231214-Gemeinde-Borgstedt-Dörpsblatt-4Q-2023-
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Dörpsblatt 04/23 • Seite 3
Zeitgleich wurde ein Vertrag mit der Stadt Büdelsdorf für die Durchleitung
des Schmutzwassers abgeschlossen.
Diese Verträge sollen nun zu einem Vertragswerk zusammengefasst
und teilweise neu geregelt werden. Dabei ist geplant, keinen Investitionsbeitrag
mehr zu erheben, sondern alle Kosten (Betriebs-, Verwaltungs-
und Unterhaltungskosten, Abschreibungen, Verzinsung)
als kostendeckendes Entgeld nach einer noch festzulegenden Berechnungssystematik
den Vertragspartnern verursachergerecht auf
Basis von Messwerten und nicht mehr nach Einwohnergleichwert
anteilig in Rechnung gestellt werden. Durch diese Veränderung verringert
sich das zu zahlende Entgeld um ca. 9700,- Euro pro Jahr.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borgstedt.
Bisher wurde gem. § 5 Abs 1. der Beitrags- und Gebührensatzung
ab dem 01.01.2017 für die Abwasserbeseitigung der Erhebungszeitraum
vom 01. April des Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres festgelegt.
Der Abrechnungszeitraum bei den Stadtwerken ist das Kalenderjahr.
Somit entstanden in der Praxis voneinander abweichende Ableseund
Abrechnungsperioden. Dadurch wurde im Bescheid von 2023
die Grundgebühr für 12 Monate berechnet, allerdings als Berechnungszeitraum
01.01. bis 31.12. ausgewiesen. Als Bemessungsgrundlage
wird wiederum die Verbrauchsmenge vom 01.04. bis 31.03. des
Folgejahres herangezogen. Somit wurden 3 Monate zuviel berechnet.
Dagegen wurde die Anhebung der Gebühr vom 01.01.2023 bis
31.03.2023 (0,70 Euro cbm) nicht berücksichtigt.
Um für die Zukunft eine klar geregelte Abrechung zu haben, wurde
die Satzung entsprechend geändert. Zuviel gezahlte Gebühren werden
gegengerechnet.
90-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Borgstedt und
25-jähriges Jubiläum des Feuerwehrorchesters im Jahr 2024
Anlässlich der Jubiläen plant die FFB ein Fest für die Bürgerinnen
und Bürger durchzuführen. Hierzu wurde ein Zuschussantrag an
die Gemeinde gestellt. Die Gemeindevertretung hat hierfür einen
Zuschuss von 3000,- Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.
Projekt „H.A.L.T. Bar – verwerten statt wegwerfen (BEULEplus)“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
fördert Ideen / Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung
von regionalen Lebensmitteln. Die AktivRegion der LAG Eider- und
Kanalregion Rendsburg e.V. betreut dieses Projekt und hat das dem
Gemeinderat vorgestellt. Mehrere Akteure (AWR, Himbeerhof, Abfüllbar
und Herr Luttmann) haben sich dafür zusammengeschlossen.
Das BMEL stellt hierfür Fördergelder bereit. Im Rahmen dieses Projektes
könne das Wissen der pädagogischen Fachkräfte und der Kinder
um die Themen „richtige Lagerung und Konservierung“ erweitert
werden. Insbesondere unsere Kindergärtnerei als Vorzeigemodell in
der Region eignet sich sehr gut, um hier Schulungen im Rahmen des
Projekts abzuhalten und andere Gruppen- auch aus dem Umland
hier hinzuzuziehen. Dieses erfüllt auch, die durch die Entwicklungsagentur
(EA) resultierende Verpflichtung einer Einbeziehung von anderen
Mitgliedsgemeinden der EA. Für die Mitwirkung der Gemeinde
Borgstedt bei diesem Projekt fällt ein Eigenanteil von 2000,- Euro
an, dem die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt hat.
Sanierung des Rad/Fußweges Rendsburger Straße zum Sportplatz
Der Weg zum Sportplatz westlich der Rendsburger Straße ist abgängig
und hat zunehmendes Unfallpotenzial. Die Gemeinde ist aufgrund
eines Vertrages mit dem Landesbetrieb Verkehr Baulastträger
für diesen Weg. Die Sanierung wurde von der Gemeindevertretung
einstimmig beschlossen und die Umsetzung an den Ausschuss für Klimaschutz,
Infrastruktur und Bau (AKIB) gegeben.
„Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023“
Wie schon öfters dargestellt, wird der Haushalt für das kommende
Haushaltsjahr auf einer Datengrundlage, die unseren Erfahrungen
entspricht, oder die jedes Jahr gleichbleibend immer wieder auftauchen
oder auf der Basis von Schätzungen, erarbeitet.
Am Ende des Haushaltsjahres sind wir natürlich „schlauer“. Nun können
wir konkret die angefallenen Einnahmen und Ausgaben benennen.
Damit kann bzw. muss bei größeren Abweichungen der Haushalt
noch vor seinem Abschluss zum 31.12. korrigiert werden.