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Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10

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Warnung vor Rutschgefahr<br />

Hier ist Vorsicht beim Gehen, Laufen oder Steigen geboten.<br />

Normalerweise sollten alle Böden oder Treppen ohne<br />

Rutschgefahr begangen werden können.<br />

Es gibt aber Ausnahmesituationen.<br />

Wenn der Boden frisch gereinigt und durch Nässe rutschig geworden ist, stellt<br />

das Reinigungspersonal dieses Warnzeichen auf. Auch bei Schnee und Eis<br />

kann es auf Böden insbesondere in Eingangsbereichen, über die man sonst<br />

ohne Gefahr gehen kann, plötzlich spiegelglatt werden.<br />

Da hilft nur eines: Keine falsche Eile, wenn Sie dieses Zeichen sehen!<br />

Warnung vor Engstellen<br />

Dieses Zeichen warnt den innerbetrieblichen Verkehr rechtzeitig<br />

vor baulich bedingten Engstellen.<br />

Ebenso ein wichtiger Hinweis für Fußgänger an solchen<br />

Stellen besondere Vorsicht walten zu lassen.<br />

Warnung vor Treppe<br />

Die Fußgänger werden durch dieses Warnzeichen auf unübersichtliche<br />

Treppen bzw. auf die Sturzgefahr und Stolpergefahr<br />

auf Treppen hingewiesen.<br />

Warnung vor Gefahr des Einzugs<br />

Hauptsächlich bei Walzenpaaren, Walzen und Mulden sowie<br />

Walzen und festen Maschinenteilen können Einzugsstellen<br />

auftreten. In der Regel werden diese Gefahrenstellen mittels<br />

Schutzeinrichtungen abgesichert, um Körperteile den Zugriff<br />

zu den Einzugsstellen zu verwehren.<br />

Trotzdem ist Vorsicht bei solchen Arbeiten, insbesondere an drehenden Teilen,<br />

geboten. Es ist daher unbedingt anliegende Kleidung und bei langen Haaren<br />

ein Haarnetz zu tragen, d<strong>am</strong>it die Einzugsmöglichkeit vermieden wird.<br />

Kennzeichnung von Hindernissen<br />

und Gefahrenstellen.<br />

Bestehen Hindernisse und Gefahrenstellen, an denen die<br />

Gefahr des Anstoßens, Stürzens, Stolperns von Personen<br />

oder des Fallens von Lasten, müssen sie durch gelbschwarze<br />

Streifen deutlich und dauerhaft markiert werden.<br />

Durch rot-weiße Streifen werden Brücken und Engstellen gekennzeichnet, die<br />

nicht betreten werden dürfen.<br />

Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und<br />

müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.<br />

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