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Anhang 2011 Vorbemerkungen - Stadtsparkasse Wetter (Ruhr)

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Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgewendete Disagien werden<br />

in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeit planmäßig abgeschrieben.<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr<br />

werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung<br />

(RückAbzinsV) abgezinst.<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der<br />

Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren<br />

ermittelt. Pensionsrückstellungen werden mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden<br />

Rechnungszins von 5,13 % abgezinst. Die Abzinsung der übrigen Rückstellungen erfolgt<br />

mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz. Bei den Pensionsrückstellungen werden künftige<br />

jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % unterstellt. Diese Änderungen haben sich<br />

auch auf die Ermittlung der Rückstellungen für Beihilfen ausgewirkt. Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen<br />

werden nach den Bestimmungen des TVöD ermittelt.<br />

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes<br />

und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen<br />

abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />

von 2,0 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 7 Jahre.<br />

Die Abzinsung erfolgt mit den der individuellen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssätzen<br />

gem. Abzinsungstabelle der Deutschen Bundesbank.<br />

Bewertung des Zinsbuchs<br />

Im Rahmen einer periodenorientieren Betrachtung unter Beachtung der IDW-Stellungnahme<br />

ERS BFA 3 ist untersucht worden, ob sich aus der Bewertung der gesamten Zinsposition des Bankbuchs<br />

ein Verpflichtungsüberschuss ergibt. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen<br />

Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente<br />

außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen<br />

Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen<br />

Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten)<br />

berücksichtigt. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen werden zum Abschlussstichtag fiktiv durch<br />

Forward-Geschäfte geschlossen. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am<br />

Abschlussstichtag. Die Berechnungen zum 31.12.<strong>2011</strong> zeigen keinen Verpflichtungsüberschuss.<br />

Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB ist nicht zu bilden.<br />

Währungsumrechnung<br />

-4-<br />

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB.<br />

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag<br />

nicht vorhanden.

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