04/2024
Die Titelthemen im April: Digitale Trends - Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt // Neue Regeln für die TI-Refinanzierung in der Physiotherapie // Umgang mit No-Shows
Die Titelthemen im April: Digitale Trends - Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt // Neue Regeln für die TI-Refinanzierung in der Physiotherapie // Umgang mit No-Shows
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№ <strong>04</strong>/<strong>2024</strong><br />
Was Therapeut:innen jetzt bewegt<br />
Jetzt auch<br />
per App<br />
Digitale<br />
TRENDS<br />
Was die Zukunft für Praxisinhaber:innen bringt
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
die Zukunft wartet nicht: Die Telematikinfrastruktur (TI) mit ihren Vorteilen<br />
wie Herausforderungen prägt seit einer Weile das deutsche Gesundheitssystem<br />
– und schon steht mit der TI 2.0 ihre Weiterentwicklung an. Was<br />
das für Praxisinhaber:innen bedeutet, erfahren Sie in der neuen Ausgabe<br />
der ZUKUNFT PRAXIS ebenso wie Neuigkeiten zu E-Rezept, Praxissoftware<br />
und TI-Messenger. Mit unserem Schwerpunktthema zu digitalen<br />
Trends geben wir einen aktuellen Überblick zu den Zukunftswegen, die<br />
für Heilmittelerbringer:innen immer wichtiger werden. Technologie ist<br />
aber nur ein Teil der Antwort auf die Frage, wie man sich zukunftsfit aufstellt.<br />
Wir blicken in der vorliegenden Ausgabe unter anderem auch auf<br />
Lösungen im Umgang mit dem ärgerlichen Phänomen der No-Shows, auf<br />
ein erfolgreiches Angebot mit Hausbesuchen – und wünschen Ihnen bei<br />
allem eine aufschlussreiche Lektüre!<br />
Ihr<br />
Dr. Jochen Pfänder<br />
Optica-Geschäftsführer
Digitale Trends für die<br />
INHALT<br />
Therapie<br />
Von E-Rezept und Praxissoftware bis zu den Neuerungen der Telematikinfrastruktur<br />
2.0: ein aktueller Blick auf fünf Schwerpunkte des digitalen Wandels<br />
Kurz und<br />
kompakt<br />
Zahlen und Fakten aus dem<br />
Gesundheitswesen – und Ratgeber<br />
Recht zu Praxispersonal<br />
Neue Regeln für<br />
die Refinanzierung<br />
Was sich in der Physiotherapie<br />
mit Blick auf die Kostenerstattung<br />
verändert<br />
Umgang mit den<br />
No-Shows<br />
Tipps aus juristischer Perspektive:<br />
Wie Praxisinhaber:innen<br />
dem Problem begegnen<br />
„Versorgungslücke<br />
schließen“<br />
Wie Daniel Hackert mit fitmobil<br />
aachen und Hausbesuchen erfolgreich<br />
neue Wege geht<br />
Restorative Yoga<br />
bei Krebs<br />
Übungen für mehr Selbstwirksamkeit<br />
und Wohlbefinden trotz<br />
der Erkrankung<br />
Optica<br />
informiert<br />
Blankoverordnung, Praxissoftware<br />
und Entlassmanagement-<br />
Verordnungen
THERAPIE<br />
IN ZAHLEN<br />
€<br />
50 Milliarden<br />
Euro<br />
SOLL DER KRANKENHAUSTRANSFORMATIONSFONDS<br />
UMFASSEN, mit dessen Hilfe die deutschen Krankenhäuser<br />
ab 2026 umstrukturiert werden sollen. Das geht aus<br />
dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz<br />
hervor.
Rund 25 Prozent<br />
ALLER PHYSIOTHERAPEUT:INNEN ENTSCHEIDEN SICH IM<br />
LAUFE IHRES BERUFSLEBENS ZUR SELBSTSTÄNDIGKEIT.<br />
Der IFK unterstützt dies zum vierten Mal mit seinem<br />
Businessplan-Wettbewerb, bei dem Gründungserfahrungen<br />
gesammelt werden können.<br />
15.214<br />
ABONNENT:INNEN HATTE MITTE APRIL DER<br />
WHATSAPP-KANAL DER GEMATIK. Seit Ende 2023<br />
bietet die Nationale Agentur für Digitale Medizin den<br />
Kanal an, auf dem sie über Störungen und<br />
Einschränkungen der TI unterrichet.
75 Jahre<br />
ALT WIRD IN DIESEM JAHR DER DEUTSCHE VERBAND<br />
FÜR PHYSIOTHERAPIE (ZVK) E. V., der am 5. November<br />
1949 gegründet wurde.<br />
Vom 7. bis 8. Juni<br />
FINDET <strong>2024</strong> DER BUNDESKONGRESS PHYSIOTHERAPIE<br />
STATT. Ort der Veranstaltung, die unter dem Motto<br />
„Wirkstoff Physiotherapie“ steht, ist Bad Soden bei Frankfurt<br />
am Main. www.bundeskongress-physiotherapie.de
156,5 Millionen<br />
E-REZEPTE WURDEN ZWISCHEN DEM 1. JANUAR<br />
UND DEM 18. APRIL <strong>2024</strong> EINGELÖST, die Zahl liegt<br />
an Werktagen nun immer öfter bei mehr als<br />
2 Millionen Rezepten. Seit Jahresanfang ist das<br />
E-Rezept in Deutschland Pflicht. Ärzt:innen, die die<br />
elektronische Übermittlung ihrer Rezepte bis zum<br />
1. Mai nicht nachweisen können, wird das Honorar um<br />
1 Prozent gekürzt.
DIGITALISIERUNG<br />
Der erste<br />
TI-Messenger ist da<br />
Als immer mehr Menschen E-Mails nutzten, wurden Briefe abschätzig<br />
als Snailmail – Schneckenpost – bezeichnet. Heute trägt die E-Mail die<br />
rote Laterne, zumindest im Vergleich zu Messengern wie WhatsApp. Mit<br />
ihnen kann man schneller und spontaner kommunizieren, fast so flüssig<br />
wie im Gespräch. Auch im Gesundheitswesen soll das möglich sein,<br />
damit sich Rückfragen zur Medikation, Informationen zu Laborbefunden<br />
und Rückrufbitten schnell, sicher und vertraulich austauschen lassen.<br />
Für die Telematikinfrastruktur wurde deshalb der „TI-Messenger“ konzipiert,<br />
und von der gematik zertifiziert, geht nun der erste seiner Art an<br />
den Start. In und um Hamburg darf das deutsche Start-up Famedly seinen<br />
TI-Messenger im medizinischen Alltag testen. Lange allein bleiben<br />
wird er nicht: Weitere Anbieter werden folgen. Mehr dazu in unserer<br />
aktuellen Titelgeschichte oder hier:
Kurz & Knapp<br />
Im Herbst 2023 wurde die Petition „Therapieberufe reformieren – für<br />
die Lebensqualität von morgen!“ dem Petitionsausschuss des Deutschen<br />
Bundestages übergeben. Nun liegt dazu eine Stellungnahme vor,<br />
in der das Bundesgesundheitsministerium seine Position und den bisherigen<br />
Verlauf der Dinge erläutert.<br />
Als erste Krankenkasse in Deutschland stellt die BARMER allen Leistungserbringer:innen<br />
mit den sogenannten „eNachrichten“ einen digitalen<br />
Kommunikationskanal für den sicheren Austausch von Informationen<br />
zur Verfügung. Die Nachrichten können über die TI<br />
versendet werden und basieren auf KIM, kurz für Kommunikation im<br />
Medizinwesen.<br />
BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG<br />
Neue Höchstsätze für<br />
Heilmittel<br />
Auf Bundesebene gelten seit dem 1. April neue Erstattungssätze für<br />
beihilfefähige Heilmittel. Das Bundesverwaltungsamt hat die neuen<br />
Höchstsätze in einem Merkblatt veröffentlicht. Diese gelten für Beamte<br />
im Dienst des Bundes und orientieren sich an den Erstattungssätzen<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem wurden auch<br />
die Richtzeiten der Behandlungsdauer den Regelbehandlungszeiten<br />
der GKV angeglichen. Verbindlich sind die Sätze allerdings nicht: Es<br />
handelt sich bei der Beihilfe nur um einen Zuschuss.
LYMPHDRAINAGE<br />
In Zukunft<br />
flexibler verordnen<br />
Die Manuelle Lymphdrainage kann künftig flexibler verordnet werden.<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie<br />
geändert, nach denen sich bisher die Dauer der Behandlung<br />
richtet. Entscheidend ist künftig vor allem das Stadium des<br />
Lymphödems und weniger die Anzahl der zu behandelnden Körperteile.<br />
Vertragsärzt:innen können die Manuelle Lymphdrainage aber<br />
auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. Die Therapeut:innen<br />
entscheiden dann, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des<br />
Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30,<br />
45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.<br />
„Viele<br />
(…) würden<br />
gerne über das offizielle<br />
Renteneintrittsalter hinaus<br />
arbeiten. Es lohnt es sich jedoch<br />
steuerlich bislang nicht und sie<br />
sehen davon ab. Mit einem<br />
höheren Steuerfreibetrag<br />
würde sich das sicher<br />
ändern.“<br />
Ute Repschläger,<br />
Vorstandsvorsitzende des<br />
Bundesverbands selbstständiger<br />
Physiotherapeuten — IFK e.<br />
V., zur Frage, wie sich der<br />
Fachkräftemangel lösen ließe.
RATGEBER RECHT<br />
Von Ersthelfer:innen bis zu<br />
Datenschutzbeauftragten –<br />
wen brauche ich für<br />
meine Praxis?<br />
Im Dschungel der verschiedenen Beauftragten<br />
können Praxisinhaber:innen leicht verloren gehen.<br />
Wer braucht wann welche? Rechtsanwalt &<br />
Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel<br />
gibt einen ersten Überblick.
Betriebliche Ersthelfer:innen: In Praxen sind ausgebildete Ersthelfer:innen<br />
erforderlich, wenn mehr als ein:e in der Unfallversicherung<br />
Versicherte:r anwesend ist. Patient:innen zählen nur als Versicherte,<br />
wenn sie die Praxis im Rahmen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls<br />
aufsuchen. Ersthelfer:innen müssen einen Erste-Hilfe-<br />
Lehrgang absolvieren, der alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss.<br />
Zur Ausstattung: Bei Heilmittelpraxen mit bis zu 50 Versicherten in<br />
den Praxisräumen genügt ein kleiner Verbandskasten.<br />
Arbeits- und betriebsmedizinische Betreuung: Arbeits- und Betriebsmediziner:innen<br />
sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten<br />
Praxisinhaber:innen und Mitarbeiter:innen in Gesundheitsschutz, Unfallverhütung<br />
und Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.<br />
Sie beurteilen Arbeitsbedingungen und führen Betriebsbegehungen<br />
durch. Kleinbetriebe bis zehn Beschäftigte müssen eine<br />
Grundbetreuung in Arbeitssicherheit beanspruchen. Betriebe mit mehr<br />
als zehn Beschäftigten benötigen zusätzlich betriebsspezifische Betreuung.<br />
Datenschutzbeauftragte: Praxen benötigen eine:n Datenschutzbeauftragte:n<br />
erst dann, wenn in der Regel mindestens 20 Personen<br />
ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten beschäftigt sind. Besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten<br />
zu bestellen, sollte diese dringend umgesetzt<br />
werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Umsatzabschöpfung.<br />
Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier:
TELEMATIKINFRASTRUKTUR<br />
Digitale Trends für<br />
die Therapie<br />
Von E-Rezept und Praxissoftware bis zu<br />
den Neuerungen der Telematikinfrastruktur<br />
2.0: ein aktueller Blick auf fünf<br />
Schwerpunkte des digitalen Wandels.<br />
TEXT: JOHANNES GÖBEL
E-Rezept: allmählich etabliert<br />
Die Statistik belegt den zunehmenden Erfolg des E-Rezepts: Anfang<br />
April, 100 Tage nach seiner Einführung als verbindlicher Standard, waren<br />
bereits 124 Millionen E-Rezepte von Patient:innen eingelöst, wöchentlich<br />
sind es mittlerweile bis zu 10 Millionen. Auch wurden Anfang<br />
April erstmals mehr als zwei Millionen E-Rezepte an einem Tag eingelöst.<br />
Im Schnitt stellen laut der gematik wöchentlich mehr als 80.000<br />
medizinische Einrichtungen mindestens ein E-Rezept aus. Auch die<br />
Downloadzahlen der E-Rezept-App steigerten sich im Laufe des ersten<br />
Quartals <strong>2024</strong>: Zuletzt lag die Zahl der Downloads bei 1,8 Millionen.<br />
Die Einlösung mit der Gesundheitskarte hat sich als beliebtester<br />
Einlöseweg etabliert.<br />
Zur Wahrheit gehört aber auch: In den letzten Monaten stagniert das<br />
Verhältnis zwischen E-Rezept und Papierrezept bei ca. 70 zu 30 Prozent,<br />
denn es ruckelt noch an der einen oder anderen Stelle. So haben<br />
in der Vergangenheit insbesondere technische Störungen bei<br />
einem der zugelassenen Dienstleister sowohl das Erstellen als auch<br />
das Einlösen von E-Rezepten behindert. In ihrer Antwort auf eine<br />
kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion räumt die Bundesregierung<br />
denn auch Herausforderungen „wie bei jeder Umstellung<br />
von Prozessen im Gesundheitswesen“ ein, der Start des E-Rezepts<br />
sei gleichwohl erfolgreich – und die Datensicherheit der Patient:innen<br />
gewährleistet.<br />
TI-Messenger: Beginn der Echtzeitkommunikation<br />
Die Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt sich ständig weiter – alles<br />
Andere würde den Vorteilen der Digitalisierung auch nicht gerecht<br />
werden. Steht der bekannte Baustein KIM (Kommunikation im Medizinwesen)<br />
für den E-Mail-Versand im Rahmen der TI, bietet diese künftig<br />
auch die Möglichkeiten des Instant Messaging. Der Sofortnachrich-
tendienst TI-Messenger wird aktuell in der Modellregion für digitale<br />
Gesundheit in Hamburg und Umgebung getestet und ausgewertet.<br />
Dr. Florian Hartge, Geschäftsführer der gematik, erläutert: „Mit den TI-<br />
Messengern können Praxisteams, Krankenhäuser und andere medizinische<br />
Einrichtungen Kurznachrichten verschicken. Dabei tauschen<br />
sie sich in Echtzeit aus und sind räumlich flexibel. Ein übergreifender<br />
Messagingstandard hat bis jetzt gefehlt. Nun schließt sich eine Lücke,<br />
und die Direktkommunikation im medizinischen Versorgungsalltag<br />
wird noch einfacher.“ Zudem soll die unmittelbare Kommunikation<br />
per TI-Messenger im nächsten Schritt auf die Krankenkassen und Patient:innen<br />
ausgeweitet werden – ein weiterer Meilenstein auf dem<br />
Weg der möglichst effizienten Vernetzung.<br />
TI 2.0: einfacher – und sicherer<br />
Die Telematikinfrastruktur 2.0 ist die umfassende Antwort der gematik<br />
auf den permanenten Veränderungsdruck im digitalen Zeitalter. Seit<br />
diesem Jahr sind die ersten digitalen Identitäten im Gesundheitswesen<br />
als „GesundheitsID“ verfügbar und werden über die Krankenkassen<br />
vergeben. Auch für Heilmittelerbringer:innen bedeutet das perspektivisch<br />
eine vereinfachte Vernetzung mit ihren Patient:innen. Diese<br />
benötigen die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr zwingend,<br />
sondern können sich künftig mit ihrem Smartphone ortsunabhängig<br />
ausweisen und zum Beispiel auch in der E-Rezept-App oder der ePA-<br />
App ihrer Krankenkasse anmelden. Von 2026 an soll die GesundheitsID<br />
auch als Versicherungsnachweis dienen.<br />
Grundlegend für die TI 2.0 ist zudem der Zero-Trust-Ansatz: Die Vertrauenswürdigkeit<br />
der jeweiligen Akteur:innen wird kontinuierlich<br />
überprüft. Was umständlich klingt, macht sich tatsächlich die immer<br />
feiner entwickelte Datenstruktur zunutze: Die Telematikinfrastruktur
soll in ihrer nächsten Stufe nicht nur enorme Flexibilität, sondern auch<br />
extrem effiziente Gefahrenabwehr ermöglichen, sodass Praxen bei aller<br />
Dynamik des digitalen Wandels jederzeit geschützt bleiben.<br />
Weniger Hardware, größere Flexibilität<br />
Bislang brauchen medizinische Einrichtungen und Praxen einen Konnektor,<br />
um die digitalen TI-Anwendungen nutzen zu können. Das soll<br />
sich ändern. Ein Konnektor ist dann nicht mehr zwingend notwendig.<br />
Stattdessen reicht in Zukunft ein einfacher Internetzugang: Praxis<br />
oder Apotheke beziehen ihren TI-Zugang dann als Service-Leistung<br />
von geprüften Anbietern. So können Praxisinhaber:innen sicher sein,<br />
dass digitale Anwendungen eingesetzt werden können und diese<br />
auch in mobilen Szenarien einfacher nutzbar werden.<br />
Der Schlüssel zu dieser Vereinfachung sind sogenannte Highspeed-<br />
Konnektoren, die bisher nur für größere medizinische Einrichtungen<br />
zugelassen sind. Langfristig sollen aber auch Praxen von diesem Pluspunkt<br />
profitieren können: Die Highspeed-Konnektoren werden dann<br />
von geprüften Dienstleistern in Rechenzentren betrieben und stellen
von dort aus über das „TI-Gateway“ die Verbindung zur Telematikinfrastruktur<br />
her. Die einzelne Praxis wird somit unabhängig von der<br />
Hardware und kann sich bei Anschluss, Betrieb und Support auf den<br />
Service des jeweiligen Dienstleisters stützen.<br />
Praxissoftware als Begleiterin in die Zukunft<br />
Angesichts der bereits beschriebenen Dynamik des digitalen Wandels<br />
gewinnen innovative Praxissoftware-Lösungen immens an Bedeutung.<br />
Die Programme müssen mit den Weiterentwicklungen der<br />
Telematikinfrastruktur Schritt halten können und die jeweiligen Dienste<br />
unterstützen, sodass Praxisinhaber:innen auch tatsächlich von den<br />
Effizienzvorteilen der Digitalisierung profitieren können. Wie wichtig<br />
Software im Allgemeinen wird, zeigt auch der schrittweise Abschied<br />
von den Hardware-Konnektoren. Dieser soll für Praxen zwar erst ab<br />
2025 greifen, aber der Trend zur umfassenden Digitalisierung lässt<br />
sich nicht leugnen.<br />
Praxisinhaber:innen sollten sich auf jeden Fall frühzeitig erkundigen,<br />
wie ihr Software-Anbieter die Anbindung an die TI umsetzt und welche<br />
Endgeräte zum Beispiel für die Nutzung kompatibel sind. Und<br />
auch jenseits des Wandels bei den Konnektoren gilt es, mit der Zeit zu<br />
gehen. Das zeigt das Beispiel der Blankoverordnung, die etwa bei der<br />
Praxissoftware Optica Viva direkt aufgegriffen wird. Hier werden Formulare,<br />
Zeitintervalle und Prüfschritte digital direkt an die Blankoverordnung<br />
angepasst – und der Schwung des digitalen Wandels kann<br />
unmittelbar genutzt werden.
TI-ANBINDUNG<br />
Neue Regeln für<br />
die Refinanzierung<br />
Die Erstattung der TI-Betriebskosten ist in der<br />
Physiotherapie auf ein neues Fundament gestellt<br />
worden. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Finanzierungsverhandlungen haben es oft in sich, erst recht, wenn es<br />
um die Perspektiven ganzer Berufsgruppen geht. Nachdem zum 1.<br />
Juli 2023 nach langen Verhandlungen eine neue Vereinbarung zur<br />
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur für die Ärzteschaft in Kraft<br />
getreten war, richteten sich die Blicke auf die Physiotherapie. Deren<br />
Refinanzierungsvereinbarung mit der GKV ist an jene der Ärzteschaft<br />
gekoppelt. Auf dieser Basis haben sich die maßgeblichen Verbände<br />
der Physiotherapie mit der GKV nach ebenfalls langwierigen Verhandlungen<br />
verständigt, sodass sie nun in Kraft treten konnte,<br />
rückwirkend zum 1. Juli 2023.<br />
Auch in der Physiotherapie wird von zwei verschiedenen Pauschalen<br />
(einmalig und monatlich) auf eine monatliche Pauschale umgestellt.<br />
Es muss also zukünftig nur noch eine Pauschale bei der GKV beantragt<br />
werden. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit<br />
dem 01.01.<strong>2024</strong> 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80<br />
Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren<br />
quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es nun<br />
eine Zuschlagspauschale pro Mitarbeiter:in mit elektronischem<br />
Heilberufsausweis (eHBA) von monatlich 7,48<br />
Euro (für 2023: 7,20 Euro). Die eHBA-Pauschale<br />
dient auch dazu, der Größe einer Praxis gerecht<br />
zu werden und sie entsprechend finanziell<br />
auszustatten.<br />
Neu ist zudem, dass es Kürzungen in<br />
der monatlichen Pauschale geben<br />
kann, sofern eine an die TI angeschlossene<br />
Praxis nicht alle TI-Anwendungen<br />
nutzt, die für ihre Berufsgruppe zur Verfügung<br />
stehen. Praxisinhaber:innen müs-
sen daher laut Vereinbarung<br />
nachweisen, dass sie für ihre<br />
Berufsgruppe neu hinzugekommene<br />
Fachdienste nutzen.<br />
Hierfür haben sie drei<br />
Monate ab Start der Anwendung<br />
Zeit. Entsprechend sind TI-<br />
Anbieter und Softwarehersteller<br />
verpflichtet, Praxisinhaber:innen neue<br />
Anwendungen innerhalb dieser Frist<br />
bereitzustellen. Wird ein Fachdienst<br />
nicht genutzt, bedeutet das eine Kürzung<br />
der Pauschale um 50 Prozent.<br />
Fehlen zwei oder mehr Anwendungen,<br />
entfällt die komplette Refinanzierung.<br />
Praxen, die sich zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 bereits<br />
an die TI angebunden haben, haben bereits auf Basis der damaligen<br />
Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten.<br />
Diese Praxen bekommen jedoch auch für einen Zeitraum von dreißig<br />
Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (d. h. dem Tag Ihres<br />
TI-Anschlusses) 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.
Wann, wie und wo beantrage ich die Refinanzierung?<br />
Die Refinanzierung kann nach wie vor erst ab dem Zeitpunkt<br />
beantragt werden, ab dem Sie an die TI angeschlossen sind<br />
und eine funktionsfähige Ausstattung haben. Diese besteht<br />
aus den Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminal(s),<br />
eHBA und SMC-B-Karte sowie der Anwendung KIM (Kommunikation<br />
im Medizinwesen).<br />
Der Antrag muss auch weiterhin über das GKV-Antragsportal<br />
gestellt werden. Im Antragsverfahren müssen folgende Daten<br />
als Nachweis angegeben werden:<br />
• Ihre Telematik ID<br />
• SMC-B-Ausweisnummer<br />
• eHBA-Nummer<br />
• Mitteilung über das Datum des Anschlusses<br />
• Welche Konnektor-Version Sie nutzen<br />
• Welche KIM-Version Sie nutzen<br />
• Name und Adresse der Praxis<br />
Diese Daten tragen Sie vorab in die sogenannte Eigenerklärung<br />
ein. Das Formular muss dann im Rahmen des Antrags im<br />
Antragsportal hochgeladen werden. Darüber hinaus müssen<br />
dort dann noch IK und Bankverbindung angegeben werden.<br />
Der Refinanzierungsantrag muss von Ihnen bis spätestens<br />
Ende des Quartals eingereicht werden, in dem Ihr Anschlusstag<br />
liegt. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 15.<br />
des 3. Monats des Folgequartals und danach immer im letzten<br />
Quartalsmonat bis zum 15.<br />
Reichen Sie Ihren Antrag unvollständig ein, haben Sie eine<br />
Nachreichungsfrist von zwei Wochen. Sollte Ihr Antrag unvollständig<br />
sein, verschiebt sich die Auszahlung der Pauschalen<br />
laut Vertrag auf das nächste Quartal.
NO-SHOWS<br />
Mit diesem Risiko<br />
muss man leben<br />
Wenn therapeutische Praxen ihre Termine eng<br />
takten, verbessert das die Versorgung und<br />
steigert den Umsatz. Solange sich alle an die<br />
Regeln halten, funktioniert das gut. Aber wie<br />
geht man mit den Spielverderber:innen um, die<br />
einfach nicht zum Termin erscheinen?<br />
TEXT: MICHAEL HASENPUSCH
Eines haben die Chef:innen von Restaurants, Friseursalons sowie<br />
ärztlichen und therapeutischen Praxen gemeinsam: Sie ärgern<br />
sich zuweilen über sogenannte No-Shows, über Gäste, Kund:innen<br />
und Patient:innen, die trotz Buchung nicht zum Termin erscheinen.<br />
Das Problem ist kein geringes, wie eine Auswertung der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung Bremen zeigt. Über alle Fachrichtungen<br />
hinweg bleiben mehr als 20 Prozent der über die dortige Terminservicestelle<br />
vermittelten Termine ungenutzt. Da kommt pro Jahr einiges<br />
an Umsatzverlust für die Praxen zusammen.<br />
Für Therapiepraxen liegen solche Zahlen zwar nicht vor, aber auch<br />
hier dürften sich immer wieder zwei Fragen stellen: Haben wir als Betroffene<br />
Anspruch auf ein Ausfallhonorar? Und was können wir tun,<br />
um die No-Show-Rate zu senken? Die Frage nach dem Anspruch auf<br />
Ausfallhonorar ist schnell, aber eher unbefriedigend beantwortet: theoretisch<br />
ja, praktisch eher nein. Ja, weil alle therapeutischen Praxen<br />
nach dem Prinzip der „Bestellpraxis“ arbeiten. Indem Therapeut:innen<br />
und Patient:innen einen konkreten Termin vereinbaren, schaffen sie<br />
ohne weitere Formalitäten die Voraussetzung für den Anspruch auf<br />
eine Ausfallentschädigung.<br />
Mit dieser Terminvereinbarung ist rechtlich eigentlich alles geklärt,<br />
denn Therapeut:in und Patient:in sind einen Vertrag eingegangen.<br />
Was passiert, wenn Patient:innen einen Termin verstreichen lassen,<br />
erklärt der Versorgungsforscher und Jurist Dr. Dr. Thomas Ruppel: „In<br />
diesem Fall ist der oder die Patient:in im sogenannten Annahmeverzug,<br />
da die vertraglich angebotene Leistung nicht rechtzeitig in Anspruch<br />
genommen wird. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.“<br />
Ein Ausfallhonorar im Sinne eines Schadenersatzes muss also<br />
nicht extra vereinbart werden.
Jetzt muss es nur gefordert werden. Denkt man. Denn was für den<br />
juristischen Laien auf den ersten Blick eindeutig scheint, lässt sich in<br />
der Praxis oft nicht so einfach umsetzen. Ein Ausfallhonorar von Patient:innen<br />
erfolgreich einzutreiben, kann langwierig und aufwendig<br />
sein: „Um es klar zu sagen: Es wirklich einklagen zu wollen, ist sinnlos“,<br />
sagt Ruppel. Dass es dennoch eine gute Idee ist, die Patient:innen<br />
vorab auf ein mögliches Ausfallhonorar hinzuweisen, hat andere<br />
Gründe: „Wenn man ihnen erklärt, dass sie mit der Terminvereinbarung<br />
eine vertragliche Verpflichtung eingehen, hat das zumindest einen<br />
pädagogischen Effekt“, erklärt der Rechtsexperte.<br />
Dass es so schwierig ist, ein Ausfallhonorar geltend zu machen, liegt<br />
auch an der uneinheitlichen Rechtsprechung. Nach wie vor ist nämlich<br />
strittig, ob die Haftung für den versäumten Termin verschuldensabhängig<br />
oder verschuldensunabhängig zu beurteilen ist. Gerichte wägen
ab: Wurde der Termin fahrlässig versäumt? Oder gab es keine Chance,<br />
rechtzeitig abzusagen, wenn beispielsweise der Termin für Montagmorgen<br />
vereinbart war, der oder die Patient:in aber am Freitagabend erkrankte.<br />
„Es ist rechtlich umstritten, ob in jedem Fall ein Ausfallhonorar<br />
gezahlt werden muss. Menschlich und im Sinne einer guten Beziehung<br />
wäre es natürlich sinnig, es nur dann einzufordern, wenn den oder die<br />
Patient:in ein Verschulden trifft“, gibt Ruppel zu bedenken.<br />
Eine weitere Komplikation auf dem Weg zum Ausfallhonorar: Die Geschädigten<br />
müssen den tatsächlich erlittenen Schaden nachweisen<br />
und sich um die Schadensminderung bemühen. Therapeut:innen<br />
müssten also belegen, dass sie in der Zeit des ausgefallenen Termins<br />
nichts anderes hätten tun können, beispielsweise eine andere<br />
Behandlung durchführen oder Verwaltungsaufgaben erledigen. „Wer<br />
einen für Mittwoch geplanten Arztbericht wegen des Terminausfalls<br />
bereits am Montag geschrieben hat und dafür am Mittwoch eine andere<br />
Behandlung einplanen konnte, hat keinen Schaden erlitten“, erklärt<br />
Ruppel. „Wirklich nachzuweisen, dass in der Praxis nichts Anderes<br />
mehr zu tun war, klappt vor Gericht fast nie.“<br />
Wer als Therapeut:in ein Ausfallhonorar beansprucht, verfolgt damit<br />
meist nur einen Zweck: unliebsame Patient:innen loszuwerden.<br />
Denn bei Kassenpatient:innen bestehe eine Behandlungspflicht, sagt<br />
Rechtsanwalt Ruppel, und wer Patient:innen willkürlich die Behandlung<br />
verweigere, bekomme es mit den Krankenkassen zu tun, aufwendiger<br />
Schriftverkehr inklusive. „Deshalb sollte man, wenn überhaupt,<br />
nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Terminversäumnis ein
Ausfallhonorar verlangen.“ Denn viele Patient:innen schreiben sich<br />
ihre Termine nicht auf, haben kein System, um an Termine erinnert zu<br />
werden, oder sind einfach vergesslich. Ihnen können Praxen helfen –<br />
zu ihrem eigenen Nutzen. Ideal dafür sind der automatisierte Terminversand<br />
per Mail und Terminerinnerungen per SMS, die direkt über<br />
eine Praxissoftware wie beispielsweise Optica Viva verschickt werden.<br />
Wer so kommuniziert, gibt den Patient:innen die Chance, rechtzeitig zu<br />
reagieren, und kann bei einer Absage mithilfe der Praxissoftware einfach<br />
umdisponieren.<br />
Das Ausfallhonorar<br />
einzufordern, ist kompliziert und<br />
aufwendig. Es kann allenfalls als<br />
Mittel dienen, unzuverlässige<br />
Patient:innen loszuwerden.<br />
Das Fazit des Juristen: No-Shows sind ein Risiko, mit dem Praxen leben<br />
müssen. Das Ausfallhonorar einzufordern, ist kompliziert und aufwendig.<br />
Es kann allenfalls als Mittel dienen, unzuverlässige Patient:innen<br />
loszuwerden. Für alle anderen gilt: Eine gute Kommunikation sorgt<br />
für ein gutes Verhältnis zwischen Therapeut:innen und Patient:innen.<br />
Und daran sollte allen gelegen sein.
Mit fitmobil aachen setzt Physiotherapeut<br />
Daniel Hackert im Rheinland einen starken<br />
Fokus auf Hausbesuche – und begegnet damit<br />
großer Nachfrage und Dankbarkeit der<br />
Patient:innen.
Herr Hackert, was ist das Besondere an Ihrem therapeutischen Angebot?<br />
Meiner Meinung nach sollten alle Patient:innen die Möglichkeit haben,<br />
auch durch Hausbesuche adäquat versorgt zu werden. Das<br />
kommt bisher viel zu kurz, dabei ist ein solches Angebot angesichts<br />
des Mangels an physiotherapeutischen Praxen nur konsequent. Mit<br />
fitmobil konzentriere ich mich darauf, diese Lücke zu schließen. Für<br />
Privat- wie für Kassenpatient:innen gleichermaßen, denn es geht mir<br />
nicht um ein möglichst lukratives Rosinenpicken. Mein Beruf ist für<br />
mich auch ein Stück weit Berufung.<br />
Es wird unheimlich geschätzt, dass<br />
man sich zu den Patient:innen auf<br />
den Weg macht, auch weil es<br />
einfach sehr schwierig ist,<br />
jemanden dafür zu finden.<br />
Welcher Weg hat Sie zu Ihrem heutigen Beruf geführt?<br />
Nach einer Meniskus-OP als Jugendlicher war ich in physiotherapeutischer<br />
Behandlung und mich hat unter anderem die Verbindung von<br />
Fragen aus Sport und Medizin fasziniert. In medizinischer Sicht hat<br />
mich auch mein langjähriger Einsatz als Rettungssanitäter bei den<br />
Maltesern geprägt. Dort bin ich immer noch engagiert, auch wenn<br />
ich natürlich in erster Linie mit fitmobil beruflich unterwegs bin.
Sie haben im Verlauf der Zeit gleich mehrere Zusatzqualifikationen<br />
erworben, unter anderem als Rückenschullehrer, Core-Trainer, PMR-<br />
Kursleiter und Betrieblicher Gesundheitsmanager.<br />
Ja, und eine entscheidende Motivation war, dass ich grundsätzlich<br />
sehr gerne mit Teams und Gruppen zusammenarbeite. Core-Training<br />
zur Kräftigung des Rumpfs war zum Beispiel wichtig während meiner<br />
Zeit als Physiotherapeut der Frauenfußballmannschaft von Alemannia<br />
Aachen. Als Betrieblicher Gesundheitsmanager bin ich vor allem<br />
für einen Großkunden tätig, zu dem ich einmal in der Woche für<br />
sechs Stunden zu Präventionskursen ins Unternehmen komme.
Ihr Fokus liegt aber auf den physiotherapeutischen Hausbesuchen.<br />
Wie nehmen die Patient:innen Ihr Angebot an?<br />
Ich habe in der Vergangenheit auch für niedergelassene Praxisinhaber:innen<br />
gearbeitet und muss sagen, dass die Dankbarkeit der Patient:innen<br />
für Hausbesuche noch einmal besonders groß ist. Es wird<br />
unheimlich geschätzt, dass man sich zu den Patient:innen auf den<br />
Weg macht, auch weil es einfach sehr schwierig ist, jemanden dafür<br />
zu finden. Ohne Übertreibung: Miesepetrige Patient:innen sind mir<br />
bei meinen Hausbesuchen bisher nicht begegnet.<br />
Sind Sie eigentlich Einzelkämpfer oder arbeiten Sie mit einem Team<br />
zusammen?<br />
Ich habe insgesamt drei Angestellte: eine Mitarbeiterin für die Verwaltung,<br />
eine Therapeutin und einen Kollegen, der mich als Kurier,<br />
aber auch bei der Abrechnung sehr unterstützt und dabei von der<br />
Praxissoftware Optica Viva profitiert. Aktuell habe ich zudem eine<br />
weitere Therapeutenstelle ausgeschrieben. Unserem Team begegnet<br />
einfach ein sehr großer Bedarf, sodass wir uns verstärken müssen.<br />
Sind Haubesuche die Zukunft der Therapie?<br />
Wie wichtig sie sind, zeigt ja nicht zuletzt der angesprochene enorme<br />
Bedarf. Aber aktuell benötigt man ja noch zwingend zumindest<br />
formal eine stationäre Praxis, um Hausbesuche überhaupt anbieten<br />
und abrechnen zu dürfen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein<br />
Angebot, das wirtschaftlich funktioniert und die Versorgungslage<br />
verbessert, durch solche formalen Vorgaben eingeschränkt wird.
Welche Veränderungen wünschen Sie sich darüber hinaus für das<br />
deutsche Gesundheitssystem?<br />
Man muss auch zugestehen, dass sich zuletzt schon vieles zum Besseren<br />
gewandelt hat. So werden therapeutische Leistungen mittlerweile<br />
finanziell besser honoriert als noch vor ein paar Jahren. Aber<br />
ich hätte vor allem den Wunsch an die Krankenkassen, dass kleinste<br />
formale Fehler bei der Abrechnung nicht gleich finanzielle Einbußen<br />
bedeuten müssen. Hier wird im deutschen Gesundheitssystem meiner<br />
Meinung nach immer zu bürokratisch gedacht und gehandelt.<br />
Sie haben vorhin die Praxissoftware Optica Viva angesprochen: Welche<br />
Rolle spielt sie für Ihre Arbeit?<br />
Ein entscheidender Vorteil von Optica Viva ist es, dass das Programm<br />
passgenau für Heilmittelerbringer:innen entwickelt wurde. Das erleichtert<br />
uns in der täglichen Arbeit vieles. Die vom Programm gebotene<br />
Übersichtlichkeit ist ein großer Pluspunkt, sei es bei Terminen<br />
oder auch Dokumentationen zu medizinischen Aspekten. Optica Viva<br />
hilft uns wesentlich dabei, schnell und effizient zu arbeiten. —
IN KOOPERATION MIT<br />
Restorative Yoga<br />
bei Krebs<br />
Yoga eignet sich nicht nur für Gesunde und<br />
körperlich Fitte – auch Menschen mit einer<br />
Krebserkrankung profitieren. Das gilt<br />
insbesondere für Restorative Yoga: Die dabei<br />
ausgeführten Körperhaltungen lassen sich<br />
selbstständig durchführen und verleihen<br />
Patient:innen mehr Selbstwirksamkeit, steigern<br />
die Lebensqualität und verbessern das<br />
Wohlbefinden.
IN KOOPERATION MIT<br />
Die steigende Inzidenz von Krebserkrankungen ist weltweit eine<br />
ernsthafte gesundheitliche Bedrohung. Allein in Deutschland leben<br />
mittlerweile mehr als 4 Millionen Menschen mit der Diagnose Krebs.<br />
Je nach Schwere der Erkrankung erleben sie einen regelrechten Diagnose-<br />
und Therapiemarathon, der mit erheblichem Stress einhergehen<br />
und sehr belastend sein kann. Nach Eingriffen, Chemo- und/<br />
oder Radiotherapie gilt es in der anschließenden Rehabilitation, die<br />
körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern und insbesondere die<br />
vorherige Lebensqualität wiederherzustellen.<br />
Konzentrierte Atmung und der Blick nach innen<br />
Sowohl in der stationären Rehabilitation als auch im ambulanten Setting<br />
kann Yoga – neben einem moderaten Ausdauer- und Krafttraining<br />
– die Therapie einer Krebserkrankung sinnvoll ergänzen. Im November<br />
2021 wurde Yoga in die „S3-Leitlinie Komplementärmedizin in<br />
der Behandlung onkologischer PatientInnen“ aufgenommen. Es gilt<br />
somit als anerkannte Möglichkeit, Menschen mit Krebs während ihrer<br />
Erkrankung und Therapie effektiv zu unterstützen. Neben der Konzentration<br />
auf die Atmung wird beim Yoga der Blick nach innen auf die<br />
einzelnen Körperempfindungen gerichtet. Die Theorie der „Bottomup-Regulation“<br />
basiert auf dem Buch „Der Körper trägt die Last“ von<br />
Bessel van der Kolk. Darauf aufbauend fungiert Yoga als Bindeglied<br />
zwischen mentalen und psychischen Ebenen.<br />
Maximale Entspannung von Körper und Geist<br />
Das Restorative Yoga zählt zu den ruhigeren Yoga-Formen – hier werden<br />
Körperhaltungen über mehrere Minuten eingenommen. Ziel ist<br />
nicht die Muskeldehnung, sondern die maximale Entspannung von
IN KOOPERATION MIT<br />
Körper und Geist. Für den größtmöglichen Effekt wird der Körper<br />
mit Polstern, Blöcken oder Kissen gelagert. Dadurch können die Patient:innen<br />
bis zu 20 Minuten in einer Lagerung verweilen. Aufgrund<br />
der langen Haltedauer der einzelnen Positionen beinhaltet eine klassische<br />
Yoga-Einheit fünf bis maximal zehn Körperhaltungen, darunter<br />
etwa der „Liegende Schmetterling“ oder die „Stellung des Kindes“.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass die Patient:innen während des Restorative<br />
Yoga ein für sie völlig neues Gefühl der Entspannung erleben und<br />
hierfür sehr dankbar sind. Viele beschreiben den Zustand als tiefe<br />
innere Erholung. Gerade dieser Aspekt adressiert die tumorassoziierte<br />
Fatigue der Krebserkrankung, unter der 70 bis 90 Prozent der<br />
Menschen leiden. Die Körperhaltungen geben Patient:innen oft zum<br />
ersten Mal die Möglichkeit, sich voll und ganz zu entspannen. —<br />
Den kompletten Artikel von Jaqueline Gebauer inklusive Literaturhinweisen<br />
lesen Sie in physiopraxis, Ausgabe 3/<strong>2024</strong>:<br />
Weitere Infos finden Sie hier:
Mediathek: Optica-Webinar zur<br />
Blankoverordnung<br />
Sind Sie bereit für den Umgang mit der<br />
Blankoverordnung? In kompakten 60 Minuten<br />
vermitteln Ihnen Optica-Expert:innen<br />
gemeinsam mit dem DVE die wichtigsten<br />
Informationen, die Sie für den Alltag mit der Blankoverordnung<br />
brauchen. Das Webinar können Sie jederzeit in der-Optica Mediathek<br />
abrufen:<br />
Fristen bei Entlassmanagement-Verordnungen<br />
Bei Entlassmanagement-Verordnungen müssen folgende besondere<br />
Fristen eingehalten werden:<br />
• Der Beginn der Leistungserbringung muss innerhalb von sieben<br />
Kalendertagen nach Entlassung liegen.<br />
• Der Umfang der Verordnung und die Leistungserbringung müssen<br />
in einem Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der<br />
1. Behandlung liegen.<br />
• Das Ende der Leistungserbringung muss spätestens 12 Kalendertage<br />
ab der Entlassung erfolgt sein.<br />
• Leistungen, die über den maximal möglichen Umfang von<br />
7 Kalendertagen oder über 12 Kalendertage nach Entlassung<br />
hinausgehen, verfallen.<br />
Mit Optica Viva in die Blankoverordnung starten<br />
Optica Viva kann vom Start weg die Rahmenbedingungen der Blanko-<br />
VO abbilden und unterstützt Sie aktiv dabei, diese einfach zu verwalten<br />
und sicher abzurechnen. Dabei behält Optica Viva auch das neue Ampelsystem<br />
für Sie im Blick und denkt wie gewohnt auch bei der Rezeptprüfung<br />
für Sie mit.<br />
Mehr über Optica Viva:
Impressum<br />
Zukunft Praxis,<br />
Digitalausgabe <strong>04</strong>/<strong>2024</strong><br />
(Erscheinungsweise: monatlich)<br />
Herausgeber:<br />
Optica Abrechnungszentrum<br />
Dr. Güldener GmbH<br />
Marienstraße 10, 70178 Stuttgart<br />
Vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Konrad Bommas, Markus Kinkel<br />
und Dr. Jochen Pfänder<br />
Telefon: 0711 99373-2000<br />
Telefax: 0711 99373-2025<br />
E-Mail: info@optica.de<br />
Optica-Redaktion:<br />
Fabian Maier (V.i.S.d.P.)<br />
Verlag:<br />
Fazit Communication GmbH,<br />
Pariser Straße 1,<br />
6<strong>04</strong>86 Frankfurt am Main<br />
Art Direktion:<br />
Oliver Hick-Schulz<br />
Produktion:<br />
Anabell Krebs<br />
Text:<br />
Johannes Göbel, Michael Hasenpusch<br />
Credits:<br />
Titel 1: oscargutzo/AdobeStock,<br />
S. 3/11: Hurca!/AdobeStock,<br />
S. 3/13 Prostock-studio/AdobeStock,<br />
S. 16: yana_vinnikova/AdobeStock,<br />
S. 3/18: Dilok/AdobeStock,<br />
S.19: mustapha/AdobeStock,<br />
S. 3/22: Thunwarat/AdobeStock,<br />
S.24: Prostock-studio/AdobeStock<br />
S.3/27: Andreas Herrmann,<br />
S.29: Andreas Herrman,<br />
S.3/32: merla/AdobeStock,<br />
S3/35: Macrovector/AdobeStock<br />
Konzept:<br />
Jan Philipp Rost, Michael Hasenpusch,<br />
Johannes Göbel