07.06.2023 Aufrufe

Baden vokal Nr. 06 2023

Was stellen die Chöre vor Ort auf die Beine, was läuft in der Chorszene auf regionaler und nationaler Ebene? Infos dazu finden Sie in Ihrem Badischer Chorverband-Magazin, in Baden vokal. Die Zeitschrift wirft elfmal im Jahr auch Blicke über den Tellerrand, berichtet aus dem Landesmusikverband und anderen Amateurmusikverbänden, spielt Mäuschen, was Aktivitäten anderer Landes-Chorverbände betrifft, informiert über Trends und neue Noten, gibt Vorständen Tipps für die Vereinsarbeit und lässt Experten zur Wort kommen – das alles in einer ansprechenden, unterhaltsamen Aufmachung.

Was stellen die Chöre vor Ort auf die Beine, was läuft in der Chorszene auf regionaler und nationaler Ebene?
Infos dazu finden Sie in Ihrem Badischer Chorverband-Magazin, in Baden vokal. Die Zeitschrift wirft elfmal im Jahr auch Blicke über den Tellerrand, berichtet aus dem Landesmusikverband und anderen Amateurmusikverbänden, spielt Mäuschen, was Aktivitäten anderer Landes-Chorverbände betrifft, informiert über Trends und neue Noten, gibt Vorständen Tipps für die Vereinsarbeit und lässt Experten zur Wort kommen – das alles in einer ansprechenden, unterhaltsamen Aufmachung.

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3FOLGE<br />

leute i service<br />

Chorverband Mosbach<br />

Wechsel im<br />

Musikausschuss<br />

Abschied und Neubeginn hieß es bei<br />

der Jahreshauptversammlung des<br />

Chorverbandes Mosbach im April in<br />

Balsbach. Eva Sassenscheidt-Monninger,<br />

seit über 20 Jahren Mitglied im<br />

Musikausschuss und bis zum Jahr<br />

2021 auch dessen Vorsitzende, wurde<br />

von Rupert Laible, der seit 2021 gemeinsam<br />

mit Mathias Rickert den<br />

Vorsitz des Musikausschusses führt,<br />

für ihr langjähriges Engagement gewürdigt.<br />

Als – nach eigener Aussage –<br />

„Henne im Korb“ begann sie im Jahr<br />

Wechsel im Musikausschuss des Chorverbands<br />

Mosbach. Das Bild zeigt (von links).<br />

Claudia Starke, Eva Sassenscheidt-<br />

Monninger, Rupert Laible, Simone Egolf.<br />

Foto: Norbert Grimm<br />

2002 des damals neu formierten Musikausschusses,<br />

gemeinsam mit Friedemann<br />

Buhl, Karlfried Olbert, Christof<br />

Roos und Harald Stephan. Eva Sassenscheidt-Monninger<br />

brachte sich in<br />

vielerlei Hinsicht in die Arbeit des<br />

Chorverbandes ein, sei es durch regelmäßige<br />

Vizechorweiterbildungen/C1-<br />

Kurse, die Leitung des Verbands-Projektchors,<br />

Seminare (Stimmbildung,<br />

Chorliteratur) und die Organisation<br />

einer Konzertreise. Ein besonderes<br />

Glanzlicht war die Aufführung der<br />

„Carmina Burana“ mit dem Projektchor<br />

und zahlreichen weiteren Beteiligten<br />

in Mosbach. Chorverbandsvorsitzende<br />

Claudia Starke dankte<br />

Eva Sassenscheidt-Monninger für<br />

ihr Wirken und überreichte ihr ein<br />

Blumenpräsent. Einstimmig wählten<br />

die Delegierten Simone Egolf<br />

neu in den Musikausschuss. Im<br />

Jahr 2024 werden weitere Veränderungen<br />

im Vorstandsteam des Chorverbandes<br />

Mosbach folgen. Sta<br />

Tipps für den Vorstand<br />

In einer kurzen Serie<br />

mit drei Folgen informieren<br />

wir über<br />

rechtliche Vorgaben<br />

zu einer Jahreshauptversammlung.<br />

Wie man richtig zur Mitgliederversammlung<br />

einlädt<br />

Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung müssen Sie darauf achten, dass Sie<br />

alle Mitglieder einladen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt, egal<br />

ob sie ein Stimmrecht haben oder nicht. Somit müssen Sie also auch passive und<br />

fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und auch Minderjährige einladen. Das Teilnahmerecht<br />

kann Mitgliedern nicht entzogen werden, auch nicht über die Satzung.<br />

Schließen Sie jemanden aus, können die auf der Mitgliederversammlung gefassten<br />

Beschlüsse angefochten werden.<br />

So laden Sie zur Mitgliederversammlung ein:<br />

• Sie können die Einladung schriftlich versenden, sie am schwarzen Brett des<br />

Vereinshauses aushängen oder in der lokalen Zeitung veröffentlichen. Die<br />

Form der Einladung ergibt sich aus der Satzung. Bei der Veröffentlichung in<br />

lokalen Zeitungen muss die Zeitung dort konkret benannt werden.<br />

• Die Einladung muss jedem Vereinsmitglied ohne Mühe zugänglich sein.<br />

• Geben Sie in der Einladung Zeit und Ort der Mitgliederversammlung an,<br />

wobei der Ort nicht zwingend ein realer Ort sein muss. Sie können Ihre Mitgliederversammlung<br />

auch virtuell oder hybrid abhalten. Hierfür bedarf es aber<br />

aktuell einer Satzungsgrundlage, da diese Möglichkeit gesetzlich derzeit nicht<br />

verankert ist.<br />

• Listen Sie in der Einladung die Tagesordnungspunkte der Mitgliederversammlung<br />

auf, um wirksame Beschlüsse fassen zu können.<br />

• Wann Sie die Einladung versenden, können Sie ebenfalls in der Satzung<br />

festlegen. Legen Sie die Frist aber nicht zu kurz an, so dass sich die Vereinsmitglieder<br />

diesen Termin noch gut freihalten und sich selbst vorbereiten<br />

können.<br />

BAV 6 · <strong>2023</strong><br />

Vereine dürfen zur Mitgliederversammlung<br />

per E-Mail einladen<br />

Schreibt eine Vereinssatzung die schriftliche<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung<br />

vor, können die Mitglieder auch<br />

per E-Mail eingeladen werden. Laut<br />

dem Urteil eines Oberlandesgerichts<br />

unterscheidet sich dieses Schriftformerfordernis<br />

deutlich von der im allgemeinen<br />

Wirtschaftsleben vereinbarten<br />

Schriftform. Im Wirtschaftsleben strebe<br />

man wegen der Bedeutung bestimmter<br />

Erklärungen, zum Beispiel der Kündigung<br />

eines Vertragsverhältnisses durch<br />

das Schriftformerfordernis eine größere<br />

Rechtssicherheit an. Bei der Einladung<br />

zu einer Vereinsmitgliederversammlung<br />

seien diese Funktionen demgegenüber<br />

von gänzlich untergeordneter Bedeutung<br />

(Beschluss des OLG Hamm vom<br />

24.09.2015, Az.: 27 W 104/15).<br />

ARAG<br />

Pixabay<br />

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