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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 16/2023

Erscheinungsdatum: 09.08.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 16/2023 | 9. August 2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Leutersdorf

Öffentliche Auslegung des Hochwasserrisikomanagementplanes inklusive

Starkregenrisikomanagement für das Spitzkunnersdorfer Wasser

Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG erfolgt die öffentliche Auslegung des Hochwasserrisikomanagementplanes

Spitzkunnersdorfer Wasser einschließlich Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zur

Information und Anhörung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 4. September bis einschließlich 6.

Oktober 2023

• bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf, Sachsenstraße 9, 02794 Leutersdorf, Zimmer 1

• im Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Straße 52, 02794

Löbau, Zimmer 2017

Öffnungszeiten:

Dienstag 08.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr

Freitag 08.30 – 12 Uhr

• im Bürgerbeteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/1036018

Bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist kann bei der Gemeindeverwaltung Leutersdorf,

Bauamt und dem Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde zu der Unterlage schriftlich Stellung

genommen werden.

Bruno Scholze

Bürgermeister Gemeinde Leutersdorf

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zum Widerruf der Ausweisung von Reitwegen

im Wald

Aufgrund der Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom

10. April 1992 (zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. August 2022

(SächsGVBl. S. 486) und gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt

und Landwirtschaft über die Reitwege (Sächsische Reitwege-verordnung - SächsRwVO) vom

19. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 59) in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Pkt. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz

(VwVfG), wird verfügt:

1


Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 16/2023 | 9. August 2023

Auf den nachfolgend näher bezeichneten Flurstücken wird die Ausweisung als Reitweg widerrufen:

Wege -

Nr.

T 01

Gemeinde Gemarkung Flurstücke Wegelänge

Trebendorf Trebendorf, Flur 1 44/1 60 m

Trebendorf Trebendorf, Flur 4 3, 19/1 570 m

T 02 Schleife Mulkwitz, Flur 12

Gründe für die Rücknahme:

34/1, 75/5, 90/1, 90/2, 91,

103, 198, 204, 205, 210,

121

2 km

Die Rücknahme ist wegen der fortschreitenden Waldinanspruchnahme durch den Tagebau Nochten

erforderlich. Die Wege sind nicht mehr für das Reiten geeignet. Der Verlauf der betroffenen Reitwege im

Wald ist in der folgenden Übersichtskarte rot markiert:

Kartenquelle: webatlas

Flurstückskarte (M 1:25.000)

rot = Reitwegerücknahme

2


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Diese Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Hinweis:

Dieser Allgemeinverfügung ist eine Anhörung (digitales Amtsblatt vom 28. Juli 2023) voraus gegangen.

Sylvia Knote

Leiterin Kreisforstamt

Impressum

Herausgeber: Landratsamt Görlitz | Pressestelle | Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9005 | presse@kreis-gr.de | www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 4. August 2023

Amtsblatt online: amtsblatt.landkreis.gr

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