23.05.2023 Aufrufe

TIROL VERSICHERT - Ausgabe Frühling/Sommer 2023

Die Kriminalstatistik belegt es leider ganz klar: Diebe und Einbrecher sind nach drei Jahren pandemiebedingtem Rückgang der Delikte wieder vermehrt auf Beutezügen. Deshalb raten wir Ihnen: Schützen Sie, was Ihnen „lieb und teuer“ ist. In erster Linie natürlich durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen – aber eben auch durch eine ausreichende Risikoversicherung, denn passieren kann leider immer etwas. Bargeld, Schmuck oder Kunst … in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften finden sich unterschiedliche Leistungen in Bezug auf die Höhe des Versicherungsschutzes und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. So macht es einen entscheidenden Unterschied bei der Höchstentschädigungsgrenze, ob Sie Wertgegenstände unversperrt, versperrt oder in einem speziellen Sicherheitsbehältnis wie einem Tresor aufbewahren. Hier wiederum gilt es, auf die unterschiedlichen Sicherheitsklassen zu achten, um den optimalen Versicherungsschutz zu erzielen. Sie sehen, es gibt einiges zu bedenken und zu beachten, um bestmöglich geschützt zu sein. Wir stehen Ihnen gerne für individuelle Informationen und Beratung zur Seite. Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können.

Die Kriminalstatistik belegt es leider ganz klar: Diebe und Einbrecher sind nach drei Jahren pandemiebedingtem Rückgang der Delikte wieder vermehrt auf Beutezügen. Deshalb raten wir Ihnen: Schützen Sie, was Ihnen „lieb und teuer“ ist. In erster Linie natürlich durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen – aber eben auch durch eine ausreichende Risikoversicherung, denn passieren kann leider immer etwas.
Bargeld, Schmuck oder Kunst … in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften finden sich unterschiedliche Leistungen in Bezug auf die Höhe des Versicherungsschutzes und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. So macht es einen entscheidenden Unterschied bei der Höchstentschädigungsgrenze, ob Sie Wertgegenstände unversperrt, versperrt oder in einem speziellen Sicherheitsbehältnis wie einem Tresor aufbewahren. Hier wiederum gilt es, auf die unterschiedlichen Sicherheitsklassen zu achten, um den optimalen Versicherungsschutz zu erzielen.
Sie sehen, es gibt einiges zu bedenken und zu beachten, um bestmöglich geschützt zu sein. Wir stehen Ihnen gerne für individuelle Informationen und Beratung zur Seite. Lassen Sie uns wissen, wenn wir etwas für Sie tun können.

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S. 9<br />

Leitungswasserschadenversicherung 7Ob135/22m<br />

Undichte Fugen<br />

Versicherungsunternehmen zu Recht erkannt<br />

Bildquelle: Adobe Stock<br />

Sachverhalt<br />

Der Versicherungsnehmer versetzte in seinem Haus<br />

eine Duschtrennwand. Es ergab sich eine ca. 2 cm breit<br />

verlaufende Anschlussfuge zwischen der Duschtrennwand<br />

und der daran angrenzenden Wandverfliesung, die er mit<br />

einer Spachtelmasse füllte und mit Silikon verschloss.<br />

Diese nicht fachgerecht hergestellte Fuge war dann die<br />

Ursache für einen Wassereintritt mit Folgeschäden in<br />

Küche, Badezimmer, Erdgeschoss und Vorzimmer. Die<br />

Schadensentstehung blieb über Jahre unbemerkt.<br />

Der Versicherer lehnte eine Ersatzpflicht ab, weil sich kein<br />

Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen<br />

für die Leitungswasserschadenversicherung ereignet habe.<br />

Rechtliche Beurteilung des OGH<br />

Das Erstgericht gab dem Versicherungsnehmer zwar Recht,<br />

jedoch das Berufungsgericht und auch der OGH entschieden<br />

sich für eine vollständige Klageabweisung.<br />

Die Duschtasse, die über den Zulauf und Ablauf mit dem<br />

Rohrsystem verbunden ist, sei zwar als Behältnis und somit<br />

als angeschlossene Einrichtung zu verstehen. Allerdings<br />

könne nicht der gesamte Bereich als angeschlossene<br />

Einrichtung angesehen werden, d. h. über die Duschtasse<br />

hinaus auch die angrenzenden Wände und die sonstigen<br />

Bauteile einer Dusche, wie etwa eine Fuge als Verbindung<br />

zwischen dem Behältnis und den Wänden.<br />

Im Ergebnis ist daher das Wasser nicht aus einer<br />

angeschlossenen Einrichtung – hier Duschtasse –<br />

ausgetreten. Dieser Vorfall ist nicht gedeckt.

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