Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10
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2. VERBOTSZEICHEN<br />
Dies sind Zeichen, die ein Verhalten durch das<br />
eine Gefahr entstehen kann, untersagen.<br />
Sie sollen unmißverständlich signalisieren, welche<br />
Handlungen und Situationen verboten sind.<br />
Verbotszeichen haben eine runde Form mit weißer Grundfläche, rotem<br />
Rand, schwarzem Bildzeichen und rotem Querbalken. Der Querbalken<br />
verläuft unter einem Neigungswinkel von 45° von links oben nach<br />
rechts unten.<br />
Verbotszeichen laut KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997:<br />
Rauchen verboten<br />
Hier soll nicht geraucht werden, weder Zigaretten, wie das<br />
Symbol auf dem Zeichen signalisiert, noch Zigarre oder Tabakpfeifen.<br />
Dieses Verbotszeichen wird in erster Linie dort<br />
eingesetzt, wo eine Belästigung oder Gefährdung durch Tabakrauch<br />
für andere Menschen vorliegt. Das Rauchen muss<br />
auch dann verboten werden, wenn Gefahren für den Raucher selbst bestehen.<br />
Dies gilt z.B. für bestimmte Laboratorien. Hier kann nicht immer ausgeschlossen<br />
werden, dass sich gefährliche Substanzen an den Händen befinden.<br />
Sie können auf Zigaretten gelangen und dann über den Rauch eingeatmet<br />
oder über das Mundstück verschluckt werden. Zusätzlich bestehen Brandgefahren,<br />
die nicht immer offensichtlich sind.<br />
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten<br />
Dieses Zeichen verbietet alle Zündquellen:<br />
Also nicht nur die offene Fl<strong>am</strong>me eines Zündholzes, sondern<br />
jede brennende Zigarette, Zigarre oder Tabakpfeife, jedes<br />
Entzünden eines Feuerzeuges, aber auch jede<br />
Schweiß- oder Lötfl<strong>am</strong>me, ja sogar das Schleifen und<br />
Schneiden, wenn dabei Funken entstehen können. Hinter diesem Zeichen<br />
stecken Brandgefahren, die nicht immer offensichtlich sind. Sehr oft handelt es<br />
sich um die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen.<br />
Zutritt für Unbefugte verboten<br />
Dieses Zeichen weist auf das Zutrittsverbot hin.<br />
Es bedeutet: Halt! Niemand darf hier weitergehen, hineingehen,<br />
hinauf- oder hinuntersteigen, wenn er dazu nicht ausdrücklich<br />
befugt ist. Und befugt ist man nur, wenn man den<br />
ausdrücklichen Auftrag hat, den Gefahrenbereich zu betreten,<br />
um dort Arbeiten zu verrichten. Alle anderen Personen müssen hier anhalten<br />
und umkehren. Das gilt sowohl für betriebsfremde Personen als auch<br />
für Betriebsangehörige, die in dem gekennzeichneten Bereich nichts zu tun<br />
haben. (Gleisbereich!)