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Dörpsblatt 04/23 • Seite 3

Zeitgleich wurde ein Vertrag mit der Stadt Büdelsdorf für die Durchleitung

des Schmutzwassers abgeschlossen.

Diese Verträge sollen nun zu einem Vertragswerk zusammengefasst

und teilweise neu geregelt werden. Dabei ist geplant, keinen Investitionsbeitrag

mehr zu erheben, sondern alle Kosten (Betriebs-, Verwaltungs-

und Unterhaltungskosten, Abschreibungen, Verzinsung)

als kostendeckendes Entgeld nach einer noch festzulegenden Berechnungssystematik

den Vertragspartnern verursachergerecht auf

Basis von Messwerten und nicht mehr nach Einwohnergleichwert

anteilig in Rechnung gestellt werden. Durch diese Veränderung verringert

sich das zu zahlende Entgeld um ca. 9700,- Euro pro Jahr.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale

Abwasserbeseitigung der Gemeinde Borgstedt.

Bisher wurde gem. § 5 Abs 1. der Beitrags- und Gebührensatzung

ab dem 01.01.2017 für die Abwasserbeseitigung der Erhebungszeitraum

vom 01. April des Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres festgelegt.

Der Abrechnungszeitraum bei den Stadtwerken ist das Kalenderjahr.

Somit entstanden in der Praxis voneinander abweichende Ableseund

Abrechnungsperioden. Dadurch wurde im Bescheid von 2023

die Grundgebühr für 12 Monate berechnet, allerdings als Berechnungszeitraum

01.01. bis 31.12. ausgewiesen. Als Bemessungsgrundlage

wird wiederum die Verbrauchsmenge vom 01.04. bis 31.03. des

Folgejahres herangezogen. Somit wurden 3 Monate zuviel berechnet.

Dagegen wurde die Anhebung der Gebühr vom 01.01.2023 bis

31.03.2023 (0,70 Euro cbm) nicht berücksichtigt.

Um für die Zukunft eine klar geregelte Abrechung zu haben, wurde

die Satzung entsprechend geändert. Zuviel gezahlte Gebühren werden

gegengerechnet.

90-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Borgstedt und

25-jähriges Jubiläum des Feuerwehrorchesters im Jahr 2024

Anlässlich der Jubiläen plant die FFB ein Fest für die Bürgerinnen

und Bürger durchzuführen. Hierzu wurde ein Zuschussantrag an

die Gemeinde gestellt. Die Gemeindevertretung hat hierfür einen

Zuschuss von 3000,- Euro in den Haushalt 2024 eingestellt.

Projekt „H.A.L.T. Bar – verwerten statt wegwerfen (BEULEplus)“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

fördert Ideen / Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung

von regionalen Lebensmitteln. Die AktivRegion der LAG Eider- und

Kanalregion Rendsburg e.V. betreut dieses Projekt und hat das dem

Gemeinderat vorgestellt. Mehrere Akteure (AWR, Himbeerhof, Abfüllbar

und Herr Luttmann) haben sich dafür zusammengeschlossen.

Das BMEL stellt hierfür Fördergelder bereit. Im Rahmen dieses Projektes

könne das Wissen der pädagogischen Fachkräfte und der Kinder

um die Themen „richtige Lagerung und Konservierung“ erweitert

werden. Insbesondere unsere Kindergärtnerei als Vorzeigemodell in

der Region eignet sich sehr gut, um hier Schulungen im Rahmen des

Projekts abzuhalten und andere Gruppen- auch aus dem Umland

hier hinzuzuziehen. Dieses erfüllt auch, die durch die Entwicklungsagentur

(EA) resultierende Verpflichtung einer Einbeziehung von anderen

Mitgliedsgemeinden der EA. Für die Mitwirkung der Gemeinde

Borgstedt bei diesem Projekt fällt ein Eigenanteil von 2000,- Euro

an, dem die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt hat.

Sanierung des Rad/Fußweges Rendsburger Straße zum Sportplatz

Der Weg zum Sportplatz westlich der Rendsburger Straße ist abgängig

und hat zunehmendes Unfallpotenzial. Die Gemeinde ist aufgrund

eines Vertrages mit dem Landesbetrieb Verkehr Baulastträger

für diesen Weg. Die Sanierung wurde von der Gemeindevertretung

einstimmig beschlossen und die Umsetzung an den Ausschuss für Klimaschutz,

Infrastruktur und Bau (AKIB) gegeben.

„Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023“

Wie schon öfters dargestellt, wird der Haushalt für das kommende

Haushaltsjahr auf einer Datengrundlage, die unseren Erfahrungen

entspricht, oder die jedes Jahr gleichbleibend immer wieder auftauchen

oder auf der Basis von Schätzungen, erarbeitet.

Am Ende des Haushaltsjahres sind wir natürlich „schlauer“. Nun können

wir konkret die angefallenen Einnahmen und Ausgaben benennen.

Damit kann bzw. muss bei größeren Abweichungen der Haushalt

noch vor seinem Abschluss zum 31.12. korrigiert werden.

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