Die gesamte Ausgabe 1/2005 als pdf-Datei - Senioren Zeitschrift ...
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Neues aus dem<br />
Versicherungsrecht<br />
Viele Änderungen<br />
ab 1. Januar - Teil 1:<br />
Rente und Pflegeversicherung<br />
Vor allem in der Rentenversicherung<br />
tut sich im neuen Jahr einiges. Neben<br />
der Besteuerung von Renten, von der<br />
jedoch jetzige Rentner nur bei höheren<br />
Einkünften betroffen sind, und<br />
weiteren Neuerungen im Rentenrecht<br />
gibt es aber auch Änderungen bei der<br />
Pflege- und Krankenversicherung. So<br />
müssen Kinderlose, die nach dem<br />
1.1.1940 geboren sind, künftig einen<br />
höheren Beitrag für die Pflegeversicherung<br />
zahlen. In der Krankenversicherung<br />
gibt es neue Regelungen<br />
für den Zahnersatz, für den – ebenso<br />
wie für das Krankengeld – ab Juli zudem<br />
ein Beitragszuschlag fällig wird.<br />
In der SZ wollen wir Sie über die<br />
wichtigsten Änderungen informieren.<br />
Wir starten mit der Rente und der<br />
Pflegeversicherung, über die Neuerungen<br />
in der Krankenversicherung<br />
lesen Sie in der nächsten <strong>Ausgabe</strong>.<br />
Rente:<br />
Was schon geändert wurde<br />
Damit die gesetzliche Rentenversicherung<br />
trotz der verringerten Zahl<br />
der Beitragszahler und der zunehmenden<br />
Anzahl der Rentner auch für<br />
künftige Generationen eine verlässliche<br />
Basis bleibt und die Beiträge weiterhin<br />
bezahlbar sind, wurde von der<br />
Bundesregierung ein umfangreiches<br />
Reformpaket entwickelt. Schon in den<br />
letzten Jahren sind einige Änderungen<br />
in Kraft getreten. Dazu gehören die<br />
Einführung der staatlich geförderten<br />
privaten Zusatzversorgung (Riester-<br />
Rente) und die Stärkung der betrieblichen<br />
Altersversorgung im Jahr 2001.<br />
Auch 2004 gab es Neuerungen, die<br />
einen weiteren Anstieg des Rentenversicherungsbeitrags<br />
für Einzahler<br />
verhindern und die Rentenkassen entlasten<br />
sollten. So erhalten Neurentner<br />
seit April 2004 ihre Rente erst am<br />
Monatsende statt am Monatsanfang.<br />
Der bisher gezahlte hälftige Zuschuss<br />
50 SZ 4/2004<br />
aus der Rentenkasse<br />
zur Pflegeversicherung<br />
der Rentner<br />
entfiel, sodass<br />
diese nun die Beiträge<br />
komplett selbst<br />
tragen müssen. Darüber<br />
hinaus mussten<br />
die Rentner<br />
2004 eine „Nullrunde“<br />
hinnehmen.<br />
Änderungen wurden<br />
auch in der<br />
Krankenversicherung<br />
der Rentner<br />
vollzogen. Bisher<br />
wurden Beitragssatzveränderungen<br />
erst bei der Rentenanpassung<br />
zum 1.7. eines Jahres<br />
berücksichtigt. Änderte eine Kasse<br />
beispielsweise zum 1. Februar ihre<br />
Beiträge, wurde das für Rentner erst<br />
am 1.7. des Folgejahres wirksam. Nun<br />
gilt, dass jede Beitragsänderung,<br />
auch Senkungen z.B. im Zusammenhang<br />
mit der Gesundheitsreform, sich<br />
bereits nach drei Monaten auf die<br />
Krankenversicherung der Rentner<br />
auswirkt.<br />
Rente:<br />
Was ab <strong>2005</strong> ansteht<br />
<strong>Die</strong> mittel- und langfristigen Reformmaßnahmen<br />
treten ab diesem<br />
Jahr in Kraft. Vor allem künftige Rentnergenerationen<br />
müssen Änderungen<br />
hinnehmen:<br />
Eine wesentliche Ursache der Finanznöte<br />
wird in der Frühverrentungspraxis,<br />
dem Vorruhestand und der Personalverjüngung<br />
zu Lasten der Rentenkassen<br />
gesehen. Um diesen Trend zu<br />
stoppen, das Renteneintrittsalter anzuheben<br />
und die Erwerbsquote Älterer<br />
zu steigern, werden bestehende<br />
Anreize zur Frühverrentung abgebaut.<br />
Einen Rentenbeginn mit 60 Jahren für<br />
eine Rente nach Altersteilzeit oder<br />
Arbeitslosigkeit wird es künftig nicht<br />
mehr geben (über die Altersgrenzen<br />
für die Regelaltersrente will der<br />
Gesetzgeber erst 2008 entscheiden).<br />
Ab <strong>2005</strong> wird die Rentenbesteuerung eingeführt. Bei<br />
durchschnittlichem Alterseinkommen muss man aber in<br />
der Regel nichts zahlen. Foto: FKK, Christ<br />
<strong>Die</strong> Altersgrenze für Rente nach<br />
Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit<br />
wird ab 2006 bis 2008 in Monatsschritten<br />
von 60 auf 63 Jahre angehoben.<br />
Ab dem 1.1.2009 wird der mit<br />
Rentenabschlägen frühestmögliche<br />
Renteneintritt das vollendete 63.<br />
Lebensjahr sein. Von dieser Neuregelung<br />
betroffen sind grundsätzlich<br />
alle Versicherten, die nach dem 31.12.1945<br />
geboren sind. Ausgenommen sind<br />
aus Gründen des Vertrauensschutzes<br />
jedoch alle vor dem 1.1.1952 Geborenen,<br />
die vor dem 1.1.2004 bereits<br />
einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen<br />
hatten oder an diesem Tag<br />
arbeitslos waren. Sie können weiterhin<br />
mit 60 Jahren ihre Altersrente<br />
erhalten - allerdings mit Abschlägen<br />
von 3,6 % pro Jahr.<br />
Eine der wichtigsten Neuerungen<br />
ist die Einführung des so genannten<br />
„Nachhaltigkeitsfaktor“, von dem<br />
alle Rentner, jetzige und künftige,<br />
betroffen sind. Von <strong>2005</strong> an wird die<br />
Rentenanpassungsformel um diesen<br />
Faktor erweitert. Bei der jährlichen<br />
Ermittlung der Rentenveränderung<br />
wird damit künftig das Verhältnis von<br />
Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt.<br />
Sowohl die Bevölkerungsentwicklung<br />
und die Wirtschaftslage<br />
<strong>als</strong> auch die Zahl der Erwerbstätigen<br />
und Rentner beeinflussen<br />
künftig die Höhe der Rentenanpas-