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Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10

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Kennzeichnung beim<br />

Transport<br />

gefährlicher Güter<br />

Warntafeln<br />

Beförderungseinheiten (Kraftfahrzeuge und Anhänger) in denen gefährliche Güter<br />

auf der Straße befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden,<br />

orangefarbenen Warntafeln mit einem schwarzen Rand gekennzeichnet werden,<br />

die vorne und hinten an der Beförderungseinheit deutlich sichtbar sein müssen.<br />

Bei Schienenfahrzeugen wird diese orangefarbene Kennzeichnung an den Längsseiten<br />

der Wagen angebracht.<br />

Bei der orangefarbenen Warntafel dürfen deren Maße für die Grundlinie 40 cm<br />

Allgemeiner Hinweis auf<br />

gefährliche Güter<br />

Nummer zur Kennzeichnung<br />

der Gefahr (KEMLER ZAHL)<br />

Nummer zur Kennzeichnung<br />

des Stoffes (UN-Nummer)<br />

und deren Höhe mindestens 30 cm betragen.<br />

Die orangefarbenen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern werden vorne und<br />

hinten sowie gegebenenfalls, bei mehreren Tankabteils, seitlich an Tankfahrzeugen,<br />

an Fahrzeugen mit Aufsetztanks, an Tankcontainern sowie an Fahrzeugen, die ein<br />

gefährliches Gut in loser Schüttung transportieren, angebracht.<br />

Sie sind ein Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.<br />

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