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04/2024

Die Titelthemen im April: Digitale Trends - Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt // Neue Regeln für die TI-Refinanzierung in der Physiotherapie // Umgang mit No-Shows

Die Titelthemen im April: Digitale Trends - Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt // Neue Regeln für die TI-Refinanzierung in der Physiotherapie // Umgang mit No-Shows

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№ <strong>04</strong>/<strong>2024</strong><br />

Was Therapeut:innen jetzt bewegt<br />

Jetzt auch<br />

per App<br />

Digitale<br />

TRENDS<br />

Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt


Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

die Zukunft wartet nicht: Die Telematikinfrastruktur (TI) mit ihren Vorteilen<br />

wie Herausforderungen prägt seit einer Weile das deutsche Gesundheitssystem<br />

– und schon steht mit der TI 2.0 ihre Weiterentwicklung an. Was<br />

das für Praxisinhaber:innen bedeutet, erfahren Sie in der neuen Ausgabe<br />

der ZUKUNFT PRAXIS ebenso wie Neuigkeiten zu E-Rezept, Praxissoftware<br />

und TI-Messenger. Mit unserem Schwerpunktthema zu digitalen<br />

Trends geben wir einen aktuellen Überblick zu den Zukunftswegen, die<br />

für Heilmittelerbringer:innen immer wichtiger werden. Technologie ist<br />

aber nur ein Teil der Antwort auf die Frage, wie man sich zukunftsfit aufstellt.<br />

Wir blicken in der vorliegenden Ausgabe unter anderem auch auf<br />

Lösungen im Umgang mit dem ärgerlichen Phänomen der No-Shows, auf<br />

ein erfolgreiches Angebot mit Hausbesuchen – und wünschen Ihnen bei<br />

allem eine aufschlussreiche Lektüre!<br />

Ihr<br />

Dr. Jochen Pfänder<br />

Optica-Geschäftsführer


Digitale Trends für die<br />

INHALT<br />

Therapie<br />

Von E-Rezept und Praxissoftware bis zu den Neuerungen der Telematikinfrastruktur<br />

2.0: ein aktueller Blick auf fünf Schwerpunkte des digitalen Wandels<br />

Kurz und<br />

kompakt<br />

Zahlen und Fakten aus dem<br />

Gesundheitswesen – und Ratgeber<br />

Recht zu Praxispersonal<br />

Neue Regeln für<br />

die Refinanzierung<br />

Was sich in der Physiotherapie<br />

mit Blick auf die Kostenerstattung<br />

verändert<br />

Umgang mit den<br />

No-Shows<br />

Tipps aus juristischer Perspektive:<br />

Wie Praxisinhaber:innen<br />

dem Problem begegnen<br />

„Versorgungslücke<br />

schließen“<br />

Wie Daniel Hackert mit fitmobil<br />

aachen und Hausbesuchen erfolgreich<br />

neue Wege geht<br />

Restorative Yoga<br />

bei Krebs<br />

Übungen für mehr Selbstwirksamkeit<br />

und Wohlbefinden trotz<br />

der Erkrankung<br />

Optica<br />

informiert<br />

Blankoverordnung, Praxissoftware<br />

und Entlassmanagement-<br />

Verordnungen


THERAPIE<br />

IN ZAHLEN<br />

€<br />

50 Milliarden<br />

Euro<br />

SOLL DER KRANKENHAUSTRANSFORMATIONSFONDS<br />

UMFASSEN, mit dessen Hilfe die deutschen Krankenhäuser<br />

ab 2026 umstrukturiert werden sollen. Das geht aus<br />

dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz<br />

hervor.


Rund 25 Prozent<br />

ALLER PHYSIOTHERAPEUT:INNEN ENTSCHEIDEN SICH IM<br />

LAUFE IHRES BERUFSLEBENS ZUR SELBSTSTÄNDIGKEIT.<br />

Der IFK unterstützt dies zum vierten Mal mit seinem<br />

Businessplan-Wettbewerb, bei dem Gründungserfahrungen<br />

gesammelt werden können.<br />

15.214<br />

ABONNENT:INNEN HATTE MITTE APRIL DER<br />

WHATSAPP-KANAL DER GEMATIK. Seit Ende 2023<br />

bietet die Nationale Agentur für Digitale Medizin den<br />

Kanal an, auf dem sie über Störungen und<br />

Einschränkungen der TI unterrichet.


75 Jahre<br />

ALT WIRD IN DIESEM JAHR DER DEUTSCHE VERBAND<br />

FÜR PHYSIOTHERAPIE (ZVK) E. V., der am 5. November<br />

1949 gegründet wurde.<br />

Vom 7. bis 8. Juni<br />

FINDET <strong>2024</strong> DER BUNDESKONGRESS PHYSIOTHERAPIE<br />

STATT. Ort der Veranstaltung, die unter dem Motto<br />

„Wirkstoff Physiotherapie“ steht, ist Bad Soden bei Frankfurt<br />

am Main. www.bundeskongress-physiotherapie.de


156,5 Millionen<br />

E-REZEPTE WURDEN ZWISCHEN DEM 1. JANUAR<br />

UND DEM 18. APRIL <strong>2024</strong> EINGELÖST, die Zahl liegt<br />

an Werktagen nun immer öfter bei mehr als<br />

2 Millionen Rezepten. Seit Jahresanfang ist das<br />

E-Rezept in Deutschland Pflicht. Ärzt:innen, die die<br />

elektronische Übermittlung ihrer Rezepte bis zum<br />

1. Mai nicht nachweisen können, wird das Honorar um<br />

1 Prozent gekürzt.


DIGITALISIERUNG<br />

Der erste<br />

TI-Messenger ist da<br />

Als immer mehr Menschen E-Mails nutzten, wurden Briefe abschätzig<br />

als Snailmail – Schneckenpost – bezeichnet. Heute trägt die E-Mail die<br />

rote Laterne, zumindest im Vergleich zu Messengern wie WhatsApp. Mit<br />

ihnen kann man schneller und spontaner kommunizieren, fast so flüssig<br />

wie im Gespräch. Auch im Gesundheitswesen soll das möglich sein,<br />

damit sich Rückfragen zur Medikation, Informationen zu Laborbefunden<br />

und Rückrufbitten schnell, sicher und vertraulich austauschen lassen.<br />

Für die Telematikinfrastruktur wurde deshalb der „TI-Messenger“ konzipiert,<br />

und von der gematik zertifiziert, geht nun der erste seiner Art an<br />

den Start. In und um Hamburg darf das deutsche Start-up Famedly seinen<br />

TI-Messenger im medizinischen Alltag testen. Lange allein bleiben<br />

wird er nicht: Weitere Anbieter werden folgen. Mehr dazu in unserer<br />

aktuellen Titelgeschichte oder hier:


Kurz & Knapp<br />

Im Herbst 2023 wurde die Petition „Therapieberufe reformieren – für<br />

die Lebensqualität von morgen!“ dem Petitionsausschuss des Deutschen<br />

Bundestages übergeben. Nun liegt dazu eine Stellungnahme vor,<br />

in der das Bundesgesundheitsministerium seine Position und den bisherigen<br />

Verlauf der Dinge erläutert.<br />

Als erste Krankenkasse in Deutschland stellt die BARMER allen Leistungserbringer:innen<br />

mit den sogenannten „eNachrichten“ einen digitalen<br />

Kommunikationskanal für den sicheren Austausch von Informationen<br />

zur Verfügung. Die Nachrichten können über die TI<br />

versendet werden und basieren auf KIM, kurz für Kommunikation im<br />

Medizinwesen.<br />

BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG<br />

Neue Höchstsätze für<br />

Heilmittel<br />

Auf Bundesebene gelten seit dem 1. April neue Erstattungssätze für<br />

beihilfefähige Heilmittel. Das Bundesverwaltungsamt hat die neuen<br />

Höchstsätze in einem Merkblatt veröffentlicht. Diese gelten für Beamte<br />

im Dienst des Bundes und orientieren sich an den Erstattungssätzen<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem wurden auch<br />

die Richtzeiten der Behandlungsdauer den Regelbehandlungszeiten<br />

der GKV angeglichen. Verbindlich sind die Sätze allerdings nicht: Es<br />

handelt sich bei der Beihilfe nur um einen Zuschuss.


LYMPHDRAINAGE<br />

In Zukunft<br />

flexibler verordnen<br />

Die Manuelle Lymphdrainage kann künftig flexibler verordnet werden.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie<br />

geändert, nach denen sich bisher die Dauer der Behandlung<br />

richtet. Entscheidend ist künftig vor allem das Stadium des<br />

Lymphödems und weniger die Anzahl der zu behandelnden Körperteile.<br />

Vertragsärzt:innen können die Manuelle Lymphdrainage aber<br />

auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. Die Therapeut:innen<br />

entscheiden dann, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des<br />

Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30,<br />

45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.<br />

„Viele<br />

(…) würden<br />

gerne über das offizielle<br />

Renteneintrittsalter hinaus<br />

arbeiten. Es lohnt es sich jedoch<br />

steuerlich bislang nicht und sie<br />

sehen davon ab. Mit einem<br />

höheren Steuerfreibetrag<br />

würde sich das sicher<br />

ändern.“<br />

Ute Repschläger,<br />

Vorstandsvorsitzende des<br />

Bundesverbands selbstständiger<br />

Physiotherapeuten — IFK e.<br />

V., zur Frage, wie sich der<br />

Fachkräftemangel lösen ließe.


RATGEBER RECHT<br />

Von Ersthelfer:innen bis zu<br />

Datenschutzbeauftragten –<br />

wen brauche ich für<br />

meine Praxis?<br />

Im Dschungel der verschiedenen Beauftragten<br />

können Praxisinhaber:innen leicht verloren gehen.<br />

Wer braucht wann welche? Rechtsanwalt &<br />

Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel<br />

gibt einen ersten Überblick.


Betriebliche Ersthelfer:innen: In Praxen sind ausgebildete Ersthelfer:innen<br />

erforderlich, wenn mehr als ein:e in der Unfallversicherung<br />

Versicherte:r anwesend ist. Patient:innen zählen nur als Versicherte,<br />

wenn sie die Praxis im Rahmen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls<br />

aufsuchen. Ersthelfer:innen müssen einen Erste-Hilfe-<br />

Lehrgang absolvieren, der alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss.<br />

Zur Ausstattung: Bei Heilmittelpraxen mit bis zu 50 Versicherten in<br />

den Praxisräumen genügt ein kleiner Verbandskasten.<br />

Arbeits- und betriebsmedizinische Betreuung: Arbeits- und Betriebsmediziner:innen<br />

sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten<br />

Praxisinhaber:innen und Mitarbeiter:innen in Gesundheitsschutz, Unfallverhütung<br />

und Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.<br />

Sie beurteilen Arbeitsbedingungen und führen Betriebsbegehungen<br />

durch. Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte müssen eine<br />

Grundbetreuung in Arbeitssicherheit beanspruchen. Betriebe mit mehr<br />

als zehn Beschäftigten benötigen zusätzlich betriebsspezifische Betreuung.<br />

Datenschutzbeauftragte: Praxen benötigen eine:n Datenschutzbeauftragte:n<br />

erst dann, wenn in der Regel mindestens 20 Personen<br />

ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten beschäftigt sind. Besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten<br />

zu bestellen, sollte diese dringend umgesetzt<br />

werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Umsatzabschöpfung.<br />

Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier:


TELEMATIKINFRASTRUKTUR<br />

Digitale Trends für<br />

die Therapie<br />

Von E-Rezept und Praxissoftware bis zu<br />

den Neuerungen der Telematikinfrastruktur<br />

2.0: ein aktueller Blick auf fünf<br />

Schwerpunkte des digitalen Wandels.<br />

TEXT: JOHANNES GÖBEL


E-Rezept: allmählich etabliert<br />

Die Statistik belegt den zunehmenden Erfolg des E-Rezepts: Anfang<br />

April, 100 Tage nach seiner Einführung als verbindlicher Standard, waren<br />

bereits 124 Millionen E-Rezepte von Patient:innen eingelöst, wöchentlich<br />

sind es mittlerweile bis zu 10 Millionen. Auch wurden Anfang<br />

April erstmals mehr als zwei Millionen E-Rezepte an einem Tag eingelöst.<br />

Im Schnitt stellen laut der gematik wöchentlich mehr als 80.000<br />

medizinische Einrichtungen mindestens ein E-Rezept aus. Auch die<br />

Downloadzahlen der E-Rezept-App steigerten sich im Laufe des ersten<br />

Quartals <strong>2024</strong>: Zuletzt lag die Zahl der Downloads bei 1,8 Millionen.<br />

Die Einlösung mit der Gesundheitskarte hat sich als beliebtester<br />

Einlöseweg etabliert.<br />

Zur Wahrheit gehört aber auch: In den letzten Monaten stagniert das<br />

Verhältnis zwischen E-Rezept und Papierrezept bei ca. 70 zu 30 Prozent,<br />

denn es ruckelt noch an der einen oder anderen Stelle. So haben<br />

in der Vergangenheit insbesondere technische Störungen bei<br />

einem der zugelassenen Dienstleister sowohl das Erstellen als auch<br />

das Einlösen von E-Rezepten behindert. In ihrer Antwort auf eine<br />

kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion räumt die Bundesregierung<br />

denn auch Herausforderungen „wie bei jeder Umstellung<br />

von Prozessen im Gesundheitswesen“ ein, der Start des E-Rezepts<br />

sei gleichwohl erfolgreich – und die Datensicherheit der Patient:innen<br />

gewährleistet.<br />

TI-Messenger: Beginn der Echtzeitkommunikation<br />

Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt sich ständig weiter – alles<br />

Andere würde den Vorteilen der Digitalisierung auch nicht gerecht<br />

werden. Steht der bekannte Baustein KIM (Kommunikation im Medizinwesen)<br />

für den E-Mail-Versand im Rahmen der TI, bietet diese künftig<br />

auch die Möglichkeiten des Instant Messaging. Der Sofortnachrich-


tendienst TI-Messenger wird aktuell in der Modellregion für digitale<br />

Gesundheit in Hamburg und Umgebung getestet und ausgewertet.<br />

Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der gematik, erläutert: „Mit den TI-<br />

Messengern können Praxisteams, Krankenhäuser und andere medizinische<br />

Einrichtungen Kurznachrichten verschicken. Dabei tauschen<br />

sie sich in Echtzeit aus und sind räumlich flexibel. Ein übergreifender<br />

Messagingstandard hat bis jetzt gefehlt. Nun schließt sich eine Lücke,<br />

und die Direktkommunikation im medizinischen Versorgungsalltag<br />

wird noch einfacher.“ Zudem soll die unmittelbare Kommunikation<br />

per TI-Messenger im nächsten Schritt auf die Krankenkassen und Patient:innen<br />

ausgeweitet werden – ein weiterer Meilenstein auf dem<br />

Weg der möglichst effizienten Vernetzung.<br />

TI 2.0: einfacher – und sicherer<br />

Die Telematikinfrastruktur 2.0 ist die umfassende Antwort der gematik<br />

auf den permanenten Veränderungsdruck im digitalen Zeitalter. Seit<br />

diesem Jahr sind die ersten digitalen Identitäten im Gesundheitswesen<br />

als „GesundheitsID“ verfügbar und werden über die Krankenkassen<br />

vergeben. Auch für Heilmittelerbringer:innen bedeutet das perspektivisch<br />

eine vereinfachte Vernetzung mit ihren Patient:innen. Diese<br />

benötigen die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr zwingend,<br />

sondern können sich künftig mit ihrem Smartphone ortsunabhängig<br />

ausweisen und zum Beispiel auch in der E-Rezept-App oder der ePA-<br />

App ihrer Krankenkasse anmelden. Von 2026 an soll die GesundheitsID<br />

auch als Versicherungsnachweis dienen.<br />

Grundlegend für die TI 2.0 ist zudem der Zero-Trust-Ansatz: Die Vertrauenswürdigkeit<br />

der jeweiligen Akteur:innen wird kontinuierlich<br />

überprüft. Was umständlich klingt, macht sich tatsächlich die immer<br />

feiner entwickelte Datenstruktur zunutze: Die Telematikinfrastruktur


soll in ihrer nächsten Stufe nicht nur enorme Flexibilität, sondern auch<br />

extrem effiziente Gefahrenabwehr ermöglichen, sodass Praxen bei aller<br />

Dynamik des digitalen Wandels jederzeit geschützt bleiben.<br />

Weniger Hardware, größere Flexibilität<br />

Bislang brauchen medizinische Einrichtungen und Praxen einen Konnektor,<br />

um die digitalen TI-Anwendungen nutzen zu können. Das soll<br />

sich ändern. Ein Konnektor ist dann nicht mehr zwingend notwendig.<br />

Stattdessen reicht in Zukunft ein einfacher Internetzugang: Praxis<br />

oder Apotheke beziehen ihren TI-Zugang dann als Service-Leistung<br />

von geprüften Anbietern. So können Praxisinhaber:innen sicher sein,<br />

dass digitale Anwendungen eingesetzt werden können und diese<br />

auch in mobilen Szenarien einfacher nutzbar werden.<br />

Der Schlüssel zu dieser Vereinfachung sind sogenannte Highspeed-<br />

Konnektoren, die bisher nur für größere medizinische Einrichtungen<br />

zugelassen sind. Langfristig sollen aber auch Praxen von diesem Pluspunkt<br />

profitieren können: Die Highspeed-Konnektoren werden dann<br />

von geprüften Dienstleistern in Rechenzentren betrieben und stellen


von dort aus über das „TI-Gateway“ die Verbindung zur Telematikinfrastruktur<br />

her. Die einzelne Praxis wird somit unabhängig von der<br />

Hardware und kann sich bei Anschluss, Betrieb und Support auf den<br />

Service des jeweiligen Dienstleisters stützen.<br />

Praxissoftware als Begleiterin in die Zukunft<br />

Angesichts der bereits beschriebenen Dynamik des digitalen Wandels<br />

gewinnen innovative Praxissoftware-Lösungen immens an Bedeutung.<br />

Die Programme müssen mit den Weiterentwicklungen der<br />

Telematikinfrastruktur Schritt halten können und die jeweiligen Dienste<br />

unterstützen, sodass Praxisinhaber:innen auch tatsächlich von den<br />

Effizienzvorteilen der Digitalisierung profitieren können. Wie wichtig<br />

Software im Allgemeinen wird, zeigt auch der schrittweise Abschied<br />

von den Hardware-Konnektoren. Dieser soll für Praxen zwar erst ab<br />

2025 greifen, aber der Trend zur umfassenden Digitalisierung lässt<br />

sich nicht leugnen.<br />

Praxisinhaber:innen sollten sich auf jeden Fall frühzeitig erkundigen,<br />

wie ihr Software-Anbieter die Anbindung an die TI umsetzt und welche<br />

Endgeräte zum Beispiel für die Nutzung kompatibel sind. Und<br />

auch jenseits des Wandels bei den Konnektoren gilt es, mit der Zeit zu<br />

gehen. Das zeigt das Beispiel der Blankoverordnung, die etwa bei der<br />

Praxissoftware Optica Viva direkt aufgegriffen wird. Hier werden Formulare,<br />

Zeitintervalle und Prüfschritte digital direkt an die Blankoverordnung<br />

angepasst – und der Schwung des digitalen Wandels kann<br />

unmittelbar genutzt werden.


TI-ANBINDUNG<br />

Neue Regeln für<br />

die Refinanzierung<br />

Die Erstattung der TI-Betriebskosten ist in der<br />

Physiotherapie auf ein neues Fundament gestellt<br />

worden. Die wichtigsten Infos im Überblick.


Finanzierungsverhandlungen haben es oft in sich, erst recht, wenn es<br />

um die Perspektiven ganzer Berufsgruppen geht. Nachdem zum 1.<br />

Juli 2023 nach langen Verhandlungen eine neue Vereinbarung zur<br />

Refinanzierung der Telematikinfrastruktur für die Ärzteschaft in Kraft<br />

getreten war, richteten sich die Blicke auf die Physiotherapie. Deren<br />

Refinanzierungsvereinbarung mit der GKV ist an jene der Ärzteschaft<br />

gekoppelt. Auf dieser Basis haben sich die maßgeblichen Verbände<br />

der Physiotherapie mit der GKV nach ebenfalls langwierigen Verhandlungen<br />

verständigt, sodass sie nun in Kraft treten konnte,<br />

rückwirkend zum 1. Juli 2023.<br />

Auch in der Physiotherapie wird von zwei verschiedenen Pauschalen<br />

(einmalig und monatlich) auf eine monatliche Pauschale umgestellt.<br />

Es muss also zukünftig nur noch eine Pauschale bei der GKV beantragt<br />

werden. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit<br />

dem 01.01.<strong>2024</strong> 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80<br />

Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es nun<br />

eine Zuschlagspauschale pro Mitarbeiter:in mit elektronischem<br />

Heilberufsausweis (eHBA) von monatlich 7,48<br />

Euro (für 2023: 7,20 Euro). Die eHBA-Pauschale<br />

dient auch dazu, der Größe einer Praxis gerecht<br />

zu werden und sie entsprechend finanziell<br />

auszustatten.<br />

Neu ist zudem, dass es Kürzungen in<br />

der monatlichen Pauschale geben<br />

kann, sofern eine an die TI angeschlossene<br />

Praxis nicht alle TI-Anwendungen<br />

nutzt, die für ihre Berufsgruppe zur Verfügung<br />

stehen. Praxisinhaber:innen müs-


sen daher laut Vereinbarung<br />

nachweisen, dass sie für ihre<br />

Berufsgruppe neu hinzugekommene<br />

Fachdienste nutzen.<br />

Hierfür haben sie drei<br />

Monate ab Start der Anwendung<br />

Zeit. Entsprechend sind TI-<br />

Anbieter und Softwarehersteller<br />

verpflichtet, Praxisinhaber:innen neue<br />

Anwendungen innerhalb dieser Frist<br />

bereitzustellen. Wird ein Fachdienst<br />

nicht genutzt, bedeutet das eine Kürzung<br />

der Pauschale um 50 Prozent.<br />

Fehlen zwei oder mehr Anwendungen,<br />

entfällt die komplette Refinanzierung.<br />

Praxen, die sich zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 bereits<br />

an die TI angebunden haben, haben bereits auf Basis der damaligen<br />

Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten.<br />

Diese Praxen bekommen jedoch auch für einen Zeitraum von dreißig<br />

Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (d. h. dem Tag Ihres<br />

TI-Anschlusses) 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.


Wann, wie und wo beantrage ich die Refinanzierung?<br />

Die Refinanzierung kann nach wie vor erst ab dem Zeitpunkt<br />

beantragt werden, ab dem Sie an die TI angeschlossen sind<br />

und eine funktionsfähige Ausstattung haben. Diese besteht<br />

aus den Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminal(s),<br />

eHBA und SMC-B-Karte sowie der Anwendung KIM (Kommunikation<br />

im Medizinwesen).<br />

Der Antrag muss auch weiterhin über das GKV-Antragsportal<br />

gestellt werden. Im Antragsverfahren müssen folgende Daten<br />

als Nachweis angegeben werden:<br />

• Ihre Telematik ID<br />

• SMC-B-Ausweisnummer<br />

• eHBA-Nummer<br />

• Mitteilung über das Datum des Anschlusses<br />

• Welche Konnektor-Version Sie nutzen<br />

• Welche KIM-Version Sie nutzen<br />

• Name und Adresse der Praxis<br />

Diese Daten tragen Sie vorab in die sogenannte Eigenerklärung<br />

ein. Das Formular muss dann im Rahmen des Antrags im<br />

Antragsportal hochgeladen werden. Darüber hinaus müssen<br />

dort dann noch IK und Bankverbindung angegeben werden.<br />

Der Refinanzierungsantrag muss von Ihnen bis spätestens<br />

Ende des Quartals eingereicht werden, in dem Ihr Anschlusstag<br />

liegt. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 15.<br />

des 3. Monats des Folgequartals und danach immer im letzten<br />

Quartalsmonat bis zum 15.<br />

Reichen Sie Ihren Antrag unvollständig ein, haben Sie eine<br />

Nachreichungsfrist von zwei Wochen. Sollte Ihr Antrag unvollständig<br />

sein, verschiebt sich die Auszahlung der Pauschalen<br />

laut Vertrag auf das nächste Quartal.


NO-SHOWS<br />

Mit diesem Risiko<br />

muss man leben<br />

Wenn therapeutische Praxen ihre Termine eng<br />

takten, verbessert das die Versorgung und<br />

steigert den Umsatz. Solange sich alle an die<br />

Regeln halten, funktioniert das gut. Aber wie<br />

geht man mit den Spielverderber:innen um, die<br />

einfach nicht zum Termin erscheinen?<br />

TEXT: MICHAEL HASENPUSCH


Eines haben die Chef:innen von Restaurants, Friseursalons sowie<br />

ärztlichen und therapeutischen Praxen gemeinsam: Sie ärgern<br />

sich zuweilen über sogenannte No-Shows, über Gäste, Kund:innen<br />

und Patient:innen, die trotz Buchung nicht zum Termin erscheinen.<br />

Das Problem ist kein geringes, wie eine Auswertung der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung Bremen zeigt. Über alle Fachrichtungen<br />

hinweg bleiben mehr als 20 Prozent der über die dortige Terminservicestelle<br />

vermittelten Termine ungenutzt. Da kommt pro Jahr einiges<br />

an Umsatzverlust für die Praxen zusammen.<br />

Für Therapiepraxen liegen solche Zahlen zwar nicht vor, aber auch<br />

hier dürften sich immer wieder zwei Fragen stellen: Haben wir als Betroffene<br />

Anspruch auf ein Ausfallhonorar? Und was können wir tun,<br />

um die No-Show-Rate zu senken? Die Frage nach dem Anspruch auf<br />

Ausfallhonorar ist schnell, aber eher unbefriedigend beantwortet: theoretisch<br />

ja, praktisch eher nein. Ja, weil alle therapeutischen Praxen<br />

nach dem Prinzip der „Bestellpraxis“ arbeiten. Indem Therapeut:innen<br />

und Patient:innen einen konkreten Termin vereinbaren, schaffen sie<br />

ohne weitere Formalitäten die Voraussetzung für den Anspruch auf<br />

eine Ausfallentschädigung.<br />

Mit dieser Terminvereinbarung ist rechtlich eigentlich alles geklärt,<br />

denn Therapeut:in und Patient:in sind einen Vertrag eingegangen.<br />

Was passiert, wenn Patient:innen einen Termin verstreichen lassen,<br />

erklärt der Versorgungsforscher und Jurist Dr. Dr. Thomas Ruppel: „In<br />

diesem Fall ist der oder die Patient:in im sogenannten Annahmeverzug,<br />

da die vertraglich angebotene Leistung nicht rechtzeitig in Anspruch<br />

genommen wird. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.“<br />

Ein Ausfallhonorar im Sinne eines Schadenersatzes muss also<br />

nicht extra vereinbart werden.


Jetzt muss es nur gefordert werden. Denkt man. Denn was für den<br />

juristischen Laien auf den ersten Blick eindeutig scheint, lässt sich in<br />

der Praxis oft nicht so einfach umsetzen. Ein Ausfallhonorar von Patient:innen<br />

erfolgreich einzutreiben, kann langwierig und aufwendig<br />

sein: „Um es klar zu sagen: Es wirklich einklagen zu wollen, ist sinnlos“,<br />

sagt Ruppel. Dass es dennoch eine gute Idee ist, die Patient:innen<br />

vorab auf ein mögliches Ausfallhonorar hinzuweisen, hat andere<br />

Gründe: „Wenn man ihnen erklärt, dass sie mit der Terminvereinbarung<br />

eine vertragliche Verpflichtung eingehen, hat das zumindest einen<br />

pädagogischen Effekt“, erklärt der Rechtsexperte.<br />

Dass es so schwierig ist, ein Ausfallhonorar geltend zu machen, liegt<br />

auch an der uneinheitlichen Rechtsprechung. Nach wie vor ist nämlich<br />

strittig, ob die Haftung für den versäumten Termin verschuldensabhängig<br />

oder verschuldensunabhängig zu beurteilen ist. Gerichte wägen


ab: Wurde der Termin fahrlässig versäumt? Oder gab es keine Chance,<br />

rechtzeitig abzusagen, wenn beispielsweise der Termin für Montagmorgen<br />

vereinbart war, der oder die Patient:in aber am Freitagabend erkrankte.<br />

„Es ist rechtlich umstritten, ob in jedem Fall ein Ausfallhonorar<br />

gezahlt werden muss. Menschlich und im Sinne einer guten Beziehung<br />

wäre es natürlich sinnig, es nur dann einzufordern, wenn den oder die<br />

Patient:in ein Verschulden trifft“, gibt Ruppel zu bedenken.<br />

Eine weitere Komplikation auf dem Weg zum Ausfallhonorar: Die Geschädigten<br />

müssen den tatsächlich erlittenen Schaden nachweisen<br />

und sich um die Schadensminderung bemühen. Therapeut:innen<br />

müssten also belegen, dass sie in der Zeit des ausgefallenen Termins<br />

nichts anderes hätten tun können, beispielsweise eine andere<br />

Behandlung durchführen oder Verwaltungsaufgaben erledigen. „Wer<br />

einen für Mittwoch geplanten Arztbericht wegen des Terminausfalls<br />

bereits am Montag geschrieben hat und dafür am Mittwoch eine andere<br />

Behandlung einplanen konnte, hat keinen Schaden erlitten“, erklärt<br />

Ruppel. „Wirklich nachzuweisen, dass in der Praxis nichts Anderes<br />

mehr zu tun war, klappt vor Gericht fast nie.“<br />

Wer als Therapeut:in ein Ausfallhonorar beansprucht, verfolgt damit<br />

meist nur einen Zweck: unliebsame Patient:innen loszuwerden.<br />

Denn bei Kassenpatient:innen bestehe eine Behandlungspflicht, sagt<br />

Rechtsanwalt Ruppel, und wer Patient:innen willkürlich die Behandlung<br />

verweigere, bekomme es mit den Krankenkassen zu tun, aufwendiger<br />

Schriftverkehr inklusive. „Deshalb sollte man, wenn überhaupt,<br />

nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Terminversäumnis ein


Ausfallhonorar verlangen.“ Denn viele Patient:innen schreiben sich<br />

ihre Termine nicht auf, haben kein System, um an Termine erinnert zu<br />

werden, oder sind einfach vergesslich. Ihnen können Praxen helfen –<br />

zu ihrem eigenen Nutzen. Ideal dafür sind der automatisierte Terminversand<br />

per Mail und Terminerinnerungen per SMS, die direkt über<br />

eine Praxissoftware wie beispielsweise Optica Viva verschickt werden.<br />

Wer so kommuniziert, gibt den Patient:innen die Chance, rechtzeitig zu<br />

reagieren, und kann bei einer Absage mithilfe der Praxissoftware einfach<br />

umdisponieren.<br />

Das Ausfallhonorar<br />

einzufordern, ist kompliziert und<br />

aufwendig. Es kann allenfalls als<br />

Mittel dienen, unzuverlässige<br />

Patient:innen loszuwerden.<br />

Das Fazit des Juristen: No-Shows sind ein Risiko, mit dem Praxen leben<br />

müssen. Das Ausfallhonorar einzufordern, ist kompliziert und aufwendig.<br />

Es kann allenfalls als Mittel dienen, unzuverlässige Patient:innen<br />

loszuwerden. Für alle anderen gilt: Eine gute Kommunikation sorgt<br />

für ein gutes Verhältnis zwischen Therapeut:innen und Patient:innen.<br />

Und daran sollte allen gelegen sein.


Mit fitmobil aachen setzt Physiotherapeut<br />

Daniel Hackert im Rheinland einen starken<br />

Fokus auf Hausbesuche – und begegnet damit<br />

großer Nachfrage und Dankbarkeit der<br />

Patient:innen.


Herr Hackert, was ist das Besondere an Ihrem therapeutischen Angebot?<br />

Meiner Meinung nach sollten alle Patient:innen die Möglichkeit haben,<br />

auch durch Hausbesuche adäquat versorgt zu werden. Das<br />

kommt bisher viel zu kurz, dabei ist ein solches Angebot angesichts<br />

des Mangels an physiotherapeutischen Praxen nur konsequent. Mit<br />

fitmobil konzentriere ich mich darauf, diese Lücke zu schließen. Für<br />

Privat- wie für Kassenpatient:innen gleichermaßen, denn es geht mir<br />

nicht um ein möglichst lukratives Rosinenpicken. Mein Beruf ist für<br />

mich auch ein Stück weit Berufung.<br />

Es wird unheimlich geschätzt, dass<br />

man sich zu den Patient:innen auf<br />

den Weg macht, auch weil es<br />

einfach sehr schwierig ist,<br />

jemanden dafür zu finden.<br />

Welcher Weg hat Sie zu Ihrem heutigen Beruf geführt?<br />

Nach einer Meniskus-OP als Jugendlicher war ich in physiotherapeutischer<br />

Behandlung und mich hat unter anderem die Verbindung von<br />

Fragen aus Sport und Medizin fasziniert. In medizinischer Sicht hat<br />

mich auch mein langjähriger Einsatz als Rettungssanitäter bei den<br />

Maltesern geprägt. Dort bin ich immer noch engagiert, auch wenn<br />

ich natürlich in erster Linie mit fitmobil beruflich unterwegs bin.


Sie haben im Verlauf der Zeit gleich mehrere Zusatzqualifikationen<br />

erworben, unter anderem als Rückenschullehrer, Core-Trainer, PMR-<br />

Kursleiter und Betrieblicher Gesundheitsmanager.<br />

Ja, und eine entscheidende Motivation war, dass ich grundsätzlich<br />

sehr gerne mit Teams und Gruppen zusammenarbeite. Core-Training<br />

zur Kräftigung des Rumpfs war zum Beispiel wichtig während meiner<br />

Zeit als Physiotherapeut der Frauenfußballmannschaft von Alemannia<br />

Aachen. Als Betrieblicher Gesundheitsmanager bin ich vor allem<br />

für einen Großkunden tätig, zu dem ich einmal in der Woche für<br />

sechs Stunden zu Präventionskursen ins Unternehmen komme.


Ihr Fokus liegt aber auf den physiotherapeutischen Hausbesuchen.<br />

Wie nehmen die Patient:innen Ihr Angebot an?<br />

Ich habe in der Vergangenheit auch für niedergelassene Praxisinhaber:innen<br />

gearbeitet und muss sagen, dass die Dankbarkeit der Patient:innen<br />

für Hausbesuche noch einmal besonders groß ist. Es wird<br />

unheimlich geschätzt, dass man sich zu den Patient:innen auf den<br />

Weg macht, auch weil es einfach sehr schwierig ist, jemanden dafür<br />

zu finden. Ohne Übertreibung: Miesepetrige Patient:innen sind mir<br />

bei meinen Hausbesuchen bisher nicht begegnet.<br />

Sind Sie eigentlich Einzelkämpfer oder arbeiten Sie mit einem Team<br />

zusammen?<br />

Ich habe insgesamt drei Angestellte: eine Mitarbeiterin für die Verwaltung,<br />

eine Therapeutin und einen Kollegen, der mich als Kurier,<br />

aber auch bei der Abrechnung sehr unterstützt und dabei von der<br />

Praxissoftware Optica Viva profitiert. Aktuell habe ich zudem eine<br />

weitere Therapeutenstelle ausgeschrieben. Unserem Team begegnet<br />

einfach ein sehr großer Bedarf, sodass wir uns verstärken müssen.<br />

Sind Haubesuche die Zukunft der Therapie?<br />

Wie wichtig sie sind, zeigt ja nicht zuletzt der angesprochene enorme<br />

Bedarf. Aber aktuell benötigt man ja noch zwingend zumindest<br />

formal eine stationäre Praxis, um Hausbesuche überhaupt anbieten<br />

und abrechnen zu dürfen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein<br />

Angebot, das wirtschaftlich funktioniert und die Versorgungslage<br />

verbessert, durch solche formalen Vorgaben eingeschränkt wird.


Welche Veränderungen wünschen Sie sich darüber hinaus für das<br />

deutsche Gesundheitssystem?<br />

Man muss auch zugestehen, dass sich zuletzt schon vieles zum Besseren<br />

gewandelt hat. So werden therapeutische Leistungen mittlerweile<br />

finanziell besser honoriert als noch vor ein paar Jahren. Aber<br />

ich hätte vor allem den Wunsch an die Krankenkassen, dass kleinste<br />

formale Fehler bei der Abrechnung nicht gleich finanzielle Einbußen<br />

bedeuten müssen. Hier wird im deutschen Gesundheitssystem meiner<br />

Meinung nach immer zu bürokratisch gedacht und gehandelt.<br />

Sie haben vorhin die Praxissoftware Optica Viva angesprochen: Welche<br />

Rolle spielt sie für Ihre Arbeit?<br />

Ein entscheidender Vorteil von Optica Viva ist es, dass das Programm<br />

passgenau für Heilmittelerbringer:innen entwickelt wurde. Das erleichtert<br />

uns in der täglichen Arbeit vieles. Die vom Programm gebotene<br />

Übersichtlichkeit ist ein großer Pluspunkt, sei es bei Terminen<br />

oder auch Dokumentationen zu medizinischen Aspekten. Optica Viva<br />

hilft uns wesentlich dabei, schnell und effizient zu arbeiten. —


IN KOOPERATION MIT<br />

Restorative Yoga<br />

bei Krebs<br />

Yoga eignet sich nicht nur für Gesunde und<br />

körperlich Fitte – auch Menschen mit einer<br />

Krebserkrankung profitieren. Das gilt<br />

insbesondere für Restorative Yoga: Die dabei<br />

ausgeführten Körperhaltungen lassen sich<br />

selbstständig durchführen und verleihen<br />

Patient:innen mehr Selbstwirksamkeit, steigern<br />

die Lebensqualität und verbessern das<br />

Wohlbefinden.


IN KOOPERATION MIT<br />

Die steigende Inzidenz von Krebserkrankungen ist weltweit eine<br />

ernsthafte gesundheitliche Bedrohung. Allein in Deutschland leben<br />

mittlerweile mehr als 4 Millionen Menschen mit der Diagnose Krebs.<br />

Je nach Schwere der Erkrankung erleben sie einen regelrechten Diagnose-<br />

und Therapiemarathon, der mit erheblichem Stress einhergehen<br />

und sehr belastend sein kann. Nach Eingriffen, Chemo- und/<br />

oder Radiotherapie gilt es in der anschließenden Rehabilitation, die<br />

körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und insbesondere die<br />

vorherige Lebensqualität wiederherzustellen.<br />

Konzentrierte Atmung und der Blick nach innen<br />

Sowohl in der stationären Rehabilitation als auch im ambulanten Setting<br />

kann Yoga – neben einem moderaten Ausdauer- und Krafttraining<br />

– die Therapie einer Krebserkrankung sinnvoll ergänzen. Im November<br />

2021 wurde Yoga in die „S3-Leitlinie Komplementärmedizin in<br />

der Behandlung onkologischer PatientInnen“ aufgenommen. Es gilt<br />

somit als anerkannte Möglichkeit, Menschen mit Krebs während ihrer<br />

Erkrankung und Therapie effektiv zu unterstützen. Neben der Konzentration<br />

auf die Atmung wird beim Yoga der Blick nach innen auf die<br />

einzelnen Körperempfindungen gerichtet. Die Theorie der „Bottomup-Regulation“<br />

basiert auf dem Buch „Der Körper trägt die Last“ von<br />

Bessel van der Kolk. Darauf aufbauend fungiert Yoga als Bindeglied<br />

zwischen mentalen und psychischen Ebenen.<br />

Maximale Entspannung von Körper und Geist<br />

Das Restorative Yoga zählt zu den ruhigeren Yoga-Formen – hier werden<br />

Körperhaltungen über mehrere Minuten eingenommen. Ziel ist<br />

nicht die Muskeldehnung, sondern die maximale Entspannung von


IN KOOPERATION MIT<br />

Körper und Geist. Für den größtmöglichen Effekt wird der Körper<br />

mit Polstern, Blöcken oder Kissen gelagert. Dadurch können die Patient:innen<br />

bis zu 20 Minuten in einer Lagerung verweilen. Aufgrund<br />

der langen Haltedauer der einzelnen Positionen beinhaltet eine klassische<br />

Yoga-Einheit fünf bis maximal zehn Körperhaltungen, darunter<br />

etwa der „Liegende Schmetterling“ oder die „Stellung des Kindes“.<br />

Die Erfahrung zeigt, dass die Patient:innen während des Restorative<br />

Yoga ein für sie völlig neues Gefühl der Entspannung erleben und<br />

hierfür sehr dankbar sind. Viele beschreiben den Zustand als tiefe<br />

innere Erholung. Gerade dieser Aspekt adressiert die tumorassoziierte<br />

Fatigue der Krebserkrankung, unter der 70 bis 90 Prozent der<br />

Menschen leiden. Die Körperhaltungen geben Patient:innen oft zum<br />

ersten Mal die Möglichkeit, sich voll und ganz zu entspannen. —<br />

Den kompletten Artikel von Jaqueline Gebauer inklusive Literaturhinweisen<br />

lesen Sie in physiopraxis, Ausgabe 3/<strong>2024</strong>:<br />

Weitere Infos finden Sie hier:


Mediathek: Optica-Webinar zur<br />

Blankoverordnung<br />

Sind Sie bereit für den Umgang mit der<br />

Blankoverordnung? In kompakten 60 Minuten<br />

vermitteln Ihnen Optica-Expert:innen<br />

gemeinsam mit dem DVE die wichtigsten<br />

Informationen, die Sie für den Alltag mit der Blankoverordnung<br />

brauchen. Das Webinar können Sie jederzeit in der-Optica Mediathek<br />

abrufen:<br />

Fristen bei Entlassmanagement-Verordnungen<br />

Bei Entlassmanagement-Verordnungen müssen folgende besondere<br />

Fristen eingehalten werden:<br />

• Der Beginn der Leistungserbringung muss innerhalb von sieben<br />

Kalendertagen nach Entlassung liegen.<br />

• Der Umfang der Verordnung und die Leistungserbringung müssen<br />

in einem Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der<br />

1. Behandlung liegen.<br />

• Das Ende der Leistungserbringung muss spätestens 12 Kalendertage<br />

ab der Entlassung erfolgt sein.<br />

• Leistungen, die über den maximal möglichen Umfang von<br />

7 Kalendertagen oder über 12 Kalendertage nach Entlassung<br />

hinausgehen, verfallen.<br />

Mit Optica Viva in die Blankoverordnung starten<br />

Optica Viva kann vom Start weg die Rahmenbedingungen der Blanko-<br />

VO abbilden und unterstützt Sie aktiv dabei, diese einfach zu verwalten<br />

und sicher abzurechnen. Dabei behält Optica Viva auch das neue Ampelsystem<br />

für Sie im Blick und denkt wie gewohnt auch bei der Rezeptprüfung<br />

für Sie mit.<br />

Mehr über Optica Viva:


Impressum<br />

Zukunft Praxis,<br />

Digitalausgabe <strong>04</strong>/<strong>2024</strong><br />

(Erscheinungsweise: monatlich)<br />

Herausgeber:<br />

Optica Abrechnungszentrum<br />

Dr. Güldener GmbH<br />

Marienstraße 10, 70178 Stuttgart<br />

Vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Konrad Bommas, Markus Kinkel<br />

und Dr. Jochen Pfänder<br />

Telefon: 0711 99373-2000<br />

Telefax: 0711 99373-2025<br />

E-Mail: info@optica.de<br />

Optica-Redaktion:<br />

Fabian Maier (V.i.S.d.P.)<br />

Verlag:<br />

Fazit Communication GmbH,<br />

Pariser Straße 1,<br />

6<strong>04</strong>86 Frankfurt am Main<br />

Art Direktion:<br />

Oliver Hick-Schulz<br />

Produktion:<br />

Anabell Krebs<br />

Text:<br />

Johannes Göbel, Michael Hasenpusch<br />

Credits:<br />

Titel 1: oscargutzo/AdobeStock,<br />

S. 3/11: Hurca!/AdobeStock,<br />

S. 3/13 Prostock-studio/AdobeStock,<br />

S. 16: yana_vinnikova/AdobeStock,<br />

S. 3/18: Dilok/AdobeStock,<br />

S.19: mustapha/AdobeStock,<br />

S. 3/22: Thunwarat/AdobeStock,<br />

S.24: Prostock-studio/AdobeStock<br />

S.3/27: Andreas Herrmann,<br />

S.29: Andreas Herrman,<br />

S.3/32: merla/AdobeStock,<br />

S3/35: Macrovector/AdobeStock<br />

Konzept:<br />

Jan Philipp Rost, Michael Hasenpusch,<br />

Johannes Göbel

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