlichkeiten<br />
Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10,0 % des Gesamtbetrags der nachrangigen<br />
Verbindlichkeiten:<br />
Betrag Währung Zinssatz<br />
%<br />
Ausgabepreis<br />
in %<br />
Fällig am Außerordentliches<br />
Kündigungsrecht<br />
5.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />
3.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />
2.000.000,00 EUR 6,20 97,00 29.01.2019 ja<br />
Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 1.013, die im Einzelfall 10,0 % des Gesamtbetrags<br />
der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von<br />
3,76 % und eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag<br />
folgt, TEUR 266 fällig.<br />
Für die von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als haftendes Eigenkapital eingegangenen<br />
nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von TEUR 687<br />
angefallen.<br />
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz<br />
oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet<br />
werden. Die Sparkasse hat sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach<br />
kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />
jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik<br />
Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu<br />
einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten<br />
führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlich-