Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10
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Kennzeichnung beim<br />
Transport<br />
gefährlicher Güter<br />
Warntafeln<br />
Beförderungseinheiten (Kraftfahrzeuge und Anhänger) in denen gefährliche Güter<br />
auf der Straße befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden,<br />
orangefarbenen Warntafeln mit einem schwarzen Rand gekennzeichnet werden,<br />
die vorne und hinten an der Beförderungseinheit deutlich sichtbar sein müssen.<br />
Bei Schienenfahrzeugen wird diese orangefarbene Kennzeichnung an den Längsseiten<br />
der Wagen angebracht.<br />
Bei der orangefarbenen Warntafel dürfen deren Maße für die Grundlinie 40 cm<br />
Allgemeiner Hinweis auf<br />
gefährliche Güter<br />
Nummer zur Kennzeichnung<br />
der Gefahr (KEMLER ZAHL)<br />
Nummer zur Kennzeichnung<br />
des Stoffes (UN-Nummer)<br />
und deren Höhe mindestens 30 cm betragen.<br />
Die orangefarbenen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern werden vorne und<br />
hinten sowie gegebenenfalls, bei mehreren Tankabteils, seitlich an Tankfahrzeugen,<br />
an Fahrzeugen mit Aufsetztanks, an Tankcontainern sowie an Fahrzeugen, die ein<br />
gefährliches Gut in loser Schüttung transportieren, angebracht.<br />
Sie sind ein Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.<br />
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