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231214-Gemeinde-Borgstedt-Dörpsblatt-4Q-2023-

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Dörpsblatt 04/23 • Seite 5

Auf Antrag

oder jährlich

zu zahlen

jährlich

Die Kommunen sind angehalten,für etwaige Katastrophenfälle

eine Notstromversorgung öffentlicher Gebäude zu prüfen. Das

haben wir getan, und festgelegt, diese Vorrichtung im Dörps-

Zuschussübersicht

Zuschussempfänger/

HH-Stelle

Verein Kunst

u. Kultur

Hüttener

Berge e.V.

Beschluss

vom

2023 2024

jährlicher

Betrag

jährlicher

Betrag

Mitglied 105,- 105,-

auf Antrag DGzRS lt. Bgm. 30,- 30,-

auf Antrag

auf Antrag

auf Antrag

auf Antrag

auf Antrag

auf Antrag

jährlich

jährlich

jährlich

Dansk Sundhedstjeneste

Betreuungsmaßnahme

Eiderskolen

Dansk Centralbibliotek

302,- 302,-

Kriegsgräberfürsorge

Deutsche

Multiple

Sklerose Ges.

!Iva Frauenberatung

RD-Eck.

50,- 50,-

Heimatgemeinschaft

Eckernförde

Mitglied 30,- 30,-

Aktionsnetzwerk

Gärten

der Vielfalt

Kommunales

Bündnis für

biol. Vielfalt

kein Antrag

50,- 50,-

lt. Bgm. 50,- 50,-

Antrag 50,- 50,-

Mitglied 250,- 250,-

Mitglied 165,- 165,-

kein Antrag

Gesamt 32.692,- 32.692,-

„Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024“.

Bei den Ansätzen für 2024 ergeben sich folgende Zahlen:

Ansätze

Steuern/

Zuweisungen

Ansatz 2024

Zugänge

Umlagen

Ausgaben

Grundsteuer A 10.500,- Kreisumlage 804.000,-

169.800,-

Gewerbesteuer

1.600.000,- Amtsumlage 554.400,-

Gemeindeanteil

Einkommensteuer

1.072.200,- Kita (AÖR) 635.000,-

Gemeindeanteil

Umsatzsteuer

451.500,-

Schlüsselzuweisungen

Hundesteuer 8.500,-

Grundsteuer B 275.000,- Gewerbesteuerumlage

110.000,- Schulverbandsumlage

309.900,- Abwasserbeseitigung

270.000,-

Als Fazit zur Haushaltslage der Gemeinde ist aber festzustellen:

• Die liquiden Mittel (Rücklagen) betragen rd. 4.250.000,-€

• Die Gemeinde ist schuldenfrei

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis fiel es der Gemeindevertretung

nicht schwer, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

2024 einstimmig zu erlassen.

Einrichtung der Voraussetzung einer Notstromversorgung im

Dörpshus im Rahmen des Katastrophenschutzes und Beschaffung

eines Notstromaggregates

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