Endlich kann es weiter gehen .... - Sasbach am Kaiserstuhl
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Seite 4 Freitag, 09.03.2012 Amtsblatt der Gemeinde <strong>Sasbach</strong><br />
E n t w u r f der<br />
Verordnung<br />
d<strong>es</strong> Regierungspräsidiums Freiburg<br />
zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais<br />
in g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebieten<br />
vom XX. März 2012<br />
Auf Grund von §§� 1 und 2 d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in g<strong>es</strong>chlossenen<br />
Anbaugebieten vom 13.� Mai� 1969 (Gbl.� S.� 80) wird verordnet:<br />
§ 1<br />
(1)In den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald in den Gemeinden<br />
Weisweil, Kenzingen, Riegel, <strong>Sasbach</strong>, Wyhl, Eichstetten, Vogtsburg, Breisach und<br />
Bad Krozingen werden Teilflächen der nachstehend aufgeführten Gemarkungen zu g<strong>es</strong>chlossenen<br />
Anbaugebieten für die Erzeugung von sortenechtem und sortenreinem Hybridmaissaatgut<br />
erklärt.<br />
Produktionsinsel Weisweil Antrag Nr. 12-01 Karte 1<br />
Produktionsinsel Kenzingen-Riegel Antrag Nr. 12-02 Karte 2<br />
Produktionsinsel <strong>Sasbach</strong> Antrag Nr. 12-03 Karte 3<br />
Produktionsinsel Wyhl Antrag Nr. 12-04 Karte 4<br />
Produktionsinsel Eichstetten Antrag Nr. 12-05 Karte 5<br />
Produktionsinsel Vogtsburg-Breisach Antrag Nr. 12-06 Karte 6<br />
Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-07 Karte 7<br />
Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-08 Karte 8<br />
Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-09 Karte 9<br />
Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-10 Karte 10<br />
Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-11 Karte 11<br />
(2)Die Grenzen der Flächen nach Absatz 1 sind in den Karten 1 - 10, die B<strong>es</strong>tandteile di<strong>es</strong>er<br />
Verordnung sind, mit einer Linie gekennzeichnet.<br />
Die Fläche innerhalb di<strong>es</strong>er Kennzeichnung umfasst sowohl die Vermehrungsfläche als<br />
auch die Fläche, die zur Einhaltung der vorg<strong>es</strong>chriebenen Mind<strong>es</strong>tentfernung von Konsummais<br />
zu den Vermehrungen erforderlich ist.<br />
§ 2<br />
(1)Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten <strong>kann</strong> beim Regierungspräsidium Freiburg<br />
für die Dauer von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag ihrer Verkündung im G<strong>es</strong>etzblatt,<br />
kostenlos durch jedermann während der Sprechzeiten eing<strong>es</strong>ehen werden.<br />
In gleicher Weise ist die Verordnung mit den Karten beim Landrats<strong>am</strong>t Emmendingen für<br />
die Gemeinden Weisweil, Kenzingen, Riegel, <strong>Sasbach</strong>, Wyhl und beim Landrats<strong>am</strong>t<br />
Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinden Eichstetten, Vogtsburg, Breisach und<br />
Bad Krozingen öffentlich ausgelegt.<br />
(2)Die Verordnung einschließlich der Karten <strong>kann</strong> im g<strong>es</strong><strong>am</strong>ten Zeitraum ihrer Rechtsgültigkeit<br />
kostenlos durch jedermann während der Sprechzeiten bei den in Absatz� 1 genannten<br />
Behörden eing<strong>es</strong>ehen werden.<br />
§ 3<br />
Innerhalb der g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebiete darf nur die für die Erzeugung von Hybrid-maissaatgut<br />
vorg<strong>es</strong>ehene Maissorte angebaut werden.<br />
Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von Saatgut der Vaterkomponente der zur Vermehrung<br />
b<strong>es</strong>timmten Sorte oder die Verwendung von Saatgut pollensteriler Sorten.<br />
§ 4<br />
Im Schutzgebiet ist die zur Vermehrung angebaute Sorte von den Saatgutvermehrern durch<br />
Aufstellung von Tafeln zu kennzeichnen.<br />
§ 5<br />
Zuwiderhandlungen gegen die §§� 3 und 4 di<strong>es</strong>er Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im<br />
Sinne d<strong>es</strong> §� 5 d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebieten<br />
und können mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
§� 6<br />
Di<strong>es</strong>e Verordnung tritt <strong>am</strong> Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 1 in Kraft. Sie<br />
tritt <strong>am</strong> 31.� Dezember� 2012 außer Kraft.<br />
79098 Freiburg i. Br., den XX. März 2012<br />
Regierungspräsident<br />
Julian Würtenberger<br />
Regierungspräsidium Freiburg<br />
Kaiser-Joseph-Strasse 167<br />
79098 Freiburg<br />
KofA Kontaktstelle<br />
für Alleinerziehende:<br />
Infothek im Internet in Mache<br />
- Angebote gefragt<br />
Um eine b<strong>es</strong>sere Transparenz und Koordinierung<br />
von wirks<strong>am</strong>en Hilfen für Alleinerziehende<br />
zu bekommen, ist die Kontaktstelle für<br />
Alleinerziehende - KofA - aktuell in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
mit dem Landkreis Emmendingen<br />
in konkreter Planung einer Internet - Infothek.<br />
Di<strong>es</strong>e soll nicht nur Alleinerziehenden<br />
schnelle Antworten auf Unterstützungsmöglichkeiten<br />
bieten, sondern zugleich auch Unternehmen<br />
über di<strong>es</strong>e informieren und für<br />
eine b<strong>es</strong>sere Abstimmung im Landkreis sorgen.<br />
Inter<strong>es</strong>sant sind alle Infos rund um die Bereiche<br />
Kinderbetreuung, (s<strong>am</strong>t Ferien und Freizeit),<br />
allgemeine Beratung und Unterstützung,<br />
(Weiter-) Bildungsmöglichkeiten, zu<br />
Vernetzungsmöglichkeiten und G<strong>es</strong>undheitsfragen,<br />
rechtliche Unterstützungen aber<br />
auch günstige Einkaufsmöglichkeiten und<br />
viel<strong>es</strong> andere..<br />
Alle Anbieter werden daher gebeten, ihre aktuellen<br />
und geplanten Angebote und Veranstaltungen<br />
an die KofA zur künftigen (kostenlosen)<br />
Veröffentlichung mitzuteilen.<br />
Weitere Informationen sowie einen Vordruck<br />
gibt <strong>es</strong> bei der KofA- Kontaktstelle für Alleinerziehende,<br />
Marion K<strong>am</strong>pmann, Telefon:<br />
07641 9115-130 oder Marion.K<strong>am</strong>pmann@jobcenter-ge.de.<br />
Rentenversicherung:<br />
Freiwillige Beiträge nur<br />
bis Ende März<br />
Wer nachträglich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge<br />
für das Jahr 2011 entrichten<br />
will, muss das bis spät<strong>es</strong>tens 31. März 2012<br />
getan haben. Darauf weist die Deutsche<br />
Rentenversicherung Baden-Württemberg<br />
hin.<br />
Kein<strong>es</strong>falls versäumen sollten di<strong>es</strong>en Termin<br />
insb<strong>es</strong>ondere Versicherte, die ihre Anwartschaft<br />
auf eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />
erhalten wollen. Denn bereits<br />
eine Beitragslücke von nur einem Monat<br />
reicht, um di<strong>es</strong>e Anwartschaft zu verlieren.<br />
Wer für 2011 den Mind<strong>es</strong>tbeitrag nachzahlen<br />
will, muss pro Monat 79,60 Euro entrichten.<br />
Der freiwillige Höchstbeitrag beträgt monatlich<br />
1.094,50 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag<br />
muss neben der Versicherungsnummer<br />
sowie dem Vor- und Zun<strong>am</strong>en<br />
unbedingt auch der Zeitraum angegeben<br />
werden, für den die Beiträge bezahlt werden.<br />
Mehr Informationen enthält die Broschüre<br />
der Deutschen Rentenversicherung „Freiwillig<br />
rentenversichert: Ihre Vorteile“. Angefordert<br />
werden <strong>kann</strong> die Broschüre telefonisch<br />
unter 0721 825 23888 oder per E-Mail (pr<strong>es</strong>se@drv-bw.de).<br />
Noch schneller geht das<br />
Herunterladen von der Internetseite<br />
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.<br />
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente,<br />
Rehabilitation und Altersvorsorge gibt <strong>es</strong> bei<br />
der Deutschen Rentenversicherung Ba-