Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10
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Für den Transport gefährlicher Güter wird die "UN-Nummer" als eindeutiges Identifizierungsmerkmal<br />
eines Stoffes bzw. einer Zubereitung verwendet. Diese Nummer<br />
ist vierstellig.<br />
Gefahrzettel<br />
Für den Straßen- und Schienentransport (ADR bzw. RID) ist festgelegt, dass auf<br />
Versandstücken Gefahrzettel zur Kennzeichnung des gefährlichen Gutes anzubringen<br />
sind.<br />
Diese Gefahrzettel, mit einer Größe von mind. <strong>10</strong>0 x <strong>10</strong>0 mm müssen auf eigene<br />
Weise und deutlich sichtbar, sowie dauerhaft angebracht werden.<br />
Die Großzettel (Placards) sind auf der äußeren Oberfläche der Container, MEGC,<br />
Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeuge anzubringen. Die Größe von<br />
Großzettel (Placards) muss mindestens 250 x 250 mm betragen.<br />
Stoffklassen:<br />
1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff<br />
2 Gase<br />
3 Entzündbare flüssige Stoffe<br />
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte<br />
explosive feste Stoffe<br />
4.2 Selbstentzündliche Stoffe<br />
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln<br />
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />
5.2 Organische Peroxide<br />
6.1 Giftige Stoffe<br />
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe<br />
7 Radioaktive Stoffe<br />
8 Ätzende Stoffe<br />
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />
Die gefährlichen Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 9 werden mit<br />
Gefahrzetteln der jeweiligen Klasse versehen. Bedeutung der Gefahrzettel: Siehe<br />
Abbildungen auf den nächsten Seiten.<br />
Handhabungszettel<br />
Die Handhabungszettel sind als zusätzliche Angabe an<br />
den Versandstücken anzubringen.<br />
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