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THE NEW INSIDER, No. LVII, #486, Januar 2024

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CRIME<br />

DIE DUNKLEN<br />

SEITENDER STADT<br />

NEUN JAHRE HAFT<br />

20-jähriger Wallenhorster nach Mord an 19-Jähriger verurteilt –<br />

Staatsanwaltschaft legt Revision ein<br />

Die Geschehnisse am frühen Morgen<br />

des 05. März 2023 haben nicht nur die<br />

Menschen in Bramsche und der gesamten<br />

Region schwer erschüttert. Die Vergewaltigung<br />

und der Mord an einer 19-jährigen<br />

Frau nahe des Penter Sportplatzes schockierte<br />

ganz Deutschland und zog ein großes<br />

und überregionales Medieninteresse<br />

nach sich. Beim mit Spannung erwarteten<br />

Urteil wurde der Täter, ein 20-jähriger<br />

Mann aus Wallenhorst, Anfang Dezember<br />

von der Jugendkammer des Landgerichts<br />

Osnabrück wegen Mordes<br />

und Vergewaltigung in zwei Fällen zu neun<br />

Jahren Haft verurteilt.<br />

Opfer und Täter hatten zunächst gemeinsam<br />

auf einer Geburtstagsfeier im Penter<br />

Schützenhaus gefeiert. In der Nacht hatte<br />

der 20-Jährige sein Opfer dann auf dem<br />

Gelände des nahegelegenen Sportplatzes<br />

vergewaltigt und getötet. Wenige Stunden<br />

nach der Tat hatte die Polizei den Verdächtigen<br />

bereits festgenommen, neun Monate<br />

später fiel nun das Urteil gegen den angehenden<br />

Altenpfleger. In der Pressemitteilung<br />

des Landgerichts hieß es<br />

nach der Verhandlung, dass der<br />

20-Jährige aber nicht nur für die<br />

Vergewaltigung und Ermordung<br />

der 19-jährigen Frau verurteilt<br />

wurde, sondern auch wegen<br />

einer weiteren Vergewaltigung,<br />

die er als Jugendlicher begangen<br />

hatte. Eine mögliche dritte<br />

Vergewaltigung war ebenfalls<br />

Gegenstand der Verhandlung,<br />

floss aber nicht ins Urteil ein.<br />

Weil der Angeklagte zur Tatzeit<br />

noch als Heranwachsender<br />

galt, fand der Prozess vor der<br />

Jugendstrafkammer – also nicht<br />

öffentlich statt. Dass das Urteil<br />

unter der normalen Mindeststrafe<br />

von zehn Jahren blieb<br />

und die besondere Schwere der<br />

Schuld nicht bestätigt wurde,<br />

hat – neben dem Erziehungsgedanken,<br />

den das Jugendstrafrecht<br />

stets in den Mittelpunkt<br />

stellt – vermutlich auch mit der<br />

Feststellung einer Reifeverzögerung<br />

beim Angeklagten zu tun. Die Staatsanwaltschaft<br />

hat zwar bereits Revision<br />

gegen das Urteil eingelegt, aber<br />

eine erneute Verhandlung aufgrund<br />

von Verfahrensfehlern gilt als unwahrscheinlich.<br />

Die Staatsanwaltschaft hatte<br />

14 Jahre und sechs Monate Haft und zudem<br />

die Feststellung der besonderen<br />

Schwere der Schuld gefordert.<br />

VERMISSTE<br />

SOPHIE L.<br />

TOT AUF-<br />

GEFUNDEN<br />

Seit Mitte <strong>No</strong>vember wurde die 33-jährige<br />

Sophie L. aus Osnabrück vermisst<br />

(TNI berichtete). Nachdem sich Angehörige<br />

bei der Polizei meldeten, hatte diese<br />

eine große Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet,<br />

die ohne Erfolg blieb. Im Dezember<br />

haben nun Spaziergänger in einem<br />

Waldstück südlich Münster eine Leiche<br />

entdeckt, bei der es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

um die vermisste Sophie L.<br />

handelt. Hinweise auf Fremdverschulden<br />

gab es bis zum Redaktionsschluss dieser<br />

Ausgabe keine.<br />

82-JÄHRIGER<br />

KOMMT IN<br />

PSYCHIATRIE<br />

Senior nach Mord an<br />

16-Jährigem zu 13 Jahren<br />

Haft verurteilt<br />

Ein Mord in Bramsche machte die Bewohner<br />

im Frühjahr fassungslos. Am<br />

28. Februar hatte ein 82-Jähriger einen<br />

16-Jährigen vor dessen Haus erschossen.<br />

Anfang Dezember wurde nun das Urteil<br />

gegen den Senior gesprochen. Er muss 13<br />

Jahre in Haft und wird die Strafe in einer<br />

psychiatrischen Einrichtung absitzen. Seine<br />

Krankheit sei ausschlaggebend für sein<br />

Handeln gewesen, urteilte das Gericht.<br />

Eine Gutachterin hatte bei dem Rentner<br />

eine paranoide Schizophrenie festgestellt.<br />

Der Angeklagte gab an, sich direkt vor<br />

der Tat von dem Schüler verbal bedroht<br />

gefühlt zu haben. Daraufhin habe er seine<br />

Sportpistole aus dem Keller geholt und auf<br />

den Jungen geschossen. Dieser starb wenige<br />

Tage später. Auch sich selbst fügte<br />

der Mann lebensgefährliche Schussverletzungen<br />

zu, die er aber überlebte.<br />

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