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Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10

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2. VERBOTSZEICHEN<br />

Dies sind Zeichen, die ein Verhalten durch das<br />

eine Gefahr entstehen kann, untersagen.<br />

Sie sollen unmißverständlich signalisieren, welche<br />

Handlungen und Situationen verboten sind.<br />

Verbotszeichen haben eine runde Form mit weißer Grundfläche, rotem<br />

Rand, schwarzem Bildzeichen und rotem Querbalken. Der Querbalken<br />

verläuft unter einem Neigungswinkel von 45° von links oben nach<br />

rechts unten.<br />

Verbotszeichen laut KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997:<br />

Rauchen verboten<br />

Hier soll nicht geraucht werden, weder Zigaretten, wie das<br />

Symbol auf dem Zeichen signalisiert, noch Zigarre oder Tabakpfeifen.<br />

Dieses Verbotszeichen wird in erster Linie dort<br />

eingesetzt, wo eine Belästigung oder Gefährdung durch Tabakrauch<br />

für andere Menschen vorliegt. Das Rauchen muss<br />

auch dann verboten werden, wenn Gefahren für den Raucher selbst bestehen.<br />

Dies gilt z.B. für bestimmte Laboratorien. Hier kann nicht immer ausgeschlossen<br />

werden, dass sich gefährliche Substanzen an den Händen befinden.<br />

Sie können auf Zigaretten gelangen und dann über den Rauch eingeatmet<br />

oder über das Mundstück verschluckt werden. Zusätzlich bestehen Brandgefahren,<br />

die nicht immer offensichtlich sind.<br />

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten<br />

Dieses Zeichen verbietet alle Zündquellen:<br />

Also nicht nur die offene Fl<strong>am</strong>me eines Zündholzes, sondern<br />

jede brennende Zigarette, Zigarre oder Tabakpfeife, jedes<br />

Entzünden eines Feuerzeuges, aber auch jede<br />

Schweiß- oder Lötfl<strong>am</strong>me, ja sogar das Schleifen und<br />

Schneiden, wenn dabei Funken entstehen können. Hinter diesem Zeichen<br />

stecken Brandgefahren, die nicht immer offensichtlich sind. Sehr oft handelt es<br />

sich um die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen.<br />

Zutritt für Unbefugte verboten<br />

Dieses Zeichen weist auf das Zutrittsverbot hin.<br />

Es bedeutet: Halt! Niemand darf hier weitergehen, hineingehen,<br />

hinauf- oder hinuntersteigen, wenn er dazu nicht ausdrücklich<br />

befugt ist. Und befugt ist man nur, wenn man den<br />

ausdrücklichen Auftrag hat, den Gefahrenbereich zu betreten,<br />

um dort Arbeiten zu verrichten. Alle anderen Personen müssen hier anhalten<br />

und umkehren. Das gilt sowohl für betriebsfremde Personen als auch<br />

für Betriebsangehörige, die in dem gekennzeichneten Bereich nichts zu tun<br />

haben. (Gleisbereich!)

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