Standpunkt 571, 19. Januar 2024
Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland
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6 | <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft ENERGIEPOLITIK <strong>19.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />
ENERGIEPRÄMIE – Der Baselbieter Landrat hat im vergangenen Jahr mit der Revision des Gesetzes über die Wohnbauförderung den Weg<br />
für neue Fördermassnahmen ab <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> geebnet. Mit der Energieprämie erhalten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit<br />
bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen neue Anreize für die energetische Sanierung ihres Eigenheims.<br />
Neue Fördermassnahme eingeführt<br />
Die Energieprämie ist eine neue<br />
Massnahme, die im Rahmen des Baselbieter<br />
Energiepakets ab Neujahr<br />
<strong>2024</strong> eingeführt wird. Mit der Energieprämie<br />
erhalten Gebäudeeigentümerinnen<br />
und -eigentümer mit bescheidenen<br />
und mittleren finanziellen<br />
Verhältnissen neue Anreize für<br />
die energetische Sanierung ihres<br />
Eigenheims. Ob die Wärmedämmung<br />
von Dach und Fassade oder der Ersatz<br />
einer fossilen oder direktelektrischen<br />
Heizung mit einem erneuerbaren<br />
System. Die neue Energieprämie<br />
wird nahezu auf alle Massnahmen<br />
des Energiepakets gewährt.<br />
Bis zu 25 000 Franken zusätzlich<br />
Die Energieprämie beträgt 20 Prozent<br />
der massnahmenspezifischen<br />
Investition, mit einer Obergrenze<br />
von maximal 25 000 Franken pro Liegenschaft.<br />
Die Prämie wird zusätzlich<br />
zu den Förderbeiträgen des<br />
Basel bieter Energiepakets ausbezahlt.<br />
Bis zum Erreichen der Obergrenze<br />
von maximal 25 000 Franken<br />
kann die Energieprämie mehrmals<br />
für unterschiedliche Fördermassnahmen<br />
in Anspruch genommen wer-<br />
Das Baselbieter Energiepaket wird noch interessanter für Wohneigentümerinnen und -eigentümer<br />
in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen.<br />
den. Die Energieprämie ist für Haushalte<br />
mit bescheidenen und mittleren<br />
finanziellen Verhältnissen vorgesehen.<br />
Bedeutet: Nur Haushalte<br />
mit einem Gesamtvermögen von weniger<br />
als 350 000 Franken und einem<br />
Einkommen von weniger als 150 000<br />
Franken wird die Prämie gewährt.<br />
Dabei massgebend sind die Angaben<br />
der definitiven Steuerveranlagung<br />
aus dem Vor-Vorjahr. Die Einkünfte<br />
Bild: Archiv<br />
und Vermögenswerte sind für alle<br />
im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Personen zu summieren. Nicht zu<br />
berücksichtigen sind Minder jährige<br />
Kinder oder Kinder in Ausbildung<br />
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.<br />
Ausserdem wichtig: Die Energieprämie<br />
kann ausschliesslich von privaten<br />
Gebäudeeigentümern in Anspruch<br />
genommen werden. Darunter<br />
fallen auch Stockwerkeigentümer,<br />
sofern alle Förderbedingungen<br />
erfüllt sind. Nur Personen, die selbst<br />
in ihrer Liegenschaft wohnen, können<br />
von der Energieprämie profitieren.<br />
Vermietete Gebäude und auch<br />
Firmenliegenschaften sind von der<br />
Energieprämie ausgenommen.<br />
Der Weg zur Energieprämie<br />
Die Energieprämie kann im selben<br />
Gesuch beantragt werden, das für die<br />
ordentlichen Förderbeiträge aus dem<br />
Baselbieter Energiepaket ohnehin gestellt<br />
wird. Für die Energieprämie ist<br />
kein separates Gesuch erforderlich.<br />
Das Gesuch kann zusammen mit den<br />
benötigten Dokumenten via Postweg<br />
oder auch zu 100 Prozent digital eingereicht<br />
werden. Chris Stöcklin<br />
JETZT ERKUNDIGEN<br />
Mehr Informationen zu den Fördermassnahmen<br />
des Baselbieter Energiepakets<br />
und zu der neuen Energieprämie<br />
finden Sie unter:<br />
www.energiepaket-bl.ch<br />
AGGLOMERATIONSPROGRAMM – Mit dem 4. Agglomerationsprogramm unterstützt der Bund auch Verkehrsprojekte im Baselbiet. Der<br />
Zubringer Bachgraben-Allschwil (ZUBA) gehört nicht dazu. Der Regierungsrat soll das Projekt nun selbst vorantreiben, fordert die Wika.<br />
Kanton muss ZUBA selbst in die Hand nehmen<br />
National- und Ständerat haben in der<br />
Wintersession die Verpflichtungskredite<br />
für die Beiträge des Bundes an<br />
die Agglomerationsprogramme der<br />
4. Generation verabschiedet. Damit<br />
sprachen sie die nötigen Finanzmittel<br />
für die Verkehrsinfrastruktur in Städten<br />
und Agglomerationen. Im Kanton<br />
Basel-Landschaft werden damit Verkehrsprojekte<br />
wie das Tram Letten,<br />
die ÖV-Drehscheibe Bottmingen, die<br />
Velo vorzugsroute Birsstadt sowie diverse<br />
Massnahmen in Laufen, Aesch,<br />
Münchenstein, Zwingen, Pratteln<br />
oder Oberwil finanziell unterstützt.<br />
Das mit Abstand grösste Projekt,<br />
der Zubringer Bachgraben-Allschwil<br />
(ZUBA), wurde hingegen definitiv<br />
nicht berücksichtigt. Dies zeichnete<br />
sich schon im Sommer 2022 ab, als<br />
der Bundes rat den ZUBA trotz Projekteingabe<br />
nicht in den Vernehmlassungsentwurf<br />
aufnahm. Auch die<br />
Beteuerung von Baudirektor Isaac<br />
Reber, sich für das Projekt mit aller<br />
Kraft einzusetzen, änderte nichts.<br />
Die Wirtschaftskammer bedauert<br />
diese Situation, denn das Bachgrabengebiet<br />
gehört zu den wichtigen<br />
urbanen Arbeitsgebieten der Region.<br />
Eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur<br />
ist dort schon lange angezeigt.<br />
Der Regierungsrat wird aufgefordert,<br />
alles daran zu setzen, auch ohne Berücksichtigung<br />
im Agglomerationsprogramm,<br />
den ZUBA prioritär und<br />
die Finanzierung eigenständig voranzutreiben.<br />
Die Nichtberücksichtigung<br />
darf nicht zu weiteren Verzögerungen<br />
führen oder gar als Ausrede dienen,<br />
beim so wichtigen Projekt nicht vorwärtszumachen.<br />
Im Raum Basel gibt es bereits eine<br />
Vielzahl an Bauprojekten, die die Verkehrsanbindung<br />
verbessern und für<br />
den Wirtschaftsstandort von essenzieller<br />
Bedeutung sind, jedoch aus<br />
politischen Gründen, fehlendem Willen<br />
und enormer Bürokratie nicht<br />
voran getrieben werden. Man denke<br />
an den Rheintunnel und den Umgang<br />
mit der Osttangente; eine lange Diskussion,<br />
die hoffentlich bald ein Ende<br />
findet. In Sachen ZUBA hat der<br />
Kanton nun bis am 30. Juni 2025<br />
Zeit, um das Projekt nochmals beim<br />
Bund einzureichen. Annika Bos<br />
AGGLOMERATIONSPOLITIK<br />
Der Bundesrat initiierte im Jahr<br />
2001 die Agglomerationspolitik, die<br />
gemeinsam mit der Politik für die<br />
ländlichen Räume und Berggebiete<br />
einen wesentlichen Bestandteil der<br />
schweizerischen Raumentwicklungspolitik<br />
bildet.<br />
Ein wesentlicher Anstoss für die Agglomerationspolitik<br />
des Bundesrats war<br />
die Erkenntnis, dass das hohe Verkehrsaufkommen<br />
in den Agglomerationen<br />
nur bewältigt werden kann, wenn der<br />
Bund die Verkehrsvorhaben der Kantone<br />
und Gemeinden mitfinanziert.<br />
Laut Bundesstatistik sind 78 Prozent<br />
der Bevölkerung und 84 Prozent der<br />
Arbeitsplätze in Städten und Agglomerationen<br />
angesiedelt. Der Bund geht<br />
in seiner Verkehrsstrategie 2050 davon<br />
aus, dass sich diese Situation weiter<br />
akzentuieren wird.<br />
Deshalb ist es auch Ziel der schweizerischen<br />
Raumentwicklung, das künftige<br />
Wachstum vorwiegend in diesen Räumen<br />
zu konzentrieren.<br />
Zur Bewältigung des Verkehrs in den<br />
Agglomerationen wurden die Agglomerationsprogramme<br />
geschaffen. Sie<br />
unterstützen Kantone und Gemeinden<br />
mit finanziellen Mitteln, um entsprechende<br />
Verkehrsinfrastruktur zu fördern.<br />
ab<br />
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