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Aichfeld Plus November 2023

Das Lifestyle Magazin aus dem Aichfeld

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Murtal<br />

RA DDr. Armin Sparrer / Eyecatcher Werbeagentur<br />

&<br />

Recht haben -<br />

Recht bekommen.<br />

16<br />

DDr. Armin Sparrer<br />

Rechtsanwalt<br />

Verhalten während des<br />

Krankenstands<br />

Nach der hRspr dürfen Dienstnehmer die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen<br />

im Krankenstand nicht betont und offenkundig verletzen.<br />

Es genügt die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu<br />

beeinflussen und/oder den Heilungsprozess zu verzögern (RS0029337).<br />

Voraussetzung jeder gerechtfertigten Entlassung ist, dass dem Arbeitgeber<br />

die Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers wegen des Entlassungsgrundes<br />

so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe<br />

erforderlich wird (RS0029009). Maßgeblich ist das Bestehen einer Vertrauensverwirkung<br />

(RS0029797). Die Begehungshandlung muss pflichtwidrig<br />

und schuldhaft sein. Eine Schädigungsabsicht oder der Eintritt eines<br />

Schadens ist nicht erforderlich (RS0029531). Erscheint ein Dienstnehmer<br />

trotz bestehender Arbeitsfähigkeit grundlos nicht zur Arbeit, begeht er<br />

eine Dienstpflichtverletzung. Das Fernbleiben eines Dienstnehmers vom<br />

Dienst ist dann entschuldigt, wenn er – objektiv betrachtet – arbeitsunfähig<br />

war, also infolge einer Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr,<br />

seinen Zustand zu verschlimmern, fähig war, seiner bisher ausgeübten<br />

– oder sonst einer nach dem Dienstvertrag zu verrichtenden – Arbeitstätigkeit<br />

nachzukommen. Das Fernbleiben vom Dienst ist auch entschuldigt,<br />

wenn der Dienstnehmer von einem zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit<br />

berufenen Arzt in Krankenstand genommen wurde, obwohl<br />

objektiv dazu keine Veranlassung gegeben war, er aber auf die Richtigkeit<br />

der ausgestellten ärztlichen Bescheinigung vertrauen durfte (9ObA96/21i).<br />

Bereits die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu<br />

beeinflussen oder den Heilungsprozess zu verzögern, kann den Entlassungsgrund<br />

verwirklichen (RS0029337). Eine Entlassung ist gerechtfertigt,<br />

wenn das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten dem Arbeitnehmer auch<br />

subjektiv vorwerfbar ist (9ObA96/21i).<br />

Anwaltliche Vertretung in zivil-, verwaltungs- u. strafrechtlichen<br />

Rechtssachen.<br />

Armin Sparrer<br />

Dr. iur. Dr. rer. soc. oec.<br />

Rechtsanwalt<br />

Siedlerstraße 16, A-8750 Judenburg<br />

Tel.: +43 699 10 29 83 69<br />

E-Mail: sparrer@ra-sparrer.at<br />

Web: www. ra-sparrer.at<br />

Jörg Opitz<br />

Werbeagentur Eyecatcher<br />

Print oder Online? Oder beides?<br />

Im modernen Marketing reicht es nicht mehr, „irgendwie“ medial<br />

präsent zu sein. Vielmehr sollte man überall dort die Zielgruppen<br />

zu erreichen versuchen, wo sie auch unterwegs sind: in Print,<br />

Online, Mobile – das komplette Programm halt.<br />

Viele werden jetzt denken: „Kein Problem“, dann stelle ich meine<br />

Printartikel einfach auch ins Internet. Gerade bei Unternehmen<br />

mit begrenzten Marketing-Budgets ist diese Grundhaltung weit<br />

verbreitet. Doch Vorsicht! Gerade klassische Pressearbeit und die<br />

Internetkanäle weisen wesentliche Unterschiede auf.<br />

Print eignet sich somit ideal dazu, bei vielen Menschen ein Interesse<br />

zu wecken. Print kann folglich insbesondere dann punkten,<br />

wenn es Ihnen primär um Markenpflege in der Öffentlichkeit, Steigerung<br />

des Bekanntheitsgrades, Präsentation neuer Ideen, hohe<br />

Glaubwürdigkeit und Tipps zu häufig vorhandenen Fragen geht.<br />

Der Medienkanal Online hingegen ist insbesondere dann spannend,<br />

wenn Sie zu einem relevanten Stichwort gefunden werden<br />

möchten, durch zielgenaue gute Information überzeugen wollen,<br />

Ihren Interessenten im Detail die Vorteile Ihres Angebots darstellen<br />

möchten und User-Meinungen und deren Bewertungen eine besondere<br />

Rolle spielen.<br />

Doch insgesamt ist die Frage nach Print und Online nicht zwingend<br />

eine Frage von Entweder/Oder. Im Gegenteil: Print und Online sind<br />

komplementäre Elemente einer gut gemachten Verbraucherkommunikation.<br />

Nämlich über eine flächendeckende Print-Verbreitung<br />

Interesse für ein Thema wecken und über reichweitenstarke Verbraucher-Websites<br />

dem Interessenten zielgenaue Informationen<br />

zur Problemlösung bieten.<br />

Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch<br />

zur Verfügung.<br />

Hauptplatz 15 15 - - 8720 8720 Knittelfeld - - Tel. Tel. +43(0)699/11224767<br />

opitz@eyecatcher.at - - www.eyecatcher.at<br />

PROMOTION Fotos: Mitteregger, Spekner

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