06/2023
Zukunft Praxis Spezial: Sonderausgabe zur TI // Startklar: Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen
Zukunft Praxis Spezial: Sonderausgabe zur TI // Startklar: Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen
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Was Therapeut:innen jetzt bewegt<br />
ZUKUNFT<br />
PRAXIS<br />
SPEZIAL<br />
STARTKLAR<br />
Was Sie zur Telematikinfrastruktur wissen müssen
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
sind Sie startklar für die Telematikinfrastruktur (TI)? Zugegeben: Das ist<br />
keine Frage, die sich ganz einfach mit „ja“ oder „nein“ beantworten lässt.<br />
Zu vielschichtig sind die Aspekte, die mit der TI und dem daraus folgenden<br />
Wandel des Gesundheitssystems zusammenhängen. Fest steht aber:<br />
Die TI ist schon da und wird die Branche der Heilmittelerbringer:innen in<br />
den kommenden Jahren grundlegend verändern. Dies nehmen wir zum<br />
Anlass, eine komplette digitale Ausgabe der ZUKUNFT PRAXIS der TI zu<br />
widmen. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen umfassenden Überblick<br />
zu den wichtigsten Fragen und zahlreiche Links zu weiterführenden<br />
Inhalten. Nutzen Sie die Chance, sich auf den neuesten Stand zu bringen.<br />
Schließlich ist eine Anbindung in der Physiotherapie seit einiger Zeit<br />
möglich, und auch Ergotherapie, Logopädie und Podologie können 2024<br />
in die TI starten.<br />
Ihr<br />
Dr. Jochen Pfänder<br />
Optica-Geschäftsführer
5 Fakten zur TI<br />
Vorurteile über die Telematikinfrastruktur<br />
gibt es viele – wir klären auf.<br />
Schritt für<br />
Schritt zur TI<br />
Einblicke aus der Praxis:<br />
So läuft der Anschluss.<br />
Verbände<br />
im Fokus<br />
Warum die Branche den<br />
digitalen Wandel begrüßt.<br />
Bereit für<br />
den Wandel?<br />
Worauf es bei der<br />
Praxissoftware ankommt.<br />
„Keine Angst<br />
vor der Haftung“<br />
Experte Dr. Dr. Thomas Ruppel<br />
klärt rechtliche Fragen.<br />
Stimmen aus<br />
der Praxis<br />
Wie blicken Praxisleitungen<br />
auf TI und digitalen Wandel.<br />
Sind Sie<br />
TI-ready?<br />
Ein kleiner Wegweiser für<br />
die vernetzte Zukunft.
FAKTENCHECK<br />
TI – Vorurteile<br />
und Fakten<br />
Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt eine<br />
umfassende Neuerung für das deutsche<br />
Gesundheitswesen dar. Sie wird Schritt für<br />
Schritt eingeführt und viel diskutiert. Ein<br />
klärender Blick auf fünf Vorurteile, die sich<br />
im Lauf der Zeit gebildet haben.
Doch, sie kommt.<br />
Die TI kommt nicht.<br />
Mag sein, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems länger dauert<br />
als geplant. Doch steht eines fest: Sie kommt – und damit auch die<br />
Telematikinfrastruktur (TI), die als ihre Basis dient. Der politische Wille ist<br />
da, wesentliche Akteure des Gesundheitswesens finden die Idee gut<br />
– auch in der Branche der Heilmittelerbringer:innen. Das hat beispielsweise<br />
Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands<br />
SHV, auf der TheraPro <strong>2023</strong> in Stuttgart noch einmal bekräftigt. Die TI<br />
ermöglicht die einfache und schnelle Kommunikation und einen sicheren<br />
Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitssystems.<br />
Bei der TI gelten für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche<br />
Termine. Sofern sie nicht ausschließlich Privatpatient:innen<br />
behandeln, sind Arztpraxen und Krankenhäuser bereits seit 2019 dazu<br />
verpflichtet, ebenso alle Apotheken. Seit Juli 2021 können sich als erste<br />
Gruppe der Heil- und Hilfsmittelberufe die Physiotherapiepraxen anschließen.<br />
Ab 2024 wird der Anschluss an die TI für alle möglich<br />
werden, ab Januar 2026 ist er dann verpflichtend.<br />
Grundlegende Informationen zur TI<br />
finden Sie hier:
Installation und Betrieb der TI sind teuer.<br />
Die Kosten werden übernommen.<br />
Die Kosten für den Anschluss an die TI und für die monatliche Nutzung<br />
werden vom GKV-Spitzenverband erstattet. Das gilt auch für<br />
anfallende Umsatzsteuer, ein wichtiger Aspekt für alle Praxen, die nicht<br />
umsatzsteuerpflichtig sind. Die Praxen müssen vor der Erstattung lediglich<br />
in Vorleistung gehen. Wie viel Installation und Betrieb der TI<br />
kosten, hängt von der Größe der Praxis ab. Ein Beispiel: Für eine<br />
Praxis mit bis zu drei Physiotherapeut:innen (Vollzeitäquivalent) werden<br />
für Ausstattung und Betrieb der TI einmalig 3732,23 Euro fällig,<br />
monatlich kommen 86,11 Euro hinzu – jeweils exklusive Umsatzsteuer.<br />
Enthalten sind die benötigten Kartenterminals und die Adressen für die<br />
Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Doch werden ebendiese Kosten,<br />
wie gesagt, erstattet. Wofür die Praxen selbst sorgen müssen, ist<br />
eine TI-fähige Praxissoftware und ein VPN-Dienst eines dafür zugelassenen<br />
Anbieters, der dem sicheren Datentransport durchs öffentliche<br />
Internet dient. Außerdem nötig sind der Praxisausweis (SMC-B) und<br />
der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Auch diese Kosten werden<br />
erstattet, bis auf die Hälfte der Kosten für den eHBA. In der Physiotherapie<br />
sind somit noch rund 200 Euro für den eHBA selbst zu zahlen.<br />
Aktuelle Informationen zur<br />
Refinanzierung finden Sie hier:
Die TI ist nicht sicher.<br />
Die TI ist so sicher, wie es nur geht.<br />
Zwar nutzt die TI das öffentliche Internet, doch werden die Verbindungen<br />
über ein sicheres Virtual Private Network (VPN) hergestellt, das<br />
ein Mitlesen verhindert. Den Zugang zu diesem „Datentunnel“ öffnet<br />
der sogenannte Konnektor, ein einem Router ähnliches, besonders abgesichertes<br />
Gerät, das in einigen Jahren durch eine cloudbasierte Softwarelösung<br />
ersetzt werden könnte. Zusätzlich authentifizieren sich<br />
Praxen und ihre Mitarbeiter:innen an der TI, um ihre Nutzungsberechtigung<br />
nachzuweisen. Jede Praxis nutzt dazu die SMC-B-Karte, die<br />
ins ebenfalls sichere Kartenterminal gesteckt werden muss; die Mitarbeiter:innen<br />
nutzen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur<br />
durch beide Karten ist der Zugang zu den für die jeweilige Person freigegebenen<br />
Daten möglich. Die Datenhoheit bleibt immer bei den<br />
Patient:innen: Sie bestimmen, wer wann auf welche Daten zugreifen<br />
kann. Die Standards sind hoch: Die TI und ihr Sicherheitskonzept stammen<br />
von der gematik, die dazu mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz<br />
und Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in<br />
der Informationstechnik zusammenarbeitet.<br />
Weitere Informationen zur<br />
Sicherheit in der TI finden Sie hier:
Macht die TI nicht alles nur komplizierter?<br />
Nein, vieles wird durch die TI einfacher!<br />
Es ist nie leicht, sich von alten Gewohnheiten zu verabschieden.<br />
Gerade Arztpraxen hielten das Fax lange für die praktischste und<br />
schnellste Art, Informationen zu übermitteln. Doch abgesehen vom<br />
umständlichen Prozess – ausdrucken, übermitteln, abtippen – ist das<br />
Fax heute aus datenschutztechnischen Gründen für den Versand von<br />
personenbezogenen Daten gar nicht mehr zugelassen. Mit ihren<br />
digitalen Anwendungen ist die TI schneller, sicherer und einfacher.<br />
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Ärzt:innen<br />
mittlerweile Standard. Dokumente werden mit KIM (Kommunikation<br />
im Medizinwesen) wie per Mail übermittelt. Eine Verschreibung<br />
landet als E-Rezept binnen Sekunden auf dem Smartphone der<br />
Patient:innen. Röntgenbilder, der elektronische Arztbrief und viele<br />
andere Daten, die nicht verloren gehen sollten, werden zentral in der<br />
elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert. All das ist erst der<br />
Anfang: Die TI wird künftig noch um zusätzliche hilfreiche Funktionen<br />
erweitert werden.<br />
Weitere Informationen zu den<br />
Vorteilen finden Sie hier:
Bei neuen<br />
Technologien sollte<br />
man besser abwarten.<br />
Besser ist es, früh<br />
Erfahrungen zu sammeln.<br />
Die TI wird für alle kommen, spätestens Anfang 2026. Es lohnt sich<br />
aber, früher einzusteigen und somit gut vorbereitet zu sein. Denn wie<br />
sagte Osman Ahmad, Co-Geschäftsführer von „die stadtpraxis“ in der<br />
April-Ausgabe von ZUKUNFT PRAXIS: „Ich würde mit der Einrichtung<br />
der TI nicht bis zum 31. Dezember 2025 warten und dann hoffen, dass<br />
am 1. Januar 2026 auf wundersame Weise alles gleich funktioniert.“<br />
Weitere Informationen zur Anbindung<br />
an die TI finden Sie hier:
Der Anschluss an die TI ist nicht kompliziert,<br />
besteht aber aus einigen Schritten und<br />
dauert seine Zeit. Wir fassen hier zusammen,<br />
was nötig ist, und haben dazu auch<br />
mit dem Bonner Therapeuten Michael<br />
Warmbold gesprochen, der sich kürzlich<br />
an die TI angeschlossen hat.<br />
TIPPS ZUM ANSCHLUSS<br />
5<br />
SCHRITTE<br />
IN DIE TI
1 DIE<br />
ENTSCHEIDUNG<br />
Die TI kommt – langsam, aber stetig. Seit Juli<br />
2021 können sich Hebammen und Physiotherapeut:innen<br />
als erste Gruppe der Heilmittelerbringer:innen<br />
anschließen. Ab 2024 sollen<br />
auch die anderen therapeutischen Berufsgruppen<br />
diese Möglichkeit erhalten. Ab 1. Januar<br />
2026 wird der Anschluss an die TI verpflichtend<br />
sein. Wer sich jetzt entscheidet,<br />
sammelt wertvolle Erfahrungen und gerät<br />
später nicht in Terminstress.<br />
MICHAEL WARMBOLD: „Natürlich ist es so, dass die TI erst 2026<br />
zur Pflicht für uns Physiotherapeut:innen wird. Korrekt ist auch,<br />
dass wir die TI im Moment noch gar nicht richtig einsetzen können<br />
und erst einmal Kosten auf uns zukommen. Aber ich finde<br />
es dennoch wichtig, damit jetzt zu starten, denn es sind schon<br />
einige Hürden zu überwinden. Es kann etwas dauern, bis alle<br />
Anträge gestellt sind und alles funktioniert. Deshalb rate ich,<br />
eher früher als später damit zu starten.“
2<br />
DIE<br />
PRAXIS-<br />
SOFTWARE<br />
Wer sich an die TI anschließen will, braucht<br />
eine passende Praxissoftware. Dass die Software<br />
zum Anschluss in der Lage ist, ist im Moment<br />
noch keine Selbstverständlichkeit. Das<br />
zeigt die Erfahrung von Michael Warmbold, der<br />
sich kürzlich deshalb umorientieren musste.<br />
MICHAEL WARMBOLD: „Erst einmal ist es wichtig, einen Softwareanbieter<br />
zu finden, der den Anschluss an die TI in der Praxissoftware<br />
sicherstellen kann. Der Anbieter meiner bisherigen Software<br />
konnte das noch nicht und war auch der Meinung, bis 2026<br />
sei ja noch Zeit. Anfang des Jahres hatte das Unternehmen noch<br />
kein Interesse, sich damit zu beschäftigten. Deshalb bin ich im<br />
Januar zu Optica Viva gewechselt, eine Praxissoftware, die den<br />
Anschluss an die TI eben bereits sicherstellt. Ich habe den Probemonat<br />
genutzt, war zufrieden und bin dabeigeblieben.“<br />
Weitere Informationen zu<br />
Praxissoftware in der TI finden Sie hier:
3<br />
SMC-B<br />
UND<br />
eHBA<br />
Die TI ist stark gesichert. Deshalb müssen<br />
sich Therapeut:innen zwei Mal authentifizieren.<br />
Dazu brauchen sie zwei Karten: die<br />
Institutionskarte SMC-B und den eHBA. Mit<br />
der SMC-B weist sich die Praxis selbst gegenüber<br />
der TI als berechtigt aus. Eine Karte<br />
genügt für einen Standort. Hat die Praxis<br />
mehrere Standorte oder nutzt mobile Kartenterminals,<br />
müssen dafür jeweils eigene<br />
SMC-B-Karten beantragt werden.<br />
MICHAEL WARMBOLD: „Die Karten habe ich auch gleich selbst<br />
beantragt, denn sie sind die Ausweise, die man braucht, um<br />
auf die Gesundheits-Datenautobahn zu kommen. Den eHBA<br />
beantragt man beim elektronischen Gesundheitsberuferegister,<br />
eGBR, der Bezirksregierung Münster und muss dazu seine<br />
Berufserlaubnisurkunde als Bild oder PDF einschicken.<br />
Dort wird auch die SMC-B-Karte beantragt. Man erhält dann<br />
vom eGBR eine Vorgangsnummer, mit der die Karte bei mehreren<br />
Anbietern bestellt werden kann.“<br />
Hier finden Sie weitere Informationen zu<br />
den Ausweisen und ihrer Bestellung:
4 DER<br />
KONNEKTOR<br />
Um die sichere Verbindung von der Praxis in<br />
die TI herzustellen, wird ein Konnektor benötigt.<br />
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Bisher<br />
wurde das Gerät in der Praxis installiert und<br />
stellte von dort aus die sichere Verbindung zur<br />
TI her. Die andere, elegantere Möglichkeit ist:<br />
Der Konnektor steht mit vielen anderen in<br />
einem Rechenzentrum und verbindet sich von<br />
dort aus mit der TI. Die Praxis ist über eine<br />
sichere VPN-Verbindung mit dem Konnektor<br />
verbunden.<br />
MICHAEL WARMBOLD: „Ich profitiere davon, dass der Konnektor im<br />
Rechenzentrum steht. Mit der Praxissoftware verbunden wurde<br />
das Gerät dann per Fernwartung. Der Support meines Anbieters<br />
hat sich mit meinem Computer verbunden und alles für mich erledigt,<br />
auch die KIM-Adresse eingerichtet. Ich selbst musste gar<br />
nichts machen.“<br />
Weitere Informationen zum<br />
Anschluss an die TI finden Sie hier:
5 DAS<br />
KARTEN-<br />
TERMINAL<br />
Das eHealth-Kartenterminal – auch eHKT<br />
genannt – erkennt und liest die in der TI<br />
eingesetzten Smartcards. Dazu zählen<br />
neben dem eHBA und der SMC-B auch<br />
die elektronische Gesundheitskarte der<br />
Patient:innen und die Krankenversicherungskarten<br />
von privat Versicherten. Für<br />
die Teilnahme an der TI sind spezielle Kartenterminals<br />
nötig, die von der gematik<br />
zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit<br />
in der Informationstechnik (BSI)<br />
zertifiziert sein müssen.<br />
MICHAEL WARMBOLD: „Die Authentifizierung über das Terminal<br />
ist ganz einfach. Die SMC-B-Karte wird fest ins Terminal<br />
eingebaut, dazu bricht man den Chip aus der Karte,<br />
so wie das bei den SIM-Karten der Telefone funktioniert.<br />
Die eHBA-Karte muss von jedem Mitarbeitenden ins Terminal<br />
eingesteckt werden. “<br />
Weitere Informationen zum<br />
Anschluss an die TI finden Sie hier:
FAZIT<br />
Wie lange der Anschluss an die TI dauert, ist individuell<br />
unterschiedlich. Michael Warmbold spricht<br />
von etwa einem halben Jahr, bis alles erledigt war.<br />
Wie gesagt: Kompliziert ist es eigentlich nicht, aber<br />
die einzelnen Schritte müssen nacheinander erledigt<br />
werden. Und das parallel zum anstrengenden<br />
Arbeitsalltag. Das Jahr 2026 scheint noch fern,<br />
doch die Erfahrung zeigt, dass es besser ist, sich<br />
eher früher als später mit dem Einstieg ins digitale<br />
Gesundheitswesen zu beschäftigen.
VERBÄNDE IM FOKUS<br />
Der Weg in die<br />
TI lohnt sich!<br />
Spitzen der Heilmittelbranche<br />
machen deutlich, warum der<br />
digitale Wandel wichtig ist.
Die TI soll eine schnelle und<br />
sichere interprofessionelle<br />
Kommunikation und den<br />
Zugriff auf wichtige<br />
medizinische Informationen<br />
ermöglichen. Schon deshalb<br />
lohnt sich der Weg mit und<br />
in die TI.<br />
Die TI bietet die Chance<br />
auf eine bessere<br />
Versorgung der<br />
Patient:innen, auch weil<br />
sich mit ihr verschiedene<br />
Berufsgruppen effizienter<br />
austauschen können.<br />
Dagmar Karrasch, Präsidentin<br />
des Deutschen Bundesverbands<br />
für Logopädie dbl<br />
Andreas Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender<br />
des Deutschen Verbands Ergotherapie<br />
DVE und Vorsitzender des Spitzenverbands<br />
der Heilmittelverbände SHV<br />
Wenn unsere Branche für Fachkräfte<br />
attraktiv sein will, müssen wir den<br />
digitalen Wandel offensiv angehen.<br />
Deshalb beraten wir auch gerne zu<br />
Fragen der TI.<br />
Marc Zeller, Digitalisierungsexperte<br />
und 1. Vorsitzender des<br />
Landesverbands Nordrhein-<br />
Westfalen beim Deutschen<br />
Verband für Physiotherapie (ZVK)<br />
Interviews mit<br />
den Verbandsvertreter:innen<br />
finden Sie auf den<br />
„Wissenswert“-<br />
Seiten von Optica.
PRAXISSOFTWARE<br />
Bereit<br />
für den<br />
Wandel?<br />
Der Anschluss an die<br />
Telematikinfrastruktur<br />
wird ab Anfang 2026<br />
zur Pflicht und setzt<br />
eine geeignete<br />
Praxissoftware voraus.<br />
Zeit, sich damit zu<br />
beschäftigen.<br />
DI
Die Arbeit mit Menschen steht für Therapeut:innen im Zentrum ihres Berufs.<br />
Sie helfen ihren Patient:innen beweglicher zu werden, ihr Leben eigenständiger<br />
zu gestalten oder Sprachschwierigkeiten zu überwinden.<br />
Das ist die eine Seite, der unmittelbare Austausch mit den Patient:innen<br />
in der Praxis oder beim Hausbesuch. Doch hat dieser Beruf noch eine<br />
andere Seite. Eine, die aus Terminplanung, Dokumentation oder Abrechnung<br />
und viel Kommunikation mit Arztpraxen, Krankenkassen und anderen<br />
besteht.<br />
Oft ist dieser sogenannte Papierkram lästig. Sogenannt, weil heute<br />
schon bei vielen und in einigen Jahren bei allen tendenziell kein Papier<br />
mehr nötig sein wird. Eine Praxissoftware kann alles ersetzen, was<br />
früher notiert, gelocht und abgeheftet wurde, durch Daten, die digital<br />
gespeichert und gelesen werden können. Außerdem muss die Software<br />
bis Anfang 2026 in der Lage sein, mit der Telematikinfrastruktur<br />
zusammenzuarbeiten. Denn die TI wird dann endgültig zur Grundlage<br />
für alle, die in der Heil- und Hilfsmittelbranche arbeiten.<br />
Doch muss, wer eine Praxissoftware nutzt, auch sicherstellen, dass diese<br />
auf die TI vorbereitet ist. Ist sie das nicht? Dann besteht Handlungsbedarf.<br />
Der Hersteller der Software muss sich die Frage gefallen lassen,<br />
wann das Update geplant ist, das die Software zum Anschluss an die TI<br />
befähigt. Dabei sollte man sich nicht auf pauschale Versprechungen<br />
verlassen und glauben, dass es genügt, wenn das Update im Spätherbst<br />
2025 kommt.<br />
Denn nicht jede Software funktioniert gleich auf Anhieb, sondern ist<br />
dafür auf regelmäßige Aktualisierungen angewiesen.
Der Hersteller der Software<br />
muss sich die Frage gefallen<br />
lassen, wann das Update geplant<br />
ist, das die Software zum<br />
Anschluss an die TI befähigt.<br />
Optica Viva ist eine Software der PRAXINO GmbH<br />
Die Praxissoftware sollte deshalb am besten schon heute TI-ready sein!<br />
Ab 1. Januar 2026 ist der Anschluss an die TI für alle Pflicht, und mit<br />
den Vorbereitungen sollte man wirklich nicht bis 2025 warten.<br />
Keine Sorge, eine Raketenwissenschaft ist der Einstieg in die TI nicht.<br />
Aber er funktioniert auch nicht von heute auf morgen. Förderanträge müssen<br />
geschrieben, Registrierungen ausgefüllt, SMC-B- und eHBA-Karten<br />
beantragt werden, zudem sind kleine elektronische Boxen namens Konnektor<br />
zu installieren.
Ab 1. Januar 2026 ist der<br />
Anschluss an die TI für<br />
alle Pflicht, und mit den<br />
Vorbereitungen sollte man<br />
nicht bis 2025 warten.<br />
Je nachdem wie konsequent man den Anschluss an die TI parallel zum<br />
anstrengenden Arbeitsalltag verfolgt, können so ein paar Wochen oder<br />
Monate vergehen, bis es heißt: „Ich bin drin!“ Das alles ist machbar,<br />
schließlich sind es bis Anfang 2026 noch knapp zweieinhalb Jahre.<br />
Aber tempus fugit, die Zeit fliegt, das wussten schon die alten Römer,<br />
und damals war das Leben deutlich langsamer als heute.<br />
Wer noch keine Praxissoftware nutzt, hat gegenüber den anderen Vorund<br />
Nachteile. Um mit dem Nachteil zu beginnen: Die vielen Hilfestellungen<br />
und Vereinfachungen, die mit der Digitalisierung einhergehen, können<br />
nicht genutzt werden. Ein Beispiel: Eine digitale Patientenakte bietet<br />
den unvergleichlich schnellen und vollständigen Überblick. Welche Verordnung<br />
liegt vor, wann sind Termine gebucht, wer wird die Behandlung<br />
ausführen, wurde sie dokumentiert, was wurde abgerechnet und was<br />
bereits bezahlt? Apropos Abrechnung: Eine gute Praxissoftware erhält<br />
die Tarifupdates automatisch eingespielt, umständliche Preisrecherchen<br />
gehören der Vergangenheit an.<br />
Außerdem sind da noch Kontaktdaten, Krankenversicherung, Diagnose,<br />
Befundung, Details zum Kostenträger und zu viele andere Funktionen,<br />
um sie hier im Einzelnen aufzuzählen. Außerdem sind Funktionen nicht<br />
alles, sie sollten auch einfach zu nutzen sein. Damit ist nicht nur gemeint,<br />
dass sie leicht verständlich sind, sondern dass die Software unter einer<br />
einheitlichen Oberfläche auf verschiedenen Geräten laufen sollte.
20<br />
ist<br />
Prozent der<br />
Physiotherapiepraxen<br />
nutzen<br />
noch keine<br />
Praxissoftware*<br />
1.1.26<br />
Milliarden<br />
der Stichtag aller<br />
Heilmittelerbringer:innen<br />
für den Anschluss an die TI<br />
42<br />
Euro<br />
ließen sich in<br />
Deutschland durch<br />
ein digitales<br />
Gesundheitswesen<br />
jährlich einsparen**<br />
* Eckdatenstudie Physiotherapie, ETL Advision<br />
** Studie „Digitalisierung im Gesundheitswesen“, McKinsey & Company 2022<br />
Das Schlüsselwort lautet hier „cloudbasiert“, die Software wird nicht installiert,<br />
sondern im Browser bedient. Mag sein, dass auf dem Praxistresen<br />
noch ein PC steht. Im Behandlungszimmer macht sich ein Tablet aber<br />
einfach besser, um mithilfe der Praxissoftware schnell etwas nachzuschauen<br />
oder zu dokumentieren.<br />
Richtig, die Rede war noch von einem Vorteil, den Therapeut:innen<br />
haben, die noch keine Praxissoftware nutzen. Sie können sich nun direkt<br />
bestmöglich aufstellen und eine Software wählen, die TI-ready ist.<br />
Spätestens Anfang Januar 2026 wird die Praxissoftware viel einflussreicher<br />
sein als je zuvor, wenn mit dem Anschluss an die TI alle entsprechenden<br />
Anwendungen genutzt werden können. Über KIM (Kommunikation<br />
im Medizinwesen) werden Dokumente schnell und sicher<br />
ausgetauscht, beispielsweise mit den Arztpraxen. Das elektronische Rezept<br />
gibt es heute schon, und vermutlich wird bis dahin auch die elektronische<br />
Verordnung eingeführt.<br />
Vom Terminkalender bis zur<br />
Abrechnung: Praxis-Prozesse<br />
lassen sich mit wenigen Klicks<br />
über die intuitive, effiziente<br />
Heilmittel-Praxis-Software<br />
Optica Viva steuern.
RATGEBER RECHT<br />
Keine Angst<br />
vor der Haftung<br />
Die Anbindung an die TI wirft auch rechtliche<br />
Fragen auf. Diese beleuchtet der Rechtsanwalt<br />
und Fachanwalt für Medizinrecht<br />
Dr. Dr. Thomas Ruppel.
Die gute Nachricht vorab: Therapeut:innen müssen keine verschärfte<br />
Haftung wegen der Nutzung der TI befürchten. Insbesondere für die<br />
Funktionsfähigkeit der Softwareanwendungen selbst, etwa für den<br />
sicheren Datenaustausch über KIM, sind sie nicht verantwortlich.<br />
Gleiches gilt auch für die ePA, etwa bei unzureichenden Verschlüsselungen<br />
oder Speicherfehlern.<br />
Denn sowohl die Vorschriften über die Behandlungsfehlerhaftung (§§<br />
630a, 280 BGB, § 823 BGB; § 222 StGB, § 229 StGB) als auch die datenschutzrechtlichen<br />
Vorgaben des Strafgesetzbuches verlangen für<br />
eine mögliche Haftung stets wenigstens Fahrlässigkeit des Therapeuten<br />
bzw. Inhabers. Diese ist aber selbst dann, wenn es zur Fehlern in<br />
der TI kommt, nicht gegeben, denn die TI-Nutzung ist für die Heilmittelerbringer:innen<br />
verpflichtend und diese sind weder an der Entwicklung<br />
beteiligt noch können sie Einblick in die Funktionsfähigkeit nehmen.<br />
Aus diesem Grund haften Heilmitterbringer:innen auch nicht für etwaige<br />
DSGVO-Verstöße aus der verpflichtenden Nutzung der TI. Eine Haftung<br />
wäre allenfalls denkbar, wenn Heilmitterbringer:innen TI-Module nutzen,<br />
deren Sicherheitsrisiken bekannt sind und deren Nutzung nicht<br />
verpflichtend ist.
Die Einführung der TI und die zukünftige Nutzung immer weiterer Bausteine<br />
sollte aber Anlass sein, die IT-Sicherheit in der Praxis zu hinterfragen.<br />
Denn für Datenschutzverstöße und Schäden nach technischen<br />
Fehlern, die aus einem mangelhaften Betrieb innerhalb der Praxis resultieren,<br />
haften Praxis und Inhaber:innen durchaus.<br />
Datenschutzrechtliche Haftung beim Technikeinsatz<br />
In Betracht kommt zunächst eine Haftung für Datenschutzverstöße,<br />
strafrechtlich wegen § 203 StGB, aber denkbar sind auch Bußgelder<br />
und zivilrechtliche Haftungen auf Schadensersatz. Zur Vermeidung von<br />
Datenschutzverstößen sind unter anderem folgende Fragen zu klären:<br />
• Werden Updates regelmäßig – und wie von der TI<br />
vorgegeben – gemacht?<br />
• Sind Computer ausreichend passwortgesichert?<br />
• Werden Passwörter regelmäßig gewechselt?<br />
• Werden Bildschirme gesperrt, wenn der Arbeitsplatz –<br />
auch nur kurzzeitig – verlassen wird?<br />
• Wird aktuelle Antivirensoftware auf allen Rechnern und Servern,<br />
aber ggf. auch auf Mobilfunkgeräten eingesetzt?<br />
• Werden E-Mails / E-Mail-Anhänge verschlüsselt bzw. sind<br />
Patient:innen damit einverstanden, dass unverschlüsselt gemailt<br />
wird?<br />
• Werden etwaige telemedizinischen Behandlungen so<br />
durchgeführt, dass Dritte hiervon keine Kenntnis nehmen<br />
können (geschlossene Räume usw.)?<br />
In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist besondere Vorsicht bei Nutzung<br />
von Mobilfunkgeräten geboten. Gerade WhatsApp & Co. verlangen<br />
weitgehende Zugriffsrechte auf im Mobilfunkgerät vorhandene Daten.<br />
Mobiltelefone von Mitarbeiter:innen dürfen für Praxiskommunikation<br />
nur eingesetzt werden, wenn die Praxiskommunikation durch gegenüber<br />
den anderen Apps gesicherte „Container“ erfolgt. Bestenfalls er-
folgt die Nutzung von praxisbezogener Kommunikation (Mails, Apps für<br />
TI) auf rein dienstlich genutzten Mobilfunkgeräten. Die Nutzung von<br />
nicht DSGVO-konformen Messengern wie eben WhatsApp, aber auch<br />
Telegram verbietet sich in der Praxis ohnehin.<br />
Behandlungsfehlerhaftung beim Technikeinsatz<br />
Eher nur theoretisch denkbar sind auch mögliche Behandlungsfehler,<br />
die durch fehlerhafte Nutzung von TI entstehen, etwa wenn Daten<br />
falsch eingegeben werden oder Befunde nicht oder nur verzögert<br />
übermittelt werden. Das kann sich insbesondere dann ergeben, wenn<br />
die eigene Praxissoftware mit den Datenformaten der TI nicht kompatibel<br />
sein sollte.<br />
Hier müssen Heilmittelerbringer:innen eine TI-kompatible Soft- und<br />
Hardware einsetzen. Mögliche Fehler fallen unter das sogenannte „voll<br />
beherrschbare Risiko“ (§ 630h Abs. 1 BGB), denn bei allen Hilfsmitteln,<br />
die Behandelnde einsetzen – dazu gehören auch technische Systeme<br />
– wird im Schadensfall vermutet, dass ein Fehler des Behandelnden
gegeben ist. Der Begründungsaufwand kann hier also beim Heilmittelerbringer<br />
liegen. Eine Haftung ist indes letztlich unwahrscheinlich,<br />
wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler in der Software/TI-<br />
Anwendung liegt. Denn selbst wenn Therapeut:innen die Fehler des<br />
Softwareanbieters zugerechnet werden, werden zumeist weder Therapeut:innen<br />
noch Softwareanbieter fahrlässig gehandelt haben.<br />
Dr. Dr. Thomas Ruppel und Team beraten Heilmittelerbringer:innen<br />
in allen Rechtsfragen rund<br />
um die Praxis. kanzlei@gesundheitsrecht.de
PRAXISLEITUNGEN<br />
Stimmen aus<br />
der Praxis<br />
Wie Praxisleitungen auf die TI und den<br />
digitalen Wandel blicken.
Wir sollten die Möglichkeiten<br />
der Digitalisierung<br />
auch in unserer Branche<br />
gezielt nutzen. Gerade<br />
im effektiven, vernetzten<br />
Austausch über gemeinsame<br />
Strukturen liegen<br />
große Chancen.<br />
Patricia Köper,<br />
Geschäftsführerin Ergotherapie am<br />
FON Institut, Stuttgart<br />
Wer von den Vorteilen<br />
der TI profitieren will,<br />
sollte gegenüber technischen<br />
Innovationen<br />
aufgeschlossen sein.<br />
Wir erleben in unserer<br />
Praxis, dass die Patient:innen<br />
bereit sind für<br />
den digitalen Wandel.<br />
Laura Latifi Franco und Anna Vahle,<br />
Inhaberinnen der Physiotherapiepraxis<br />
Physio + in Warburg<br />
Von der TI erhoffe ich mir<br />
eine beschleunigte interdisziplinäre<br />
Kommunikation,<br />
zum Beispiel mit<br />
Ärzt:innen, die zugleich<br />
datenschutzkonform ist.<br />
Stefanie Muñoz-Valenzuela,<br />
Inhaberin zweier Logopädischer Praxen<br />
in Sandhausen und Schriesheim
WEGWEISER<br />
Sind Sie TI-ready?<br />
Machen Sie sich auf den Weg und finden Sie<br />
heraus, wie Sie sich mit der passenden<br />
Software am besten für die Zukunft aufstellen.<br />
START<br />
Optica Viva vereint alle<br />
relevanten Funktionen<br />
in einer Praxissoftware,<br />
ist besonders einfach zu<br />
bedienen und bietet höchsten<br />
Schutz für sensible Daten.<br />
Haben<br />
Sie Haben eine<br />
Praxissoftware?<br />
Sie eine<br />
Praxis<br />
Wollen<br />
Sie eine<br />
Praxissoftware?<br />
Denken<br />
Denken<br />
Sie<br />
daran, Sie daran, 2026<br />
müssen 2026 Sie<br />
TI-ready müssen sein. Sie<br />
Dazu TI-ready brauchen<br />
Dazu Sie brauchen eine<br />
sein.<br />
geeignete Sie eine<br />
Praxissoft-<br />
geeignete<br />
Praxissoftware.<br />
Wissen<br />
Sie<br />
schon<br />
welche?<br />
Zur Information<br />
empfehlen wir<br />
Zur Information<br />
das Whitepaper<br />
empfehlen wir<br />
„Lohnt sich die<br />
das Whitepaper<br />
Investition in eine<br />
Praxissoftware?“
Sie sind<br />
Sie ein/e sind<br />
Digitalisierungs-<br />
ein/e<br />
Digitalisierungspionier:in<br />
Ist Ist Ihre Ihre<br />
Praxissoftware<br />
Praxis<br />
TI-ready? softwa<br />
Ist bekannt,<br />
wann sie<br />
TI-ready<br />
sein wird?<br />
Denken Denken Sie<br />
daran, Sie daran, 2026<br />
müssen 2026 Sie<br />
TI-ready müssen sein. Sie<br />
Dazu TI-ready brauchen sein.<br />
Dazu Sie eine brauchen<br />
geeignete Sie eine<br />
Praxissoftware. geeignete<br />
Praxissoftware.<br />
Haben Haben<br />
Sie Sie bereits bereits<br />
einen TI-<br />
Anschluss?<br />
einen TI<br />
Wollen<br />
Sie bereits<br />
einen TI-Anschluss?<br />
Denken<br />
Sie daran,<br />
2026<br />
Optica müssen hilft Sie<br />
Ihnen TI-ready dabei sein.<br />
gerne Dazu weiter. brauchen<br />
Sie eine<br />
geeignete<br />
Praxissoftware.<br />
Telematikinfrastruktur (TI)<br />
Bestens vorbereitet für die Anbindung an die<br />
Telematikinfrastruktur: Wie verändert die TI meinen<br />
Arbeitsalltag? Wie kann ich mich anschließen?<br />
Und welche Funktionen hat die TI?<br />
Umfassende Informationen zur TI finden Sie<br />
auch auf den „Wissenswert“-Seiten von Optica.
Impressum<br />
Zukunft Praxis,<br />
Sonderausgabe <strong>06</strong>/<strong>2023</strong><br />
(Erscheinungsweise: monatlich)<br />
Herausgeber:<br />
Optica Abrechnungszentrum<br />
Dr. Güldener GmbH<br />
Marienstraße 10, 70178 Stuttgart<br />
Vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Konrad Bommas, Markus Kinkel und<br />
Dr. Jochen Pfänder<br />
Telefon: 0711 99373-2000,<br />
Telefax: 0711 99373-2025<br />
E-Mail: info@optica.de<br />
Optica-Redaktion:<br />
Fabian Maier (V.i.S.d.P.)<br />
Verlag:<br />
Fazit Communication GmbH,<br />
Pariser Straße 1,<br />
60486 Frankfurt am Main<br />
Produktion:<br />
Anabell Krebs<br />
Text:<br />
Michael Hasenpusch, Johannes Göbel<br />
Fotografie:<br />
S.1: Prins Productions/Adobe Stock, S.2:<br />
Optica, S.3: hasan/AdobeStock,<br />
calvindexter/iStock, Moyo Studio/iStock,<br />
Oliver Willikonsky, privat S.4: Mykyta<br />
Dolmatov/iStock, S.5: lemono/iStock, S.6:<br />
hasan/AdobeStock, S.7: Irina_Strelnikova/<br />
iStock, S.16: calvindexter/iStock, S.17:<br />
privat, Deutscher Bundesverband für<br />
Logopädie e.V./Jan Tepass, S.18: Moyo<br />
Studio/iStock, S.20: NicoElNino/iStock,<br />
S.23: metamorworks/iStock, S.24:<br />
aniqpixel/AdobeStock, S25: Moyo Studio/<br />
iStock, S.27: WrightStudio/AdobeStock,<br />
S.28: ttonaorh/AdobeStock, S.29: Anton<br />
Vierietin/iStock, S.30: privat, Optica,<br />
Konzept:<br />
Jan Philipp Rost, Martin Schmitz-Kuhl,<br />
Michael Hasenpusch, Johannes Göbel<br />
Art Direktion:<br />
Oliver Hick-Schulz