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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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Freiwillige Feuerwehr<br />

der<br />

G e m e i n d e R ö d e r l a n d<br />

B R A N D S C H U T Z K O N Z E P T I O N<br />

erstellt durch:<br />

Steffen Atlas Markus Terne<br />

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) Verwaltungsfachwirt<br />

Brandoberinspektoranwärter (Leiter des Haupt- und<br />

Ordnungsamtes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong>)<br />

weitere Beteiligte:<br />

Siegmar Wilk <strong>Gemeinde</strong>brandmeister<br />

Fred Ansorge stellv. <strong>Gemeinde</strong>brandmeister<br />

die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 2<br />

Abkürzungen...............................................................................................................................5<br />

Vorbemerkung............................................................................................................................ 7<br />

Fehlende Standards für Methoden und Bewertungen.................................................................7<br />

1. Einleitung und rechtliche Grundlagen.................................................................................... 8<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>......................................................................................................11<br />

2.1 Größe und Einwohner.........................................................................................................11<br />

2.1.1 Fläche, Ausdehnung und <strong>Gemeinde</strong>grenzen....................................................................11<br />

2.1.2 Einwohner, Einwohnerdichte, Altersstruktur.................................................................. 12<br />

2.1.3 Einflüsse durch Pendlerbewegungen, überörtliche Einrichtungen.................................. 13<br />

2.2Flächen, Nutzungen............................................................................................................. 14<br />

2.2.1 Flächen und Nutzungen................................................................................................... 14<br />

2.2.2 Bebauung......................................................................................................................... 16<br />

2.3 Topografie...........................................................................................................................20<br />

2.4 Verkehrsflächen.................................................................................................................. 20<br />

2.4.1 Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und <strong>Gemeinde</strong>straßen..................................20<br />

2.4.2 Bahnanlagen.....................................................................................................................21<br />

2.4.3 Wasserstraßen.................................................................................................................. 21<br />

2.4.4 Brücken- und Tunnelbauwerke........................................................................................22<br />

2.5 Löschwasserversorgung......................................................................................................23<br />

2.5.1 Definition „angemessene Löschwasserversorgung“........................................................23<br />

2.5.1.1 Rechtliches zur Nutzung von Hydranten für die Löschwasserentnahme..................... 23<br />

2.5.1.2 Abstand der Löschwasserentnahmestellen zum Brandobjekt.......................................24<br />

2.5.1.3 Prüfverfahren................................................................................................................ 25<br />

2.5.2 Löschwasserversorgung in Haida.................................................................................... 26<br />

2.5.3 Löschwasserversorgung in Würdenhain..........................................................................28<br />

2.5.4 Löschwasserversorgung in Saathain................................................................................29<br />

2.5.5 Löschwasserversorgung in Reichenhain..........................................................................31<br />

2.5.6 Löschwasserversorgung in Stolzenhain a. d. Röder........................................................ 32<br />

2.5.7 Löschwasserversorgung in Prösen...................................................................................34<br />

2.5.8 Löschwasserversorgung in Wainsdorf.............................................................................36<br />

2.5.9 Übersicht über benötigte Wasserentnahmestellen........................................................... 37<br />

3. Gefahrenabwehrbedarfsplan................................................................................................. 40<br />

3.1 Vorgehensweise.................................................................................................................. 40<br />

3.2 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr...........................................................................41<br />

3.3 Gefahren- und Risikoanalyse..............................................................................................43<br />

3.3.1 Probleme.......................................................................................................................... 43<br />

3.3.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr......................................................................................... 44<br />

3.3.2.1 Einsatzstichworte.......................................................................................................... 44<br />

3.3.2.2 Einsatzstatistik.............................................................................................................. 46<br />

3.3.2.3 bisherige Ausrückezeiten..............................................................................................51<br />

3.3.2.4 bisherige Einsatzfahrtzeiten..........................................................................................51<br />

3.3.2.5 Feuerwehreinsätze, zu denen überörtliche Feuerwehreinheiten alarmiert wurden.......51<br />

3.3.3 Gefahrenbeschreibung..................................................................................................... 53<br />

3.3.3.1 Gefahren in allen Ortsteilen..........................................................................................53<br />

3.3.3.2 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Haida......................................................................55<br />

3.3.3.3 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Würdenhain............................................................55<br />

- 2 -


3.3.3.4 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Saathain..................................................................56<br />

3.3.3.5 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Reichenhain........................................................... 56<br />

3.3.3.6 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Stolzenhain a. d. Röder..........................................56<br />

3.3.3.7 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Prösen.................................................................... 57<br />

3.3.3.8 zusätzliche Gefahrenpotentiale in Wainsdorf............................................................... 57<br />

3.4 Festlegung von Schutzzielen und weiteren Anforderungen............................................... 58<br />

3.4.1 Definition des Begriffs „Schutzziel“............................................................................... 58<br />

3.4.2 Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“..........................................................................59<br />

3.4.2.1 Definition...................................................................................................................... 59<br />

3.4.2.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................60<br />

3.4.3 Schutzziel „kritischer Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen“....................62<br />

3.4.3.1 Definition...................................................................................................................... 62<br />

3.4.3.2 Mindesteinsatzstärke und notwendige technische Ausstattung.................................... 63<br />

3.4.4 Schutzziel „Brand in einer Versammlungsstätte“............................................................65<br />

3.4.4.1 Definition...................................................................................................................... 65<br />

3.4.4.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................65<br />

3.4.5 Schutzziel „ABC-Ersteinsatz“......................................................................................... 67<br />

3.4.5.1 Definition...................................................................................................................... 67<br />

3.4.5.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................67<br />

3.4.6 Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit............................................................................................... 70<br />

3.4.6.1 Definition der Begriffe „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“.................................................70<br />

3.4.6.2 Festlegung der Eintreffzeiten für Brände......................................................................70<br />

3.4.6.3 Eintreffzeit bei Technischen Hilfeleistungen................................................................72<br />

3.4.6.4 Eintreffzeit für sonstige Einheiten................................................................................ 73<br />

3.4.7 Erreichungsgrad für alle Schutzziele............................................................................... 73<br />

3.4.8 nicht abgesicherte Schutzziele......................................................................................... 74<br />

3.5 Soll-Struktur........................................................................................................................75<br />

3.5.1 Festlegung der Soll-Standorte der Gerätehäuser..............................................................75<br />

3.5.1.1 Verfahren...................................................................................................................... 75<br />

3.5.1.2 Soll-Standorte für eine Eintreffzeit von 8 Minuten...................................................... 77<br />

3.5.1.3 Sicherstellung der übrigen Eintreffzeiten..................................................................... 78<br />

3.5.2 Festlegung der benötigten Fahrzeugtechnik.................................................................... 79<br />

3.5.2.1 benötigte Fahrzeuge......................................................................................................79<br />

3.5.2.2 Verteilung auf die Ortsfeuerwehren..............................................................................84<br />

3.5.3 Führungsstruktur..............................................................................................................88<br />

3.5.3.1 Führungsstruktur im Einsatz.........................................................................................88<br />

3.5.3.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur...........................................................................90<br />

3.5.4 Schlauchlager und Schlauchbestand................................................................................91<br />

3.5.5 Mindestanzahl an Einsatzkräften inklusive Ausbildung und persönliche<br />

Schutzausrüstung........................................................................................................ 92<br />

3.5.5.1 Mindestanzahl an Einsatzkräften.................................................................................. 92<br />

3.5.5.2 persönliche Ausrüstung der Einsatzkräfte.................................................................... 95<br />

3.5.6 Struktur der Feuerwehreinheiten......................................................................................96<br />

3.6 Analyse der Ist-Struktur......................................................................................................98<br />

3.6.1 Gerätehäuser.................................................................................................................... 98<br />

3.6.2 vorhandene Fahrzeuge..................................................................................................... 99<br />

3.6.3 vorhandene Einsatzkräfte inklusive Ausbildung und persönliche Schutzausrüstung....100<br />

3.6.4 Führungsstruktur............................................................................................................103<br />

3.6.4.1 Führungsstruktur im Einsatz.......................................................................................103<br />

3.6.4.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur.........................................................................105<br />

- 3 -


3.6.5 Alarm- und Ausrückeordnung....................................................................................... 105<br />

3.6.6 Vorhaltung sonstiger Technik und Einsatzmittel...........................................................106<br />

3.6.7 Ist die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> momentan „leistungsfähig“?. 106<br />

3.7 Maßnahmen zur Angleichung der Strukturen...................................................................108<br />

3.7.1 Struktur der Feuerwehreinheiten....................................................................................108<br />

3.7.1.1 Schließung von Ortsfeuerwehren................................................................................108<br />

3.7.1.2 Struktur der Feuerwehreinheiten in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>................................... 109<br />

3.7.1.3 Beurteilung anderer Strukturen...................................................................................110<br />

3.7.2 Angleichung der Führungsstruktur................................................................................ 112<br />

3.7.2.1 verwaltungsmäßige Führungsstruktur.........................................................................112<br />

3.7.2.2 Führungsstruktur im Einsatz.......................................................................................113<br />

3.7.3 Schlauchlager und Schlauchbestand..............................................................................114<br />

3.7.4 Anzahl der Einsatzkräfte, Ausbildung und persönliche Ausrüstung............................ 114<br />

3.7.4.1 Einsatzkräfte und deren Ausbildung...........................................................................114<br />

3.7.4.2 persönliche Ausrüstung...............................................................................................115<br />

3.7.5 Fahrzeuge.......................................................................................................................116<br />

3.7.6 Gerätehäuser.................................................................................................................. 118<br />

4. Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen................................. 120<br />

4.1 Grundausbildung...............................................................................................................120<br />

4.2 weitere Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen...........................................................121<br />

4.3 Aus- und Fortbildung von Führungskräften..................................................................... 123<br />

- 4 -


Abkürzungen<br />

In dieser Arbeit werden folgende Abkürzungen verwendet (in alphabetischer<br />

Reihenfolge):<br />

AAO Alarm- und Ausrückeordnung<br />

AGT Atemgeräteträger<br />

AFFF-AR alkoholbeständiges, filmbildendes Schaummittel<br />

BbgBKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den<br />

DLK Drehleiter mit Korb<br />

Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

EFH Einfamilienhaus<br />

ELF Einsatzleitfahrzeug<br />

FME Funkmeldeempfänger<br />

GrFü Gruppenführer<br />

GSG Gefährliche Stoffe und Güter<br />

GW-G Gerätewagen Gefahrgut<br />

HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />

LF Löschgruppenfahrzeug<br />

LNA Leitender Notarzt<br />

LSTE Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und<br />

MFH Mehrfamilienhaus<br />

Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />

MTF Mannschaftstransportfahrzeug<br />

MZF Mehrzweckfahrzeug<br />

OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst<br />

OWF Ortswehrführer<br />

PA Pressluftatmer (Atemschutzgerät)<br />

RW Rüstwagen<br />

SW 2000-Tr Schlauchwagen mit Truppbesatzung und 2000 m B-Schlauch<br />

TEL Technische Einsatzleitung<br />

TH Technische Hilfeleistung<br />

- 5 -


TLF Tanklöschfahrzeug<br />

TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasserbehälter<br />

VRW Vorausrüstwagen<br />

- 6 -


Vorbemerkung<br />

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes<br />

praktisch jederzeit gerechnet werden muss.<br />

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,<br />

beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen<br />

einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“<br />

Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster<br />

(Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.1987)<br />

Fehlende Standards für Methoden und Bewertungen<br />

Für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen, der Methoden und Bewertungen<br />

der Gefahren usw. gibt es zurzeit keinerlei verbindliche Standards. Auch durch<br />

<strong>Gemeinde</strong>-Umfragen, Landkreis-Umfragen in Brandenburg und Sachsen sowie<br />

Literatur- und Internet-Recherchen konnten keine einheitlichen – und vor allem<br />

verbindlichen – Regelungen für derartige Untersuchungen gefunden werden.<br />

So bleibt diese Ausarbeitung weitgehend eine subjektive Facheinschätzung der<br />

Bearbeiter, die sich der kritischen Bewertung durch Dritte aussetzen muss.<br />

- 7 -


1. Einleitung und rechtliche Grundlagen<br />

Die vorliegende Arbeit stellt ein Strategiepapier für die Freiwillige Feuerwehr der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> und somit auch eine Handlungsanweisung für die <strong>Gemeinde</strong><br />

als Träger des Brandschutzes dar.<br />

Bereits im Jahr 1995 wurde eine Planung der zukünftigen Investitionen für die<br />

Feuerwehren des damaligen Amtes <strong>Röderland</strong> durchgeführt und mit dem Namen<br />

„Brandschutzkonzeption“ versehen. Die Bezeichnung „Brandschutzkonzeption“<br />

wurde auch für diese Arbeit beibehalten, obwohl sie sich grundlegend von der<br />

vorherigen unterscheidet. Es wird versucht, in dieser Arbeit langfristige<br />

Entscheidungen, wie die zukünftige Struktur der Feuerwehr der Gemeine <strong>Röderland</strong><br />

sowie kurz- und mittelfristige Festlegungen, wie z.B. die Alarm- und<br />

Ausrückeordnung oder die Dienstanweisungen, zu vereinen. Dies ist aus mehreren<br />

Gründen sinnvoll: Einerseits haben alle vorstehend genannten Bestandteile der<br />

Konzeption eine gemeinsame Basis – die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> als<br />

Gebietskörperschaft –, und andererseits müssen alle Konzeptionsbestandteile in<br />

regelmäßigen Abständen überarbeitet und aktualisiert werden. Des Weiteren haben<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung und Freiwillige Feuerwehr durch diese Brandschutzkonzeption<br />

eine umfassende Dokumentation über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Des Weiteren kann und muss diese Brandschutzkonzeption den<br />

Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Röderland</strong> als Entscheidungsgrundlage dienen.<br />

Denn diese zeichnen u. a. für den Brandschutzhaushalt verantwortlich.<br />

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den<br />

Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und<br />

Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG – vom 24. Mai 2004, GVBl. I S. 197), ist die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verpflichtet, „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />

leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene<br />

Löschwasserversorgung zu gewährleisten“ [1], mit dem Ziel der „Gewährleistung<br />

vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten<br />

Hilfeleistungssystem<br />

1. bei Brandgefahren (Brandschutz),<br />

2. bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und<br />

3. bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“[2].<br />

- 8 -


Entsprechend Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zum<br />

Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist Brandschutz „die<br />

Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und<br />

Brandgefahren.“ [12, Nr. 1.1]<br />

„Hilfeleistungen sind insbesondere die technische Hilfeleistung einschließlich der<br />

Rettungsmaßnahmen für verletzte Personen, aber auch sonstige Hilfeleistungen zum<br />

Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten bei Gefahren in Not- und<br />

Unglücksfällen.“ [12, Nr. 1.1]<br />

Als Unglücksfall bezeichnet man ein plötzliches Ereignis, dass eine unmittelbare<br />

Gefahr eines erheblichen Schadens für eine andere Person oder bedeutende<br />

Sachwerte mit sich bringt. Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib<br />

und Leben des Betroffenen besteht.<br />

„Die Hilfeleistung ist auf die Dauer der akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung beschränkt, so dass Nachfolgemaßnahmen nicht in die Zuständigkeit<br />

der für die Hilfeleistung zuständigen Aufgabenträger fallen.“ [12, Nr. 1.1]<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n, Ämter und kreisfreien Städte sind dabei nur für den örtlichen<br />

Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung zuständig. Sie sind jedoch als<br />

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen (vgl. [4]). Die Aufgaben<br />

des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Hilfeleistung und des<br />

Katastrophenschutzes liegen beim Landkreis (vgl. [3]).<br />

Wie bereits erwähnt, verlangt § 3 Abs. 1 BbgBKG die Aufstellung einer den<br />

örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Laut VV [12,<br />

Nr. 3.1] ist die Leistungsfähigkeit dann gegeben, „wenn die sich aus einer Gefahren-<br />

und Risikoanalyse ergebenden Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Kräften<br />

und Mitteln der Feuerwehr erfüllt werden können.“ [12, Nr. 3.1] Aus diesem Grund<br />

müssen die <strong>Gemeinde</strong>n „eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem<br />

Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele<br />

festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie<br />

die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen“[6].<br />

Eine leistungsfähige Feuerwehr ist jedoch nicht allein durch die Merkmale Personal<br />

und Sachausstattung gekennzeichnet. Vielmehr müssen das Personal und die<br />

vorhandene Technik auch organisiert alarmiert und zum Einsatz gebracht werden<br />

- 9 -


(vgl. [5]). Deshalb sind für eine leistungsfähige Feuerwehr Festlegungen notwendig,<br />

die über einen Gefahrenabwehrbedarfsplan hinausgehen. Das Gesetz über den<br />

Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />

verlangt deshalb von den <strong>Gemeinde</strong>n weiterhin z.B., die Aufstellung von Alarm- und<br />

Einsatzplänen und sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von<br />

Gefahren notwendige Maßnahmen (vgl. [7]).<br />

Aus diesem Grund gliedert sich die neue Brandschutzkonzeption in folgende Teile:<br />

− allgemeine Angaben zur <strong>Gemeinde</strong><br />

− den Gefahrenabwehrbedarfsplan (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG),<br />

− Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (§ 3 Abs. 1<br />

Nr. 2 BbgBKG),<br />

− Einsatzpläne (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BbgBKG),<br />

− Alarm- und Ausrückeordnung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BbgBKG),<br />

− und die Dienstanweisungen.<br />

- 10 -


2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Im folgenden Kapitel soll auf allgemeine Daten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

eingegangen werden, die einerseits für eine Gefahren- und Risikoanalyse und<br />

andererseits für die Alarm- und Ausrückeordnung von Bedeutung sind.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> mit ihren sieben Ortsteilen Würdenhain, Haida, Saathain,<br />

Reichenhain, Stolzenhain a. d. Röder, Prösen und Wainsdorf liegt im Süden des<br />

Landkreises Elbe-Elster und grenzt direkt an den Freistaat Sachsen.<br />

2.1 Größe und Einwohner<br />

2.1.1 Fläche, Ausdehnung und <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> umfasst eine Fläche von ca. 46,05 km². Ihre maximale Ost-West-<br />

Ausdehnung beträgt etwa 8,5 Kilometer und ihre maximale Nord-Süd-Ausdehnung<br />

erreicht ca. 11,0 Kilometer.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> grenzt unmittelbar an die Städte Bad Liebenwerda,<br />

Elsterwerda und Gröditz sowie an das Amt Schradenland und die sächsische<br />

<strong>Gemeinde</strong> Röderaue. Die Grenzlängen zu den einzelnen Gebietskörperschaften<br />

betragen:<br />

− Stadt Bad Liebenwerda ca. 14 km<br />

− Stadt Elsterwerda ca. 13 km<br />

− Amt Schradenland ca. 4 km<br />

− Stadt Gröditz ca. 16 km<br />

− <strong>Gemeinde</strong> Röderaue ca. 4 km<br />

- 11 -


Die <strong>Gemeinde</strong>grenze verläuft etwa an folgenden Stellen (im Uhrzeigersinn):<br />

zwischen und wo<br />

Reichenhain Prieschka Ca. 500 m nach Ortsausgang Reichenhain<br />

Würdenhain Prieschka Ca. 500 m vor Ortseingang Prieschka<br />

Haida Zeischa An der Kreuzung Frankfurter Straße (L 593);<br />

Wald bis zur Frankfurter Straße<br />

Bad Liebenwerda<br />

( B 101)<br />

Kreuzung B 101/Frankfurter Straße<br />

Elsterwerda (B B 101 Abzweig Kraupa (K 6209)<br />

101)<br />

Elsterwerda Ortsausgang Haida, entlang Waldeck und<br />

anschließend Ortsverbindung Saathain-Haida<br />

Saathain Elsterwerda Entlang K 6207 bis Abzweig Haida<br />

Kotschka Ca. 1,5 km nach Ortsausgang Saathain<br />

Stolzenhain a. d. Röder Kotschka K 6206 an der Brücke über den Prösener<br />

Grenzgraben<br />

Prösen Elsterwerda (B Ca. 100 m vor dem Ortseingang Elsterwerda<br />

101/B 169)<br />

Wainsdorf Merzdorf Ca. 1000 m hinter Ortsausgang Wainsdorf<br />

Sachsen (B 101) Ca. 500 m hinter Ortsausgang Wainsdorf<br />

Gröditz Ca. 100 m vor Ortseingang Gröditz<br />

Prösen Gröditz Entlang der Wainsdorfer Straße und der<br />

Stolzenhainer Straße<br />

Stolzenhain a. d. Röder Gröditz Ortseingang Gröditz (auf der Stolzenhainer<br />

Straße in Gröditz);<br />

Ortseingang Gröditz (auf dem Heudamm)<br />

Nauwalde am Röderkanal ca. 300 m vor der Brücke<br />

zwischen Gröditz und Nauwalde<br />

Reichenhain Schweinfurt Ca. 500 m nach Maiblumengehege<br />

Oschätzchen Ca. 1000 m nach Maiblumengehege<br />

2.1.2 Einwohner, Einwohnerdichte, Altersstruktur<br />

Die Einwohnerzahl der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verringerte sich in den letzten sechs<br />

Jahren um 366 Einwohner auf den amtlichen Stand zum 31.12.2005 von 4.664<br />

Einwohnern (Angaben des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik –<br />

LDS). Die Einwohnerentwicklung kann für die letzten Jahre wie folgt dargestellt<br />

werden:<br />

Stichtag Einwohner<br />

31.12.2000 5.030<br />

- 12 -


31.12.2001 4.986<br />

31.12.2002 4.911<br />

31.12.2003 4.816<br />

31.12.2004 4.740<br />

31.12.2005 4.664<br />

Zum Stichtag 14.03.2006 setzt sich die Einwohnerzahl von 4648 Einwohnern aus<br />

2330 männlichen und 2318 weiblichen Einwohnern zusammen.<br />

Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt:<br />

Alter Insgesamt davon männlich weiblich<br />

0 – 27 Jahre 1.146 624 522<br />

27 – 65 Jahre 2.507 1.290 1.217<br />

65 – 100 Jahre 995 416 579<br />

2.1.3 Einflüsse durch Pendlerbewegungen, überörtliche Einrichtungen<br />

Pendlerbewegungen sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> stark vorhanden. Insbesondere<br />

in den Morgenstunden sowie zur Nachmittagszeit bzw. in den frühen Abendstunden<br />

wird der OT Prösen sowie der OT Wainsdorf von (Berufs-)Pendlern stark<br />

frequentiert. Durch die beiden vorstehend genannten Orte erfolgt der Pendlerverkehr<br />

in Richtung Elsterwerda / Bad Liebenwerda / Senftenberg / Cottbus sowie Gröditz /<br />

Riesa / Großenhain / Dresden.<br />

Im Übrigen ist der überwiegende Teil der Bürger nicht im <strong>Gemeinde</strong>gebiet beruflich<br />

tätig, so dass auch in allen anderen Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> Pendlerbewegungen im<br />

geringeren Umfang entstehen.<br />

Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung ist festzustellen, dass diese durch die<br />

anliegenden Städte Elsterwerda, Gröditz und Bad Liebenwerda erfolgt. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> selbst ist hier von untergeordneter Bedeutung.<br />

Bei der Freizeitgestaltung gewinnt die <strong>Gemeinde</strong> nur bei besonderen<br />

Veranstaltungen an Bedeutung. Hierzu zählen in erster Linie die Veranstaltungen auf<br />

dem Gut Saathain sowie örtliche und traditionelle Feste. Die hier entstehenden<br />

„Besucherströme“ können jedoch unberücksichtigt bleiben.<br />

- 13 -


Die Entfernungen zu den Nachbargemeinden betragen<br />

− Stadt Bad Liebenwerda 13,8 km<br />

− Stadt Elsterwerda 5,1 km<br />

− Stadt Gröditz 4,1 km<br />

− Amt Schradenland 8,6 km<br />

− <strong>Gemeinde</strong> Röderaue 7,2 km<br />

Die Entfernungsangaben beziehen sich jeweils auf die Entfernungen zwischen den<br />

Verwaltungssitzen der Kommunen.<br />

2.2 Flächen, Nutzungen<br />

2.2.1 Flächen und Nutzungen<br />

Bei der Betrachtung der Flächen und deren Nutzung werden die hier aufgeführten<br />

Angaben auf folgende (Haupt)Kategorien beschränkt:<br />

− Gebäude- und Freifläche (u.a. Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlage)<br />

− Erholungsfläche (u.a. Sportfläche, Grünanlage)<br />

− Verkehrsfläche (u.a. Straße, Weg)<br />

− Landwirtschaftsfläche (u.a. Ackerland, Grünland, Gartenland)<br />

− Waldfläche (u.a. Laubwald, Nadelwald, Mischwald)<br />

− Wasserfläche (Fluß, Graben)<br />

- 14 -


Ortsteil<br />

Fläche<br />

(Angaben in m²)<br />

Gebäude- und<br />

Freifläche<br />

Prösen Reichenhain<br />

Stolzenhain<br />

a.d.Röder<br />

Saathain Wainsdorf Haida Würdenhain Gesamt<br />

805.680 183.359 357.722 218.025 172.120 379.218 70.218 2.186.342<br />

Erholungsfläche 74.415 27.046 26.543 101.116 27.438 51.256 2.306 310.120<br />

Verkehrsfläche 428.320 185.055 232.491 171.749 179.245 261.900 83.400 1.542.160<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

8.073.315 5.193.928 7.036.508 5.735.310 3.593.290 1.596.926 2.270.635 33.599.912<br />

Waldfläche 172.02 386.504 325.313 112.109 344.672 3.521.301 221.442 5.083.361<br />

Wasserfläche 104.043 76.694 156.510 153.376 38.767 121.435 115.978 766.803<br />

Tab. 2.1: Flächen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nach Kategorien geordnet


Die Flächennutzungen Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Verkehrsfläche,<br />

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche und Wasserfläche beanspruchen zusammen rund<br />

43,5 km² des <strong>Gemeinde</strong>gebietes. Die Restfläche von 2,55 km² verteilt sich auf die<br />

Nutzungen Betriebsfläche Abbauland, Betriebsfläche Halde, Verkehrsbegleitfläche,<br />

Schutzfläche, Friedhof und Unland.<br />

2.2.2 Bebauung<br />

Um Daten über die Bebauung in den Ortsteilen zu erhalten, wurden Ortsbegehungen<br />

durch örtliche Feuerwehrangehörige (wenn möglich mit der Qualifikation<br />

Gruppenführer) durchgeführt und dabei die Grundstücke bzw. Gebäude in eine der<br />

folgenden Kategorien eingeteilt:<br />

1. unbebaute Grundstücke<br />

2. Einfamilien-Wohnhäuser<br />

3. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit maximal zwei bewohnten Geschossen (das<br />

Kellergeschoss wird nicht mitgezählt)<br />

4. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit mehr als zwei bewohnten Geschossen (das<br />

Kellergeschoss wird nicht mitgezählt)<br />

5. AWG-Blöcke<br />

6. Einfamilien-Wohnhäuser mit angrenzendem Nebengebäude oder angrenzender<br />

Scheune (z.B. ehemalige Bauernhöfe)<br />

7. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit angrenzendem Nebengebäude oder angrenzender<br />

Scheune (z.B. ehemalige Bauernhöfe)<br />

8. Verkaufsstellen und Kleingewerbe mit einer Fläche bis 100 m 2<br />

9. Verkaufsstellen und Kleingewerbe mit einer Fläche von mehr als 100 m 2<br />

10. Kindertagesstätten<br />

11. Schulen<br />

12. Garten- bzw. Datschengrundstücke<br />

13. Kleingartenanlagen (Einschätzung der Ausbreitungsgefahr)<br />

14. landwirtschaftliche Betriebe<br />

15. Produktions- und Lagerhallen<br />

16. Versammlungs- und Gaststätten mit einer Kapazität bis 100 Personen<br />

- 16 -


17. Versammlungs- und Gaststätten mit einer Kapazität von mehr als 100 Personen<br />

18. Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Gütern<br />

19. Sonstige wichtige bauliche Anlagen<br />

Sofern ein Gebäude bzw. Grundstück mehreren Kategorien zugeordnet werden<br />

konnte, wurde durch den Gruppenführer festgelegt, welches die Haupt- und welches<br />

die Nebenkategorie ist. Die Ergebnisse dieser Begehungen können der Datei<br />

„Risikoanalyse – Bebauung.xls“ im Anhang entnommen werden.<br />

Anzahl<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

EFH<br />

MFH 2<br />

Geschosse<br />

AWG-Blöcke<br />

Abb. 2.1: Wohnbebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

EFH + angr.<br />

Gebäude<br />

MFH + angr.<br />

Gebäude<br />

Nebenkategorie<br />

Hauptkategorie<br />

Die Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei bewohnten Geschossen und die<br />

Wohnblöcke der Wohnungsgenossenschaft Prösen e.G. befinden sich jedoch<br />

ausschließlich in Stolzenhain a. d. Röder und Prösen. In allen anderen Ortsteilen<br />

haben die Wohnhäuser höchstens zwei bewohnte Geschosse (vgl. [16].<br />

- 17 -


60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Kleingewerbe<br />

< 100 m2<br />

Kleingewerbe<br />

> 100 m2<br />

landwirtsch.<br />

Betriebe<br />

Produktionsstätten<br />

< 100<br />

m2<br />

Produktionsstätten<br />

> 100<br />

m2<br />

Abb. 2.2: Gewerbebebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Betriebe mit<br />

GSG<br />

Nebenkategorie<br />

Hauptkategorie<br />

Auffällig ist dabei die hohe Anzahl an Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen und<br />

Gütern arbeiten (vgl. Abb. 2.2). Dies sind im speziellen:<br />

− die Lausitz-Propan GmbH in Prösen<br />

− die Q1-Tankstelle Lorenz in Prösen<br />

− das Tanklager des Brennstoffhandels Steffen Meyer in Prösen<br />

− der Stützpunkt der LAWI GmbH mit Tankstelle für landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge in Stolzenhain a. d. Röder<br />

− die Gebäude der Saathainer Str. 19 in Stolzenhain a. d. Röder<br />

− das Tanklager der Spedition Hilse in Haida<br />

− das Tanklager des Brennstoffhandels Steffen Meyer in Haida<br />

− und die Baumschule „Grüne Tanne“ in Haida<br />

Des Weiteren gibt es in jedem Ortsteil außer Würdenhain Objekte, in denen sich eine<br />

größere Anzahl Personen aufhalten kann.<br />

- 18 -


20<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Kitas<br />

Schulen<br />

Versammlungsstätten<br />

< 100<br />

Pers.<br />

Versammlungsstätten<br />

> 100<br />

Pers.<br />

Abb. 2.3: Gebäude mit großen Personenansammlungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Nebenkategorie<br />

Hauptkategorie<br />

Abschließend sei die sonstige Bebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> aufgeführt.<br />

Darunter zählen unbebaute Grundstücke, unbewohnte Häuser, Gartengrundstücke<br />

und Kleingartenanlagen sowie sonstige wichtige Anlagen.<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

unbebaute<br />

Grundst.<br />

unbew. (Neben-)<br />

Haus<br />

Gartengrundstücke<br />

Kleingartenanlagen<br />

Abb. 2.4: sonstige Bebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

- 19 -<br />

sonstige wichtige<br />

Anlagen<br />

Nebenkategorie<br />

Hauptkategorie


2.3 Topografie<br />

Die höchste Erhebung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit 126,9 m über Normal Null befindet<br />

sich in Haida. Der tiefste Punkt befindet sich in Reichenhain mit 89,8 m über Normal<br />

Null.<br />

Die topographischen Werte der <strong>Gemeinde</strong> weisen keine für die<br />

Brandschutzbedarfsplanung relevanten Besonderheiten auf.<br />

2.4 Verkehrsflächen<br />

2.4.1 Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

Durch das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verlaufen zwei Bundesstraßen. Es<br />

handelt sich hierbei um die B 101 sowie um die B 169.<br />

Die B 169 verläuft durch den Ortsteil Prösen (Strecke Elsterwerda – Gröditz) auf<br />

einer Länge von ca. 2,3 km. Die B 101 läuft einerseits durch die Gemarkung Haida<br />

(Strecke Bad Liebenwerda – Elsterwerda) mit einer Länge von ca. 3,8 km sowie<br />

durch den Ortsteil Wainsdorf (Strecke Elsterwerda – Großenhain) auf einer Länge<br />

von ca. 2,8 km. Die Bundesstraßen sind durchweg stark frequentiert.<br />

Weiterhin verläuft die Landesstraße 59 mit einer Gesamtlänge von ca. 14,1 km durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong>. Sie berührt dabei die Ortsteile Wainsdorf, Prösen, Stolzenhain a. d.<br />

Röder sowie Reichenhain.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird von mehreren Kreisstraßen durchzogen. Sie verlaufen durch die<br />

Ortsteile Haida, Würdenhain, Saathain und Stolzenhain a. d. Röder auf einer<br />

Gesamtlänge von ca. 17,0 km.<br />

Die verkehrstechnische Bedeutung der Landesstraße und der Kreisstraßen liegt unter<br />

denen der beiden Bundesstraßen, was sich in der stärkeren Frequentierung der<br />

Bundesstraßen widerspiegelt.<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong> verlaufen <strong>Gemeinde</strong>straßen mit einer Gesamtlänge von ca. 45,0<br />

km. Hiervon entfallen auf Straßen innerhalb der Ortslage ca. 34,0 km und außerhalb<br />

der Ortslage ca. 11,0 km.<br />

- 20 -


Die <strong>Gemeinde</strong>straßen sind regelmäßig nur Ortsverbindungsstraßen mit<br />

untergeordneter Verkehrsbedeutung.<br />

2.4.2 Bahnanlagen<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong> verlaufen folgende Bahnlinien<br />

− Bahnlinie Elsterwerda – Riesa<br />

− Bahnlinie Berlin – Dresden<br />

− Bahnlinie Ruhland – Falkenberg<br />

Diese Bahnverbindungen spielen für den Personenverkehr sowie für den<br />

Güterverkehr eine bedeutende Rolle. Das Gesamtstreckennetz in der <strong>Gemeinde</strong><br />

umfasst ca. 16,0 km.<br />

Bahnhaltestellen gibt es im OT Prösen:<br />

− Prösen West<br />

− Prösen Ost (Wainsdorf)<br />

− Prösen<br />

2.4.3 Wasserstraßen<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> fließt der Fluss „Schwarze Elster“ auf einer<br />

Gesamtlänge von 4,070 km. Als weiter Flüsse sind hier mit einer Gesamtlänge von<br />

5,87 km die „Große Röder“ und der „Röderkanal“ zu nennen sowie der „Grödel-<br />

Elsterwerdaer-Floßkanal“ mit einer Länge von ca. 3,5 km.<br />

Alle vorstehend genannten Wasserstraßen werden nicht befahren. Für den Bereich<br />

der „Schwarzen Elster“ ist mit der Entwicklung eines seichten Gewässertourismus zu<br />

rechnen.<br />

- 21 -


2.4.4 Brücken- und Tunnelbauwerke<br />

Über den Fluss „Schwarze Elster“ führen zwei Brückenbauwerke. Es handelt sich<br />

hierbei um die Straßenbrücke Haida – Würdenhain (Tragfähigkeit 12 t) sowie um die<br />

Brücke Saathain – Elsterwerda (Tragfähigkeit 40 t).<br />

Die „Große Röder“ verfügt über folgende Brücken:<br />

− Brücke an der Einmündung der „Großen Röder“ in die „Schwarze Elster“ (nur<br />

Fußgänger und Radfahrer)<br />

− Straßenbrücke Saathain – Reichenhain<br />

− ehemalige Panzerbrücke nahe Stolzenhain a. d. Röder<br />

− Straßenbrücke am Brückenkopf in Stolzenhain a. d. Röder<br />

− Brücke zwischen Stolzenhain a. d. Röder und Gröditz (nur Fußgänger und<br />

Radfahrer)<br />

Über den „Röderkanal“ führen folgende Brücken:<br />

− Straßenbrücke Saathain – Reichenhain<br />

− Straßenbrücke Reichenhain – Stolzenhain a. d. Röder<br />

− Straßenbrücke Maiblumengehege – Stolzenhain a. d. Röder<br />

Brückenbauwerke des „Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal“ sind:<br />

− Straßenbrücke Prösen Waldfrieden<br />

− Straßenbrücke Prösen Hauptstraße<br />

− Straßenbrücke Prösen Anglerheim<br />

− Brücke Radweg EE 9<br />

Als einziges Tunnelbauwerk existiert im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die<br />

Unterführung der Bahnlinie Berlin - Dresden in der Ortslage Wainsdorf. Als<br />

Besonderheit ist hier anzumerken, dass die Unterführung aufgrund der geringen<br />

Breite immer nur von einem Fahrzeug passiert werden kann und dass die<br />

Durchfahrtshöhe auf 3,30 m begrenzt ist.<br />

- 22 -


2.5 Löschwasserversorgung<br />

2.5.1 Definition „angemessene Löschwasserversorgung“<br />

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und<br />

Katastrophenschutzgesetz sind für die Bemessung einer angemessenen<br />

Löschwasserversorgung die Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 der Deutschen<br />

Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zugrunde zu legen (vgl. [12,<br />

Nr. 3.1]).<br />

Für die Feuerwehr kommen folgende Arten von Löschwasserentnahmestellen für die<br />

Entnahme von Löschwasser in Frage:<br />

− unabhängige künstliche Entnahmestellen<br />

� unterirdische Löschwasserbehälter<br />

� Löschwasserteiche<br />

� Löschwasserbrunnen<br />

− unabhängige natürliche Entnahmestellen<br />

� stehende Gewässer<br />

� fließende Gewässer<br />

− abhängige Entnahmestellen<br />

� Unterflurhydranten<br />

� Überflurhydranten<br />

2.5.1.1 Rechtliches zur Nutzung von Hydranten für die Löschwasserentnahme<br />

Es ist immer wieder festzustellen, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob Hydranten<br />

zur Löschwasserentnahme genutzt werden dürfen. Deshalb soll an dieser Stelle die<br />

rechtliche Seite dieser Frage kurz beleuchtet werden.<br />

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme von Wasser zu Löschzwecken aus<br />

Hydranten schafft § 13 BbgBKG. Hier heißt es: „Auf Anordnung der Gesamtführung<br />

oder der Einsatzleitung sind dringend benötigte Fahrzeuge, Geräte, bauliche<br />

Anlagen oder technische Einrichtungen sowie sonstige Sach- und Werkleistungen<br />

von jedermann zur Verfügung zu stellen.“ Zu den sonstigen Sach- und<br />

Werkleistungen zählt auch die Bereitstellung von Wasser aus dem Trinkwassernetz<br />

für Löschzwecke. Auch das Rundschreiben „Probleme der Sicherstellung der<br />

- 23 -


Löschwasserversorgung“ des Ministeriums des Innern vom 26. April 1996 erwähnt<br />

die Möglichkeit der Bereitstellung von Löschwasser aus öffentlichen<br />

Wasserversorgungsnetzen.<br />

Des Weiteren legt das Arbeitsblatt W 331 des DVGW Deutsche Vereinigung des<br />

Gas- und Wasserfaches e.V. fest, dass Hydranten „für Betriebsmaßnahmen der<br />

Wasserversorgungsunternehmen (WVU), Feuerlöschzwecke und für sonstige<br />

Benutzungszwecke ([...]) bestimmt“ [21, Punkt 3] sind und dass „für<br />

Feuerlöschzwecke bestimmte Hydranten (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 405) [...] in<br />

angemessenen Abständen in das Wasserrohrnetz einzubauen“ [21, Punkt 3.2] sind.<br />

Das Arbeitsblatt W 405 empfiehlt u.a. ein Verfahren, nach dem die Prüfung nach der<br />

Art der zu schaffenden Löschwasserentnahmestellen erfolgen sollte: „so ist zunächst<br />

festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen,<br />

Brunnen, Behältern ([...]) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen<br />

werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung, wobei den<br />

unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes<br />

besondere Bedeutung zukommt.“ [14, Punkt 3.2] Ein ähnliches Verfahren ist dem<br />

oben angesprochenen Rundschreiben zu entnehmen. Die entsprechende Prüfung wird<br />

im Rahmen der Bemessung einer angemessenen Löschwasserversorgung für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durchgeführt.<br />

2.5.1.2 Abstand der Löschwasserentnahmestellen zum Brandobjekt<br />

Im Arbeitsblatt W 405 wird festgelegt, dass sich in einem Radius von 300 m um ein<br />

Brandobjekt angemessene Löschwasserentnahmemöglichkeiten befinden müssen.<br />

Der Fachbereich Vorbeugender Brand- & Umweltschutz des<br />

Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V. empfiehlt jedoch bezugnehmend auf<br />

das Arbeitsblatt W 405 für den Erstangriff einen Radius von lediglich 150 m (vgl.<br />

[13]). Diese Empfehlung wird für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> aus folgenden Gründen<br />

als Grundlage für die Bemessung einer angemessenen Löschwasserversorgung<br />

herangezogen:<br />

1. Ein Erstangriff muss – wie der Name bereits sagt – bereits vom ersten<br />

Löschfahrzeug durchgeführt werden können. Auf den meisten genormten<br />

Löschfahrzeugen werden jedoch maximal 200 m B-Schlauch mitgeführt<br />

(Ausnahme: LF 16-TS). Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass<br />

- 24 -


Schlauchleitungen nie ganz geradlinig ausgelegt werden können und u.U. ein bis<br />

zwei B-Schläuche innerhalb der Grundstücksgrenzen zu verlegen sind 1 .<br />

2. Die FwDV 3 (Stand 2005) verlangt unter Punkt 5.3: „Mit dem Innenangriff darf<br />

erst begonnen werden, wenn eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist“<br />

[20]. Auch deshalb muss mit dem Schlauchmaterial des zuerst eintreffenden<br />

Fahrzeuges eine Wasserentnahmestelle erreichbar sein. Bei Fahrzeugen mit<br />

kleinem Löschwassertank (TSF-W, LF 10/6) muss sogar zuerst eine<br />

Wasserversorgung aus Wasserentnahmestellen aufgebaut werden, bevor mit dem<br />

Innenangriff begonnen wird.<br />

3. Je länger die zu verlegende Schlauchleitung ist, umso mehr Zeit wird für das<br />

Verlegen benötigt, so dass sich ein Innenangriff und somit auch die<br />

Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung verzögert.<br />

Auch das Arbeitsblatt W 331 „Hydranten“ empfiehlt 100 – 140 m Abstand zwischen<br />

den einzelnen Hydranten zur Löschwasserentnahme (vgl. [21]).<br />

Diese Festlegung des Abstandes von nicht mehr als 150 m zwischen Brandobjekt<br />

und Wasserentnahmestelle gilt jedoch wie bereits erwähnt nur für den Erstangriff.<br />

Sofern zusätzliche Löschwasserentnahmestellen für eine angemessene<br />

Löschwasserversorgung notwendig sind, müssen sich diese entsprechend dem<br />

Arbeitsblatt W 405 in einem Radius von 300 m um das Brandobjekt befinden.<br />

2.5.1.3 Prüfverfahren<br />

Im Folgenden soll für jeden Ortsteil geprüft werden, ob eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung vorhanden ist. Dazu werden die<br />

Löschwasserentnahmestellen nach ihrer Art in folgender Reihenfolge berücksichtigt:<br />

1. Löschwasserbrunnen. Die tatsächliche Wasserlieferung für jeden<br />

Löschwasserbrunnen musste durch die Ortsfeuerwehren angegeben werden.<br />

Löschwasserbrunnen können schnell in Betrieb genommen werden und ihre<br />

Nutzung verursacht fast keine Kosten.<br />

2. Wasserentnahmestellen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, sofern der<br />

betreffende Hydrant technisch in Ordnung ist (im Ortsteil Stolzenhain a. d.<br />

1 Bei einer mitgeführten Schlauchlänge von 200 m abzüglich 40 m Schlauch (entspricht zwei B-<br />

Schläuchen) innerhalb der Grundstücksgrenzen verbleiben 160 m Schlauch für die Entfernung von der<br />

Wasserentnahmestelle bis zur Grundstücksgrenze des Brandobjektes.<br />

- 25 -


Röder) bzw. für eine Löschwasserentnahme freigegeben wurde (alle anderen<br />

Ortsteile). Sie können schnell in Betrieb genommen werden, die Pumpe muss<br />

nicht direkt an der Wasserentnahmestelle stehen und es entstehen lediglich<br />

geringe Nutzungskosten, sofern sie ausschließlich für den Erstangriff genutzt<br />

werden.<br />

3. Offene Gewässer bzw. Löschwasserteiche, sofern sie sicher ganzjährig<br />

zugänglich sind und mit einer entsprechenden Wasserleistung genutzt werden<br />

können. Sie sind i.d.R. nicht für den Erstangriff geeignet, da die Inbetriebnahme<br />

sehr lange dauert, weil zuerst eine Saugleitung mit Saugkorb, Saugschutzkorb<br />

und Ventilleine aufgebaut werden muss. Bei zugefrorener Wasserentnahmestelle<br />

dauert die Inbetriebnahme noch länger, so dass sich ein Erstangriff<br />

unverhältnismäßig verzögert.<br />

Um jede vorhandene Löschwasserentnahmestelle wird ein Kreis mit einem Radius<br />

von 150 m gezogen. Ist dies für alle Löschwasserentnahmestellen geschehen, kann<br />

man erkennen, welche Bereiche nicht innerhalb von 150 m-Radien abgesichert<br />

werden, woraus sich die Notwendigkeit weiterer Löschwasserentnahmestellen ergibt.<br />

2.5.2 Löschwasserversorgung in Haida<br />

Im Ortsteil Haida befinden sich folgende nutzbare Löschwasserentnahmestellen mit<br />

der angegebenen Löschwasserleistung bzw. dem angegebenen Löschwasserinhalt:<br />

− Waldeck 800 l/min<br />

− Elsterwerdaer Str. 75 800 l/min<br />

− Elsterwerdaer Str. 50 800 l/min<br />

− Baumschulenweg 800 l/min<br />

− Bushaltestelle Liebenwerdaer Straße 800 l/min<br />

− Liebenwerdaer Str. 50 800 l/min<br />

− Dorfplatz 800 l/min<br />

− Kurzer Weg 800 l/min<br />

− Am Wiesengrund 800 l/min<br />

− Löschwasserteich am Weinberg ca. 250 m 3<br />

- 26 -


− Löschwasserteich Gewerbegebiet<br />

Zufahrt zur Wolff & Müller Baustoffe GmbH ca. 250 m 3<br />

− Löschwasserteich Gewerbegebiet<br />

in Höhe Tankplatz Brennstoffhandel-Meyer ca. 250 m 3<br />

Demnach fehlen Wasserentnahmestellen für etwa 300 Meter entlang der<br />

Elsterwerdaer Straße und etwa 250 Meter entlang des Baumschulenweges, da der<br />

Löschwasserbrunnen am Bürgerhaus und der an der Baumschule in der<br />

Elsterwerdaer Straße defekt sind. Eine Verlegung der Löschwasserentnahmestelle im<br />

Bereich der Liebenwerdaer Str./Dorfplatz um etwa 50 Meter in Richtung Bürgerhaus<br />

führt dazu, dass mit lediglich einer weiteren Löschwasserentnahmestelle im<br />

Kreuzungsbereich von Elsterwerdaer Straße/Saathainer Weg/Liebenwerdaer Straße<br />

die Löschwasserversorgung im Ortskern angemessen ist.<br />

Die Löschwasserbrunnen in der Elsterwerdaer Straße 50 und 75 stehen ebenfalls zu<br />

nah beieinander, wodurch die Elsterwerdaer Straße ab der Einmündung Waldeck in<br />

Richtung Ortsmitte auf ca. 100 m Länge nicht abgesichert ist. Deshalb sollte der<br />

Flachspiegelbrunnen von der Elsterwerdaer Str. 75 in Richtung Ortsausgang verlegt<br />

werden, wodurch dieses Problem behoben wird.<br />

Ein weiteres Problem stellt die Löschwasserversorgung am Weinberg dar, da das<br />

Gebäude mit der größten Entfernung zum Löschwasserteich etwa 450 m von diesem<br />

entfernt liegt. Weil die Objekte am Weinberg durch die Bahnlinie vom Rest des<br />

Ortsteils getrennt sind, können die anderen Wasserentnahmestellen nicht bei der<br />

Bemessung der angemessenen Löschwasserversorgung berücksichtigt werden, da für<br />

das Verlegen von Schlauchleitungen im Gleisbereich der Deutschen Bahn AG eine<br />

Vollsperrung der Bahnstrecke erforderlich wäre. Am Weinberg ist demzufolge eine<br />

weitere Wasserentnahmestelle durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zu schaffen. Da<br />

Löschwasserbrunnen in diesem Gebiet keine ausreichende Lebensdauer haben,<br />

kommt nur die Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz sowie aus unterirdischen<br />

Löschwasserbehältern oder Löschwasserteichen in Frage.<br />

Auch das Gewerbegebiet an der B 101 wird durch den Löschwasserteich in Höhe des<br />

Tanklagers des Unternehmens Brennstoffhandel-Meyer nicht ausreichend<br />

abgesichert, da einige Objekte mehr als 150 m (Maximum ca. 350 m) von diesem<br />

Löschwasserteich entfernt liegen. Der Löschwasserteich an der Zufahrt zur Wolff &<br />

Müller Baustoffe GmbH kann aufgrund der zu großen Entfernung nicht in die<br />

- 27 -


Auslegung der angemessenen Löschwasserversorgung für das Gewerbegebiet<br />

einbezogen werden.<br />

Allerdings kommt es aufgrund der bei Brennstoffhandel-Meyer und bei der Spedition<br />

Hilse gelagerten Flüssigtreibstoffe (insgesamt 75.000 Liter Diesel) zu einer<br />

Erhöhung der Brandausbreitungsgefahr, was den Löschwasserbedarf auf 192 m 3 /h<br />

(entspricht 3.200 l/min) vergrößert.<br />

Ebenfalls nicht abgesichert sind die Betriebsgebäude der Wolff & Müller Baustoffe<br />

GmbH. Auch hier ist eine zusätzliche Löschwasserentnahmestelle notwendig.<br />

Dagegen wird der Löschwasserteich in der Waldstraße an der Zufahrt zur Wolff &<br />

Müller Baustoffe GmbH momentan so nicht benötigt, da er für die Absicherung des<br />

Gewerbegebietes und der Gebäude der Wolff & Müller GmbH zu weit entfernt ist.<br />

Der Löschwasserteich kann jedoch zur Entnahme von Löschwasser zur Bekämpfung<br />

von in der Nähe entstehenden Waldbränden genutzt werden. Bei einer weiteren<br />

Bebauung des Gebietes kann er bei der Bemessung der Löschwasserversorgung<br />

wieder berücksichtigt werden.<br />

2.5.3 Löschwasserversorgung in Würdenhain<br />

Im Ortsteil Würdenhain kann auf folgende Löschwasserentnahmestellen<br />

zurückgegriffen werden:<br />

− An der Alten Röder 9 800 l/min<br />

− An der Alten Röder 7 400 l/min<br />

− Würdenhainer Dorfstraße 7 800 l/min<br />

− Würdenhainer Dorfstraße am <strong>Gemeinde</strong>haus 800 l/min<br />

− Reichenhainer Weg 800 l/min<br />

− Alter Elsterarm offenes Gewässer<br />

- 28 -


Abb. 2.5: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Würdenhain<br />

Es ist somit eine angemessene Löschwasserversorgung vorhanden, wenn der<br />

Löschwasserbrunnen An der Alten Röder 7 für den Erstangriff und der alte Elsterarm<br />

durch die nachrückenden Kräfte genutzt wird. Der Löschwasserbrunnen An der<br />

Alten Röder 7 ist neu zu bohren.<br />

2.5.4 Löschwasserversorgung in Saathain<br />

In Saathain existieren folgende Löschwasserentnahmestellen:<br />

− Friedensstraße 19 800 l/min<br />

− Lindenstraße 13 800 l/min<br />

− Alte Dorfstraße 9 800 l/min<br />

− Am Park 800 l/min<br />

− Kotschkaer Str. 1 1600 l/min<br />

− Kotschkaer Str. 12a 800 l/min<br />

− Reichenhainer Straße / Gerätehaus 1600 l/min<br />

− Reichenhainer Straße 18 800 l/min<br />

− Röderstraße 7 1600 l/min<br />

- 29 -


− Alte Dorfstraße / Elsterbrücke offenes Gewässer<br />

− Bindegraben offenes Gewässer<br />

− Teich am Sportplatz offenes Gewässer<br />

− Große Röder offenes Gewässer<br />

Abb. 2.6: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Saathain<br />

Im Ortskern ist die Absicherung damit zwar angemessen, allerdings liegen in den<br />

Randbereichen viele Objekte außerhalb des 150-Meter-Radius. Somit sind an<br />

folgenden Stellen weitere Löschwasserentnahmestellen anzulegen:<br />

− nahe Kreuzungsbereich Alte Dorfstraße/Am Park<br />

− Kotschkaer Straße in Höhe der Hausnummer 6<br />

− nahe Kreuzungsbereich Reichenhainer Straße/Röderstraße, da die Große Röder<br />

nicht für den Erstangriff geeignet ist<br />

Anschließend ist die Löschwasserentnahmestelle in der Reichenhainer Straße um ca.<br />

70 m in Richtung Gerätehaus zu verlegen.<br />

- 30 -


2.5.5 Löschwasserversorgung in Reichenhain<br />

Es sind folgende funktionsfähige Löschwasserentnahmestellen im Ortsteil<br />

Reichenhain vorhanden:<br />

− Dorfstraße 9 500 l/min<br />

− Dorfstraße 28 700 l/min<br />

− Dorfstraße 44 700 l/min<br />

− Siedlung 11 500 l/min<br />

− Zum Gehege 10 (Sportplatz) 800 l/min<br />

− Maiblumengehege (Wendeschleife) 800 l/min<br />

− Maiblumengehege 5 700 l/min<br />

− Schrotehalle (Mastanlage) 600 l/min<br />

− Mastanlage in Höhe Bürokomplex 600 l/min<br />

− Löschwasserteich ca. 100 m 3<br />

Abb. 2.7: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Reichenhain<br />

- 31 -


Sobald eine Wasserentnahmemöglichkeit in Nähe des Ortsausgangs in Richtung<br />

Prieschka geschaffen wird, kann die Löschwasserversorgung im Ortsteil Reichenhain<br />

als angemessen bezeichnet werden.<br />

2.5.6 Löschwasserversorgung in Stolzenhain a. d. Röder<br />

Die Löschwasserbrunnen in Stolzenhain a. d. Röder befinden sich an folgenden<br />

Stellen:<br />

− Mühlenweg 9 1600 l/min<br />

− Hoher Weg / Tor Stallanlage 1600 l/min<br />

− Elsterwerdaer Landstraße / Wiegehäuschen 400 l/min<br />

− Elsterwerdaer Landstraße / Gerätehaus 800 l/min<br />

− Gartenstraße / Ecke Gröditzer Straße 800 l/min<br />

− Gröditzer Str. 13 800 l/min<br />

− Saathainer Str. 16 800 l/min<br />

− Saathainer Str. / Stützpunkt LAWI GmbH 800 l/min<br />

− Am Brückenkopf 23 1600 l/min<br />

Zusätzlich existieren als natürliche Löschwasserentnahmestellen die Größe Röder<br />

und der Röder-Kanal.<br />

Abb. 2.8: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Stolzenhain a. d. Röder<br />

- 32 -


Damit sind folgende Bereiche nicht durch Löschwasserbrunnen abgesichert:<br />

− Mühlenweg 4, 6 und 8<br />

− die Lagerhallen am Mühlenweg<br />

− ein Teil der Stallanlage der LAWI GmbH am Schmiedeweg<br />

− Mühlberger Str. 3<br />

− die Stallanlagen des Schafstalls an der Mühlberger Straße<br />

− der Gewerbebetrieb des Steinmetz Hans-Peter Richter in der Mühlberger Str. 2<br />

− die Kleingartenanlage in der Nähe der Mühlberger Straße 2<br />

− Mühlberger Str. 1 sowie Am Brückenkopf 3 bis 7<br />

− Am Sportplatz (Sport- und Freizeitzentrum, Röderschänke, die Lager- bzw.<br />

Produktionshallen der EvU innovative Umwelttechnik GmbH)<br />

− Elsterwerdaer Landstraße nahe dem Umspannwerk<br />

− Gröditzer Str. 30 – 35<br />

Die Gröditzer Str. 30 – 35 können im Erstangriff durch den Unterflurhydrant<br />

Gröditzer Str. 30 abgesichert werden, sobald dieser instand gesetzt wurde. Auch der<br />

Bereich Am Brückenkopf ist nach Instandsetzung des Unterflurhydranten Am<br />

Brückenkopf zwischen den Hausnummern 3 und 5 für den Erstangriff abgesichert.<br />

Weiterhin ist der Unterflurhydrant in der Elsterwerdaer Landstraße gegenüber dem<br />

Umspannwerk instand zu setzen, um hier für einen Erstangriff eine<br />

Wasserentnahmestelle zu haben. Für die Absicherung der Straße Am Sportplatz kann<br />

der Unterflurhydrant an der Röderschänke nach dessen Instandsetzung genutzt<br />

werden. Als weitere Wasserentnahmestelle kommt bei Bedarf die Große Röder in<br />

Betracht.<br />

Zusätzliche Löschwasserentnahmestellen sind jedoch am Mühlenweg 4, an der<br />

Kreuzung Saathainer Straße / Mühlenweg, an der Mühlberger Str. 2 und an der<br />

Mühlberger Str. 3 notwendig. Der Löschwasserbrunnen an der Elsterwerdaer<br />

Landstraße / Stallanlage ist bei nächster Gelegenheit neu zu bohren.<br />

An der östlichen Zufahrt zum LAWI-Betriebsgelände (vom Hohen Weg her) und an<br />

der Zufahrt zu den Stallanlagen am Schmiedeweg müssen Löschwasserbrunnen<br />

gebohrt werden. Der Grundschutz wird in diesen Bereichen bereits durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sichergestellt. Allerdings werden innerhalb des LAWI-<br />

- 33 -


Betriebsgeländes Flüssigtreibstoffe gelagert und eine Tankstelle für<br />

landwirtschaftliche Fahrzeuge betrieben, wodurch eine mittlere bis hohe<br />

Brandausbreitungsgefahr besteht. Der Löschwasserbedarf ist daher mit 192 m 3 /h<br />

(entspricht 3200 l/min) anzusetzen und geht somit über den Grundschutz hinaus.<br />

Aufgrund der großen Entfernung der Stallanlage am Hohen Weg / Schmiedeweg zu<br />

weiteren Löschwasserentnahmestellen, der Unwegsamkeit innerhalb der Stallanlage<br />

und aufgrund der dort gelagerten Strohmengen ist auch hier ein höherer<br />

Löschwasserbedarf anzunehmen.<br />

Eine zusätzliche Löschwasserentnahmestelle ist ebenfalls im Bereich des Schafstalls<br />

(Nähe Mühlberger Straße 3) zu schaffen, da im Brandfall am Schafstall eine sehr<br />

große Ausbreitungsgefahr auf den Wald besteht.<br />

2.5.7 Löschwasserversorgung in Prösen<br />

In Prösen sind folgende Wasserentnahmestellen vorhanden:<br />

− Eichbusch 1600 l/min<br />

− Mittelweg 800 l/min<br />

− Eichbusch 1 Unterflurhydrant<br />

− Riesaer Str. 142 Unterflurhydrant<br />

− Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal offenes Gewässer<br />

− Riesaer Str. an der AWG 1600 l/min<br />

− Riesaer Str. an der Schule 1600 l/min<br />

− Schmiedeweg 800 l/min<br />

− Am Markt 800 l/min<br />

− Hauptstraße Feuerwehrgerätehaus 1600 l/min<br />

− Kotschkaer Weg in Höhe Sportplatz 1600 l/min<br />

− Kreuzung Alte Elsterwerdaer Straße/Großenhainer Straße 750 l/min<br />

− Großenhainer Straße in Höhe Hausnummer 44 1600 l/min<br />

− Kreuzung Großenhainer Straße/Hauptstraße Unterflurhydrant<br />

− Saathainer Weg 800 l/min<br />

− an der B 101 zwischen Alte Elsterwerdaer Str. 40 und<br />

Lausitz-Propan GmbH 1600 l/min<br />

- 34 -


− 2 Löschwasserbrunnen an der Milchviehanlage je 800 l/min<br />

− 2 Löschwasserbrunnen bei Lausitz Propan 550 bzw. 850 l/min<br />

Demnach ist der einzige Löschwasserbrunnen für den Bereich der Stolzenhainer<br />

Straße nach dem Bahnübergang derjenige am Eichbusch. Dies ist jedoch nicht<br />

ausreichend, da dieser Bereich durch die Bahnlinie von weiteren<br />

Löschwasserentnahmestellen getrennt ist. Deshalb wird empfohlen, in diesem<br />

Bereich eine weitere Löschwasserentnahmestelle anzulegen. Bis dies geschehen ist,<br />

kann der Unterflurhydrant am Eichbusch 1 für den Erstangriff hinzugezogen werden.<br />

Eine weitere Löschwasserentnahmestelle ist an der Bushaltestelle an der<br />

Stolzenhainer Straße notwendig, da der Kanal von einigen Gebäuden zu weit entfernt<br />

ist und der Aufbau einer Wasserversorgung aus offenen Gewässern sehr lange<br />

dauert. Entlang der Wainsdorfer Straße sind zwei Löschwasserentnahmestellen<br />

notwendig sowie eine an der Kleingartenanlage in der Nähe der Wainsdorfer Straße.<br />

Insgesamt ist in Prösen die Herstellung folgender Löschwasserentnahmestellen<br />

notwendig:<br />

− Stolzenhainer Straße / Eichbusch<br />

− Bushaltestelle an der Stolzenhainer Straße<br />

− 2 Löschwasserentnahmestellen an der Wainsdorfer Straße<br />

− Kleingartenanlage nahe der Wainsdorfer Straße<br />

− Riesaer Straße Nähe Schleusenhaus und in Höhe der Hausnummer 140<br />

− Garagenkomplex an der AWG<br />

− Kreuzung Riesaer Straße/Feldstraße<br />

− Kreuzung Feldstraße/Frauenhainer Weg<br />

− Am Frauenhainer Weg in Höhe der Hausnummern 37 und 39<br />

− Riesaer Straße am Friedhof<br />

− 2 Löschwasserentnahmestellen in der Hauptstraße zwischen Kindergarten und<br />

Kanal<br />

− Am Bahndamm<br />

− Hauptstraße zwischen Feuerwehrgerätehaus und Kreuzung Großenhainer Straße<br />

− Alte Elsterwerdaer Straße zwischen Markt und Kreuzung Großenhainer Straße<br />

− Neue Straße (mittig zwischen Elsterwerdaer und Großenhainer Str.)<br />

− Kreuzung Neue Straße/Großenhainer Straße<br />

- 35 -


− Kreuzung Hauptstraße/Großenhainer Straße (auch Unterflurhydrant an dieser<br />

Stelle)<br />

− 2 Löschwasserentnahmestellen im hinteren Bereich der Großenhainer Straße<br />

− Alte Elsterwerdaer Straße 48<br />

Bei einem Brand bei Lausitz Propan besteht eine sehr große Gefahr des<br />

Druckbehälterzerknalls (Gasflaschen). Deshalb ist bei einem Einsatz an diesem<br />

Objekt besonderer Wert darauf zu legen, dass nur die Einsatzkräfte innerhalb des<br />

Gefahrenbereiches eingesetzt werden, die unbedingt erforderlich sind. Aus diesem<br />

Grund ist lediglich eine Löschwasserentnahmestelle direkt an den Gebäuden dieses<br />

Unternehmens zu empfehlen, welche ausschließlich bei Entstehungsbränden oder<br />

einem Brand innerhalb der Verkaufsräume genutzt werden sollte. Für alle Einsätze<br />

mit der Gefahr des Druckbehälterzerknalls sollten die Löschwasserentnahmestellen<br />

soweit wie möglich entfernt sein. Aus diesem Grund sind zwei<br />

Löschwasserentnahmestellen in einem Abstand von je 300 Meter zu Lausitz-Propan<br />

zu schaffen.<br />

2.5.8 Löschwasserversorgung in Wainsdorf<br />

Die Löschwasserversorgung in Wainsdorf ist ebenfalls nicht ausreichend, da mit den<br />

vorhandenen Löschwasserentnahmemöglichkeiten<br />

− in der Berliner Straße am Fliesencenter 1500 l/min<br />

− an der Ecke Wainsdorfer Gartenstraße und Wainsdorfer Mittelweg 1500 l/min<br />

− an der Wainsdorfer Hauptstraße 27 1000 l/min<br />

− an der Wainsdorfer Hauptstraße 56 1500 l/min<br />

− am Prösener Weg am Stall 1000 l/min<br />

− und am Feuerwehrgerätehaus 1500 l/min<br />

nicht alle Gebäude abgesichert werden können. Die Fließgeschwindigkeit und die<br />

Wassermenge des Pfeifgrabens werden als nicht ausreichend für einen Löschangriff<br />

eingeschätzt. Deshalb sind an folgenden Stellen Löschwasserentnahmestellen<br />

erforderlich:<br />

- 36 -


− entlang der Berliner Straße je einer in Richtung Prösen und Frauenhain, so dass<br />

alle Gebäude innerhalb eines 150 m-Radius zur nächsten Wasserentnahmestelle<br />

liegen<br />

− in der Weststraße<br />

− an der Wainsdorfer Hauptstraße in der Nähe des alten Gerätehauses<br />

− an der Wainsdorfer Hauptstraße in der Nähe des Ortsausgangs Richtung<br />

Merzdorf<br />

2.5.9 Übersicht über benötigte Wasserentnahmestellen<br />

Zusammenfassend ist in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Anzahl an<br />

Löschwasserentnahmestellen neu herzuerstellen bzw. instandzusetzen:<br />

Ortsteil Anzahl benötigter Löschwasserentnahmestellen<br />

Haida 6<br />

Würdenhain 1 Löschwasserbrunnen (noch nicht<br />

vordringlich)<br />

Saathain 4<br />

Reichenhain 1<br />

Stolzenhain a. d. Röder 8<br />

4 Hydranten instandsetzen<br />

Prösen 22<br />

Wainsdorf 5<br />

Tab. 2.2: Anzahl benötigter Löschwasserentnahmestellen in den einzelnen Ortsteilen<br />

Beim Neuanlegen von Löschwasserentnahmestellen sind die Mindestanforderungen<br />

an die Löschwassermenge, die Erstellungskosten und die Nutzungskosten zu<br />

berücksichtigen. Einen Überblick gibt die folgende Tabelle:<br />

Art Löschwasserlieferung Erstellungskosten Nutzungskosten<br />

Löschwasserbrunnen max. 1600 l/min 2.000 bis 3.000 € 0,00 € / m 3<br />

Unterflurhydrant 800 – 1000 l/min 1.000 € 1,90 € / m 3<br />

Überflurhydrant 1500 l/min 1.200 € 1,90 € / m 3<br />

Löschwasserteich - ca. 10.000 € 0,00 € / m 3<br />

Tab. 2.3: Übersicht der Kosten verschiedener Löschwasserentnahmestellen<br />

- 37 -


Damit kann festgestellt werden, dass die Herstellung und Nutzung von Hydranten<br />

grundsätzlich kostengünstiger ist als das Bohren von Löschwasserbrunnen.<br />

Aufgrund der rechtlichen Regelungen ist bei der Herstellung von<br />

Löschwasserentnahmestellen „offenen Wasserentnahmestellen (Seen, Flüsse,<br />

Teiche), Brunnen oder Löschwasserbehältern (Löschteiche, Zisternen)“ [22] der<br />

Vorzug zu gewähren. Dies ist jedoch Problem behaftet.<br />

Da das Vorhandensein von natürlichen Löschwasserentnahmestellen wie Seen,<br />

Flüsse und Teiche als gegeben angesehen werden muss, werden diese bei den<br />

weiteren Betrachtungen vernachlässigt.<br />

Künstlich angelegte Löschwasserentnahmestellen haben eine Lebensdauer von zehn<br />

Jahren und mehr. Dementsprechend müssen hierfür Standorte gefunden werden, die<br />

einerseits für die gesamte Lebensdauer eine sichere Standortgarantie geben und<br />

andererseits innerhalb der geforderten Entfernung zu einem potentiellen Brandobjekt<br />

liegen.<br />

Dabei hat die Herstellung der Löschwasserentnahmestellen grundsätzlich auf<br />

gemeindeeigenen Grundstücken zu erfolgen. Leider stehen Grundstücke mit dieser<br />

Eigentümereigenschaft nicht ausreichend zur Verfügung. Demgegenüber sind<br />

Eigentümer von Grundstücken nicht verpflichtet, ihr Eigentum in erheblicher Weise<br />

durch die Anlage von Löschwasserentnahmestellen wie Löschwasserbrunnen,<br />

Löschwasserteichen oder unterirdischen Löschwasserbehältern zu belasten bzw. zu<br />

beeinträchtigen (vgl. [22]). Somit muss festgestellt werden, dass in vielen Fällen die<br />

Herstellung von unabhängigen künstlichen Löschwasserentnahmestellen nicht<br />

möglich ist.<br />

Demnach kommt in diesen Fällen nur die Bereitstellung von Löschwasser aus dem<br />

öffentlichen Wasserversorgungsnetz (vgl. [22]), d.h. durch Hydranten in Frage. Eine<br />

generelle Prüfung ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich und hat für jede neu<br />

anzulegende Löschwasserentnahmestelle gesondert zu erfolgen.<br />

Auch eine Prüfung dieser Angelegenheit unter dem Merkmal der Vorhaltung von<br />

Schlauchtransportanhängern (STA) oder eines Schlauchwagens (SW) kann hier zu<br />

keinem anderen Ergebnis kommen. Denn mit dem sog. Erstangriff muss sehr schnell<br />

und unter Beachtung der FwDV 3 erst nach Errichtung einer ständigen<br />

Wasserabgabe begonnen werden (vgl. 2.5.1.2). Daher kann die Einbeziehung von<br />

- 38 -


STA oder eines SW generell keinen größeren Abstand von der<br />

Löschwasserentnahmestelle zum Brandobjekt rechtfertigen.<br />

Bei der Herstellung neuer Löschwasserentnahmestellen ist grundsätzlich zu prüfen,<br />

inwieweit bereits durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> der Grundschutz sichergestellt<br />

wird. Ist der Grundschutz durch die <strong>Gemeinde</strong> sichergestellt, so ist zu prüfen, ob der<br />

Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstückes oder der<br />

baulichen Anlage mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdnung zur<br />

Bereitstellung von Löschwasser über den besagten Grundschutz hinaus verpflichtet<br />

werden kann (vgl. § 14 Abs. 1 BbgBKG).<br />

- 39 -


3. Gefahrenabwehrbedarfsplan<br />

3.1 Vorgehensweise<br />

Die rechtlichen Grundlagen eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurden bereits in<br />

der Einleitung erläutert. Allerdings enthält das BrbBKG keine und die<br />

Verwaltungsvorschrift zum BrbBKG nur sehr unzureichende Vorgaben zur<br />

Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefahren- und Risikoanalysen bzw.<br />

Gefahrenabwehrbedarfsplänen. Da bis zum Beginn der Gefahrenabwehrbedarfs-<br />

planung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> vom Ministerium des Innern des Landes<br />

Brandenburg keine genaueren Empfehlungen in Aussicht gestellt wurden, werden für<br />

die Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende<br />

Quellen herangezogen:<br />

− die „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von<br />

Brandschutzbedarfsplänen für die <strong>Gemeinde</strong>n des Landes Nordrhein-Westfalen“<br />

vom Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.,<br />

− die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr“ des<br />

Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg,<br />

− die „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik<br />

Deutschland (AGBF - Bund),<br />

− der „Erhebungsbogen zur Ermittlung des Brandschutzbedarfes“ vom Sächsischen<br />

Staatsministerium des Innern und<br />

− die „Arbeitsblätter zum Lehrgang Brandschutzbedarfsplanung“ der<br />

Landesfeuerwehrschule Sachsen.<br />

Des Weiteren wurden die Brandschutzbedarfspläne der Stadt Dortmund und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Anröchte zur inhaltlichen Anregung verwendet.<br />

Die „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von<br />

Brandschutzbedarfsplänen für die <strong>Gemeinde</strong>n des Landes Nordrhein-Westfalen“ des<br />

Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. enthalten eine Muster-<br />

gliederung eines Brandschutzbedarfsplanes (vgl. [10, S. 5]), welche hier in leicht<br />

abgeänderter Form genutzt wird, da sie die im Punkt 3.2 der VV BrbBKG<br />

- 40 -


geforderten Mindestangaben enthält. Nach einer Darstellung der Aufgaben der<br />

Feuerwehr wird eine Gefahren- und Risikoanalyse für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

durchgeführt, auf deren Basis die Schutzziele festgelegt werden. Dies ist die<br />

Grundlage für die Festlegung der Soll-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>. Anschließend wird die Ist-Struktur der Feuerwehr analysiert,<br />

beide Strukturen verglichen und Maßnahmen zur Angleichung der Ist- an die Soll-<br />

Struktur festgelegt.<br />

3.2 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr<br />

Die wichtigsten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr lassen sich aus dem Brand-<br />

und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg ableiten.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG haben die amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine<br />

Feuerwehr zu unterhalten. Insoweit wird die Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> zum<br />

Erfüllungsgrundsatz und zur Aufgabe der Feuerwehr.<br />

Als weitere Aufgabe ergibt sich aus § 2 Abs. 3 BbgBKG die Mitwirkung bei der<br />

Abwehr von Gefahren aufgrund von Großschadensereignissen und Katastrophen. In<br />

diesen Zusammenhang muss auch die Aufgabe der Feuerwehr zur Hilfeleistung auf<br />

Anforderung eines anderen Trägers des örtlichen Brandschutzes oder der örtlichen<br />

Hilfeleistung erwähnt werden (§ 3 Abs. 3 BbgBKG).<br />

Aus diesen vorstehend genannten gesetzlichen Aufgaben, die seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen werden, lassen sich<br />

für die Feuerwehr folgende, konkretisierende Aufgaben ableiten, die als<br />

Einzelbestandteile des gesetzlichen Aufgabenspektrums zu verstehen sind und durch<br />

andere Aufgaben ergänzt werden, die sich aus der „Natur der Sache“ ergeben oder<br />

historisch gewachsen sind:<br />

− Bekämpfung von Schadenfeuer<br />

− Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen<br />

− Mitwirkung in Brandschutz- und ABC-Einheiten<br />

− Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen<br />

− Stellung von Brandwachen<br />

- 41 -


− Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten<br />

Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der<br />

Selbsthilfe<br />

− Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfplänen<br />

− Aus- und Fortbildung, Übungen<br />

− Mitwirkung bei Großschadensereignissen, Einrichtung von Leitungs- und<br />

Koordinierungsgruppen<br />

− Mitwirkung im Zivilschutz (Notwasserversorgung)<br />

Die Feuerwehr nimmt aber auch zusätzliche Aufgaben – man könnte sie auch als<br />

Serviceaufgaben bzw. Dienstleistungen nennen – wahr. Die Wahrnehmung dieser<br />

zusätzlichen Aufgaben ist bei jedem Träger des Brandschutzes unterschiedlich und<br />

muss sicherlich teilweise auch kritisch betrachtet werden.<br />

− Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und<br />

Wasserflächen<br />

− Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis<br />

− Gestellung von Fahrzeugen und Geräten<br />

− Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken<br />

− Dienstleistungen für andere Ämter (Sperrungen etc.)<br />

− Dienstleistungen für die Polizei (Ausleuchten Einsatzstelle)<br />

− Abwehrender Brandschutz (erstellen von Einsatz- und Objektplänen für<br />

besondere Objekte im Auftrag des Betreibers)<br />

− Vorbeugender Brandschutz (Beratungstätigkeiten, Überprüfung<br />

Löschwasserentnahmestellen, Wartung und Pflege von Hydranten)<br />

Insbesondere für die Freiwillige Feuerwehr kommen noch folgende Aufgaben oder<br />

Tätigkeitsfelder in Betracht:<br />

− Teilnahme an und Begleitung von Umzügen (Verkehrssicherung mit/ohne<br />

Polizei)<br />

− Unterstützung von Sportveranstaltungen<br />

− Unterstützung von Vereinsarbeit<br />

− Feuerwehrverbandsveranstaltungen<br />

− Sicherheitsdienste bei Osterfeuern und Feuerwerken<br />

- 42 -


− Beteiligung an Heimatfesten<br />

3.3 Gefahren- und Risikoanalyse<br />

3.3.1 Probleme<br />

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen dieser Arbeit<br />

lediglich eine Beschreibung der Gefahren und eine grobe Risikoabschätzung<br />

durchgeführt werden kann. Die Gründe hierfür sollen im Folgenden kurz erläutert<br />

werden.<br />

Im Umgangssprachgebrauch sind „Gefahr“ und „Risiko“ oft gleichbedeutend. Die<br />

Soziologie unterscheidet jedoch das berechenbare Risiko von den nicht<br />

berechenbaren Gefahren. Eine mögliche Formel für die Berechnung von Risiken<br />

liefern die Ingenieurwissenschaften, die den Begriff „Risiko“ als Produkt aus dem<br />

erwarteten Schadenausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens<br />

definieren (vgl. [8] und [9, S. 41]).<br />

Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadenausmaß (3.1)<br />

Somit ist eine genaue Risikoanalyse nicht möglich, da für die Beurteilung der<br />

Risiken Daten über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens fehlen. Auch der<br />

Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen weist auf diesen Sachverhalt hin (vgl.<br />

[10, S. 23]).<br />

Gefahren und Risiken können zum einen aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren<br />

abgeleitet werden, zum anderen aus der Art der Bebauung und der Art der Nutzung<br />

von Gebäuden und Infrastruktur. Die Art der Bebauung und Nutzung wurde bereits<br />

unter Punkt 2 dargelegt und wird im Punkt 3.3.3 unter dem Gesichtspunkt<br />

vorhandener Gefahren ausgewertet.<br />

- 43 -


3.3.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr<br />

Die detaillierte Einsatzstatistik ist im Anhang und in der Datei „Risikoanalyse –<br />

Einsätze.xls“ zu finden. In diesem Abschnitt wird nur eine zusammengefasste<br />

Version der Einsatzstatistik aufgeführt.<br />

3.3.2.1 Einsatzstichworte<br />

Einsätze der Feuerwehren werden nach Einsatzstichworten gegliedert, die zunächst<br />

erklärt werden sollen.<br />

Sonstige Einsätze<br />

Fehlalarm: Alarmierung, ohne dass ein Feuerwehreinsatz notwendig ist, z.B. bei<br />

böswilliger Alarmierung, technischem Defekt an der Sirene, ...<br />

Kontrolle: die Feuerwehr wird alarmiert, um eine (Nach-)Kontrolle einer<br />

Brandeinsätze<br />

Einsatzstelle durchzuführen, z.B. nach einem Blitzschlag oder bei<br />

einem bereits erloschenen Feuer<br />

Kleinbrand: Kleinbrand, z.B. einer Mülltonne oder eines Containers<br />

Ödland: Ödland- und Wiesenbrand<br />

Pkw-Brand: Brand eines Personenkraftwagen<br />

Lkw-Brand: Brand eines Lastkraftwagen oder eines ähnlich großen Fahrzeugs<br />

Kamin: Schornsteinbrand<br />

Gebäude: Wohnungs-, Keller- oder Dachbrände<br />

Bauer: Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes<br />

Gewerbe: Brand in Gewerbe-, Lager- oder Geschäftsgebäuden<br />

Bahn: Brand von Bahnfahrzeugen, Waggons o.ä.<br />

Wald 1: Waldbrand mit einer Fläche von weniger als einem Hektar<br />

Wald 2: Waldbrand mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar<br />

Wald 3: Waldbrand mit einer Fläche von mehr als zehn Hektar<br />

Brand GSG: Brand von Gefährlichen Stoffen und Gütern<br />

Großbrand: Großbrand<br />

- 44 -


Technische Hilfeleistungen<br />

TH-Klein: Hilfeleistungen kleineren Umfangs, z.B. Türöffnungen, Ausleuchten<br />

von Einsatzstellen anderer Behörden<br />

TH-Wasser: Wassereinbruch, Rohrbruch, Keller auspumpen<br />

Öl Land: Ölfleck bzw. Ölspur auf einer Straße<br />

Öl Wasser: Ölfleck bzw. Ölspur auf einem Gewässer<br />

Sturm: Sturmschäden, z.B. umgestürzte und auf einer öffentlichen Straße<br />

liegende Bäume<br />

Tiernot: Tier in Not oder Notlage durch Tiere<br />

P Not: eine Person befindet sich in einer Notlage oder es handelt sich um<br />

eine hilflose oder vermisste Person<br />

P Not Wasser: Person im/am Wasser in einer Notlage, hierzu zählen auch Eisunfälle<br />

u.ä.<br />

Gas: ausströmendes Gas, Gasgeruch, verdächtiger Geruch<br />

VU ohne: Verkehrsunfall ohne verletzte Personen. Ein Feuerwehreinsatz kann<br />

trotzdem notwendig sein, um z.B. eine Löschbereitschaft zu<br />

gewährleisten, verunfallte Fahrzeuge gegen Wegrutschen zu sichern<br />

o.ä.<br />

VU 1: Pkw-Verkehrsunfall mit einer oder zwei eingeklemmten Personen<br />

VU 2: Lkw- oder Busunfall; Pkw-Verkehrsunfall mit mehr als zwei<br />

eingeklemmten Personen und weniger als zehn verletzten Personen,<br />

spätestens ab 10 Personen Großunfall<br />

Einsturz: Einsturz oder Einsturzgefahr von Bauteilen oder Gebäuden<br />

GSG: GSG-Einsatz, z.B. bei frei werdenden Gefahrstoffen oder Unfällen<br />

mit Gefahrguttransportern<br />

Großunfall: Pkw- oder Lkw-Unfall mit mehr als 10 Verletzten; Unfall Bahn, Bus,<br />

Flugzeug etc.<br />

- 45 -


3.3.2.2 Einsatzstatistik<br />

Sonstige Einsätze<br />

Kategorie<br />

Würdenhain<br />

Haida<br />

Wainsdorf<br />

Fehlalarm 1 1 2 4<br />

Kontrolle 2 2<br />

Summe 2 1 1 2 6<br />

Tab. 3.1: Einsatzstatistik „sonstige Einsätze“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />

Einsatzkategorien<br />

Brandeinsätze<br />

Kategorie<br />

Würdenhain<br />

Haida<br />

Wainsdorf<br />

Kleinbrand 1 1 1 8 11<br />

Ödland 9 3 2 15 29<br />

Pkw-Brand 1 3 4<br />

Lkw-Brand 2 2<br />

Kamin 0<br />

Gebäude 1 1 3 3 8<br />

Bauer 1 1 1 3<br />

Gewerbe 0<br />

Bahn 0<br />

Wald 1 1 4 1 6<br />

Wald 2 0<br />

Wald 3 0<br />

Brand GSG 0<br />

Großbrand 1 1<br />

Summe 1 16 3 3 2 10 29 64<br />

Tab. 3.2: Einsatzstatistik „Brandeinsätze“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />

Einsatzkategorien<br />

- 46 -<br />

Saathain<br />

Saathain<br />

Reichenhain<br />

Reichenhain<br />

Stolzenhain<br />

Stolzenhain<br />

Prösen<br />

Prösen<br />

Gesamt<br />

Gesamt


Technische Hilfeleistungen<br />

Kategorie<br />

Würdenhain<br />

Haida<br />

Wainsdorf<br />

TH Klein 0<br />

TH Wasser 4 1 1 6<br />

Öl Land 1 4 1 1 1 3 13 24<br />

Öl Wasser 0<br />

Sturm 2 2 1 3 12 20<br />

Tiernot 1 1<br />

P Not 0<br />

P Not Wasser 0<br />

Gas 1 1<br />

VU ohne 1 1 1 3<br />

VU 1 1 1 1 2 1 6<br />

VU 2 1 1<br />

Einsturz 0<br />

GSG 1 1<br />

Großunfall 0<br />

Summe 2 12 5 3 2 9 30 63<br />

Tab. 3.3: Einsatzstatistik „Technische Hilfeleistungen“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />

Einsatzkategorien<br />

Saathain<br />

Fasst man dies zusammen, ergibt sich folgendes Bild:<br />

Gesamt<br />

Würdenhain<br />

Haida<br />

Wainsdorf<br />

Sonstige Einsätze 2 1 1 2 6<br />

Brandeinsätze 1 16 3 3 2 10 29 64<br />

Technische<br />

Hilfeleistungen<br />

2 12 5 3 2 9 30 63<br />

Gesamt 5 29 8 6 4 20 61 133<br />

Tab. 3.4: Summe aus sonstigen Einsätzen, Brandeinsätzen und Technischen Hilfeleistungen der Jahre<br />

1995 bis 2005 nach Ortsteilen<br />

- 47 -<br />

Saathain<br />

Reichenhain<br />

Reichenhain<br />

Stolzenhain<br />

Stolzenhain<br />

Prösen<br />

Prösen<br />

Gesamt<br />

Gesamt


Diese Einsatzstatistik wurde aufgrund der vorhandenen Einsatzberichte und der zur<br />

Verfügung gestellten Aufzeichnungen der Ortsfeuerwehren erstellt. Dabei wurde<br />

jeder Einsatz nur dem Ortsteil zugeordnet, in dem das Schadenereignis eintrat,<br />

unabhängig davon, ob auch andere Feuerwehren zu diesem Einsatz alarmiert wurden.<br />

Die Verteilung der Einsätze auf die Ortsteile stell sich wie folgt dar:<br />

45%<br />

4%<br />

15%<br />

3%<br />

22%<br />

5%<br />

6%<br />

Abb. 3.1: Anteil der Ortsteile am Gesamteinsatzaufkommen<br />

Würdenhain Haida<br />

Wainsdorf Saathain<br />

Reichenhain Stolzenhain<br />

Prösen<br />

Bisher ist es noch nicht vorgekommen, dass sich in einem Ortsteil zwei zeitkritische<br />

Einsätze zur selben Zeit ereigneten.<br />

Aus Abb. 3.2 ist erkennbar, dass die Gesamtanzahl der Einsätze starken<br />

Schwankungen unterliegt. Dabei ist die Anzahl der Brandeinsätze pro Jahr jedoch<br />

relativ konstant und liegt bei etwa 6 Einsätzen pro Jahr. Die Technischen<br />

Hilfeleistungen schwanken innerhalb dieses Zeitraums jedoch besonders stark und<br />

sind in den letzten 4 Jahren erheblich angestiegen.<br />

- 48 -


25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Abb. 3.2: Einsatzzahlen nach Jahren<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

sonstige Einsätze<br />

Brandeinsätze<br />

Technische<br />

Hilfeleistungen<br />

Summe<br />

Um eine Häufung bestimmter Einsätze und somit ein erhöhtes Risiko erkennen zu<br />

können, wurden die Tabellen 3.1 bis 3.3 der Einsatzstatistiken in der Abbildung 3.3<br />

zusammengefasst.<br />

Wie man diesem Diagramm entnehmen kann, treten im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> besonders häufig Ödlandbrände sowie Waldbrände < 1 ha auf. Als hohes<br />

Risiko können aufgrund der Einsatzzahlen und der Schadenshöhe auch<br />

Gebäudebrände und Brände landwirtschaftlicher Anwesen eingestuft werden.<br />

- 49 -


35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Fehlalarm<br />

Kontrolle<br />

Kleinbrand<br />

Ödland<br />

Pkw-Brand<br />

Lkw-Brand<br />

Kamin<br />

Gebäude<br />

Bauer<br />

Gewerbe<br />

Abb. 3.3: Einsatzzahlen nach Kategorien<br />

Bahn<br />

Wald 1<br />

Wald 2<br />

Wald 3<br />

Brand GSG<br />

Großbrand<br />

TH-Klein<br />

TH-Wasser<br />

Öl Land<br />

Öl Wasser<br />

Sturm<br />

Tiernot<br />

P Not<br />

P Not Wasser<br />

Gas<br />

VU ohne<br />

VU 1<br />

VU 2<br />

Einsturz<br />

GSG<br />

Großunfall<br />

Prösen<br />

Stolzenhain<br />

Reichenhain<br />

Saathain<br />

Wainsdorf<br />

Haida<br />

Würdenhain


In der Einsatzstatistik tauchen bisher die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr nicht<br />

auf, es sei denn, die Feuerwehr wurde dazu alarmiert. Zukünftig sind durchgeführte<br />

Brandsicherheitswachen zu dokumentieren.<br />

3.3.2.3 bisherige Ausrückezeiten<br />

Die Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken (Ausrückezeit) wird bisher nur<br />

selten von den Feuerwehren in den Einsatzberichten festgehalten. Da die<br />

Ausrückezeit auch stark in Abhängigkeit der Tageszeit und Verfügbarkeit der<br />

Einsatzkräfte schwankt, kann aufgrund dieser sehr geringen Daten nicht auf<br />

durchschnittliche Ausrückezeiten geschlossen werden.<br />

Um statistisch verwertbare Daten zu erhalten, müssten für jede Ortsfeuerwehr zu<br />

jeweils unterschiedlichen Tageszeiten eine Vielzahl von Probealarmierungen<br />

durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht sinnvoll, da erstens Lohnausfallkosten für<br />

berufstätige Feuerwehrangehörige entstehen, zweitens Probealarmierungen in der<br />

Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr eine unverhältnismäßige Belastung der<br />

Feuerwehrangehörigen darstellen und es drittens dazu führen kann, dass die<br />

Einsatzkräfte mit zunehmender Zahl der Probealarmierungen immer länger<br />

benötigen und immer weniger Einsatzkräfte erscheinen, da es „wieder nur ein<br />

Probealarm“ ist (dies hätte fatale Folgen, wenn es sich dann um einen realen Einsatz<br />

handelt).<br />

Deshalb werden für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zunächst die deutschlandweiten<br />

Durchschnittswerte angenommen. Die durchschnittliche Ausrückezeit beträgt fünf<br />

Minuten. Sie wird jedoch in der Zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr sowie von 22:00 bis<br />

5:00 Uhr deutlich höher liegen.<br />

3.3.2.4 bisherige Einsatzfahrtzeiten<br />

Die Einsatzfahrzeit ist die Zeit vom Ausrücken bis zum Eintreffen an der<br />

Einsatzstelle. Sie wird ähnlich wie die Ausrückezeit bisher nur sehr selten im<br />

Einsatzbericht dokumentiert, so dass keine statistisch auswertbaren Daten vorliegen.<br />

3.3.2.5 Feuerwehreinsätze, zu denen überörtliche Feuerwehreinheiten alarmiert wurden<br />

An dieser Stelle sollen tatsächliche Einsätze im Gebiet der jetzigen <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> geschildert werden, bei denen überörtliche Einheiten alarmiert und<br />

eingesetzt wurden, um eine Aussage über die bisherige Leistungsfähigkeit der<br />

- 51 -


<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr treffen zu können. In Klammern stehen dabei jeweils die<br />

alarmierten Einheiten anderer Brandschutzträger.<br />

− Wohnungsbrand in Reichenhain 1995 (DLK)<br />

− Ödlandbrand in Prösen 1996 (TLF)<br />

− defekter Heizöltank in Würdenhain im Jahr 1997 (GW-G)<br />

− Brand der Mühle in Saathain 1997 (TLF, LF)<br />

− Ödlandbrand in Haida 1998 (4 TLF)<br />

− Waldbrand in Haida 1999 (2 TLF)<br />

− Ödlandbrand in Haida 1999 (3 TLF)<br />

− Ödlandbrand in Haida 2000 (4 TLF)<br />

− Ödlandbrand im Jahr 2002, der sich an der Bahnstrecke von Prösen bis nach<br />

Sachsen hinzog (TLF, LF)<br />

− Verkehrsunfall zwischen Wainsdorf und Prösen im Jahr 2002 (RW, LF mit<br />

Hilfeleistungsgerät)<br />

− Wohnungsbrand in Stolzenhain a. d. Röder 2002 (DLK, 2 LF)<br />

− Waldbrand in Haida 2004 (2 TLF)<br />

− Gebäudebrand in Stolzenhain a. d. Röder 2004 (DLK)<br />

− Verkehrsunfall zwischen Stolzenhain a. d. Röder und Saathain (RW, LF, ELF)<br />

Dazu ist anzumerken, dass bei einigen Einsätzen die überörtlichen Einheiten durch<br />

die Leitstelle des Landkreises Elbe-Elster alarmiert wurden, ohne dass vorher alle<br />

vergleichbaren Einheiten der jetzigen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zum Einsatz kamen. Es<br />

kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, ob diese Einsätze, wie z.B. der<br />

Brand der Saathainer Mühle, auch ohne die überörtlichen Kräfte in der gleichen<br />

Qualität hätten bewältigt werden können.<br />

Die Alarmierung des Rüstwagen im Jahr 2002 zum Verkehrsunfall zwischen Prösen<br />

und Wainsdorf war jedoch hauptsächlich auf die ungenügende Technische-<br />

Hilfeleistungsausrüstung zurückzuführen.<br />

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass zu den Verkehrsunfällen auf der B<br />

101 zwischen den Städten Bad Liebenwerda und Elsterwerda nur die Feuerwehren<br />

dieser beiden Städte alarmiert wurden, obwohl der Bereich der B 101 ab dem<br />

Abzweig Waldbad / Frankfurter Straße bis zum Abzweig Kraupa dem Gebiet der<br />

- 52 -


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zugeordnet werden muss. Ähnlich verhält es sich mit<br />

Verkehrsunfällen auf der B 101 / B 169 zwischen der Stadt Elsterwerda und dem<br />

Ortsteil Wainsdorf. Die Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verläuft hier kurz vor dem<br />

Ortseingang der Stadt Elsterwerda. Bei Verkehrsunfällen ist jedoch festzustellen,<br />

dass regelmäßig die Feuerwehr der Stadt Elsterwerda zum Einsatz auf das Gebiet der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gerufen wird.<br />

3.3.3 Gefahrenbeschreibung<br />

3.3.3.1<br />

Gefahren in allen Ortsteilen<br />

Zunächst muss festgestellt werden, dass bereits durch natürliche Ereignisse (z.B.<br />

Sturm, Gewitter, lange Trockenheit) und verstärkt aufgrund menschlicher Nutzung<br />

(z.B. durch Nutzung elektrischer Energie, durch menschliches oder technisches<br />

Versagen) mit dem Eintritt von Schadenereignissen gerechnet werden muss, die den<br />

Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung<br />

erfordern. Das Oberverwaltungsgericht Münster führte dazu in einem Urteil aus: „Es<br />

entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch<br />

jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden<br />

jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,<br />

sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit<br />

gerechnet werden muss!“ Dies lässt sich auch auf andere mögliche<br />

Schadenereignisse übertragen. Deshalb sind mögliche Gefahrenpotentiale<br />

aufzuzeigen.<br />

Die überwiegende Bebauung in allen Ortsteilen stellen Wohngebäude mit maximal<br />

zwei bewohnten Obergeschossen (ca. 81 %) dar, die insbesondere in den Ortskernen<br />

durch Nebengebäude und Scheunen ergänzt werden, so dass in vielen Fällen<br />

zwischen den Grundstücken Feuerbrücken bestehen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

aufgrund der Nutzung der Wohngebäude auch die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt<br />

eines Schadenereignisses, z.B. durch die Nutzung elektrischer Energie, die<br />

Verwendung offenen Feuers o.ä., gegeben ist (vgl. [9, S. 52]). Vor allem nachts<br />

besteht die Gefahr, dass Personen im Gebäude einen Brand nicht bzw. zu spät<br />

bemerken und sich somit nicht selbst retten können. Besonders zu betrachten sind<br />

- 53 -


Wohngebäude mit mehr als zwei bewohnten Obergeschossen bzw. Wohngebäude,<br />

bei denen nicht alle bewohnten Geschosse mit tragbaren Leitern der Feuerwehr<br />

erreicht werden können. Hierfür sind laut Brandenburgischer Bauordnung geeignete<br />

Rettungsmittel vorzuhalten (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2]). Allerdings<br />

existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur 15 solcher Gebäude.<br />

In jedem Ortsteil (Ausnahme: Würdenhain) existieren auch Versammlungsstätten,<br />

die teilweise für mehr als 100 Personen ausgelegt sind. Hier ist ebenfalls aufgrund<br />

der Nutzung die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts gegeben. Verschärfend<br />

kommt bei Versammlungsstätten neben der großen Personenanzahl hinzu, dass sich<br />

die betroffenen Personen i.d.R. nicht im Objekt auskennen.<br />

Ähnlich den Versammlungsstätten halten sich auch in Kindertagesstätten viele<br />

Personen auf. Kindertagesstätten werden zwar nur zwischen 6:00 und 17:00 Uhr<br />

genutzt, allerdings können sich die Kinder auch bei rechtzeitiger Branderkennung oft<br />

nicht selbst retten und die Anzahl der Betreuungspersonen reicht hierfür in den<br />

meisten Fällen nicht aus.<br />

Eine weitere Gefahr, die in allen Ortsteilen auftritt, besteht in Ödlandbränden. Diese<br />

ereignen sich in den meisten Fällen außerhalb der geschlossenen Ortschaften und<br />

somit weit entfernt von Wasserentnahmestellen.<br />

Etwa 7 % der Objekte in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> werden gewerblich genutzt.<br />

Darunter sind 8 Unternehmen zu finden, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in<br />

nicht unerheblicher Menge arbeiten bzw. diese lagern. Als Besonderheit bei<br />

gewerblich genutzten Objekten ist einerseits die hohe Sachwertkonzentration zu<br />

sehen. Andererseits werden Schadenereignisse außerhalb der Betriebszeiten oft sehr<br />

spät entdeckt, wenn automatische Brandmeldeanlagen fehlen. Bei Eintreffen der<br />

ersten Feuerwehreinheit ist deshalb bereits von einer großen Schadensausbreitung<br />

auszugehen.<br />

Bei allen Bränden in Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung bestehen außerdem<br />

Gefahren durch die gelagerten Brennstoffe. Hierbei sind bis zu 10.000 Liter Heizöl<br />

bzw. 2,9 Tonnen Flüssiggas pro Gebäude vorhanden.<br />

- 54 -


3.3.3.2<br />

3.3.3.3<br />

Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verlaufen etwa 88 km Straßen, davon 12 km als<br />

Bundesstraßen, woraus sich in Verbindung mit deren Frequentierung eine hohe<br />

Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen ergibt. Das mögliche Einsatzspektrum<br />

erstreckt sich hierbei von auslaufenden Betriebsstoffen über Pkw-Unfälle mit<br />

einklemmten Personen bis hin zu komplizierten Hilfeleistungen an Lkw und einem<br />

Massenanfall verletzter Personen bei Busunfällen. Insbesondere auf den<br />

Bundesstraßen werden auch Gefahrgüter transportiert, die bei Unfällen zu einer sehr<br />

starken Ausweitung des Schadens führen können und spezielle Einsatzmaßnahmen<br />

der Feuerwehr erfordern.<br />

Des Weiteren führen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ca. 16 km Bahnanlagen, die für<br />

Güter- und Personenverkehr genutzt werden. Eine besondere Gefährdung ergibt sich<br />

hierbei aus den großen Personenkonzentrationen in Personenzügen bzw. den großen<br />

Mengen an transportierten Gefahrgütern sowie brennbaren Stoffen. Aus der<br />

Einsatzstatistik ergibt sich auch, dass die Mehrzahl der Ödlandbrände in der<br />

unmittelbaren Nähe zu Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG vorkamen.<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Haida<br />

Als besondere Gefahrenpotentiale in Haida sind die 30.000 Liter Dieselkraftstoff<br />

(Maßnahmengruppe 3 nach FwDV 500) bei der Spedition Hilse und die 40.000 Liter<br />

Dieselkraftstoff beim Unternehmen Brennstoffhandel Meyer im Gewerbegebiet an<br />

der B 101 zu nennen. Als großes Risiko können auch die 410 ha Wald um den<br />

Ortsteil Haida eingestuft werden.<br />

Weitere Gefahrenpotentiale stellen die STABAU GmbH aufgrund der abgelegenen<br />

Lage und der gelagerten Gasflaschen (Sauerstoff, Acetylen und Propan) sowie die<br />

6.000 Liter Dieselkraftstoff bei der Baumschule „Grüne Tanne“ in der Elsterwerdaer<br />

Straße dar.<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Würdenhain<br />

In Würdenhain sind keine weiteren Gefahrenpotentiale vorhanden.<br />

- 55 -


3.3.3.4<br />

3.3.3.5<br />

3.3.3.6<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Saathain<br />

Der Gutskomplex Saathain mit Festsaal, Ausstellungshalle, Wohngebäuden,<br />

Fachwerkkirche und Rosengarten ist als besondere Gefahr einzustufen, da dort eine<br />

sehr große Ausbreitungsgefahr besteht und bei Veranstaltungen i.d.R. eine Vielzahl<br />

an Personen gefährdet sind.<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Reichenhain<br />

In Reichenhain ist lediglich die Stallanlage als ein weiteres Gefahrpotential zu<br />

nennen. Bei Stallanlagen besteht im Brandfall das Problem, dass eine Vielzahl an<br />

Tieren zu retten ist bzw. in Sicherheit zu bringen sind.<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Stolzenhain a. d. Röder<br />

Eines der Gefahrenpotentiale in Stolzenhain a. d. Röder geht von dem gemischt<br />

genutzten Objekt in der Saathainer Str. 19 aus, da dort 25.000 Liter Flüssigsauerstoff<br />

in einem Tank in unmittelbarer Nähe zu vier Gebäuden gelagert werden. Dieser<br />

Sauerstoff wird durch das dort ansässige Unternehmen in kleinere Behälter für<br />

medizinische Zwecke umgefüllt. Bei unkontrolliertem Austritt des<br />

Flüssigsauerstoffes besteht Erfrierungsgefahr sowie die Gefahr der Brandentstehung.<br />

Im Brandfall kann es aufgrund der brandfördernden Wirkung zu einer<br />

unkontrollierten Ausbreitung sowie zu Stichflammen und Verpuffungen kommen.<br />

Problematisch wirkt sich bei diesem Objekt auch die Platzierung der Gebäude aus<br />

(ähnlich einem Kessel), so dass Brandbekämpfungs- und Abschirmungsmaßnahmen<br />

erschwert werden. Weiterhin sind die Unfallgefahren beim An- und Abtransport des<br />

Flüssigsauerstoffs zu berücksichtigen. Entsprechend der FwDV 500 muss dieser<br />

Stoff den Maßnahmengruppen 2 und 5 zugeordnet werden. Dies erfordert bei einem<br />

Einsatz umfangreiche Maßnahmen der Feuerwehr.<br />

Die Stallanlage an der Elsterwerdaer Landstraße sowie der Schafstall an der<br />

Mühlberger Straße sind als Gefahrenpotential einzustufen, da dort im Brandfall u.a.<br />

eine Vielzahl an Tieren gefährdet ist, die Löschwasserversorgung als problematisch<br />

eingestuft werden muss und insbesondere am Schafstall eine große<br />

Ausbreitungsgefahr auf den angrenzenden Wald besteht.<br />

Auch der Stützpunkt der LAWI GmbH mit Dieseltankstelle (Maßnahmengruppe 3<br />

nach FwDV 500) gehört zu den Gefahrenpotentialen in Stolzenhain a. d. Röder. Des<br />

- 56 -


3.3.3.7<br />

3.3.3.8<br />

Weiteren führt neben Stolzenhain a. d. Röder eine Erdgas-Hauptleitung<br />

(Maßnahmengruppe 2 nach FwDV 500) vorbei, in die zwei Übergabestationen mit<br />

einem Abstand von weniger als 500 Meter zu bebauten Gebieten integriert sind.<br />

zusätzliche Gefahrenpotenziale in Prösen<br />

An erster Stelle der weiteren Gefahrenpotenziale in Prösen ist das Gastanklager der<br />

Firma Lausitz-Propan GmbH zu nennen. Die Lausitz-Propan GmbH vertreibt<br />

insbesondere Propangas (Maßnahmengruppe 2 nach FwDV 500). Der vorhandene<br />

Großtank fasst bis zu 180 Tonnen Propangas. Zusätzlich sind ständig ca. 10 Tonnen<br />

Propangas in Gasflaschen vorhanden. Vor Ort werden Gasflaschen sowie<br />

Tankfahrzeuge befüllt und eine Tankstelle für gasbetriebene Pkws unterhalten. Die<br />

FwDV 500 führt hierzu aus: „Ist bekannt oder wird nach Eintreffen an der<br />

Einsatzstelle bekannt, dass es sich um [...] größere Mengen (mehrere m 3 )<br />

druckverflüssigter Gase unter Brandeinwirkung handelt, ist der Abstand vom<br />

Gefahrenobjekt bei ausreichender Deckung auf mindestens 300 m und der<br />

Absperrbereich auf 1000 m zu erweitern.“ [24, S. 71] Dies ist analog anzuwenden,<br />

wenn flüssiges Gas ausläuft. Bei einem solchen Einsatz sind also eine Vielzahl an<br />

Personen zu evakuieren, die Bundesstraßen B 101 und B 169 müssen in einem<br />

Radius von 1000 m um das Schadensobjekt voll gesperrt werden und auch für die<br />

Bahnstrecke Berlin – Dresden ist zwischen Wainsdorf und Elsterwerda eine<br />

Gefahrenabschaltung der Oberleitung i.V.m. einer Vollsperrung für den Zugverkehr<br />

notwendig. Dies verdeutlicht bereits das Risiko, das von diesem Objekt ausgeht.<br />

Das Tanklager (ca. 30.000 Liter, Maßnahmengruppe 3 nach FwDV 500) des<br />

Unternehmens Brennstoffhandel Meyer in der Straße Am Gewerbepark sowie die Q<br />

1- Tankstelle Lorenz gehören ebenfalls zu den Gefahrenpotenzialen. Des Weiteren<br />

sind als Gefahrenpotenziale in Prösen die Grundschule, die Private Oberschule und<br />

die Turnhalle aufgrund der großen Personenanzahl und der zu erwartenden<br />

Schadenshöhe einzustufen.<br />

Analog zu den Stallanlagen in Stolzenhain a. d. Röder und Reichenhain ist auch die<br />

Milchviehanlage in Prösen als Gefahrenpotenzial anzusehen. Des Weiteren sind in<br />

Prösen ebenso wie in Stolzenhain a. d. Röder Erdgasübergabestationen vorhanden.<br />

zusätzliche Gefahrenpotentiale in Wainsdorf<br />

Neben der Stallanlage existieren in Wainsdorf keine weiteren Gefahrenpotentiale.<br />

- 57 -


3.4 Festlegung von Schutzzielen und weiteren Anforderungen<br />

3.4.1 Definition des Begriffs „Schutzziel“<br />

Im § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG wird wie bereits erwähnt von den <strong>Gemeinde</strong>n gefordert<br />

Schutzziele entsprechend der örtlichen Verhältnisse festzulegen, welche die<br />

Grundlage für die Festlegung der Soll-Struktur der Feuerwehr bilden.<br />

„Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten<br />

Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />

− die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen<br />

oder tätig werden (Hilfsfrist),<br />

− in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und<br />

− in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).“ [15,<br />

S. 32]<br />

Die Gefahrensituationen, die festgelegt werden, entsprechen allerdings nicht<br />

zwangsläufig den zahlenmäßig häufigsten Einsätzen. Vielmehr müssen aus der<br />

Gefahrenbeschreibung Einsatzszenarien mit hohem Risiko abgeleitet werden.<br />

Mangels gesetzlicher Standards für die Schutzzieldefinition kann auf Regeln der<br />

Technik zurückgegriffen werden. „Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem<br />

Gutachten festgestellt, dass die ‚Schutzzieldefinition’ der AGBF Nordrhein-<br />

Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der<br />

Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die<br />

kommunale Schutzzielfestlegung.“ [15, S. 34]<br />

Damit ist als erstes Schutzziel der sogenannte kritische Wohnungsbrand (in einigen<br />

Quellen auch als „Standardbrand“ bezeichnet) vorgegeben, der bundesweit bereits<br />

seit Jahren zur Beurteilung des Begriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ herangezogen<br />

wird (vgl. [18, S. 3]). Als weitere Schutzziele werden der kritische Verkehrsunfall,<br />

der Brand einer Versammlungsstätte sowie der ABC-Ersteinsatz gewählt. Die<br />

Bemessung der benötigten Technik und des erforderlichen Personals erfolgt dabei<br />

auf der Grundlage einer angemessenen Löschwasserversorgung (vgl. Punkt 2.5)!<br />

Sofern keine angemessene Löschwasserversorgung vorhanden ist, wird<br />

dementsprechend mehr Personal und Technik benötigt.<br />

- 58 -


3.4.2 Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“<br />

3.4.2.1 Definition<br />

Der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“ wurde von der AGBF definiert und<br />

dient mittlerweile deutschlandweit zur Überprüfung des Grundschutzes bei Bränden<br />

(vgl. [9], [10]). Dieser Brand kann in jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt auftreten,<br />

wodurch sich in Verbindung mit dem mittleren Schadenpotential ein hohes Risiko<br />

ergibt.<br />

Der kritische Wohnungsbrand ist ein Wohnungsbrand im Obergeschoss eines<br />

mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Aufgrund des<br />

verqualmten (ersten) Rettungsweges können sich die Bewohner i.d.R. nicht selbst<br />

retten. Eine Menschenrettung muss deshalb über den zweiten Rettungsweg erfolgen.<br />

„Bei Gebäuden geringer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit<br />

Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Bei<br />

Gebäuden mittlerer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der<br />

Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein, wenn die Feuerwehr über<br />

die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.“ [17, § 29<br />

Abs. 3 Satz 1 und 2]<br />

Laut § 2 BbgBO sind Gebäude mittlerer Höhe solche Gebäude, bei denen der<br />

Fußboden eines oberirdischen Geschosses höher als 7 m und nicht höher als 22 m<br />

über der Geländeoberfläche liegt, wohingegen bei Gebäuden geringer Höhe der<br />

Fußboden eines oberirdischen Geschosses niedriger als 7 m über der<br />

Geländeoberfläche liegt.<br />

Auf jedem genormten TSF-W und Löschgruppenfahrzeug ist eine vierteilige<br />

Steckleiter mit einer Nennrettungshöhe von 7,20 m. Damit lassen sich Menschen<br />

maximal aus dem zweiten Obergeschoss retten. Für höhere Gebäude oder Gebäude,<br />

in denen Geschosse nicht über tragbare Leitern erreichbar sind, sind<br />

Hubrettungsfahrzeuge als zweiter Rettungsweg notwendig (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz<br />

2]). Wie bereits unter Punkt 2.2.1 erwähnt, existieren jedoch nur in Stolzenhain a. d.<br />

Röder und Prösen Wohngebäude auf die diese Ausführungen zutreffen. Insoweit gilt<br />

für die entsprechenden Gebäude in Prösen und Stolzenhain a. d. Röder abweichend<br />

das Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand + Drehleiter“.<br />

- 59 -


3.4.2.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />

Bereits aus der Definition des kritischen Wohnungsbrandes durch die AGBF ergibt<br />

sich, dass eine Menschenrettung wahrscheinlich ist, da die Rettungswege verraucht<br />

sind. Bei Gebäuden mit fehlendem bauseitigen zweiten Rettungsweg muss der zweite<br />

Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt sein. Dies ist bis zu<br />

einer Brüstungshöhe von etwa 8 Metern mit der vierteiligen Steckleiter möglich.<br />

Sind höherliegende bewohnte Geschosse bzw. Geschosse, die über tragbare Leitern<br />

nicht zu erreichen sind (z.B. ausgebaute Dachgeschosse), vorhanden, ist die<br />

Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nur über die Drehleiter möglich. Deshalb<br />

ist bei diesen Gebäuden zwingend die Drehleiter sofort mit zu alarmieren.<br />

Bei Bränden in Gebäuden mit einer Brüstungshöhe von weniger als 8 Meter im<br />

obersten bewohnten Geschoss muss die Drehleiter nicht sofort mit alarmiert werden.<br />

Über eine Nachforderung entscheidet der Einsatzleiter entsprechend der aktuellen<br />

Lage.<br />

Bis zum Eintreffen einer Drehleiter muss jedoch als Notbehelf mindestens ein<br />

Sprungretter vorhanden sein, da Personen aus höheren Geschossen nicht über den<br />

zweiten Rettungsweg gerettet werden können. Der Sprungretter soll diesen Personen<br />

als letzte Möglichkeit dienen, sich selbst durch einen Sprung zu retten und sich in<br />

diesem Fall vor schwersten Verletzungen zu schützen. Zur Entrauchung des<br />

Brandobjekts und insbesondere der Rettungswege ist mindestens ein Überdrucklüfter<br />

notwendig. Für das In-Stellung-Bringen und den Betrieb des Sprungretters und des<br />

Überdrucklüfters ist mindestens ein Trupp erforderlich.<br />

Des Weiteren sind mindestens zwei Trupps unter Atemschutz notwendig, welche die<br />

Menschenrettung über den verrauchten Treppenraum und die Leitern vornehmen.<br />

Ein weiterer Trupp unter Atemschutz ist als Sicherheitstrupp vorgeschrieben (vgl.<br />

FwDV 7).<br />

- 60 -


Funktion Einsatzkräfte<br />

Aufgaben Qualifikation<br />

Einsatzleiter 0 / 1 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />

mit Leitstelle, Nachforderungen<br />

Zugführer<br />

Gruppenführer 1 0 / 0 / 1 / 0 Führung der ersten Einheit,<br />

evtl. Atemschutzüberwachung<br />

Maschinist 1 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des ersten Fahrzeugs,<br />

Bedienung der Pumpe<br />

Angriffstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung beim Aufbau der<br />

Wasserversorgung, Erstangriff<br />

und Menschenrettung unter PA<br />

Wassertrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Aufbau der Wasserversorgung,<br />

Sicherheitstrupp unter PA<br />

Gruppenführer<br />

Führerschein,<br />

Maschinist<br />

Atemgeräteträger,<br />

Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

Atemgeräteträger,<br />

Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

Gruppenführer 2 0 / 0 / 1 / 0 Führung der zweiten Einheit,<br />

evtl. Atemschutzüberwachung<br />

Gruppenführer<br />

Maschinist 2 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des zweiten Fahrzeugs, Führerschein,<br />

Aufbau und Bedienung des Maschinist,<br />

Sprungretters mit Melder Sprechfunk<br />

Angriffstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Steckleiter mit Atemgeräteträger,<br />

Wassertrupp 2,<br />

Sprechfunk,<br />

Menschenrettung über<br />

Steckleiter unter PA<br />

Truppführer<br />

Wassertrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung beim In- Atemgeräteträger,<br />

Stellung-Bringen der Steck- Sprechfunk,<br />

leiter, evtl. Brandbekämpfung<br />

unter PA<br />

Truppführer<br />

Schlauchtrupp 0 / 0 / 0 /2 Brandbekämpfung unter PA Atemgeräteträger,<br />

Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

Melder 0 / 0 / 0 / 1 In-Stellung-Bringen des Atemgeräteträger,<br />

Überdrucklüfters, Aufbau und Sprechfunk,<br />

Bedienung des Sprungretters<br />

mit Maschinist 2<br />

Truppführer<br />

Gesamtstärke 0 / 1 / 2 /13 für den kritischen Wohnungsbrand<br />

Gruppenführer 3 0 / 0 / 1 / 0 Führen des Drehleitereinsatzes<br />

Maschinist 3 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer und Maschinist der<br />

Drehleiter<br />

Gesamtstärke: 0 / 1 / 3 / 14 für den kritischen Wohnungsbrand + Drehleiter<br />

Tab. 3.5: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem<br />

Wohnungsbrand<br />

- 61 -


Auf jedem ausrückenden Fahrzeug muss mindestens ein Gruppenführer ausrücken,<br />

der den Einsatz dieses Fahrzeugs und seiner Mannschaft leitet. Weiterhin muss jedes<br />

Fahrzeug mit einem ausgebildeten Maschinisten mit dem entsprechenden<br />

Führerschein besetzt sein. Aus Tabelle 3.5 wird ersichtlich, dass möglichst alle<br />

Mannschaftsfunktionen die Befähigung als Atemgeräteträger haben müssen. Es sind<br />

jedoch mindestens zehn Atemgeräteträger notwendig!<br />

Abschließend ist entsprechend der FwDVen 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ und 100<br />

„Führungssysteme“ bei Einsätzen mit mehr als einer Löschgruppe ein Zugführer<br />

notwendig (vgl. Punkt 3.5.3.1).<br />

3.4.3 Schutzziel „kritischer Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen“<br />

3.4.3.1 Definition<br />

Bei diesem Schutzziel handelt es sich um einen Verkehrsunfall in einem<br />

Kreuzungsbereich, bei dem zwei Personen eingeklemmt sind und durch technische<br />

Rettungsgeräte der Feuerwehr befreit werden müssen, unabhängig davon ob beide<br />

Personen in einem Fahrzeug oder in unterschiedlichen Fahrzeugen eingeklemmt<br />

sind. Sowohl die Einsatzstatistik der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> als auch die Statistik des<br />

Deutschen Feuerwehrverbandes weisen einen Anstieg der Einsatzzahlen mit<br />

technischen Rettungsmaßnahmen aus. Die Wahrscheinlichkeit für einen solchen<br />

Einsatz ist demnach hoch und das Schadenpotenzial ist als mittel zu bewerten,<br />

woraus sich ein hohes Risiko ergibt.<br />

Ein Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen wurde gewählt, da er sich in<br />

Bezug auf die vorzuhaltende Technik nur geringfügig von einem Einsatz mit einer<br />

eingeklemmten Person unterscheidet. Für jede eingeklemmte Person muss ein<br />

Rettungssatz am Einsatzort vorhanden sein. Es gilt jedoch vorrangig Folgendes:<br />

„Grundsatz muss aber – unabhängig von den vorhandenen Fahrzeugen – immer<br />

sein, über zwei komplette und unabhängige Rettungssätze am Unfallort (auch wenn<br />

i.d.R. nur einer eingesetzt wird) verfügen zu können, da es sonst zu großen<br />

Verzögerungen bei Ausfällen kommt!“ [11, S. 20]<br />

- 62 -


3.4.3.2 Mindesteinsatzstärke und notwendige technische Ausstattung<br />

Südmersen [11, S. 225 f] hat für einen Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten<br />

Person die minimale Personalstärke definiert. Diese wird für einen Verkehrsunfall<br />

mit zwei eingeklemmten Personen erweitert um<br />

− einen weiteren Angriffstrupp, der die Rettung der zweiten eingeklemmten Person<br />

durchführt,<br />

− einen Erste-Hilfe-Trupp<br />

− einen weiteren Sicherungstrupp für das zweite Fahrzeug und<br />

− einen Gruppenführer, der die Sicherungsmaßnahmen koordiniert.<br />

Der Erste-Hilfe-Trupp ist notwendig, da bei diesem Schadenereignis mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit weitere Personen verletzt sind. Die zuerst eintreffenden<br />

Rettungsdienstfahrzeuge werden jedoch nicht in der Lage sein, alle Verletzten sofort<br />

versorgen zu können. Deshalb müssen bei dieser Aufgabe Feuerwehrangehörige<br />

unterstützend tätig werden, bis genügend Rettungsdienstkräfte vor Ort sind.<br />

Daraus ergibt sich, dass mindestens zwei Staffelfahrzeuge und ein<br />

Löschgruppenfahrzeug an der Einsatzstelle benötigt werden, die mindestens zwei<br />

komplette Rettungssätze mit sich führen. Die Aufgabenverteilung sieht in diesem<br />

Fall wie folgt aus:<br />

Funktion Einsatzkräfte<br />

Aufgaben Qualifikation<br />

Einsatzleiter 0 / 1 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes,<br />

Kontakt mit Leitstelle,<br />

Nachforderungen<br />

Zugführer<br />

Gruppenführer 1 0 / 0 / 1 / 0 Führung der ersten Einheit,<br />

Koordinierung der<br />

Sicherungsmaßnahmen<br />

(gegen Verkehr, Brand u.a.)<br />

Maschinist 1 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des ersten Fahrzeugs,<br />

Unterstützung bei der<br />

Absicherung, danach für<br />

weitere Aufgaben verfügbar<br />

Sicherungstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Einsatzstellenabsicherung,<br />

Vornahme von C-Rohr und<br />

Pulverlöscher<br />

Sicherungstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Abklemmen der Fahrzeugbatterie,<br />

Unterbau des<br />

Unfallfahrzeugs in<br />

- 63 -<br />

Gruppenführer<br />

Führerschein,<br />

Maschinist<br />

Atemgeräteträger,<br />

Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

TH,<br />

Sprechfunk,<br />

Truppführer


Abstimmung mit den beiden<br />

Angriffstrupps<br />

Gruppenführer 2 0 / 0 / 1 / 0 Führung der zweiten Einheit,<br />

Koordination der technischen<br />

Rettung<br />

Maschinist 2 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des zweiten Fahrzeugs,<br />

Unterstützung bei der<br />

Absicherung, danach für<br />

weitere Aufgaben verfügbar<br />

Angriffstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Rettungsgeräte<br />

(1. eingeklemmte Person)<br />

Gerätetrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Gerätetrupp zur Bereitstellung<br />

der notwendigen Geräte für<br />

die beiden Angriffstrupps<br />

Erste-Hilfe-Trupp 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung bei der<br />

Erstversorgung der Verletzten<br />

Gruppenführer 3 0 / 0 / 1 / 0 Führung der dritten Einheit,<br />

Führungsgehilfe für<br />

Einsatzleiter<br />

Maschinist 3 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des dritten Fahrzeugs,<br />

Unterstützung bei der<br />

Absicherung, danach für<br />

weitere Aufgaben verfügbar<br />

Angriffstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Rettungsgeräte<br />

(2. eingeklemmte Person)<br />

Sicherungstrupp 3 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung bei der<br />

Erstversorgung der Verletzten<br />

Gesamtstärke: 0 / 1 / 3 / 17<br />

Gruppenführer<br />

Führerschein,<br />

Maschinist<br />

TH, Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

TH, Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

mind. Erste Hilfe,<br />

Sprechfunk, TH,<br />

Truppführer<br />

Gruppenführer<br />

Führerschein,<br />

Maschinist<br />

TH, Sprechfunk,<br />

Truppführer<br />

mind. Erste Hilfe<br />

Tab. 3.6: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem<br />

Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen<br />

Da diesem Schutzziel ein Verkehrsunfall in einem Kreuzungsbereich zugrunde liegt,<br />

ist ausreichend Verkehrssicherungsgerät für die Absicherung in 4 Richtungen<br />

notwendig (je Fahrspur 2 Absperrkegel + weiteres Gerät), welches mit den 3<br />

Einsatzfahrzeugen an die Einsatzstelle gebracht werden muss. Des Weiteren sind wie<br />

bereits beschrieben zwei Rettungssätze für die Bewältigung dieses Einsatzes<br />

erforderlich. Außerdem ist zum Anheben von Lasten ein Satz Hochdruckhebekissen<br />

sowie ein Niederdruckhebekissen (LH 30 S) erforderlich.<br />

- 64 -


3.4.4 Schutzziel „Brand in einer Versammlungsstätte“<br />

3.4.4.1 Definition<br />

Da in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in allen Ortsteilen – außer Würdenhain – mindestens<br />

eine Versammlungsstätte (in Prösen: zwei) mit einer maximalen Personenzahl von ><br />

100 vorhanden ist, müssen diese ebenfalls einer genaueren Betrachtung unterzogen<br />

werden. Da nicht in allen Versammlungsstätten und zu jeder Veranstaltung<br />

Brandsicherheitswachen gestellt werden, werden Brände u.U. sehr spät entdeckt und<br />

nicht die richtigen Erstmaßnahmen getroffen (Evakuierung, Tätigen des Notrufs<br />

o.ä.). So besteht die Gefahr, dass sich möglicherweise nicht alle Personen retten<br />

können, bevor die Rettungswege unpassierbar werden. Es kann auch vorkommen,<br />

dass eine Selbstrettung aufgrund anderer Umstände nicht möglich ist, z.B. bei<br />

Rollstuhlfahrern und Verletzten, so dass die Feuerwehr Rettungsmaßnahmen<br />

durchführen muss.<br />

Bei einem Brand in einem dieser Objekte während einer Veranstaltung ist mit einer<br />

Vielzahl verletzter Personen zu rechnen, z.B. durch Rauchgasintoxikation bzw.<br />

Verletzungen aufgrund einer entstehenden Panik.<br />

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadenereignisses ist zwar nur mittel<br />

bis gering, die erwartete Schadenhöhe ist aufgrund der möglicherweise vielen<br />

Verletzten und des großen Sachwertverlustes als sehr groß einzustufen, woraus sich<br />

ein hohes Risiko ergibt.<br />

3.4.4.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />

Wie bereits erwähnt, muss die Feuerwehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eine<br />

Menschenrettung durchführen. Für jeden Zugang zum Gebäude ist mindestens eine<br />

Löschgruppe einzuplanen (2 Trupps unter PA zur Menschenrettung, 1<br />

Sicherheitstrupp, 1 Maschinist, 1 Gruppenführer und 1 Einsatzkraft zur Kontrolle der<br />

Schlauchleitungen bzw. Unterstützung des GrFü). An jeder Versammlungsstätte sind<br />

zwei bis drei Zugänge vorhanden.<br />

Als weitere Aufgaben der Feuerwehr sind die Evakuierung von Personen aus aktuell<br />

noch nicht betroffenen Gebäudeteilen, die Erste Hilfe, Betreuung und Registrierung<br />

der geretteten/evakuierten Personen sowie die Abriegelung des Brandes und die<br />

Brandbekämpfung zu sehen. Dafür sind vier Staffeln einzuplanen. Somit sind bei<br />

zwei Zugängen zwei Löschgruppen und vier Staffeln notwendig.<br />

- 65 -


Funktion Einsatzkräfte<br />

Aufgaben Qualifikation<br />

Einsatzleiter 1 / 0 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />

mit Leitstelle, Nachforderungen<br />

Verbandsführer<br />

Abschnittsleiter 1 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts Zugführer<br />

Abschnittsleiter 2 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts Zugführer<br />

Einheit 1 0 / 0 / 1 / 8 Menschenrettung unter PA 6 AGT<br />

Einheit 2 0 / 0 / 1 / 8 Menschenrettung unter PA 6 AGT<br />

Einheit 3 0 / 0 / 1 / 5 Erste Hilfe<br />

Einheit 4 0 / 0 / 1 / 5 Evakuierung, später<br />

Unterstützung bei der<br />

4 AGT<br />

Brandbekämpfung<br />

Einheit 5 0 / 0 / 1 / 5 Betreuung, Registrierung<br />

Einheit 6 0 / 0 / 1 / 5 Abriegelung des Brandes,<br />

Brandbekämpfung<br />

Gesamtstärke: 1 / 2 / 6 / 36<br />

4 AGT<br />

Tab. 3.7: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem Brand in<br />

einer Versammlungsstätte<br />

Demnach sind zur Bewältigung eines solchen Einsatzes mindestens 20<br />

Atemgeräteträger, 6 Gruppenführer, 2 Zugführer und 1 Verbandsführer (vgl. Punkt<br />

3.5.3.1) sowie weitere Einsatzkräfte notwendig. Um die Ablösung der<br />

Atemgeräteträger zu gewährleisten, sollten auch die Einheiten 3 und 5 über je 4<br />

Atemgeräteträger verfügen, so dass sich die Anzahl der Atemgeräteträger auf 28<br />

erhöht.<br />

Als technische Ausstattung sind analog zum kritischen Wohnungsbrand mindestens<br />

ein, besser zwei Überdrucklüfter notwendig, um die Rettungswege zu entrauchen.<br />

Um eine effiziente Führung zu ermöglichen, sind geeignete Führungs- und<br />

Führungsunterstützungsmittel notwendig, auf die bei der Festlegung der Soll-<br />

Struktur noch eingegangen wird.<br />

- 66 -


3.4.5 Schutzziel „ABC-Ersteinsatz“<br />

3.4.5.1 Definition<br />

ABC-Einsätze sind Einsätze mit Beteiligung von atomaren, biologischen oder<br />

chemischen Gefahrstoffen. Wie in der Risikoanalyse dargestellt, werden<br />

insbesondere auf den Bundesstraßen B 101 und B 169 sowie auf den Bahnstrecken<br />

Elsterwerda – Riesa, Elsterwerda – Dresden und Ruhland – Falkenberg Gefahrstoffe<br />

transportiert. Ebenso führt durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine Erdgasleitung mit<br />

einem Durchmesser von ca. 500 mm sowie mehrere Erdgasleitungen mit einem<br />

Durchmesser von ca. 300 mm. Außerdem existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> acht<br />

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in erheblichen Mengen<br />

arbeiten bzw. diese lagern (z.B. Propan, Dieselkraftstoff bzw. Heizöl,<br />

Flüssigsauerstoff), so dass ein ABC-Einsatz zum möglichen Einsatzspektrum der<br />

Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gehört.<br />

Das Schadenereignis, das diesem Schutzziel zugrunde liegt, ist der Austritt eines<br />

Gefahrstoffes in der Nähe eines Wohngebietes, z.B. in Folge eines Verkehrs-, Bahn-<br />

bzw. sonstigen Unfalls. Abhängig vom Gefahrstoff und dem Schadensort ist mit<br />

einer Vielzahl verletzter oder getöteter Personen zu rechnen. Die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadenereignisses ist zwar nur mittel bis gering,<br />

die erwartete Schadenhöhe jedoch sehr groß, so dass das Risiko als hoch bezeichnet<br />

werden muss.<br />

Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ist allerdings nicht in der Lage einen<br />

umfangreichen ABC-Einsatz ohne Unterstützung abarbeiten zu können, da hierzu die<br />

erforderliche Technik und das Personal fehlen. Die Feuerwehr muss bei einem<br />

solchen Einsatz jedoch einen wirkungsvollen Ersteinsatz durchführen können.<br />

3.4.5.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />

Wie bereits erwähnt, wird die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zunächst nur<br />

einen Ersteinsatz durchführen können, wofür die sogenannte GAMS-Regel<br />

herangezogen werden kann. Die GAMS-Regel gibt Anhaltspunkte zu den<br />

wichtigsten Erstmaßnahmen im ABC-Einsatz, die wie folgt aussehen:<br />

G – Gefahr erkennen<br />

A – Absichern der Einsatzstelle<br />

M – Menschen retten<br />

- 67 -


S – Spezialkräfte nachfordern<br />

Ist aufgrund des Alarmstichwortes oder anderer Hinweise mit dem Vorhandensein<br />

von Gefahrstoffen zu rechnen, so ist zunächst ein Gefahrenbereich von 50 Metern<br />

und ein Absperrbereich von 100 Metern um den Schadensort zu bilden. Bei Gasen in<br />

Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen oder Industrietanks ist der<br />

Gefahrenbereich mit 300 Meter anzusetzen und der Absperrbereich mit 1000 Meter.<br />

Bei Bedarf ist dieser Absperrkreis zu vergrößern.<br />

Die zuerst eintreffende Einheit muss deshalb zunächst eine Lageerkundung mit<br />

Atemschutzgeräten und Kopfschutzhaube (Körperschutz Form 1) als Mindestschutz<br />

sowie ggf. mit Mess- und Nachweisgeräten durchführen. Der zweite Trupp dieser<br />

Einheit dient als Sicherheitstrupp. Die zweite Einheit beginnt mit der Sicherung der<br />

Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, Dunkelheit und gegen den<br />

Zutritt von unbefugten Personen) und wird dabei von der dritten Einheit unterstützt.<br />

Da die Sicherungsmaßnahmen sehr umfangreich sind und unbedingt verhindert<br />

werden muss, dass unbefugte Personen in die Einsatzstelle eindringen, sind hierfür<br />

zwei Einheiten notwendig. Die vierte Einheit führt die Menschenrettung durch, die<br />

fünfte Einheit unterstützt hierbei gegebenenfalls, leitet Evakuierungsmaßnahmen ein,<br />

leistet Erste Hilfe oder steht als Reserve zur Verfügung. Somit sind mindestens 20<br />

Einsatzkräfte für einen Einsatz mit Atemschutzgerät notwendig.<br />

- 68 -


Funktion Einsatzkräfte<br />

Aufgaben Qualifikation<br />

Einsatzleiter 1 / 0 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />

mit Leitstelle, Nachforderungen<br />

Verbandsführer<br />

Abschnittsleiter 1 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts (z.B.<br />

„Sicherung“)<br />

Zugführer<br />

Abschnittsleiter 2 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts (z.B.<br />

„Gefahrenbereich“)<br />

Zugführer<br />

Einheit 1 0 / 0 / 1 / 5 Lageerkundung unter PA,<br />

Sicherheitstrupp<br />

4 AGT<br />

Einheit 2 0 / 0 / 1/ 5 Sichern gegen Brandgefahr,<br />

fließenden Verkehr, Dunkelheit,<br />

unbefugten Personenzutritt<br />

4 AGT<br />

Einheit 3 0 / 0 / 1/ 5 Sichern gegen Brandgefahr,<br />

fließenden Verkehr, Dunkelheit,<br />

unbefugten Personenzutritt<br />

4 AGT<br />

Einheit 4 0 / 0 / 1/ 5 Menschenrettung unter PA 4 AGT<br />

Einheit 5 0 / 0 / 1/ 5 Unterstützung bei Menschenrettung,<br />

Einleiten der Evakuierung,<br />

Erste Hilfe oder Reserve<br />

4 AGT<br />

Gesamtstärke: 1 / 2 / 5 / 25<br />

Tab. 3.8: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem ABC-<br />

Einsatz<br />

Zur Bestimmung des Gefahrenbereiches und zur Lageerkundung im Gefahrenbereich<br />

ist ebenfalls Messtechnik, z.B. das Explosionsgrenzen-Messgerät notwendig. Da in<br />

Stolzenhain a. d. Röder und Prösen Übergabestationen der Hauptgasleitungen<br />

vorhanden sind und in Prösen das Unternehmen Lausitz-Propan GmbH mit Propan-<br />

Abfüllanlage sowie in Stolzenhain a. d. Röder ein Flüssigsauerstofftank vorhanden<br />

ist, sind in beiden Orten Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgeräte notwendig.<br />

Für die Absicherung der Einsatzstelle gegen unbefugten Zutritt sind Flatterband und<br />

Haltestäbe sowie weitere Sicherungsgeräte notwendig.<br />

Bei ABC-Einsätzen gilt der Grundsatz, dass zur Sicherung gegen Brandgefahr ein<br />

dreifacher Löschangriff aus Löschpulver, Wasser und Schaum aufgebaut werden<br />

muss. Fahrzeuge mit größeren Mengen Löschpulver sind nicht mehr genormt, so<br />

dass nur auf Pulverfeuerlöscher zurückgegriffen werden kann, die auf jedem<br />

Löschfahrzeug mitzuführen sind. Um einen Schaumangriff zu gewährleisten, sind<br />

zwei Fahrzeuge mit Schaumausrüstung notwendig, so dass ein Schaumangriff aus<br />

- 69 -


zwei Richtungen erfolgen kann (vgl. auch 3.5.2). Die Schnellangriffspistole Schaum,<br />

wie sie z.B. auf den TSF-W der Feuerwehren Stolzenhain a. d. Röder und<br />

Reichenhain mitgeführt wird, ist für diesen Zweck nicht geeignet, da die<br />

Schaumleistung und die Wurfweite zu gering sind!<br />

3.4.6 Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit<br />

3.4.6.1 Definition der Begriffe „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“<br />

Im Allgemeinen wird die Hilfsfrist als „Zeitdifferenz vom Beginn der Notrufabfrage<br />

in der Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle“ [18, S. 4] definiert. Da in<br />

dieser Hilfsfrist auch Zeiten enthalten sind, die von den örtlichen Feuerwehren nicht<br />

beeinflusst werden können, wird als Zielvorgabe für Feuerwehren oft die Eintreffzeit<br />

gewählt. Dabei ist die Eintreffzeit die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung<br />

bis zum Eintreffen der Einheit an der Einsatzstelle (vgl. [18, S. 4]), also die Summe<br />

aus der Ausrückezeit und der Einsatzfahrzeit.<br />

3.4.6.2 Festlegung der Eintreffzeiten für Brände<br />

Wie aus den definierten Schutzzielen kritischer Wohnungsbrand und Brand einer<br />

Versammlungsstätte hervorgeht, ist die vordringlichste Aufgabe die<br />

Menschenrettung. Da die Haupttodesursache bei Bränden die Rauchgasvergiftung<br />

ist, werden zur Festlegung von Hilfsfristen die Erkenntnisse aus der ORBIT-Studie<br />

herangezogen, in der festgestellt wurde, dass „die Reanimationsgrenze für<br />

Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch“ [9, S. 53]) liegt.<br />

Das heißt, dass später begonnene Wiederbelebungsversuche regelmäßig erfolglos<br />

bleiben, so dass die Zielvorgabe für die Feuerwehr sein muss, vor Ablauf der 17<br />

Minuten nach Brandausbruch die Person zu retten und mit der Reanimation zu<br />

beginnen. Von diesen 17 Minuten werden ca. 3 Minuten für die Entdeckung des<br />

Brandes und die Betätigung des Notrufes und 2 Minuten für die Notrufabfrage und<br />

die Alarmierung abgezogen.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> wird für die erste Einheit, die die Menschenrettung<br />

einleiten kann (d.h. mit mindestens 4 Atemgeräteträgern) eine Eintreffzeit von 8<br />

Minuten festgelegt. Damit verbleiben 4 Minuten für die Lageerkundung, das Suchen<br />

- 70 -


und Auffinden der Person und die Einleitung der Reanimation, was sehr knapp<br />

bemessen ist.<br />

Nach jetzigem Stand wird die ersteintreffende Einheit i.d.R. eine Staffel (6<br />

Einsatzkräfte) sein.<br />

Eintreffzeit für die erste<br />

Anzahl Einsatzkräfte<br />

Einheit<br />

innerhalb dieser Eintreffzeit<br />

AGBF 8 Minuten 10 bis 16<br />

<strong>Röderland</strong> 8 Minuten 6<br />

LFV BaWü 10 Minuten 9<br />

Tab. 3.9: interkommunaler Vergleich von erster Eintreffzeit und Mindestpersonal innerhalb dieser<br />

Zeit<br />

Wie man aus der Tabelle 3.9 entnehmen kann, wird für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

zwar die gleiche Hilfsfrist wie in der Empfehlung der AGBF (und damit auch wie in<br />

vielen Berufsfeuerwehren) gewählt, allerdings haben die Berufsfeuerwehren<br />

innerhalb dieser 8 Minuten etwa die doppelte Personalstärke an der Einsatzstelle<br />

verfügbar.<br />

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg fordert mindestens 9 Funktionen<br />

– bei Gebäuden mit mehr als zwei Obergeschossen sogar zusätzlich die Drehleiter –<br />

innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle.<br />

Um sowohl die Menschenrettung über den zweiten Rettungsweg als auch die<br />

Brandbekämpfung bei Wohnungsbränden zu ermöglichen, muss spätestens 12<br />

Minuten nach der Alarmierung die zweite Einheit mit einem Löschfahrzeug an der<br />

Einsatzstelle eintreffen. Sofern entsprechend der Schutzzieldefinition bzw. der<br />

tatsächlichen Lage am Einsatzort weitere Einheiten notwendig sind, gelten für diese<br />

folgende maximale Eintreffzeiten:<br />

− dritte Einheit: 16 Minuten<br />

− vierte Einheit: 16 Minuten<br />

− fünfte Einheit: 20 Minuten<br />

− sechste Einheit: 20 Minuten<br />

- 71 -


Wie sich schon aus der Begründung für die Festlegung der Hilfsfrist bei Bränden und<br />

den Mindesteinsatzstärken ableiten lässt, muss jedes Fahrzeug mit mindestens 4<br />

Atemgeräteträgern besetzt sein, um alle anfallenden Aufgaben an jedem Einsatzort<br />

durchführen zu können. Dabei dürfen Gruppenführer und Maschinist nicht in die<br />

Anzahl der Atemgeräteträger hineingerechnet werden, da sie in ihren Funktionen<br />

unentbehrlich sind.<br />

Für die Drehleiter ist eine Eintreffzeit von 16 Minuten anzustreben. Dass die<br />

Einhaltung dieser Frist u.U. schwierig ist, liegt daran, dass sich die am nächsten<br />

stationierte Drehleiter in Elsterwerda befindet und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> damit<br />

nur wenige Möglichkeiten hat, auf die Eintreffzeit einzuwirken. Sollte die Drehleiter<br />

aus Elsterwerda bereits durch einen Einsatz gebunden sein, verzögert sich die<br />

Eintreffzeit weiter, da i.d.R. die Drehleiter aus Bad Liebenwerda alarmiert werden<br />

muss, die einen wesentlich weiteren Anfahrtsweg hat. Aus diesem Grund ist zu<br />

prüfen, in wieweit eine Alarmierung der in Gröditz (Freistaat Sachsen!) stationierten<br />

Drehleiter möglich ist.<br />

3.4.6.3 Eintreffzeit bei Technischen Hilfeleistungen<br />

Sind Personen in einem Pkw eingeklemmt, so ist i.d.R. davon auszugehen, dass sie<br />

lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben, die ohne notfallmedizinische<br />

Maßnahmen zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand führen (vgl. [10, S. 33]). Auch für<br />

diesen Fall hat die Gesundheitsbehörde Hamburg einen umgekehrt proportionalen<br />

Zusammenhang zwischen der Überlebenswahrscheinlichkeit und der Dauer bis zum<br />

Beginn der Reanimation festgestellt. D.h., je später mit der Wiederbelebung<br />

begonnen wird, umso geringer sind die Überlebenschancen. Deshalb wird für<br />

Technische Hilfeleistungen die gleiche Hilfsfrist wie für den Brandschutz<br />

empfohlen.<br />

Es gelten demnach ebenfalls folgende Eintreffzeiten (sofern die entsprechenden<br />

Einheiten erforderlich sind):<br />

− erste Einheit: 8 Minuten<br />

− zweite Einheit: 12 Minuten<br />

− dritte Einheit: 16 Minuten<br />

− vierte Einheit: 16 Minuten<br />

- 72 -


− fünfte Einheit: 20 Minuten<br />

− sechste Einheit: 20 Minuten<br />

Dabei ist jedoch anzumerken, dass insbesondere die Eintreffzeit der ersten Einheit<br />

bei außerorts gelegenen Einsatzstellen nicht in jedem Fall eingehalten werden kann.<br />

3.4.6.4 Eintreffzeit für sonstige Einheiten<br />

Auf die Führungsstruktur wird im Punkt 3.5.3.1 noch genauer eingegangen.<br />

Allerdings sollen bereits an dieser Stelle die Eintreffzeiten für die übergeordneten<br />

Führungskräfte festgelegt werden. Da bereits bei mehr als einer Löschgruppe an<br />

einer Einsatzstelle ein Zugführer notwendig ist, muss für diesen die gleiche<br />

Eintreffzeit wie für die zweite Einheit – also 12 Minuten – gelten, um durchweg eine<br />

effiziente Führungsstruktur sicherzustellen. Spätestens ab 4 Einheiten sind weitere<br />

Führungskräfte nötig, so dass für diese analog die Eintreffzeit der vierten Einheit –<br />

dies entspricht 16 Minuten – anzustreben ist.<br />

Für die erste Einheit, die einen Schaumangriff mit 400 l/min durchführen kann, wird<br />

eine Eintreffzeit von maximal 12 Minuten festgelegt. Die zweite Einheit für den<br />

Schaumeinsatz muss nach 16 Minuten am Einsatzort sein, um den Nachschub an<br />

Schaummittel sicherzustellen und möglichst frühzeitig ein zweites Schaumrohr zum<br />

Einsatz bringen zu können.<br />

3.4.7 Erreichungsgrad für alle Schutzziele<br />

Für alle Schutzziele wird zunächst ein Erreichungsgrad von 80 % angestrebt. Dies<br />

bedeutet, dass bei 8 von 10 Einsätzen die definierte Mindesteinsatzstärke und die<br />

Hilfsfrist eingehalten werden. Dies ist im Vergleich mit anderen<br />

Brandschutzbedarfsplänen sehr niedrig. Da aber in dieser Brandschutzkonzeption<br />

zum ersten Mal verbindliche Zielvorgaben für die Feuerwehren definiert werden,<br />

wird zunächst dieser niedrige Wert angesetzt. Spätestens drei Jahre nach begonnener<br />

Umsetzung dieser Konzeption ist der Erreichungsgrad auf 90 % zu erhöhen! Fünf<br />

Jahre nach begonnener Umsetzung sollte der Erreichungsgrad zwischen 93 und 95 %<br />

liegen.<br />

- 73 -


3.4.8 nicht abgesicherte Schutzziele<br />

Selbst das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz berücksichtigt,<br />

dass die Ämter und amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n i.d.R. nicht in der Lage sein werden,<br />

sämtliche Risiken des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes absichern zu<br />

können. Die Risiken, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nicht abgesichert werden,<br />

werden hier genannt. Im Allgemeinen sind dies alle Risiken, die oberhalb der<br />

Anforderungen der definierten Schutzziele liegen.<br />

Bereits beim Schutzziel kritischer Wohnungsbrand + Drehleiter muss auf eine<br />

überörtliche Einheit zurückgegriffen werden. Auch bei Verkehrsunfällen mit mehr<br />

als zwei eingeklemmten Personen werden überörtliche Einheiten benötigt, da für jede<br />

eingeklemmte Person mindestens ein Technischer Hilfeleistungssatz am Einsatzort<br />

verfügbar sein muss.<br />

Abhängig von der Anzahl der zu rettenden Personen bei Bränden in<br />

Versammlungsstätten gelangt die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auch hier an<br />

die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.<br />

Anhand der Schutzzieldefinition für ABC-Ersteinsätze wird ebenfalls deutlich, dass<br />

die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die meisten Einsätze mit Beteiligung von<br />

atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen nicht ohne überörtliche Hilfe<br />

abarbeiten kann. Für die Bewältigung eines solchen Einsatzes sind i.d.R.<br />

Gefahrstoffeinheiten notwendig, die sowohl die fehlende Technik als auch<br />

zusätzliches Personal an die Einsatzstelle bringen.<br />

Wald- bzw. Ödlandbrände ab einer Fläche von einem Hektar übersteigen regelmäßig<br />

die Leistungsfähigkeit einer <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr. Dieses Schutzziel ist durch den<br />

Landkreis abzusichern.<br />

Obwohl es bisher noch nicht vorgekommen ist, besteht die Möglichkeit, dass<br />

mehrere zeitkritische Einsätze zeitgleich auftreten. Entspricht mindestens einer dieser<br />

Einsätze dem Niveau eines Schutzziels, oder ereignen sich beide Einsätze im<br />

gleichen oder in benachbarten Ortsteilen, so ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass für<br />

beide Einsätze die definierten Mindestkriterien nicht eingehalten werden können.<br />

- 74 -


3.5 Soll-Struktur<br />

Die Soll-Struktur beschreibt den Bedarf an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät,<br />

sowie die Anzahl und Lage von Gerätehäusern unter Berücksichtigung der<br />

Qualitätskriterien<br />

− Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit<br />

− Funktionsstärke<br />

− Erreichungsgrad<br />

für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand). (vgl. [10,<br />

S. 41])<br />

Bei der Betrachtung und den Festlegungen zur Soll-Struktur ist die gesetzliche<br />

Forderung ausschlaggebend. Der § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG fordert von den<br />

amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen<br />

entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Der Pkt. 3.1 der VV BbgBKG definiert die<br />

Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wie folgt: „Die Leistungsfähigkeit ist gegeben,<br />

wenn die sich aus einer Gefahren- und Risikoanalyse ergebenden Aufgaben mit den<br />

zur Verfügung stehenden Kräften und Mitteln erfüllt werden können“.<br />

Bei der Erstellung der Soll-Struktur muss die bereits vorhandene Struktur<br />

unberücksichtigt bleiben, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten. Bei<br />

der Soll-Struktur bleiben weiterhin politische Ansichten und Forderungen sowie<br />

sonstige Gegebenheiten, die außerhalb der reinen feuerwehrtechnischen Sichtweise<br />

anzusiedeln sind, unberücksichtigt. Das ist insbesondere erforderlich, um eine<br />

Verfälschung des Ergebnisses ausschließen zu können.<br />

3.5.1 Festlegung der Soll-Standorte der Gerätehäuser<br />

3.5.1.1 Verfahren<br />

Das Ziel der Festlegung der Soll-Standorte ist die optimale Absicherung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes hinsichtlich der Hilfsfrist. Da in einigen Ortsteilen die<br />

Gerätehäuser neu gebaut bzw. saniert wurden, wird als Soll-Standort zunächst der<br />

- 75 -


derzeitige Standort angenommen. Dies widerspricht zwar dem Grundsatz, dass bei<br />

der Erstellung der Soll-Struktur die vorhandenen Strukturen nicht berücksichtigt<br />

werden, allerdings ist davon auszugehen, dass die vorhandenen und sanierten<br />

Gerätehäuser in den kommenden 25 Jahren nicht durch neue ersetzt werden.<br />

Zur Vereinfachung des Verfahrens wird berechnet, welcher Radius von einem<br />

Gerätehaus innerhalb der unter Punkt 3.4.7 definierten Eintreffzeiten abgedeckt<br />

werden kann. Dazu werden folgende Randbedingungen angenommen:<br />

1. eine Ausrückezeit von 5 Minuten (vgl. 3.3.2.3)<br />

2. Durchschnittsgeschwindigkeiten von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts<br />

für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t (vgl. [15, S.<br />

23])<br />

3. Durchschnittsgeschwindigkeiten von 40 km/h innerorts und 80 km/h außerorts<br />

für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht < 3,5 t<br />

Für innerörtliche Fahrten kann folgende Gleichung zur Berechnung des<br />

abgesicherten Radius genutzt werden:<br />

rAi = √(0,5 * vF 2 * tF 2 ) (3.2)<br />

(vgl. [18, S. 8]). Dabei ist rAi der innerorts abgesicherte Radius in Metern, vF die<br />

durchschnittliche Geschwindigkeit in m/min und tF die Fahrzeit. Diese Gleichung<br />

wird zur Überprüfung der Hilfsfrist von acht Minuten (entspricht drei Minuten<br />

Fahrzeit) herangezogen.<br />

Außerorts wird von nahezu geradlinigen Straßen ausgegangen, so dass dort die<br />

Fahrstrecke gleich dem abgesicherten Radius ist. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> kann<br />

näherungsweise angenommen werden, dass die Einsatzfahrzeuge bei Fahrten in<br />

andere Ortsteile jeweils die Hälfte der Fahrzeit innerorts und die andere Hälfte<br />

außerhalb geschlossener Ortschaften zurück legen. Demnach ergibt sich für den<br />

Radius rAü für überörtliche Einsatzfahrten folgende Gleichung:<br />

rAü = vF * 0,5 * tF + √(0,5 * vF 2 * (0,5*tF) 2 ) (3.3)<br />

- 76 -


Fahrzeit (tF) Abgesicherter Radius<br />

3 min 1400 m<br />

innerorts bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h nach Gl. (3.2)<br />

7 min 4500 m<br />

11 min 7000 m<br />

15 min 9600 m<br />

Überörtlich bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 45 km/h 2 nach Gl. (3.3)<br />

Tab. 3.10: abgesicherte Radien entsprechend der Fahrzeiten und in Abhängigkeit von der<br />

Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

Diese Radien können in einer Karte eingetragen werden. Ergibt sich daraus in<br />

einigen Bereichen eine zu hohe bzw. eine fehlende Absicherung, so werden<br />

alternative Gerätehausstandorte vorgeschlagen.<br />

3.5.1.2 Soll-Standorte für eine Eintreffzeit von 8 Minuten<br />

Zunächst ist festzustellen, dass nahezu alle bebauten Bereiche innerhalb einer<br />

Fahrzeit von 3 Minuten erreicht werden können. Die Ausnahme bildet Prösen West.<br />

Für dort gelegene Einsatzorte ist mit einer Überschreitung der Eintreffzeit für die<br />

erste Einheit zu rechnen. Im Bereich der Stolzenhainer Straße und des Eichbusches<br />

ist bei gleichem Alarmierungszeitpunkt und gleicher Ausrückezeit die Ortsfeuerwehr<br />

Stolzenhain die ersteintreffende Einheit. In der Wainsdorfer Straße werden die<br />

Ortsfeuerwehren Stolzenhain, Prösen und Wainsdorf etwa zeitgleich eintreffen. Das<br />

Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Prösen wäre also im Falle eines Neubaus so zu<br />

verlagern, dass alle Objekte innerhalb von 3 Minuten erreicht werden können.<br />

Es ergibt sich ebenfalls, dass durch die jetzigen Gerätehausstandorte in Haida und<br />

Reichenhain auch der Ortsteil Würdenhain innerhalb von 3 Minuten Einsatzfahrzeit<br />

komplett abgedeckt wird. Demnach ist ein Gerätehaus in Würdenhain unter dem<br />

Gesichtspunkt der ersten Eintreffzeit nicht notwendig.<br />

Des Weiteren bleiben einige Straßenabschnitte außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

(B 101 / B 169 kurz vor Elsterwerda sowie Ortsverbindung Wainsdorf – Gröditz<br />

kurz vor Gröditz) innerhalb der Eintreffzeit von 8 Minuten nicht abgesichert.<br />

2 Dies ist der Mittelwert aus der Geschwindigkeit von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts.<br />

- 77 -


Eine Verlängerung der ersten Eintreffzeit auf 9 Minuten hat keine weiteren<br />

Auswirkungen auf die Anzahl der Ortsfeuerwehren bzw. Gerätehausstandorte zur<br />

Folge.<br />

3.5.1.3 Sicherstellung der übrigen Eintreffzeiten<br />

Mit den derzeitigen Gerätehausstandorten können innerhalb der jeweiligen<br />

Eintreffzeiten zusätzlich zu den bereits innerhalb von 8 Minuten abgesicherten<br />

Bereichen folgende Ortsteile komplett abgesichert werden:<br />

Gerätehaus Eintreffzeit Abgesicherte Ortsteile<br />

Stolzenhain a.<br />

d. Röder<br />

7 min Prösen, Wainsdorf, Saathain, Reichenhain,<br />

Würdenhain<br />

11 min Haida<br />

15 min B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />

Prösen 7 min Wainsdorf, Stolzenhain a. d. Röder<br />

11 min Reichenhain, Saathain, Würdenhain, Haida<br />

15 min B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />

Wainsdorf 7 min Prösen<br />

11 min Stolzenhain a. d. Röder, Saathain<br />

15 min Reichenhain, Würdenhain, Haida<br />

Saathain 7 min Stolzenhain a. d. Röder, Reichenhain, Würdenhain,<br />

Haida<br />

11 min Prösen, Wainsdorf, B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />

15 min<br />

Reichenhain 7 min Stolzenhain a. d. Röder, Saathain, Würdenhain, Haida<br />

11 min Prösen, B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />

15 min Wainsdorf<br />

Haida 7 min Saathain, Reichenhain, B 101 zwischen L 593 und K<br />

6209<br />

11 min Stolzenhain a. d. Röder, Prösen<br />

15 min Wainsdorf<br />

Würdenhain 7 min Haida, Saathain, Reichenhain, Stolzenhain a. d. Röder,<br />

B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />

11 min Prösen<br />

15 min Wainsdorf<br />

Tab. 3.11: abgesicherte Ortsteile für jede Fahrzeit bei den jetzigen Gerätehausstandorten<br />

Auffällig dabei ist, dass vom Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder<br />

innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit sechs von sieben Ortsteilen erreicht werden<br />

können. Die Ortsfeuerwehren Prösen, Stolzenhain a. d. Röder und Saathain sichern<br />

- 78 -


innerhalb von 11 Minuten nahezu das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet ab. Lediglich einige<br />

außerorts gelegene Straßen werden von diesen Ortsfeuerwehren nicht innerhalb<br />

dieser Frist erreicht.<br />

Demzufolge ist auch unter der Betrachtung der weiteren Eintreffzeiten das<br />

Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Würdenhain nicht zwingend notwendig.<br />

3.5.2 Festlegung der benötigten Fahrzeugtechnik<br />

3.5.2.1 benötigte Fahrzeuge<br />

Um die Frage zu beantworten, welche Feuerwehrfahrzeuge in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> benötigt werden, wird zunächst mit den Minimalanforderungen begonnen,<br />

die Schritt für Schritt um die zusätzlich benötigte Technik erweitert werden, welche<br />

in den Schutzzieldefinitionen aufgeführt wurde.<br />

Erstangriffsfahrzeug<br />

Da es bisher noch nicht vorgekommen ist, dass in einem Ortsteil zwei zeitkritische<br />

Einsätze zur selben Zeit zu bewältigen waren, wird auch zunächst für jede<br />

Ortsfeuerwehr maximal ein Erstangriffsfahrzeug vorgesehen.<br />

Um einen qualifizierten Erstangriff durchführen zu können, ist ein Fahrzeug mit<br />

Löschwassertank, mit einer Beladung für die Brandbekämpfung (inklusive 4<br />

Pressluftatmer und 4-teiliger Steckleiter) und für Technische Hilfeleistungen kleinen<br />

Umfangs notwendig. Das kleinste Fahrzeug, das diese Anforderungen erfüllt, ist ein<br />

TSF-W. Demnach ist die Mindestausstattung für eine Ortsfeuerwehr ein TSF-W (vgl.<br />

[18, S. 6])<br />

Für die Bewältigung der unter den Punkten 3.3.3 und 3.4 genannten Einsatzszenarien<br />

werden folgende Ausrüstungen benötigt, die über die Beladung von genormten TSF-<br />

W hinausgehen:<br />

− 1 Sprungretter<br />

− 2 Belüftungsgeräte<br />

− 2 komplette Rettungssätze für Technische Hilfeleistungen<br />

- 79 -


− 1 Satz Hochdruckhebekissen<br />

− 1 Niederdruckhebekissen (LH 30 S)<br />

− Verkehrssicherungsgerät, Absperrband, Ständer für Absperrband<br />

− 2 Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgeräte<br />

Vergleicht man diese benötigten Ausrüstungen mit den Beladungslisten der<br />

genormten Feuerwehrfahrzeuge, so wird ersichtlich, dass mindestens ein HLF 20/16<br />

benötigt wird 3 . Außerdem ist ein weiteres Fahrzeug mit komplettem Rettungssatz für<br />

Technische Hilfeleistungen notwendig. Dafür kommt einerseits das HLF 10/6 in<br />

Frage, andererseits ein Vorausrüstwagen Typ Brandenburg. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass ein HLF 10/6 ein Erstangriffsfahrzeug darstellt, das sowohl bei Bränden als<br />

auch bei Technischen Hilfeleistungen eingesetzt werden kann. Demgegenüber dient<br />

der VRW ausschließlich der Unterstützung von Technischen Hilfeleistungen, so dass<br />

für die betreffende Ortsfeuerwehr zusätzlich ein Löschfahrzeug für die Bewältigung<br />

von Brandeinsätzen vorgehalten werden muss (mindestens ein TSF-W; vgl. oben).<br />

TLF<br />

Die Gefahr der Ödland- und Waldbrände erfordert mindestens ein<br />

Tanklöschfahrzeug, da der Löschwassertank der meisten Löschfahrzeuge weniger als<br />

1000 Liter fasst, was selbst bei kleinen Ödlandbränden im Erstangriff zu wenig ist.<br />

Mittlerweile ist nur noch das TLF 20/40 genormt, welches Ähnlichkeiten mit dem<br />

TLF-Wald Typ Brandenburg aufweist. Alternativ zum TLF 20/40 könnte z.B. ein<br />

Löschgruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank ≥ 2000 Liter ausgestattet werden.<br />

Führungsfahrzeug<br />

Die Führungskräfte benötigen für eine ordnungsgemäße und effiziente Führung<br />

Führungs- und Führungsunterstützungsmittel wie z.B. Funkgeräte im 2m- und 4m-<br />

Band, Funktionswesten, Kartenmaterial, Schreibmöglichkeiten, Mobiltelefone, ein<br />

Faxgerät, Einsatzpläne, einsatzspezifische Nachschlagewerke usw. Außerdem<br />

benötigen sie einen Ort, von dem aus sie den Einsatz führen können. Das kleinste<br />

Einsatzfahrzeug, das diese Merkmale in ausreichender Größe in sich vereint, ist das<br />

3 Das „H“ vor dem „LF“ bedeutet lediglich, dass dieses Fahrzeug einen Hilfeleistungssatz mitführt. Sonst<br />

unterscheidet sich ein HLF 20/16 nicht von einem LF 20/16.<br />

- 80 -


Einsatzleitfahrzeug ELF 1 (i.d.R. ein Pkw auf Kleinbusbasis mit spezieller<br />

Ausrüstung).<br />

weitere Einsatzaufgaben<br />

Bis zum Vorhandensein einer angemessenen Löschwasserversorgung müssen in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die Voraussetzungen für den schnellen Aufbau größerer<br />

Schlauchstrecken vorhanden sein. Dies kann vorerst durch<br />

Schlauch(transport)anhänger (STA) oder durch die Anschaffung eines<br />

entsprechenden Fahrzeugs, z.B. eines Mehrzweckfahrzeuges mit<br />

Schlauchkomponente, geschehen. Nach Herstellung einer ausreichenden<br />

Löschwasserversorgung entfällt innerorts diese Notwendigkeit.<br />

Allerdings kann auch nach Herstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung<br />

ein Mehrzweckfahrzeug mit Schlauchkomponente notwendig sein, wenn die<br />

tatsächlichen Löschwassermengen die theoretisch angesetzten Werte übersteigen<br />

oder die Einsätze außerorts stattfinden. Beispielhaft seien die Gebäude rund um den<br />

Schafstall in Stolzenhain a. d. Röder und die Firma Lausitz-Propan GmbH in Prösen<br />

als mögliche Einsatzobjekte genannt. Auch bei außerörtlichen Lkw-Bränden und<br />

GSG-Ersteinsätzen sowie bei allen Wald- und Ödlandbränden, die nicht mit dem<br />

Wassertankinhalt der ersteintreffenden Löschfahrzeuge gelöscht werden können,<br />

besteht diese Notwendigkeit.<br />

Ein solches Mehrzweckfahrzeug kann jedoch seiner Bezeichnung entsprechend auch<br />

weitere Einsatzaufgaben erfüllen. Hier sei beispielhaft der Transport von<br />

Einsatzkräften, Technik und Geräten sowie die Versorgung von Einsatzstellen mit<br />

Verpflegung erwähnt. Deshalb ist die Notwendigkeit eines entsprechenden<br />

Mehrzweckfahrzeuges zum gegebenen Zeitpunkt erneut zu prüfen.<br />

Einsatz mit brennbaren Flüssigkeiten<br />

Das einzige Löschmittel, das bei Flüssigkeitsbränden (Brandklassen B und F) eine<br />

Rückzündung verhindert, ist der Luftschaum. Aufgrund der Nachteile des zweiten<br />

geeigneten Löschmittels – Löschpulver – ist Luftschaum für diese Brandklassen zu<br />

bevorzugen. Damit kommt Schaum bei folgenden Einsatzbeispielen zum Einsatz:<br />

− Brand einer Ölheizung in Gebäuden,<br />

− Brand eines Tankwagens bzw. –waggons, der mit brennbaren Flüssigkeiten<br />

beladen ist,<br />

- 81 -


− Tank- oder Tankstellenbrände,<br />

− Unfälle mit auslaufenden brennbaren Flüssigkeiten zur Verhinderung einer<br />

Zündung,<br />

− bei ABC-Einsätzen zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr (vgl.<br />

3.4.5).<br />

Damit offenbart sich bereits ein sehr breites Einsatzspektrum für dieses Löschmittel.<br />

Zusätzlich sind die meisten Schaummittel für die Brandklasse A (feste brennbare<br />

Stoffe) geeignet und führen insbesondere bei Kunststoffbränden zu einem schnellen<br />

Löscherfolg.<br />

Da zu den definierten Schutzzielen auch der ABC-Ersteinsatz und damit ebenfalls<br />

die Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr gehört und da alle oben genannten<br />

Einsatzbeispiele auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auftreten können, müssen in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auch Einsatzmittel für den Schaumeinsatz vorgehalten werden.<br />

Das Ziel für die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> muss deshalb sein, mindestens<br />

30 min bzw. bis zum Eintreffen überörtlicher Wehren mit ausreichend Schaummittel<br />

einen Schaumangriff mit zwei Schwerschaumrohren S 4 bzw. mit zwei<br />

Mittelschaumrohren M 4 durchführen zu können. Dazu wären bei einem<br />

Schaummittel mit 3%-iger Zumischung mindestens 720 Liter Schaummittel<br />

notwendig. Da dies mit regulären Schaummittelkanistern nicht mehr sinnvoll zu<br />

handhaben ist, sollte Schaummittel mit 1%-iger Zumischung gewählt werden,<br />

wodurch sich der Schaummittelbedarf auf ein Drittel reduziert. Hierfür sind<br />

zusätzlich geeignete Zumischer und Schaumrohre notwendig.<br />

Je eine Schaumausrüstung ist in Prösen, Stolzenhain a. d. Röder und Haida<br />

vorzuhalten, da in diesen Ortsteilen größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten<br />

gelagert werden und diese Ortsfeuerwehren somit in die Lage versetzt werden<br />

müssen einen Erstangriff mit Schaum durchzuführen.<br />

Die beste Löschwirkung bei Flüssigkeitsbränden (dem Haupteinsatzspektrum des<br />

Löschmittels Schaum) haben filmbildende Schaummittel, die auf der<br />

Flüssigkeitsoberfläche einen Film bilden, so dass das Ausgasen der Flüssigkeit<br />

unterbunden wird, was die Rückzündungsgefahr drastisch reduziert. Diese<br />

Schaummittel sind ebenfalls für die Brandklasse A geeignet. Heutige Kraftstoffe<br />

enthalten neben Mineralölbestandteilen auch Alkoholzusätze. Diese wirken jedoch<br />

- 82 -


zerstörend auf herkömmlichen Löschschaum. Aus diesem Grund sind<br />

alkoholbeständige Schaummittel zu verwenden.<br />

Demnach sind folgende Einsatzmittel notwendig<br />

− mind. 240 Liter AFFF-AR (filmbildendes und alkoholbeständiges Schaummittel)<br />

für 1%ige Zumischung<br />

− mind. 3 Zumischer für Zumischraten von 0 bis 3 % (Einstellmöglichkeit vor<br />

allem im Bereich bis 1 %) mit einem Durchfluss von 400 l/min<br />

− mind. 3 Schwerschaum- und zwei Mittelschaumrohre mit einem Durchfluss von<br />

400 l/min<br />

zusätzliche Ausrüstung<br />

Als weitere technische Ausstattung sind für jede Ortsfeuerwehr eine Motorkettensäge<br />

und die dafür benötigte Schutzausrüstung vorgesehen. Weiterhin werden in den<br />

Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> drei Pumpen für den Lenzbetrieb<br />

(Tauchpumpen), drei Notstromaggregate und drei Beleuchtungssätze vorgehalten.<br />

Zur Überwachung des Atemschutzeinsatzes sind in allen Ortsfeuerwehren mit<br />

Atemschutzkräften möglichst einheitliche Atemschutzüberwachungstafeln und<br />

Notsignalgeber vorzuhalten (vgl. FwDV 7).<br />

Summe<br />

Somit sind in der Grundvariante folgende Fahrzeuge und folgende technische<br />

Ausstattung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> notwendig:<br />

− 1 HLF 20/16 mit Sprungretter, Belüftungsgerät, Rettungssatz TH, einem Satz<br />

Hochdruck-Hebekissen, Niederdruck-Hebekissen, Verkehrssicherungsgerät,<br />

Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgerät und Schaumausrüstung S 4 und 120 Liter<br />

1%iges AFFF-AR<br />

− 1 HLF 10/6 mit Rettungssatz TH und Schaumausrüstung S 4 und 60 Liter 1%iges<br />

AFFF-AR, alternativ ein TSF-W mit Schaumausrüstung S 4 und ein VRW<br />

− 1 TSF-W mit Schaumausrüstung S 4 und 60 Liter 1%iges AFFF-AR, Mehrgas-<br />

Explosionsgrenzen-Messgerät, alternativ ein LF 10/6 mit der genannten<br />

Ausrüstung<br />

− 3 TSF-W<br />

- 83 -


− 1 TLF 20/40 oder 1 TLF Typ Brandenburg, alternativ könnte eines der<br />

Löschgruppenfahrzeuge mit einem Löschwassertank > 2000 Liter ausgestattet<br />

werden<br />

− 1 ELF 1<br />

− 1 MZF mit Schlauchkomponente bei Bedarf<br />

− 6 Motorkettensägen inkl. Schutzausrüstung<br />

− 3 Pumpen für Lenzbetrieb<br />

− 3 Notstromaggregate und 3 Beleuchtungssätze<br />

3.5.2.2 Verteilung auf die Ortsfeuerwehren<br />

Aus der Einsatzstatistik ergibt sich für keinen Ortsteil eine signifikante Häufung der<br />

Verkehrsunfälle, welche technische Hilfeleistungen erforderten. Allerdings sollte<br />

aufgrund des Gefährdungspotentials durch die Bundesstraßen B 101 und B 169<br />

sowie durch die Bahnstrecken Elsterwerda – Riesa sowie Elsterwerda - Dresden ein<br />

Hilfeleistungssatz in Prösen stationiert werden.<br />

Da in diesem Ortsteil auch die meisten Gefährdungspotentiale vorherrschen, wird das<br />

HLF 20/16 in Prösen stationiert. Das vorhandene Mannschaftstransportfahrzeug<br />

(MTF) bleibt ebenfalls in Prösen, um bei Bedarf und Verfügbarkeit weitere<br />

Einsatzkräfte zur Einsatzstelle bringen zu können.<br />

Aus der Einsatzstatistik des Polizeischutzbereiches Elbe-Elster ergibt sich, dass sich<br />

auf der B 101 zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> im Durchschnitt drei Verkehrsunfälle mit Personenschäden pro Jahr<br />

ereignen. Sofern technische Rettungsmaßnahmen erforderlich waren, wurde dazu<br />

bisher die Feuerwehr Elsterwerda oder die Feuerwehr der Stadt Bad Liebenwerda in<br />

das Hoheitsgebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> alarmiert. Außerdem führt durch Haida<br />

die Bahnstrecke Elsterwerda – Falkenberg, durch die es ebenfalls zu Technischen<br />

Rettungsmaßnahmen kommen kann. Damit hier zukünftig auf die kostenintensive<br />

überörtliche Hilfeleistung verzichtet werden kann, ist ein zweiter Hilfeleistungssatz<br />

in Haida zu stationieren. Hierfür kommt wie bereits erwähnt ein HLF 10/6 oder ein<br />

VRW in Verbindung mit einem Erstangriffsfahrzeug in Frage.<br />

In Haida sollte aufgrund des dort vorhandenen Waldes ebenso das TLF stationiert<br />

werden. Alternativ kann statt dieser zwei (bei der Kombination HLF + TLF) bzw.<br />

- 84 -


drei (bei TSF-W + VRW + TLF) Fahrzeuge ein HLF mit größerem Löschwassertank<br />

beschafft werden. Allerdings wird dieses Fahrzeug nicht die Geländeeigenschaften<br />

und den Wassertankinhalt eines TLF erreichen!<br />

Das Einsatzleitfahrzeug dient in erster Linie der Unterstützung der Einsatz- und<br />

Abschnittsleitung, so dass es zu allen Einsätzen ausrücken muss, bei denen ein<br />

Zugführer an der Einsatzstelle benötigt wird.<br />

Es wird jedoch als unzweckmäßig angesehen, dieses Fahrzeug beim<br />

<strong>Gemeinde</strong>brandmeister zu stationieren, da dieser nicht zwingend zu allen Einsätzen<br />

ausrücken muss und nicht immer verfügbar ist. Das ELF 1 sollte eher in einer zentral<br />

gelegenen Ortsfeuerwehr stationiert werden, damit es so schnell wie möglich jeden<br />

Einsatzort in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erreichen kann.<br />

Die Gefahr der Flüssigkeitsbrände besteht vorwiegend in den Ortsteilen Haida,<br />

Prösen und Stolzenhain a. d. Röder (vgl. 3.3.3). Deshalb wird in jedem dieser<br />

Ortsteile eine Schaumausrüstung vorgehalten. Damit sind drei Schaumausrüstungen<br />

statt zwei laut der Schutzzieldefinition notwendig. Die Mehrkosten hierfür (< 1000<br />

Euro) können jedoch aufgrund der einsatztaktischen Vorteile vernachlässigt werden.<br />

Zusammengefasst ergeben sich folgende Varianten für die Fahrzeugstationierung:<br />

Variante 1<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 20/16<br />

250.000,- €<br />

MTF<br />

28.000,- €<br />

Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />

120.000,- €<br />

ELW 1<br />

bei Bedarf MZF<br />

70.000,- €<br />

Saathain TSF-W 93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida HLF 10/6<br />

180.000,- €<br />

TLF 20/40<br />

215.000,- €<br />

Summe: 1.142.000,- €<br />

Tab. 3.10<br />

- 85 -


Variante 2<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 20/16<br />

250.000,- €<br />

MTF<br />

28.000,- €<br />

Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />

120.000,- €<br />

ELW 1<br />

bei Bedarf MZF<br />

70.000,- €<br />

Saathain TSF-W 93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />

Summe: 967.000,- €<br />

Tab. 3.11<br />

Variante 3<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 20/16<br />

250.000,- €<br />

MTF<br />

28.000,- €<br />

Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />

120.000,- €<br />

ELW 1<br />

bei Bedarf MZF<br />

70.000,- €<br />

Saathain TSF-W 93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida TSF-W<br />

93.000,- €<br />

VRW<br />

93.000,- €<br />

TLF 20/40<br />

215.000,- €<br />

Summe: 1.148.000,- €<br />

Tab. 3.12<br />

Diese drei Varianten unterscheiden sich lediglich in den Fahrzeugen der<br />

Ortsfeuerwehr Haida.<br />

Aufgrund des einsatztaktischen Mehrwertes und des hohen Gefahrenpotenzials im<br />

Ortsteil Stolzenhain a. d. Röder ist auch die Anschaffung eines LF 10/6 statt des<br />

TSF-W mit Zusatzausrüstung zu betrachten. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die<br />

- 86 -


Schaumausrüstung bereits zur Norm-Beladung des LF 10/6 gehört. Dabei ergeben<br />

sich unter Berücksichtigung der günstigsten Fahrzeugvariante für Haida folgende<br />

Möglichkeiten der Fahrzeugstationierung:<br />

Variante 4<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 10/6<br />

180.000,- €<br />

MTF<br />

28.000,- €<br />

Stolzenhain LF 10/6<br />

170.000,- €<br />

ELW 1<br />

70.000,- €<br />

Saathain TSF-W<br />

bei Bedarf MZF<br />

93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />

Summe: 947.000,- €<br />

Tab. 3.13<br />

Variante 5<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 20/16<br />

250.000,- €<br />

MTF<br />

32.000,- €<br />

Stolzenhain LF 10/6<br />

170.000,- €<br />

ELW 1<br />

70.000,- €<br />

Saathain TSF-W<br />

bei Bedarf MZF<br />

93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />

Summe: 1.021.000,- €<br />

Tab. 3.14<br />

Variante 4 erfordert hierbei zwar die geringsten Finanzmittel, wird aber dennoch von<br />

den Verfassern nicht empfohlen, da hierbei die erforderliche Ausrüstung, die zur<br />

Normbeladung eines HLF 20/16 gehört, zusätzlich auf dem HLF 10/6 mitgeführt<br />

- 87 -


werden muss. Die lediglich geringe Kostenersparnis kann den geringeren<br />

einsatztaktischen Wert des HLF 10/6 nicht aufwiegen!<br />

Die Fahrzeugvariante 5 ist diejenige mit dem größten einsatztaktischen Wert aller<br />

fünf Varianten. Ihre Kosten liegen im Mittelfeld der fünf betrachteten Varianten. Ein<br />

weiterer Vorteil ist, dass diese Variante zu denen gehört, bei denen lediglich 8<br />

Einsatzfahrzeug (evtl. zzgl. MTF) zu unterhalten sind, wodurch weitere Folgekosten<br />

minimiert werden können. Deshalb wird Variante 5 von den Verfassern als Soll-<br />

Fahrzeugvariante vorgeschlagen.<br />

3.5.3 Führungsstruktur<br />

3.5.3.1 Führungsstruktur im Einsatz<br />

Wie aus den Feuerwehr-Dienstvorschriften 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ und 100<br />

„Führungssysteme“ hervorgeht, sind bei allen Einsätzen mit mehr als einer<br />

Löschgruppe weitere Führungskräfte notwendig, welche die Abschnitts- bzw.<br />

Einsatzleitung übernehmen, Einsatzmaßnahmen koordinieren und Kontakt mit der<br />

Leitstelle halten.<br />

Dies ist auch aus praktischen Überlegungen abzuleiten. Denn nimmt eine<br />

Führungskraft mehr als eine Führungsaufgabe wahr, z.B. die gleichzeitige Funktion<br />

als Einsatzleiter und als Gruppenführer einer der eingesetzten Einheiten, so wird<br />

mindestens eine dieser Aufgaben vernachlässigt. Dies gefährdet den Einsatzerfolg<br />

und die Sicherheit von Einsatzkräften. Weiterhin gilt: "sobald zwei Führungskräfte<br />

gleicher Ebene an einer Einsatzstelle tätig sind, ist eine übergeordnete<br />

Führungskraft einzusetzen. Erfahrungsgemäß können je Führungsebene maximal<br />

fünf Einheiten sinnvoll geführt werden." [26, S. 157] Daraus ergeben sich folgende<br />

drei Führungsebenen im Feuerwehreinsatz, die bei Bedarf alarmiert werden<br />

können/müssen:<br />

Führungsebene<br />

Funktion(en) Beschreibung<br />

1 Gruppenführer rückt auf jedem Einsatzfahrzeug mit aus und leitet<br />

Kleineinsätze<br />

2 Zugführer leitet Einsätze mit bis zu drei Löschgruppen oder<br />

kann als Abschnittsleiter bei größeren Einsätzen<br />

eingesetzt werden<br />

- 88 -


3 Verbandsführer übernimmt die Einsatzleitung bei größeren<br />

Einsätzen (mehr als drei Löschgruppen)<br />

Tab. 3.15: Führungsebenen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (vgl. FwDV 100)<br />

Dabei sind in den Führungsebenen ausschließlich dafür ausgebildete Einsatzkräfte<br />

einzusetzen. Ein Einsatz in niedrigeren Führungsebenen ist jedoch möglich.<br />

Somit kann ein Gruppenführer Einsatzleiter sein, sofern nicht mehr als eine<br />

Löschgruppe eingesetzt wird. Bei einem Einsatz mit mehr als einer Löschgruppe ist<br />

bis zum Eintreffen einer höheren Führungsebene der Gruppenführer der zuerst<br />

eintreffenden Einheit der Einsatzleiter. Er hat die Einsatzleitung jedoch<br />

baldmöglichst nach Eintreffen der höheren Führungsebene an diese zu übergeben.<br />

Dies gilt ebenso für Zugführer bei Einsätzen mit mehr als drei Ortsfeuerwehren.<br />

Die Übergabe von Führungsaufgaben, wie z.B. der Einsatz- oder Abschnittsleitung,<br />

ist unabhängig von der Führungsebene nach einem festgelegten Schema<br />

durchzuführen, das dem Punkt 7.3 entnommen werden kann.<br />

Die Führungskräfte der drei Führungsebenen werden im Einsatz in ebenfalls drei<br />

Stufen tätig, die der FwDV 100 entnommen werden können und wie folgt in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> angewandt werden:<br />

Führungsstufe<br />

Einsatzstärke Beschreibung<br />

A eine Löschgruppe Diese Einsätze werden vom Gruppenführer des<br />

zuerst eintreffenden Fahrzeugs geleitet.<br />

B mehr als 1 Gruppe Werden von einem Zugführer geleitet, dem<br />

bis zum erweiterten mehrere Gruppenführer unterstellt sind. Dem<br />

Zug<br />

Zugführer sollte mindestens ein Führungsassistent<br />

zur Seite stehen.<br />

C ab Verbandsstärke Die Einsatzleitung übernimmt ein Verbands-<br />

(i.d.R. ab 3 führer, dem mehrere Zug- bzw. Gruppenführer<br />

Ortsfeuerwehren) untergeordnet sind. Dem Einsatzleiter sollten<br />

mehrere Führungsassistenten zur Seite stehen<br />

D Mehrere Verbände Überschreitet i.d.R. die Leistungsfähigkeit einer<br />

<strong>Gemeinde</strong>; Unterstützung durch Führungsstab des<br />

Landkreises<br />

Tab. 3.16: Führungsstufen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (vgl. FwDV 100)<br />

- 89 -


Das Einsatzleitfahrzeug wird demnach zu allen Einsätzen ab Führungsstufe B<br />

mitalarmiert. Es soll mindestens mit einer Führungskraft besetzt sein, die als<br />

Führungsassistent fungieren kann. Ab Führungsstufe C werden zusätzlich sämtliche<br />

Zugführer der <strong>Gemeinde</strong> alarmiert, um genügend Führungskräfte für eine effiziente<br />

Führungsstruktur und als Führungsgehilfen zu haben.<br />

Es kann jedoch auch bei bestimmten Alarmstichworten von Beginn an notwendig<br />

sein, mehrere übergeordnete Führungskräfte zu alarmieren. „Kriterien hierfür<br />

können z.B. sein:<br />

− Schadenmeldungen mit ‚Menschenleben in Gefahr’ ...<br />

− Einsätze von großem öffentlichen oder politischen Interesse<br />

− Einsätze, die Entscheidungen besonderer Tragweite erfordern<br />

− Anforderung oder Leistung von überörtlicher Hilfe<br />

[...] Lieber einmal zu oft informieren bzw. alarmieren als einmal zu wenig“ [26, S.<br />

160].<br />

Somit müssen Möglichkeiten zur separaten Alarmierung bzw. Information der<br />

Führungsebenen geschaffen werden. Dies geschieht effizienter weise mittels<br />

Funkmeldeempfängern für die Führungskräfte. Des weiteren sind Planungen und<br />

Übungen zum optimalen Aufbau einer geeigneten Führungsstruktur an Einsatzstellen<br />

durchzuführen.<br />

3.5.3.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />

Führungsstruktur in den Ortsfeuerwehren<br />

Entsprechend § 28 Abs. 2 BbgBKG wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit<br />

von der Ortswehrführung wahrgenommen. Die Ortswehrführung besteht aus dem<br />

Ortswehrführer und seinem Stellvertreter. Die Aufgaben des Ortswehrführers sind in<br />

einer Dienstanweisung festgelegt und gelten sinngemäß für die Stellvertretung.<br />

Der Ortswehrführung sind alle Angehörigen der Ortsfeuerwehr unterstellt. Der<br />

Ortswehrführer und seine Stellvertretung sind gegenüber den übrigen Angehörigen<br />

der Ortswehr weisungsberechtigt. Die Weisungsbefugnis, die sich aufgrund der<br />

verwaltungsmäßigen Führungsstruktur ergibt, erstreckt sich nicht auf den Einsatz der<br />

- 90 -


Ortsfeuerwehr, da hier andere Funktionen (Führungsebenen 1 bis 3) die<br />

Einsatzführung bzw. –leitung übernehmen und von der Ortswehrführung strikt zu<br />

trennen sind.<br />

Bei den Ortsfeuerwehren sind Jugendfeuerwehren einzurichten (vgl. § 25 Abs. 1<br />

BbgBKG). Die Jugendfeuerwehr wird vom Jugendwart und (wenn vorhanden) von<br />

seiner Stellvertretung geführt. Der Jugendwart und seine Stellvertretung sind der<br />

Ortswehrführung unterstellt.<br />

ortswehr-übergreifende Führungsstruktur<br />

Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> wird von der Wehrführung<br />

wahrgenommen (vgl. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG). Die Wehrführung besteht aus<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>wehrführer und seinen zwei Stellvertretern. Die Aufgaben des<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrführers sind in einer Dienstanweisung festgelegt und gelten<br />

sinngemäß für die Stellvertretung.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>wehrführer sind die Ortswehrführer unterstellt; er ist ihnen gegenüber<br />

im Rahmen seiner Zuständigkeiten (siehe Dienstanweisung) weisungsberechtigt. Die<br />

Weisungsbefugnis erstreckt sich auch hier, analog der Richtlinien für die<br />

Ortswehrführung, nicht auf den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr.<br />

Der Wehrführung zugeordnet und dieser unterstellt ist die Funktion des<br />

<strong>Gemeinde</strong>jugendwartes und seiner bis zu zwei Stellvertreter. Sie arbeiten<br />

eigenverantwortlich oder auf Weisung der Wehrführung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>jugendwart und seine Stellvertretung können direkten und<br />

unmittelbaren Kontakt mit den Jugendwarten der Ortswehren halten. Die rechtzeitige<br />

und umfassende Information der Ortswehrführung ist Sache der Jugendwarte der<br />

Ortsfeuerwehren.<br />

3.5.4 Schlauchlager und Schlauchbestand<br />

Für die Zwischenlagerung von zu reinigenden und zu prüfenden Schläuchen sowie<br />

für die Lagerung von Reserveschläuchen ist in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ein<br />

Schlauchlager notwendig.<br />

Jede Ortsfeuerwehr führt auf ihren Einsatzfahrzeugen eine bestimmte Anzahl an<br />

Schläuchen mit, die nach jedem Einsatz gereinigt und geprüft werden müssen (vgl.<br />

- 91 -


[23]). Das Feuerwehrtechnische Zentrum des Landkreises Elbe-Elster führt den<br />

Schlauchtausch erst ab 40 Druckschläuchen am Einsatzort durch. Da die<br />

Ortsfeuerwehren auch bei einer kleineren Anzahl genutzter Schläuche die Fahrzeuge<br />

wieder einsatzbereit machen müssen, eine zweite Fahrzeugbestückung an Schläuchen<br />

als Reserve in den Ortsfeuerwehren jedoch nicht erwünscht ist, muss ein<br />

Schlauchtausch im Schlauchlager der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> praktisch rund um die<br />

Uhr möglich sein. Dazu sind die Schlauchwarte mit Funkmeldeempfängern<br />

auszustatten bzw. die bereits vorhandenen Funkmeldeempfänger mit einer<br />

zusätzlichen FME-Adresse zu programmieren.<br />

Über die Fahrzeugbeladung hinaus erhält jede Ortsfeuerwehr künftig maximal 6 B-<br />

und 8 C-Schläuche (entspricht 2 Wettkampfsätzen), die als Übungs- und<br />

Wettkampfschläuche genutzt werden.<br />

Alle überzähligen Schläuche – jedoch mindestens 8 A-, 40 B- und 40 C-Schläuche –<br />

werden im Schlauchlager eingelagert. Weiterhin werden alle zu prüfenden und zu<br />

reinigenden Schläuche im Schlauchlager zwischengelagert.<br />

3.5.5 Mindestanzahl an Einsatzkräften inklusive Ausbildung und persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

3.5.5.1 Mindestanzahl an Einsatzkräften<br />

Die Mindestanzahl an Einsatzkräften bestimmt sich anhand der notwendigen<br />

Besatzung der vorhandenen Fahrzeuge. Da im Einsatzfall nur sehr selten alle<br />

Einsatzkräfte verfügbar sind, wird ein Sicherheitsfaktor eingerechnet. Es ergibt sich<br />

somit folgende Mindestanzahl:<br />

Mindestanzahl = Fahrzeugbesatzung * Sicherheitsfaktor (3.2)<br />

Die Wahl des Sicherheitsfaktors unterliegt dabei den Gegebenheiten in den<br />

Ortsteilen bzw. in ihren Ortsfeuerwehren und berechnet sich aus folgenden<br />

Durchschnittswerten:<br />

- 92 -


Sicherheitsfaktor = Personal in der Feuerwehr / tatsächlich verfügbares<br />

Personal bei Einsätzen (3.3)<br />

Von den Ortsfeuerwehren wurden bisher nur sehr selten Daten zum verfügbaren<br />

Personal bei Einsätzen oder Übungen dokumentiert, so dass daraus keine<br />

Rückschlüsse auf den zu wählenden Sicherheitsfaktor gezogen werden können.<br />

Deshalb werden bundesweite Erfahrungswerte angenommen. Da die größten<br />

Personalprobleme i.d.R. tagsüber in der Zeit von 5:00 Uhr bis 17:00 Uhr auftreten,<br />

ist für diesen Zeitabschnitt ein anderer Sicherheitsfaktor zu wählen.<br />

Sicherheitsfaktor 17 – 5 Uhr früher 2, jetzt 3 – 4<br />

Sicherheitsfaktor 5 – 17 Uhr 6 oder höher<br />

Der Ausbildungsbedarf ergibt sich ebenfalls aus der Gl. (3.2) und den zu<br />

bewältigenden Einsatzaufgaben bzw. aus der Gliederung der Mannschaft nach<br />

FwDV 3.<br />

Jede Einsatzkraft der Feuerwehr muss zunächst über eine Grundausbildung inkl.<br />

erfolgreich absolvierter Prüfung gemäß FwDV 2 verfügen. Des Weiteren sollte jede<br />

Einsatzkraft folgende Ausbildungen absolvieren, soweit diese nicht Bestandteil der<br />

Grundausbildung sind:<br />

− Erste Hilfe<br />

− Sprechfunk<br />

− Technische Hilfeleistung<br />

− Technische Hilfeleistung Wald (Motorkettensäge)<br />

− Truppführer<br />

− Atemschutzgeräteträger<br />

Diese vielseitige Ausbildung aller Einsatzkräfte sichert gerade in Zeiten einer<br />

gravierenden Personalknappheit eine vielseitige Einsetzbarkeit der Einsatzkräfte.<br />

Denn bei einem Atemschutzeinsatz bringt es keine Vorteile, wenn zwar sehr viel<br />

Personal zu einer Einsatzstelle ausrückt, sich darunter aber nur sehr wenige<br />

Atemgeräteträger befinden. Dies ist analog auf Hilfeleistungseinsätze anwendbar.<br />

- 93 -


Da mit jedem Einsatzfahrzeug ein Gruppenführer mit ausrücken muss, sind<br />

entsprechend Gl. (3.2) i.V.m. dem Sicherheitsfaktor 3 pro Ortsfeuerwehr drei<br />

Gruppenführer zu qualifizieren. Für die Einsatz- und Abschnittsleitung bei größeren<br />

Einsätzen werden auch Zugführer benötigt. Deshalb ist pro Ortsfeuerwehr ebenfalls<br />

ein Zugführer zu qualifizieren. Diese Ausbildung kann bzw. sollte beispielsweise für<br />

den Ortswehrführer vorgesehen werden.<br />

Entsprechend der Schutzzielfestlegung müssen Großeinsätze von einem<br />

ausgebildeten Verbandsführer geleitet werden. Demnach sind nach Gl. (3.2) drei<br />

Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erforderlich. Diese Ausbildung müssen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und seine Stellvertreter nachweisen.<br />

Als Mindestanzahl gelten für eine Ortsfeuerwehr mit Löschgruppenfahrzeug<br />

entsprechend der Zusammensetzung einer Löschgruppe i.V.m. Gl. (3.2) und einem<br />

Sicherheitsfaktor von 3 folgende Funktionsstärken:<br />

1 Zugführer<br />

3 Gruppenführer<br />

5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />

Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />

sicherzustellen)<br />

18 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />

Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />

= 27 Einsatzkräfte<br />

Für eine Ortsfeuerwehr mit Staffelfahrzeug beträgt die Mindestanzahl<br />

1 Zugführer<br />

3 Gruppenführer<br />

5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />

Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />

sicherzustellen)<br />

12 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />

Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />

= 21 Einsatzkräfte<br />

- 94 -


Als Mindestbesatzung des ELF 1 wird eine ausgebildete Führungskraft (Gruppen-<br />

oder Zugführer) festgelegt. Somit muss die Ortsfeuerwehr, in der dieses Fahrzeug<br />

stationiert ist, zusätzlich zur Mindestanzahl für ihr Erstangriffsfahrzeug über<br />

1 Zugführer und<br />

2 Gruppenführer<br />

verfügen, damit im Einsatz mindestens eine dieser drei Führungskräfte verfügbar ist<br />

und das ELF besetzen kann.<br />

Daraus ergibt sich bei der gewählten Fahrzeugvariante 5 folgende personelle Soll-<br />

Struktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>:<br />

Ausbildung<br />

EK AGT Ma GrFü ZFü<br />

Feuerwehr<br />

Prösen 27 18 5 3 1<br />

Wainsdorf 21 12 5 3 1<br />

Saathain 21 12 5 3 1<br />

Stolzenhain 30 18 5 5 2<br />

Reichenhain 21 12 5 3 1<br />

Haida 27 18 5 3 1<br />

Σ gesamt 147 90 30 20 7<br />

Tab. 3.17: notwendige Einsatzkräfte und deren Qualifikation bei Fahrzeug-Variante 5<br />

Zusätzlich sind jeweils 3 Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> notwendig.<br />

Dabei bleibt jedoch noch unberücksichtigt, dass für die Zeit von 5 – 17 Uhr ein<br />

höherer Sicherheitsfaktor gewählt werden muss und somit auch mindestens doppelt<br />

so viel Personal vorgehalten werden müsste. Dies ist jedoch in den meisten Ortsteilen<br />

nicht möglich ohne eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, da davon ausgegangen<br />

werden kann, dass nahezu alle am Feuerwehrdienst interessierten Bürger auch<br />

Mitglied in der Feuerwehr ihres Ortes sind.<br />

Deshalb sind Maßnahmen zu treffen, die den zu erwartenden Personalmangel in der<br />

Zeit von 5 – 17 Uhr ausgleichen. Sie können dem Punkt 3.5.6 entnommen werden.<br />

3.5.5.2 persönliche Ausrüstung der Einsatzkräfte<br />

Durch Runderlass des Ministeriums des Innern ist bei Einsätzen in unmittelbarer<br />

Nähe zu offenen Flammen mindestens die Einsatzbekleidung nach HuPF<br />

- 95 -


erforderlich. Da bei allen Brandeinsätzen Atemschutz getragen werden soll und<br />

somit i.d.R. nur Atemgeräteträger im Bereich offener Flammen tätig werden, werden<br />

nur Atemgeräteträger mit Einsatzbekleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgerüstet.<br />

Zur Ausrüstung eines jeden Atemgeräteträgers gehören auch eine Flammschutzhaube<br />

aus 2-lagigem Nomex-Gewebe (vgl. GUV-I 8558) sowie Feuerwehr-<br />

Schutzhandschuhe, Feuerwehr-Schutzhelm und Feuerwehr-Schutzstiefel. Diese<br />

Einsatzbekleidung ist jedem Atemgeräteträger als persönliche Schutzausrüstung<br />

zuzuordnen! Um jedoch nach Atemschutzeinsätzen sofort wieder die<br />

Einsatzbereitschaft herstellen zu können, sollte pro Ortsfeuerwehr eine Reserve von<br />

25 % bzw. mindestens 4 Einsatzuniformen nach HuPF Teil 1 und 4 beschafft<br />

werden. Die übrigen Einsatzkräfte sind grundsätzlich nur mit Schutzkleidung nach<br />

HuPF Teil 2 und Teil 3 auszustatten.<br />

Alle Maschinisten und Atemgeräteträger erhalten Funkmeldeempfänger, wobei die<br />

FME-Adresse für alle Mannschaftsfunktionen einer Ortsfeuerwehr gleich ist. Damit<br />

soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Einsatzkräfte im Einsatzfall erreicht<br />

werden können, also auch Einsatzkräfte, die sich zeitweilig außerhalb des<br />

Hörbereiches ihrer Sirene befinden.<br />

Die Gruppenführer einer Ortsfeuerwehr erhalten eine gesonderte FME-Adresse. Ab<br />

Zugführer-Qualifikation werden die FME-Adressen persönlich zugeordnet. Für die<br />

Führungskräfte werden eigene FME-Adressen vergeben, um sie gezielt<br />

nachalarmiern zu können.<br />

3.5.6 Struktur der Feuerwehreinheiten<br />

Der Ortsteil Würdenhain wird bei einer maximalen Eintreffzeit von 8 Minuten für<br />

die erste Feuerwehreinheit von den Ortsteilen Reichenhain und Haida abgesichert.<br />

Auch die Einsatzzahlen (vgl. Tab. 3.1 bis 3.3) rechtfertigen keine eigenständige<br />

Ortsfeuerwehr, da die in der Einsatzstatistik aufgeführten zwei Kontrolleinsätze<br />

allein durch den Ortswehrführer durchgeführt wurden. Aus diesem Grund ist eine<br />

Ortsfeuerwehr Würdenhain in der Sollstruktur nicht berücksichtigt. Es ist jedoch<br />

auch Punkt 3.7.1 zu beachten.<br />

- 96 -


Insbesondere aufgrund der personellen Grenzen der Ortsfeuerwehren und des daraus<br />

resultierenden Personalmangels in der Zeit von 5 – 17 Uhr werden in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> folgende drei Einsatzbereiche gebildet:<br />

− der Einsatzbereich Nord mit den Ortsteilen Reichenhain, Würdenhain und Haida<br />

− der Einsatzbereich Mitte mit den Ortsteilen Stolzenhain a. d. Röder und Saathain<br />

− der Einsatzbereich Süd mit den Ortsteilen Prösen und Wainsdorf.<br />

Bei jedem Einsatz innerhalb eines Einsatzbereiches rücken immer mindestens die<br />

zwei Ortsfeuerwehren dieses Einsatzbereiches gemeinsam aus und arbeiten an der<br />

Einsatzstelle im sog. Rendezvous-System zusammen. Dies soll sicherstellen, dass bei<br />

Einsätzen zwischen 5 und 17 Uhr bereits in der Anfangsphase genügend<br />

Einsatzkräfte inkl. Atemgeräteträgern und Führungskräften an der Einsatzstelle<br />

verfügbar sind. In der Zeit zwischen 17 und 5 Uhr bedeutet dies, dass oft „zu viele“<br />

Einsatzkräfte an der Einsatzstelle sind. Allerdings kann so das Zusammenarbeiten im<br />

Einsatz geübt werden, um bei fehlendem Personal ein möglichst effizientes und<br />

schnelles Vorgehen zu ermöglichen.<br />

3.5.7 Soll-Struktur unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien<br />

Wie unter Pkt. 3.5 bereits ausgeführt, erfolgt die Festlegung der Soll-Struktur unter<br />

Berücksichtigung der Qualitätskriterien. Als Qualitätskriterien gelten hier Hilfsfrist<br />

bzw. Eintreffzeit, Funktionsstärke sowie Erreichungsgrad.<br />

Die vorstehend aufgeführten Soll-Festlegungen zu den Gerätehäusern, der<br />

Fahrzeugtechnik, der Führungsstruktur, der Einsatzkräfte und deren Ausbildung<br />

sowie Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung sowie die Struktur der<br />

Feuerwehreinheiten beachten und berücksichtigen insgesamt die Qualitätskriterien<br />

und werden diesen gerecht.. Die in der Soll-Struktur getroffenen Festlegungen sind<br />

geeignet, die Schutzziele sowie die damit verbundenen Qualitätskriterien zu erfüllen.<br />

D.h., die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in Form der Soll-Struktur wird die<br />

Qualitätskriterien erfüllen und kann letztendlich jedem Schutzziel voll gerecht<br />

werden.<br />

- 97 -


3.6 Analyse der Ist-Struktur<br />

3.6.1 Gerätehäuser<br />

Bisher existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Feuerwehr-Gerätehäuser:<br />

Prösen Neubau Übernahme 1994;<br />

2 Stellplätze für Löschfahrzeuge, Bauausführung nach<br />

DIN, Umkleiden in der Fahrzeughalle, Heizung,<br />

Schulungsraum, Sanitäranlage (1x), 1 Wohnung, OWF-<br />

Zimmer<br />

Wainsdorf Neubau Übernahme 2002;<br />

1 Stellplatz, Bauausführung nach DIN, Umkleideraum,<br />

Heizung, Schulungsraum, Sanitäranlagen, OWF-<br />

Zimmer<br />

Saathain Altbau sehr beengter Stellplatz für das Löschfahrzeug,<br />

Torausfahrt zu klein, Umkleideraum, keine<br />

Stolzenhain<br />

a. d. Röder<br />

Umbau einer<br />

Scheune<br />

Sanitäranlagen<br />

der Umbau wird bis voraussichtlich 2007 andauern;<br />

geplant ist ein Stellplatz, ein Umkleideraum, ein<br />

Schulungsraum, Sanitäranlagen, Heizung, OWF-<br />

Zimmer<br />

Reichenhain Sanierung Übernahme 2001;<br />

1 Stellplatz, Bauausführung nach DIN, Umkleideraum,<br />

Heizung, Schulungsraum, Sanitäranlagen, OWF-<br />

Zimmer<br />

Haida Neubau Übernahme 1994;<br />

2 Stellplätze für Löschfahrzeuge, DIN Standard,<br />

Umkleideraum, Heizung, Schulungsraum,<br />

Sanitäranlagen, OWF-Zimmer<br />

Würdenhain Umbau Stellplatz nur für Anhänger, Sanitäranlagen, Heizung,<br />

Schulungsraum<br />

Tab. 3.18: vorhandene Gerätehäuser in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Nach Fertigstellung des Umbaus der Scheune in Stolzenhain a. d. Röder zu einem<br />

Feuerwehrgerätehaus verfügen alle Ortsfeuerwehren außer Saathain über neu- bzw.<br />

umgebaute Gerätehäuser, die zumindest den Minimalanforderungen entsprechen. In<br />

Saathain besteht jedoch großer Handlungsbedarf!<br />

Auf die Einhaltung der Eintreffzeiten bei den derzeitigen Gerätehausstandorten<br />

wurde bereits unter 3.5.1.3 eingegangen. Die gute Abdeckung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

- 98 -


durch die Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit<br />

und durch die Ortsfeuerwehren Prösen, Stolzenhain a. d. Röder sowie Saathain<br />

innerhalb von 11 Minuten Fahrzeit ist bei der Erstellung der Alarm- und<br />

Ausrückeordnung zu berücksichtigen.<br />

3.6.2 vorhandene Fahrzeuge<br />

Die Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sind mit der in Tabelle 3.19<br />

aufgeführten Einsatztechnik ausgestattet. Dabei sind nur die Fahrzeuge bzw.<br />

Anhänger aufgeführt, die den technischen Regeln entsprechen und in den letzten<br />

Jahren regelmäßigen Prüfungen unterzogen wurden. Alle nicht aufgeführten<br />

Fahrzeuge sind auszusondern.<br />

Fahrzeuge Besonderheiten<br />

Prösen TLF 16/25 1 Hochleistungslüfter, 1 Rettungssatz, 2<br />

Rettungszylinder, Unterbaumaterial,<br />

Beleuchtungssatz, Kettensäge,<br />

Notstromaggregat<br />

LF 8 LO Kettensäge<br />

STA 560 m B-Schlauch<br />

Wainsdorf Hilfslöschfahrzeug Typ Kettensäge<br />

LO<br />

STA<br />

Saathain LF 8 Kettensäge, Wasserstrahlpumpe<br />

Stolzenhain<br />

a. d. Röder<br />

TSF-W Kettensäge, 5-kVA-Notstromaggregat,<br />

Beleuchtungssatz<br />

Fahrbare Haspel 160 m B-Schlauch<br />

Reichenhain TSF-W Kettensäge, 5-kVA-Notstromaggregat,<br />

Beleuchtungssatz, Tauchpumpe TP 4/1<br />

Haida LF 8 LO Kettensäge<br />

STA 560 m B-Schlauch<br />

Würdenhain TSA Zugfahrzeug nicht vorhanden<br />

Tab. 3.19: vorhandene Einsatztechnik in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Die Tabelle 3.19 verdeutlicht, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nach 1990 lediglich<br />

drei neue Einsatzfahrzeuge beschafft wurden. Die Beschaffungen orientierten sich<br />

jedoch nicht an den vorhandenen Gefahrenpotenzialen in den Ortsteilen, was u .a.<br />

den geringen Wahlmöglichkeiten bei den Sammelbeschaffungen des Landkreises<br />

- 99 -


Elbe-Elster geschuldet war. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> war jedoch auf die finanziellen<br />

Vorteile dieser Sammelbeschaffungen angewiesen. Aus diesen Gründen war auch ein<br />

Fahrzeugkonzept, welches sich an tatsächlichen Gegebenheiten orientierte, bisher<br />

kaum möglich.<br />

3.6.3 vorhandene Einsatzkräfte inklusive Ausbildung und persönliche<br />

Schutzausrüstung<br />

Die Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verfügen über folgende<br />

Personalstärke:<br />

Ausbildung<br />

Einsatz-<br />

AGT Ma GrFü ZFü VFü<br />

Feuerwehr kräfte<br />

Prösen 27 20 12 2 2 1<br />

Wainsdorf 21 4 k.A. 1<br />

Saathain 22 2 2 + 10<br />

Stolzenhain 22 9 2 + 8 1 1<br />

Reichenhain 23 7 2 + 7 3 1<br />

Haida 19 5 7 + 5 1<br />

Würdenhain 24 0<br />

Σ gesamt 158 47 13 + 30 8 4 1<br />

Soll 147 90 30 20 7 3<br />

momentanes<br />

Defizit<br />

0 59 17 12 3 2<br />

Tab. 3.20: Einsatzkräfte und deren Qualifikation in der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

(Stand: 31.08.2006)<br />

Dabei sind die Kameraden mit Führungsausbildung jeweils nur in der<br />

Ausbildungsspalte aufgeführt, die dem höherwertigen Abschluss entspricht.<br />

Kameraden mit Zugführerausbildung sind also nur in der Spalte Zugführer<br />

aufgeführt und wurden in der Spalte Gruppenführer nicht berücksichtigt.<br />

Unter den Atemgeräteträgern sind einige Kameraden, die nicht in jedem Jahr an der<br />

Belastungsübung im Feuerwehrtechnischen Zentrum teilgenommen bzw. keine<br />

Einsatzübung absolviert haben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in der Anzahl<br />

der Atemgeräteträger 13 Führungskräfte enthalten sind. Aufgrund der geringen<br />

- 100 -


Anzahl an Führungskräften in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> können diese die Funktion<br />

des Atemgeräteträgers im Einsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausüben.<br />

Als Maschinisten wurden nur Kameraden gezählt, die mindestens über die<br />

Führerscheinklasse C1 verfügen und die Ausbildung zum Maschinisten erfolgreich<br />

absolviert haben. Die Zahl hinter dem Plus gibt hier jeweils die Anzahl an<br />

Einsatzkräften an, die zwar über den benötigten Führerschein, aber nicht die<br />

notwendige Ausbildung verfügen. Momentan sind also noch genügend Einsatzkräfte<br />

mit dem erforderlichen Führerschein vorhanden. Dies ist jedoch darauf<br />

zurückzuführen, dass bis etwa 1998 erworbene Pkw-Führerscheine auch das Führen<br />

von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t erlauben. Nach 1998<br />

erworbene Führerscheine gestatten jedoch nur noch das Führen von Fahrzeugen mit<br />

einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. In einigen Jahren wird also verstärkt das<br />

Problem auftauchen, dass nicht mehr genügend Einsatzkräfte über den notwendigen<br />

Führerschein zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr verfügen. In diesem<br />

Fall wird die <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich in der Pflicht stehen, den Erwerb<br />

entsprechender Führerscheine zu finanzieren, um die Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr zu erhalten. Dieses Problem lässt sich auch nicht durch Beschaffung<br />

„kleinerer“ Einsatzfahrzeuge beheben, da alle genormten Erstangriffsfahrzeuge ein<br />

zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben!<br />

In den Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> wird die Durchführung der<br />

Grundausbildung nach FwDV 2 nicht dokumentiert. Die rechtlichen Folgen einer<br />

unzureichend dokumentierten Grundausbildung können momentan aufgrund einer<br />

fehlenden gesicherten Rechtssprechung nicht abschließend beurteilt werden. Es kann<br />

aber unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung (Bsp. Fälle des Führens<br />

ohne Führungsqualifikation) davon ausgegangen werden, dass im Schadensfall<br />

Haftungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> bestehen.<br />

Aus der Tabelle 3.20 ist ein gravierender Mangel an Atemgeräteträgern erkennbar.<br />

Geht man davon aus, dass die ausgebildeten Führungskräfte im Einsatz nicht als<br />

Atemgeräteträger eingesetzt werden können, ist nur etwa ein Drittel der laut Soll-<br />

Struktur benötigten Atemgeräteträger vorhanden. In absoluten Zahlen ausgedrückt<br />

fehlen dann 56 Atemgeräteträger für die Fahrzeugvariante 5. Auch unter<br />

Zugrundelegung der derzeitigen Fahrzeuge ändert sich dieses Defizit nur<br />

- 101 -


geringfügig. Diese geringe Anzahl an Atemgeräteträgern hat unter anderem folgende<br />

Ursachen:<br />

− Es besteht ein nicht gedeckter Ausbildungsbedarf. Es gibt in den<br />

Ortsfeuerwehren Kameraden, die zwar über 18 Jahre alt sind und teilweise auch<br />

schon die Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 bestanden haben, aber die<br />

erforderlichen Ausbildungen (Grundausbildung, Truppführer-, Sprechfunk- und<br />

Atemgeräteträger-Lehrgang) noch nicht absolvieren konnten.<br />

− Kameraden, die bei der G-26.3-Untersuchung den Status „vorübergehende<br />

gesundheitliche Bedenken“ bekamen, nahmen an einer Nachuntersuchung nicht<br />

teil und fielen somit aus dem Pool der Atemgeräteträger.<br />

− Mangelnde Bereitschaft und Fitness für die Funktion als Atemgeräteträger,<br />

insbesondere bei älteren Kameraden.<br />

Es ist jedoch zu erwarten, dass auch nach Qualifizierung aller geeigneter Kameraden<br />

ein Mangel an Atemgeräteträgern bestehen bleibt.<br />

Auch bei der Anzahl der Führungskräfte besteht ein Defizit. Einerseits wurden der<br />

Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in den letzten Jahren zu wenige<br />

Lehrgangsplätze für den Gruppenführerlehrgang (F III) an der LSTE zugewiesen,<br />

andererseits sind aber auch nicht genügend Kameraden bereit, diesen Lehrgang zu<br />

absolvieren. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlicher Natur. Zum einen ist der F<br />

III Lehrgang ein durchaus anspruchsvoller Führungskräftelehrgang und verlangt von<br />

den Teilnehmern ein umfangreiches, fundiertes und anwendungssicheres<br />

Feuerwehrwissen. Dieses Wissen hätte aber zuvor durch eine entsprechende<br />

Ausbildung in den Ortswehren erworben werden müssen. Zum anderen werden<br />

eventuelle Kandidaten nicht immer von den Verantwortlichen erkannt, angesprochen<br />

und zur Teilnahme animiert. Letztendlich ist aber auch eine fehlende Bereitschaft der<br />

Freistellung durch die Arbeitgeber festzustellen.<br />

- 102 -


3.6.4 Führungsstruktur<br />

3.6.4.1 Führungsstruktur im Einsatz<br />

Aufgrund der größeren Einsätze und Übungen der letzten Jahre sind folgende<br />

Probleme in der Führungsstruktur erkennbar:<br />

− Führungskräfte mit Führungsfunktion konnten nicht als solche erkannt werden,<br />

wodurch oft die falschen Einsatzkräfte angesprochen wurden und unnötige<br />

Verzögerungen entstanden. Eine entsprechende rechtliche Empfehlung des<br />

Innenministeriums zur Führungskräftekennzeichnung wurde bisher nicht<br />

umgesetzt.<br />

− Bisher waren meist nur sehr wenige Führungskräfte an Einsatzstellen verfügbar,<br />

so dass die Einsatzstellenorganisation – sofern man überhaupt von einer<br />

bewussten Organisation und Strukturierung sprechen kann – i.d.R. zu Lasten der<br />

Führung durchgeführt wurde. Der Einsatzleiter war also gleichzeitig auch Staffel-<br />

oder Gruppenführer und es wurden bei keinem Einsatz Abschnitte gebildet.<br />

− Die direkten Befehls- und Meldewege wurden nicht eingehalten. Dies bedeutet,<br />

dass Befehle an nicht direkt unterstellte Einheiten gegeben wurden, ohne dass die<br />

übersprungene Führungskraft informiert wurde oder dass Rückmeldungen nicht<br />

an die direkt überstellte Führungskraft gegeben wurden, sondern an den<br />

Einsatzleiter. Noch schlimmer ist, dass immer wieder Befehle von Einsatzkräften<br />

gegeben wurden, die keine Führungsfunktion in den betreffenden Einsätzen<br />

hatten!<br />

− Führung fand bisher meist durch „Entscheidungen aus dem Bauch heraus“ statt.<br />

Dies mag vielleicht bei kleineren „Standardeinsätzen“ zum Einsatzerfolg führen,<br />

bei unvorhergesehenen Lageentwicklungen oder bei größeren Einsätzen kann<br />

dieses aber zu massiven Problemen führen. Denn nur klar strukturiertes Führen<br />

hilft weiter und auch nur so kann das „Übersehen“ von Gefahren verhindert<br />

werden. Wird der Führungsvorgang aber nicht permanent (in den kleineren<br />

Einsätzen) geübt, steht die Führungskraft vor dem noch größeren Problem, bei<br />

einem größeren Einsatz nach einem unbekannten Mechanismus arbeiten zu<br />

müssen.<br />

- 103 -


Einheit 1<br />

− Unerfahrene Führungskräfte wurden in der Vergangenheit nur unzureichend auf<br />

die tatsächlichen Anforderungen im Einsatz vorbereitet. Das Absolvieren der<br />

entsprechenden Führungslehrgänge an der LSTE reicht allein nicht aus.<br />

Hinzu kommen die Festlegungen der bisherige Alarm- und Ausrückeordnung, durch<br />

die das Problem des Führungskräftemangels an der Einsatzstelle nicht behoben wird<br />

(vgl. Abb. 3.4 und 3.5).<br />

Abb. 3.4: mit der bisherigen AAO fehlt der Einsatzleiter, da der zuerst eintreffende Gruppenführer<br />

nicht gleichzeitig Einsatzleiter und Einheitsführer 1 sein kann, ohne eine der beiden Funktionen zu<br />

vernachlässigen.<br />

Einheit 1<br />

1 Gruppenführer<br />

8 Mannschaftsfkt.<br />

Abb. 3.5: an größeren Einsatzstellen summiert sich das Problem, da dann auch noch die<br />

Abschnittsleiter fehlen.<br />

Einsatzleiter<br />

Einheit 2<br />

1 Gruppenführer<br />

8 Mannschaftsfkt.<br />

mit der bisherigen AAO alarmierte Einheiten<br />

Einsatzleiter<br />

Abschnittsleiter A Abschnittsleiter B<br />

Einheit 2 Einheit 3 Einheit 4 Einheit 5 Einheit 6<br />

mit der bisherigen AAO alarmierte Einheiten<br />

- 104 -


Bisher fehlt jedoch die technische Ausstattung (Funkmeldeempfänger), um gezielt<br />

zusätzliche Führungskräfte alarmieren zu können.<br />

Für diese Probleme in der Führungsstruktur lassen sich demnach folgende Ursachen<br />

feststellen:<br />

− fehlende Aus- und Fortbildung, auch nach erfolgreicher Absolvierung der<br />

entsprechenden Führungslehrgänge,<br />

− zu wenig ausgebildete Führungskräfte,<br />

− eine Alarm- und Ausrückeordnung, die das Problem Führungskräftemangels<br />

nicht berücksichtigt,<br />

− keine Möglichkeit der gezielten Alarmierung von Führungskräften,<br />

− fehlende technische Ausstattung wie Funkmeldeempfänger und Führungsmittel.<br />

3.6.4.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />

An der Spitze der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> steht der<br />

<strong>Gemeinde</strong>brandmeister, der einen Stellvertreter hat. Ihm unterstellt sind die<br />

Ortswehrführer der sieben Ortsfeuerwehren. Eine genaue Aufgabenabgrenzung<br />

zwischen diesen beiden Dienststellungen fand bisher nur ungenügend statt oder<br />

beschränkte sich auf mündliche Absprachen, die nur nach Belieben eingehalten<br />

wurden. Die im BbgBKG sowie in der VV BbgBKG fixierten<br />

Zuständigkeitsregelungen erwiesen sich als unzureichend. So kam es in beiden<br />

Dienststellungen immer wieder vor, dass je nach aktueller Notwendigkeit und<br />

persönlichen Interessen Kompetenzen entweder an sich gezogen wurden oder im<br />

umgekehrten Fall Kompetenzen auf andere abgewälzt wurden.<br />

3.6.5 Alarm- und Ausrückeordnung<br />

Dass die bisherige Alarm- und Ausrückeordnung nicht den aktuellen Erfordernissen<br />

der Führungspraxis entspricht, wurde bereits kurz angeschnitten. Außerdem wird<br />

bisher zu jedem Alarmstichwort lediglich die Ortsfeuerwehr, in deren<br />

Ausrückebereich das Schadenereignis eingetreten ist, und die Ortsfeuerwehr Prösen<br />

alarmiert. Unberücksichtigt bleiben dabei die vorhandene Technik, das verfügbare<br />

- 105 -


Personal und das benötigte Personal für das entsprechende Alarmstichwort.<br />

Außerdem werden außer der ereignisbezogenen Alarmierung keine weiteren<br />

Festlegungen, die in einer AAO enthalten sein sollten, getroffen.<br />

3.6.6 Vorhaltung sonstiger Technik und Einsatzmittel<br />

Die in der Soll-Struktur geforderte Vorhaltung von Motorkettensägen wird in fast<br />

allen Ortsfeuerwehren erfüllt. Das fehlen einer solchen Motorkettensäge in der<br />

Ortsfeuerwehr Würdenhain ist als unproblematisch anzusehen und muss nicht<br />

berichtigt werden.<br />

Zusätzlich kann festgestellt werden, dass es in allen drei zukünftigen<br />

Einsatzbereichen bereits Lenzpumpen gibt. So existieren in den Ortsfeuerwehren<br />

Prösen und Reichenhain Tauchpumpen TP 4/1; die Feuerwehr Saathain verfügt<br />

dagegen über eine Wasserstrahlpumpe. Diese Ausstattung kann als ausreichend und<br />

angemessen beurteilt werden.<br />

Hinsichtlich der in der FwDV 7 geforderten Atemschutzüberwachung ist<br />

festzustellen, dass diese Tafeln bereits in den Ortsfeuerwehren Prösen und<br />

Stolzenhain existieren. Sie sind darüber hinaus für alle Ortsfeuerwehren, die über<br />

Atemschutzkräfte verfügen, zu beschaffen. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang<br />

natürlich für Notsignalgeber.<br />

3.6.7 Ist die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> momentan<br />

„leistungsfähig“?<br />

Die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> ist dann gegeben,<br />

wenn sie die Aufgaben, die sich aus der Gefahren- und Risikoanalyse ergeben, mit<br />

den zur Verfügung stehenden Kräften und Mitteln erfüllen kann (vgl. Pkt. 3.1 VV<br />

BbgBKG).<br />

Nach Durchführung der Gefahren- und Risikoanalyse ergeben sich verschiedene<br />

Aufgaben, welche sich hier als Schutzziele darstellen. Zusätzlich ergeben sich<br />

weitere Aufgaben für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Röderland</strong>, die bei der Beantwortung<br />

der Frage der Leistungsfähigkeit aber vorerst unberücksichtigt bleiben.<br />

- 106 -


Nimmt man die Schuttziele als zu erfüllende Aufgaben, so muss nüchtern festgestellt<br />

werden, dass die Freiwillige Feuerwehr <strong>Röderland</strong> momentan nicht leistungsfähig ist.<br />

Von den vier festgelegten Schutzzielen kann momentan in der Zeit von 5 bis 17 Uhr<br />

kein einziges erfüllt werden. Dazu fehlt es vorrangig an ausgebildeten<br />

Einsatzkräften, hier insbesondere Atemschutzgeräteträgern, und teilweise auch an<br />

technischer Ausrüstung, wie beispielsweise einem zweiten Rettungssatz für die<br />

technische Hilfeleistung.<br />

Im Ergebnis kann jedoch folgendes festgestellt werden: Das größte Problem stellt<br />

nicht die so oft kritisierte technische Ausstattung oder die mangelhaften<br />

Gerätehäuser dar, sondern eindeutig die fehlende Ausbildung der<br />

Feuerwehrmitglieder.<br />

Dies fängt bei den vorhandenen Grundausbildungen in allen Ortsfeuerwehren an.<br />

Versuche, eine solche Grundausbildung für alle Ortsfeuerwehren einheitlich zu<br />

organisieren, scheiterten bereits am Anfang. Auch die jährlichen Fortbildungen in<br />

manchen Ortsfeuerwehren entsprechen nicht den Anforderungen. Die meisten<br />

Ortsfeuerwehren reichen zwar gute Dienstpläne ein, deren Umsetzung ist jedoch<br />

manchmal fraglich. Insbesondere eine gute Grundausbildung ist für eine Einsatzkraft<br />

unabdingbar. Denn bereits diese Ausbildung legt den Grundstein für das spätere<br />

feuerwehrtechnische Wissen und für die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />

Fehlt eine solche Grundausbildung, wird die Feuerwehr auf absehbarere Zeit<br />

erhebliche Schwierigkeiten mit der Gewinnung von Führungskräften haben und kann<br />

letztendlich die an sie gestellten Aufgaben nicht erfüllen.<br />

Interessante Ausbildungen sind auch ohne die neueste technische Ausstattung<br />

möglich. Als Anregung wurde jedem Ortswehrführer bereits vor mehreren Jahren das<br />

Heft „Fit für den Einsatz 2“ [25] übergeben. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit,<br />

andere Ortswehren der <strong>Gemeinde</strong> mit anderer Technik zur Ausbildung<br />

heranzuziehen, um diese abwechslungsreicher zu gestalten.<br />

Der Mangel an Atemgeräteträgern kann auch nur als prekär bezeichnet werden.<br />

Unter Zugrundelegung eines Sicherheitsfaktors von 6 für die gewöhnliche<br />

Arbeitszeit, würde selbst die Alarmierung aller Ortsfeuerwehren nicht ausreichen,<br />

um den als Schutzziel definierten „kritischen Wohnungsbrand“ bewältigen zu<br />

können. Denn in diesem Fall wären voraussichtlich nur 5 bis 6 Atemgeräteträger<br />

- 107 -


verfügbar, die aufgrund der oft langen Anfahrtswege auch nicht innerhalb der<br />

festgelegten Hilfsfristen an der Einsatzstelle eintreffen würden.<br />

3.7 Maßnahmen zur Angleichung der Strukturen<br />

Die Maßnahmen zur Angleichung der Ist-Struktur an die Soll-Struktur sind in der<br />

Reihenfolge aufgelistet, wie sie zeitlich realisiert werden können. Dabei sind die<br />

Maßnahmen zuerst genannt, die am schnellsten umgesetzt werden können.<br />

3.7.1 Struktur der Feuerwehreinheiten<br />

3.7.1.1<br />

Schließung von Ortsfeuerwehren<br />

Als Kriterien für die Erhaltung von Ortsfeuerwehren kommen<br />

− die Einhaltung der festgelegten Hilfsfristen und<br />

− die Bereicherung des Einsatzkräfte-Pools durch gut ausgebildete Einsatzkräfte –<br />

insbesondere Atemgeräteträger – und ausreichend Führungskräfte<br />

zur Erfüllung der Schutzziele in Frage. Die Erhaltung von Ortsfeuerwehren unter<br />

dem Gesichtspunkt des örtlichen Gemeinschaftslebens hat in dieser Konzeption<br />

unberücksichtigt zu bleiben.<br />

Sind gut ausgebildete Einsatzkräfte und Atemgeräteträger in einer Ortsfeuerwehr<br />

allerdings „Mangelware“, so trägt diese Ortsfeuerwehr kaum etwas zur<br />

Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bei und verursacht dennoch erhebliche<br />

Kosten. In diesem Fall darf sich niemand über die Diskussion zur Schließung von<br />

Ortsfeuerwehren wundern.<br />

An dieser Stelle sollte allen Mitgliedern der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ihre<br />

Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer Ausbildung deutlich werden.<br />

Für die Ortsfeuerwehr Würdenhain bestehen somit zwei Möglichkeiten, wobei die<br />

erste Möglichkeit die Auflösung dieser Feuerwehr entsprechend der Soll-Struktur ist.<br />

Die Aufgaben werden in diesem Fall durch die Ortsfeuerwehren Reichenhain und<br />

- 108 -


3.7.1.2<br />

Haida übernommen. Dies führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der<br />

Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>, da:<br />

− nur sehr wenige Einsätze dem Ortsteil Würdenhain zugerechnet werden können –<br />

die zwei Kontrolleinsätze wurden allein durch den Ortswehrführer abgearbeitet –,<br />

− die Feuerwehren Haida und Reichenhain den Ortsteil Würdenhain innerhalb der<br />

Hilfsfrist absichern,<br />

− die Ortsfeuerwehr Würdenhain einen schlechten Ausbildungsstand hat –<br />

insbesondere fehlen Atemgeräteträger und Führungskräfte – und<br />

− diese Ortsfeuerwehr bisher über kein Fahrzeug verfügt und selbst für den<br />

vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) nur eingeschränkt Zugfahrzeuge<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Erhaltung der Ortsfeuerwehr Würdenhain ist die zweite Möglichkeit. Allerdings<br />

ist in diesem Fall ihr Ausbildungsstand beträchtlich zu erhöhen und es sind ihr neue<br />

Aufgaben zuzuweisen. Neben einer Reduzierung des Atemgeräteträger- und<br />

Führungskräftedefizits in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durch eine Ausbildung geeigneter<br />

Mitglieder der Ortsfeuerwehr Würdenhain kommt auch eine Stationierung des<br />

Mehrzweckfahrzeuges mit Schlauchkomponente in Würdenhain in Betracht. Dies<br />

erfordert jedoch die Schaffung eines geeigneten Stellplatzes, da der Stellplatz des<br />

bisherigen TSA für ein Mehrzweckfahrzeug nicht ausreicht.<br />

Allerdings wird auf die Stationierung eines Erstangriffsfahrzeuges in diesem Ortsteil<br />

verzichtet, da den Erstangriff die Feuerwehren Haida und Reichenhain übernehmen<br />

können. Mit dem Mehrzweckfahrzeug könnten einerseits Atemgeräteträger und<br />

Führungskräfte zur Einsatzstelle gebracht werden und andererseits sonstige<br />

Transport- oder Einsatzaufgaben übernommen werden.<br />

Struktur der Feuerwehreinheiten in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Die Bildung von Einsatzbereichen entsprechend der Soll-Struktur wird sofort nach<br />

Inkrafttreten dieser Brandschutzkonzeption durchgeführt. Mit den bisher<br />

vorhandenen Fahrzeugen ist sichergestellt, dass pro Einsatzbereich mindestens ein<br />

wasserführendes Fahrzeug vorhanden ist. Allerdings ist bei der Erstellung der Alarm-<br />

und Ausrückeordnung zu beachten, dass in den Einsatzbereichen Mitte und Nord nur<br />

sehr wenige Atemgeräteträger vorhanden sind, im Einsatzbereich Mitte fehlen<br />

- 109 -


zusätzlich Führungskräfte (vgl. Tab. 3.21). Da die Ortsfeuerwehren Reichenhain,<br />

Stolzenhain a. d. Röder und Prösen über die meisten Atemgeräteträger verfügen,<br />

werden sie in der AAO verstärkt als nachrückende Einheiten berücksichtigt. Eine<br />

entsprechende Alarm- und Ausrückeordnung ist Bestandteil dieser<br />

Brandschutzkonzeption.<br />

Ausbildung<br />

AGT Ma GrFü ZFü VFü<br />

EinsatzEinsatzbereichkräfte<br />

Süd 48 24 12+X 3 2 1<br />

Mitte 44 11 4+18 1 1<br />

Nord 42 (+ 24) 4 12 9+13 4 1<br />

Tab. 3.21: Einsatzkräfte und deren Qualifikation nach Einsatzbereichen (vgl. Tab. 3.20)<br />

Die Ortsfeuerwehren eines Einsatzbereiches sind angehalten, ihre Dienstpläne und<br />

Ausbildungen zu harmonisieren und gemeinsame Ausbildungen durchzuführen, um<br />

einen gleichen Ausbildungsstand zu gewährleisten und die Zusammenarbeit im<br />

Einsatz wesentlich zu verbessern.<br />

Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />

Bildung von Einsatzbereichen<br />

und In-Kraft-Treten der neuen<br />

AAO<br />

1 Monat 0,- Euro<br />

Harmonisierung der<br />

Dienstpläne und Ausbildungen<br />

6 Monate 0,- Euro<br />

Tab. 3.22: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Umstrukturierung der<br />

Feuerwehreinheiten<br />

3.7.1.3 Beurteilung anderer Strukturen<br />

Die bisher praktizierte Variante, bei der zu jedem Einsatz lediglich die betreffende<br />

Ortsfeuerwehr und zusätzlich die Ortsfeuerwehr Prösen alarmiert wird, wird als<br />

unzweckmäßig angesehen. Auch die Konzentration auf Stützpunktfeuerwehren birgt<br />

nach Meinung der Verfasser mehr Nachteile als Vorteile.<br />

Stützpunktfeuerwehren dienen entweder dem Zweck, kleinere Ortsfeuerwehren aus<br />

Kostengründen aufzulösen oder zu „Personalzubringern“ zu degradieren. Bei einer<br />

Auflösung der kleineren Ortsfeuerwehren werden nur sehr wenige Mitglieder der<br />

4 bei Erhaltung der Ortsfeuerwehr Würdenhain<br />

- 110 -


aufzulösenden Feuerwehren bereit sein, in die Stützpunktwehren überzuwechseln, da<br />

sie einen weiteren Anfahrtsweg haben (auch bei einer Alarmierung!) und der örtliche<br />

Bezug oft fehlt. Das hat wiederum zur Folge, dass weniger Personal mehr Einsätze<br />

bewältigen muss, was oft zu Problemen mit dem Arbeitgeber und der Familie führt.<br />

Außerdem steht bei größeren Einsätzen insgesamt weniger Personal zur Verfügung.<br />

Bei genauer Betrachtung zeigt sich ebenfalls, dass die Stützpunktfeuerwehren in<br />

Bezug auf die dort stationierte Technik oft größere Personalprobleme haben als<br />

kleinere Ortsfeuerwehren. Der wohl entscheidende Nachteil der Konzentration auf<br />

Stützpunktfeuerwehren und der damit einher gehenden Schließung der kleineren<br />

Ortsfeuerwehren ist jedoch eine drastische Erhöhung der Hilfsfrist!<br />

Hält man die Ortsfeuerwehren absichtlich klein und stattet sie beispielsweise nur mit<br />

MTF oder TSF (also ohne Wassertank und i.d.R. ohne Pressluftatmer) aus, um sie als<br />

reine Personalzubringer am Leben zu halten, sinkt die Motivation für Ausbildung<br />

gegen null, da für nahezu jede Ausbildung zur Stützpunktfeuerwehr gefahren werden<br />

müsste. Die fehlende Motivation wird innerhalb kurzer Zeit dazu führen, dass die<br />

betreffende Feuerwehr zu einer reinen „Feierwehr“ verkommt oder sich ganz auflöst,<br />

womit die oben bereits angesprochenen Probleme ebenfalls entstehen. Außerdem<br />

widerspricht auch diese Variante den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit einer<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, da die Zeit bis zum effektiven Tätigwerden der<br />

Feuerwehreinheiten verlängert wird.<br />

Leistungsfähige Ortsfeuerwehren bekommt man nur, indem man die Feuerwehren<br />

möglichst homogen ausrüstet, also auch in kleineren Ortsfeuerwehren Spezialtechnik<br />

stationiert. Dies führt dazu, dass<br />

− die größeren Feuerwehren entlastet werden,<br />

− sich die Einsatzzahlen gleichmäßiger auf alle Ortsfeuerwehren verteilen,<br />

− sich somit auch die Motivation für Ausbildungen erhöht und<br />

− in der Folge auch der Ausbildungsstand beträchtlich steigt.<br />

Betrachtet man die Bildung von Stützpunktfeuerwehren unter den Gesichtspunkten<br />

der Leistungsfähigkeit, d.h. mit Erstangriffsfahrzeugen nach Punkt 3.5.2.1 für alle<br />

Ortsfeuerwehren, in denen dies aufgrund der Hilfsfrist notwendig ist, so ergäbe sich<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Mindestausstattung:<br />

- 111 -


Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen HLF 20/16<br />

280.000,- €<br />

LF 10/6<br />

200.000,- €<br />

ELF 1<br />

70.000,- €<br />

Stolzenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Saathain TSF-W 93.000,- €<br />

Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />

Haida HLF 10/X<br />

250.000,- €<br />

MTF<br />

32.000,- €<br />

Summe: 1.204.000,- €<br />

Tab. 3.23: Mindest-Fahrzeugausstattung nach „Stützpunktprinzip“<br />

Diese Fahrzeugvariante, die bereits die kostengünstigste Variante für die<br />

Ortsfeuerwehr Haida beinhaltet, ist jedoch teurer als die von den Verfassern<br />

favorisierte Variante 5, es müssen 9 Einsatzfahrzeuge unterhalten werden und sie<br />

verlangt außerdem von der Ortsfeuerwehr Prösen mindestens 57 Einsatzkräfte. Hinzu<br />

kommt, dass auch bei dieser Variante mindestens sechs Gerätehäuser zu unterhalten<br />

sind, so dass sich auch hier keine weiteren Einsparungen ergeben.<br />

Das Stützpunktprinzip bringt also für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> keine Vorteile,<br />

sondern es verschlechtert die Lage eher durch höhere Kosten und eine ineffektive<br />

Fahrzeugstationierung.<br />

3.7.2 Angleichung der Führungsstruktur<br />

3.7.2.1 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die unter Punkt 3.5.2.2 dargelegte<br />

Führungsstruktur i.V.m. der Dienstanweisung für die Ortswehrführer und den<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrführer umzusetzen. Als ausreichende Frist wird ein Monat angesehen.<br />

Für die Bestellung eines zweiten stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführers wird ein<br />

Zeitrahmen von zwölf Monaten als angemessen erachtet.<br />

Es wird empfohlen, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>wehrführer und seine zwei Stellvertreter<br />

auf unterschiedliche Aufgabenbereiche spezialisieren. Die Gesamtverantwortung für<br />

diese Aufgabenerfüllung bleibt jedoch beim <strong>Gemeinde</strong>wehrführer.<br />

- 112 -


3.7.2.2 Führungsstruktur im Einsatz<br />

Für eine Sicherstellung der Soll-Führungsstruktur im Einsatz sind in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> zu wenig ausgebildete Führungskräfte vorhanden. Insbesondere im<br />

Einsatzbereich Mitte fehlen Gruppenführer. Weiterhin fehlt für eine effiziente<br />

Führung – spätestens ab drei Ortsfeuerwehren – ein Einsatzleitfahrzeug.<br />

Um gemäß der rechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen, dass jeder Einsatz von<br />

einer dafür ausgebildeten Führungskraft geleitet wird, müssen nach Gl. (3.3) i.V.m.<br />

einem Sicherheitsfaktor von 6 (für eine Absicherung rund um die Uhr) zu Einsätzen<br />

mit mehr als einer Ortsfeuerwehr – zusätzlich zu den Gruppenführern der<br />

betreffenden Ortsfeuerwehren – alle Führungskräfte mit mindestens<br />

Zugführerqualifikation alarmiert werden. Die Zugführer erhalten<br />

Funkmeldeempfänger sowie ein tragbares 4m-Funkgerät, welches sich im<br />

Gerätehaus ihrer jeweiligen Ortsfeuerwehr befindet.<br />

Ein Diensthabenden-System für die Zugführer scheidet aufgrund der geringen<br />

Anzahl an Zugführern und der daraus resultierenden hohen Anzahl von<br />

Bereitschaftsdiensten für jeden Einzelnen aus.<br />

Aus diesem Grund werden so lange alle Führungskräfte mit mindestens<br />

Zugführerqualifikation alarmiert, bis ausreichend ausgebildete Führungskräfte in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verfügbar sind. Näheres zur Verfahrensweise der<br />

Führungskräfte im Einsatz wird in einer Dienstanweisung geregelt.<br />

Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />

Ausrüstung der gehobenen 6 Monate 4 x 210 Euro (FME)<br />

Führungskräfte mit FME und<br />

Funkgerät im 4m-Band<br />

4 x 1985 Euro (FuG)<br />

Tab. 3.24: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Umsetzung der Führungsstruktur<br />

Hinsichtlich der Beschaffung von Handsprechfunkgeräten im 4m-Band ist zu<br />

berücksichtigen, in wie weit die Einführung des Digitalfunks für Behörden und<br />

Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abzusehen ist.<br />

- 113 -


3.7.3 Schlauchlager und Schlauchbestand<br />

Das Schlauchlager ist bereits in Betrieb. Für einen reibungslosen Betrieb ist jedoch<br />

die Umprogrammierung der vorhandenen Funkmeldeempfänger auf eine eigene<br />

FME-Adresse für die Schlauchwarte nötig.<br />

In den Ortsfeuerwehren werden nur noch die Schläuche auf den Einsatzfahrzeugen<br />

und zusätzlich 6 B- und 8 C-Schläuche (entspricht 2 Wettkampfausstattungen) als<br />

Übungs- und Wettkampfschläuche vorgehalten. Alle überzähligen Schläuche sind –<br />

sofern noch nicht geschehen – in das Schlauchlager zu überführen.<br />

Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />

Umprogrammierung der FME 6 Monate 2 x 20 Euro<br />

für Schlauchwarte<br />

Tab. 3.25: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für den Betrieb des Schlauchlagers<br />

3.7.4 Anzahl der Einsatzkräfte, Ausbildung und persönliche Ausrüstung<br />

3.7.4.1 Einsatzkräfte und deren Ausbildung<br />

Die Gesamtanzahl der Einsatzkräfte lässt sich nur durch eine verbesserte<br />

Öffentlichkeitsarbeit und durch gute Jugendarbeit erhöhen. Es muss damit bei mehr<br />

Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen die Bereitschaft geweckt werden,<br />

Dienst in der Feuerwehr zu leisten. In einigen Ortsfeuerwehren kann die<br />

Jugendarbeit momentan als sehr gut eingestuft werden. In den anderen Ortsteilen gibt<br />

es z.T. nur wenige Interessenten. Hier sollte verstärkt auf eine Kooperation der<br />

Jugendfeuerwehren gesetzt werden, wie sie sich bereits zwischen verschiedenen<br />

Jugendfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> anbahnt. Die <strong>Gemeinde</strong>jugendwartin<br />

und ihre Stellvertretung sind hierbei besonders durch die <strong>Gemeinde</strong>wehrführung zu<br />

unterstützen.<br />

Diese Maßnahmen wirken jedoch erst mittel- bis langfristig. Aufgrund des prekären<br />

Atemgeräteträgermangels – auch nach Ausbildung aller geeigneten Einsatzkräfte –<br />

sind bereits kurzfristige Maßnahmen notwendig. Hierbei kommt die Möglichkeit in<br />

Betracht, dass neu einzustellende Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verpflichtet<br />

werden, in die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> einzutreten. Sie müssten dann die<br />

- 114 -


notwendigen Lehrgänge absolvieren und an Ausbildungen, Übungen und Einsätzen<br />

teilnehmen. Diese Maßnahmen werden von immer mehr Kommunen ergriffen, um<br />

dem Einsatzkräftemangel insbesondere in der Zeit von 5 bis 17 Uhr zumindest<br />

teilweise abfangen zu können.<br />

Aufgrund der dringenden Notwendigkeit von Änderungen bei den Ausbildungen der<br />

Einsatzkräfte wird dieses Thema gesondert im Punkt 4.3 näher betrachtet, so dass an<br />

dieser Stelle darauf verzichtet wird. Der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister hat die dort<br />

getätigten Festlegungen umzusetzen.<br />

Mit der bisherigen Anzahl an zugewiesenen Lehrgangsplätzen für<br />

Gruppenführerlehrgänge an der LSTE kann das Führungskräftedefizit in den<br />

nächsten Jahren nicht ausgeglichen werden. Deshalb muss der<br />

<strong>Gemeinde</strong>brandmeister darauf drängen, dass der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

mehr entsprechende Lehrgangsplätze zugewiesen werden. Als Argumentationshilfe<br />

kann dabei diese Konzeption dienen.<br />

Da sich bereits aus der Sollstruktur die Notwendigkeit von drei Verbandsführern<br />

ergibt, ist es sinnvoll pro Einsatzbereich einen Verbandsführer auszubilden. Diese<br />

übernehmen dann die Funktionen des <strong>Gemeinde</strong>wehrführers und seiner zwei<br />

Stellvertreter. Somit stellt jeder Einsatzbereich ein Mitglied der<br />

<strong>Gemeinde</strong>wehrführung, so dass eine Gleichberechtigung der drei Einsatzbereiche<br />

gewährleistet ist.<br />

3.7.4.2 persönliche Ausrüstung<br />

Sofern dies noch nicht geschehen ist, wird jeder Atemgeräteträger mit persönlicher<br />

Schutzausrüstung und Flammschutzhaube (vgl. GUV-I 8558) sowie mit<br />

Funkmeldeempfänger ausgerüstet. Dies ist aufgrund des Mangels an<br />

Atemgeräteträgern zwingend notwendig, um bei Einsätzen auf möglichst alle<br />

verfügbaren Atemgeräteträger zurückgreifen zu können. Dafür wird ein Bedarf von 5<br />

bis 10 Einsatzuniformen und ca. 30 FME angesetzt.<br />

Des Weiteren sind alle Gruppenführer und Maschinisten mit entsprechenden<br />

Funkmeldeempfängern auszurüsten, um auch hier das Defizit im Einsatz zu<br />

begrenzen. Dies erfordert voraussichtlich weitere 30 FME.<br />

- 115 -


Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />

Ausrüstung der<br />

12 Monate 10 x 600 Euro<br />

Atemgeräteträger (ca. 10<br />

Einsatzuniformen, FME)<br />

Ausrüstung der Gruppenführer<br />

mit FME<br />

Ausrüstung der Maschinisten<br />

mit FME<br />

3.7.5 Fahrzeuge<br />

30 x 210 Euro<br />

12 Monate 10 x 210 Euro<br />

24 Monate 20 x 210 Euro<br />

Tab. 3.26: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Ausstattung der Einsatzkräfte mit der<br />

dringlichsten Ausrüstung<br />

Da keine Ortsfeuerwehr in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die personellen Ressourcen hat,<br />

um zwei Erstangriffsfahrzeuge rund um die Uhr besetzen zu können, wird künftig in<br />

jeder Ortsfeuerwehr lediglich eines dieser Fahrzeuge stationiert.<br />

Hinsichtlich des bereits vorhandenen TLF 16/25 muss festgestellt werden, dass<br />

dieses Fahrzeug nicht zur Soll-Struktur dieser Konzeption passt. Da dieses Fahrzeug<br />

jedoch erst sieben Jahre alt und hochwertig ausgestattet ist, verbleibt es in der<br />

Ortsfeuerwehr Prösen ohne weitere Umbauten. Des weiteren wird in dieser<br />

Ortsfeuerwehr das bereits vorhandene MTF und das noch zu beschaffende<br />

Einsatzleitfahrzeug ELF 1 stationiert.<br />

Für die Stationierung des ELF 1 in dieser Ortsfeuerwehr spricht, dass in Prösen<br />

momentan zwei Gruppenführer, zwei Zugführer und ein Verbandsführer sowie ein<br />

Stellplatz vorhanden sind. Eine alternative Stationierung des Einsatzleitfahrzeuges in<br />

der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder bzw. Saathain ist zu gegebenem Zeitpunkt<br />

auch unter dem Gesichtspunkt der personellen Ressourcen zu prüfen.<br />

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials des Ortsteils Stolzenhain a. d. Röder,<br />

aufgrund des großen Anteils dieses Ortsteils an den Gesamteinsätzen, wegen der<br />

großen Abdeckung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes innerhalb von 7 und 11 Minuten sowie der<br />

verhältnismäßig hohen Anzahl an Atemgeräteträgern in dieser Ortsfeuerwehr wird<br />

für Stolzenhain ein LF 10/6 beschafft. Das bisher in Stolzenhain a. d. Röder<br />

stationierte TSF-W wird nach Auslieferung des LF 10/6 nach Saathain umgestellt.<br />

- 116 -


Diese Variante hat den sehr bedeutenden Vorteil des Vorhandenseins eines<br />

Löschgruppenfahrzeuges in jedem Einsatzbereich.<br />

Unter der Berücksichtigung der bereits vorhandenen Fahrzeuge ergibt sich die in<br />

Tabelle 3.27 dargelegte Fahrzeugstruktur in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>, für die<br />

613.000 Euro bereitzustellen sind:<br />

Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />

Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />

Prösen ELF 1<br />

70.000,- €<br />

MTF (Ersatzbeschaffung absehbar)<br />

(28.000,- €)<br />

Stolzenhain LF 10/6 200.000,- €<br />

Saathain TSF-W, das bisher in Stolzenhain<br />

stationiert ist<br />

0,- €<br />

Reichenhain TSF-W 0,- €<br />

Haida HLF 10/X 250.000,- €<br />

Summe: 613.000,- €<br />

Tab. 3.27: zukünftiges Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />

Die Beschaffung sollte in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:<br />

1. HLF 10/X (Haida), da unbedingt ein zweiter TH-Satz in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> benötigt wird<br />

2. ELF 1 (Prösen)<br />

3. LF 10/6 (Stolzenhain a. d. Röder)<br />

4. TSF-W (Wainsdorf)<br />

5. Mehrzweckfahrzeug mit Schlauchkomponente bei Bedarf<br />

Ist die Anschaffung eines HLF 10/X für den Ortsteil Haida finanziell nicht möglich,<br />

so ist kurzfristig ein VRW zu beschaffen. Dies bringt jedoch einige Nachteile, z.B.<br />

die Erhöhung der Gesamtanschaffungskosten für Fahrzeuge, da für den Ortsteil<br />

Haida trotzdem ein Erstangriffsfahrzeug mit großem Löschwassertank notwendig ist,<br />

sowie höhere Unterhaltskosten durch Erhöhung der Anzahl zu unterhaltender<br />

Fahrzeuge.<br />

Die Stationierung dieser Fahrzeuge in den entsprechenden Ortsfeuerwehren muss<br />

durch genügend Personal und ausreichend Atemgeräteträger abgesichert werden.<br />

- 117 -


3.7.6 Gerätehäuser<br />

Die bisherigen Standorte der Gerätehäuser werden beibehalten, da bis auf Saathain<br />

alle Ortsfeuerwehren über neue bzw. sanierte Gerätehäuser verfügen. Als künftiges<br />

Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder wird eine Scheune Am<br />

Brückenkopf umgebaut. Anschließend ist mit der Konzeption für den Neu- bzw.<br />

Umbau eines Gerätehauses für die Ortsfeuerwehr Saathain zu beginnen!<br />

Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Gerätehäuser ist erneut über eine<br />

Standortverlagerung nachzudenken.<br />

3.7.7 Allgemeines zur (finanziellen) Folgenabschätzung der Angleichungs-<br />

maßnahmen<br />

Um die Brandschutzkonzeption in ihrer Vielfalt umsetzen zu können, muss der<br />

Brandschutzhaushalt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> mit den entsprechenden finanziellen<br />

Mitteln ausgestattet werden.<br />

Vorrangig sind vorerst die Empfehlungen umzusetzen, die den wenigsten materiellen<br />

Aufwand erfordern und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beitragen. Dennoch muss beginnend ab dem Haushaltsjahr 2007<br />

Ziel gerichtet zur Erfüllung der Festlegungen der Brandschutzkonzeption investiert<br />

werden. Der bereits begonnene Umbau des Stolzenhainer Gerätehauses und der im<br />

Jahr 2007 beginnende Umbau des Saathainer Gerätehauses sind erste wichtige<br />

Schritte in diese Richtung.<br />

Voraussetzung für etwaige Beschaffungen ist letztendlich das Vorhandensein von<br />

finanziellen Mitteln. Sprich, die Kommune muss leistungsfähig sein. Die<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> hängt aber von vielen,<br />

nicht voraussehbaren Faktoren ab und unterliegt nicht beeinflussbaren<br />

Schwankungen.<br />

Es kann aber als gegeben angesehen werden, dass die Beschaffung von<br />

Löschfahrzeugen sowie hochwertiger Ausrüstung und der Umbau von Gerätehäusern<br />

eine hohe Belastung des gemeindlichen Haushalts darstellt. Um diese hohen<br />

Ausgaben leisten zu können, müssen regelmäßig Fördermittel seitens des Landes<br />

Brandenburg bereitgestellt werden. Fehlen diese Fördermittelzusagen, stellt eine<br />

- 118 -


Investition unter Berücksichtigung der übrigen kommunalen Aufgabenerfüllung<br />

(Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben) eine enorme haushaltswirtschaftliche<br />

Belastung dar, die nicht ohne weiteres zu leisten ist.<br />

Die Bereitstellung dieser Mittel stellt im Rahmen des<br />

Entscheidungsfindungsprozesses der Organe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine finanz-<br />

und kommunalpolitische Entscheidung und gleichzeitig eine Positionierung der<br />

politischen Verantwortungsträger (<strong>Gemeinde</strong>vertreter, Ortsbeiratsmitglieder usw.)<br />

zur Freiwilligen Feuerwehr dar.<br />

Durch die Angleichung der Ist-Struktur an die in diesem Konzept vorgestellte Soll-<br />

Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> wird die Leistungsfähigkeit der<br />

Feuerwehr sichergestellt. Bei den hier vorgeschlagenen Maßnahmen wurden die<br />

Wirtschaftlichkeit, die Dauerhaftigkeit sowie die Folgekosten berücksichtigt.<br />

- 119 -


4. Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der<br />

Feuerwehrangehörigen<br />

4.1 Grundausbildung<br />

Wie bereits in der Analyse der Ist-Struktur erwähnt wurde, findet bisher in den<br />

Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> keine Grundausbildung statt oder sie<br />

wurde bisher nicht dokumentiert. Dies ist schnellstmöglich zu ändern. Es gibt<br />

mehrere Möglichkeiten für die Organisation und Durchführung der<br />

Grundausbildung:<br />

1. Jede Ortsfeuerwehr führt eine eigene Grundausbildung durch. Damit besteht<br />

jedoch die Gefahr, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sieben unterschiedliche<br />

Grundausbildungen durchgeführt werden und an Einsatzstellen somit auch sieben<br />

unterschiedliche Vorgehensweisen anzutreffen sind. Dies erschwert eine<br />

Zusammenarbeit mehrerer Ortsfeuerwehren. Außerdem ist der organisatorische<br />

Aufwand für eine Grundausbildung sehr groß und würde demzufolge in jeder<br />

Ortsfeuerwehr extra anfallen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Zahl der<br />

Neuzugänge in einer Ortsfeuerwehr pro Jahr.<br />

2. Demzufolge ist es günstiger, die Grundausbildung mindestens auf<br />

<strong>Gemeinde</strong>ebene zu organisieren und durchzuführen. Dabei werden sämtliche<br />

Neuzugänge gemeinsam ausgebildet und erhalten so die gleiche Ausbildung. Die<br />

einzelnen Ausbildungsthemen werden an die Führungskräfte vergeben, die sich<br />

dadurch speziell vorbereiten können. Da durch die Neuzugänge in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong> die Lehrgangskapazitäten jedoch nicht voll ausgelastet werden<br />

können, besteht sogar die Möglichkeit bei entsprechender Qualität die<br />

Grundausbildung für andere Träger (unter Kostenbeteiligung) durchzuführen.<br />

3. Die dritte Möglichkeit ist eine Grundausbildung auf Landkreisebene. Dabei<br />

könnten sich alle Kommunen zu gleichen Teilen beteiligen, so dass diese<br />

Ausbildung faktisch unentgeltlich durchgeführt werden kann. Andernfalls kann<br />

die Grundausbildung kostenpflichtig durchgeführt werden. Diese Variante hat<br />

den Vorteil, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur ein geringer Aufwand für die<br />

Grundausbildung entsteht. Als Nachteil ist jedoch zu sehen, dass die<br />

- 120 -


Lehrgangstermine nur schwer auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden<br />

können.<br />

Als am besten geeignete wird die zweite Möglichkeit angesehen, u.a. auch, weil für<br />

eine Grundausbildung auf Landkreisebene bisher keinerlei Überlegungen existieren,<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> jedoch kurzfristig Handlungsbedarf besteht. Deshalb ist<br />

die Grundausbildung wie folgt zu organisieren:<br />

Die Grundausbildung wird ständig durchgeführt. Dazu wird ein Zyklus gewählt, in<br />

dem sich die einzelnen Ausbildungen wiederholen (Vorschlag: ein Jahr bei reiner<br />

Wochenendausbildung, ein halbes Jahr bei zusätzlichen Ausbildungen werktags), da<br />

davon ausgegangen werden kann, dass permanent einige wenige neue Mitglieder<br />

aufgenommen werden oder aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen<br />

übertreten. Außerdem ermöglicht dies den Teilnehmern, die an bestimmten<br />

Ausbildungen nicht teilnehmen konnten, die betreffenden Ausbildungen möglichst<br />

rasch nachzuholen.<br />

Als Ausbilder fungieren ausgebildete Führungskräfte, bei Eignung auch andere<br />

Einsatzkräfte, denen unterschiedliche Themen zugeteilt werden. Sie können sich<br />

somit speziell auf diese Themen vorbereiten und bilden sie über einige Jahre (z.B. 3<br />

Jahre) hinweg aus. Danach erfolgt eine Neuverteilung der Themen, um eine<br />

„Betriebsblindheit“ bei den Ausbildern zu vermeiden.<br />

Ein ständig wechselnder Pool an Mannschaftsfunktionen dient als Hilfsausbilder. Sie<br />

werden vom Ausbilder in das Thema sowie das Ausbildungsziel eingewiesen und<br />

müssen sich daraufhin selbst eingehend mit diesem Thema beschäftigen, um den<br />

Ausbilder während der Ausbildung zu unterstützen. So wird sichergestellt, dass die<br />

Mannschaft ständig auf einem guten Ausbildungsstand bleibt und auf diese Art und<br />

Weise lässt sich bereits frühzeitig erkennen, welche Einsatzkraft sich als spätere<br />

Führungskraft eignet.<br />

Eine entsprechende Ausbildung ist spätestens ab dem 01.01.2008 durchzuführen.<br />

4.2 weitere Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen<br />

Die weiteren Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen wie Sprechfunk-,<br />

Truppführer-, Atemgeräteträger- und Maschinistenlehrgänge werden wie bisher<br />

- 121 -


durchgeführt, d.h. sofern Bedarf für diese Lehrgänge besteht, wird der Bedarf an den<br />

Landkreis gemeldet und die Teilnehmer zu den entsprechenden Lehrgängen<br />

entsendet oder es wird mit einem Kreisausbilder ein Lehrgangstermin in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> vereinbart.<br />

Allerdings ist in den letzten Jahren ein erhöhter Ausbildungsbedarf entstanden, da<br />

nicht alle geeigneten Kameraden an den Kreisausbildungen teilgenommen haben.<br />

Dies ist u. a. auf fehlende Information und schlechte Abstimmung innerhalb der<br />

Ortsfeuerwehren zurückzuführen. Aus diesem Grund und wegen der Dringlichkeit<br />

dieser Ausbildungen sollte sich einer der Stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführer auf<br />

die Organisation und Koordination sämtlicher Ausbildungen spezialisieren.<br />

Bis zum 31.12.2008 sind alle geeigneten Einsatzkräfte als Atemschutzgeräteträger<br />

auszubilden. Dies schließt ein, dass Einsatzkräfte mit dem Status „vorübergehende<br />

gesundheitliche Bedenken“ angehalten werden an Nachuntersuchungen<br />

teilzunehmen.<br />

Der vom Landkreis Elbe-Elster angebotene Lehrgang für Atemgeräteträger und die<br />

jährlichen Fortbildungen/Belastungsübungen erfüllen nicht die kompletten<br />

Anforderungen der FwDV 7, da z.B. auch das Atemschutznotfall-Training und<br />

Einsatzübungen innerhalb dieser Ausbildung gefordert werden. Hier ist in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine eigenständige Ausbildung zu organisieren, welche die<br />

fehlenden Ausbildungsteile nachholt und von allen Atemgeräteträgern jährlich zu<br />

wiederholen ist.<br />

Des Weiteren sollen bis zum 31.12.2010 alle Einsatzkräfte die Lehrgänge Erste<br />

Hilfe, Sprechfunk, Maschinist, Technische Hilfeleistung, Technische Hilfeleistung<br />

Wald sowie den Truppführerlehrgang absolvieren.<br />

Großer Wert ist – wie in den meisten Ortsfeuerwehren bisher eigentlich schon<br />

geschehen – auf die Erste-Hilfe-Fortbildung zu legen. Die hier gebotene Möglichkeit<br />

der Finanzierung eines Lehrgangs pro Jahr durch die FUK Brandenburg ist zu<br />

nutzen.<br />

Eine Ausbildung der Einsatzkräfte an sämtlicher Feuerwehrtechnik (Fahrzeuge,<br />

Pumpen, Aggregate usw.) – insbesondere für die Maschinisten – ist anzustreben.<br />

- 122 -


Hierfür sind Ganztagsausbildungen sinnvoll, die ein mal pro Halbjahr beispielsweise<br />

an einem Samstag oder Sonntag durchgeführt werden sollten.<br />

Alle weiteren Fortbildungen werden von den jeweiligen Ortsfeuerwehren<br />

durchgeführt.<br />

4.3 Aus- und Fortbildung von Führungskräften<br />

Die eigentliche Ausbildung von Führungskräften der Feuerwehr findet an der<br />

Landesschule und Technischen Einrichtung (LSTE) in Eisenhüttenstadt statt.<br />

Allerdings sollten die angehenden Führungskräfte auf die Lehrgänge vorbereitet<br />

werden. Dies erfordert bei ausreichender Qualität der Grund- und<br />

Truppführerausbildung lediglich einen geringen Aufwand und kann von den<br />

Gruppen- und Zugführern übernommen werden.<br />

Nach erfolgreich absolvierten Führungslehrgängen benötigen die „frisch<br />

gebackenen“ Führungskräfte jedoch noch einige Unterstützung, um die an sie<br />

gestellten Anforderungen im Ausbildungs- und vor allem im Einsatzdienst zu<br />

erfüllen. Des Weiteren sind auch danach regelmäßige Schulungen notwendig, um das<br />

erlernte Wissen aufzufrischen und neue Taktiken und Techniken vermittelt zu<br />

bekommen. Aus diesem Grund sollten jährlich Führungskräfte-Weiterbildungen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durchgeführt werden, die u.a. folgende Unterrichtseinheiten<br />

umfassen:<br />

− Auffrischung und ggf. Vertiefung wichtiger Kenntnisse<br />

− Vermittlung neuen Wissens auf taktischer, technischer und rechtlicher Ebene<br />

− Durchführung von Lehrproben einzelner Führungskräfte (kann bereits durch<br />

obige Themen abgedeckt werden) und Diskussion der Teilnehmer über<br />

Verbesserungsmöglichkeiten<br />

− Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten für die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Röderland</strong><br />

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− Übung des Führungsvorgangs, z.B. im Rahmen eines Planspiels (an einer<br />

Modellplatte, per Fotomontagen o.ä.) und/oder im Rahmen einer Stabsübung,<br />

d.h. ohne tatsächliche Mitwirkung von Mannschaftsfunktionen<br />

− anschließende Diskussion über die verschiedenen Taktiken<br />

Diese Führungskräfte-Weiterbildungen werden vom <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und<br />

seinen Stellvertretern organisiert. Die Durchführung der einzelnen<br />

Unterrichtseinheiten sollte nach Möglichkeit auf alle Führungskräfte verteilt werden.<br />

Die regelmäßige Fortbildung der Führungskräfte sollte ab 01.01.2008 beginnen.<br />

Somit verbleibt etwa ein Jahr für die Organisation.<br />

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