brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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Freiwillige Feuerwehr<br />
der<br />
G e m e i n d e R ö d e r l a n d<br />
B R A N D S C H U T Z K O N Z E P T I O N<br />
erstellt durch:<br />
Steffen Atlas Markus Terne<br />
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) Verwaltungsfachwirt<br />
Brandoberinspektoranwärter (Leiter des Haupt- und<br />
Ordnungsamtes der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong>)<br />
weitere Beteiligte:<br />
Siegmar Wilk <strong>Gemeinde</strong>brandmeister<br />
Fred Ansorge stellv. <strong>Gemeinde</strong>brandmeister<br />
die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 2<br />
Abkürzungen...............................................................................................................................5<br />
Vorbemerkung............................................................................................................................ 7<br />
Fehlende Standards für Methoden und Bewertungen.................................................................7<br />
1. Einleitung und rechtliche Grundlagen.................................................................................... 8<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>......................................................................................................11<br />
2.1 Größe und Einwohner.........................................................................................................11<br />
2.1.1 Fläche, Ausdehnung und <strong>Gemeinde</strong>grenzen....................................................................11<br />
2.1.2 Einwohner, Einwohnerdichte, Altersstruktur.................................................................. 12<br />
2.1.3 Einflüsse durch Pendlerbewegungen, überörtliche Einrichtungen.................................. 13<br />
2.2Flächen, Nutzungen............................................................................................................. 14<br />
2.2.1 Flächen und Nutzungen................................................................................................... 14<br />
2.2.2 Bebauung......................................................................................................................... 16<br />
2.3 Topografie...........................................................................................................................20<br />
2.4 Verkehrsflächen.................................................................................................................. 20<br />
2.4.1 Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und <strong>Gemeinde</strong>straßen..................................20<br />
2.4.2 Bahnanlagen.....................................................................................................................21<br />
2.4.3 Wasserstraßen.................................................................................................................. 21<br />
2.4.4 Brücken- und Tunnelbauwerke........................................................................................22<br />
2.5 Löschwasserversorgung......................................................................................................23<br />
2.5.1 Definition „angemessene Löschwasserversorgung“........................................................23<br />
2.5.1.1 Rechtliches zur Nutzung von Hydranten für die Löschwasserentnahme..................... 23<br />
2.5.1.2 Abstand der Löschwasserentnahmestellen zum Brandobjekt.......................................24<br />
2.5.1.3 Prüfverfahren................................................................................................................ 25<br />
2.5.2 Löschwasserversorgung in Haida.................................................................................... 26<br />
2.5.3 Löschwasserversorgung in Würdenhain..........................................................................28<br />
2.5.4 Löschwasserversorgung in Saathain................................................................................29<br />
2.5.5 Löschwasserversorgung in Reichenhain..........................................................................31<br />
2.5.6 Löschwasserversorgung in Stolzenhain a. d. Röder........................................................ 32<br />
2.5.7 Löschwasserversorgung in Prösen...................................................................................34<br />
2.5.8 Löschwasserversorgung in Wainsdorf.............................................................................36<br />
2.5.9 Übersicht über benötigte Wasserentnahmestellen........................................................... 37<br />
3. Gefahrenabwehrbedarfsplan................................................................................................. 40<br />
3.1 Vorgehensweise.................................................................................................................. 40<br />
3.2 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr...........................................................................41<br />
3.3 Gefahren- und Risikoanalyse..............................................................................................43<br />
3.3.1 Probleme.......................................................................................................................... 43<br />
3.3.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr......................................................................................... 44<br />
3.3.2.1 Einsatzstichworte.......................................................................................................... 44<br />
3.3.2.2 Einsatzstatistik.............................................................................................................. 46<br />
3.3.2.3 bisherige Ausrückezeiten..............................................................................................51<br />
3.3.2.4 bisherige Einsatzfahrtzeiten..........................................................................................51<br />
3.3.2.5 Feuerwehreinsätze, zu denen überörtliche Feuerwehreinheiten alarmiert wurden.......51<br />
3.3.3 Gefahrenbeschreibung..................................................................................................... 53<br />
3.3.3.1 Gefahren in allen Ortsteilen..........................................................................................53<br />
3.3.3.2 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Haida......................................................................55<br />
3.3.3.3 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Würdenhain............................................................55<br />
- 2 -
3.3.3.4 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Saathain..................................................................56<br />
3.3.3.5 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Reichenhain........................................................... 56<br />
3.3.3.6 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Stolzenhain a. d. Röder..........................................56<br />
3.3.3.7 zusätzliche Gefahrenpotenziale in Prösen.................................................................... 57<br />
3.3.3.8 zusätzliche Gefahrenpotentiale in Wainsdorf............................................................... 57<br />
3.4 Festlegung von Schutzzielen und weiteren Anforderungen............................................... 58<br />
3.4.1 Definition des Begriffs „Schutzziel“............................................................................... 58<br />
3.4.2 Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“..........................................................................59<br />
3.4.2.1 Definition...................................................................................................................... 59<br />
3.4.2.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................60<br />
3.4.3 Schutzziel „kritischer Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen“....................62<br />
3.4.3.1 Definition...................................................................................................................... 62<br />
3.4.3.2 Mindesteinsatzstärke und notwendige technische Ausstattung.................................... 63<br />
3.4.4 Schutzziel „Brand in einer Versammlungsstätte“............................................................65<br />
3.4.4.1 Definition...................................................................................................................... 65<br />
3.4.4.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................65<br />
3.4.5 Schutzziel „ABC-Ersteinsatz“......................................................................................... 67<br />
3.4.5.1 Definition...................................................................................................................... 67<br />
3.4.5.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung........................................................67<br />
3.4.6 Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit............................................................................................... 70<br />
3.4.6.1 Definition der Begriffe „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“.................................................70<br />
3.4.6.2 Festlegung der Eintreffzeiten für Brände......................................................................70<br />
3.4.6.3 Eintreffzeit bei Technischen Hilfeleistungen................................................................72<br />
3.4.6.4 Eintreffzeit für sonstige Einheiten................................................................................ 73<br />
3.4.7 Erreichungsgrad für alle Schutzziele............................................................................... 73<br />
3.4.8 nicht abgesicherte Schutzziele......................................................................................... 74<br />
3.5 Soll-Struktur........................................................................................................................75<br />
3.5.1 Festlegung der Soll-Standorte der Gerätehäuser..............................................................75<br />
3.5.1.1 Verfahren...................................................................................................................... 75<br />
3.5.1.2 Soll-Standorte für eine Eintreffzeit von 8 Minuten...................................................... 77<br />
3.5.1.3 Sicherstellung der übrigen Eintreffzeiten..................................................................... 78<br />
3.5.2 Festlegung der benötigten Fahrzeugtechnik.................................................................... 79<br />
3.5.2.1 benötigte Fahrzeuge......................................................................................................79<br />
3.5.2.2 Verteilung auf die Ortsfeuerwehren..............................................................................84<br />
3.5.3 Führungsstruktur..............................................................................................................88<br />
3.5.3.1 Führungsstruktur im Einsatz.........................................................................................88<br />
3.5.3.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur...........................................................................90<br />
3.5.4 Schlauchlager und Schlauchbestand................................................................................91<br />
3.5.5 Mindestanzahl an Einsatzkräften inklusive Ausbildung und persönliche<br />
Schutzausrüstung........................................................................................................ 92<br />
3.5.5.1 Mindestanzahl an Einsatzkräften.................................................................................. 92<br />
3.5.5.2 persönliche Ausrüstung der Einsatzkräfte.................................................................... 95<br />
3.5.6 Struktur der Feuerwehreinheiten......................................................................................96<br />
3.6 Analyse der Ist-Struktur......................................................................................................98<br />
3.6.1 Gerätehäuser.................................................................................................................... 98<br />
3.6.2 vorhandene Fahrzeuge..................................................................................................... 99<br />
3.6.3 vorhandene Einsatzkräfte inklusive Ausbildung und persönliche Schutzausrüstung....100<br />
3.6.4 Führungsstruktur............................................................................................................103<br />
3.6.4.1 Führungsstruktur im Einsatz.......................................................................................103<br />
3.6.4.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur.........................................................................105<br />
- 3 -
3.6.5 Alarm- und Ausrückeordnung....................................................................................... 105<br />
3.6.6 Vorhaltung sonstiger Technik und Einsatzmittel...........................................................106<br />
3.6.7 Ist die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> momentan „leistungsfähig“?. 106<br />
3.7 Maßnahmen zur Angleichung der Strukturen...................................................................108<br />
3.7.1 Struktur der Feuerwehreinheiten....................................................................................108<br />
3.7.1.1 Schließung von Ortsfeuerwehren................................................................................108<br />
3.7.1.2 Struktur der Feuerwehreinheiten in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>................................... 109<br />
3.7.1.3 Beurteilung anderer Strukturen...................................................................................110<br />
3.7.2 Angleichung der Führungsstruktur................................................................................ 112<br />
3.7.2.1 verwaltungsmäßige Führungsstruktur.........................................................................112<br />
3.7.2.2 Führungsstruktur im Einsatz.......................................................................................113<br />
3.7.3 Schlauchlager und Schlauchbestand..............................................................................114<br />
3.7.4 Anzahl der Einsatzkräfte, Ausbildung und persönliche Ausrüstung............................ 114<br />
3.7.4.1 Einsatzkräfte und deren Ausbildung...........................................................................114<br />
3.7.4.2 persönliche Ausrüstung...............................................................................................115<br />
3.7.5 Fahrzeuge.......................................................................................................................116<br />
3.7.6 Gerätehäuser.................................................................................................................. 118<br />
4. Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen................................. 120<br />
4.1 Grundausbildung...............................................................................................................120<br />
4.2 weitere Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen...........................................................121<br />
4.3 Aus- und Fortbildung von Führungskräften..................................................................... 123<br />
- 4 -
Abkürzungen<br />
In dieser Arbeit werden folgende Abkürzungen verwendet (in alphabetischer<br />
Reihenfolge):<br />
AAO Alarm- und Ausrückeordnung<br />
AGT Atemgeräteträger<br />
AFFF-AR alkoholbeständiges, filmbildendes Schaummittel<br />
BbgBKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den<br />
DLK Drehleiter mit Korb<br />
Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />
DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
EFH Einfamilienhaus<br />
ELF Einsatzleitfahrzeug<br />
FME Funkmeldeempfänger<br />
GrFü Gruppenführer<br />
GSG Gefährliche Stoffe und Güter<br />
GW-G Gerätewagen Gefahrgut<br />
HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug<br />
LF Löschgruppenfahrzeug<br />
LNA Leitender Notarzt<br />
LSTE Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und<br />
MFH Mehrfamilienhaus<br />
Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />
MTF Mannschaftstransportfahrzeug<br />
MZF Mehrzweckfahrzeug<br />
OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst<br />
OWF Ortswehrführer<br />
PA Pressluftatmer (Atemschutzgerät)<br />
RW Rüstwagen<br />
SW 2000-Tr Schlauchwagen mit Truppbesatzung und 2000 m B-Schlauch<br />
TEL Technische Einsatzleitung<br />
TH Technische Hilfeleistung<br />
- 5 -
TLF Tanklöschfahrzeug<br />
TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasserbehälter<br />
VRW Vorausrüstwagen<br />
- 6 -
Vorbemerkung<br />
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes<br />
praktisch jederzeit gerechnet werden muss.<br />
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,<br />
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen<br />
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“<br />
Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster<br />
(Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.1987)<br />
Fehlende Standards für Methoden und Bewertungen<br />
Für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen, der Methoden und Bewertungen<br />
der Gefahren usw. gibt es zurzeit keinerlei verbindliche Standards. Auch durch<br />
<strong>Gemeinde</strong>-Umfragen, Landkreis-Umfragen in Brandenburg und Sachsen sowie<br />
Literatur- und Internet-Recherchen konnten keine einheitlichen – und vor allem<br />
verbindlichen – Regelungen für derartige Untersuchungen gefunden werden.<br />
So bleibt diese Ausarbeitung weitgehend eine subjektive Facheinschätzung der<br />
Bearbeiter, die sich der kritischen Bewertung durch Dritte aussetzen muss.<br />
- 7 -
1. Einleitung und rechtliche Grundlagen<br />
Die vorliegende Arbeit stellt ein Strategiepapier für die Freiwillige Feuerwehr der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> und somit auch eine Handlungsanweisung für die <strong>Gemeinde</strong><br />
als Träger des Brandschutzes dar.<br />
Bereits im Jahr 1995 wurde eine Planung der zukünftigen Investitionen für die<br />
Feuerwehren des damaligen Amtes <strong>Röderland</strong> durchgeführt und mit dem Namen<br />
„Brandschutzkonzeption“ versehen. Die Bezeichnung „Brandschutzkonzeption“<br />
wurde auch für diese Arbeit beibehalten, obwohl sie sich grundlegend von der<br />
vorherigen unterscheidet. Es wird versucht, in dieser Arbeit langfristige<br />
Entscheidungen, wie die zukünftige Struktur der Feuerwehr der Gemeine <strong>Röderland</strong><br />
sowie kurz- und mittelfristige Festlegungen, wie z.B. die Alarm- und<br />
Ausrückeordnung oder die Dienstanweisungen, zu vereinen. Dies ist aus mehreren<br />
Gründen sinnvoll: Einerseits haben alle vorstehend genannten Bestandteile der<br />
Konzeption eine gemeinsame Basis – die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> als<br />
Gebietskörperschaft –, und andererseits müssen alle Konzeptionsbestandteile in<br />
regelmäßigen Abständen überarbeitet und aktualisiert werden. Des Weiteren haben<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung und Freiwillige Feuerwehr durch diese Brandschutzkonzeption<br />
eine umfassende Dokumentation über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Des Weiteren kann und muss diese Brandschutzkonzeption den<br />
Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Röderland</strong> als Entscheidungsgrundlage dienen.<br />
Denn diese zeichnen u. a. für den Brandschutzhaushalt verantwortlich.<br />
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den<br />
Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und<br />
Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG – vom 24. Mai 2004, GVBl. I S. 197), ist die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verpflichtet, „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />
leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene<br />
Löschwasserversorgung zu gewährleisten“ [1], mit dem Ziel der „Gewährleistung<br />
vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten<br />
Hilfeleistungssystem<br />
1. bei Brandgefahren (Brandschutz),<br />
2. bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und<br />
3. bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz)“[2].<br />
- 8 -
Entsprechend Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern zum<br />
Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist Brandschutz „die<br />
Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und<br />
Brandgefahren.“ [12, Nr. 1.1]<br />
„Hilfeleistungen sind insbesondere die technische Hilfeleistung einschließlich der<br />
Rettungsmaßnahmen für verletzte Personen, aber auch sonstige Hilfeleistungen zum<br />
Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten bei Gefahren in Not- und<br />
Unglücksfällen.“ [12, Nr. 1.1]<br />
Als Unglücksfall bezeichnet man ein plötzliches Ereignis, dass eine unmittelbare<br />
Gefahr eines erheblichen Schadens für eine andere Person oder bedeutende<br />
Sachwerte mit sich bringt. Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib<br />
und Leben des Betroffenen besteht.<br />
„Die Hilfeleistung ist auf die Dauer der akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung beschränkt, so dass Nachfolgemaßnahmen nicht in die Zuständigkeit<br />
der für die Hilfeleistung zuständigen Aufgabenträger fallen.“ [12, Nr. 1.1]<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n, Ämter und kreisfreien Städte sind dabei nur für den örtlichen<br />
Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung zuständig. Sie sind jedoch als<br />
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen (vgl. [4]). Die Aufgaben<br />
des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Hilfeleistung und des<br />
Katastrophenschutzes liegen beim Landkreis (vgl. [3]).<br />
Wie bereits erwähnt, verlangt § 3 Abs. 1 BbgBKG die Aufstellung einer den<br />
örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Laut VV [12,<br />
Nr. 3.1] ist die Leistungsfähigkeit dann gegeben, „wenn die sich aus einer Gefahren-<br />
und Risikoanalyse ergebenden Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden Kräften<br />
und Mitteln der Feuerwehr erfüllt werden können.“ [12, Nr. 3.1] Aus diesem Grund<br />
müssen die <strong>Gemeinde</strong>n „eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem<br />
Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele<br />
festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie<br />
die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen“[6].<br />
Eine leistungsfähige Feuerwehr ist jedoch nicht allein durch die Merkmale Personal<br />
und Sachausstattung gekennzeichnet. Vielmehr müssen das Personal und die<br />
vorhandene Technik auch organisiert alarmiert und zum Einsatz gebracht werden<br />
- 9 -
(vgl. [5]). Deshalb sind für eine leistungsfähige Feuerwehr Festlegungen notwendig,<br />
die über einen Gefahrenabwehrbedarfsplan hinausgehen. Das Gesetz über den<br />
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg<br />
verlangt deshalb von den <strong>Gemeinde</strong>n weiterhin z.B., die Aufstellung von Alarm- und<br />
Einsatzplänen und sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von<br />
Gefahren notwendige Maßnahmen (vgl. [7]).<br />
Aus diesem Grund gliedert sich die neue Brandschutzkonzeption in folgende Teile:<br />
− allgemeine Angaben zur <strong>Gemeinde</strong><br />
− den Gefahrenabwehrbedarfsplan (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG),<br />
− Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen (§ 3 Abs. 1<br />
Nr. 2 BbgBKG),<br />
− Einsatzpläne (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BbgBKG),<br />
− Alarm- und Ausrückeordnung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BbgBKG),<br />
− und die Dienstanweisungen.<br />
- 10 -
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Im folgenden Kapitel soll auf allgemeine Daten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
eingegangen werden, die einerseits für eine Gefahren- und Risikoanalyse und<br />
andererseits für die Alarm- und Ausrückeordnung von Bedeutung sind.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> mit ihren sieben Ortsteilen Würdenhain, Haida, Saathain,<br />
Reichenhain, Stolzenhain a. d. Röder, Prösen und Wainsdorf liegt im Süden des<br />
Landkreises Elbe-Elster und grenzt direkt an den Freistaat Sachsen.<br />
2.1 Größe und Einwohner<br />
2.1.1 Fläche, Ausdehnung und <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> umfasst eine Fläche von ca. 46,05 km². Ihre maximale Ost-West-<br />
Ausdehnung beträgt etwa 8,5 Kilometer und ihre maximale Nord-Süd-Ausdehnung<br />
erreicht ca. 11,0 Kilometer.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> grenzt unmittelbar an die Städte Bad Liebenwerda,<br />
Elsterwerda und Gröditz sowie an das Amt Schradenland und die sächsische<br />
<strong>Gemeinde</strong> Röderaue. Die Grenzlängen zu den einzelnen Gebietskörperschaften<br />
betragen:<br />
− Stadt Bad Liebenwerda ca. 14 km<br />
− Stadt Elsterwerda ca. 13 km<br />
− Amt Schradenland ca. 4 km<br />
− Stadt Gröditz ca. 16 km<br />
− <strong>Gemeinde</strong> Röderaue ca. 4 km<br />
- 11 -
Die <strong>Gemeinde</strong>grenze verläuft etwa an folgenden Stellen (im Uhrzeigersinn):<br />
zwischen und wo<br />
Reichenhain Prieschka Ca. 500 m nach Ortsausgang Reichenhain<br />
Würdenhain Prieschka Ca. 500 m vor Ortseingang Prieschka<br />
Haida Zeischa An der Kreuzung Frankfurter Straße (L 593);<br />
Wald bis zur Frankfurter Straße<br />
Bad Liebenwerda<br />
( B 101)<br />
Kreuzung B 101/Frankfurter Straße<br />
Elsterwerda (B B 101 Abzweig Kraupa (K 6209)<br />
101)<br />
Elsterwerda Ortsausgang Haida, entlang Waldeck und<br />
anschließend Ortsverbindung Saathain-Haida<br />
Saathain Elsterwerda Entlang K 6207 bis Abzweig Haida<br />
Kotschka Ca. 1,5 km nach Ortsausgang Saathain<br />
Stolzenhain a. d. Röder Kotschka K 6206 an der Brücke über den Prösener<br />
Grenzgraben<br />
Prösen Elsterwerda (B Ca. 100 m vor dem Ortseingang Elsterwerda<br />
101/B 169)<br />
Wainsdorf Merzdorf Ca. 1000 m hinter Ortsausgang Wainsdorf<br />
Sachsen (B 101) Ca. 500 m hinter Ortsausgang Wainsdorf<br />
Gröditz Ca. 100 m vor Ortseingang Gröditz<br />
Prösen Gröditz Entlang der Wainsdorfer Straße und der<br />
Stolzenhainer Straße<br />
Stolzenhain a. d. Röder Gröditz Ortseingang Gröditz (auf der Stolzenhainer<br />
Straße in Gröditz);<br />
Ortseingang Gröditz (auf dem Heudamm)<br />
Nauwalde am Röderkanal ca. 300 m vor der Brücke<br />
zwischen Gröditz und Nauwalde<br />
Reichenhain Schweinfurt Ca. 500 m nach Maiblumengehege<br />
Oschätzchen Ca. 1000 m nach Maiblumengehege<br />
2.1.2 Einwohner, Einwohnerdichte, Altersstruktur<br />
Die Einwohnerzahl der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verringerte sich in den letzten sechs<br />
Jahren um 366 Einwohner auf den amtlichen Stand zum 31.12.2005 von 4.664<br />
Einwohnern (Angaben des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik –<br />
LDS). Die Einwohnerentwicklung kann für die letzten Jahre wie folgt dargestellt<br />
werden:<br />
Stichtag Einwohner<br />
31.12.2000 5.030<br />
- 12 -
31.12.2001 4.986<br />
31.12.2002 4.911<br />
31.12.2003 4.816<br />
31.12.2004 4.740<br />
31.12.2005 4.664<br />
Zum Stichtag 14.03.2006 setzt sich die Einwohnerzahl von 4648 Einwohnern aus<br />
2330 männlichen und 2318 weiblichen Einwohnern zusammen.<br />
Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt:<br />
Alter Insgesamt davon männlich weiblich<br />
0 – 27 Jahre 1.146 624 522<br />
27 – 65 Jahre 2.507 1.290 1.217<br />
65 – 100 Jahre 995 416 579<br />
2.1.3 Einflüsse durch Pendlerbewegungen, überörtliche Einrichtungen<br />
Pendlerbewegungen sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> stark vorhanden. Insbesondere<br />
in den Morgenstunden sowie zur Nachmittagszeit bzw. in den frühen Abendstunden<br />
wird der OT Prösen sowie der OT Wainsdorf von (Berufs-)Pendlern stark<br />
frequentiert. Durch die beiden vorstehend genannten Orte erfolgt der Pendlerverkehr<br />
in Richtung Elsterwerda / Bad Liebenwerda / Senftenberg / Cottbus sowie Gröditz /<br />
Riesa / Großenhain / Dresden.<br />
Im Übrigen ist der überwiegende Teil der Bürger nicht im <strong>Gemeinde</strong>gebiet beruflich<br />
tätig, so dass auch in allen anderen Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> Pendlerbewegungen im<br />
geringeren Umfang entstehen.<br />
Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung ist festzustellen, dass diese durch die<br />
anliegenden Städte Elsterwerda, Gröditz und Bad Liebenwerda erfolgt. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> selbst ist hier von untergeordneter Bedeutung.<br />
Bei der Freizeitgestaltung gewinnt die <strong>Gemeinde</strong> nur bei besonderen<br />
Veranstaltungen an Bedeutung. Hierzu zählen in erster Linie die Veranstaltungen auf<br />
dem Gut Saathain sowie örtliche und traditionelle Feste. Die hier entstehenden<br />
„Besucherströme“ können jedoch unberücksichtigt bleiben.<br />
- 13 -
Die Entfernungen zu den Nachbargemeinden betragen<br />
− Stadt Bad Liebenwerda 13,8 km<br />
− Stadt Elsterwerda 5,1 km<br />
− Stadt Gröditz 4,1 km<br />
− Amt Schradenland 8,6 km<br />
− <strong>Gemeinde</strong> Röderaue 7,2 km<br />
Die Entfernungsangaben beziehen sich jeweils auf die Entfernungen zwischen den<br />
Verwaltungssitzen der Kommunen.<br />
2.2 Flächen, Nutzungen<br />
2.2.1 Flächen und Nutzungen<br />
Bei der Betrachtung der Flächen und deren Nutzung werden die hier aufgeführten<br />
Angaben auf folgende (Haupt)Kategorien beschränkt:<br />
− Gebäude- und Freifläche (u.a. Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehrsanlage)<br />
− Erholungsfläche (u.a. Sportfläche, Grünanlage)<br />
− Verkehrsfläche (u.a. Straße, Weg)<br />
− Landwirtschaftsfläche (u.a. Ackerland, Grünland, Gartenland)<br />
− Waldfläche (u.a. Laubwald, Nadelwald, Mischwald)<br />
− Wasserfläche (Fluß, Graben)<br />
- 14 -
Ortsteil<br />
Fläche<br />
(Angaben in m²)<br />
Gebäude- und<br />
Freifläche<br />
Prösen Reichenhain<br />
Stolzenhain<br />
a.d.Röder<br />
Saathain Wainsdorf Haida Würdenhain Gesamt<br />
805.680 183.359 357.722 218.025 172.120 379.218 70.218 2.186.342<br />
Erholungsfläche 74.415 27.046 26.543 101.116 27.438 51.256 2.306 310.120<br />
Verkehrsfläche 428.320 185.055 232.491 171.749 179.245 261.900 83.400 1.542.160<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
8.073.315 5.193.928 7.036.508 5.735.310 3.593.290 1.596.926 2.270.635 33.599.912<br />
Waldfläche 172.02 386.504 325.313 112.109 344.672 3.521.301 221.442 5.083.361<br />
Wasserfläche 104.043 76.694 156.510 153.376 38.767 121.435 115.978 766.803<br />
Tab. 2.1: Flächen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nach Kategorien geordnet
Die Flächennutzungen Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Verkehrsfläche,<br />
Landwirtschaftsfläche, Waldfläche und Wasserfläche beanspruchen zusammen rund<br />
43,5 km² des <strong>Gemeinde</strong>gebietes. Die Restfläche von 2,55 km² verteilt sich auf die<br />
Nutzungen Betriebsfläche Abbauland, Betriebsfläche Halde, Verkehrsbegleitfläche,<br />
Schutzfläche, Friedhof und Unland.<br />
2.2.2 Bebauung<br />
Um Daten über die Bebauung in den Ortsteilen zu erhalten, wurden Ortsbegehungen<br />
durch örtliche Feuerwehrangehörige (wenn möglich mit der Qualifikation<br />
Gruppenführer) durchgeführt und dabei die Grundstücke bzw. Gebäude in eine der<br />
folgenden Kategorien eingeteilt:<br />
1. unbebaute Grundstücke<br />
2. Einfamilien-Wohnhäuser<br />
3. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit maximal zwei bewohnten Geschossen (das<br />
Kellergeschoss wird nicht mitgezählt)<br />
4. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit mehr als zwei bewohnten Geschossen (das<br />
Kellergeschoss wird nicht mitgezählt)<br />
5. AWG-Blöcke<br />
6. Einfamilien-Wohnhäuser mit angrenzendem Nebengebäude oder angrenzender<br />
Scheune (z.B. ehemalige Bauernhöfe)<br />
7. Mehrfamilien-Wohnhäuser mit angrenzendem Nebengebäude oder angrenzender<br />
Scheune (z.B. ehemalige Bauernhöfe)<br />
8. Verkaufsstellen und Kleingewerbe mit einer Fläche bis 100 m 2<br />
9. Verkaufsstellen und Kleingewerbe mit einer Fläche von mehr als 100 m 2<br />
10. Kindertagesstätten<br />
11. Schulen<br />
12. Garten- bzw. Datschengrundstücke<br />
13. Kleingartenanlagen (Einschätzung der Ausbreitungsgefahr)<br />
14. landwirtschaftliche Betriebe<br />
15. Produktions- und Lagerhallen<br />
16. Versammlungs- und Gaststätten mit einer Kapazität bis 100 Personen<br />
- 16 -
17. Versammlungs- und Gaststätten mit einer Kapazität von mehr als 100 Personen<br />
18. Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Gütern<br />
19. Sonstige wichtige bauliche Anlagen<br />
Sofern ein Gebäude bzw. Grundstück mehreren Kategorien zugeordnet werden<br />
konnte, wurde durch den Gruppenführer festgelegt, welches die Haupt- und welches<br />
die Nebenkategorie ist. Die Ergebnisse dieser Begehungen können der Datei<br />
„Risikoanalyse – Bebauung.xls“ im Anhang entnommen werden.<br />
Anzahl<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
EFH<br />
MFH 2<br />
Geschosse<br />
AWG-Blöcke<br />
Abb. 2.1: Wohnbebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
EFH + angr.<br />
Gebäude<br />
MFH + angr.<br />
Gebäude<br />
Nebenkategorie<br />
Hauptkategorie<br />
Die Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei bewohnten Geschossen und die<br />
Wohnblöcke der Wohnungsgenossenschaft Prösen e.G. befinden sich jedoch<br />
ausschließlich in Stolzenhain a. d. Röder und Prösen. In allen anderen Ortsteilen<br />
haben die Wohnhäuser höchstens zwei bewohnte Geschosse (vgl. [16].<br />
- 17 -
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Kleingewerbe<br />
< 100 m2<br />
Kleingewerbe<br />
> 100 m2<br />
landwirtsch.<br />
Betriebe<br />
Produktionsstätten<br />
< 100<br />
m2<br />
Produktionsstätten<br />
> 100<br />
m2<br />
Abb. 2.2: Gewerbebebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Betriebe mit<br />
GSG<br />
Nebenkategorie<br />
Hauptkategorie<br />
Auffällig ist dabei die hohe Anzahl an Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen und<br />
Gütern arbeiten (vgl. Abb. 2.2). Dies sind im speziellen:<br />
− die Lausitz-Propan GmbH in Prösen<br />
− die Q1-Tankstelle Lorenz in Prösen<br />
− das Tanklager des Brennstoffhandels Steffen Meyer in Prösen<br />
− der Stützpunkt der LAWI GmbH mit Tankstelle für landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge in Stolzenhain a. d. Röder<br />
− die Gebäude der Saathainer Str. 19 in Stolzenhain a. d. Röder<br />
− das Tanklager der Spedition Hilse in Haida<br />
− das Tanklager des Brennstoffhandels Steffen Meyer in Haida<br />
− und die Baumschule „Grüne Tanne“ in Haida<br />
Des Weiteren gibt es in jedem Ortsteil außer Würdenhain Objekte, in denen sich eine<br />
größere Anzahl Personen aufhalten kann.<br />
- 18 -
20<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Kitas<br />
Schulen<br />
Versammlungsstätten<br />
< 100<br />
Pers.<br />
Versammlungsstätten<br />
> 100<br />
Pers.<br />
Abb. 2.3: Gebäude mit großen Personenansammlungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Nebenkategorie<br />
Hauptkategorie<br />
Abschließend sei die sonstige Bebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> aufgeführt.<br />
Darunter zählen unbebaute Grundstücke, unbewohnte Häuser, Gartengrundstücke<br />
und Kleingartenanlagen sowie sonstige wichtige Anlagen.<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
unbebaute<br />
Grundst.<br />
unbew. (Neben-)<br />
Haus<br />
Gartengrundstücke<br />
Kleingartenanlagen<br />
Abb. 2.4: sonstige Bebauung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
- 19 -<br />
sonstige wichtige<br />
Anlagen<br />
Nebenkategorie<br />
Hauptkategorie
2.3 Topografie<br />
Die höchste Erhebung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit 126,9 m über Normal Null befindet<br />
sich in Haida. Der tiefste Punkt befindet sich in Reichenhain mit 89,8 m über Normal<br />
Null.<br />
Die topographischen Werte der <strong>Gemeinde</strong> weisen keine für die<br />
Brandschutzbedarfsplanung relevanten Besonderheiten auf.<br />
2.4 Verkehrsflächen<br />
2.4.1 Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
Durch das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verlaufen zwei Bundesstraßen. Es<br />
handelt sich hierbei um die B 101 sowie um die B 169.<br />
Die B 169 verläuft durch den Ortsteil Prösen (Strecke Elsterwerda – Gröditz) auf<br />
einer Länge von ca. 2,3 km. Die B 101 läuft einerseits durch die Gemarkung Haida<br />
(Strecke Bad Liebenwerda – Elsterwerda) mit einer Länge von ca. 3,8 km sowie<br />
durch den Ortsteil Wainsdorf (Strecke Elsterwerda – Großenhain) auf einer Länge<br />
von ca. 2,8 km. Die Bundesstraßen sind durchweg stark frequentiert.<br />
Weiterhin verläuft die Landesstraße 59 mit einer Gesamtlänge von ca. 14,1 km durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong>. Sie berührt dabei die Ortsteile Wainsdorf, Prösen, Stolzenhain a. d.<br />
Röder sowie Reichenhain.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird von mehreren Kreisstraßen durchzogen. Sie verlaufen durch die<br />
Ortsteile Haida, Würdenhain, Saathain und Stolzenhain a. d. Röder auf einer<br />
Gesamtlänge von ca. 17,0 km.<br />
Die verkehrstechnische Bedeutung der Landesstraße und der Kreisstraßen liegt unter<br />
denen der beiden Bundesstraßen, was sich in der stärkeren Frequentierung der<br />
Bundesstraßen widerspiegelt.<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong> verlaufen <strong>Gemeinde</strong>straßen mit einer Gesamtlänge von ca. 45,0<br />
km. Hiervon entfallen auf Straßen innerhalb der Ortslage ca. 34,0 km und außerhalb<br />
der Ortslage ca. 11,0 km.<br />
- 20 -
Die <strong>Gemeinde</strong>straßen sind regelmäßig nur Ortsverbindungsstraßen mit<br />
untergeordneter Verkehrsbedeutung.<br />
2.4.2 Bahnanlagen<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong> verlaufen folgende Bahnlinien<br />
− Bahnlinie Elsterwerda – Riesa<br />
− Bahnlinie Berlin – Dresden<br />
− Bahnlinie Ruhland – Falkenberg<br />
Diese Bahnverbindungen spielen für den Personenverkehr sowie für den<br />
Güterverkehr eine bedeutende Rolle. Das Gesamtstreckennetz in der <strong>Gemeinde</strong><br />
umfasst ca. 16,0 km.<br />
Bahnhaltestellen gibt es im OT Prösen:<br />
− Prösen West<br />
− Prösen Ost (Wainsdorf)<br />
− Prösen<br />
2.4.3 Wasserstraßen<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> fließt der Fluss „Schwarze Elster“ auf einer<br />
Gesamtlänge von 4,070 km. Als weiter Flüsse sind hier mit einer Gesamtlänge von<br />
5,87 km die „Große Röder“ und der „Röderkanal“ zu nennen sowie der „Grödel-<br />
Elsterwerdaer-Floßkanal“ mit einer Länge von ca. 3,5 km.<br />
Alle vorstehend genannten Wasserstraßen werden nicht befahren. Für den Bereich<br />
der „Schwarzen Elster“ ist mit der Entwicklung eines seichten Gewässertourismus zu<br />
rechnen.<br />
- 21 -
2.4.4 Brücken- und Tunnelbauwerke<br />
Über den Fluss „Schwarze Elster“ führen zwei Brückenbauwerke. Es handelt sich<br />
hierbei um die Straßenbrücke Haida – Würdenhain (Tragfähigkeit 12 t) sowie um die<br />
Brücke Saathain – Elsterwerda (Tragfähigkeit 40 t).<br />
Die „Große Röder“ verfügt über folgende Brücken:<br />
− Brücke an der Einmündung der „Großen Röder“ in die „Schwarze Elster“ (nur<br />
Fußgänger und Radfahrer)<br />
− Straßenbrücke Saathain – Reichenhain<br />
− ehemalige Panzerbrücke nahe Stolzenhain a. d. Röder<br />
− Straßenbrücke am Brückenkopf in Stolzenhain a. d. Röder<br />
− Brücke zwischen Stolzenhain a. d. Röder und Gröditz (nur Fußgänger und<br />
Radfahrer)<br />
Über den „Röderkanal“ führen folgende Brücken:<br />
− Straßenbrücke Saathain – Reichenhain<br />
− Straßenbrücke Reichenhain – Stolzenhain a. d. Röder<br />
− Straßenbrücke Maiblumengehege – Stolzenhain a. d. Röder<br />
Brückenbauwerke des „Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal“ sind:<br />
− Straßenbrücke Prösen Waldfrieden<br />
− Straßenbrücke Prösen Hauptstraße<br />
− Straßenbrücke Prösen Anglerheim<br />
− Brücke Radweg EE 9<br />
Als einziges Tunnelbauwerk existiert im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die<br />
Unterführung der Bahnlinie Berlin - Dresden in der Ortslage Wainsdorf. Als<br />
Besonderheit ist hier anzumerken, dass die Unterführung aufgrund der geringen<br />
Breite immer nur von einem Fahrzeug passiert werden kann und dass die<br />
Durchfahrtshöhe auf 3,30 m begrenzt ist.<br />
- 22 -
2.5 Löschwasserversorgung<br />
2.5.1 Definition „angemessene Löschwasserversorgung“<br />
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und<br />
Katastrophenschutzgesetz sind für die Bemessung einer angemessenen<br />
Löschwasserversorgung die Anforderungen des Arbeitsblattes W 405 der Deutschen<br />
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zugrunde zu legen (vgl. [12,<br />
Nr. 3.1]).<br />
Für die Feuerwehr kommen folgende Arten von Löschwasserentnahmestellen für die<br />
Entnahme von Löschwasser in Frage:<br />
− unabhängige künstliche Entnahmestellen<br />
� unterirdische Löschwasserbehälter<br />
� Löschwasserteiche<br />
� Löschwasserbrunnen<br />
− unabhängige natürliche Entnahmestellen<br />
� stehende Gewässer<br />
� fließende Gewässer<br />
− abhängige Entnahmestellen<br />
� Unterflurhydranten<br />
� Überflurhydranten<br />
2.5.1.1 Rechtliches zur Nutzung von Hydranten für die Löschwasserentnahme<br />
Es ist immer wieder festzustellen, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob Hydranten<br />
zur Löschwasserentnahme genutzt werden dürfen. Deshalb soll an dieser Stelle die<br />
rechtliche Seite dieser Frage kurz beleuchtet werden.<br />
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme von Wasser zu Löschzwecken aus<br />
Hydranten schafft § 13 BbgBKG. Hier heißt es: „Auf Anordnung der Gesamtführung<br />
oder der Einsatzleitung sind dringend benötigte Fahrzeuge, Geräte, bauliche<br />
Anlagen oder technische Einrichtungen sowie sonstige Sach- und Werkleistungen<br />
von jedermann zur Verfügung zu stellen.“ Zu den sonstigen Sach- und<br />
Werkleistungen zählt auch die Bereitstellung von Wasser aus dem Trinkwassernetz<br />
für Löschzwecke. Auch das Rundschreiben „Probleme der Sicherstellung der<br />
- 23 -
Löschwasserversorgung“ des Ministeriums des Innern vom 26. April 1996 erwähnt<br />
die Möglichkeit der Bereitstellung von Löschwasser aus öffentlichen<br />
Wasserversorgungsnetzen.<br />
Des Weiteren legt das Arbeitsblatt W 331 des DVGW Deutsche Vereinigung des<br />
Gas- und Wasserfaches e.V. fest, dass Hydranten „für Betriebsmaßnahmen der<br />
Wasserversorgungsunternehmen (WVU), Feuerlöschzwecke und für sonstige<br />
Benutzungszwecke ([...]) bestimmt“ [21, Punkt 3] sind und dass „für<br />
Feuerlöschzwecke bestimmte Hydranten (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 405) [...] in<br />
angemessenen Abständen in das Wasserrohrnetz einzubauen“ [21, Punkt 3.2] sind.<br />
Das Arbeitsblatt W 405 empfiehlt u.a. ein Verfahren, nach dem die Prüfung nach der<br />
Art der zu schaffenden Löschwasserentnahmestellen erfolgen sollte: „so ist zunächst<br />
festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen,<br />
Brunnen, Behältern ([...]) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen<br />
werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung, wobei den<br />
unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes<br />
besondere Bedeutung zukommt.“ [14, Punkt 3.2] Ein ähnliches Verfahren ist dem<br />
oben angesprochenen Rundschreiben zu entnehmen. Die entsprechende Prüfung wird<br />
im Rahmen der Bemessung einer angemessenen Löschwasserversorgung für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durchgeführt.<br />
2.5.1.2 Abstand der Löschwasserentnahmestellen zum Brandobjekt<br />
Im Arbeitsblatt W 405 wird festgelegt, dass sich in einem Radius von 300 m um ein<br />
Brandobjekt angemessene Löschwasserentnahmemöglichkeiten befinden müssen.<br />
Der Fachbereich Vorbeugender Brand- & Umweltschutz des<br />
Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V. empfiehlt jedoch bezugnehmend auf<br />
das Arbeitsblatt W 405 für den Erstangriff einen Radius von lediglich 150 m (vgl.<br />
[13]). Diese Empfehlung wird für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> aus folgenden Gründen<br />
als Grundlage für die Bemessung einer angemessenen Löschwasserversorgung<br />
herangezogen:<br />
1. Ein Erstangriff muss – wie der Name bereits sagt – bereits vom ersten<br />
Löschfahrzeug durchgeführt werden können. Auf den meisten genormten<br />
Löschfahrzeugen werden jedoch maximal 200 m B-Schlauch mitgeführt<br />
(Ausnahme: LF 16-TS). Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass<br />
- 24 -
Schlauchleitungen nie ganz geradlinig ausgelegt werden können und u.U. ein bis<br />
zwei B-Schläuche innerhalb der Grundstücksgrenzen zu verlegen sind 1 .<br />
2. Die FwDV 3 (Stand 2005) verlangt unter Punkt 5.3: „Mit dem Innenangriff darf<br />
erst begonnen werden, wenn eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist“<br />
[20]. Auch deshalb muss mit dem Schlauchmaterial des zuerst eintreffenden<br />
Fahrzeuges eine Wasserentnahmestelle erreichbar sein. Bei Fahrzeugen mit<br />
kleinem Löschwassertank (TSF-W, LF 10/6) muss sogar zuerst eine<br />
Wasserversorgung aus Wasserentnahmestellen aufgebaut werden, bevor mit dem<br />
Innenangriff begonnen wird.<br />
3. Je länger die zu verlegende Schlauchleitung ist, umso mehr Zeit wird für das<br />
Verlegen benötigt, so dass sich ein Innenangriff und somit auch die<br />
Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung verzögert.<br />
Auch das Arbeitsblatt W 331 „Hydranten“ empfiehlt 100 – 140 m Abstand zwischen<br />
den einzelnen Hydranten zur Löschwasserentnahme (vgl. [21]).<br />
Diese Festlegung des Abstandes von nicht mehr als 150 m zwischen Brandobjekt<br />
und Wasserentnahmestelle gilt jedoch wie bereits erwähnt nur für den Erstangriff.<br />
Sofern zusätzliche Löschwasserentnahmestellen für eine angemessene<br />
Löschwasserversorgung notwendig sind, müssen sich diese entsprechend dem<br />
Arbeitsblatt W 405 in einem Radius von 300 m um das Brandobjekt befinden.<br />
2.5.1.3 Prüfverfahren<br />
Im Folgenden soll für jeden Ortsteil geprüft werden, ob eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung vorhanden ist. Dazu werden die<br />
Löschwasserentnahmestellen nach ihrer Art in folgender Reihenfolge berücksichtigt:<br />
1. Löschwasserbrunnen. Die tatsächliche Wasserlieferung für jeden<br />
Löschwasserbrunnen musste durch die Ortsfeuerwehren angegeben werden.<br />
Löschwasserbrunnen können schnell in Betrieb genommen werden und ihre<br />
Nutzung verursacht fast keine Kosten.<br />
2. Wasserentnahmestellen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, sofern der<br />
betreffende Hydrant technisch in Ordnung ist (im Ortsteil Stolzenhain a. d.<br />
1 Bei einer mitgeführten Schlauchlänge von 200 m abzüglich 40 m Schlauch (entspricht zwei B-<br />
Schläuchen) innerhalb der Grundstücksgrenzen verbleiben 160 m Schlauch für die Entfernung von der<br />
Wasserentnahmestelle bis zur Grundstücksgrenze des Brandobjektes.<br />
- 25 -
Röder) bzw. für eine Löschwasserentnahme freigegeben wurde (alle anderen<br />
Ortsteile). Sie können schnell in Betrieb genommen werden, die Pumpe muss<br />
nicht direkt an der Wasserentnahmestelle stehen und es entstehen lediglich<br />
geringe Nutzungskosten, sofern sie ausschließlich für den Erstangriff genutzt<br />
werden.<br />
3. Offene Gewässer bzw. Löschwasserteiche, sofern sie sicher ganzjährig<br />
zugänglich sind und mit einer entsprechenden Wasserleistung genutzt werden<br />
können. Sie sind i.d.R. nicht für den Erstangriff geeignet, da die Inbetriebnahme<br />
sehr lange dauert, weil zuerst eine Saugleitung mit Saugkorb, Saugschutzkorb<br />
und Ventilleine aufgebaut werden muss. Bei zugefrorener Wasserentnahmestelle<br />
dauert die Inbetriebnahme noch länger, so dass sich ein Erstangriff<br />
unverhältnismäßig verzögert.<br />
Um jede vorhandene Löschwasserentnahmestelle wird ein Kreis mit einem Radius<br />
von 150 m gezogen. Ist dies für alle Löschwasserentnahmestellen geschehen, kann<br />
man erkennen, welche Bereiche nicht innerhalb von 150 m-Radien abgesichert<br />
werden, woraus sich die Notwendigkeit weiterer Löschwasserentnahmestellen ergibt.<br />
2.5.2 Löschwasserversorgung in Haida<br />
Im Ortsteil Haida befinden sich folgende nutzbare Löschwasserentnahmestellen mit<br />
der angegebenen Löschwasserleistung bzw. dem angegebenen Löschwasserinhalt:<br />
− Waldeck 800 l/min<br />
− Elsterwerdaer Str. 75 800 l/min<br />
− Elsterwerdaer Str. 50 800 l/min<br />
− Baumschulenweg 800 l/min<br />
− Bushaltestelle Liebenwerdaer Straße 800 l/min<br />
− Liebenwerdaer Str. 50 800 l/min<br />
− Dorfplatz 800 l/min<br />
− Kurzer Weg 800 l/min<br />
− Am Wiesengrund 800 l/min<br />
− Löschwasserteich am Weinberg ca. 250 m 3<br />
- 26 -
− Löschwasserteich Gewerbegebiet<br />
Zufahrt zur Wolff & Müller Baustoffe GmbH ca. 250 m 3<br />
− Löschwasserteich Gewerbegebiet<br />
in Höhe Tankplatz Brennstoffhandel-Meyer ca. 250 m 3<br />
Demnach fehlen Wasserentnahmestellen für etwa 300 Meter entlang der<br />
Elsterwerdaer Straße und etwa 250 Meter entlang des Baumschulenweges, da der<br />
Löschwasserbrunnen am Bürgerhaus und der an der Baumschule in der<br />
Elsterwerdaer Straße defekt sind. Eine Verlegung der Löschwasserentnahmestelle im<br />
Bereich der Liebenwerdaer Str./Dorfplatz um etwa 50 Meter in Richtung Bürgerhaus<br />
führt dazu, dass mit lediglich einer weiteren Löschwasserentnahmestelle im<br />
Kreuzungsbereich von Elsterwerdaer Straße/Saathainer Weg/Liebenwerdaer Straße<br />
die Löschwasserversorgung im Ortskern angemessen ist.<br />
Die Löschwasserbrunnen in der Elsterwerdaer Straße 50 und 75 stehen ebenfalls zu<br />
nah beieinander, wodurch die Elsterwerdaer Straße ab der Einmündung Waldeck in<br />
Richtung Ortsmitte auf ca. 100 m Länge nicht abgesichert ist. Deshalb sollte der<br />
Flachspiegelbrunnen von der Elsterwerdaer Str. 75 in Richtung Ortsausgang verlegt<br />
werden, wodurch dieses Problem behoben wird.<br />
Ein weiteres Problem stellt die Löschwasserversorgung am Weinberg dar, da das<br />
Gebäude mit der größten Entfernung zum Löschwasserteich etwa 450 m von diesem<br />
entfernt liegt. Weil die Objekte am Weinberg durch die Bahnlinie vom Rest des<br />
Ortsteils getrennt sind, können die anderen Wasserentnahmestellen nicht bei der<br />
Bemessung der angemessenen Löschwasserversorgung berücksichtigt werden, da für<br />
das Verlegen von Schlauchleitungen im Gleisbereich der Deutschen Bahn AG eine<br />
Vollsperrung der Bahnstrecke erforderlich wäre. Am Weinberg ist demzufolge eine<br />
weitere Wasserentnahmestelle durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zu schaffen. Da<br />
Löschwasserbrunnen in diesem Gebiet keine ausreichende Lebensdauer haben,<br />
kommt nur die Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz sowie aus unterirdischen<br />
Löschwasserbehältern oder Löschwasserteichen in Frage.<br />
Auch das Gewerbegebiet an der B 101 wird durch den Löschwasserteich in Höhe des<br />
Tanklagers des Unternehmens Brennstoffhandel-Meyer nicht ausreichend<br />
abgesichert, da einige Objekte mehr als 150 m (Maximum ca. 350 m) von diesem<br />
Löschwasserteich entfernt liegen. Der Löschwasserteich an der Zufahrt zur Wolff &<br />
Müller Baustoffe GmbH kann aufgrund der zu großen Entfernung nicht in die<br />
- 27 -
Auslegung der angemessenen Löschwasserversorgung für das Gewerbegebiet<br />
einbezogen werden.<br />
Allerdings kommt es aufgrund der bei Brennstoffhandel-Meyer und bei der Spedition<br />
Hilse gelagerten Flüssigtreibstoffe (insgesamt 75.000 Liter Diesel) zu einer<br />
Erhöhung der Brandausbreitungsgefahr, was den Löschwasserbedarf auf 192 m 3 /h<br />
(entspricht 3.200 l/min) vergrößert.<br />
Ebenfalls nicht abgesichert sind die Betriebsgebäude der Wolff & Müller Baustoffe<br />
GmbH. Auch hier ist eine zusätzliche Löschwasserentnahmestelle notwendig.<br />
Dagegen wird der Löschwasserteich in der Waldstraße an der Zufahrt zur Wolff &<br />
Müller Baustoffe GmbH momentan so nicht benötigt, da er für die Absicherung des<br />
Gewerbegebietes und der Gebäude der Wolff & Müller GmbH zu weit entfernt ist.<br />
Der Löschwasserteich kann jedoch zur Entnahme von Löschwasser zur Bekämpfung<br />
von in der Nähe entstehenden Waldbränden genutzt werden. Bei einer weiteren<br />
Bebauung des Gebietes kann er bei der Bemessung der Löschwasserversorgung<br />
wieder berücksichtigt werden.<br />
2.5.3 Löschwasserversorgung in Würdenhain<br />
Im Ortsteil Würdenhain kann auf folgende Löschwasserentnahmestellen<br />
zurückgegriffen werden:<br />
− An der Alten Röder 9 800 l/min<br />
− An der Alten Röder 7 400 l/min<br />
− Würdenhainer Dorfstraße 7 800 l/min<br />
− Würdenhainer Dorfstraße am <strong>Gemeinde</strong>haus 800 l/min<br />
− Reichenhainer Weg 800 l/min<br />
− Alter Elsterarm offenes Gewässer<br />
- 28 -
Abb. 2.5: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Würdenhain<br />
Es ist somit eine angemessene Löschwasserversorgung vorhanden, wenn der<br />
Löschwasserbrunnen An der Alten Röder 7 für den Erstangriff und der alte Elsterarm<br />
durch die nachrückenden Kräfte genutzt wird. Der Löschwasserbrunnen An der<br />
Alten Röder 7 ist neu zu bohren.<br />
2.5.4 Löschwasserversorgung in Saathain<br />
In Saathain existieren folgende Löschwasserentnahmestellen:<br />
− Friedensstraße 19 800 l/min<br />
− Lindenstraße 13 800 l/min<br />
− Alte Dorfstraße 9 800 l/min<br />
− Am Park 800 l/min<br />
− Kotschkaer Str. 1 1600 l/min<br />
− Kotschkaer Str. 12a 800 l/min<br />
− Reichenhainer Straße / Gerätehaus 1600 l/min<br />
− Reichenhainer Straße 18 800 l/min<br />
− Röderstraße 7 1600 l/min<br />
- 29 -
− Alte Dorfstraße / Elsterbrücke offenes Gewässer<br />
− Bindegraben offenes Gewässer<br />
− Teich am Sportplatz offenes Gewässer<br />
− Große Röder offenes Gewässer<br />
Abb. 2.6: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Saathain<br />
Im Ortskern ist die Absicherung damit zwar angemessen, allerdings liegen in den<br />
Randbereichen viele Objekte außerhalb des 150-Meter-Radius. Somit sind an<br />
folgenden Stellen weitere Löschwasserentnahmestellen anzulegen:<br />
− nahe Kreuzungsbereich Alte Dorfstraße/Am Park<br />
− Kotschkaer Straße in Höhe der Hausnummer 6<br />
− nahe Kreuzungsbereich Reichenhainer Straße/Röderstraße, da die Große Röder<br />
nicht für den Erstangriff geeignet ist<br />
Anschließend ist die Löschwasserentnahmestelle in der Reichenhainer Straße um ca.<br />
70 m in Richtung Gerätehaus zu verlegen.<br />
- 30 -
2.5.5 Löschwasserversorgung in Reichenhain<br />
Es sind folgende funktionsfähige Löschwasserentnahmestellen im Ortsteil<br />
Reichenhain vorhanden:<br />
− Dorfstraße 9 500 l/min<br />
− Dorfstraße 28 700 l/min<br />
− Dorfstraße 44 700 l/min<br />
− Siedlung 11 500 l/min<br />
− Zum Gehege 10 (Sportplatz) 800 l/min<br />
− Maiblumengehege (Wendeschleife) 800 l/min<br />
− Maiblumengehege 5 700 l/min<br />
− Schrotehalle (Mastanlage) 600 l/min<br />
− Mastanlage in Höhe Bürokomplex 600 l/min<br />
− Löschwasserteich ca. 100 m 3<br />
Abb. 2.7: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Reichenhain<br />
- 31 -
Sobald eine Wasserentnahmemöglichkeit in Nähe des Ortsausgangs in Richtung<br />
Prieschka geschaffen wird, kann die Löschwasserversorgung im Ortsteil Reichenhain<br />
als angemessen bezeichnet werden.<br />
2.5.6 Löschwasserversorgung in Stolzenhain a. d. Röder<br />
Die Löschwasserbrunnen in Stolzenhain a. d. Röder befinden sich an folgenden<br />
Stellen:<br />
− Mühlenweg 9 1600 l/min<br />
− Hoher Weg / Tor Stallanlage 1600 l/min<br />
− Elsterwerdaer Landstraße / Wiegehäuschen 400 l/min<br />
− Elsterwerdaer Landstraße / Gerätehaus 800 l/min<br />
− Gartenstraße / Ecke Gröditzer Straße 800 l/min<br />
− Gröditzer Str. 13 800 l/min<br />
− Saathainer Str. 16 800 l/min<br />
− Saathainer Str. / Stützpunkt LAWI GmbH 800 l/min<br />
− Am Brückenkopf 23 1600 l/min<br />
Zusätzlich existieren als natürliche Löschwasserentnahmestellen die Größe Röder<br />
und der Röder-Kanal.<br />
Abb. 2.8: Übersicht über die Löschwasserversorgung im Ortsteil Stolzenhain a. d. Röder<br />
- 32 -
Damit sind folgende Bereiche nicht durch Löschwasserbrunnen abgesichert:<br />
− Mühlenweg 4, 6 und 8<br />
− die Lagerhallen am Mühlenweg<br />
− ein Teil der Stallanlage der LAWI GmbH am Schmiedeweg<br />
− Mühlberger Str. 3<br />
− die Stallanlagen des Schafstalls an der Mühlberger Straße<br />
− der Gewerbebetrieb des Steinmetz Hans-Peter Richter in der Mühlberger Str. 2<br />
− die Kleingartenanlage in der Nähe der Mühlberger Straße 2<br />
− Mühlberger Str. 1 sowie Am Brückenkopf 3 bis 7<br />
− Am Sportplatz (Sport- und Freizeitzentrum, Röderschänke, die Lager- bzw.<br />
Produktionshallen der EvU innovative Umwelttechnik GmbH)<br />
− Elsterwerdaer Landstraße nahe dem Umspannwerk<br />
− Gröditzer Str. 30 – 35<br />
Die Gröditzer Str. 30 – 35 können im Erstangriff durch den Unterflurhydrant<br />
Gröditzer Str. 30 abgesichert werden, sobald dieser instand gesetzt wurde. Auch der<br />
Bereich Am Brückenkopf ist nach Instandsetzung des Unterflurhydranten Am<br />
Brückenkopf zwischen den Hausnummern 3 und 5 für den Erstangriff abgesichert.<br />
Weiterhin ist der Unterflurhydrant in der Elsterwerdaer Landstraße gegenüber dem<br />
Umspannwerk instand zu setzen, um hier für einen Erstangriff eine<br />
Wasserentnahmestelle zu haben. Für die Absicherung der Straße Am Sportplatz kann<br />
der Unterflurhydrant an der Röderschänke nach dessen Instandsetzung genutzt<br />
werden. Als weitere Wasserentnahmestelle kommt bei Bedarf die Große Röder in<br />
Betracht.<br />
Zusätzliche Löschwasserentnahmestellen sind jedoch am Mühlenweg 4, an der<br />
Kreuzung Saathainer Straße / Mühlenweg, an der Mühlberger Str. 2 und an der<br />
Mühlberger Str. 3 notwendig. Der Löschwasserbrunnen an der Elsterwerdaer<br />
Landstraße / Stallanlage ist bei nächster Gelegenheit neu zu bohren.<br />
An der östlichen Zufahrt zum LAWI-Betriebsgelände (vom Hohen Weg her) und an<br />
der Zufahrt zu den Stallanlagen am Schmiedeweg müssen Löschwasserbrunnen<br />
gebohrt werden. Der Grundschutz wird in diesen Bereichen bereits durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sichergestellt. Allerdings werden innerhalb des LAWI-<br />
- 33 -
Betriebsgeländes Flüssigtreibstoffe gelagert und eine Tankstelle für<br />
landwirtschaftliche Fahrzeuge betrieben, wodurch eine mittlere bis hohe<br />
Brandausbreitungsgefahr besteht. Der Löschwasserbedarf ist daher mit 192 m 3 /h<br />
(entspricht 3200 l/min) anzusetzen und geht somit über den Grundschutz hinaus.<br />
Aufgrund der großen Entfernung der Stallanlage am Hohen Weg / Schmiedeweg zu<br />
weiteren Löschwasserentnahmestellen, der Unwegsamkeit innerhalb der Stallanlage<br />
und aufgrund der dort gelagerten Strohmengen ist auch hier ein höherer<br />
Löschwasserbedarf anzunehmen.<br />
Eine zusätzliche Löschwasserentnahmestelle ist ebenfalls im Bereich des Schafstalls<br />
(Nähe Mühlberger Straße 3) zu schaffen, da im Brandfall am Schafstall eine sehr<br />
große Ausbreitungsgefahr auf den Wald besteht.<br />
2.5.7 Löschwasserversorgung in Prösen<br />
In Prösen sind folgende Wasserentnahmestellen vorhanden:<br />
− Eichbusch 1600 l/min<br />
− Mittelweg 800 l/min<br />
− Eichbusch 1 Unterflurhydrant<br />
− Riesaer Str. 142 Unterflurhydrant<br />
− Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal offenes Gewässer<br />
− Riesaer Str. an der AWG 1600 l/min<br />
− Riesaer Str. an der Schule 1600 l/min<br />
− Schmiedeweg 800 l/min<br />
− Am Markt 800 l/min<br />
− Hauptstraße Feuerwehrgerätehaus 1600 l/min<br />
− Kotschkaer Weg in Höhe Sportplatz 1600 l/min<br />
− Kreuzung Alte Elsterwerdaer Straße/Großenhainer Straße 750 l/min<br />
− Großenhainer Straße in Höhe Hausnummer 44 1600 l/min<br />
− Kreuzung Großenhainer Straße/Hauptstraße Unterflurhydrant<br />
− Saathainer Weg 800 l/min<br />
− an der B 101 zwischen Alte Elsterwerdaer Str. 40 und<br />
Lausitz-Propan GmbH 1600 l/min<br />
- 34 -
− 2 Löschwasserbrunnen an der Milchviehanlage je 800 l/min<br />
− 2 Löschwasserbrunnen bei Lausitz Propan 550 bzw. 850 l/min<br />
Demnach ist der einzige Löschwasserbrunnen für den Bereich der Stolzenhainer<br />
Straße nach dem Bahnübergang derjenige am Eichbusch. Dies ist jedoch nicht<br />
ausreichend, da dieser Bereich durch die Bahnlinie von weiteren<br />
Löschwasserentnahmestellen getrennt ist. Deshalb wird empfohlen, in diesem<br />
Bereich eine weitere Löschwasserentnahmestelle anzulegen. Bis dies geschehen ist,<br />
kann der Unterflurhydrant am Eichbusch 1 für den Erstangriff hinzugezogen werden.<br />
Eine weitere Löschwasserentnahmestelle ist an der Bushaltestelle an der<br />
Stolzenhainer Straße notwendig, da der Kanal von einigen Gebäuden zu weit entfernt<br />
ist und der Aufbau einer Wasserversorgung aus offenen Gewässern sehr lange<br />
dauert. Entlang der Wainsdorfer Straße sind zwei Löschwasserentnahmestellen<br />
notwendig sowie eine an der Kleingartenanlage in der Nähe der Wainsdorfer Straße.<br />
Insgesamt ist in Prösen die Herstellung folgender Löschwasserentnahmestellen<br />
notwendig:<br />
− Stolzenhainer Straße / Eichbusch<br />
− Bushaltestelle an der Stolzenhainer Straße<br />
− 2 Löschwasserentnahmestellen an der Wainsdorfer Straße<br />
− Kleingartenanlage nahe der Wainsdorfer Straße<br />
− Riesaer Straße Nähe Schleusenhaus und in Höhe der Hausnummer 140<br />
− Garagenkomplex an der AWG<br />
− Kreuzung Riesaer Straße/Feldstraße<br />
− Kreuzung Feldstraße/Frauenhainer Weg<br />
− Am Frauenhainer Weg in Höhe der Hausnummern 37 und 39<br />
− Riesaer Straße am Friedhof<br />
− 2 Löschwasserentnahmestellen in der Hauptstraße zwischen Kindergarten und<br />
Kanal<br />
− Am Bahndamm<br />
− Hauptstraße zwischen Feuerwehrgerätehaus und Kreuzung Großenhainer Straße<br />
− Alte Elsterwerdaer Straße zwischen Markt und Kreuzung Großenhainer Straße<br />
− Neue Straße (mittig zwischen Elsterwerdaer und Großenhainer Str.)<br />
− Kreuzung Neue Straße/Großenhainer Straße<br />
- 35 -
− Kreuzung Hauptstraße/Großenhainer Straße (auch Unterflurhydrant an dieser<br />
Stelle)<br />
− 2 Löschwasserentnahmestellen im hinteren Bereich der Großenhainer Straße<br />
− Alte Elsterwerdaer Straße 48<br />
Bei einem Brand bei Lausitz Propan besteht eine sehr große Gefahr des<br />
Druckbehälterzerknalls (Gasflaschen). Deshalb ist bei einem Einsatz an diesem<br />
Objekt besonderer Wert darauf zu legen, dass nur die Einsatzkräfte innerhalb des<br />
Gefahrenbereiches eingesetzt werden, die unbedingt erforderlich sind. Aus diesem<br />
Grund ist lediglich eine Löschwasserentnahmestelle direkt an den Gebäuden dieses<br />
Unternehmens zu empfehlen, welche ausschließlich bei Entstehungsbränden oder<br />
einem Brand innerhalb der Verkaufsräume genutzt werden sollte. Für alle Einsätze<br />
mit der Gefahr des Druckbehälterzerknalls sollten die Löschwasserentnahmestellen<br />
soweit wie möglich entfernt sein. Aus diesem Grund sind zwei<br />
Löschwasserentnahmestellen in einem Abstand von je 300 Meter zu Lausitz-Propan<br />
zu schaffen.<br />
2.5.8 Löschwasserversorgung in Wainsdorf<br />
Die Löschwasserversorgung in Wainsdorf ist ebenfalls nicht ausreichend, da mit den<br />
vorhandenen Löschwasserentnahmemöglichkeiten<br />
− in der Berliner Straße am Fliesencenter 1500 l/min<br />
− an der Ecke Wainsdorfer Gartenstraße und Wainsdorfer Mittelweg 1500 l/min<br />
− an der Wainsdorfer Hauptstraße 27 1000 l/min<br />
− an der Wainsdorfer Hauptstraße 56 1500 l/min<br />
− am Prösener Weg am Stall 1000 l/min<br />
− und am Feuerwehrgerätehaus 1500 l/min<br />
nicht alle Gebäude abgesichert werden können. Die Fließgeschwindigkeit und die<br />
Wassermenge des Pfeifgrabens werden als nicht ausreichend für einen Löschangriff<br />
eingeschätzt. Deshalb sind an folgenden Stellen Löschwasserentnahmestellen<br />
erforderlich:<br />
- 36 -
− entlang der Berliner Straße je einer in Richtung Prösen und Frauenhain, so dass<br />
alle Gebäude innerhalb eines 150 m-Radius zur nächsten Wasserentnahmestelle<br />
liegen<br />
− in der Weststraße<br />
− an der Wainsdorfer Hauptstraße in der Nähe des alten Gerätehauses<br />
− an der Wainsdorfer Hauptstraße in der Nähe des Ortsausgangs Richtung<br />
Merzdorf<br />
2.5.9 Übersicht über benötigte Wasserentnahmestellen<br />
Zusammenfassend ist in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Anzahl an<br />
Löschwasserentnahmestellen neu herzuerstellen bzw. instandzusetzen:<br />
Ortsteil Anzahl benötigter Löschwasserentnahmestellen<br />
Haida 6<br />
Würdenhain 1 Löschwasserbrunnen (noch nicht<br />
vordringlich)<br />
Saathain 4<br />
Reichenhain 1<br />
Stolzenhain a. d. Röder 8<br />
4 Hydranten instandsetzen<br />
Prösen 22<br />
Wainsdorf 5<br />
Tab. 2.2: Anzahl benötigter Löschwasserentnahmestellen in den einzelnen Ortsteilen<br />
Beim Neuanlegen von Löschwasserentnahmestellen sind die Mindestanforderungen<br />
an die Löschwassermenge, die Erstellungskosten und die Nutzungskosten zu<br />
berücksichtigen. Einen Überblick gibt die folgende Tabelle:<br />
Art Löschwasserlieferung Erstellungskosten Nutzungskosten<br />
Löschwasserbrunnen max. 1600 l/min 2.000 bis 3.000 € 0,00 € / m 3<br />
Unterflurhydrant 800 – 1000 l/min 1.000 € 1,90 € / m 3<br />
Überflurhydrant 1500 l/min 1.200 € 1,90 € / m 3<br />
Löschwasserteich - ca. 10.000 € 0,00 € / m 3<br />
Tab. 2.3: Übersicht der Kosten verschiedener Löschwasserentnahmestellen<br />
- 37 -
Damit kann festgestellt werden, dass die Herstellung und Nutzung von Hydranten<br />
grundsätzlich kostengünstiger ist als das Bohren von Löschwasserbrunnen.<br />
Aufgrund der rechtlichen Regelungen ist bei der Herstellung von<br />
Löschwasserentnahmestellen „offenen Wasserentnahmestellen (Seen, Flüsse,<br />
Teiche), Brunnen oder Löschwasserbehältern (Löschteiche, Zisternen)“ [22] der<br />
Vorzug zu gewähren. Dies ist jedoch Problem behaftet.<br />
Da das Vorhandensein von natürlichen Löschwasserentnahmestellen wie Seen,<br />
Flüsse und Teiche als gegeben angesehen werden muss, werden diese bei den<br />
weiteren Betrachtungen vernachlässigt.<br />
Künstlich angelegte Löschwasserentnahmestellen haben eine Lebensdauer von zehn<br />
Jahren und mehr. Dementsprechend müssen hierfür Standorte gefunden werden, die<br />
einerseits für die gesamte Lebensdauer eine sichere Standortgarantie geben und<br />
andererseits innerhalb der geforderten Entfernung zu einem potentiellen Brandobjekt<br />
liegen.<br />
Dabei hat die Herstellung der Löschwasserentnahmestellen grundsätzlich auf<br />
gemeindeeigenen Grundstücken zu erfolgen. Leider stehen Grundstücke mit dieser<br />
Eigentümereigenschaft nicht ausreichend zur Verfügung. Demgegenüber sind<br />
Eigentümer von Grundstücken nicht verpflichtet, ihr Eigentum in erheblicher Weise<br />
durch die Anlage von Löschwasserentnahmestellen wie Löschwasserbrunnen,<br />
Löschwasserteichen oder unterirdischen Löschwasserbehältern zu belasten bzw. zu<br />
beeinträchtigen (vgl. [22]). Somit muss festgestellt werden, dass in vielen Fällen die<br />
Herstellung von unabhängigen künstlichen Löschwasserentnahmestellen nicht<br />
möglich ist.<br />
Demnach kommt in diesen Fällen nur die Bereitstellung von Löschwasser aus dem<br />
öffentlichen Wasserversorgungsnetz (vgl. [22]), d.h. durch Hydranten in Frage. Eine<br />
generelle Prüfung ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich und hat für jede neu<br />
anzulegende Löschwasserentnahmestelle gesondert zu erfolgen.<br />
Auch eine Prüfung dieser Angelegenheit unter dem Merkmal der Vorhaltung von<br />
Schlauchtransportanhängern (STA) oder eines Schlauchwagens (SW) kann hier zu<br />
keinem anderen Ergebnis kommen. Denn mit dem sog. Erstangriff muss sehr schnell<br />
und unter Beachtung der FwDV 3 erst nach Errichtung einer ständigen<br />
Wasserabgabe begonnen werden (vgl. 2.5.1.2). Daher kann die Einbeziehung von<br />
- 38 -
STA oder eines SW generell keinen größeren Abstand von der<br />
Löschwasserentnahmestelle zum Brandobjekt rechtfertigen.<br />
Bei der Herstellung neuer Löschwasserentnahmestellen ist grundsätzlich zu prüfen,<br />
inwieweit bereits durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> der Grundschutz sichergestellt<br />
wird. Ist der Grundschutz durch die <strong>Gemeinde</strong> sichergestellt, so ist zu prüfen, ob der<br />
Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstückes oder der<br />
baulichen Anlage mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdnung zur<br />
Bereitstellung von Löschwasser über den besagten Grundschutz hinaus verpflichtet<br />
werden kann (vgl. § 14 Abs. 1 BbgBKG).<br />
- 39 -
3. Gefahrenabwehrbedarfsplan<br />
3.1 Vorgehensweise<br />
Die rechtlichen Grundlagen eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes wurden bereits in<br />
der Einleitung erläutert. Allerdings enthält das BrbBKG keine und die<br />
Verwaltungsvorschrift zum BrbBKG nur sehr unzureichende Vorgaben zur<br />
Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefahren- und Risikoanalysen bzw.<br />
Gefahrenabwehrbedarfsplänen. Da bis zum Beginn der Gefahrenabwehrbedarfs-<br />
planung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> vom Ministerium des Innern des Landes<br />
Brandenburg keine genaueren Empfehlungen in Aussicht gestellt wurden, werden für<br />
die Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende<br />
Quellen herangezogen:<br />
− die „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von<br />
Brandschutzbedarfsplänen für die <strong>Gemeinde</strong>n des Landes Nordrhein-Westfalen“<br />
vom Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.,<br />
− die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr“ des<br />
Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg,<br />
− die „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ der<br />
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik<br />
Deutschland (AGBF - Bund),<br />
− der „Erhebungsbogen zur Ermittlung des Brandschutzbedarfes“ vom Sächsischen<br />
Staatsministerium des Innern und<br />
− die „Arbeitsblätter zum Lehrgang Brandschutzbedarfsplanung“ der<br />
Landesfeuerwehrschule Sachsen.<br />
Des Weiteren wurden die Brandschutzbedarfspläne der Stadt Dortmund und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Anröchte zur inhaltlichen Anregung verwendet.<br />
Die „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von<br />
Brandschutzbedarfsplänen für die <strong>Gemeinde</strong>n des Landes Nordrhein-Westfalen“ des<br />
Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. enthalten eine Muster-<br />
gliederung eines Brandschutzbedarfsplanes (vgl. [10, S. 5]), welche hier in leicht<br />
abgeänderter Form genutzt wird, da sie die im Punkt 3.2 der VV BrbBKG<br />
- 40 -
geforderten Mindestangaben enthält. Nach einer Darstellung der Aufgaben der<br />
Feuerwehr wird eine Gefahren- und Risikoanalyse für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
durchgeführt, auf deren Basis die Schutzziele festgelegt werden. Dies ist die<br />
Grundlage für die Festlegung der Soll-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>. Anschließend wird die Ist-Struktur der Feuerwehr analysiert,<br />
beide Strukturen verglichen und Maßnahmen zur Angleichung der Ist- an die Soll-<br />
Struktur festgelegt.<br />
3.2 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr<br />
Die wichtigsten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr lassen sich aus dem Brand-<br />
und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg ableiten.<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG haben die amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine<br />
Feuerwehr zu unterhalten. Insoweit wird die Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> zum<br />
Erfüllungsgrundsatz und zur Aufgabe der Feuerwehr.<br />
Als weitere Aufgabe ergibt sich aus § 2 Abs. 3 BbgBKG die Mitwirkung bei der<br />
Abwehr von Gefahren aufgrund von Großschadensereignissen und Katastrophen. In<br />
diesen Zusammenhang muss auch die Aufgabe der Feuerwehr zur Hilfeleistung auf<br />
Anforderung eines anderen Trägers des örtlichen Brandschutzes oder der örtlichen<br />
Hilfeleistung erwähnt werden (§ 3 Abs. 3 BbgBKG).<br />
Aus diesen vorstehend genannten gesetzlichen Aufgaben, die seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />
als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen werden, lassen sich<br />
für die Feuerwehr folgende, konkretisierende Aufgaben ableiten, die als<br />
Einzelbestandteile des gesetzlichen Aufgabenspektrums zu verstehen sind und durch<br />
andere Aufgaben ergänzt werden, die sich aus der „Natur der Sache“ ergeben oder<br />
historisch gewachsen sind:<br />
− Bekämpfung von Schadenfeuer<br />
− Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen<br />
− Mitwirkung in Brandschutz- und ABC-Einheiten<br />
− Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen<br />
− Stellung von Brandwachen<br />
- 41 -
− Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten<br />
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der<br />
Selbsthilfe<br />
− Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfplänen<br />
− Aus- und Fortbildung, Übungen<br />
− Mitwirkung bei Großschadensereignissen, Einrichtung von Leitungs- und<br />
Koordinierungsgruppen<br />
− Mitwirkung im Zivilschutz (Notwasserversorgung)<br />
Die Feuerwehr nimmt aber auch zusätzliche Aufgaben – man könnte sie auch als<br />
Serviceaufgaben bzw. Dienstleistungen nennen – wahr. Die Wahrnehmung dieser<br />
zusätzlichen Aufgaben ist bei jedem Träger des Brandschutzes unterschiedlich und<br />
muss sicherlich teilweise auch kritisch betrachtet werden.<br />
− Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und<br />
Wasserflächen<br />
− Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis<br />
− Gestellung von Fahrzeugen und Geräten<br />
− Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken<br />
− Dienstleistungen für andere Ämter (Sperrungen etc.)<br />
− Dienstleistungen für die Polizei (Ausleuchten Einsatzstelle)<br />
− Abwehrender Brandschutz (erstellen von Einsatz- und Objektplänen für<br />
besondere Objekte im Auftrag des Betreibers)<br />
− Vorbeugender Brandschutz (Beratungstätigkeiten, Überprüfung<br />
Löschwasserentnahmestellen, Wartung und Pflege von Hydranten)<br />
Insbesondere für die Freiwillige Feuerwehr kommen noch folgende Aufgaben oder<br />
Tätigkeitsfelder in Betracht:<br />
− Teilnahme an und Begleitung von Umzügen (Verkehrssicherung mit/ohne<br />
Polizei)<br />
− Unterstützung von Sportveranstaltungen<br />
− Unterstützung von Vereinsarbeit<br />
− Feuerwehrverbandsveranstaltungen<br />
− Sicherheitsdienste bei Osterfeuern und Feuerwerken<br />
- 42 -
− Beteiligung an Heimatfesten<br />
3.3 Gefahren- und Risikoanalyse<br />
3.3.1 Probleme<br />
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass im Rahmen dieser Arbeit<br />
lediglich eine Beschreibung der Gefahren und eine grobe Risikoabschätzung<br />
durchgeführt werden kann. Die Gründe hierfür sollen im Folgenden kurz erläutert<br />
werden.<br />
Im Umgangssprachgebrauch sind „Gefahr“ und „Risiko“ oft gleichbedeutend. Die<br />
Soziologie unterscheidet jedoch das berechenbare Risiko von den nicht<br />
berechenbaren Gefahren. Eine mögliche Formel für die Berechnung von Risiken<br />
liefern die Ingenieurwissenschaften, die den Begriff „Risiko“ als Produkt aus dem<br />
erwarteten Schadenausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens<br />
definieren (vgl. [8] und [9, S. 41]).<br />
Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit * Schadenausmaß (3.1)<br />
Somit ist eine genaue Risikoanalyse nicht möglich, da für die Beurteilung der<br />
Risiken Daten über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens fehlen. Auch der<br />
Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen weist auf diesen Sachverhalt hin (vgl.<br />
[10, S. 23]).<br />
Gefahren und Risiken können zum einen aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren<br />
abgeleitet werden, zum anderen aus der Art der Bebauung und der Art der Nutzung<br />
von Gebäuden und Infrastruktur. Die Art der Bebauung und Nutzung wurde bereits<br />
unter Punkt 2 dargelegt und wird im Punkt 3.3.3 unter dem Gesichtspunkt<br />
vorhandener Gefahren ausgewertet.<br />
- 43 -
3.3.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr<br />
Die detaillierte Einsatzstatistik ist im Anhang und in der Datei „Risikoanalyse –<br />
Einsätze.xls“ zu finden. In diesem Abschnitt wird nur eine zusammengefasste<br />
Version der Einsatzstatistik aufgeführt.<br />
3.3.2.1 Einsatzstichworte<br />
Einsätze der Feuerwehren werden nach Einsatzstichworten gegliedert, die zunächst<br />
erklärt werden sollen.<br />
Sonstige Einsätze<br />
Fehlalarm: Alarmierung, ohne dass ein Feuerwehreinsatz notwendig ist, z.B. bei<br />
böswilliger Alarmierung, technischem Defekt an der Sirene, ...<br />
Kontrolle: die Feuerwehr wird alarmiert, um eine (Nach-)Kontrolle einer<br />
Brandeinsätze<br />
Einsatzstelle durchzuführen, z.B. nach einem Blitzschlag oder bei<br />
einem bereits erloschenen Feuer<br />
Kleinbrand: Kleinbrand, z.B. einer Mülltonne oder eines Containers<br />
Ödland: Ödland- und Wiesenbrand<br />
Pkw-Brand: Brand eines Personenkraftwagen<br />
Lkw-Brand: Brand eines Lastkraftwagen oder eines ähnlich großen Fahrzeugs<br />
Kamin: Schornsteinbrand<br />
Gebäude: Wohnungs-, Keller- oder Dachbrände<br />
Bauer: Brand eines landwirtschaftlichen Gebäudes<br />
Gewerbe: Brand in Gewerbe-, Lager- oder Geschäftsgebäuden<br />
Bahn: Brand von Bahnfahrzeugen, Waggons o.ä.<br />
Wald 1: Waldbrand mit einer Fläche von weniger als einem Hektar<br />
Wald 2: Waldbrand mit einer Fläche von weniger als zehn Hektar<br />
Wald 3: Waldbrand mit einer Fläche von mehr als zehn Hektar<br />
Brand GSG: Brand von Gefährlichen Stoffen und Gütern<br />
Großbrand: Großbrand<br />
- 44 -
Technische Hilfeleistungen<br />
TH-Klein: Hilfeleistungen kleineren Umfangs, z.B. Türöffnungen, Ausleuchten<br />
von Einsatzstellen anderer Behörden<br />
TH-Wasser: Wassereinbruch, Rohrbruch, Keller auspumpen<br />
Öl Land: Ölfleck bzw. Ölspur auf einer Straße<br />
Öl Wasser: Ölfleck bzw. Ölspur auf einem Gewässer<br />
Sturm: Sturmschäden, z.B. umgestürzte und auf einer öffentlichen Straße<br />
liegende Bäume<br />
Tiernot: Tier in Not oder Notlage durch Tiere<br />
P Not: eine Person befindet sich in einer Notlage oder es handelt sich um<br />
eine hilflose oder vermisste Person<br />
P Not Wasser: Person im/am Wasser in einer Notlage, hierzu zählen auch Eisunfälle<br />
u.ä.<br />
Gas: ausströmendes Gas, Gasgeruch, verdächtiger Geruch<br />
VU ohne: Verkehrsunfall ohne verletzte Personen. Ein Feuerwehreinsatz kann<br />
trotzdem notwendig sein, um z.B. eine Löschbereitschaft zu<br />
gewährleisten, verunfallte Fahrzeuge gegen Wegrutschen zu sichern<br />
o.ä.<br />
VU 1: Pkw-Verkehrsunfall mit einer oder zwei eingeklemmten Personen<br />
VU 2: Lkw- oder Busunfall; Pkw-Verkehrsunfall mit mehr als zwei<br />
eingeklemmten Personen und weniger als zehn verletzten Personen,<br />
spätestens ab 10 Personen Großunfall<br />
Einsturz: Einsturz oder Einsturzgefahr von Bauteilen oder Gebäuden<br />
GSG: GSG-Einsatz, z.B. bei frei werdenden Gefahrstoffen oder Unfällen<br />
mit Gefahrguttransportern<br />
Großunfall: Pkw- oder Lkw-Unfall mit mehr als 10 Verletzten; Unfall Bahn, Bus,<br />
Flugzeug etc.<br />
- 45 -
3.3.2.2 Einsatzstatistik<br />
Sonstige Einsätze<br />
Kategorie<br />
Würdenhain<br />
Haida<br />
Wainsdorf<br />
Fehlalarm 1 1 2 4<br />
Kontrolle 2 2<br />
Summe 2 1 1 2 6<br />
Tab. 3.1: Einsatzstatistik „sonstige Einsätze“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />
Einsatzkategorien<br />
Brandeinsätze<br />
Kategorie<br />
Würdenhain<br />
Haida<br />
Wainsdorf<br />
Kleinbrand 1 1 1 8 11<br />
Ödland 9 3 2 15 29<br />
Pkw-Brand 1 3 4<br />
Lkw-Brand 2 2<br />
Kamin 0<br />
Gebäude 1 1 3 3 8<br />
Bauer 1 1 1 3<br />
Gewerbe 0<br />
Bahn 0<br />
Wald 1 1 4 1 6<br />
Wald 2 0<br />
Wald 3 0<br />
Brand GSG 0<br />
Großbrand 1 1<br />
Summe 1 16 3 3 2 10 29 64<br />
Tab. 3.2: Einsatzstatistik „Brandeinsätze“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />
Einsatzkategorien<br />
- 46 -<br />
Saathain<br />
Saathain<br />
Reichenhain<br />
Reichenhain<br />
Stolzenhain<br />
Stolzenhain<br />
Prösen<br />
Prösen<br />
Gesamt<br />
Gesamt
Technische Hilfeleistungen<br />
Kategorie<br />
Würdenhain<br />
Haida<br />
Wainsdorf<br />
TH Klein 0<br />
TH Wasser 4 1 1 6<br />
Öl Land 1 4 1 1 1 3 13 24<br />
Öl Wasser 0<br />
Sturm 2 2 1 3 12 20<br />
Tiernot 1 1<br />
P Not 0<br />
P Not Wasser 0<br />
Gas 1 1<br />
VU ohne 1 1 1 3<br />
VU 1 1 1 1 2 1 6<br />
VU 2 1 1<br />
Einsturz 0<br />
GSG 1 1<br />
Großunfall 0<br />
Summe 2 12 5 3 2 9 30 63<br />
Tab. 3.3: Einsatzstatistik „Technische Hilfeleistungen“ der Jahre 1995 bis 2005 nach Ortsteilen und<br />
Einsatzkategorien<br />
Saathain<br />
Fasst man dies zusammen, ergibt sich folgendes Bild:<br />
Gesamt<br />
Würdenhain<br />
Haida<br />
Wainsdorf<br />
Sonstige Einsätze 2 1 1 2 6<br />
Brandeinsätze 1 16 3 3 2 10 29 64<br />
Technische<br />
Hilfeleistungen<br />
2 12 5 3 2 9 30 63<br />
Gesamt 5 29 8 6 4 20 61 133<br />
Tab. 3.4: Summe aus sonstigen Einsätzen, Brandeinsätzen und Technischen Hilfeleistungen der Jahre<br />
1995 bis 2005 nach Ortsteilen<br />
- 47 -<br />
Saathain<br />
Reichenhain<br />
Reichenhain<br />
Stolzenhain<br />
Stolzenhain<br />
Prösen<br />
Prösen<br />
Gesamt<br />
Gesamt
Diese Einsatzstatistik wurde aufgrund der vorhandenen Einsatzberichte und der zur<br />
Verfügung gestellten Aufzeichnungen der Ortsfeuerwehren erstellt. Dabei wurde<br />
jeder Einsatz nur dem Ortsteil zugeordnet, in dem das Schadenereignis eintrat,<br />
unabhängig davon, ob auch andere Feuerwehren zu diesem Einsatz alarmiert wurden.<br />
Die Verteilung der Einsätze auf die Ortsteile stell sich wie folgt dar:<br />
45%<br />
4%<br />
15%<br />
3%<br />
22%<br />
5%<br />
6%<br />
Abb. 3.1: Anteil der Ortsteile am Gesamteinsatzaufkommen<br />
Würdenhain Haida<br />
Wainsdorf Saathain<br />
Reichenhain Stolzenhain<br />
Prösen<br />
Bisher ist es noch nicht vorgekommen, dass sich in einem Ortsteil zwei zeitkritische<br />
Einsätze zur selben Zeit ereigneten.<br />
Aus Abb. 3.2 ist erkennbar, dass die Gesamtanzahl der Einsätze starken<br />
Schwankungen unterliegt. Dabei ist die Anzahl der Brandeinsätze pro Jahr jedoch<br />
relativ konstant und liegt bei etwa 6 Einsätzen pro Jahr. Die Technischen<br />
Hilfeleistungen schwanken innerhalb dieses Zeitraums jedoch besonders stark und<br />
sind in den letzten 4 Jahren erheblich angestiegen.<br />
- 48 -
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Abb. 3.2: Einsatzzahlen nach Jahren<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
sonstige Einsätze<br />
Brandeinsätze<br />
Technische<br />
Hilfeleistungen<br />
Summe<br />
Um eine Häufung bestimmter Einsätze und somit ein erhöhtes Risiko erkennen zu<br />
können, wurden die Tabellen 3.1 bis 3.3 der Einsatzstatistiken in der Abbildung 3.3<br />
zusammengefasst.<br />
Wie man diesem Diagramm entnehmen kann, treten im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> besonders häufig Ödlandbrände sowie Waldbrände < 1 ha auf. Als hohes<br />
Risiko können aufgrund der Einsatzzahlen und der Schadenshöhe auch<br />
Gebäudebrände und Brände landwirtschaftlicher Anwesen eingestuft werden.<br />
- 49 -
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Fehlalarm<br />
Kontrolle<br />
Kleinbrand<br />
Ödland<br />
Pkw-Brand<br />
Lkw-Brand<br />
Kamin<br />
Gebäude<br />
Bauer<br />
Gewerbe<br />
Abb. 3.3: Einsatzzahlen nach Kategorien<br />
Bahn<br />
Wald 1<br />
Wald 2<br />
Wald 3<br />
Brand GSG<br />
Großbrand<br />
TH-Klein<br />
TH-Wasser<br />
Öl Land<br />
Öl Wasser<br />
Sturm<br />
Tiernot<br />
P Not<br />
P Not Wasser<br />
Gas<br />
VU ohne<br />
VU 1<br />
VU 2<br />
Einsturz<br />
GSG<br />
Großunfall<br />
Prösen<br />
Stolzenhain<br />
Reichenhain<br />
Saathain<br />
Wainsdorf<br />
Haida<br />
Würdenhain
In der Einsatzstatistik tauchen bisher die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr nicht<br />
auf, es sei denn, die Feuerwehr wurde dazu alarmiert. Zukünftig sind durchgeführte<br />
Brandsicherheitswachen zu dokumentieren.<br />
3.3.2.3 bisherige Ausrückezeiten<br />
Die Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken (Ausrückezeit) wird bisher nur<br />
selten von den Feuerwehren in den Einsatzberichten festgehalten. Da die<br />
Ausrückezeit auch stark in Abhängigkeit der Tageszeit und Verfügbarkeit der<br />
Einsatzkräfte schwankt, kann aufgrund dieser sehr geringen Daten nicht auf<br />
durchschnittliche Ausrückezeiten geschlossen werden.<br />
Um statistisch verwertbare Daten zu erhalten, müssten für jede Ortsfeuerwehr zu<br />
jeweils unterschiedlichen Tageszeiten eine Vielzahl von Probealarmierungen<br />
durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht sinnvoll, da erstens Lohnausfallkosten für<br />
berufstätige Feuerwehrangehörige entstehen, zweitens Probealarmierungen in der<br />
Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr eine unverhältnismäßige Belastung der<br />
Feuerwehrangehörigen darstellen und es drittens dazu führen kann, dass die<br />
Einsatzkräfte mit zunehmender Zahl der Probealarmierungen immer länger<br />
benötigen und immer weniger Einsatzkräfte erscheinen, da es „wieder nur ein<br />
Probealarm“ ist (dies hätte fatale Folgen, wenn es sich dann um einen realen Einsatz<br />
handelt).<br />
Deshalb werden für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zunächst die deutschlandweiten<br />
Durchschnittswerte angenommen. Die durchschnittliche Ausrückezeit beträgt fünf<br />
Minuten. Sie wird jedoch in der Zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr sowie von 22:00 bis<br />
5:00 Uhr deutlich höher liegen.<br />
3.3.2.4 bisherige Einsatzfahrtzeiten<br />
Die Einsatzfahrzeit ist die Zeit vom Ausrücken bis zum Eintreffen an der<br />
Einsatzstelle. Sie wird ähnlich wie die Ausrückezeit bisher nur sehr selten im<br />
Einsatzbericht dokumentiert, so dass keine statistisch auswertbaren Daten vorliegen.<br />
3.3.2.5 Feuerwehreinsätze, zu denen überörtliche Feuerwehreinheiten alarmiert wurden<br />
An dieser Stelle sollen tatsächliche Einsätze im Gebiet der jetzigen <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> geschildert werden, bei denen überörtliche Einheiten alarmiert und<br />
eingesetzt wurden, um eine Aussage über die bisherige Leistungsfähigkeit der<br />
- 51 -
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr treffen zu können. In Klammern stehen dabei jeweils die<br />
alarmierten Einheiten anderer Brandschutzträger.<br />
− Wohnungsbrand in Reichenhain 1995 (DLK)<br />
− Ödlandbrand in Prösen 1996 (TLF)<br />
− defekter Heizöltank in Würdenhain im Jahr 1997 (GW-G)<br />
− Brand der Mühle in Saathain 1997 (TLF, LF)<br />
− Ödlandbrand in Haida 1998 (4 TLF)<br />
− Waldbrand in Haida 1999 (2 TLF)<br />
− Ödlandbrand in Haida 1999 (3 TLF)<br />
− Ödlandbrand in Haida 2000 (4 TLF)<br />
− Ödlandbrand im Jahr 2002, der sich an der Bahnstrecke von Prösen bis nach<br />
Sachsen hinzog (TLF, LF)<br />
− Verkehrsunfall zwischen Wainsdorf und Prösen im Jahr 2002 (RW, LF mit<br />
Hilfeleistungsgerät)<br />
− Wohnungsbrand in Stolzenhain a. d. Röder 2002 (DLK, 2 LF)<br />
− Waldbrand in Haida 2004 (2 TLF)<br />
− Gebäudebrand in Stolzenhain a. d. Röder 2004 (DLK)<br />
− Verkehrsunfall zwischen Stolzenhain a. d. Röder und Saathain (RW, LF, ELF)<br />
Dazu ist anzumerken, dass bei einigen Einsätzen die überörtlichen Einheiten durch<br />
die Leitstelle des Landkreises Elbe-Elster alarmiert wurden, ohne dass vorher alle<br />
vergleichbaren Einheiten der jetzigen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zum Einsatz kamen. Es<br />
kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, ob diese Einsätze, wie z.B. der<br />
Brand der Saathainer Mühle, auch ohne die überörtlichen Kräfte in der gleichen<br />
Qualität hätten bewältigt werden können.<br />
Die Alarmierung des Rüstwagen im Jahr 2002 zum Verkehrsunfall zwischen Prösen<br />
und Wainsdorf war jedoch hauptsächlich auf die ungenügende Technische-<br />
Hilfeleistungsausrüstung zurückzuführen.<br />
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass zu den Verkehrsunfällen auf der B<br />
101 zwischen den Städten Bad Liebenwerda und Elsterwerda nur die Feuerwehren<br />
dieser beiden Städte alarmiert wurden, obwohl der Bereich der B 101 ab dem<br />
Abzweig Waldbad / Frankfurter Straße bis zum Abzweig Kraupa dem Gebiet der<br />
- 52 -
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zugeordnet werden muss. Ähnlich verhält es sich mit<br />
Verkehrsunfällen auf der B 101 / B 169 zwischen der Stadt Elsterwerda und dem<br />
Ortsteil Wainsdorf. Die Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verläuft hier kurz vor dem<br />
Ortseingang der Stadt Elsterwerda. Bei Verkehrsunfällen ist jedoch festzustellen,<br />
dass regelmäßig die Feuerwehr der Stadt Elsterwerda zum Einsatz auf das Gebiet der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gerufen wird.<br />
3.3.3 Gefahrenbeschreibung<br />
3.3.3.1<br />
Gefahren in allen Ortsteilen<br />
Zunächst muss festgestellt werden, dass bereits durch natürliche Ereignisse (z.B.<br />
Sturm, Gewitter, lange Trockenheit) und verstärkt aufgrund menschlicher Nutzung<br />
(z.B. durch Nutzung elektrischer Energie, durch menschliches oder technisches<br />
Versagen) mit dem Eintritt von Schadenereignissen gerechnet werden muss, die den<br />
Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung<br />
erfordern. Das Oberverwaltungsgericht Münster führte dazu in einem Urteil aus: „Es<br />
entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch<br />
jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden<br />
jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,<br />
sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit<br />
gerechnet werden muss!“ Dies lässt sich auch auf andere mögliche<br />
Schadenereignisse übertragen. Deshalb sind mögliche Gefahrenpotentiale<br />
aufzuzeigen.<br />
Die überwiegende Bebauung in allen Ortsteilen stellen Wohngebäude mit maximal<br />
zwei bewohnten Obergeschossen (ca. 81 %) dar, die insbesondere in den Ortskernen<br />
durch Nebengebäude und Scheunen ergänzt werden, so dass in vielen Fällen<br />
zwischen den Grundstücken Feuerbrücken bestehen. Es ist davon auszugehen, dass<br />
aufgrund der Nutzung der Wohngebäude auch die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt<br />
eines Schadenereignisses, z.B. durch die Nutzung elektrischer Energie, die<br />
Verwendung offenen Feuers o.ä., gegeben ist (vgl. [9, S. 52]). Vor allem nachts<br />
besteht die Gefahr, dass Personen im Gebäude einen Brand nicht bzw. zu spät<br />
bemerken und sich somit nicht selbst retten können. Besonders zu betrachten sind<br />
- 53 -
Wohngebäude mit mehr als zwei bewohnten Obergeschossen bzw. Wohngebäude,<br />
bei denen nicht alle bewohnten Geschosse mit tragbaren Leitern der Feuerwehr<br />
erreicht werden können. Hierfür sind laut Brandenburgischer Bauordnung geeignete<br />
Rettungsmittel vorzuhalten (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2]). Allerdings<br />
existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur 15 solcher Gebäude.<br />
In jedem Ortsteil (Ausnahme: Würdenhain) existieren auch Versammlungsstätten,<br />
die teilweise für mehr als 100 Personen ausgelegt sind. Hier ist ebenfalls aufgrund<br />
der Nutzung die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts gegeben. Verschärfend<br />
kommt bei Versammlungsstätten neben der großen Personenanzahl hinzu, dass sich<br />
die betroffenen Personen i.d.R. nicht im Objekt auskennen.<br />
Ähnlich den Versammlungsstätten halten sich auch in Kindertagesstätten viele<br />
Personen auf. Kindertagesstätten werden zwar nur zwischen 6:00 und 17:00 Uhr<br />
genutzt, allerdings können sich die Kinder auch bei rechtzeitiger Branderkennung oft<br />
nicht selbst retten und die Anzahl der Betreuungspersonen reicht hierfür in den<br />
meisten Fällen nicht aus.<br />
Eine weitere Gefahr, die in allen Ortsteilen auftritt, besteht in Ödlandbränden. Diese<br />
ereignen sich in den meisten Fällen außerhalb der geschlossenen Ortschaften und<br />
somit weit entfernt von Wasserentnahmestellen.<br />
Etwa 7 % der Objekte in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> werden gewerblich genutzt.<br />
Darunter sind 8 Unternehmen zu finden, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in<br />
nicht unerheblicher Menge arbeiten bzw. diese lagern. Als Besonderheit bei<br />
gewerblich genutzten Objekten ist einerseits die hohe Sachwertkonzentration zu<br />
sehen. Andererseits werden Schadenereignisse außerhalb der Betriebszeiten oft sehr<br />
spät entdeckt, wenn automatische Brandmeldeanlagen fehlen. Bei Eintreffen der<br />
ersten Feuerwehreinheit ist deshalb bereits von einer großen Schadensausbreitung<br />
auszugehen.<br />
Bei allen Bränden in Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung bestehen außerdem<br />
Gefahren durch die gelagerten Brennstoffe. Hierbei sind bis zu 10.000 Liter Heizöl<br />
bzw. 2,9 Tonnen Flüssiggas pro Gebäude vorhanden.<br />
- 54 -
3.3.3.2<br />
3.3.3.3<br />
Durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verlaufen etwa 88 km Straßen, davon 12 km als<br />
Bundesstraßen, woraus sich in Verbindung mit deren Frequentierung eine hohe<br />
Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen ergibt. Das mögliche Einsatzspektrum<br />
erstreckt sich hierbei von auslaufenden Betriebsstoffen über Pkw-Unfälle mit<br />
einklemmten Personen bis hin zu komplizierten Hilfeleistungen an Lkw und einem<br />
Massenanfall verletzter Personen bei Busunfällen. Insbesondere auf den<br />
Bundesstraßen werden auch Gefahrgüter transportiert, die bei Unfällen zu einer sehr<br />
starken Ausweitung des Schadens führen können und spezielle Einsatzmaßnahmen<br />
der Feuerwehr erfordern.<br />
Des Weiteren führen durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ca. 16 km Bahnanlagen, die für<br />
Güter- und Personenverkehr genutzt werden. Eine besondere Gefährdung ergibt sich<br />
hierbei aus den großen Personenkonzentrationen in Personenzügen bzw. den großen<br />
Mengen an transportierten Gefahrgütern sowie brennbaren Stoffen. Aus der<br />
Einsatzstatistik ergibt sich auch, dass die Mehrzahl der Ödlandbrände in der<br />
unmittelbaren Nähe zu Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG vorkamen.<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Haida<br />
Als besondere Gefahrenpotentiale in Haida sind die 30.000 Liter Dieselkraftstoff<br />
(Maßnahmengruppe 3 nach FwDV 500) bei der Spedition Hilse und die 40.000 Liter<br />
Dieselkraftstoff beim Unternehmen Brennstoffhandel Meyer im Gewerbegebiet an<br />
der B 101 zu nennen. Als großes Risiko können auch die 410 ha Wald um den<br />
Ortsteil Haida eingestuft werden.<br />
Weitere Gefahrenpotentiale stellen die STABAU GmbH aufgrund der abgelegenen<br />
Lage und der gelagerten Gasflaschen (Sauerstoff, Acetylen und Propan) sowie die<br />
6.000 Liter Dieselkraftstoff bei der Baumschule „Grüne Tanne“ in der Elsterwerdaer<br />
Straße dar.<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Würdenhain<br />
In Würdenhain sind keine weiteren Gefahrenpotentiale vorhanden.<br />
- 55 -
3.3.3.4<br />
3.3.3.5<br />
3.3.3.6<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Saathain<br />
Der Gutskomplex Saathain mit Festsaal, Ausstellungshalle, Wohngebäuden,<br />
Fachwerkkirche und Rosengarten ist als besondere Gefahr einzustufen, da dort eine<br />
sehr große Ausbreitungsgefahr besteht und bei Veranstaltungen i.d.R. eine Vielzahl<br />
an Personen gefährdet sind.<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Reichenhain<br />
In Reichenhain ist lediglich die Stallanlage als ein weiteres Gefahrpotential zu<br />
nennen. Bei Stallanlagen besteht im Brandfall das Problem, dass eine Vielzahl an<br />
Tieren zu retten ist bzw. in Sicherheit zu bringen sind.<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Stolzenhain a. d. Röder<br />
Eines der Gefahrenpotentiale in Stolzenhain a. d. Röder geht von dem gemischt<br />
genutzten Objekt in der Saathainer Str. 19 aus, da dort 25.000 Liter Flüssigsauerstoff<br />
in einem Tank in unmittelbarer Nähe zu vier Gebäuden gelagert werden. Dieser<br />
Sauerstoff wird durch das dort ansässige Unternehmen in kleinere Behälter für<br />
medizinische Zwecke umgefüllt. Bei unkontrolliertem Austritt des<br />
Flüssigsauerstoffes besteht Erfrierungsgefahr sowie die Gefahr der Brandentstehung.<br />
Im Brandfall kann es aufgrund der brandfördernden Wirkung zu einer<br />
unkontrollierten Ausbreitung sowie zu Stichflammen und Verpuffungen kommen.<br />
Problematisch wirkt sich bei diesem Objekt auch die Platzierung der Gebäude aus<br />
(ähnlich einem Kessel), so dass Brandbekämpfungs- und Abschirmungsmaßnahmen<br />
erschwert werden. Weiterhin sind die Unfallgefahren beim An- und Abtransport des<br />
Flüssigsauerstoffs zu berücksichtigen. Entsprechend der FwDV 500 muss dieser<br />
Stoff den Maßnahmengruppen 2 und 5 zugeordnet werden. Dies erfordert bei einem<br />
Einsatz umfangreiche Maßnahmen der Feuerwehr.<br />
Die Stallanlage an der Elsterwerdaer Landstraße sowie der Schafstall an der<br />
Mühlberger Straße sind als Gefahrenpotential einzustufen, da dort im Brandfall u.a.<br />
eine Vielzahl an Tieren gefährdet ist, die Löschwasserversorgung als problematisch<br />
eingestuft werden muss und insbesondere am Schafstall eine große<br />
Ausbreitungsgefahr auf den angrenzenden Wald besteht.<br />
Auch der Stützpunkt der LAWI GmbH mit Dieseltankstelle (Maßnahmengruppe 3<br />
nach FwDV 500) gehört zu den Gefahrenpotentialen in Stolzenhain a. d. Röder. Des<br />
- 56 -
3.3.3.7<br />
3.3.3.8<br />
Weiteren führt neben Stolzenhain a. d. Röder eine Erdgas-Hauptleitung<br />
(Maßnahmengruppe 2 nach FwDV 500) vorbei, in die zwei Übergabestationen mit<br />
einem Abstand von weniger als 500 Meter zu bebauten Gebieten integriert sind.<br />
zusätzliche Gefahrenpotenziale in Prösen<br />
An erster Stelle der weiteren Gefahrenpotenziale in Prösen ist das Gastanklager der<br />
Firma Lausitz-Propan GmbH zu nennen. Die Lausitz-Propan GmbH vertreibt<br />
insbesondere Propangas (Maßnahmengruppe 2 nach FwDV 500). Der vorhandene<br />
Großtank fasst bis zu 180 Tonnen Propangas. Zusätzlich sind ständig ca. 10 Tonnen<br />
Propangas in Gasflaschen vorhanden. Vor Ort werden Gasflaschen sowie<br />
Tankfahrzeuge befüllt und eine Tankstelle für gasbetriebene Pkws unterhalten. Die<br />
FwDV 500 führt hierzu aus: „Ist bekannt oder wird nach Eintreffen an der<br />
Einsatzstelle bekannt, dass es sich um [...] größere Mengen (mehrere m 3 )<br />
druckverflüssigter Gase unter Brandeinwirkung handelt, ist der Abstand vom<br />
Gefahrenobjekt bei ausreichender Deckung auf mindestens 300 m und der<br />
Absperrbereich auf 1000 m zu erweitern.“ [24, S. 71] Dies ist analog anzuwenden,<br />
wenn flüssiges Gas ausläuft. Bei einem solchen Einsatz sind also eine Vielzahl an<br />
Personen zu evakuieren, die Bundesstraßen B 101 und B 169 müssen in einem<br />
Radius von 1000 m um das Schadensobjekt voll gesperrt werden und auch für die<br />
Bahnstrecke Berlin – Dresden ist zwischen Wainsdorf und Elsterwerda eine<br />
Gefahrenabschaltung der Oberleitung i.V.m. einer Vollsperrung für den Zugverkehr<br />
notwendig. Dies verdeutlicht bereits das Risiko, das von diesem Objekt ausgeht.<br />
Das Tanklager (ca. 30.000 Liter, Maßnahmengruppe 3 nach FwDV 500) des<br />
Unternehmens Brennstoffhandel Meyer in der Straße Am Gewerbepark sowie die Q<br />
1- Tankstelle Lorenz gehören ebenfalls zu den Gefahrenpotenzialen. Des Weiteren<br />
sind als Gefahrenpotenziale in Prösen die Grundschule, die Private Oberschule und<br />
die Turnhalle aufgrund der großen Personenanzahl und der zu erwartenden<br />
Schadenshöhe einzustufen.<br />
Analog zu den Stallanlagen in Stolzenhain a. d. Röder und Reichenhain ist auch die<br />
Milchviehanlage in Prösen als Gefahrenpotenzial anzusehen. Des Weiteren sind in<br />
Prösen ebenso wie in Stolzenhain a. d. Röder Erdgasübergabestationen vorhanden.<br />
zusätzliche Gefahrenpotentiale in Wainsdorf<br />
Neben der Stallanlage existieren in Wainsdorf keine weiteren Gefahrenpotentiale.<br />
- 57 -
3.4 Festlegung von Schutzzielen und weiteren Anforderungen<br />
3.4.1 Definition des Begriffs „Schutzziel“<br />
Im § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG wird wie bereits erwähnt von den <strong>Gemeinde</strong>n gefordert<br />
Schutzziele entsprechend der örtlichen Verhältnisse festzulegen, welche die<br />
Grundlage für die Festlegung der Soll-Struktur der Feuerwehr bilden.<br />
„Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten<br />
Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />
− die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen<br />
oder tätig werden (Hilfsfrist),<br />
− in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und<br />
− in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).“ [15,<br />
S. 32]<br />
Die Gefahrensituationen, die festgelegt werden, entsprechen allerdings nicht<br />
zwangsläufig den zahlenmäßig häufigsten Einsätzen. Vielmehr müssen aus der<br />
Gefahrenbeschreibung Einsatzszenarien mit hohem Risiko abgeleitet werden.<br />
Mangels gesetzlicher Standards für die Schutzzieldefinition kann auf Regeln der<br />
Technik zurückgegriffen werden. „Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem<br />
Gutachten festgestellt, dass die ‚Schutzzieldefinition’ der AGBF Nordrhein-<br />
Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der<br />
Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die<br />
kommunale Schutzzielfestlegung.“ [15, S. 34]<br />
Damit ist als erstes Schutzziel der sogenannte kritische Wohnungsbrand (in einigen<br />
Quellen auch als „Standardbrand“ bezeichnet) vorgegeben, der bundesweit bereits<br />
seit Jahren zur Beurteilung des Begriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ herangezogen<br />
wird (vgl. [18, S. 3]). Als weitere Schutzziele werden der kritische Verkehrsunfall,<br />
der Brand einer Versammlungsstätte sowie der ABC-Ersteinsatz gewählt. Die<br />
Bemessung der benötigten Technik und des erforderlichen Personals erfolgt dabei<br />
auf der Grundlage einer angemessenen Löschwasserversorgung (vgl. Punkt 2.5)!<br />
Sofern keine angemessene Löschwasserversorgung vorhanden ist, wird<br />
dementsprechend mehr Personal und Technik benötigt.<br />
- 58 -
3.4.2 Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“<br />
3.4.2.1 Definition<br />
Der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“ wurde von der AGBF definiert und<br />
dient mittlerweile deutschlandweit zur Überprüfung des Grundschutzes bei Bränden<br />
(vgl. [9], [10]). Dieser Brand kann in jedem Ort und zu jedem Zeitpunkt auftreten,<br />
wodurch sich in Verbindung mit dem mittleren Schadenpotential ein hohes Risiko<br />
ergibt.<br />
Der kritische Wohnungsbrand ist ein Wohnungsbrand im Obergeschoss eines<br />
mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Aufgrund des<br />
verqualmten (ersten) Rettungsweges können sich die Bewohner i.d.R. nicht selbst<br />
retten. Eine Menschenrettung muss deshalb über den zweiten Rettungsweg erfolgen.<br />
„Bei Gebäuden geringer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit<br />
Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Bei<br />
Gebäuden mittlerer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der<br />
Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein, wenn die Feuerwehr über<br />
die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt.“ [17, § 29<br />
Abs. 3 Satz 1 und 2]<br />
Laut § 2 BbgBO sind Gebäude mittlerer Höhe solche Gebäude, bei denen der<br />
Fußboden eines oberirdischen Geschosses höher als 7 m und nicht höher als 22 m<br />
über der Geländeoberfläche liegt, wohingegen bei Gebäuden geringer Höhe der<br />
Fußboden eines oberirdischen Geschosses niedriger als 7 m über der<br />
Geländeoberfläche liegt.<br />
Auf jedem genormten TSF-W und Löschgruppenfahrzeug ist eine vierteilige<br />
Steckleiter mit einer Nennrettungshöhe von 7,20 m. Damit lassen sich Menschen<br />
maximal aus dem zweiten Obergeschoss retten. Für höhere Gebäude oder Gebäude,<br />
in denen Geschosse nicht über tragbare Leitern erreichbar sind, sind<br />
Hubrettungsfahrzeuge als zweiter Rettungsweg notwendig (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz<br />
2]). Wie bereits unter Punkt 2.2.1 erwähnt, existieren jedoch nur in Stolzenhain a. d.<br />
Röder und Prösen Wohngebäude auf die diese Ausführungen zutreffen. Insoweit gilt<br />
für die entsprechenden Gebäude in Prösen und Stolzenhain a. d. Röder abweichend<br />
das Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand + Drehleiter“.<br />
- 59 -
3.4.2.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />
Bereits aus der Definition des kritischen Wohnungsbrandes durch die AGBF ergibt<br />
sich, dass eine Menschenrettung wahrscheinlich ist, da die Rettungswege verraucht<br />
sind. Bei Gebäuden mit fehlendem bauseitigen zweiten Rettungsweg muss der zweite<br />
Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt sein. Dies ist bis zu<br />
einer Brüstungshöhe von etwa 8 Metern mit der vierteiligen Steckleiter möglich.<br />
Sind höherliegende bewohnte Geschosse bzw. Geschosse, die über tragbare Leitern<br />
nicht zu erreichen sind (z.B. ausgebaute Dachgeschosse), vorhanden, ist die<br />
Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nur über die Drehleiter möglich. Deshalb<br />
ist bei diesen Gebäuden zwingend die Drehleiter sofort mit zu alarmieren.<br />
Bei Bränden in Gebäuden mit einer Brüstungshöhe von weniger als 8 Meter im<br />
obersten bewohnten Geschoss muss die Drehleiter nicht sofort mit alarmiert werden.<br />
Über eine Nachforderung entscheidet der Einsatzleiter entsprechend der aktuellen<br />
Lage.<br />
Bis zum Eintreffen einer Drehleiter muss jedoch als Notbehelf mindestens ein<br />
Sprungretter vorhanden sein, da Personen aus höheren Geschossen nicht über den<br />
zweiten Rettungsweg gerettet werden können. Der Sprungretter soll diesen Personen<br />
als letzte Möglichkeit dienen, sich selbst durch einen Sprung zu retten und sich in<br />
diesem Fall vor schwersten Verletzungen zu schützen. Zur Entrauchung des<br />
Brandobjekts und insbesondere der Rettungswege ist mindestens ein Überdrucklüfter<br />
notwendig. Für das In-Stellung-Bringen und den Betrieb des Sprungretters und des<br />
Überdrucklüfters ist mindestens ein Trupp erforderlich.<br />
Des Weiteren sind mindestens zwei Trupps unter Atemschutz notwendig, welche die<br />
Menschenrettung über den verrauchten Treppenraum und die Leitern vornehmen.<br />
Ein weiterer Trupp unter Atemschutz ist als Sicherheitstrupp vorgeschrieben (vgl.<br />
FwDV 7).<br />
- 60 -
Funktion Einsatzkräfte<br />
Aufgaben Qualifikation<br />
Einsatzleiter 0 / 1 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />
mit Leitstelle, Nachforderungen<br />
Zugführer<br />
Gruppenführer 1 0 / 0 / 1 / 0 Führung der ersten Einheit,<br />
evtl. Atemschutzüberwachung<br />
Maschinist 1 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des ersten Fahrzeugs,<br />
Bedienung der Pumpe<br />
Angriffstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung beim Aufbau der<br />
Wasserversorgung, Erstangriff<br />
und Menschenrettung unter PA<br />
Wassertrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Aufbau der Wasserversorgung,<br />
Sicherheitstrupp unter PA<br />
Gruppenführer<br />
Führerschein,<br />
Maschinist<br />
Atemgeräteträger,<br />
Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
Atemgeräteträger,<br />
Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
Gruppenführer 2 0 / 0 / 1 / 0 Führung der zweiten Einheit,<br />
evtl. Atemschutzüberwachung<br />
Gruppenführer<br />
Maschinist 2 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des zweiten Fahrzeugs, Führerschein,<br />
Aufbau und Bedienung des Maschinist,<br />
Sprungretters mit Melder Sprechfunk<br />
Angriffstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Steckleiter mit Atemgeräteträger,<br />
Wassertrupp 2,<br />
Sprechfunk,<br />
Menschenrettung über<br />
Steckleiter unter PA<br />
Truppführer<br />
Wassertrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung beim In- Atemgeräteträger,<br />
Stellung-Bringen der Steck- Sprechfunk,<br />
leiter, evtl. Brandbekämpfung<br />
unter PA<br />
Truppführer<br />
Schlauchtrupp 0 / 0 / 0 /2 Brandbekämpfung unter PA Atemgeräteträger,<br />
Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
Melder 0 / 0 / 0 / 1 In-Stellung-Bringen des Atemgeräteträger,<br />
Überdrucklüfters, Aufbau und Sprechfunk,<br />
Bedienung des Sprungretters<br />
mit Maschinist 2<br />
Truppführer<br />
Gesamtstärke 0 / 1 / 2 /13 für den kritischen Wohnungsbrand<br />
Gruppenführer 3 0 / 0 / 1 / 0 Führen des Drehleitereinsatzes<br />
Maschinist 3 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer und Maschinist der<br />
Drehleiter<br />
Gesamtstärke: 0 / 1 / 3 / 14 für den kritischen Wohnungsbrand + Drehleiter<br />
Tab. 3.5: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem<br />
Wohnungsbrand<br />
- 61 -
Auf jedem ausrückenden Fahrzeug muss mindestens ein Gruppenführer ausrücken,<br />
der den Einsatz dieses Fahrzeugs und seiner Mannschaft leitet. Weiterhin muss jedes<br />
Fahrzeug mit einem ausgebildeten Maschinisten mit dem entsprechenden<br />
Führerschein besetzt sein. Aus Tabelle 3.5 wird ersichtlich, dass möglichst alle<br />
Mannschaftsfunktionen die Befähigung als Atemgeräteträger haben müssen. Es sind<br />
jedoch mindestens zehn Atemgeräteträger notwendig!<br />
Abschließend ist entsprechend der FwDVen 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ und 100<br />
„Führungssysteme“ bei Einsätzen mit mehr als einer Löschgruppe ein Zugführer<br />
notwendig (vgl. Punkt 3.5.3.1).<br />
3.4.3 Schutzziel „kritischer Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen“<br />
3.4.3.1 Definition<br />
Bei diesem Schutzziel handelt es sich um einen Verkehrsunfall in einem<br />
Kreuzungsbereich, bei dem zwei Personen eingeklemmt sind und durch technische<br />
Rettungsgeräte der Feuerwehr befreit werden müssen, unabhängig davon ob beide<br />
Personen in einem Fahrzeug oder in unterschiedlichen Fahrzeugen eingeklemmt<br />
sind. Sowohl die Einsatzstatistik der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> als auch die Statistik des<br />
Deutschen Feuerwehrverbandes weisen einen Anstieg der Einsatzzahlen mit<br />
technischen Rettungsmaßnahmen aus. Die Wahrscheinlichkeit für einen solchen<br />
Einsatz ist demnach hoch und das Schadenpotenzial ist als mittel zu bewerten,<br />
woraus sich ein hohes Risiko ergibt.<br />
Ein Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen wurde gewählt, da er sich in<br />
Bezug auf die vorzuhaltende Technik nur geringfügig von einem Einsatz mit einer<br />
eingeklemmten Person unterscheidet. Für jede eingeklemmte Person muss ein<br />
Rettungssatz am Einsatzort vorhanden sein. Es gilt jedoch vorrangig Folgendes:<br />
„Grundsatz muss aber – unabhängig von den vorhandenen Fahrzeugen – immer<br />
sein, über zwei komplette und unabhängige Rettungssätze am Unfallort (auch wenn<br />
i.d.R. nur einer eingesetzt wird) verfügen zu können, da es sonst zu großen<br />
Verzögerungen bei Ausfällen kommt!“ [11, S. 20]<br />
- 62 -
3.4.3.2 Mindesteinsatzstärke und notwendige technische Ausstattung<br />
Südmersen [11, S. 225 f] hat für einen Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten<br />
Person die minimale Personalstärke definiert. Diese wird für einen Verkehrsunfall<br />
mit zwei eingeklemmten Personen erweitert um<br />
− einen weiteren Angriffstrupp, der die Rettung der zweiten eingeklemmten Person<br />
durchführt,<br />
− einen Erste-Hilfe-Trupp<br />
− einen weiteren Sicherungstrupp für das zweite Fahrzeug und<br />
− einen Gruppenführer, der die Sicherungsmaßnahmen koordiniert.<br />
Der Erste-Hilfe-Trupp ist notwendig, da bei diesem Schadenereignis mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit weitere Personen verletzt sind. Die zuerst eintreffenden<br />
Rettungsdienstfahrzeuge werden jedoch nicht in der Lage sein, alle Verletzten sofort<br />
versorgen zu können. Deshalb müssen bei dieser Aufgabe Feuerwehrangehörige<br />
unterstützend tätig werden, bis genügend Rettungsdienstkräfte vor Ort sind.<br />
Daraus ergibt sich, dass mindestens zwei Staffelfahrzeuge und ein<br />
Löschgruppenfahrzeug an der Einsatzstelle benötigt werden, die mindestens zwei<br />
komplette Rettungssätze mit sich führen. Die Aufgabenverteilung sieht in diesem<br />
Fall wie folgt aus:<br />
Funktion Einsatzkräfte<br />
Aufgaben Qualifikation<br />
Einsatzleiter 0 / 1 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes,<br />
Kontakt mit Leitstelle,<br />
Nachforderungen<br />
Zugführer<br />
Gruppenführer 1 0 / 0 / 1 / 0 Führung der ersten Einheit,<br />
Koordinierung der<br />
Sicherungsmaßnahmen<br />
(gegen Verkehr, Brand u.a.)<br />
Maschinist 1 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des ersten Fahrzeugs,<br />
Unterstützung bei der<br />
Absicherung, danach für<br />
weitere Aufgaben verfügbar<br />
Sicherungstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Einsatzstellenabsicherung,<br />
Vornahme von C-Rohr und<br />
Pulverlöscher<br />
Sicherungstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Abklemmen der Fahrzeugbatterie,<br />
Unterbau des<br />
Unfallfahrzeugs in<br />
- 63 -<br />
Gruppenführer<br />
Führerschein,<br />
Maschinist<br />
Atemgeräteträger,<br />
Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
TH,<br />
Sprechfunk,<br />
Truppführer
Abstimmung mit den beiden<br />
Angriffstrupps<br />
Gruppenführer 2 0 / 0 / 1 / 0 Führung der zweiten Einheit,<br />
Koordination der technischen<br />
Rettung<br />
Maschinist 2 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des zweiten Fahrzeugs,<br />
Unterstützung bei der<br />
Absicherung, danach für<br />
weitere Aufgaben verfügbar<br />
Angriffstrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Rettungsgeräte<br />
(1. eingeklemmte Person)<br />
Gerätetrupp 1 0 / 0 / 0 / 2 Gerätetrupp zur Bereitstellung<br />
der notwendigen Geräte für<br />
die beiden Angriffstrupps<br />
Erste-Hilfe-Trupp 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung bei der<br />
Erstversorgung der Verletzten<br />
Gruppenführer 3 0 / 0 / 1 / 0 Führung der dritten Einheit,<br />
Führungsgehilfe für<br />
Einsatzleiter<br />
Maschinist 3 0 / 0 / 0 / 1 Fahrer des dritten Fahrzeugs,<br />
Unterstützung bei der<br />
Absicherung, danach für<br />
weitere Aufgaben verfügbar<br />
Angriffstrupp 2 0 / 0 / 0 / 2 Vornahme der Rettungsgeräte<br />
(2. eingeklemmte Person)<br />
Sicherungstrupp 3 0 / 0 / 0 / 2 Unterstützung bei der<br />
Erstversorgung der Verletzten<br />
Gesamtstärke: 0 / 1 / 3 / 17<br />
Gruppenführer<br />
Führerschein,<br />
Maschinist<br />
TH, Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
TH, Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
mind. Erste Hilfe,<br />
Sprechfunk, TH,<br />
Truppführer<br />
Gruppenführer<br />
Führerschein,<br />
Maschinist<br />
TH, Sprechfunk,<br />
Truppführer<br />
mind. Erste Hilfe<br />
Tab. 3.6: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem<br />
Verkehrsunfall mit zwei eingeklemmten Personen<br />
Da diesem Schutzziel ein Verkehrsunfall in einem Kreuzungsbereich zugrunde liegt,<br />
ist ausreichend Verkehrssicherungsgerät für die Absicherung in 4 Richtungen<br />
notwendig (je Fahrspur 2 Absperrkegel + weiteres Gerät), welches mit den 3<br />
Einsatzfahrzeugen an die Einsatzstelle gebracht werden muss. Des Weiteren sind wie<br />
bereits beschrieben zwei Rettungssätze für die Bewältigung dieses Einsatzes<br />
erforderlich. Außerdem ist zum Anheben von Lasten ein Satz Hochdruckhebekissen<br />
sowie ein Niederdruckhebekissen (LH 30 S) erforderlich.<br />
- 64 -
3.4.4 Schutzziel „Brand in einer Versammlungsstätte“<br />
3.4.4.1 Definition<br />
Da in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in allen Ortsteilen – außer Würdenhain – mindestens<br />
eine Versammlungsstätte (in Prösen: zwei) mit einer maximalen Personenzahl von ><br />
100 vorhanden ist, müssen diese ebenfalls einer genaueren Betrachtung unterzogen<br />
werden. Da nicht in allen Versammlungsstätten und zu jeder Veranstaltung<br />
Brandsicherheitswachen gestellt werden, werden Brände u.U. sehr spät entdeckt und<br />
nicht die richtigen Erstmaßnahmen getroffen (Evakuierung, Tätigen des Notrufs<br />
o.ä.). So besteht die Gefahr, dass sich möglicherweise nicht alle Personen retten<br />
können, bevor die Rettungswege unpassierbar werden. Es kann auch vorkommen,<br />
dass eine Selbstrettung aufgrund anderer Umstände nicht möglich ist, z.B. bei<br />
Rollstuhlfahrern und Verletzten, so dass die Feuerwehr Rettungsmaßnahmen<br />
durchführen muss.<br />
Bei einem Brand in einem dieser Objekte während einer Veranstaltung ist mit einer<br />
Vielzahl verletzter Personen zu rechnen, z.B. durch Rauchgasintoxikation bzw.<br />
Verletzungen aufgrund einer entstehenden Panik.<br />
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadenereignisses ist zwar nur mittel<br />
bis gering, die erwartete Schadenhöhe ist aufgrund der möglicherweise vielen<br />
Verletzten und des großen Sachwertverlustes als sehr groß einzustufen, woraus sich<br />
ein hohes Risiko ergibt.<br />
3.4.4.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />
Wie bereits erwähnt, muss die Feuerwehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eine<br />
Menschenrettung durchführen. Für jeden Zugang zum Gebäude ist mindestens eine<br />
Löschgruppe einzuplanen (2 Trupps unter PA zur Menschenrettung, 1<br />
Sicherheitstrupp, 1 Maschinist, 1 Gruppenführer und 1 Einsatzkraft zur Kontrolle der<br />
Schlauchleitungen bzw. Unterstützung des GrFü). An jeder Versammlungsstätte sind<br />
zwei bis drei Zugänge vorhanden.<br />
Als weitere Aufgaben der Feuerwehr sind die Evakuierung von Personen aus aktuell<br />
noch nicht betroffenen Gebäudeteilen, die Erste Hilfe, Betreuung und Registrierung<br />
der geretteten/evakuierten Personen sowie die Abriegelung des Brandes und die<br />
Brandbekämpfung zu sehen. Dafür sind vier Staffeln einzuplanen. Somit sind bei<br />
zwei Zugängen zwei Löschgruppen und vier Staffeln notwendig.<br />
- 65 -
Funktion Einsatzkräfte<br />
Aufgaben Qualifikation<br />
Einsatzleiter 1 / 0 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />
mit Leitstelle, Nachforderungen<br />
Verbandsführer<br />
Abschnittsleiter 1 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts Zugführer<br />
Abschnittsleiter 2 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts Zugführer<br />
Einheit 1 0 / 0 / 1 / 8 Menschenrettung unter PA 6 AGT<br />
Einheit 2 0 / 0 / 1 / 8 Menschenrettung unter PA 6 AGT<br />
Einheit 3 0 / 0 / 1 / 5 Erste Hilfe<br />
Einheit 4 0 / 0 / 1 / 5 Evakuierung, später<br />
Unterstützung bei der<br />
4 AGT<br />
Brandbekämpfung<br />
Einheit 5 0 / 0 / 1 / 5 Betreuung, Registrierung<br />
Einheit 6 0 / 0 / 1 / 5 Abriegelung des Brandes,<br />
Brandbekämpfung<br />
Gesamtstärke: 1 / 2 / 6 / 36<br />
4 AGT<br />
Tab. 3.7: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem Brand in<br />
einer Versammlungsstätte<br />
Demnach sind zur Bewältigung eines solchen Einsatzes mindestens 20<br />
Atemgeräteträger, 6 Gruppenführer, 2 Zugführer und 1 Verbandsführer (vgl. Punkt<br />
3.5.3.1) sowie weitere Einsatzkräfte notwendig. Um die Ablösung der<br />
Atemgeräteträger zu gewährleisten, sollten auch die Einheiten 3 und 5 über je 4<br />
Atemgeräteträger verfügen, so dass sich die Anzahl der Atemgeräteträger auf 28<br />
erhöht.<br />
Als technische Ausstattung sind analog zum kritischen Wohnungsbrand mindestens<br />
ein, besser zwei Überdrucklüfter notwendig, um die Rettungswege zu entrauchen.<br />
Um eine effiziente Führung zu ermöglichen, sind geeignete Führungs- und<br />
Führungsunterstützungsmittel notwendig, auf die bei der Festlegung der Soll-<br />
Struktur noch eingegangen wird.<br />
- 66 -
3.4.5 Schutzziel „ABC-Ersteinsatz“<br />
3.4.5.1 Definition<br />
ABC-Einsätze sind Einsätze mit Beteiligung von atomaren, biologischen oder<br />
chemischen Gefahrstoffen. Wie in der Risikoanalyse dargestellt, werden<br />
insbesondere auf den Bundesstraßen B 101 und B 169 sowie auf den Bahnstrecken<br />
Elsterwerda – Riesa, Elsterwerda – Dresden und Ruhland – Falkenberg Gefahrstoffe<br />
transportiert. Ebenso führt durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine Erdgasleitung mit<br />
einem Durchmesser von ca. 500 mm sowie mehrere Erdgasleitungen mit einem<br />
Durchmesser von ca. 300 mm. Außerdem existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> acht<br />
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in erheblichen Mengen<br />
arbeiten bzw. diese lagern (z.B. Propan, Dieselkraftstoff bzw. Heizöl,<br />
Flüssigsauerstoff), so dass ein ABC-Einsatz zum möglichen Einsatzspektrum der<br />
Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gehört.<br />
Das Schadenereignis, das diesem Schutzziel zugrunde liegt, ist der Austritt eines<br />
Gefahrstoffes in der Nähe eines Wohngebietes, z.B. in Folge eines Verkehrs-, Bahn-<br />
bzw. sonstigen Unfalls. Abhängig vom Gefahrstoff und dem Schadensort ist mit<br />
einer Vielzahl verletzter oder getöteter Personen zu rechnen. Die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadenereignisses ist zwar nur mittel bis gering,<br />
die erwartete Schadenhöhe jedoch sehr groß, so dass das Risiko als hoch bezeichnet<br />
werden muss.<br />
Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ist allerdings nicht in der Lage einen<br />
umfangreichen ABC-Einsatz ohne Unterstützung abarbeiten zu können, da hierzu die<br />
erforderliche Technik und das Personal fehlen. Die Feuerwehr muss bei einem<br />
solchen Einsatz jedoch einen wirkungsvollen Ersteinsatz durchführen können.<br />
3.4.5.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />
Wie bereits erwähnt, wird die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zunächst nur<br />
einen Ersteinsatz durchführen können, wofür die sogenannte GAMS-Regel<br />
herangezogen werden kann. Die GAMS-Regel gibt Anhaltspunkte zu den<br />
wichtigsten Erstmaßnahmen im ABC-Einsatz, die wie folgt aussehen:<br />
G – Gefahr erkennen<br />
A – Absichern der Einsatzstelle<br />
M – Menschen retten<br />
- 67 -
S – Spezialkräfte nachfordern<br />
Ist aufgrund des Alarmstichwortes oder anderer Hinweise mit dem Vorhandensein<br />
von Gefahrstoffen zu rechnen, so ist zunächst ein Gefahrenbereich von 50 Metern<br />
und ein Absperrbereich von 100 Metern um den Schadensort zu bilden. Bei Gasen in<br />
Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen oder Industrietanks ist der<br />
Gefahrenbereich mit 300 Meter anzusetzen und der Absperrbereich mit 1000 Meter.<br />
Bei Bedarf ist dieser Absperrkreis zu vergrößern.<br />
Die zuerst eintreffende Einheit muss deshalb zunächst eine Lageerkundung mit<br />
Atemschutzgeräten und Kopfschutzhaube (Körperschutz Form 1) als Mindestschutz<br />
sowie ggf. mit Mess- und Nachweisgeräten durchführen. Der zweite Trupp dieser<br />
Einheit dient als Sicherheitstrupp. Die zweite Einheit beginnt mit der Sicherung der<br />
Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, Dunkelheit und gegen den<br />
Zutritt von unbefugten Personen) und wird dabei von der dritten Einheit unterstützt.<br />
Da die Sicherungsmaßnahmen sehr umfangreich sind und unbedingt verhindert<br />
werden muss, dass unbefugte Personen in die Einsatzstelle eindringen, sind hierfür<br />
zwei Einheiten notwendig. Die vierte Einheit führt die Menschenrettung durch, die<br />
fünfte Einheit unterstützt hierbei gegebenenfalls, leitet Evakuierungsmaßnahmen ein,<br />
leistet Erste Hilfe oder steht als Reserve zur Verfügung. Somit sind mindestens 20<br />
Einsatzkräfte für einen Einsatz mit Atemschutzgerät notwendig.<br />
- 68 -
Funktion Einsatzkräfte<br />
Aufgaben Qualifikation<br />
Einsatzleiter 1 / 0 / 0 / 0 Leitung des Einsatzes, Kontakt<br />
mit Leitstelle, Nachforderungen<br />
Verbandsführer<br />
Abschnittsleiter 1 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts (z.B.<br />
„Sicherung“)<br />
Zugführer<br />
Abschnittsleiter 2 0 / 1 / 0 / 0 Leitung eines Abschnitts (z.B.<br />
„Gefahrenbereich“)<br />
Zugführer<br />
Einheit 1 0 / 0 / 1 / 5 Lageerkundung unter PA,<br />
Sicherheitstrupp<br />
4 AGT<br />
Einheit 2 0 / 0 / 1/ 5 Sichern gegen Brandgefahr,<br />
fließenden Verkehr, Dunkelheit,<br />
unbefugten Personenzutritt<br />
4 AGT<br />
Einheit 3 0 / 0 / 1/ 5 Sichern gegen Brandgefahr,<br />
fließenden Verkehr, Dunkelheit,<br />
unbefugten Personenzutritt<br />
4 AGT<br />
Einheit 4 0 / 0 / 1/ 5 Menschenrettung unter PA 4 AGT<br />
Einheit 5 0 / 0 / 1/ 5 Unterstützung bei Menschenrettung,<br />
Einleiten der Evakuierung,<br />
Erste Hilfe oder Reserve<br />
4 AGT<br />
Gesamtstärke: 1 / 2 / 5 / 25<br />
Tab. 3.8: Aufgabenverteilung und daraus resultierende Mindesteinsatzstärke bei einem ABC-<br />
Einsatz<br />
Zur Bestimmung des Gefahrenbereiches und zur Lageerkundung im Gefahrenbereich<br />
ist ebenfalls Messtechnik, z.B. das Explosionsgrenzen-Messgerät notwendig. Da in<br />
Stolzenhain a. d. Röder und Prösen Übergabestationen der Hauptgasleitungen<br />
vorhanden sind und in Prösen das Unternehmen Lausitz-Propan GmbH mit Propan-<br />
Abfüllanlage sowie in Stolzenhain a. d. Röder ein Flüssigsauerstofftank vorhanden<br />
ist, sind in beiden Orten Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgeräte notwendig.<br />
Für die Absicherung der Einsatzstelle gegen unbefugten Zutritt sind Flatterband und<br />
Haltestäbe sowie weitere Sicherungsgeräte notwendig.<br />
Bei ABC-Einsätzen gilt der Grundsatz, dass zur Sicherung gegen Brandgefahr ein<br />
dreifacher Löschangriff aus Löschpulver, Wasser und Schaum aufgebaut werden<br />
muss. Fahrzeuge mit größeren Mengen Löschpulver sind nicht mehr genormt, so<br />
dass nur auf Pulverfeuerlöscher zurückgegriffen werden kann, die auf jedem<br />
Löschfahrzeug mitzuführen sind. Um einen Schaumangriff zu gewährleisten, sind<br />
zwei Fahrzeuge mit Schaumausrüstung notwendig, so dass ein Schaumangriff aus<br />
- 69 -
zwei Richtungen erfolgen kann (vgl. auch 3.5.2). Die Schnellangriffspistole Schaum,<br />
wie sie z.B. auf den TSF-W der Feuerwehren Stolzenhain a. d. Röder und<br />
Reichenhain mitgeführt wird, ist für diesen Zweck nicht geeignet, da die<br />
Schaumleistung und die Wurfweite zu gering sind!<br />
3.4.6 Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit<br />
3.4.6.1 Definition der Begriffe „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“<br />
Im Allgemeinen wird die Hilfsfrist als „Zeitdifferenz vom Beginn der Notrufabfrage<br />
in der Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle“ [18, S. 4] definiert. Da in<br />
dieser Hilfsfrist auch Zeiten enthalten sind, die von den örtlichen Feuerwehren nicht<br />
beeinflusst werden können, wird als Zielvorgabe für Feuerwehren oft die Eintreffzeit<br />
gewählt. Dabei ist die Eintreffzeit die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung<br />
bis zum Eintreffen der Einheit an der Einsatzstelle (vgl. [18, S. 4]), also die Summe<br />
aus der Ausrückezeit und der Einsatzfahrzeit.<br />
3.4.6.2 Festlegung der Eintreffzeiten für Brände<br />
Wie aus den definierten Schutzzielen kritischer Wohnungsbrand und Brand einer<br />
Versammlungsstätte hervorgeht, ist die vordringlichste Aufgabe die<br />
Menschenrettung. Da die Haupttodesursache bei Bränden die Rauchgasvergiftung<br />
ist, werden zur Festlegung von Hilfsfristen die Erkenntnisse aus der ORBIT-Studie<br />
herangezogen, in der festgestellt wurde, dass „die Reanimationsgrenze für<br />
Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch“ [9, S. 53]) liegt.<br />
Das heißt, dass später begonnene Wiederbelebungsversuche regelmäßig erfolglos<br />
bleiben, so dass die Zielvorgabe für die Feuerwehr sein muss, vor Ablauf der 17<br />
Minuten nach Brandausbruch die Person zu retten und mit der Reanimation zu<br />
beginnen. Von diesen 17 Minuten werden ca. 3 Minuten für die Entdeckung des<br />
Brandes und die Betätigung des Notrufes und 2 Minuten für die Notrufabfrage und<br />
die Alarmierung abgezogen.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> wird für die erste Einheit, die die Menschenrettung<br />
einleiten kann (d.h. mit mindestens 4 Atemgeräteträgern) eine Eintreffzeit von 8<br />
Minuten festgelegt. Damit verbleiben 4 Minuten für die Lageerkundung, das Suchen<br />
- 70 -
und Auffinden der Person und die Einleitung der Reanimation, was sehr knapp<br />
bemessen ist.<br />
Nach jetzigem Stand wird die ersteintreffende Einheit i.d.R. eine Staffel (6<br />
Einsatzkräfte) sein.<br />
Eintreffzeit für die erste<br />
Anzahl Einsatzkräfte<br />
Einheit<br />
innerhalb dieser Eintreffzeit<br />
AGBF 8 Minuten 10 bis 16<br />
<strong>Röderland</strong> 8 Minuten 6<br />
LFV BaWü 10 Minuten 9<br />
Tab. 3.9: interkommunaler Vergleich von erster Eintreffzeit und Mindestpersonal innerhalb dieser<br />
Zeit<br />
Wie man aus der Tabelle 3.9 entnehmen kann, wird für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
zwar die gleiche Hilfsfrist wie in der Empfehlung der AGBF (und damit auch wie in<br />
vielen Berufsfeuerwehren) gewählt, allerdings haben die Berufsfeuerwehren<br />
innerhalb dieser 8 Minuten etwa die doppelte Personalstärke an der Einsatzstelle<br />
verfügbar.<br />
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg fordert mindestens 9 Funktionen<br />
– bei Gebäuden mit mehr als zwei Obergeschossen sogar zusätzlich die Drehleiter –<br />
innerhalb von 10 Minuten an der Einsatzstelle.<br />
Um sowohl die Menschenrettung über den zweiten Rettungsweg als auch die<br />
Brandbekämpfung bei Wohnungsbränden zu ermöglichen, muss spätestens 12<br />
Minuten nach der Alarmierung die zweite Einheit mit einem Löschfahrzeug an der<br />
Einsatzstelle eintreffen. Sofern entsprechend der Schutzzieldefinition bzw. der<br />
tatsächlichen Lage am Einsatzort weitere Einheiten notwendig sind, gelten für diese<br />
folgende maximale Eintreffzeiten:<br />
− dritte Einheit: 16 Minuten<br />
− vierte Einheit: 16 Minuten<br />
− fünfte Einheit: 20 Minuten<br />
− sechste Einheit: 20 Minuten<br />
- 71 -
Wie sich schon aus der Begründung für die Festlegung der Hilfsfrist bei Bränden und<br />
den Mindesteinsatzstärken ableiten lässt, muss jedes Fahrzeug mit mindestens 4<br />
Atemgeräteträgern besetzt sein, um alle anfallenden Aufgaben an jedem Einsatzort<br />
durchführen zu können. Dabei dürfen Gruppenführer und Maschinist nicht in die<br />
Anzahl der Atemgeräteträger hineingerechnet werden, da sie in ihren Funktionen<br />
unentbehrlich sind.<br />
Für die Drehleiter ist eine Eintreffzeit von 16 Minuten anzustreben. Dass die<br />
Einhaltung dieser Frist u.U. schwierig ist, liegt daran, dass sich die am nächsten<br />
stationierte Drehleiter in Elsterwerda befindet und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> damit<br />
nur wenige Möglichkeiten hat, auf die Eintreffzeit einzuwirken. Sollte die Drehleiter<br />
aus Elsterwerda bereits durch einen Einsatz gebunden sein, verzögert sich die<br />
Eintreffzeit weiter, da i.d.R. die Drehleiter aus Bad Liebenwerda alarmiert werden<br />
muss, die einen wesentlich weiteren Anfahrtsweg hat. Aus diesem Grund ist zu<br />
prüfen, in wieweit eine Alarmierung der in Gröditz (Freistaat Sachsen!) stationierten<br />
Drehleiter möglich ist.<br />
3.4.6.3 Eintreffzeit bei Technischen Hilfeleistungen<br />
Sind Personen in einem Pkw eingeklemmt, so ist i.d.R. davon auszugehen, dass sie<br />
lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben, die ohne notfallmedizinische<br />
Maßnahmen zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand führen (vgl. [10, S. 33]). Auch für<br />
diesen Fall hat die Gesundheitsbehörde Hamburg einen umgekehrt proportionalen<br />
Zusammenhang zwischen der Überlebenswahrscheinlichkeit und der Dauer bis zum<br />
Beginn der Reanimation festgestellt. D.h., je später mit der Wiederbelebung<br />
begonnen wird, umso geringer sind die Überlebenschancen. Deshalb wird für<br />
Technische Hilfeleistungen die gleiche Hilfsfrist wie für den Brandschutz<br />
empfohlen.<br />
Es gelten demnach ebenfalls folgende Eintreffzeiten (sofern die entsprechenden<br />
Einheiten erforderlich sind):<br />
− erste Einheit: 8 Minuten<br />
− zweite Einheit: 12 Minuten<br />
− dritte Einheit: 16 Minuten<br />
− vierte Einheit: 16 Minuten<br />
- 72 -
− fünfte Einheit: 20 Minuten<br />
− sechste Einheit: 20 Minuten<br />
Dabei ist jedoch anzumerken, dass insbesondere die Eintreffzeit der ersten Einheit<br />
bei außerorts gelegenen Einsatzstellen nicht in jedem Fall eingehalten werden kann.<br />
3.4.6.4 Eintreffzeit für sonstige Einheiten<br />
Auf die Führungsstruktur wird im Punkt 3.5.3.1 noch genauer eingegangen.<br />
Allerdings sollen bereits an dieser Stelle die Eintreffzeiten für die übergeordneten<br />
Führungskräfte festgelegt werden. Da bereits bei mehr als einer Löschgruppe an<br />
einer Einsatzstelle ein Zugführer notwendig ist, muss für diesen die gleiche<br />
Eintreffzeit wie für die zweite Einheit – also 12 Minuten – gelten, um durchweg eine<br />
effiziente Führungsstruktur sicherzustellen. Spätestens ab 4 Einheiten sind weitere<br />
Führungskräfte nötig, so dass für diese analog die Eintreffzeit der vierten Einheit –<br />
dies entspricht 16 Minuten – anzustreben ist.<br />
Für die erste Einheit, die einen Schaumangriff mit 400 l/min durchführen kann, wird<br />
eine Eintreffzeit von maximal 12 Minuten festgelegt. Die zweite Einheit für den<br />
Schaumeinsatz muss nach 16 Minuten am Einsatzort sein, um den Nachschub an<br />
Schaummittel sicherzustellen und möglichst frühzeitig ein zweites Schaumrohr zum<br />
Einsatz bringen zu können.<br />
3.4.7 Erreichungsgrad für alle Schutzziele<br />
Für alle Schutzziele wird zunächst ein Erreichungsgrad von 80 % angestrebt. Dies<br />
bedeutet, dass bei 8 von 10 Einsätzen die definierte Mindesteinsatzstärke und die<br />
Hilfsfrist eingehalten werden. Dies ist im Vergleich mit anderen<br />
Brandschutzbedarfsplänen sehr niedrig. Da aber in dieser Brandschutzkonzeption<br />
zum ersten Mal verbindliche Zielvorgaben für die Feuerwehren definiert werden,<br />
wird zunächst dieser niedrige Wert angesetzt. Spätestens drei Jahre nach begonnener<br />
Umsetzung dieser Konzeption ist der Erreichungsgrad auf 90 % zu erhöhen! Fünf<br />
Jahre nach begonnener Umsetzung sollte der Erreichungsgrad zwischen 93 und 95 %<br />
liegen.<br />
- 73 -
3.4.8 nicht abgesicherte Schutzziele<br />
Selbst das Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz berücksichtigt,<br />
dass die Ämter und amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n i.d.R. nicht in der Lage sein werden,<br />
sämtliche Risiken des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes absichern zu<br />
können. Die Risiken, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nicht abgesichert werden,<br />
werden hier genannt. Im Allgemeinen sind dies alle Risiken, die oberhalb der<br />
Anforderungen der definierten Schutzziele liegen.<br />
Bereits beim Schutzziel kritischer Wohnungsbrand + Drehleiter muss auf eine<br />
überörtliche Einheit zurückgegriffen werden. Auch bei Verkehrsunfällen mit mehr<br />
als zwei eingeklemmten Personen werden überörtliche Einheiten benötigt, da für jede<br />
eingeklemmte Person mindestens ein Technischer Hilfeleistungssatz am Einsatzort<br />
verfügbar sein muss.<br />
Abhängig von der Anzahl der zu rettenden Personen bei Bränden in<br />
Versammlungsstätten gelangt die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auch hier an<br />
die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.<br />
Anhand der Schutzzieldefinition für ABC-Ersteinsätze wird ebenfalls deutlich, dass<br />
die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die meisten Einsätze mit Beteiligung von<br />
atomaren, biologischen oder chemischen Gefahrstoffen nicht ohne überörtliche Hilfe<br />
abarbeiten kann. Für die Bewältigung eines solchen Einsatzes sind i.d.R.<br />
Gefahrstoffeinheiten notwendig, die sowohl die fehlende Technik als auch<br />
zusätzliches Personal an die Einsatzstelle bringen.<br />
Wald- bzw. Ödlandbrände ab einer Fläche von einem Hektar übersteigen regelmäßig<br />
die Leistungsfähigkeit einer <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr. Dieses Schutzziel ist durch den<br />
Landkreis abzusichern.<br />
Obwohl es bisher noch nicht vorgekommen ist, besteht die Möglichkeit, dass<br />
mehrere zeitkritische Einsätze zeitgleich auftreten. Entspricht mindestens einer dieser<br />
Einsätze dem Niveau eines Schutzziels, oder ereignen sich beide Einsätze im<br />
gleichen oder in benachbarten Ortsteilen, so ist es ebenfalls wahrscheinlich, dass für<br />
beide Einsätze die definierten Mindestkriterien nicht eingehalten werden können.<br />
- 74 -
3.5 Soll-Struktur<br />
Die Soll-Struktur beschreibt den Bedarf an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät,<br />
sowie die Anzahl und Lage von Gerätehäusern unter Berücksichtigung der<br />
Qualitätskriterien<br />
− Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit<br />
− Funktionsstärke<br />
− Erreichungsgrad<br />
für ein standardisiertes Schadensereignis (z.B. kritischer Wohnungsbrand). (vgl. [10,<br />
S. 41])<br />
Bei der Betrachtung und den Festlegungen zur Soll-Struktur ist die gesetzliche<br />
Forderung ausschlaggebend. Der § 3 Abs. 1 Nr. 1 BbgBKG fordert von den<br />
amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen<br />
entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Der Pkt. 3.1 der VV BbgBKG definiert die<br />
Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wie folgt: „Die Leistungsfähigkeit ist gegeben,<br />
wenn die sich aus einer Gefahren- und Risikoanalyse ergebenden Aufgaben mit den<br />
zur Verfügung stehenden Kräften und Mitteln erfüllt werden können“.<br />
Bei der Erstellung der Soll-Struktur muss die bereits vorhandene Struktur<br />
unberücksichtigt bleiben, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten. Bei<br />
der Soll-Struktur bleiben weiterhin politische Ansichten und Forderungen sowie<br />
sonstige Gegebenheiten, die außerhalb der reinen feuerwehrtechnischen Sichtweise<br />
anzusiedeln sind, unberücksichtigt. Das ist insbesondere erforderlich, um eine<br />
Verfälschung des Ergebnisses ausschließen zu können.<br />
3.5.1 Festlegung der Soll-Standorte der Gerätehäuser<br />
3.5.1.1 Verfahren<br />
Das Ziel der Festlegung der Soll-Standorte ist die optimale Absicherung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes hinsichtlich der Hilfsfrist. Da in einigen Ortsteilen die<br />
Gerätehäuser neu gebaut bzw. saniert wurden, wird als Soll-Standort zunächst der<br />
- 75 -
derzeitige Standort angenommen. Dies widerspricht zwar dem Grundsatz, dass bei<br />
der Erstellung der Soll-Struktur die vorhandenen Strukturen nicht berücksichtigt<br />
werden, allerdings ist davon auszugehen, dass die vorhandenen und sanierten<br />
Gerätehäuser in den kommenden 25 Jahren nicht durch neue ersetzt werden.<br />
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird berechnet, welcher Radius von einem<br />
Gerätehaus innerhalb der unter Punkt 3.4.7 definierten Eintreffzeiten abgedeckt<br />
werden kann. Dazu werden folgende Randbedingungen angenommen:<br />
1. eine Ausrückezeit von 5 Minuten (vgl. 3.3.2.3)<br />
2. Durchschnittsgeschwindigkeiten von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts<br />
für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t (vgl. [15, S.<br />
23])<br />
3. Durchschnittsgeschwindigkeiten von 40 km/h innerorts und 80 km/h außerorts<br />
für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht < 3,5 t<br />
Für innerörtliche Fahrten kann folgende Gleichung zur Berechnung des<br />
abgesicherten Radius genutzt werden:<br />
rAi = √(0,5 * vF 2 * tF 2 ) (3.2)<br />
(vgl. [18, S. 8]). Dabei ist rAi der innerorts abgesicherte Radius in Metern, vF die<br />
durchschnittliche Geschwindigkeit in m/min und tF die Fahrzeit. Diese Gleichung<br />
wird zur Überprüfung der Hilfsfrist von acht Minuten (entspricht drei Minuten<br />
Fahrzeit) herangezogen.<br />
Außerorts wird von nahezu geradlinigen Straßen ausgegangen, so dass dort die<br />
Fahrstrecke gleich dem abgesicherten Radius ist. Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> kann<br />
näherungsweise angenommen werden, dass die Einsatzfahrzeuge bei Fahrten in<br />
andere Ortsteile jeweils die Hälfte der Fahrzeit innerorts und die andere Hälfte<br />
außerhalb geschlossener Ortschaften zurück legen. Demnach ergibt sich für den<br />
Radius rAü für überörtliche Einsatzfahrten folgende Gleichung:<br />
rAü = vF * 0,5 * tF + √(0,5 * vF 2 * (0,5*tF) 2 ) (3.3)<br />
- 76 -
Fahrzeit (tF) Abgesicherter Radius<br />
3 min 1400 m<br />
innerorts bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h nach Gl. (3.2)<br />
7 min 4500 m<br />
11 min 7000 m<br />
15 min 9600 m<br />
Überörtlich bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 45 km/h 2 nach Gl. (3.3)<br />
Tab. 3.10: abgesicherte Radien entsprechend der Fahrzeiten und in Abhängigkeit von der<br />
Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
Diese Radien können in einer Karte eingetragen werden. Ergibt sich daraus in<br />
einigen Bereichen eine zu hohe bzw. eine fehlende Absicherung, so werden<br />
alternative Gerätehausstandorte vorgeschlagen.<br />
3.5.1.2 Soll-Standorte für eine Eintreffzeit von 8 Minuten<br />
Zunächst ist festzustellen, dass nahezu alle bebauten Bereiche innerhalb einer<br />
Fahrzeit von 3 Minuten erreicht werden können. Die Ausnahme bildet Prösen West.<br />
Für dort gelegene Einsatzorte ist mit einer Überschreitung der Eintreffzeit für die<br />
erste Einheit zu rechnen. Im Bereich der Stolzenhainer Straße und des Eichbusches<br />
ist bei gleichem Alarmierungszeitpunkt und gleicher Ausrückezeit die Ortsfeuerwehr<br />
Stolzenhain die ersteintreffende Einheit. In der Wainsdorfer Straße werden die<br />
Ortsfeuerwehren Stolzenhain, Prösen und Wainsdorf etwa zeitgleich eintreffen. Das<br />
Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Prösen wäre also im Falle eines Neubaus so zu<br />
verlagern, dass alle Objekte innerhalb von 3 Minuten erreicht werden können.<br />
Es ergibt sich ebenfalls, dass durch die jetzigen Gerätehausstandorte in Haida und<br />
Reichenhain auch der Ortsteil Würdenhain innerhalb von 3 Minuten Einsatzfahrzeit<br />
komplett abgedeckt wird. Demnach ist ein Gerätehaus in Würdenhain unter dem<br />
Gesichtspunkt der ersten Eintreffzeit nicht notwendig.<br />
Des Weiteren bleiben einige Straßenabschnitte außerhalb geschlossener Ortschaften<br />
(B 101 / B 169 kurz vor Elsterwerda sowie Ortsverbindung Wainsdorf – Gröditz<br />
kurz vor Gröditz) innerhalb der Eintreffzeit von 8 Minuten nicht abgesichert.<br />
2 Dies ist der Mittelwert aus der Geschwindigkeit von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts.<br />
- 77 -
Eine Verlängerung der ersten Eintreffzeit auf 9 Minuten hat keine weiteren<br />
Auswirkungen auf die Anzahl der Ortsfeuerwehren bzw. Gerätehausstandorte zur<br />
Folge.<br />
3.5.1.3 Sicherstellung der übrigen Eintreffzeiten<br />
Mit den derzeitigen Gerätehausstandorten können innerhalb der jeweiligen<br />
Eintreffzeiten zusätzlich zu den bereits innerhalb von 8 Minuten abgesicherten<br />
Bereichen folgende Ortsteile komplett abgesichert werden:<br />
Gerätehaus Eintreffzeit Abgesicherte Ortsteile<br />
Stolzenhain a.<br />
d. Röder<br />
7 min Prösen, Wainsdorf, Saathain, Reichenhain,<br />
Würdenhain<br />
11 min Haida<br />
15 min B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />
Prösen 7 min Wainsdorf, Stolzenhain a. d. Röder<br />
11 min Reichenhain, Saathain, Würdenhain, Haida<br />
15 min B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />
Wainsdorf 7 min Prösen<br />
11 min Stolzenhain a. d. Röder, Saathain<br />
15 min Reichenhain, Würdenhain, Haida<br />
Saathain 7 min Stolzenhain a. d. Röder, Reichenhain, Würdenhain,<br />
Haida<br />
11 min Prösen, Wainsdorf, B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />
15 min<br />
Reichenhain 7 min Stolzenhain a. d. Röder, Saathain, Würdenhain, Haida<br />
11 min Prösen, B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />
15 min Wainsdorf<br />
Haida 7 min Saathain, Reichenhain, B 101 zwischen L 593 und K<br />
6209<br />
11 min Stolzenhain a. d. Röder, Prösen<br />
15 min Wainsdorf<br />
Würdenhain 7 min Haida, Saathain, Reichenhain, Stolzenhain a. d. Röder,<br />
B 101 zwischen L 593 und K 6209<br />
11 min Prösen<br />
15 min Wainsdorf<br />
Tab. 3.11: abgesicherte Ortsteile für jede Fahrzeit bei den jetzigen Gerätehausstandorten<br />
Auffällig dabei ist, dass vom Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder<br />
innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit sechs von sieben Ortsteilen erreicht werden<br />
können. Die Ortsfeuerwehren Prösen, Stolzenhain a. d. Röder und Saathain sichern<br />
- 78 -
innerhalb von 11 Minuten nahezu das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet ab. Lediglich einige<br />
außerorts gelegene Straßen werden von diesen Ortsfeuerwehren nicht innerhalb<br />
dieser Frist erreicht.<br />
Demzufolge ist auch unter der Betrachtung der weiteren Eintreffzeiten das<br />
Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Würdenhain nicht zwingend notwendig.<br />
3.5.2 Festlegung der benötigten Fahrzeugtechnik<br />
3.5.2.1 benötigte Fahrzeuge<br />
Um die Frage zu beantworten, welche Feuerwehrfahrzeuge in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> benötigt werden, wird zunächst mit den Minimalanforderungen begonnen,<br />
die Schritt für Schritt um die zusätzlich benötigte Technik erweitert werden, welche<br />
in den Schutzzieldefinitionen aufgeführt wurde.<br />
Erstangriffsfahrzeug<br />
Da es bisher noch nicht vorgekommen ist, dass in einem Ortsteil zwei zeitkritische<br />
Einsätze zur selben Zeit zu bewältigen waren, wird auch zunächst für jede<br />
Ortsfeuerwehr maximal ein Erstangriffsfahrzeug vorgesehen.<br />
Um einen qualifizierten Erstangriff durchführen zu können, ist ein Fahrzeug mit<br />
Löschwassertank, mit einer Beladung für die Brandbekämpfung (inklusive 4<br />
Pressluftatmer und 4-teiliger Steckleiter) und für Technische Hilfeleistungen kleinen<br />
Umfangs notwendig. Das kleinste Fahrzeug, das diese Anforderungen erfüllt, ist ein<br />
TSF-W. Demnach ist die Mindestausstattung für eine Ortsfeuerwehr ein TSF-W (vgl.<br />
[18, S. 6])<br />
Für die Bewältigung der unter den Punkten 3.3.3 und 3.4 genannten Einsatzszenarien<br />
werden folgende Ausrüstungen benötigt, die über die Beladung von genormten TSF-<br />
W hinausgehen:<br />
− 1 Sprungretter<br />
− 2 Belüftungsgeräte<br />
− 2 komplette Rettungssätze für Technische Hilfeleistungen<br />
- 79 -
− 1 Satz Hochdruckhebekissen<br />
− 1 Niederdruckhebekissen (LH 30 S)<br />
− Verkehrssicherungsgerät, Absperrband, Ständer für Absperrband<br />
− 2 Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgeräte<br />
Vergleicht man diese benötigten Ausrüstungen mit den Beladungslisten der<br />
genormten Feuerwehrfahrzeuge, so wird ersichtlich, dass mindestens ein HLF 20/16<br />
benötigt wird 3 . Außerdem ist ein weiteres Fahrzeug mit komplettem Rettungssatz für<br />
Technische Hilfeleistungen notwendig. Dafür kommt einerseits das HLF 10/6 in<br />
Frage, andererseits ein Vorausrüstwagen Typ Brandenburg. Hierbei ist zu beachten,<br />
dass ein HLF 10/6 ein Erstangriffsfahrzeug darstellt, das sowohl bei Bränden als<br />
auch bei Technischen Hilfeleistungen eingesetzt werden kann. Demgegenüber dient<br />
der VRW ausschließlich der Unterstützung von Technischen Hilfeleistungen, so dass<br />
für die betreffende Ortsfeuerwehr zusätzlich ein Löschfahrzeug für die Bewältigung<br />
von Brandeinsätzen vorgehalten werden muss (mindestens ein TSF-W; vgl. oben).<br />
TLF<br />
Die Gefahr der Ödland- und Waldbrände erfordert mindestens ein<br />
Tanklöschfahrzeug, da der Löschwassertank der meisten Löschfahrzeuge weniger als<br />
1000 Liter fasst, was selbst bei kleinen Ödlandbränden im Erstangriff zu wenig ist.<br />
Mittlerweile ist nur noch das TLF 20/40 genormt, welches Ähnlichkeiten mit dem<br />
TLF-Wald Typ Brandenburg aufweist. Alternativ zum TLF 20/40 könnte z.B. ein<br />
Löschgruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank ≥ 2000 Liter ausgestattet werden.<br />
Führungsfahrzeug<br />
Die Führungskräfte benötigen für eine ordnungsgemäße und effiziente Führung<br />
Führungs- und Führungsunterstützungsmittel wie z.B. Funkgeräte im 2m- und 4m-<br />
Band, Funktionswesten, Kartenmaterial, Schreibmöglichkeiten, Mobiltelefone, ein<br />
Faxgerät, Einsatzpläne, einsatzspezifische Nachschlagewerke usw. Außerdem<br />
benötigen sie einen Ort, von dem aus sie den Einsatz führen können. Das kleinste<br />
Einsatzfahrzeug, das diese Merkmale in ausreichender Größe in sich vereint, ist das<br />
3 Das „H“ vor dem „LF“ bedeutet lediglich, dass dieses Fahrzeug einen Hilfeleistungssatz mitführt. Sonst<br />
unterscheidet sich ein HLF 20/16 nicht von einem LF 20/16.<br />
- 80 -
Einsatzleitfahrzeug ELF 1 (i.d.R. ein Pkw auf Kleinbusbasis mit spezieller<br />
Ausrüstung).<br />
weitere Einsatzaufgaben<br />
Bis zum Vorhandensein einer angemessenen Löschwasserversorgung müssen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die Voraussetzungen für den schnellen Aufbau größerer<br />
Schlauchstrecken vorhanden sein. Dies kann vorerst durch<br />
Schlauch(transport)anhänger (STA) oder durch die Anschaffung eines<br />
entsprechenden Fahrzeugs, z.B. eines Mehrzweckfahrzeuges mit<br />
Schlauchkomponente, geschehen. Nach Herstellung einer ausreichenden<br />
Löschwasserversorgung entfällt innerorts diese Notwendigkeit.<br />
Allerdings kann auch nach Herstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung<br />
ein Mehrzweckfahrzeug mit Schlauchkomponente notwendig sein, wenn die<br />
tatsächlichen Löschwassermengen die theoretisch angesetzten Werte übersteigen<br />
oder die Einsätze außerorts stattfinden. Beispielhaft seien die Gebäude rund um den<br />
Schafstall in Stolzenhain a. d. Röder und die Firma Lausitz-Propan GmbH in Prösen<br />
als mögliche Einsatzobjekte genannt. Auch bei außerörtlichen Lkw-Bränden und<br />
GSG-Ersteinsätzen sowie bei allen Wald- und Ödlandbränden, die nicht mit dem<br />
Wassertankinhalt der ersteintreffenden Löschfahrzeuge gelöscht werden können,<br />
besteht diese Notwendigkeit.<br />
Ein solches Mehrzweckfahrzeug kann jedoch seiner Bezeichnung entsprechend auch<br />
weitere Einsatzaufgaben erfüllen. Hier sei beispielhaft der Transport von<br />
Einsatzkräften, Technik und Geräten sowie die Versorgung von Einsatzstellen mit<br />
Verpflegung erwähnt. Deshalb ist die Notwendigkeit eines entsprechenden<br />
Mehrzweckfahrzeuges zum gegebenen Zeitpunkt erneut zu prüfen.<br />
Einsatz mit brennbaren Flüssigkeiten<br />
Das einzige Löschmittel, das bei Flüssigkeitsbränden (Brandklassen B und F) eine<br />
Rückzündung verhindert, ist der Luftschaum. Aufgrund der Nachteile des zweiten<br />
geeigneten Löschmittels – Löschpulver – ist Luftschaum für diese Brandklassen zu<br />
bevorzugen. Damit kommt Schaum bei folgenden Einsatzbeispielen zum Einsatz:<br />
− Brand einer Ölheizung in Gebäuden,<br />
− Brand eines Tankwagens bzw. –waggons, der mit brennbaren Flüssigkeiten<br />
beladen ist,<br />
- 81 -
− Tank- oder Tankstellenbrände,<br />
− Unfälle mit auslaufenden brennbaren Flüssigkeiten zur Verhinderung einer<br />
Zündung,<br />
− bei ABC-Einsätzen zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr (vgl.<br />
3.4.5).<br />
Damit offenbart sich bereits ein sehr breites Einsatzspektrum für dieses Löschmittel.<br />
Zusätzlich sind die meisten Schaummittel für die Brandklasse A (feste brennbare<br />
Stoffe) geeignet und führen insbesondere bei Kunststoffbränden zu einem schnellen<br />
Löscherfolg.<br />
Da zu den definierten Schutzzielen auch der ABC-Ersteinsatz und damit ebenfalls<br />
die Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr gehört und da alle oben genannten<br />
Einsatzbeispiele auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auftreten können, müssen in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> auch Einsatzmittel für den Schaumeinsatz vorgehalten werden.<br />
Das Ziel für die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> muss deshalb sein, mindestens<br />
30 min bzw. bis zum Eintreffen überörtlicher Wehren mit ausreichend Schaummittel<br />
einen Schaumangriff mit zwei Schwerschaumrohren S 4 bzw. mit zwei<br />
Mittelschaumrohren M 4 durchführen zu können. Dazu wären bei einem<br />
Schaummittel mit 3%-iger Zumischung mindestens 720 Liter Schaummittel<br />
notwendig. Da dies mit regulären Schaummittelkanistern nicht mehr sinnvoll zu<br />
handhaben ist, sollte Schaummittel mit 1%-iger Zumischung gewählt werden,<br />
wodurch sich der Schaummittelbedarf auf ein Drittel reduziert. Hierfür sind<br />
zusätzlich geeignete Zumischer und Schaumrohre notwendig.<br />
Je eine Schaumausrüstung ist in Prösen, Stolzenhain a. d. Röder und Haida<br />
vorzuhalten, da in diesen Ortsteilen größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten<br />
gelagert werden und diese Ortsfeuerwehren somit in die Lage versetzt werden<br />
müssen einen Erstangriff mit Schaum durchzuführen.<br />
Die beste Löschwirkung bei Flüssigkeitsbränden (dem Haupteinsatzspektrum des<br />
Löschmittels Schaum) haben filmbildende Schaummittel, die auf der<br />
Flüssigkeitsoberfläche einen Film bilden, so dass das Ausgasen der Flüssigkeit<br />
unterbunden wird, was die Rückzündungsgefahr drastisch reduziert. Diese<br />
Schaummittel sind ebenfalls für die Brandklasse A geeignet. Heutige Kraftstoffe<br />
enthalten neben Mineralölbestandteilen auch Alkoholzusätze. Diese wirken jedoch<br />
- 82 -
zerstörend auf herkömmlichen Löschschaum. Aus diesem Grund sind<br />
alkoholbeständige Schaummittel zu verwenden.<br />
Demnach sind folgende Einsatzmittel notwendig<br />
− mind. 240 Liter AFFF-AR (filmbildendes und alkoholbeständiges Schaummittel)<br />
für 1%ige Zumischung<br />
− mind. 3 Zumischer für Zumischraten von 0 bis 3 % (Einstellmöglichkeit vor<br />
allem im Bereich bis 1 %) mit einem Durchfluss von 400 l/min<br />
− mind. 3 Schwerschaum- und zwei Mittelschaumrohre mit einem Durchfluss von<br />
400 l/min<br />
zusätzliche Ausrüstung<br />
Als weitere technische Ausstattung sind für jede Ortsfeuerwehr eine Motorkettensäge<br />
und die dafür benötigte Schutzausrüstung vorgesehen. Weiterhin werden in den<br />
Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> drei Pumpen für den Lenzbetrieb<br />
(Tauchpumpen), drei Notstromaggregate und drei Beleuchtungssätze vorgehalten.<br />
Zur Überwachung des Atemschutzeinsatzes sind in allen Ortsfeuerwehren mit<br />
Atemschutzkräften möglichst einheitliche Atemschutzüberwachungstafeln und<br />
Notsignalgeber vorzuhalten (vgl. FwDV 7).<br />
Summe<br />
Somit sind in der Grundvariante folgende Fahrzeuge und folgende technische<br />
Ausstattung für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> notwendig:<br />
− 1 HLF 20/16 mit Sprungretter, Belüftungsgerät, Rettungssatz TH, einem Satz<br />
Hochdruck-Hebekissen, Niederdruck-Hebekissen, Verkehrssicherungsgerät,<br />
Mehrgas-Explosionsgrenzen-Messgerät und Schaumausrüstung S 4 und 120 Liter<br />
1%iges AFFF-AR<br />
− 1 HLF 10/6 mit Rettungssatz TH und Schaumausrüstung S 4 und 60 Liter 1%iges<br />
AFFF-AR, alternativ ein TSF-W mit Schaumausrüstung S 4 und ein VRW<br />
− 1 TSF-W mit Schaumausrüstung S 4 und 60 Liter 1%iges AFFF-AR, Mehrgas-<br />
Explosionsgrenzen-Messgerät, alternativ ein LF 10/6 mit der genannten<br />
Ausrüstung<br />
− 3 TSF-W<br />
- 83 -
− 1 TLF 20/40 oder 1 TLF Typ Brandenburg, alternativ könnte eines der<br />
Löschgruppenfahrzeuge mit einem Löschwassertank > 2000 Liter ausgestattet<br />
werden<br />
− 1 ELF 1<br />
− 1 MZF mit Schlauchkomponente bei Bedarf<br />
− 6 Motorkettensägen inkl. Schutzausrüstung<br />
− 3 Pumpen für Lenzbetrieb<br />
− 3 Notstromaggregate und 3 Beleuchtungssätze<br />
3.5.2.2 Verteilung auf die Ortsfeuerwehren<br />
Aus der Einsatzstatistik ergibt sich für keinen Ortsteil eine signifikante Häufung der<br />
Verkehrsunfälle, welche technische Hilfeleistungen erforderten. Allerdings sollte<br />
aufgrund des Gefährdungspotentials durch die Bundesstraßen B 101 und B 169<br />
sowie durch die Bahnstrecken Elsterwerda – Riesa sowie Elsterwerda - Dresden ein<br />
Hilfeleistungssatz in Prösen stationiert werden.<br />
Da in diesem Ortsteil auch die meisten Gefährdungspotentiale vorherrschen, wird das<br />
HLF 20/16 in Prösen stationiert. Das vorhandene Mannschaftstransportfahrzeug<br />
(MTF) bleibt ebenfalls in Prösen, um bei Bedarf und Verfügbarkeit weitere<br />
Einsatzkräfte zur Einsatzstelle bringen zu können.<br />
Aus der Einsatzstatistik des Polizeischutzbereiches Elbe-Elster ergibt sich, dass sich<br />
auf der B 101 zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> im Durchschnitt drei Verkehrsunfälle mit Personenschäden pro Jahr<br />
ereignen. Sofern technische Rettungsmaßnahmen erforderlich waren, wurde dazu<br />
bisher die Feuerwehr Elsterwerda oder die Feuerwehr der Stadt Bad Liebenwerda in<br />
das Hoheitsgebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> alarmiert. Außerdem führt durch Haida<br />
die Bahnstrecke Elsterwerda – Falkenberg, durch die es ebenfalls zu Technischen<br />
Rettungsmaßnahmen kommen kann. Damit hier zukünftig auf die kostenintensive<br />
überörtliche Hilfeleistung verzichtet werden kann, ist ein zweiter Hilfeleistungssatz<br />
in Haida zu stationieren. Hierfür kommt wie bereits erwähnt ein HLF 10/6 oder ein<br />
VRW in Verbindung mit einem Erstangriffsfahrzeug in Frage.<br />
In Haida sollte aufgrund des dort vorhandenen Waldes ebenso das TLF stationiert<br />
werden. Alternativ kann statt dieser zwei (bei der Kombination HLF + TLF) bzw.<br />
- 84 -
drei (bei TSF-W + VRW + TLF) Fahrzeuge ein HLF mit größerem Löschwassertank<br />
beschafft werden. Allerdings wird dieses Fahrzeug nicht die Geländeeigenschaften<br />
und den Wassertankinhalt eines TLF erreichen!<br />
Das Einsatzleitfahrzeug dient in erster Linie der Unterstützung der Einsatz- und<br />
Abschnittsleitung, so dass es zu allen Einsätzen ausrücken muss, bei denen ein<br />
Zugführer an der Einsatzstelle benötigt wird.<br />
Es wird jedoch als unzweckmäßig angesehen, dieses Fahrzeug beim<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandmeister zu stationieren, da dieser nicht zwingend zu allen Einsätzen<br />
ausrücken muss und nicht immer verfügbar ist. Das ELF 1 sollte eher in einer zentral<br />
gelegenen Ortsfeuerwehr stationiert werden, damit es so schnell wie möglich jeden<br />
Einsatzort in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erreichen kann.<br />
Die Gefahr der Flüssigkeitsbrände besteht vorwiegend in den Ortsteilen Haida,<br />
Prösen und Stolzenhain a. d. Röder (vgl. 3.3.3). Deshalb wird in jedem dieser<br />
Ortsteile eine Schaumausrüstung vorgehalten. Damit sind drei Schaumausrüstungen<br />
statt zwei laut der Schutzzieldefinition notwendig. Die Mehrkosten hierfür (< 1000<br />
Euro) können jedoch aufgrund der einsatztaktischen Vorteile vernachlässigt werden.<br />
Zusammengefasst ergeben sich folgende Varianten für die Fahrzeugstationierung:<br />
Variante 1<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 20/16<br />
250.000,- €<br />
MTF<br />
28.000,- €<br />
Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />
120.000,- €<br />
ELW 1<br />
bei Bedarf MZF<br />
70.000,- €<br />
Saathain TSF-W 93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida HLF 10/6<br />
180.000,- €<br />
TLF 20/40<br />
215.000,- €<br />
Summe: 1.142.000,- €<br />
Tab. 3.10<br />
- 85 -
Variante 2<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 20/16<br />
250.000,- €<br />
MTF<br />
28.000,- €<br />
Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />
120.000,- €<br />
ELW 1<br />
bei Bedarf MZF<br />
70.000,- €<br />
Saathain TSF-W 93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />
Summe: 967.000,- €<br />
Tab. 3.11<br />
Variante 3<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 20/16<br />
250.000,- €<br />
MTF<br />
28.000,- €<br />
Stolzenhain TSF-W + Zusatzausrüstung<br />
120.000,- €<br />
ELW 1<br />
bei Bedarf MZF<br />
70.000,- €<br />
Saathain TSF-W 93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida TSF-W<br />
93.000,- €<br />
VRW<br />
93.000,- €<br />
TLF 20/40<br />
215.000,- €<br />
Summe: 1.148.000,- €<br />
Tab. 3.12<br />
Diese drei Varianten unterscheiden sich lediglich in den Fahrzeugen der<br />
Ortsfeuerwehr Haida.<br />
Aufgrund des einsatztaktischen Mehrwertes und des hohen Gefahrenpotenzials im<br />
Ortsteil Stolzenhain a. d. Röder ist auch die Anschaffung eines LF 10/6 statt des<br />
TSF-W mit Zusatzausrüstung zu betrachten. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die<br />
- 86 -
Schaumausrüstung bereits zur Norm-Beladung des LF 10/6 gehört. Dabei ergeben<br />
sich unter Berücksichtigung der günstigsten Fahrzeugvariante für Haida folgende<br />
Möglichkeiten der Fahrzeugstationierung:<br />
Variante 4<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 10/6<br />
180.000,- €<br />
MTF<br />
28.000,- €<br />
Stolzenhain LF 10/6<br />
170.000,- €<br />
ELW 1<br />
70.000,- €<br />
Saathain TSF-W<br />
bei Bedarf MZF<br />
93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />
Summe: 947.000,- €<br />
Tab. 3.13<br />
Variante 5<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 20/16<br />
250.000,- €<br />
MTF<br />
32.000,- €<br />
Stolzenhain LF 10/6<br />
170.000,- €<br />
ELW 1<br />
70.000,- €<br />
Saathain TSF-W<br />
bei Bedarf MZF<br />
93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida HLF 10/X 220.000,- €<br />
Summe: 1.021.000,- €<br />
Tab. 3.14<br />
Variante 4 erfordert hierbei zwar die geringsten Finanzmittel, wird aber dennoch von<br />
den Verfassern nicht empfohlen, da hierbei die erforderliche Ausrüstung, die zur<br />
Normbeladung eines HLF 20/16 gehört, zusätzlich auf dem HLF 10/6 mitgeführt<br />
- 87 -
werden muss. Die lediglich geringe Kostenersparnis kann den geringeren<br />
einsatztaktischen Wert des HLF 10/6 nicht aufwiegen!<br />
Die Fahrzeugvariante 5 ist diejenige mit dem größten einsatztaktischen Wert aller<br />
fünf Varianten. Ihre Kosten liegen im Mittelfeld der fünf betrachteten Varianten. Ein<br />
weiterer Vorteil ist, dass diese Variante zu denen gehört, bei denen lediglich 8<br />
Einsatzfahrzeug (evtl. zzgl. MTF) zu unterhalten sind, wodurch weitere Folgekosten<br />
minimiert werden können. Deshalb wird Variante 5 von den Verfassern als Soll-<br />
Fahrzeugvariante vorgeschlagen.<br />
3.5.3 Führungsstruktur<br />
3.5.3.1 Führungsstruktur im Einsatz<br />
Wie aus den Feuerwehr-Dienstvorschriften 3 „Einheiten im Löscheinsatz“ und 100<br />
„Führungssysteme“ hervorgeht, sind bei allen Einsätzen mit mehr als einer<br />
Löschgruppe weitere Führungskräfte notwendig, welche die Abschnitts- bzw.<br />
Einsatzleitung übernehmen, Einsatzmaßnahmen koordinieren und Kontakt mit der<br />
Leitstelle halten.<br />
Dies ist auch aus praktischen Überlegungen abzuleiten. Denn nimmt eine<br />
Führungskraft mehr als eine Führungsaufgabe wahr, z.B. die gleichzeitige Funktion<br />
als Einsatzleiter und als Gruppenführer einer der eingesetzten Einheiten, so wird<br />
mindestens eine dieser Aufgaben vernachlässigt. Dies gefährdet den Einsatzerfolg<br />
und die Sicherheit von Einsatzkräften. Weiterhin gilt: "sobald zwei Führungskräfte<br />
gleicher Ebene an einer Einsatzstelle tätig sind, ist eine übergeordnete<br />
Führungskraft einzusetzen. Erfahrungsgemäß können je Führungsebene maximal<br />
fünf Einheiten sinnvoll geführt werden." [26, S. 157] Daraus ergeben sich folgende<br />
drei Führungsebenen im Feuerwehreinsatz, die bei Bedarf alarmiert werden<br />
können/müssen:<br />
Führungsebene<br />
Funktion(en) Beschreibung<br />
1 Gruppenführer rückt auf jedem Einsatzfahrzeug mit aus und leitet<br />
Kleineinsätze<br />
2 Zugführer leitet Einsätze mit bis zu drei Löschgruppen oder<br />
kann als Abschnittsleiter bei größeren Einsätzen<br />
eingesetzt werden<br />
- 88 -
3 Verbandsführer übernimmt die Einsatzleitung bei größeren<br />
Einsätzen (mehr als drei Löschgruppen)<br />
Tab. 3.15: Führungsebenen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (vgl. FwDV 100)<br />
Dabei sind in den Führungsebenen ausschließlich dafür ausgebildete Einsatzkräfte<br />
einzusetzen. Ein Einsatz in niedrigeren Führungsebenen ist jedoch möglich.<br />
Somit kann ein Gruppenführer Einsatzleiter sein, sofern nicht mehr als eine<br />
Löschgruppe eingesetzt wird. Bei einem Einsatz mit mehr als einer Löschgruppe ist<br />
bis zum Eintreffen einer höheren Führungsebene der Gruppenführer der zuerst<br />
eintreffenden Einheit der Einsatzleiter. Er hat die Einsatzleitung jedoch<br />
baldmöglichst nach Eintreffen der höheren Führungsebene an diese zu übergeben.<br />
Dies gilt ebenso für Zugführer bei Einsätzen mit mehr als drei Ortsfeuerwehren.<br />
Die Übergabe von Führungsaufgaben, wie z.B. der Einsatz- oder Abschnittsleitung,<br />
ist unabhängig von der Führungsebene nach einem festgelegten Schema<br />
durchzuführen, das dem Punkt 7.3 entnommen werden kann.<br />
Die Führungskräfte der drei Führungsebenen werden im Einsatz in ebenfalls drei<br />
Stufen tätig, die der FwDV 100 entnommen werden können und wie folgt in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> angewandt werden:<br />
Führungsstufe<br />
Einsatzstärke Beschreibung<br />
A eine Löschgruppe Diese Einsätze werden vom Gruppenführer des<br />
zuerst eintreffenden Fahrzeugs geleitet.<br />
B mehr als 1 Gruppe Werden von einem Zugführer geleitet, dem<br />
bis zum erweiterten mehrere Gruppenführer unterstellt sind. Dem<br />
Zug<br />
Zugführer sollte mindestens ein Führungsassistent<br />
zur Seite stehen.<br />
C ab Verbandsstärke Die Einsatzleitung übernimmt ein Verbands-<br />
(i.d.R. ab 3 führer, dem mehrere Zug- bzw. Gruppenführer<br />
Ortsfeuerwehren) untergeordnet sind. Dem Einsatzleiter sollten<br />
mehrere Führungsassistenten zur Seite stehen<br />
D Mehrere Verbände Überschreitet i.d.R. die Leistungsfähigkeit einer<br />
<strong>Gemeinde</strong>; Unterstützung durch Führungsstab des<br />
Landkreises<br />
Tab. 3.16: Führungsstufen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> (vgl. FwDV 100)<br />
- 89 -
Das Einsatzleitfahrzeug wird demnach zu allen Einsätzen ab Führungsstufe B<br />
mitalarmiert. Es soll mindestens mit einer Führungskraft besetzt sein, die als<br />
Führungsassistent fungieren kann. Ab Führungsstufe C werden zusätzlich sämtliche<br />
Zugführer der <strong>Gemeinde</strong> alarmiert, um genügend Führungskräfte für eine effiziente<br />
Führungsstruktur und als Führungsgehilfen zu haben.<br />
Es kann jedoch auch bei bestimmten Alarmstichworten von Beginn an notwendig<br />
sein, mehrere übergeordnete Führungskräfte zu alarmieren. „Kriterien hierfür<br />
können z.B. sein:<br />
− Schadenmeldungen mit ‚Menschenleben in Gefahr’ ...<br />
− Einsätze von großem öffentlichen oder politischen Interesse<br />
− Einsätze, die Entscheidungen besonderer Tragweite erfordern<br />
− Anforderung oder Leistung von überörtlicher Hilfe<br />
[...] Lieber einmal zu oft informieren bzw. alarmieren als einmal zu wenig“ [26, S.<br />
160].<br />
Somit müssen Möglichkeiten zur separaten Alarmierung bzw. Information der<br />
Führungsebenen geschaffen werden. Dies geschieht effizienter weise mittels<br />
Funkmeldeempfängern für die Führungskräfte. Des weiteren sind Planungen und<br />
Übungen zum optimalen Aufbau einer geeigneten Führungsstruktur an Einsatzstellen<br />
durchzuführen.<br />
3.5.3.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />
Führungsstruktur in den Ortsfeuerwehren<br />
Entsprechend § 28 Abs. 2 BbgBKG wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit<br />
von der Ortswehrführung wahrgenommen. Die Ortswehrführung besteht aus dem<br />
Ortswehrführer und seinem Stellvertreter. Die Aufgaben des Ortswehrführers sind in<br />
einer Dienstanweisung festgelegt und gelten sinngemäß für die Stellvertretung.<br />
Der Ortswehrführung sind alle Angehörigen der Ortsfeuerwehr unterstellt. Der<br />
Ortswehrführer und seine Stellvertretung sind gegenüber den übrigen Angehörigen<br />
der Ortswehr weisungsberechtigt. Die Weisungsbefugnis, die sich aufgrund der<br />
verwaltungsmäßigen Führungsstruktur ergibt, erstreckt sich nicht auf den Einsatz der<br />
- 90 -
Ortsfeuerwehr, da hier andere Funktionen (Führungsebenen 1 bis 3) die<br />
Einsatzführung bzw. –leitung übernehmen und von der Ortswehrführung strikt zu<br />
trennen sind.<br />
Bei den Ortsfeuerwehren sind Jugendfeuerwehren einzurichten (vgl. § 25 Abs. 1<br />
BbgBKG). Die Jugendfeuerwehr wird vom Jugendwart und (wenn vorhanden) von<br />
seiner Stellvertretung geführt. Der Jugendwart und seine Stellvertretung sind der<br />
Ortswehrführung unterstellt.<br />
ortswehr-übergreifende Führungsstruktur<br />
Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> wird von der Wehrführung<br />
wahrgenommen (vgl. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG). Die Wehrführung besteht aus<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>wehrführer und seinen zwei Stellvertretern. Die Aufgaben des<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrführers sind in einer Dienstanweisung festgelegt und gelten<br />
sinngemäß für die Stellvertretung.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>wehrführer sind die Ortswehrführer unterstellt; er ist ihnen gegenüber<br />
im Rahmen seiner Zuständigkeiten (siehe Dienstanweisung) weisungsberechtigt. Die<br />
Weisungsbefugnis erstreckt sich auch hier, analog der Richtlinien für die<br />
Ortswehrführung, nicht auf den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr.<br />
Der Wehrführung zugeordnet und dieser unterstellt ist die Funktion des<br />
<strong>Gemeinde</strong>jugendwartes und seiner bis zu zwei Stellvertreter. Sie arbeiten<br />
eigenverantwortlich oder auf Weisung der Wehrführung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>jugendwart und seine Stellvertretung können direkten und<br />
unmittelbaren Kontakt mit den Jugendwarten der Ortswehren halten. Die rechtzeitige<br />
und umfassende Information der Ortswehrführung ist Sache der Jugendwarte der<br />
Ortsfeuerwehren.<br />
3.5.4 Schlauchlager und Schlauchbestand<br />
Für die Zwischenlagerung von zu reinigenden und zu prüfenden Schläuchen sowie<br />
für die Lagerung von Reserveschläuchen ist in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ein<br />
Schlauchlager notwendig.<br />
Jede Ortsfeuerwehr führt auf ihren Einsatzfahrzeugen eine bestimmte Anzahl an<br />
Schläuchen mit, die nach jedem Einsatz gereinigt und geprüft werden müssen (vgl.<br />
- 91 -
[23]). Das Feuerwehrtechnische Zentrum des Landkreises Elbe-Elster führt den<br />
Schlauchtausch erst ab 40 Druckschläuchen am Einsatzort durch. Da die<br />
Ortsfeuerwehren auch bei einer kleineren Anzahl genutzter Schläuche die Fahrzeuge<br />
wieder einsatzbereit machen müssen, eine zweite Fahrzeugbestückung an Schläuchen<br />
als Reserve in den Ortsfeuerwehren jedoch nicht erwünscht ist, muss ein<br />
Schlauchtausch im Schlauchlager der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> praktisch rund um die<br />
Uhr möglich sein. Dazu sind die Schlauchwarte mit Funkmeldeempfängern<br />
auszustatten bzw. die bereits vorhandenen Funkmeldeempfänger mit einer<br />
zusätzlichen FME-Adresse zu programmieren.<br />
Über die Fahrzeugbeladung hinaus erhält jede Ortsfeuerwehr künftig maximal 6 B-<br />
und 8 C-Schläuche (entspricht 2 Wettkampfsätzen), die als Übungs- und<br />
Wettkampfschläuche genutzt werden.<br />
Alle überzähligen Schläuche – jedoch mindestens 8 A-, 40 B- und 40 C-Schläuche –<br />
werden im Schlauchlager eingelagert. Weiterhin werden alle zu prüfenden und zu<br />
reinigenden Schläuche im Schlauchlager zwischengelagert.<br />
3.5.5 Mindestanzahl an Einsatzkräften inklusive Ausbildung und persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
3.5.5.1 Mindestanzahl an Einsatzkräften<br />
Die Mindestanzahl an Einsatzkräften bestimmt sich anhand der notwendigen<br />
Besatzung der vorhandenen Fahrzeuge. Da im Einsatzfall nur sehr selten alle<br />
Einsatzkräfte verfügbar sind, wird ein Sicherheitsfaktor eingerechnet. Es ergibt sich<br />
somit folgende Mindestanzahl:<br />
Mindestanzahl = Fahrzeugbesatzung * Sicherheitsfaktor (3.2)<br />
Die Wahl des Sicherheitsfaktors unterliegt dabei den Gegebenheiten in den<br />
Ortsteilen bzw. in ihren Ortsfeuerwehren und berechnet sich aus folgenden<br />
Durchschnittswerten:<br />
- 92 -
Sicherheitsfaktor = Personal in der Feuerwehr / tatsächlich verfügbares<br />
Personal bei Einsätzen (3.3)<br />
Von den Ortsfeuerwehren wurden bisher nur sehr selten Daten zum verfügbaren<br />
Personal bei Einsätzen oder Übungen dokumentiert, so dass daraus keine<br />
Rückschlüsse auf den zu wählenden Sicherheitsfaktor gezogen werden können.<br />
Deshalb werden bundesweite Erfahrungswerte angenommen. Da die größten<br />
Personalprobleme i.d.R. tagsüber in der Zeit von 5:00 Uhr bis 17:00 Uhr auftreten,<br />
ist für diesen Zeitabschnitt ein anderer Sicherheitsfaktor zu wählen.<br />
Sicherheitsfaktor 17 – 5 Uhr früher 2, jetzt 3 – 4<br />
Sicherheitsfaktor 5 – 17 Uhr 6 oder höher<br />
Der Ausbildungsbedarf ergibt sich ebenfalls aus der Gl. (3.2) und den zu<br />
bewältigenden Einsatzaufgaben bzw. aus der Gliederung der Mannschaft nach<br />
FwDV 3.<br />
Jede Einsatzkraft der Feuerwehr muss zunächst über eine Grundausbildung inkl.<br />
erfolgreich absolvierter Prüfung gemäß FwDV 2 verfügen. Des Weiteren sollte jede<br />
Einsatzkraft folgende Ausbildungen absolvieren, soweit diese nicht Bestandteil der<br />
Grundausbildung sind:<br />
− Erste Hilfe<br />
− Sprechfunk<br />
− Technische Hilfeleistung<br />
− Technische Hilfeleistung Wald (Motorkettensäge)<br />
− Truppführer<br />
− Atemschutzgeräteträger<br />
Diese vielseitige Ausbildung aller Einsatzkräfte sichert gerade in Zeiten einer<br />
gravierenden Personalknappheit eine vielseitige Einsetzbarkeit der Einsatzkräfte.<br />
Denn bei einem Atemschutzeinsatz bringt es keine Vorteile, wenn zwar sehr viel<br />
Personal zu einer Einsatzstelle ausrückt, sich darunter aber nur sehr wenige<br />
Atemgeräteträger befinden. Dies ist analog auf Hilfeleistungseinsätze anwendbar.<br />
- 93 -
Da mit jedem Einsatzfahrzeug ein Gruppenführer mit ausrücken muss, sind<br />
entsprechend Gl. (3.2) i.V.m. dem Sicherheitsfaktor 3 pro Ortsfeuerwehr drei<br />
Gruppenführer zu qualifizieren. Für die Einsatz- und Abschnittsleitung bei größeren<br />
Einsätzen werden auch Zugführer benötigt. Deshalb ist pro Ortsfeuerwehr ebenfalls<br />
ein Zugführer zu qualifizieren. Diese Ausbildung kann bzw. sollte beispielsweise für<br />
den Ortswehrführer vorgesehen werden.<br />
Entsprechend der Schutzzielfestlegung müssen Großeinsätze von einem<br />
ausgebildeten Verbandsführer geleitet werden. Demnach sind nach Gl. (3.2) drei<br />
Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erforderlich. Diese Ausbildung müssen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und seine Stellvertreter nachweisen.<br />
Als Mindestanzahl gelten für eine Ortsfeuerwehr mit Löschgruppenfahrzeug<br />
entsprechend der Zusammensetzung einer Löschgruppe i.V.m. Gl. (3.2) und einem<br />
Sicherheitsfaktor von 3 folgende Funktionsstärken:<br />
1 Zugführer<br />
3 Gruppenführer<br />
5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />
Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />
sicherzustellen)<br />
18 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />
Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />
= 27 Einsatzkräfte<br />
Für eine Ortsfeuerwehr mit Staffelfahrzeug beträgt die Mindestanzahl<br />
1 Zugführer<br />
3 Gruppenführer<br />
5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />
Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />
sicherzustellen)<br />
12 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />
Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />
= 21 Einsatzkräfte<br />
- 94 -
Als Mindestbesatzung des ELF 1 wird eine ausgebildete Führungskraft (Gruppen-<br />
oder Zugführer) festgelegt. Somit muss die Ortsfeuerwehr, in der dieses Fahrzeug<br />
stationiert ist, zusätzlich zur Mindestanzahl für ihr Erstangriffsfahrzeug über<br />
1 Zugführer und<br />
2 Gruppenführer<br />
verfügen, damit im Einsatz mindestens eine dieser drei Führungskräfte verfügbar ist<br />
und das ELF besetzen kann.<br />
Daraus ergibt sich bei der gewählten Fahrzeugvariante 5 folgende personelle Soll-<br />
Struktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>:<br />
Ausbildung<br />
EK AGT Ma GrFü ZFü<br />
Feuerwehr<br />
Prösen 27 18 5 3 1<br />
Wainsdorf 21 12 5 3 1<br />
Saathain 21 12 5 3 1<br />
Stolzenhain 30 18 5 5 2<br />
Reichenhain 21 12 5 3 1<br />
Haida 27 18 5 3 1<br />
Σ gesamt 147 90 30 20 7<br />
Tab. 3.17: notwendige Einsatzkräfte und deren Qualifikation bei Fahrzeug-Variante 5<br />
Zusätzlich sind jeweils 3 Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> notwendig.<br />
Dabei bleibt jedoch noch unberücksichtigt, dass für die Zeit von 5 – 17 Uhr ein<br />
höherer Sicherheitsfaktor gewählt werden muss und somit auch mindestens doppelt<br />
so viel Personal vorgehalten werden müsste. Dies ist jedoch in den meisten Ortsteilen<br />
nicht möglich ohne eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, da davon ausgegangen<br />
werden kann, dass nahezu alle am Feuerwehrdienst interessierten Bürger auch<br />
Mitglied in der Feuerwehr ihres Ortes sind.<br />
Deshalb sind Maßnahmen zu treffen, die den zu erwartenden Personalmangel in der<br />
Zeit von 5 – 17 Uhr ausgleichen. Sie können dem Punkt 3.5.6 entnommen werden.<br />
3.5.5.2 persönliche Ausrüstung der Einsatzkräfte<br />
Durch Runderlass des Ministeriums des Innern ist bei Einsätzen in unmittelbarer<br />
Nähe zu offenen Flammen mindestens die Einsatzbekleidung nach HuPF<br />
- 95 -
erforderlich. Da bei allen Brandeinsätzen Atemschutz getragen werden soll und<br />
somit i.d.R. nur Atemgeräteträger im Bereich offener Flammen tätig werden, werden<br />
nur Atemgeräteträger mit Einsatzbekleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgerüstet.<br />
Zur Ausrüstung eines jeden Atemgeräteträgers gehören auch eine Flammschutzhaube<br />
aus 2-lagigem Nomex-Gewebe (vgl. GUV-I 8558) sowie Feuerwehr-<br />
Schutzhandschuhe, Feuerwehr-Schutzhelm und Feuerwehr-Schutzstiefel. Diese<br />
Einsatzbekleidung ist jedem Atemgeräteträger als persönliche Schutzausrüstung<br />
zuzuordnen! Um jedoch nach Atemschutzeinsätzen sofort wieder die<br />
Einsatzbereitschaft herstellen zu können, sollte pro Ortsfeuerwehr eine Reserve von<br />
25 % bzw. mindestens 4 Einsatzuniformen nach HuPF Teil 1 und 4 beschafft<br />
werden. Die übrigen Einsatzkräfte sind grundsätzlich nur mit Schutzkleidung nach<br />
HuPF Teil 2 und Teil 3 auszustatten.<br />
Alle Maschinisten und Atemgeräteträger erhalten Funkmeldeempfänger, wobei die<br />
FME-Adresse für alle Mannschaftsfunktionen einer Ortsfeuerwehr gleich ist. Damit<br />
soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Einsatzkräfte im Einsatzfall erreicht<br />
werden können, also auch Einsatzkräfte, die sich zeitweilig außerhalb des<br />
Hörbereiches ihrer Sirene befinden.<br />
Die Gruppenführer einer Ortsfeuerwehr erhalten eine gesonderte FME-Adresse. Ab<br />
Zugführer-Qualifikation werden die FME-Adressen persönlich zugeordnet. Für die<br />
Führungskräfte werden eigene FME-Adressen vergeben, um sie gezielt<br />
nachalarmiern zu können.<br />
3.5.6 Struktur der Feuerwehreinheiten<br />
Der Ortsteil Würdenhain wird bei einer maximalen Eintreffzeit von 8 Minuten für<br />
die erste Feuerwehreinheit von den Ortsteilen Reichenhain und Haida abgesichert.<br />
Auch die Einsatzzahlen (vgl. Tab. 3.1 bis 3.3) rechtfertigen keine eigenständige<br />
Ortsfeuerwehr, da die in der Einsatzstatistik aufgeführten zwei Kontrolleinsätze<br />
allein durch den Ortswehrführer durchgeführt wurden. Aus diesem Grund ist eine<br />
Ortsfeuerwehr Würdenhain in der Sollstruktur nicht berücksichtigt. Es ist jedoch<br />
auch Punkt 3.7.1 zu beachten.<br />
- 96 -
Insbesondere aufgrund der personellen Grenzen der Ortsfeuerwehren und des daraus<br />
resultierenden Personalmangels in der Zeit von 5 – 17 Uhr werden in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> folgende drei Einsatzbereiche gebildet:<br />
− der Einsatzbereich Nord mit den Ortsteilen Reichenhain, Würdenhain und Haida<br />
− der Einsatzbereich Mitte mit den Ortsteilen Stolzenhain a. d. Röder und Saathain<br />
− der Einsatzbereich Süd mit den Ortsteilen Prösen und Wainsdorf.<br />
Bei jedem Einsatz innerhalb eines Einsatzbereiches rücken immer mindestens die<br />
zwei Ortsfeuerwehren dieses Einsatzbereiches gemeinsam aus und arbeiten an der<br />
Einsatzstelle im sog. Rendezvous-System zusammen. Dies soll sicherstellen, dass bei<br />
Einsätzen zwischen 5 und 17 Uhr bereits in der Anfangsphase genügend<br />
Einsatzkräfte inkl. Atemgeräteträgern und Führungskräften an der Einsatzstelle<br />
verfügbar sind. In der Zeit zwischen 17 und 5 Uhr bedeutet dies, dass oft „zu viele“<br />
Einsatzkräfte an der Einsatzstelle sind. Allerdings kann so das Zusammenarbeiten im<br />
Einsatz geübt werden, um bei fehlendem Personal ein möglichst effizientes und<br />
schnelles Vorgehen zu ermöglichen.<br />
3.5.7 Soll-Struktur unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien<br />
Wie unter Pkt. 3.5 bereits ausgeführt, erfolgt die Festlegung der Soll-Struktur unter<br />
Berücksichtigung der Qualitätskriterien. Als Qualitätskriterien gelten hier Hilfsfrist<br />
bzw. Eintreffzeit, Funktionsstärke sowie Erreichungsgrad.<br />
Die vorstehend aufgeführten Soll-Festlegungen zu den Gerätehäusern, der<br />
Fahrzeugtechnik, der Führungsstruktur, der Einsatzkräfte und deren Ausbildung<br />
sowie Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung sowie die Struktur der<br />
Feuerwehreinheiten beachten und berücksichtigen insgesamt die Qualitätskriterien<br />
und werden diesen gerecht.. Die in der Soll-Struktur getroffenen Festlegungen sind<br />
geeignet, die Schutzziele sowie die damit verbundenen Qualitätskriterien zu erfüllen.<br />
D.h., die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in Form der Soll-Struktur wird die<br />
Qualitätskriterien erfüllen und kann letztendlich jedem Schutzziel voll gerecht<br />
werden.<br />
- 97 -
3.6 Analyse der Ist-Struktur<br />
3.6.1 Gerätehäuser<br />
Bisher existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Feuerwehr-Gerätehäuser:<br />
Prösen Neubau Übernahme 1994;<br />
2 Stellplätze für Löschfahrzeuge, Bauausführung nach<br />
DIN, Umkleiden in der Fahrzeughalle, Heizung,<br />
Schulungsraum, Sanitäranlage (1x), 1 Wohnung, OWF-<br />
Zimmer<br />
Wainsdorf Neubau Übernahme 2002;<br />
1 Stellplatz, Bauausführung nach DIN, Umkleideraum,<br />
Heizung, Schulungsraum, Sanitäranlagen, OWF-<br />
Zimmer<br />
Saathain Altbau sehr beengter Stellplatz für das Löschfahrzeug,<br />
Torausfahrt zu klein, Umkleideraum, keine<br />
Stolzenhain<br />
a. d. Röder<br />
Umbau einer<br />
Scheune<br />
Sanitäranlagen<br />
der Umbau wird bis voraussichtlich 2007 andauern;<br />
geplant ist ein Stellplatz, ein Umkleideraum, ein<br />
Schulungsraum, Sanitäranlagen, Heizung, OWF-<br />
Zimmer<br />
Reichenhain Sanierung Übernahme 2001;<br />
1 Stellplatz, Bauausführung nach DIN, Umkleideraum,<br />
Heizung, Schulungsraum, Sanitäranlagen, OWF-<br />
Zimmer<br />
Haida Neubau Übernahme 1994;<br />
2 Stellplätze für Löschfahrzeuge, DIN Standard,<br />
Umkleideraum, Heizung, Schulungsraum,<br />
Sanitäranlagen, OWF-Zimmer<br />
Würdenhain Umbau Stellplatz nur für Anhänger, Sanitäranlagen, Heizung,<br />
Schulungsraum<br />
Tab. 3.18: vorhandene Gerätehäuser in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Nach Fertigstellung des Umbaus der Scheune in Stolzenhain a. d. Röder zu einem<br />
Feuerwehrgerätehaus verfügen alle Ortsfeuerwehren außer Saathain über neu- bzw.<br />
umgebaute Gerätehäuser, die zumindest den Minimalanforderungen entsprechen. In<br />
Saathain besteht jedoch großer Handlungsbedarf!<br />
Auf die Einhaltung der Eintreffzeiten bei den derzeitigen Gerätehausstandorten<br />
wurde bereits unter 3.5.1.3 eingegangen. Die gute Abdeckung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
- 98 -
durch die Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit<br />
und durch die Ortsfeuerwehren Prösen, Stolzenhain a. d. Röder sowie Saathain<br />
innerhalb von 11 Minuten Fahrzeit ist bei der Erstellung der Alarm- und<br />
Ausrückeordnung zu berücksichtigen.<br />
3.6.2 vorhandene Fahrzeuge<br />
Die Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sind mit der in Tabelle 3.19<br />
aufgeführten Einsatztechnik ausgestattet. Dabei sind nur die Fahrzeuge bzw.<br />
Anhänger aufgeführt, die den technischen Regeln entsprechen und in den letzten<br />
Jahren regelmäßigen Prüfungen unterzogen wurden. Alle nicht aufgeführten<br />
Fahrzeuge sind auszusondern.<br />
Fahrzeuge Besonderheiten<br />
Prösen TLF 16/25 1 Hochleistungslüfter, 1 Rettungssatz, 2<br />
Rettungszylinder, Unterbaumaterial,<br />
Beleuchtungssatz, Kettensäge,<br />
Notstromaggregat<br />
LF 8 LO Kettensäge<br />
STA 560 m B-Schlauch<br />
Wainsdorf Hilfslöschfahrzeug Typ Kettensäge<br />
LO<br />
STA<br />
Saathain LF 8 Kettensäge, Wasserstrahlpumpe<br />
Stolzenhain<br />
a. d. Röder<br />
TSF-W Kettensäge, 5-kVA-Notstromaggregat,<br />
Beleuchtungssatz<br />
Fahrbare Haspel 160 m B-Schlauch<br />
Reichenhain TSF-W Kettensäge, 5-kVA-Notstromaggregat,<br />
Beleuchtungssatz, Tauchpumpe TP 4/1<br />
Haida LF 8 LO Kettensäge<br />
STA 560 m B-Schlauch<br />
Würdenhain TSA Zugfahrzeug nicht vorhanden<br />
Tab. 3.19: vorhandene Einsatztechnik in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Die Tabelle 3.19 verdeutlicht, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nach 1990 lediglich<br />
drei neue Einsatzfahrzeuge beschafft wurden. Die Beschaffungen orientierten sich<br />
jedoch nicht an den vorhandenen Gefahrenpotenzialen in den Ortsteilen, was u .a.<br />
den geringen Wahlmöglichkeiten bei den Sammelbeschaffungen des Landkreises<br />
- 99 -
Elbe-Elster geschuldet war. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> war jedoch auf die finanziellen<br />
Vorteile dieser Sammelbeschaffungen angewiesen. Aus diesen Gründen war auch ein<br />
Fahrzeugkonzept, welches sich an tatsächlichen Gegebenheiten orientierte, bisher<br />
kaum möglich.<br />
3.6.3 vorhandene Einsatzkräfte inklusive Ausbildung und persönliche<br />
Schutzausrüstung<br />
Die Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verfügen über folgende<br />
Personalstärke:<br />
Ausbildung<br />
Einsatz-<br />
AGT Ma GrFü ZFü VFü<br />
Feuerwehr kräfte<br />
Prösen 27 20 12 2 2 1<br />
Wainsdorf 21 4 k.A. 1<br />
Saathain 22 2 2 + 10<br />
Stolzenhain 22 9 2 + 8 1 1<br />
Reichenhain 23 7 2 + 7 3 1<br />
Haida 19 5 7 + 5 1<br />
Würdenhain 24 0<br />
Σ gesamt 158 47 13 + 30 8 4 1<br />
Soll 147 90 30 20 7 3<br />
momentanes<br />
Defizit<br />
0 59 17 12 3 2<br />
Tab. 3.20: Einsatzkräfte und deren Qualifikation in der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
(Stand: 31.08.2006)<br />
Dabei sind die Kameraden mit Führungsausbildung jeweils nur in der<br />
Ausbildungsspalte aufgeführt, die dem höherwertigen Abschluss entspricht.<br />
Kameraden mit Zugführerausbildung sind also nur in der Spalte Zugführer<br />
aufgeführt und wurden in der Spalte Gruppenführer nicht berücksichtigt.<br />
Unter den Atemgeräteträgern sind einige Kameraden, die nicht in jedem Jahr an der<br />
Belastungsübung im Feuerwehrtechnischen Zentrum teilgenommen bzw. keine<br />
Einsatzübung absolviert haben. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in der Anzahl<br />
der Atemgeräteträger 13 Führungskräfte enthalten sind. Aufgrund der geringen<br />
- 100 -
Anzahl an Führungskräften in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> können diese die Funktion<br />
des Atemgeräteträgers im Einsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausüben.<br />
Als Maschinisten wurden nur Kameraden gezählt, die mindestens über die<br />
Führerscheinklasse C1 verfügen und die Ausbildung zum Maschinisten erfolgreich<br />
absolviert haben. Die Zahl hinter dem Plus gibt hier jeweils die Anzahl an<br />
Einsatzkräften an, die zwar über den benötigten Führerschein, aber nicht die<br />
notwendige Ausbildung verfügen. Momentan sind also noch genügend Einsatzkräfte<br />
mit dem erforderlichen Führerschein vorhanden. Dies ist jedoch darauf<br />
zurückzuführen, dass bis etwa 1998 erworbene Pkw-Führerscheine auch das Führen<br />
von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t erlauben. Nach 1998<br />
erworbene Führerscheine gestatten jedoch nur noch das Führen von Fahrzeugen mit<br />
einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t. In einigen Jahren wird also verstärkt das<br />
Problem auftauchen, dass nicht mehr genügend Einsatzkräfte über den notwendigen<br />
Führerschein zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr verfügen. In diesem<br />
Fall wird die <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich in der Pflicht stehen, den Erwerb<br />
entsprechender Führerscheine zu finanzieren, um die Leistungsfähigkeit der<br />
Feuerwehr zu erhalten. Dieses Problem lässt sich auch nicht durch Beschaffung<br />
„kleinerer“ Einsatzfahrzeuge beheben, da alle genormten Erstangriffsfahrzeuge ein<br />
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben!<br />
In den Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> wird die Durchführung der<br />
Grundausbildung nach FwDV 2 nicht dokumentiert. Die rechtlichen Folgen einer<br />
unzureichend dokumentierten Grundausbildung können momentan aufgrund einer<br />
fehlenden gesicherten Rechtssprechung nicht abschließend beurteilt werden. Es kann<br />
aber unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtssprechung (Bsp. Fälle des Führens<br />
ohne Führungsqualifikation) davon ausgegangen werden, dass im Schadensfall<br />
Haftungsansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> bestehen.<br />
Aus der Tabelle 3.20 ist ein gravierender Mangel an Atemgeräteträgern erkennbar.<br />
Geht man davon aus, dass die ausgebildeten Führungskräfte im Einsatz nicht als<br />
Atemgeräteträger eingesetzt werden können, ist nur etwa ein Drittel der laut Soll-<br />
Struktur benötigten Atemgeräteträger vorhanden. In absoluten Zahlen ausgedrückt<br />
fehlen dann 56 Atemgeräteträger für die Fahrzeugvariante 5. Auch unter<br />
Zugrundelegung der derzeitigen Fahrzeuge ändert sich dieses Defizit nur<br />
- 101 -
geringfügig. Diese geringe Anzahl an Atemgeräteträgern hat unter anderem folgende<br />
Ursachen:<br />
− Es besteht ein nicht gedeckter Ausbildungsbedarf. Es gibt in den<br />
Ortsfeuerwehren Kameraden, die zwar über 18 Jahre alt sind und teilweise auch<br />
schon die Tauglichkeitsuntersuchung nach G 26.3 bestanden haben, aber die<br />
erforderlichen Ausbildungen (Grundausbildung, Truppführer-, Sprechfunk- und<br />
Atemgeräteträger-Lehrgang) noch nicht absolvieren konnten.<br />
− Kameraden, die bei der G-26.3-Untersuchung den Status „vorübergehende<br />
gesundheitliche Bedenken“ bekamen, nahmen an einer Nachuntersuchung nicht<br />
teil und fielen somit aus dem Pool der Atemgeräteträger.<br />
− Mangelnde Bereitschaft und Fitness für die Funktion als Atemgeräteträger,<br />
insbesondere bei älteren Kameraden.<br />
Es ist jedoch zu erwarten, dass auch nach Qualifizierung aller geeigneter Kameraden<br />
ein Mangel an Atemgeräteträgern bestehen bleibt.<br />
Auch bei der Anzahl der Führungskräfte besteht ein Defizit. Einerseits wurden der<br />
Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> in den letzten Jahren zu wenige<br />
Lehrgangsplätze für den Gruppenführerlehrgang (F III) an der LSTE zugewiesen,<br />
andererseits sind aber auch nicht genügend Kameraden bereit, diesen Lehrgang zu<br />
absolvieren. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlicher Natur. Zum einen ist der F<br />
III Lehrgang ein durchaus anspruchsvoller Führungskräftelehrgang und verlangt von<br />
den Teilnehmern ein umfangreiches, fundiertes und anwendungssicheres<br />
Feuerwehrwissen. Dieses Wissen hätte aber zuvor durch eine entsprechende<br />
Ausbildung in den Ortswehren erworben werden müssen. Zum anderen werden<br />
eventuelle Kandidaten nicht immer von den Verantwortlichen erkannt, angesprochen<br />
und zur Teilnahme animiert. Letztendlich ist aber auch eine fehlende Bereitschaft der<br />
Freistellung durch die Arbeitgeber festzustellen.<br />
- 102 -
3.6.4 Führungsstruktur<br />
3.6.4.1 Führungsstruktur im Einsatz<br />
Aufgrund der größeren Einsätze und Übungen der letzten Jahre sind folgende<br />
Probleme in der Führungsstruktur erkennbar:<br />
− Führungskräfte mit Führungsfunktion konnten nicht als solche erkannt werden,<br />
wodurch oft die falschen Einsatzkräfte angesprochen wurden und unnötige<br />
Verzögerungen entstanden. Eine entsprechende rechtliche Empfehlung des<br />
Innenministeriums zur Führungskräftekennzeichnung wurde bisher nicht<br />
umgesetzt.<br />
− Bisher waren meist nur sehr wenige Führungskräfte an Einsatzstellen verfügbar,<br />
so dass die Einsatzstellenorganisation – sofern man überhaupt von einer<br />
bewussten Organisation und Strukturierung sprechen kann – i.d.R. zu Lasten der<br />
Führung durchgeführt wurde. Der Einsatzleiter war also gleichzeitig auch Staffel-<br />
oder Gruppenführer und es wurden bei keinem Einsatz Abschnitte gebildet.<br />
− Die direkten Befehls- und Meldewege wurden nicht eingehalten. Dies bedeutet,<br />
dass Befehle an nicht direkt unterstellte Einheiten gegeben wurden, ohne dass die<br />
übersprungene Führungskraft informiert wurde oder dass Rückmeldungen nicht<br />
an die direkt überstellte Führungskraft gegeben wurden, sondern an den<br />
Einsatzleiter. Noch schlimmer ist, dass immer wieder Befehle von Einsatzkräften<br />
gegeben wurden, die keine Führungsfunktion in den betreffenden Einsätzen<br />
hatten!<br />
− Führung fand bisher meist durch „Entscheidungen aus dem Bauch heraus“ statt.<br />
Dies mag vielleicht bei kleineren „Standardeinsätzen“ zum Einsatzerfolg führen,<br />
bei unvorhergesehenen Lageentwicklungen oder bei größeren Einsätzen kann<br />
dieses aber zu massiven Problemen führen. Denn nur klar strukturiertes Führen<br />
hilft weiter und auch nur so kann das „Übersehen“ von Gefahren verhindert<br />
werden. Wird der Führungsvorgang aber nicht permanent (in den kleineren<br />
Einsätzen) geübt, steht die Führungskraft vor dem noch größeren Problem, bei<br />
einem größeren Einsatz nach einem unbekannten Mechanismus arbeiten zu<br />
müssen.<br />
- 103 -
Einheit 1<br />
− Unerfahrene Führungskräfte wurden in der Vergangenheit nur unzureichend auf<br />
die tatsächlichen Anforderungen im Einsatz vorbereitet. Das Absolvieren der<br />
entsprechenden Führungslehrgänge an der LSTE reicht allein nicht aus.<br />
Hinzu kommen die Festlegungen der bisherige Alarm- und Ausrückeordnung, durch<br />
die das Problem des Führungskräftemangels an der Einsatzstelle nicht behoben wird<br />
(vgl. Abb. 3.4 und 3.5).<br />
Abb. 3.4: mit der bisherigen AAO fehlt der Einsatzleiter, da der zuerst eintreffende Gruppenführer<br />
nicht gleichzeitig Einsatzleiter und Einheitsführer 1 sein kann, ohne eine der beiden Funktionen zu<br />
vernachlässigen.<br />
Einheit 1<br />
1 Gruppenführer<br />
8 Mannschaftsfkt.<br />
Abb. 3.5: an größeren Einsatzstellen summiert sich das Problem, da dann auch noch die<br />
Abschnittsleiter fehlen.<br />
Einsatzleiter<br />
Einheit 2<br />
1 Gruppenführer<br />
8 Mannschaftsfkt.<br />
mit der bisherigen AAO alarmierte Einheiten<br />
Einsatzleiter<br />
Abschnittsleiter A Abschnittsleiter B<br />
Einheit 2 Einheit 3 Einheit 4 Einheit 5 Einheit 6<br />
mit der bisherigen AAO alarmierte Einheiten<br />
- 104 -
Bisher fehlt jedoch die technische Ausstattung (Funkmeldeempfänger), um gezielt<br />
zusätzliche Führungskräfte alarmieren zu können.<br />
Für diese Probleme in der Führungsstruktur lassen sich demnach folgende Ursachen<br />
feststellen:<br />
− fehlende Aus- und Fortbildung, auch nach erfolgreicher Absolvierung der<br />
entsprechenden Führungslehrgänge,<br />
− zu wenig ausgebildete Führungskräfte,<br />
− eine Alarm- und Ausrückeordnung, die das Problem Führungskräftemangels<br />
nicht berücksichtigt,<br />
− keine Möglichkeit der gezielten Alarmierung von Führungskräften,<br />
− fehlende technische Ausstattung wie Funkmeldeempfänger und Führungsmittel.<br />
3.6.4.2 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />
An der Spitze der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> steht der<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandmeister, der einen Stellvertreter hat. Ihm unterstellt sind die<br />
Ortswehrführer der sieben Ortsfeuerwehren. Eine genaue Aufgabenabgrenzung<br />
zwischen diesen beiden Dienststellungen fand bisher nur ungenügend statt oder<br />
beschränkte sich auf mündliche Absprachen, die nur nach Belieben eingehalten<br />
wurden. Die im BbgBKG sowie in der VV BbgBKG fixierten<br />
Zuständigkeitsregelungen erwiesen sich als unzureichend. So kam es in beiden<br />
Dienststellungen immer wieder vor, dass je nach aktueller Notwendigkeit und<br />
persönlichen Interessen Kompetenzen entweder an sich gezogen wurden oder im<br />
umgekehrten Fall Kompetenzen auf andere abgewälzt wurden.<br />
3.6.5 Alarm- und Ausrückeordnung<br />
Dass die bisherige Alarm- und Ausrückeordnung nicht den aktuellen Erfordernissen<br />
der Führungspraxis entspricht, wurde bereits kurz angeschnitten. Außerdem wird<br />
bisher zu jedem Alarmstichwort lediglich die Ortsfeuerwehr, in deren<br />
Ausrückebereich das Schadenereignis eingetreten ist, und die Ortsfeuerwehr Prösen<br />
alarmiert. Unberücksichtigt bleiben dabei die vorhandene Technik, das verfügbare<br />
- 105 -
Personal und das benötigte Personal für das entsprechende Alarmstichwort.<br />
Außerdem werden außer der ereignisbezogenen Alarmierung keine weiteren<br />
Festlegungen, die in einer AAO enthalten sein sollten, getroffen.<br />
3.6.6 Vorhaltung sonstiger Technik und Einsatzmittel<br />
Die in der Soll-Struktur geforderte Vorhaltung von Motorkettensägen wird in fast<br />
allen Ortsfeuerwehren erfüllt. Das fehlen einer solchen Motorkettensäge in der<br />
Ortsfeuerwehr Würdenhain ist als unproblematisch anzusehen und muss nicht<br />
berichtigt werden.<br />
Zusätzlich kann festgestellt werden, dass es in allen drei zukünftigen<br />
Einsatzbereichen bereits Lenzpumpen gibt. So existieren in den Ortsfeuerwehren<br />
Prösen und Reichenhain Tauchpumpen TP 4/1; die Feuerwehr Saathain verfügt<br />
dagegen über eine Wasserstrahlpumpe. Diese Ausstattung kann als ausreichend und<br />
angemessen beurteilt werden.<br />
Hinsichtlich der in der FwDV 7 geforderten Atemschutzüberwachung ist<br />
festzustellen, dass diese Tafeln bereits in den Ortsfeuerwehren Prösen und<br />
Stolzenhain existieren. Sie sind darüber hinaus für alle Ortsfeuerwehren, die über<br />
Atemschutzkräfte verfügen, zu beschaffen. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang<br />
natürlich für Notsignalgeber.<br />
3.6.7 Ist die Freiwillige Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> momentan<br />
„leistungsfähig“?<br />
Die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> ist dann gegeben,<br />
wenn sie die Aufgaben, die sich aus der Gefahren- und Risikoanalyse ergeben, mit<br />
den zur Verfügung stehenden Kräften und Mitteln erfüllen kann (vgl. Pkt. 3.1 VV<br />
BbgBKG).<br />
Nach Durchführung der Gefahren- und Risikoanalyse ergeben sich verschiedene<br />
Aufgaben, welche sich hier als Schutzziele darstellen. Zusätzlich ergeben sich<br />
weitere Aufgaben für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Röderland</strong>, die bei der Beantwortung<br />
der Frage der Leistungsfähigkeit aber vorerst unberücksichtigt bleiben.<br />
- 106 -
Nimmt man die Schuttziele als zu erfüllende Aufgaben, so muss nüchtern festgestellt<br />
werden, dass die Freiwillige Feuerwehr <strong>Röderland</strong> momentan nicht leistungsfähig ist.<br />
Von den vier festgelegten Schutzzielen kann momentan in der Zeit von 5 bis 17 Uhr<br />
kein einziges erfüllt werden. Dazu fehlt es vorrangig an ausgebildeten<br />
Einsatzkräften, hier insbesondere Atemschutzgeräteträgern, und teilweise auch an<br />
technischer Ausrüstung, wie beispielsweise einem zweiten Rettungssatz für die<br />
technische Hilfeleistung.<br />
Im Ergebnis kann jedoch folgendes festgestellt werden: Das größte Problem stellt<br />
nicht die so oft kritisierte technische Ausstattung oder die mangelhaften<br />
Gerätehäuser dar, sondern eindeutig die fehlende Ausbildung der<br />
Feuerwehrmitglieder.<br />
Dies fängt bei den vorhandenen Grundausbildungen in allen Ortsfeuerwehren an.<br />
Versuche, eine solche Grundausbildung für alle Ortsfeuerwehren einheitlich zu<br />
organisieren, scheiterten bereits am Anfang. Auch die jährlichen Fortbildungen in<br />
manchen Ortsfeuerwehren entsprechen nicht den Anforderungen. Die meisten<br />
Ortsfeuerwehren reichen zwar gute Dienstpläne ein, deren Umsetzung ist jedoch<br />
manchmal fraglich. Insbesondere eine gute Grundausbildung ist für eine Einsatzkraft<br />
unabdingbar. Denn bereits diese Ausbildung legt den Grundstein für das spätere<br />
feuerwehrtechnische Wissen und für die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />
Fehlt eine solche Grundausbildung, wird die Feuerwehr auf absehbarere Zeit<br />
erhebliche Schwierigkeiten mit der Gewinnung von Führungskräften haben und kann<br />
letztendlich die an sie gestellten Aufgaben nicht erfüllen.<br />
Interessante Ausbildungen sind auch ohne die neueste technische Ausstattung<br />
möglich. Als Anregung wurde jedem Ortswehrführer bereits vor mehreren Jahren das<br />
Heft „Fit für den Einsatz 2“ [25] übergeben. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit,<br />
andere Ortswehren der <strong>Gemeinde</strong> mit anderer Technik zur Ausbildung<br />
heranzuziehen, um diese abwechslungsreicher zu gestalten.<br />
Der Mangel an Atemgeräteträgern kann auch nur als prekär bezeichnet werden.<br />
Unter Zugrundelegung eines Sicherheitsfaktors von 6 für die gewöhnliche<br />
Arbeitszeit, würde selbst die Alarmierung aller Ortsfeuerwehren nicht ausreichen,<br />
um den als Schutzziel definierten „kritischen Wohnungsbrand“ bewältigen zu<br />
können. Denn in diesem Fall wären voraussichtlich nur 5 bis 6 Atemgeräteträger<br />
- 107 -
verfügbar, die aufgrund der oft langen Anfahrtswege auch nicht innerhalb der<br />
festgelegten Hilfsfristen an der Einsatzstelle eintreffen würden.<br />
3.7 Maßnahmen zur Angleichung der Strukturen<br />
Die Maßnahmen zur Angleichung der Ist-Struktur an die Soll-Struktur sind in der<br />
Reihenfolge aufgelistet, wie sie zeitlich realisiert werden können. Dabei sind die<br />
Maßnahmen zuerst genannt, die am schnellsten umgesetzt werden können.<br />
3.7.1 Struktur der Feuerwehreinheiten<br />
3.7.1.1<br />
Schließung von Ortsfeuerwehren<br />
Als Kriterien für die Erhaltung von Ortsfeuerwehren kommen<br />
− die Einhaltung der festgelegten Hilfsfristen und<br />
− die Bereicherung des Einsatzkräfte-Pools durch gut ausgebildete Einsatzkräfte –<br />
insbesondere Atemgeräteträger – und ausreichend Führungskräfte<br />
zur Erfüllung der Schutzziele in Frage. Die Erhaltung von Ortsfeuerwehren unter<br />
dem Gesichtspunkt des örtlichen Gemeinschaftslebens hat in dieser Konzeption<br />
unberücksichtigt zu bleiben.<br />
Sind gut ausgebildete Einsatzkräfte und Atemgeräteträger in einer Ortsfeuerwehr<br />
allerdings „Mangelware“, so trägt diese Ortsfeuerwehr kaum etwas zur<br />
Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr bei und verursacht dennoch erhebliche<br />
Kosten. In diesem Fall darf sich niemand über die Diskussion zur Schließung von<br />
Ortsfeuerwehren wundern.<br />
An dieser Stelle sollte allen Mitgliedern der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> ihre<br />
Eigenverantwortung hinsichtlich ihrer Ausbildung deutlich werden.<br />
Für die Ortsfeuerwehr Würdenhain bestehen somit zwei Möglichkeiten, wobei die<br />
erste Möglichkeit die Auflösung dieser Feuerwehr entsprechend der Soll-Struktur ist.<br />
Die Aufgaben werden in diesem Fall durch die Ortsfeuerwehren Reichenhain und<br />
- 108 -
3.7.1.2<br />
Haida übernommen. Dies führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der<br />
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>, da:<br />
− nur sehr wenige Einsätze dem Ortsteil Würdenhain zugerechnet werden können –<br />
die zwei Kontrolleinsätze wurden allein durch den Ortswehrführer abgearbeitet –,<br />
− die Feuerwehren Haida und Reichenhain den Ortsteil Würdenhain innerhalb der<br />
Hilfsfrist absichern,<br />
− die Ortsfeuerwehr Würdenhain einen schlechten Ausbildungsstand hat –<br />
insbesondere fehlen Atemgeräteträger und Führungskräfte – und<br />
− diese Ortsfeuerwehr bisher über kein Fahrzeug verfügt und selbst für den<br />
vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) nur eingeschränkt Zugfahrzeuge<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Die Erhaltung der Ortsfeuerwehr Würdenhain ist die zweite Möglichkeit. Allerdings<br />
ist in diesem Fall ihr Ausbildungsstand beträchtlich zu erhöhen und es sind ihr neue<br />
Aufgaben zuzuweisen. Neben einer Reduzierung des Atemgeräteträger- und<br />
Führungskräftedefizits in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durch eine Ausbildung geeigneter<br />
Mitglieder der Ortsfeuerwehr Würdenhain kommt auch eine Stationierung des<br />
Mehrzweckfahrzeuges mit Schlauchkomponente in Würdenhain in Betracht. Dies<br />
erfordert jedoch die Schaffung eines geeigneten Stellplatzes, da der Stellplatz des<br />
bisherigen TSA für ein Mehrzweckfahrzeug nicht ausreicht.<br />
Allerdings wird auf die Stationierung eines Erstangriffsfahrzeuges in diesem Ortsteil<br />
verzichtet, da den Erstangriff die Feuerwehren Haida und Reichenhain übernehmen<br />
können. Mit dem Mehrzweckfahrzeug könnten einerseits Atemgeräteträger und<br />
Führungskräfte zur Einsatzstelle gebracht werden und andererseits sonstige<br />
Transport- oder Einsatzaufgaben übernommen werden.<br />
Struktur der Feuerwehreinheiten in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Die Bildung von Einsatzbereichen entsprechend der Soll-Struktur wird sofort nach<br />
Inkrafttreten dieser Brandschutzkonzeption durchgeführt. Mit den bisher<br />
vorhandenen Fahrzeugen ist sichergestellt, dass pro Einsatzbereich mindestens ein<br />
wasserführendes Fahrzeug vorhanden ist. Allerdings ist bei der Erstellung der Alarm-<br />
und Ausrückeordnung zu beachten, dass in den Einsatzbereichen Mitte und Nord nur<br />
sehr wenige Atemgeräteträger vorhanden sind, im Einsatzbereich Mitte fehlen<br />
- 109 -
zusätzlich Führungskräfte (vgl. Tab. 3.21). Da die Ortsfeuerwehren Reichenhain,<br />
Stolzenhain a. d. Röder und Prösen über die meisten Atemgeräteträger verfügen,<br />
werden sie in der AAO verstärkt als nachrückende Einheiten berücksichtigt. Eine<br />
entsprechende Alarm- und Ausrückeordnung ist Bestandteil dieser<br />
Brandschutzkonzeption.<br />
Ausbildung<br />
AGT Ma GrFü ZFü VFü<br />
EinsatzEinsatzbereichkräfte<br />
Süd 48 24 12+X 3 2 1<br />
Mitte 44 11 4+18 1 1<br />
Nord 42 (+ 24) 4 12 9+13 4 1<br />
Tab. 3.21: Einsatzkräfte und deren Qualifikation nach Einsatzbereichen (vgl. Tab. 3.20)<br />
Die Ortsfeuerwehren eines Einsatzbereiches sind angehalten, ihre Dienstpläne und<br />
Ausbildungen zu harmonisieren und gemeinsame Ausbildungen durchzuführen, um<br />
einen gleichen Ausbildungsstand zu gewährleisten und die Zusammenarbeit im<br />
Einsatz wesentlich zu verbessern.<br />
Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />
Bildung von Einsatzbereichen<br />
und In-Kraft-Treten der neuen<br />
AAO<br />
1 Monat 0,- Euro<br />
Harmonisierung der<br />
Dienstpläne und Ausbildungen<br />
6 Monate 0,- Euro<br />
Tab. 3.22: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Umstrukturierung der<br />
Feuerwehreinheiten<br />
3.7.1.3 Beurteilung anderer Strukturen<br />
Die bisher praktizierte Variante, bei der zu jedem Einsatz lediglich die betreffende<br />
Ortsfeuerwehr und zusätzlich die Ortsfeuerwehr Prösen alarmiert wird, wird als<br />
unzweckmäßig angesehen. Auch die Konzentration auf Stützpunktfeuerwehren birgt<br />
nach Meinung der Verfasser mehr Nachteile als Vorteile.<br />
Stützpunktfeuerwehren dienen entweder dem Zweck, kleinere Ortsfeuerwehren aus<br />
Kostengründen aufzulösen oder zu „Personalzubringern“ zu degradieren. Bei einer<br />
Auflösung der kleineren Ortsfeuerwehren werden nur sehr wenige Mitglieder der<br />
4 bei Erhaltung der Ortsfeuerwehr Würdenhain<br />
- 110 -
aufzulösenden Feuerwehren bereit sein, in die Stützpunktwehren überzuwechseln, da<br />
sie einen weiteren Anfahrtsweg haben (auch bei einer Alarmierung!) und der örtliche<br />
Bezug oft fehlt. Das hat wiederum zur Folge, dass weniger Personal mehr Einsätze<br />
bewältigen muss, was oft zu Problemen mit dem Arbeitgeber und der Familie führt.<br />
Außerdem steht bei größeren Einsätzen insgesamt weniger Personal zur Verfügung.<br />
Bei genauer Betrachtung zeigt sich ebenfalls, dass die Stützpunktfeuerwehren in<br />
Bezug auf die dort stationierte Technik oft größere Personalprobleme haben als<br />
kleinere Ortsfeuerwehren. Der wohl entscheidende Nachteil der Konzentration auf<br />
Stützpunktfeuerwehren und der damit einher gehenden Schließung der kleineren<br />
Ortsfeuerwehren ist jedoch eine drastische Erhöhung der Hilfsfrist!<br />
Hält man die Ortsfeuerwehren absichtlich klein und stattet sie beispielsweise nur mit<br />
MTF oder TSF (also ohne Wassertank und i.d.R. ohne Pressluftatmer) aus, um sie als<br />
reine Personalzubringer am Leben zu halten, sinkt die Motivation für Ausbildung<br />
gegen null, da für nahezu jede Ausbildung zur Stützpunktfeuerwehr gefahren werden<br />
müsste. Die fehlende Motivation wird innerhalb kurzer Zeit dazu führen, dass die<br />
betreffende Feuerwehr zu einer reinen „Feierwehr“ verkommt oder sich ganz auflöst,<br />
womit die oben bereits angesprochenen Probleme ebenfalls entstehen. Außerdem<br />
widerspricht auch diese Variante den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit einer<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, da die Zeit bis zum effektiven Tätigwerden der<br />
Feuerwehreinheiten verlängert wird.<br />
Leistungsfähige Ortsfeuerwehren bekommt man nur, indem man die Feuerwehren<br />
möglichst homogen ausrüstet, also auch in kleineren Ortsfeuerwehren Spezialtechnik<br />
stationiert. Dies führt dazu, dass<br />
− die größeren Feuerwehren entlastet werden,<br />
− sich die Einsatzzahlen gleichmäßiger auf alle Ortsfeuerwehren verteilen,<br />
− sich somit auch die Motivation für Ausbildungen erhöht und<br />
− in der Folge auch der Ausbildungsstand beträchtlich steigt.<br />
Betrachtet man die Bildung von Stützpunktfeuerwehren unter den Gesichtspunkten<br />
der Leistungsfähigkeit, d.h. mit Erstangriffsfahrzeugen nach Punkt 3.5.2.1 für alle<br />
Ortsfeuerwehren, in denen dies aufgrund der Hilfsfrist notwendig ist, so ergäbe sich<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> folgende Mindestausstattung:<br />
- 111 -
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen HLF 20/16<br />
280.000,- €<br />
LF 10/6<br />
200.000,- €<br />
ELF 1<br />
70.000,- €<br />
Stolzenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Saathain TSF-W 93.000,- €<br />
Reichenhain TSF-W 93.000,- €<br />
Haida HLF 10/X<br />
250.000,- €<br />
MTF<br />
32.000,- €<br />
Summe: 1.204.000,- €<br />
Tab. 3.23: Mindest-Fahrzeugausstattung nach „Stützpunktprinzip“<br />
Diese Fahrzeugvariante, die bereits die kostengünstigste Variante für die<br />
Ortsfeuerwehr Haida beinhaltet, ist jedoch teurer als die von den Verfassern<br />
favorisierte Variante 5, es müssen 9 Einsatzfahrzeuge unterhalten werden und sie<br />
verlangt außerdem von der Ortsfeuerwehr Prösen mindestens 57 Einsatzkräfte. Hinzu<br />
kommt, dass auch bei dieser Variante mindestens sechs Gerätehäuser zu unterhalten<br />
sind, so dass sich auch hier keine weiteren Einsparungen ergeben.<br />
Das Stützpunktprinzip bringt also für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> keine Vorteile,<br />
sondern es verschlechtert die Lage eher durch höhere Kosten und eine ineffektive<br />
Fahrzeugstationierung.<br />
3.7.2 Angleichung der Führungsstruktur<br />
3.7.2.1 verwaltungsmäßige Führungsstruktur<br />
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die unter Punkt 3.5.2.2 dargelegte<br />
Führungsstruktur i.V.m. der Dienstanweisung für die Ortswehrführer und den<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrführer umzusetzen. Als ausreichende Frist wird ein Monat angesehen.<br />
Für die Bestellung eines zweiten stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführers wird ein<br />
Zeitrahmen von zwölf Monaten als angemessen erachtet.<br />
Es wird empfohlen, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>wehrführer und seine zwei Stellvertreter<br />
auf unterschiedliche Aufgabenbereiche spezialisieren. Die Gesamtverantwortung für<br />
diese Aufgabenerfüllung bleibt jedoch beim <strong>Gemeinde</strong>wehrführer.<br />
- 112 -
3.7.2.2 Führungsstruktur im Einsatz<br />
Für eine Sicherstellung der Soll-Führungsstruktur im Einsatz sind in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> zu wenig ausgebildete Führungskräfte vorhanden. Insbesondere im<br />
Einsatzbereich Mitte fehlen Gruppenführer. Weiterhin fehlt für eine effiziente<br />
Führung – spätestens ab drei Ortsfeuerwehren – ein Einsatzleitfahrzeug.<br />
Um gemäß der rechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen, dass jeder Einsatz von<br />
einer dafür ausgebildeten Führungskraft geleitet wird, müssen nach Gl. (3.3) i.V.m.<br />
einem Sicherheitsfaktor von 6 (für eine Absicherung rund um die Uhr) zu Einsätzen<br />
mit mehr als einer Ortsfeuerwehr – zusätzlich zu den Gruppenführern der<br />
betreffenden Ortsfeuerwehren – alle Führungskräfte mit mindestens<br />
Zugführerqualifikation alarmiert werden. Die Zugführer erhalten<br />
Funkmeldeempfänger sowie ein tragbares 4m-Funkgerät, welches sich im<br />
Gerätehaus ihrer jeweiligen Ortsfeuerwehr befindet.<br />
Ein Diensthabenden-System für die Zugführer scheidet aufgrund der geringen<br />
Anzahl an Zugführern und der daraus resultierenden hohen Anzahl von<br />
Bereitschaftsdiensten für jeden Einzelnen aus.<br />
Aus diesem Grund werden so lange alle Führungskräfte mit mindestens<br />
Zugführerqualifikation alarmiert, bis ausreichend ausgebildete Führungskräfte in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verfügbar sind. Näheres zur Verfahrensweise der<br />
Führungskräfte im Einsatz wird in einer Dienstanweisung geregelt.<br />
Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />
Ausrüstung der gehobenen 6 Monate 4 x 210 Euro (FME)<br />
Führungskräfte mit FME und<br />
Funkgerät im 4m-Band<br />
4 x 1985 Euro (FuG)<br />
Tab. 3.24: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Umsetzung der Führungsstruktur<br />
Hinsichtlich der Beschaffung von Handsprechfunkgeräten im 4m-Band ist zu<br />
berücksichtigen, in wie weit die Einführung des Digitalfunks für Behörden und<br />
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abzusehen ist.<br />
- 113 -
3.7.3 Schlauchlager und Schlauchbestand<br />
Das Schlauchlager ist bereits in Betrieb. Für einen reibungslosen Betrieb ist jedoch<br />
die Umprogrammierung der vorhandenen Funkmeldeempfänger auf eine eigene<br />
FME-Adresse für die Schlauchwarte nötig.<br />
In den Ortsfeuerwehren werden nur noch die Schläuche auf den Einsatzfahrzeugen<br />
und zusätzlich 6 B- und 8 C-Schläuche (entspricht 2 Wettkampfausstattungen) als<br />
Übungs- und Wettkampfschläuche vorgehalten. Alle überzähligen Schläuche sind –<br />
sofern noch nicht geschehen – in das Schlauchlager zu überführen.<br />
Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />
Umprogrammierung der FME 6 Monate 2 x 20 Euro<br />
für Schlauchwarte<br />
Tab. 3.25: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für den Betrieb des Schlauchlagers<br />
3.7.4 Anzahl der Einsatzkräfte, Ausbildung und persönliche Ausrüstung<br />
3.7.4.1 Einsatzkräfte und deren Ausbildung<br />
Die Gesamtanzahl der Einsatzkräfte lässt sich nur durch eine verbesserte<br />
Öffentlichkeitsarbeit und durch gute Jugendarbeit erhöhen. Es muss damit bei mehr<br />
Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen die Bereitschaft geweckt werden,<br />
Dienst in der Feuerwehr zu leisten. In einigen Ortsfeuerwehren kann die<br />
Jugendarbeit momentan als sehr gut eingestuft werden. In den anderen Ortsteilen gibt<br />
es z.T. nur wenige Interessenten. Hier sollte verstärkt auf eine Kooperation der<br />
Jugendfeuerwehren gesetzt werden, wie sie sich bereits zwischen verschiedenen<br />
Jugendfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> anbahnt. Die <strong>Gemeinde</strong>jugendwartin<br />
und ihre Stellvertretung sind hierbei besonders durch die <strong>Gemeinde</strong>wehrführung zu<br />
unterstützen.<br />
Diese Maßnahmen wirken jedoch erst mittel- bis langfristig. Aufgrund des prekären<br />
Atemgeräteträgermangels – auch nach Ausbildung aller geeigneten Einsatzkräfte –<br />
sind bereits kurzfristige Maßnahmen notwendig. Hierbei kommt die Möglichkeit in<br />
Betracht, dass neu einzustellende Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verpflichtet<br />
werden, in die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> einzutreten. Sie müssten dann die<br />
- 114 -
notwendigen Lehrgänge absolvieren und an Ausbildungen, Übungen und Einsätzen<br />
teilnehmen. Diese Maßnahmen werden von immer mehr Kommunen ergriffen, um<br />
dem Einsatzkräftemangel insbesondere in der Zeit von 5 bis 17 Uhr zumindest<br />
teilweise abfangen zu können.<br />
Aufgrund der dringenden Notwendigkeit von Änderungen bei den Ausbildungen der<br />
Einsatzkräfte wird dieses Thema gesondert im Punkt 4.3 näher betrachtet, so dass an<br />
dieser Stelle darauf verzichtet wird. Der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister hat die dort<br />
getätigten Festlegungen umzusetzen.<br />
Mit der bisherigen Anzahl an zugewiesenen Lehrgangsplätzen für<br />
Gruppenführerlehrgänge an der LSTE kann das Führungskräftedefizit in den<br />
nächsten Jahren nicht ausgeglichen werden. Deshalb muss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandmeister darauf drängen, dass der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
mehr entsprechende Lehrgangsplätze zugewiesen werden. Als Argumentationshilfe<br />
kann dabei diese Konzeption dienen.<br />
Da sich bereits aus der Sollstruktur die Notwendigkeit von drei Verbandsführern<br />
ergibt, ist es sinnvoll pro Einsatzbereich einen Verbandsführer auszubilden. Diese<br />
übernehmen dann die Funktionen des <strong>Gemeinde</strong>wehrführers und seiner zwei<br />
Stellvertreter. Somit stellt jeder Einsatzbereich ein Mitglied der<br />
<strong>Gemeinde</strong>wehrführung, so dass eine Gleichberechtigung der drei Einsatzbereiche<br />
gewährleistet ist.<br />
3.7.4.2 persönliche Ausrüstung<br />
Sofern dies noch nicht geschehen ist, wird jeder Atemgeräteträger mit persönlicher<br />
Schutzausrüstung und Flammschutzhaube (vgl. GUV-I 8558) sowie mit<br />
Funkmeldeempfänger ausgerüstet. Dies ist aufgrund des Mangels an<br />
Atemgeräteträgern zwingend notwendig, um bei Einsätzen auf möglichst alle<br />
verfügbaren Atemgeräteträger zurückgreifen zu können. Dafür wird ein Bedarf von 5<br />
bis 10 Einsatzuniformen und ca. 30 FME angesetzt.<br />
Des Weiteren sind alle Gruppenführer und Maschinisten mit entsprechenden<br />
Funkmeldeempfängern auszurüsten, um auch hier das Defizit im Einsatz zu<br />
begrenzen. Dies erfordert voraussichtlich weitere 30 FME.<br />
- 115 -
Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />
Ausrüstung der<br />
12 Monate 10 x 600 Euro<br />
Atemgeräteträger (ca. 10<br />
Einsatzuniformen, FME)<br />
Ausrüstung der Gruppenführer<br />
mit FME<br />
Ausrüstung der Maschinisten<br />
mit FME<br />
3.7.5 Fahrzeuge<br />
30 x 210 Euro<br />
12 Monate 10 x 210 Euro<br />
24 Monate 20 x 210 Euro<br />
Tab. 3.26: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für die Ausstattung der Einsatzkräfte mit der<br />
dringlichsten Ausrüstung<br />
Da keine Ortsfeuerwehr in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> die personellen Ressourcen hat,<br />
um zwei Erstangriffsfahrzeuge rund um die Uhr besetzen zu können, wird künftig in<br />
jeder Ortsfeuerwehr lediglich eines dieser Fahrzeuge stationiert.<br />
Hinsichtlich des bereits vorhandenen TLF 16/25 muss festgestellt werden, dass<br />
dieses Fahrzeug nicht zur Soll-Struktur dieser Konzeption passt. Da dieses Fahrzeug<br />
jedoch erst sieben Jahre alt und hochwertig ausgestattet ist, verbleibt es in der<br />
Ortsfeuerwehr Prösen ohne weitere Umbauten. Des weiteren wird in dieser<br />
Ortsfeuerwehr das bereits vorhandene MTF und das noch zu beschaffende<br />
Einsatzleitfahrzeug ELF 1 stationiert.<br />
Für die Stationierung des ELF 1 in dieser Ortsfeuerwehr spricht, dass in Prösen<br />
momentan zwei Gruppenführer, zwei Zugführer und ein Verbandsführer sowie ein<br />
Stellplatz vorhanden sind. Eine alternative Stationierung des Einsatzleitfahrzeuges in<br />
der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder bzw. Saathain ist zu gegebenem Zeitpunkt<br />
auch unter dem Gesichtspunkt der personellen Ressourcen zu prüfen.<br />
Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials des Ortsteils Stolzenhain a. d. Röder,<br />
aufgrund des großen Anteils dieses Ortsteils an den Gesamteinsätzen, wegen der<br />
großen Abdeckung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes innerhalb von 7 und 11 Minuten sowie der<br />
verhältnismäßig hohen Anzahl an Atemgeräteträgern in dieser Ortsfeuerwehr wird<br />
für Stolzenhain ein LF 10/6 beschafft. Das bisher in Stolzenhain a. d. Röder<br />
stationierte TSF-W wird nach Auslieferung des LF 10/6 nach Saathain umgestellt.<br />
- 116 -
Diese Variante hat den sehr bedeutenden Vorteil des Vorhandenseins eines<br />
Löschgruppenfahrzeuges in jedem Einsatzbereich.<br />
Unter der Berücksichtigung der bereits vorhandenen Fahrzeuge ergibt sich die in<br />
Tabelle 3.27 dargelegte Fahrzeugstruktur in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong>, für die<br />
613.000 Euro bereitzustellen sind:<br />
Ortsteilfeuerwehr Fahrzeuge Kosten<br />
Wainsdorf TSF-W 93.000,- €<br />
Prösen ELF 1<br />
70.000,- €<br />
MTF (Ersatzbeschaffung absehbar)<br />
(28.000,- €)<br />
Stolzenhain LF 10/6 200.000,- €<br />
Saathain TSF-W, das bisher in Stolzenhain<br />
stationiert ist<br />
0,- €<br />
Reichenhain TSF-W 0,- €<br />
Haida HLF 10/X 250.000,- €<br />
Summe: 613.000,- €<br />
Tab. 3.27: zukünftiges Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong><br />
Die Beschaffung sollte in folgender Reihenfolge durchgeführt werden:<br />
1. HLF 10/X (Haida), da unbedingt ein zweiter TH-Satz in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> benötigt wird<br />
2. ELF 1 (Prösen)<br />
3. LF 10/6 (Stolzenhain a. d. Röder)<br />
4. TSF-W (Wainsdorf)<br />
5. Mehrzweckfahrzeug mit Schlauchkomponente bei Bedarf<br />
Ist die Anschaffung eines HLF 10/X für den Ortsteil Haida finanziell nicht möglich,<br />
so ist kurzfristig ein VRW zu beschaffen. Dies bringt jedoch einige Nachteile, z.B.<br />
die Erhöhung der Gesamtanschaffungskosten für Fahrzeuge, da für den Ortsteil<br />
Haida trotzdem ein Erstangriffsfahrzeug mit großem Löschwassertank notwendig ist,<br />
sowie höhere Unterhaltskosten durch Erhöhung der Anzahl zu unterhaltender<br />
Fahrzeuge.<br />
Die Stationierung dieser Fahrzeuge in den entsprechenden Ortsfeuerwehren muss<br />
durch genügend Personal und ausreichend Atemgeräteträger abgesichert werden.<br />
- 117 -
3.7.6 Gerätehäuser<br />
Die bisherigen Standorte der Gerätehäuser werden beibehalten, da bis auf Saathain<br />
alle Ortsfeuerwehren über neue bzw. sanierte Gerätehäuser verfügen. Als künftiges<br />
Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Stolzenhain a. d. Röder wird eine Scheune Am<br />
Brückenkopf umgebaut. Anschließend ist mit der Konzeption für den Neu- bzw.<br />
Umbau eines Gerätehauses für die Ortsfeuerwehr Saathain zu beginnen!<br />
Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Gerätehäuser ist erneut über eine<br />
Standortverlagerung nachzudenken.<br />
3.7.7 Allgemeines zur (finanziellen) Folgenabschätzung der Angleichungs-<br />
maßnahmen<br />
Um die Brandschutzkonzeption in ihrer Vielfalt umsetzen zu können, muss der<br />
Brandschutzhaushalt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> mit den entsprechenden finanziellen<br />
Mitteln ausgestattet werden.<br />
Vorrangig sind vorerst die Empfehlungen umzusetzen, die den wenigsten materiellen<br />
Aufwand erfordern und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beitragen. Dennoch muss beginnend ab dem Haushaltsjahr 2007<br />
Ziel gerichtet zur Erfüllung der Festlegungen der Brandschutzkonzeption investiert<br />
werden. Der bereits begonnene Umbau des Stolzenhainer Gerätehauses und der im<br />
Jahr 2007 beginnende Umbau des Saathainer Gerätehauses sind erste wichtige<br />
Schritte in diese Richtung.<br />
Voraussetzung für etwaige Beschaffungen ist letztendlich das Vorhandensein von<br />
finanziellen Mitteln. Sprich, die Kommune muss leistungsfähig sein. Die<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> hängt aber von vielen,<br />
nicht voraussehbaren Faktoren ab und unterliegt nicht beeinflussbaren<br />
Schwankungen.<br />
Es kann aber als gegeben angesehen werden, dass die Beschaffung von<br />
Löschfahrzeugen sowie hochwertiger Ausrüstung und der Umbau von Gerätehäusern<br />
eine hohe Belastung des gemeindlichen Haushalts darstellt. Um diese hohen<br />
Ausgaben leisten zu können, müssen regelmäßig Fördermittel seitens des Landes<br />
Brandenburg bereitgestellt werden. Fehlen diese Fördermittelzusagen, stellt eine<br />
- 118 -
Investition unter Berücksichtigung der übrigen kommunalen Aufgabenerfüllung<br />
(Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben) eine enorme haushaltswirtschaftliche<br />
Belastung dar, die nicht ohne weiteres zu leisten ist.<br />
Die Bereitstellung dieser Mittel stellt im Rahmen des<br />
Entscheidungsfindungsprozesses der Organe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine finanz-<br />
und kommunalpolitische Entscheidung und gleichzeitig eine Positionierung der<br />
politischen Verantwortungsträger (<strong>Gemeinde</strong>vertreter, Ortsbeiratsmitglieder usw.)<br />
zur Freiwilligen Feuerwehr dar.<br />
Durch die Angleichung der Ist-Struktur an die in diesem Konzept vorgestellte Soll-<br />
Struktur der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Röderland</strong> wird die Leistungsfähigkeit der<br />
Feuerwehr sichergestellt. Bei den hier vorgeschlagenen Maßnahmen wurden die<br />
Wirtschaftlichkeit, die Dauerhaftigkeit sowie die Folgekosten berücksichtigt.<br />
- 119 -
4. Festlegungen zur Aus- und Fortbildung der<br />
Feuerwehrangehörigen<br />
4.1 Grundausbildung<br />
Wie bereits in der Analyse der Ist-Struktur erwähnt wurde, findet bisher in den<br />
Ortsfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> keine Grundausbildung statt oder sie<br />
wurde bisher nicht dokumentiert. Dies ist schnellstmöglich zu ändern. Es gibt<br />
mehrere Möglichkeiten für die Organisation und Durchführung der<br />
Grundausbildung:<br />
1. Jede Ortsfeuerwehr führt eine eigene Grundausbildung durch. Damit besteht<br />
jedoch die Gefahr, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> sieben unterschiedliche<br />
Grundausbildungen durchgeführt werden und an Einsatzstellen somit auch sieben<br />
unterschiedliche Vorgehensweisen anzutreffen sind. Dies erschwert eine<br />
Zusammenarbeit mehrerer Ortsfeuerwehren. Außerdem ist der organisatorische<br />
Aufwand für eine Grundausbildung sehr groß und würde demzufolge in jeder<br />
Ortsfeuerwehr extra anfallen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Zahl der<br />
Neuzugänge in einer Ortsfeuerwehr pro Jahr.<br />
2. Demzufolge ist es günstiger, die Grundausbildung mindestens auf<br />
<strong>Gemeinde</strong>ebene zu organisieren und durchzuführen. Dabei werden sämtliche<br />
Neuzugänge gemeinsam ausgebildet und erhalten so die gleiche Ausbildung. Die<br />
einzelnen Ausbildungsthemen werden an die Führungskräfte vergeben, die sich<br />
dadurch speziell vorbereiten können. Da durch die Neuzugänge in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong> die Lehrgangskapazitäten jedoch nicht voll ausgelastet werden<br />
können, besteht sogar die Möglichkeit bei entsprechender Qualität die<br />
Grundausbildung für andere Träger (unter Kostenbeteiligung) durchzuführen.<br />
3. Die dritte Möglichkeit ist eine Grundausbildung auf Landkreisebene. Dabei<br />
könnten sich alle Kommunen zu gleichen Teilen beteiligen, so dass diese<br />
Ausbildung faktisch unentgeltlich durchgeführt werden kann. Andernfalls kann<br />
die Grundausbildung kostenpflichtig durchgeführt werden. Diese Variante hat<br />
den Vorteil, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur ein geringer Aufwand für die<br />
Grundausbildung entsteht. Als Nachteil ist jedoch zu sehen, dass die<br />
- 120 -
Lehrgangstermine nur schwer auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden<br />
können.<br />
Als am besten geeignete wird die zweite Möglichkeit angesehen, u.a. auch, weil für<br />
eine Grundausbildung auf Landkreisebene bisher keinerlei Überlegungen existieren,<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> jedoch kurzfristig Handlungsbedarf besteht. Deshalb ist<br />
die Grundausbildung wie folgt zu organisieren:<br />
Die Grundausbildung wird ständig durchgeführt. Dazu wird ein Zyklus gewählt, in<br />
dem sich die einzelnen Ausbildungen wiederholen (Vorschlag: ein Jahr bei reiner<br />
Wochenendausbildung, ein halbes Jahr bei zusätzlichen Ausbildungen werktags), da<br />
davon ausgegangen werden kann, dass permanent einige wenige neue Mitglieder<br />
aufgenommen werden oder aus der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen<br />
übertreten. Außerdem ermöglicht dies den Teilnehmern, die an bestimmten<br />
Ausbildungen nicht teilnehmen konnten, die betreffenden Ausbildungen möglichst<br />
rasch nachzuholen.<br />
Als Ausbilder fungieren ausgebildete Führungskräfte, bei Eignung auch andere<br />
Einsatzkräfte, denen unterschiedliche Themen zugeteilt werden. Sie können sich<br />
somit speziell auf diese Themen vorbereiten und bilden sie über einige Jahre (z.B. 3<br />
Jahre) hinweg aus. Danach erfolgt eine Neuverteilung der Themen, um eine<br />
„Betriebsblindheit“ bei den Ausbildern zu vermeiden.<br />
Ein ständig wechselnder Pool an Mannschaftsfunktionen dient als Hilfsausbilder. Sie<br />
werden vom Ausbilder in das Thema sowie das Ausbildungsziel eingewiesen und<br />
müssen sich daraufhin selbst eingehend mit diesem Thema beschäftigen, um den<br />
Ausbilder während der Ausbildung zu unterstützen. So wird sichergestellt, dass die<br />
Mannschaft ständig auf einem guten Ausbildungsstand bleibt und auf diese Art und<br />
Weise lässt sich bereits frühzeitig erkennen, welche Einsatzkraft sich als spätere<br />
Führungskraft eignet.<br />
Eine entsprechende Ausbildung ist spätestens ab dem 01.01.2008 durchzuführen.<br />
4.2 weitere Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen<br />
Die weiteren Ausbildungen für Mannschaftsfunktionen wie Sprechfunk-,<br />
Truppführer-, Atemgeräteträger- und Maschinistenlehrgänge werden wie bisher<br />
- 121 -
durchgeführt, d.h. sofern Bedarf für diese Lehrgänge besteht, wird der Bedarf an den<br />
Landkreis gemeldet und die Teilnehmer zu den entsprechenden Lehrgängen<br />
entsendet oder es wird mit einem Kreisausbilder ein Lehrgangstermin in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> vereinbart.<br />
Allerdings ist in den letzten Jahren ein erhöhter Ausbildungsbedarf entstanden, da<br />
nicht alle geeigneten Kameraden an den Kreisausbildungen teilgenommen haben.<br />
Dies ist u. a. auf fehlende Information und schlechte Abstimmung innerhalb der<br />
Ortsfeuerwehren zurückzuführen. Aus diesem Grund und wegen der Dringlichkeit<br />
dieser Ausbildungen sollte sich einer der Stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführer auf<br />
die Organisation und Koordination sämtlicher Ausbildungen spezialisieren.<br />
Bis zum 31.12.2008 sind alle geeigneten Einsatzkräfte als Atemschutzgeräteträger<br />
auszubilden. Dies schließt ein, dass Einsatzkräfte mit dem Status „vorübergehende<br />
gesundheitliche Bedenken“ angehalten werden an Nachuntersuchungen<br />
teilzunehmen.<br />
Der vom Landkreis Elbe-Elster angebotene Lehrgang für Atemgeräteträger und die<br />
jährlichen Fortbildungen/Belastungsübungen erfüllen nicht die kompletten<br />
Anforderungen der FwDV 7, da z.B. auch das Atemschutznotfall-Training und<br />
Einsatzübungen innerhalb dieser Ausbildung gefordert werden. Hier ist in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> eine eigenständige Ausbildung zu organisieren, welche die<br />
fehlenden Ausbildungsteile nachholt und von allen Atemgeräteträgern jährlich zu<br />
wiederholen ist.<br />
Des Weiteren sollen bis zum 31.12.2010 alle Einsatzkräfte die Lehrgänge Erste<br />
Hilfe, Sprechfunk, Maschinist, Technische Hilfeleistung, Technische Hilfeleistung<br />
Wald sowie den Truppführerlehrgang absolvieren.<br />
Großer Wert ist – wie in den meisten Ortsfeuerwehren bisher eigentlich schon<br />
geschehen – auf die Erste-Hilfe-Fortbildung zu legen. Die hier gebotene Möglichkeit<br />
der Finanzierung eines Lehrgangs pro Jahr durch die FUK Brandenburg ist zu<br />
nutzen.<br />
Eine Ausbildung der Einsatzkräfte an sämtlicher Feuerwehrtechnik (Fahrzeuge,<br />
Pumpen, Aggregate usw.) – insbesondere für die Maschinisten – ist anzustreben.<br />
- 122 -
Hierfür sind Ganztagsausbildungen sinnvoll, die ein mal pro Halbjahr beispielsweise<br />
an einem Samstag oder Sonntag durchgeführt werden sollten.<br />
Alle weiteren Fortbildungen werden von den jeweiligen Ortsfeuerwehren<br />
durchgeführt.<br />
4.3 Aus- und Fortbildung von Führungskräften<br />
Die eigentliche Ausbildung von Führungskräften der Feuerwehr findet an der<br />
Landesschule und Technischen Einrichtung (LSTE) in Eisenhüttenstadt statt.<br />
Allerdings sollten die angehenden Führungskräfte auf die Lehrgänge vorbereitet<br />
werden. Dies erfordert bei ausreichender Qualität der Grund- und<br />
Truppführerausbildung lediglich einen geringen Aufwand und kann von den<br />
Gruppen- und Zugführern übernommen werden.<br />
Nach erfolgreich absolvierten Führungslehrgängen benötigen die „frisch<br />
gebackenen“ Führungskräfte jedoch noch einige Unterstützung, um die an sie<br />
gestellten Anforderungen im Ausbildungs- und vor allem im Einsatzdienst zu<br />
erfüllen. Des Weiteren sind auch danach regelmäßige Schulungen notwendig, um das<br />
erlernte Wissen aufzufrischen und neue Taktiken und Techniken vermittelt zu<br />
bekommen. Aus diesem Grund sollten jährlich Führungskräfte-Weiterbildungen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> durchgeführt werden, die u.a. folgende Unterrichtseinheiten<br />
umfassen:<br />
− Auffrischung und ggf. Vertiefung wichtiger Kenntnisse<br />
− Vermittlung neuen Wissens auf taktischer, technischer und rechtlicher Ebene<br />
− Durchführung von Lehrproben einzelner Führungskräfte (kann bereits durch<br />
obige Themen abgedeckt werden) und Diskussion der Teilnehmer über<br />
Verbesserungsmöglichkeiten<br />
− Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten für die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Röderland</strong><br />
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− Übung des Führungsvorgangs, z.B. im Rahmen eines Planspiels (an einer<br />
Modellplatte, per Fotomontagen o.ä.) und/oder im Rahmen einer Stabsübung,<br />
d.h. ohne tatsächliche Mitwirkung von Mannschaftsfunktionen<br />
− anschließende Diskussion über die verschiedenen Taktiken<br />
Diese Führungskräfte-Weiterbildungen werden vom <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und<br />
seinen Stellvertretern organisiert. Die Durchführung der einzelnen<br />
Unterrichtseinheiten sollte nach Möglichkeit auf alle Führungskräfte verteilt werden.<br />
Die regelmäßige Fortbildung der Führungskräfte sollte ab 01.01.2008 beginnen.<br />
Somit verbleibt etwa ein Jahr für die Organisation.<br />
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