27.12.2012 Aufrufe

Endlich kann es weiter gehen .... - Sasbach am Kaiserstuhl

Endlich kann es weiter gehen .... - Sasbach am Kaiserstuhl

Endlich kann es weiter gehen .... - Sasbach am Kaiserstuhl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 4 Freitag, 09.03.2012 Amtsblatt der Gemeinde <strong>Sasbach</strong><br />

E n t w u r f der<br />

Verordnung<br />

d<strong>es</strong> Regierungspräsidiums Freiburg<br />

zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais<br />

in g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebieten<br />

vom XX. März 2012<br />

Auf Grund von §§� 1 und 2 d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in g<strong>es</strong>chlossenen<br />

Anbaugebieten vom 13.� Mai� 1969 (Gbl.� S.� 80) wird verordnet:<br />

§ 1<br />

(1)In den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald in den Gemeinden<br />

Weisweil, Kenzingen, Riegel, <strong>Sasbach</strong>, Wyhl, Eichstetten, Vogtsburg, Breisach und<br />

Bad Krozingen werden Teilflächen der nachstehend aufgeführten Gemarkungen zu g<strong>es</strong>chlossenen<br />

Anbaugebieten für die Erzeugung von sortenechtem und sortenreinem Hybridmaissaatgut<br />

erklärt.<br />

Produktionsinsel Weisweil Antrag Nr. 12-01 Karte 1<br />

Produktionsinsel Kenzingen-Riegel Antrag Nr. 12-02 Karte 2<br />

Produktionsinsel <strong>Sasbach</strong> Antrag Nr. 12-03 Karte 3<br />

Produktionsinsel Wyhl Antrag Nr. 12-04 Karte 4<br />

Produktionsinsel Eichstetten Antrag Nr. 12-05 Karte 5<br />

Produktionsinsel Vogtsburg-Breisach Antrag Nr. 12-06 Karte 6<br />

Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-07 Karte 7<br />

Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-08 Karte 8<br />

Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-09 Karte 9<br />

Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-10 Karte 10<br />

Produktionsinsel Bad Krozingen Antrag Nr. 12-11 Karte 11<br />

(2)Die Grenzen der Flächen nach Absatz 1 sind in den Karten 1 - 10, die B<strong>es</strong>tandteile di<strong>es</strong>er<br />

Verordnung sind, mit einer Linie gekennzeichnet.<br />

Die Fläche innerhalb di<strong>es</strong>er Kennzeichnung umfasst sowohl die Vermehrungsfläche als<br />

auch die Fläche, die zur Einhaltung der vorg<strong>es</strong>chriebenen Mind<strong>es</strong>tentfernung von Konsummais<br />

zu den Vermehrungen erforderlich ist.<br />

§ 2<br />

(1)Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten <strong>kann</strong> beim Regierungspräsidium Freiburg<br />

für die Dauer von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag ihrer Verkündung im G<strong>es</strong>etzblatt,<br />

kostenlos durch jedermann während der Sprechzeiten eing<strong>es</strong>ehen werden.<br />

In gleicher Weise ist die Verordnung mit den Karten beim Landrats<strong>am</strong>t Emmendingen für<br />

die Gemeinden Weisweil, Kenzingen, Riegel, <strong>Sasbach</strong>, Wyhl und beim Landrats<strong>am</strong>t<br />

Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinden Eichstetten, Vogtsburg, Breisach und<br />

Bad Krozingen öffentlich ausgelegt.<br />

(2)Die Verordnung einschließlich der Karten <strong>kann</strong> im g<strong>es</strong><strong>am</strong>ten Zeitraum ihrer Rechtsgültigkeit<br />

kostenlos durch jedermann während der Sprechzeiten bei den in Absatz� 1 genannten<br />

Behörden eing<strong>es</strong>ehen werden.<br />

§ 3<br />

Innerhalb der g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebiete darf nur die für die Erzeugung von Hybrid-maissaatgut<br />

vorg<strong>es</strong>ehene Maissorte angebaut werden.<br />

Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von Saatgut der Vaterkomponente der zur Vermehrung<br />

b<strong>es</strong>timmten Sorte oder die Verwendung von Saatgut pollensteriler Sorten.<br />

§ 4<br />

Im Schutzgebiet ist die zur Vermehrung angebaute Sorte von den Saatgutvermehrern durch<br />

Aufstellung von Tafeln zu kennzeichnen.<br />

§ 5<br />

Zuwiderhandlungen gegen die §§� 3 und 4 di<strong>es</strong>er Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im<br />

Sinne d<strong>es</strong> §� 5 d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong> zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in g<strong>es</strong>chlossenen Anbaugebieten<br />

und können mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

§� 6<br />

Di<strong>es</strong>e Verordnung tritt <strong>am</strong> Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 1 in Kraft. Sie<br />

tritt <strong>am</strong> 31.� Dezember� 2012 außer Kraft.<br />

79098 Freiburg i. Br., den XX. März 2012<br />

Regierungspräsident<br />

Julian Würtenberger<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

Kaiser-Joseph-Strasse 167<br />

79098 Freiburg<br />

KofA Kontaktstelle<br />

für Alleinerziehende:<br />

Infothek im Internet in Mache<br />

- Angebote gefragt<br />

Um eine b<strong>es</strong>sere Transparenz und Koordinierung<br />

von wirks<strong>am</strong>en Hilfen für Alleinerziehende<br />

zu bekommen, ist die Kontaktstelle für<br />

Alleinerziehende - KofA - aktuell in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

mit dem Landkreis Emmendingen<br />

in konkreter Planung einer Internet - Infothek.<br />

Di<strong>es</strong>e soll nicht nur Alleinerziehenden<br />

schnelle Antworten auf Unterstützungsmöglichkeiten<br />

bieten, sondern zugleich auch Unternehmen<br />

über di<strong>es</strong>e informieren und für<br />

eine b<strong>es</strong>sere Abstimmung im Landkreis sorgen.<br />

Inter<strong>es</strong>sant sind alle Infos rund um die Bereiche<br />

Kinderbetreuung, (s<strong>am</strong>t Ferien und Freizeit),<br />

allgemeine Beratung und Unterstützung,<br />

(Weiter-) Bildungsmöglichkeiten, zu<br />

Vernetzungsmöglichkeiten und G<strong>es</strong>undheitsfragen,<br />

rechtliche Unterstützungen aber<br />

auch günstige Einkaufsmöglichkeiten und<br />

viel<strong>es</strong> andere..<br />

Alle Anbieter werden daher gebeten, ihre aktuellen<br />

und geplanten Angebote und Veranstaltungen<br />

an die KofA zur künftigen (kostenlosen)<br />

Veröffentlichung mitzuteilen.<br />

Weitere Informationen sowie einen Vordruck<br />

gibt <strong>es</strong> bei der KofA- Kontaktstelle für Alleinerziehende,<br />

Marion K<strong>am</strong>pmann, Telefon:<br />

07641 9115-130 oder Marion.K<strong>am</strong>pmann@jobcenter-ge.de.<br />

Rentenversicherung:<br />

Freiwillige Beiträge nur<br />

bis Ende März<br />

Wer nachträglich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge<br />

für das Jahr 2011 entrichten<br />

will, muss das bis spät<strong>es</strong>tens 31. März 2012<br />

getan haben. Darauf weist die Deutsche<br />

Rentenversicherung Baden-Württemberg<br />

hin.<br />

Kein<strong>es</strong>falls versäumen sollten di<strong>es</strong>en Termin<br />

insb<strong>es</strong>ondere Versicherte, die ihre Anwartschaft<br />

auf eine Rente wegen Erwerbsminderung<br />

erhalten wollen. Denn bereits<br />

eine Beitragslücke von nur einem Monat<br />

reicht, um di<strong>es</strong>e Anwartschaft zu verlieren.<br />

Wer für 2011 den Mind<strong>es</strong>tbeitrag nachzahlen<br />

will, muss pro Monat 79,60 Euro entrichten.<br />

Der freiwillige Höchstbeitrag beträgt monatlich<br />

1.094,50 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag<br />

muss neben der Versicherungsnummer<br />

sowie dem Vor- und Zun<strong>am</strong>en<br />

unbedingt auch der Zeitraum angegeben<br />

werden, für den die Beiträge bezahlt werden.<br />

Mehr Informationen enthält die Broschüre<br />

der Deutschen Rentenversicherung „Freiwillig<br />

rentenversichert: Ihre Vorteile“. Angefordert<br />

werden <strong>kann</strong> die Broschüre telefonisch<br />

unter 0721 825 23888 oder per E-Mail (pr<strong>es</strong>se@drv-bw.de).<br />

Noch schneller geht das<br />

Herunterladen von der Internetseite<br />

www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.<br />

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente,<br />

Rehabilitation und Altersvorsorge gibt <strong>es</strong> bei<br />

der Deutschen Rentenversicherung Ba-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!