Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgewendete Disagien werden<br />
in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit planmäßig abgeschrieben.<br />
Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr<br />
werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />
(RückAbzinsV) abgezinst.<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der<br />
Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren<br />
ermittelt. Pensionsrückstellungen werden mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden<br />
Rechnungszins von 5,13 % abgezinst. Die Abzinsung der übrigen Rückstellungen erfolgt<br />
mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz. Bei den Pensionsrückstellungen werden künftige<br />
jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % unterstellt. Diese Änderungen haben sich<br />
auch auf die Ermittlung der Rückstellungen für Beihilfen ausgewirkt. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen<br />
werden nach den Bestimmungen des TVöD ermittelt.<br />
Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes<br />
und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen<br />
abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />
von 2,0 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 7 Jahre.<br />
Die Abzinsung erfolgt mit den der individuellen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssätzen<br />
gem. Abzinsungstabelle der Deutschen Bundesbank.<br />
Bewertung des Zinsbuchs<br />
Im Rahmen einer periodenorientieren Betrachtung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme<br />
ERS BFA 3 ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinsposition des Bankbuchs<br />
ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen<br />
Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente<br />
außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen<br />
Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen<br />
Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten)<br />
berücksichtigt. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen werden zum Abschlussstichtag fiktiv durch<br />
Forward-Geschäfte geschlossen. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am<br />
Abschlussstichtag. Die Berechnungen zum 31.12.<strong>2011</strong> zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss.<br />
Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.<br />
Währungsumrechnung<br />
-4-<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB.<br />
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag<br />
nicht vorhanden.