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06/2023

Zukunft Praxis Spezial: Sonderausgabe zur TI // Startklar: Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen

Zukunft Praxis Spezial: Sonderausgabe zur TI // Startklar: Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen

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Was Therapeut:innen jetzt bewegt<br />

ZUKUNFT<br />

PRAXIS<br />

SPEZIAL<br />

STARTKLAR<br />

Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen


Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

sind Sie startklar für die Telematikinfrastruktur (TI)? Zugegeben: Das ist<br />

keine Frage, die sich ganz einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten lässt.<br />

Zu vielschichtig sind die Aspekte, die mit der TI und dem daraus folgenden<br />

Wandel des Gesundheitssystems zusammenhängen. Fest steht aber:<br />

Die TI ist schon da und wird die Branche der Heilmittelerbringer:innen in<br />

den kommenden Jahren grundlegend verändern. Dies nehmen wir zum<br />

Anlass, eine komplette digitale Ausgabe der ZUKUNFT PRAXIS der TI zu<br />

widmen. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen umfassenden Überblick<br />

zu den wichtigsten Fragen und zahlreiche Links zu weiterführenden<br />

Inhalten. Nutzen Sie die Chance, sich auf den neuesten Stand zu bringen.<br />

Schließlich ist eine Anbindung in der Physiotherapie seit einiger Zeit<br />

möglich, und auch Ergotherapie, Logopädie und Podologie können 2024<br />

in die TI starten.<br />

Ihr<br />

Dr. Jochen Pfänder<br />

Optica-Geschäftsführer


5 Fakten zur TI<br />

Vorurteile über die Telematikinfrastruktur<br />

gibt es viele – wir klären auf.<br />

Schritt für<br />

Schritt zur TI<br />

Einblicke aus der Praxis:<br />

So läuft der Anschluss.<br />

Verbände<br />

im Fokus<br />

Warum die Branche den<br />

digitalen Wandel begrüßt.<br />

Bereit für<br />

den Wandel?<br />

Worauf es bei der<br />

Praxissoftware ankommt.<br />

„Keine Angst<br />

vor der Haftung“<br />

Experte Dr. Dr. Thomas Ruppel<br />

klärt rechtliche Fragen.<br />

Stimmen aus<br />

der Praxis<br />

Wie blicken Praxisleitungen<br />

auf TI und digitalen Wandel.<br />

Sind Sie<br />

TI-ready?<br />

Ein kleiner Wegweiser für<br />

die vernetzte Zukunft.


FAKTENCHECK<br />

TI – Vorurteile<br />

und Fakten<br />

Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt eine<br />

umfassende Neuerung für das deutsche<br />

Gesundheitswesen dar. Sie wird Schritt für<br />

Schritt eingeführt und viel diskutiert. Ein<br />

klärender Blick auf fünf Vorurteile, die sich<br />

im Lauf der Zeit gebildet haben.


Doch, sie kommt.<br />

Die TI kommt nicht.<br />

Mag sein, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems länger dauert<br />

als geplant. Doch steht eines fest: Sie kommt – und damit auch die<br />

Telematikinfrastruktur (TI), die als ihre Basis dient. Der politische Wille ist<br />

da, wesentliche Akteure des Gesundheitswesens finden die Idee gut<br />

– auch in der Branche der Heilmittelerbringer:innen. Das hat beispielsweise<br />

Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands<br />

SHV, auf der TheraPro <strong>2023</strong> in Stuttgart noch einmal bekräftigt. Die TI<br />

ermöglicht die einfache und schnelle Kommunikation und einen sicheren<br />

Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems.<br />

Bei der TI gelten für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche<br />

Termine. Sofern sie nicht ausschließlich Privatpatient:innen<br />

behandeln, sind Arztpraxen und Krankenhäuser bereits seit 2019 dazu<br />

verpflichtet, ebenso alle Apotheken. Seit Juli 2021 können sich als erste<br />

Gruppe der Heil- und Hilfsmittelberufe die Physiotherapiepraxen anschließen.<br />

Ab 2024 wird der Anschluss an die TI für alle möglich<br />

werden, ab Januar 2026 ist er dann verpflichtend.<br />

Grundlegende Informationen zur TI<br />

finden Sie hier:


Installation und Betrieb der TI sind teuer.<br />

Die Kosten werden übernommen.<br />

Die Kosten für den Anschluss an die TI und für die monatliche Nutzung<br />

werden vom GKV-Spitzenverband erstattet. Das gilt auch für<br />

anfallende Umsatzsteuer, ein wichtiger Aspekt für alle Praxen, die nicht<br />

umsatzsteuerpflichtig sind. Die Praxen müssen vor der Erstattung lediglich<br />

in Vorleistung gehen. Wie viel Installation und Betrieb der TI<br />

kosten, hängt von der Größe der Praxis ab. Ein Beispiel: Für eine<br />

Praxis mit bis zu drei Physiotherapeut:innen (Vollzeitäquivalent) werden<br />

für Ausstattung und Betrieb der TI einmalig 3732,23 Euro fällig,<br />

monatlich kommen 86,11 Euro hinzu – jeweils exklusive Umsatzsteuer.<br />

Enthalten sind die benötigten Kartenterminals und die Adressen für die<br />

Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Doch werden ebendiese Kosten,<br />

wie gesagt, erstattet. Wofür die Praxen selbst sorgen müssen, ist<br />

eine TI-fähige Praxissoftware und ein VPN-Dienst eines dafür zugelassenen<br />

Anbieters, der dem sicheren Datentransport durchs öffentliche<br />

Internet dient. Außerdem nötig sind der Praxisausweis (SMC-B) und<br />

der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Auch diese Kosten werden<br />

erstattet, bis auf die Hälfte der Kosten für den eHBA. In der Physiotherapie<br />

sind somit noch rund 200 Euro für den eHBA selbst zu zahlen.<br />

Aktuelle Informationen zur<br />

Refinanzierung finden Sie hier:


Die TI ist nicht sicher.<br />

Die TI ist so sicher, wie es nur geht.<br />

Zwar nutzt die TI das öffentliche Internet, doch werden die Verbindungen<br />

über ein sicheres Virtual Private Network (VPN) hergestellt, das<br />

ein Mitlesen verhindert. Den Zugang zu diesem „Datentunnel“ öffnet<br />

der sogenannte Konnektor, ein einem Router ähnliches, besonders abgesichertes<br />

Gerät, das in einigen Jahren durch eine cloudbasierte Softwarelösung<br />

ersetzt werden könnte. Zusätzlich authentifizieren sich<br />

Praxen und ihre Mitarbeiter:innen an der TI, um ihre Nutzungsberechtigung<br />

nachzuweisen. Jede Praxis nutzt dazu die SMC-B-Karte, die<br />

ins ebenfalls sichere Kartenterminal gesteckt werden muss; die Mitarbeiter:innen<br />

nutzen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur<br />

durch beide Karten ist der Zugang zu den für die jeweilige Person freigegebenen<br />

Daten möglich. Die Datenhoheit bleibt immer bei den<br />

Patient:innen: Sie bestimmen, wer wann auf welche Daten zugreifen<br />

kann. Die Standards sind hoch: Die TI und ihr Sicherheitskonzept stammen<br />

von der gematik, die dazu mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz<br />

und Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in<br />

der Informationstechnik zusammenarbeitet.<br />

Weitere Informationen zur<br />

Sicherheit in der TI finden Sie hier:


Macht die TI nicht alles nur komplizierter?<br />

Nein, vieles wird durch die TI einfacher!<br />

Es ist nie leicht, sich von alten Gewohnheiten zu verabschieden.<br />

Gerade Arztpraxen hielten das Fax lange für die praktischste und<br />

schnellste Art, Informationen zu übermitteln. Doch abgesehen vom<br />

umständlichen Prozess – ausdrucken, übermitteln, abtippen – ist das<br />

Fax heute aus datenschutztechnischen Gründen für den Versand von<br />

personenbezogenen Daten gar nicht mehr zugelassen. Mit ihren<br />

digitalen Anwendungen ist die TI schneller, sicherer und einfacher.<br />

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Ärzt:innen<br />

mittlerweile Standard. Dokumente werden mit KIM (Kommunikation<br />

im Medizinwesen) wie per Mail übermittelt. Eine Verschreibung<br />

landet als E-Rezept binnen Sekunden auf dem Smartphone der<br />

Patient:innen. Röntgenbilder, der elektronische Arztbrief und viele<br />

andere Daten, die nicht verloren gehen sollten, werden zentral in der<br />

elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert. All das ist erst der<br />

Anfang: Die TI wird künftig noch um zusätzliche hilfreiche Funktionen<br />

erweitert werden.<br />

Weitere Informationen zu den<br />

Vorteilen finden Sie hier:


Bei neuen<br />

Technologien sollte<br />

man besser abwarten.<br />

Besser ist es, früh<br />

Erfahrungen zu sammeln.<br />

Die TI wird für alle kommen, spätestens Anfang 2026. Es lohnt sich<br />

aber, früher einzusteigen und somit gut vorbereitet zu sein. Denn wie<br />

sagte Osman Ahmad, Co-Geschäftsführer von „die stadtpraxis“ in der<br />

April-Ausgabe von ZUKUNFT PRAXIS: „Ich würde mit der Einrichtung<br />

der TI nicht bis zum 31. Dezember 2025 warten und dann hoffen, dass<br />

am 1. Januar 2026 auf wundersame Weise alles gleich funktioniert.“<br />

Weitere Informationen zur Anbindung<br />

an die TI finden Sie hier:


Der Anschluss an die TI ist nicht kompliziert,<br />

besteht aber aus einigen Schritten und<br />

dauert seine Zeit. Wir fassen hier zusammen,<br />

was nötig ist, und haben dazu auch<br />

mit dem Bonner Therapeuten Michael<br />

Warmbold gesprochen, der sich kürzlich<br />

an die TI angeschlossen hat.<br />

TIPPS ZUM ANSCHLUSS<br />

5<br />

SCHRITTE<br />

IN DIE TI


1 DIE<br />

ENTSCHEIDUNG<br />

Die TI kommt – langsam, aber stetig. Seit Juli<br />

2021 können sich Hebammen und Physiotherapeut:innen<br />

als erste Gruppe der Heilmittelerbringer:innen<br />

anschließen. Ab 2024 sollen<br />

auch die anderen therapeutischen Berufsgruppen<br />

diese Möglichkeit erhalten. Ab 1. Januar<br />

2026 wird der Anschluss an die TI verpflichtend<br />

sein. Wer sich jetzt entscheidet,<br />

sammelt wertvolle Erfahrungen und gerät<br />

später nicht in Terminstress.<br />

MICHAEL WARMBOLD: „Natürlich ist es so, dass die TI erst 2026<br />

zur Pflicht für uns Physiotherapeut:innen wird. Korrekt ist auch,<br />

dass wir die TI im Moment noch gar nicht richtig einsetzen können<br />

und erst einmal Kosten auf uns zukommen. Aber ich finde<br />

es dennoch wichtig, damit jetzt zu starten, denn es sind schon<br />

einige Hürden zu überwinden. Es kann etwas dauern, bis alle<br />

Anträge gestellt sind und alles funktioniert. Deshalb rate ich,<br />

eher früher als später damit zu starten.“


2<br />

DIE<br />

PRAXIS-<br />

SOFTWARE<br />

Wer sich an die TI anschließen will, braucht<br />

eine passende Praxissoftware. Dass die Software<br />

zum Anschluss in der Lage ist, ist im Moment<br />

noch keine Selbstverständlichkeit. Das<br />

zeigt die Erfahrung von Michael Warmbold, der<br />

sich kürzlich deshalb umorientieren musste.<br />

MICHAEL WARMBOLD: „Erst einmal ist es wichtig, einen Softwareanbieter<br />

zu finden, der den Anschluss an die TI in der Praxissoftware<br />

sicherstellen kann. Der Anbieter meiner bisherigen Software<br />

konnte das noch nicht und war auch der Meinung, bis 2026<br />

sei ja noch Zeit. Anfang des Jahres hatte das Unternehmen noch<br />

kein Interesse, sich damit zu beschäftigten. Deshalb bin ich im<br />

Januar zu Optica Viva gewechselt, eine Praxissoftware, die den<br />

Anschluss an die TI eben bereits sicherstellt. Ich habe den Probemonat<br />

genutzt, war zufrieden und bin dabeigeblieben.“<br />

Weitere Informationen zu<br />

Praxissoftware in der TI finden Sie hier:


3<br />

SMC-B<br />

UND<br />

eHBA<br />

Die TI ist stark gesichert. Deshalb müssen<br />

sich Therapeut:innen zwei Mal authentifizieren.<br />

Dazu brauchen sie zwei Karten: die<br />

Institutionskarte SMC-B und den eHBA. Mit<br />

der SMC-B weist sich die Praxis selbst gegenüber<br />

der TI als berechtigt aus. Eine Karte<br />

genügt für einen Standort. Hat die Praxis<br />

mehrere Standorte oder nutzt mobile Kartenterminals,<br />

müssen dafür jeweils eigene<br />

SMC-B-Karten beantragt werden.<br />

MICHAEL WARMBOLD: „Die Karten habe ich auch gleich selbst<br />

beantragt, denn sie sind die Ausweise, die man braucht, um<br />

auf die Gesundheits-Datenautobahn zu kommen. Den eHBA<br />

beantragt man beim elektronischen Gesundheitsberuferegister,<br />

eGBR, der Bezirksregierung Münster und muss dazu seine<br />

Berufserlaubnisurkunde als Bild oder PDF einschicken.<br />

Dort wird auch die SMC-B-Karte beantragt. Man erhält dann<br />

vom eGBR eine Vorgangsnummer, mit der die Karte bei mehreren<br />

Anbietern bestellt werden kann.“<br />

Hier finden Sie weitere Informationen zu<br />

den Ausweisen und ihrer Bestellung:


4 DER<br />

KONNEKTOR<br />

Um die sichere Verbindung von der Praxis in<br />

die TI herzustellen, wird ein Konnektor benötigt.<br />

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Bisher<br />

wurde das Gerät in der Praxis installiert und<br />

stellte von dort aus die sichere Verbindung zur<br />

TI her. Die andere, elegantere Möglichkeit ist:<br />

Der Konnektor steht mit vielen anderen in<br />

einem Rechenzentrum und verbindet sich von<br />

dort aus mit der TI. Die Praxis ist über eine<br />

sichere VPN-Verbindung mit dem Konnektor<br />

verbunden.<br />

MICHAEL WARMBOLD: „Ich profitiere davon, dass der Konnektor im<br />

Rechenzentrum steht. Mit der Praxissoftware verbunden wurde<br />

das Gerät dann per Fernwartung. Der Support meines Anbieters<br />

hat sich mit meinem Computer verbunden und alles für mich erledigt,<br />

auch die KIM-Adresse eingerichtet. Ich selbst musste gar<br />

nichts machen.“<br />

Weitere Informationen zum<br />

Anschluss an die TI finden Sie hier:


5 DAS<br />

KARTEN-<br />

TERMINAL<br />

Das eHealth-Kartenterminal – auch eHKT<br />

genannt – erkennt und liest die in der TI<br />

eingesetzten Smartcards. Dazu zählen<br />

neben dem eHBA und der SMC-B auch<br />

die elektronische Gesundheitskarte der<br />

Patient:innen und die Krankenversicherungskarten<br />

von privat Versicherten. Für<br />

die Teilnahme an der TI sind spezielle Kartenterminals<br />

nötig, die von der gematik<br />

zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit<br />

in der Informationstechnik (BSI)<br />

zertifiziert sein müssen.<br />

MICHAEL WARMBOLD: „Die Authentifizierung über das Terminal<br />

ist ganz einfach. Die SMC-B-Karte wird fest ins Terminal<br />

eingebaut, dazu bricht man den Chip aus der Karte,<br />

so wie das bei den SIM-Karten der Telefone funktioniert.<br />

Die eHBA-Karte muss von jedem Mitarbeitenden ins Terminal<br />

eingesteckt werden. “<br />

Weitere Informationen zum<br />

Anschluss an die TI finden Sie hier:


FAZIT<br />

Wie lange der Anschluss an die TI dauert, ist individuell<br />

unterschiedlich. Michael Warmbold spricht<br />

von etwa einem halben Jahr, bis alles erledigt war.<br />

Wie gesagt: Kompliziert ist es eigentlich nicht, aber<br />

die einzelnen Schritte müssen nacheinander erledigt<br />

werden. Und das parallel zum anstrengenden<br />

Arbeitsalltag. Das Jahr 2026 scheint noch fern,<br />

doch die Erfahrung zeigt, dass es besser ist, sich<br />

eher früher als später mit dem Einstieg ins digitale<br />

Gesundheitswesen zu beschäftigen.


VERBÄNDE IM FOKUS<br />

Der Weg in die<br />

TI lohnt sich!<br />

Spitzen der Heilmittelbranche<br />

machen deutlich, warum der<br />

digitale Wandel wichtig ist.


Die TI soll eine schnelle und<br />

sichere interprofessionelle<br />

Kommunikation und den<br />

Zugriff auf wichtige<br />

medizinische Informationen<br />

ermöglichen. Schon deshalb<br />

lohnt sich der Weg mit und<br />

in die TI.<br />

Die TI bietet die Chance<br />

auf eine bessere<br />

Versorgung der<br />

Patient:innen, auch weil<br />

sich mit ihr verschiedene<br />

Berufsgruppen effizienter<br />

austauschen können.<br />

Dagmar Karrasch, Präsidentin<br />

des Deutschen Bundesverbands<br />

für Logopädie dbl<br />

Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender<br />

des Deutschen Verbands Ergotherapie<br />

DVE und Vorsitzender des Spitzenverbands<br />

der Heilmittelverbände SHV<br />

Wenn unsere Branche für Fachkräfte<br />

attraktiv sein will, müssen wir den<br />

digitalen Wandel offensiv angehen.<br />

Deshalb beraten wir auch gerne zu<br />

Fragen der TI.<br />

Marc Zeller, Digitalisierungsexperte<br />

und 1. Vorsitzender des<br />

Landesverbands Nordrhein-<br />

Westfalen beim Deutschen<br />

Verband für Physiotherapie (ZVK)<br />

Interviews mit<br />

den Verbandsvertreter:innen<br />

finden Sie auf den<br />

„Wissenswert“-<br />

Seiten von Optica.


PRAXISSOFTWARE<br />

Bereit<br />

für den<br />

Wandel?<br />

Der Anschluss an die<br />

Telematikinfrastruktur<br />

wird ab Anfang 2026<br />

zur Pflicht und setzt<br />

eine geeignete<br />

Praxissoftware voraus.<br />

Zeit, sich damit zu<br />

beschäftigen.<br />

DI


Die Arbeit mit Menschen steht für Therapeut:innen im Zentrum ihres Berufs.<br />

Sie helfen ihren Patient:innen beweglicher zu werden, ihr Leben eigenständiger<br />

zu gestalten oder Sprachschwierigkeiten zu überwinden.<br />

Das ist die eine Seite, der unmittelbare Austausch mit den Patient:innen<br />

in der Praxis oder beim Hausbesuch. Doch hat dieser Beruf noch eine<br />

andere Seite. Eine, die aus Terminplanung, Dokumentation oder Abrechnung<br />

und viel Kommunikation mit Arztpraxen, Krankenkassen und anderen<br />

besteht.<br />

Oft ist dieser sogenannte Papierkram lästig. Sogenannt, weil heute<br />

schon bei vielen und in einigen Jahren bei allen tendenziell kein Papier<br />

mehr nötig sein wird. Eine Praxissoftware kann alles ersetzen, was<br />

früher notiert, gelocht und abgeheftet wurde, durch Daten, die digital<br />

gespeichert und gelesen werden können. Außerdem muss die Software<br />

bis Anfang 2026 in der Lage sein, mit der Telematikinfrastruktur<br />

zusammenzuarbeiten. Denn die TI wird dann endgültig zur Grundlage<br />

für alle, die in der Heil- und Hilfsmittelbranche arbeiten.<br />

Doch muss, wer eine Praxissoftware nutzt, auch sicherstellen, dass diese<br />

auf die TI vorbereitet ist. Ist sie das nicht? Dann besteht Handlungsbedarf.<br />

Der Hersteller der Software muss sich die Frage gefallen lassen,<br />

wann das Update geplant ist, das die Software zum Anschluss an die TI<br />

befähigt. Dabei sollte man sich nicht auf pauschale Versprechungen<br />

verlassen und glauben, dass es genügt, wenn das Update im Spätherbst<br />

2025 kommt.<br />

Denn nicht jede Software funktioniert gleich auf Anhieb, sondern ist<br />

dafür auf regelmäßige Aktualisierungen angewiesen.


Der Hersteller der Software<br />

muss sich die Frage gefallen<br />

lassen, wann das Update geplant<br />

ist, das die Software zum<br />

Anschluss an die TI befähigt.<br />

Optica Viva ist eine Software der PRAXINO GmbH<br />

Die Praxissoftware sollte deshalb am besten schon heute TI-ready sein!<br />

Ab 1. Januar 2026 ist der Anschluss an die TI für alle Pflicht, und mit<br />

den Vorbereitungen sollte man wirklich nicht bis 2025 warten.<br />

Keine Sorge, eine Raketenwissenschaft ist der Einstieg in die TI nicht.<br />

Aber er funktioniert auch nicht von heute auf morgen. Förderanträge müssen<br />

geschrieben, Registrierungen ausgefüllt, SMC-B- und eHBA-Karten<br />

beantragt werden, zudem sind kleine elektronische Boxen namens Konnektor<br />

zu installieren.


Ab 1. Januar 2026 ist der<br />

Anschluss an die TI für<br />

alle Pflicht, und mit den<br />

Vorbereitungen sollte man<br />

nicht bis 2025 warten.<br />

Je nachdem wie konsequent man den Anschluss an die TI parallel zum<br />

anstrengenden Arbeitsalltag verfolgt, können so ein paar Wochen oder<br />

Monate vergehen, bis es heißt: „Ich bin drin!“ Das alles ist machbar,<br />

schließlich sind es bis Anfang 2026 noch knapp zweieinhalb Jahre.<br />

Aber tempus fugit, die Zeit fliegt, das wussten schon die alten Römer,<br />

und damals war das Leben deutlich langsamer als heute.<br />

Wer noch keine Praxissoftware nutzt, hat gegenüber den anderen Vorund<br />

Nachteile. Um mit dem Nachteil zu beginnen: Die vielen Hilfestellungen<br />

und Vereinfachungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, können<br />

nicht genutzt werden. Ein Beispiel: Eine digitale Patientenakte bietet<br />

den unvergleichlich schnellen und vollständigen Überblick. Welche Verordnung<br />

liegt vor, wann sind Termine gebucht, wer wird die Behandlung<br />

ausführen, wurde sie dokumentiert, was wurde abgerechnet und was<br />

bereits bezahlt? Apropos Abrechnung: Eine gute Praxissoftware erhält<br />

die Tarifupdates automatisch eingespielt, umständliche Preisrecherchen<br />

gehören der Vergangenheit an.<br />

Außerdem sind da noch Kontaktdaten, Krankenversicherung, Diagnose,<br />

Befundung, Details zum Kostenträger und zu viele andere Funktionen,<br />

um sie hier im Einzelnen aufzuzählen. Außerdem sind Funktionen nicht<br />

alles, sie sollten auch einfach zu nutzen sein. Damit ist nicht nur gemeint,<br />

dass sie leicht verständlich sind, sondern dass die Software unter einer<br />

einheitlichen Oberfläche auf verschiedenen Geräten laufen sollte.


20<br />

ist<br />

Prozent der<br />

Physiotherapiepraxen<br />

nutzen<br />

noch keine<br />

Praxissoftware*<br />

1.1.26<br />

Milliarden<br />

der Stichtag aller<br />

Heilmittelerbringer:innen<br />

für den Anschluss an die TI<br />

42<br />

Euro<br />

ließen sich in<br />

Deutschland durch<br />

ein digitales<br />

Gesundheitswesen<br />

jährlich einsparen**<br />

* Eckdatenstudie Physiotherapie, ETL Advision<br />

** Studie „Digitalisierung im Gesundheitswesen“, McKinsey & Company 2022<br />

Das Schlüsselwort lautet hier „cloudbasiert“, die Software wird nicht installiert,<br />

sondern im Browser bedient. Mag sein, dass auf dem Praxistresen<br />

noch ein PC steht. Im Behandlungszimmer macht sich ein Tablet aber<br />

einfach besser, um mithilfe der Praxissoftware schnell etwas nachzuschauen<br />

oder zu dokumentieren.<br />

Richtig, die Rede war noch von einem Vorteil, den Therapeut:innen<br />

haben, die noch keine Praxissoftware nutzen. Sie können sich nun direkt<br />

bestmöglich aufstellen und eine Software wählen, die TI-ready ist.<br />

Spätestens Anfang Januar 2026 wird die Praxissoftware viel einflussreicher<br />

sein als je zuvor, wenn mit dem Anschluss an die TI alle entsprechenden<br />

Anwendungen genutzt werden können. Über KIM (Kommunikation<br />

im Medizinwesen) werden Dokumente schnell und sicher<br />

ausgetauscht, beispielsweise mit den Arztpraxen. Das elektronische Rezept<br />

gibt es heute schon, und vermutlich wird bis dahin auch die elektronische<br />

Verordnung eingeführt.<br />

Vom Terminkalender bis zur<br />

Abrechnung: Praxis-Prozesse<br />

lassen sich mit wenigen Klicks<br />

über die intuitive, effiziente<br />

Heilmittel-Praxis-Software<br />

Optica Viva steuern.


RATGEBER RECHT<br />

Keine Angst<br />

vor der Haftung<br />

Die Anbindung an die TI wirft auch rechtliche<br />

Fragen auf. Diese beleuchtet der Rechtsanwalt<br />

und Fachanwalt für Medizinrecht<br />

Dr. Dr. Thomas Ruppel.


Die gute Nachricht vorab: Therapeut:innen müssen keine verschärfte<br />

Haftung wegen der Nutzung der TI befürchten. Insbesondere für die<br />

Funktionsfähigkeit der Softwareanwendungen selbst, etwa für den<br />

sicheren Datenaustausch über KIM, sind sie nicht verantwortlich.<br />

Gleiches gilt auch für die ePA, etwa bei unzureichenden Verschlüsselungen<br />

oder Speicherfehlern.<br />

Denn sowohl die Vorschriften über die Behandlungsfehlerhaftung (§§<br />

630a, 280 BGB, § 823 BGB; § 222 StGB, § 229 StGB) als auch die datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben des Strafgesetzbuches verlangen für<br />

eine mögliche Haftung stets wenigstens Fahrlässigkeit des Therapeuten<br />

bzw. Inhabers. Diese ist aber selbst dann, wenn es zur Fehlern in<br />

der TI kommt, nicht gegeben, denn die TI-Nutzung ist für die Heilmittelerbringer:innen<br />

verpflichtend und diese sind weder an der Entwicklung<br />

beteiligt noch können sie Einblick in die Funktionsfähigkeit nehmen.<br />

Aus diesem Grund haften Heilmitterbringer:innen auch nicht für etwaige<br />

DSGVO-Verstöße aus der verpflichtenden Nutzung der TI. Eine Haftung<br />

wäre allenfalls denkbar, wenn Heilmitterbringer:innen TI-Module nutzen,<br />

deren Sicherheitsrisiken bekannt sind und deren Nutzung nicht<br />

verpflichtend ist.


Die Einführung der TI und die zukünftige Nutzung immer weiterer Bausteine<br />

sollte aber Anlass sein, die IT-Sicherheit in der Praxis zu hinterfragen.<br />

Denn für Datenschutzverstöße und Schäden nach technischen<br />

Fehlern, die aus einem mangelhaften Betrieb innerhalb der Praxis resultieren,<br />

haften Praxis und Inhaber:innen durchaus.<br />

Datenschutzrechtliche Haftung beim Technikeinsatz<br />

In Betracht kommt zunächst eine Haftung für Datenschutzverstöße,<br />

strafrechtlich wegen § 203 StGB, aber denkbar sind auch Bußgelder<br />

und zivilrechtliche Haftungen auf Schadensersatz. Zur Vermeidung von<br />

Datenschutzverstößen sind unter anderem folgende Fragen zu klären:<br />

• Werden Updates regelmäßig – und wie von der TI<br />

vorgegeben – gemacht?<br />

• Sind Computer ausreichend passwortgesichert?<br />

• Werden Passwörter regelmäßig gewechselt?<br />

• Werden Bildschirme gesperrt, wenn der Arbeitsplatz –<br />

auch nur kurzzeitig – verlassen wird?<br />

• Wird aktuelle Antivirensoftware auf allen Rechnern und Servern,<br />

aber ggf. auch auf Mobilfunkgeräten eingesetzt?<br />

• Werden E-Mails / E-Mail-Anhänge verschlüsselt bzw. sind<br />

Patient:innen damit einverstanden, dass unverschlüsselt gemailt<br />

wird?<br />

• Werden etwaige telemedizinischen Behandlungen so<br />

durchgeführt, dass Dritte hiervon keine Kenntnis nehmen<br />

können (geschlossene Räume usw.)?<br />

In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist besondere Vorsicht bei Nutzung<br />

von Mobilfunkgeräten geboten. Gerade WhatsApp & Co. verlangen<br />

weitgehende Zugriffsrechte auf im Mobilfunkgerät vorhandene Daten.<br />

Mobiltelefone von Mitarbeiter:innen dürfen für Praxiskommunikation<br />

nur eingesetzt werden, wenn die Praxiskommunikation durch gegenüber<br />

den anderen Apps gesicherte „Container“ erfolgt. Bestenfalls er-


folgt die Nutzung von praxisbezogener Kommunikation (Mails, Apps für<br />

TI) auf rein dienstlich genutzten Mobilfunkgeräten. Die Nutzung von<br />

nicht DSGVO-konformen Messengern wie eben WhatsApp, aber auch<br />

Telegram verbietet sich in der Praxis ohnehin.<br />

Behandlungsfehlerhaftung beim Technikeinsatz<br />

Eher nur theoretisch denkbar sind auch mögliche Behandlungsfehler,<br />

die durch fehlerhafte Nutzung von TI entstehen, etwa wenn Daten<br />

falsch eingegeben werden oder Befunde nicht oder nur verzögert<br />

übermittelt werden. Das kann sich insbesondere dann ergeben, wenn<br />

die eigene Praxissoftware mit den Datenformaten der TI nicht kompatibel<br />

sein sollte.<br />

Hier müssen Heilmittelerbringer:innen eine TI-kompatible Soft- und<br />

Hardware einsetzen. Mögliche Fehler fallen unter das sogenannte „voll<br />

beherrschbare Risiko“ (§ 630h Abs. 1 BGB), denn bei allen Hilfsmitteln,<br />

die Behandelnde einsetzen – dazu gehören auch technische Systeme<br />

– wird im Schadensfall vermutet, dass ein Fehler des Behandelnden


gegeben ist. Der Begründungsaufwand kann hier also beim Heilmittelerbringer<br />

liegen. Eine Haftung ist indes letztlich unwahrscheinlich,<br />

wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler in der Software/TI-<br />

Anwendung liegt. Denn selbst wenn Therapeut:innen die Fehler des<br />

Softwareanbieters zugerechnet werden, werden zumeist weder Therapeut:innen<br />

noch Softwareanbieter fahrlässig gehandelt haben.<br />

Dr. Dr. Thomas Ruppel und Team beraten Heilmittelerbringer:innen<br />

in allen Rechtsfragen rund<br />

um die Praxis. kanzlei@gesundheitsrecht.de


PRAXISLEITUNGEN<br />

Stimmen aus<br />

der Praxis<br />

Wie Praxisleitungen auf die TI und den<br />

digitalen Wandel blicken.


Wir sollten die Möglichkeiten<br />

der Digitalisierung<br />

auch in unserer Branche<br />

gezielt nutzen. Gerade<br />

im effektiven, vernetzten<br />

Austausch über gemeinsame<br />

Strukturen liegen<br />

große Chancen.<br />

Patricia Köper,<br />

Geschäftsführerin Ergotherapie am<br />

FON Institut, Stuttgart<br />

Wer von den Vorteilen<br />

der TI profitieren will,<br />

sollte gegenüber technischen<br />

Innovationen<br />

aufgeschlossen sein.<br />

Wir erleben in unserer<br />

Praxis, dass die Patient:innen<br />

bereit sind für<br />

den digitalen Wandel.<br />

Laura Latifi Franco und Anna Vahle,<br />

Inhaberinnen der Physiotherapiepraxis<br />

Physio + in Warburg<br />

Von der TI erhoffe ich mir<br />

eine beschleunigte interdisziplinäre<br />

Kommunikation,<br />

zum Beispiel mit<br />

Ärzt:innen, die zugleich<br />

datenschutzkonform ist.<br />

Stefanie Muñoz-Valenzuela,<br />

Inhaberin zweier Logopädischer Praxen<br />

in Sandhausen und Schriesheim


WEGWEISER<br />

Sind Sie TI-ready?<br />

Machen Sie sich auf den Weg und finden Sie<br />

heraus, wie Sie sich mit der passenden<br />

Software am besten für die Zukunft aufstellen.<br />

START<br />

Optica Viva vereint alle<br />

relevanten Funktionen<br />

in einer Praxissoftware,<br />

ist besonders einfach zu<br />

bedienen und bietet höchsten<br />

Schutz für sensible Daten.<br />

Haben<br />

Sie Haben eine<br />

Praxissoftware?<br />

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Praxis<br />

Wollen<br />

Sie eine<br />

Praxissoftware?<br />

Denken<br />

Denken<br />

Sie<br />

daran, Sie daran, 2026<br />

müssen 2026 Sie<br />

TI-ready müssen sein. Sie<br />

Dazu TI-ready brauchen<br />

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sein.<br />

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Praxissoft-<br />

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Praxissoftware.<br />

Wissen<br />

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Praxissoftware?“


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Digitalisierungs-<br />

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Digitalisierungspionier:in<br />

Ist Ist Ihre Ihre<br />

Praxissoftware<br />

Praxis<br />

TI-ready? softwa<br />

Ist bekannt,<br />

wann sie<br />

TI-ready<br />

sein wird?<br />

Denken Denken Sie<br />

daran, Sie daran, 2026<br />

müssen 2026 Sie<br />

TI-ready müssen sein. Sie<br />

Dazu TI-ready brauchen sein.<br />

Dazu Sie eine brauchen<br />

geeignete Sie eine<br />

Praxissoftware. geeignete<br />

Praxissoftware.<br />

Haben Haben<br />

Sie Sie bereits bereits<br />

einen TI-<br />

Anschluss?<br />

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Wollen<br />

Sie bereits<br />

einen TI-Anschluss?<br />

Denken<br />

Sie daran,<br />

2026<br />

Optica müssen hilft Sie<br />

Ihnen TI-ready dabei sein.<br />

gerne Dazu weiter. brauchen<br />

Sie eine<br />

geeignete<br />

Praxissoftware.<br />

Telematikinfrastruktur (TI)<br />

Bestens vorbereitet für die Anbindung an die<br />

Telematikinfrastruktur: Wie verändert die TI meinen<br />

Arbeitsalltag? Wie kann ich mich anschließen?<br />

Und welche Funktionen hat die TI?<br />

Umfassende Informationen zur TI finden Sie<br />

auch auf den „Wissenswert“-Seiten von Optica.


Impressum<br />

Zukunft Praxis,<br />

Sonderausgabe <strong>06</strong>/<strong>2023</strong><br />

(Erscheinungsweise: monatlich)<br />

Herausgeber:<br />

Optica Abrechnungszentrum<br />

Dr. Güldener GmbH<br />

Marienstraße 10, 70178 Stuttgart<br />

Vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Konrad Bommas, Markus Kinkel und<br />

Dr. Jochen Pfänder<br />

Telefon: 0711 99373-2000,<br />

Telefax: 0711 99373-2025<br />

E-Mail: info@optica.de<br />

Optica-Redaktion:<br />

Fabian Maier (V.i.S.d.P.)<br />

Verlag:<br />

Fazit Communication GmbH,<br />

Pariser Straße 1,<br />

60486 Frankfurt am Main<br />

Produktion:<br />

Anabell Krebs<br />

Text:<br />

Michael Hasenpusch, Johannes Göbel<br />

Fotografie:<br />

S.1: Prins Productions/Adobe Stock, S.2:<br />

Optica, S.3: hasan/AdobeStock,<br />

calvindexter/iStock, Moyo Studio/iStock,<br />

Oliver Willikonsky, privat S.4: Mykyta<br />

Dolmatov/iStock, S.5: lemono/iStock, S.6:<br />

hasan/AdobeStock, S.7: Irina_Strelnikova/<br />

iStock, S.16: calvindexter/iStock, S.17:<br />

privat, Deutscher Bundesverband für<br />

Logopädie e.V./Jan Tepass, S.18: Moyo<br />

Studio/iStock, S.20: NicoElNino/iStock,<br />

S.23: metamorworks/iStock, S.24:<br />

aniqpixel/AdobeStock, S25: Moyo Studio/<br />

iStock, S.27: WrightStudio/AdobeStock,<br />

S.28: ttonaorh/AdobeStock, S.29: Anton<br />

Vierietin/iStock, S.30: privat, Optica,<br />

Konzept:<br />

Jan Philipp Rost, Martin Schmitz-Kuhl,<br />

Michael Hasenpusch, Johannes Göbel<br />

Art Direktion:<br />

Oliver Hick-Schulz

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