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2. harzer modellbahn- und modellbauschau - Thale

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Amtlich | THALEKuriEr 11 / 2011 | 29.10.2011 8<br />

sAtzung<br />

üBer den BeBAuungsplAn nr. 22 „OBere BOdewiese“ AltenBrAk in thAle<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Thale</strong> hat in seiner Sitzung am 25.8.2011 gem.<br />

§ 10 Abs.1 BauGB die Sat-zung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Obere<br />

Bodewiese“ Altenbrak in <strong>Thale</strong> beschlossen. Er besteht aus Plan-<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Obere Bodewiese“ Altenbrak in <strong>Thale</strong>, o.M.<br />

Der Bebauungsplan wird während der Dienstst<strong>und</strong>en der Stadtverwaltung<br />

in der Zeit Montag, Mittwoch <strong>und</strong> Donnerstag von 9 Uhr<br />

bis 16 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 18 Uhr <strong>und</strong> Freitag von 9 Uhr bis<br />

12 Uhr im Amt Bauen <strong>und</strong> Ordnung der Stadt <strong>Thale</strong>, Rathausplatz 1,<br />

06502 <strong>Thale</strong> zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich<br />

• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften,<br />

• eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

<strong>und</strong> des Flächennutzungsplans <strong>und</strong><br />

• nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt<br />

<strong>Thale</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 <strong>und</strong> 2 BauGB sowie des §<br />

44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger<br />

Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile nach den §§ 39<br />

bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit <strong>und</strong> das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruches<br />

auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden,<br />

in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung<br />

schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

zeichnung <strong>und</strong> Textteil. Der Begründung einschließlich Umweltbericht<br />

ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist der Übersicht zu entnehmen.<br />

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 6 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) hingewiesen:<br />

Ist eine Satzung gemäß § 6 Abs. 4 unter Verletzung von Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgr<strong>und</strong><br />

dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen,<br />

so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber<br />

der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift <strong>und</strong> der<br />

Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.<br />

Gemäß § 215 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung<br />

der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen<br />

hingewiesen.<br />

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.<br />

<strong>Thale</strong>, 27.9.2011<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

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