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Standpunkt 571, 19. Januar 2024

Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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6 | <strong>Standpunkt</strong> der Wirtschaft ENERGIEPOLITIK <strong>19.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong><br />

ENERGIEPRÄMIE – Der Baselbieter Landrat hat im vergangenen Jahr mit der Revision des Gesetzes über die Wohnbauförderung den Weg<br />

für neue Fördermassnahmen ab <strong>Januar</strong> <strong>2024</strong> geebnet. Mit der Energieprämie erhalten Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit<br />

bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen neue Anreize für die energetische Sanierung ihres Eigenheims.<br />

Neue Fördermassnahme eingeführt<br />

Die Energieprämie ist eine neue<br />

Massnahme, die im Rahmen des Baselbieter<br />

Energiepakets ab Neujahr<br />

<strong>2024</strong> eingeführt wird. Mit der Energieprämie<br />

erhalten Gebäudeeigentümerinnen<br />

und -eigentümer mit bescheidenen<br />

und mittleren finanziellen<br />

Verhältnissen neue Anreize für<br />

die energetische Sanierung ihres<br />

Eigenheims. Ob die Wärmedämmung<br />

von Dach und Fassade oder der Ersatz<br />

einer fossilen oder direktelektrischen<br />

Heizung mit einem erneuerbaren<br />

System. Die neue Energieprämie<br />

wird nahezu auf alle Massnahmen<br />

des Energiepakets gewährt.<br />

Bis zu 25 000 Franken zusätzlich<br />

Die Energieprämie beträgt 20 Prozent<br />

der massnahmenspezifischen<br />

Investition, mit einer Obergrenze<br />

von maximal 25 000 Franken pro Liegenschaft.<br />

Die Prämie wird zusätzlich<br />

zu den Förderbeiträgen des<br />

Basel bieter Energiepakets ausbezahlt.<br />

Bis zum Erreichen der Obergrenze<br />

von maximal 25 000 Franken<br />

kann die Energieprämie mehrmals<br />

für unterschiedliche Fördermassnahmen<br />

in Anspruch genommen wer-<br />

Das Baselbieter Energiepaket wird noch interessanter für Wohneigentümerinnen und -eigentümer<br />

in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen.<br />

den. Die Energieprämie ist für Haushalte<br />

mit bescheidenen und mittleren<br />

finanziellen Verhältnissen vorgesehen.<br />

Bedeutet: Nur Haushalte<br />

mit einem Gesamtvermögen von weniger<br />

als 350 000 Franken und einem<br />

Einkommen von weniger als 150 000<br />

Franken wird die Prämie gewährt.<br />

Dabei massgebend sind die Angaben<br />

der definitiven Steuerveranlagung<br />

aus dem Vor-Vorjahr. Die Einkünfte<br />

Bild: Archiv<br />

und Vermögenswerte sind für alle<br />

im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Personen zu summieren. Nicht zu<br />

berücksichtigen sind Minder jährige<br />

Kinder oder Kinder in Ausbildung<br />

bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.<br />

Ausserdem wichtig: Die Energieprämie<br />

kann ausschliesslich von privaten<br />

Gebäudeeigentümern in Anspruch<br />

genommen werden. Darunter<br />

fallen auch Stockwerkeigentümer,<br />

sofern alle Förderbedingungen<br />

erfüllt sind. Nur Personen, die selbst<br />

in ihrer Liegenschaft wohnen, können<br />

von der Energieprämie profitieren.<br />

Vermietete Gebäude und auch<br />

Firmenliegenschaften sind von der<br />

Energieprämie ausgenommen.<br />

Der Weg zur Energieprämie<br />

Die Energieprämie kann im selben<br />

Gesuch beantragt werden, das für die<br />

ordentlichen Förderbeiträge aus dem<br />

Baselbieter Energiepaket ohnehin gestellt<br />

wird. Für die Energieprämie ist<br />

kein separates Gesuch erforderlich.<br />

Das Gesuch kann zusammen mit den<br />

benötigten Dokumenten via Postweg<br />

oder auch zu 100 Prozent digital eingereicht<br />

werden. Chris Stöcklin<br />

JETZT ERKUNDIGEN<br />

Mehr Informationen zu den Fördermassnahmen<br />

des Baselbieter Energiepakets<br />

und zu der neuen Energieprämie<br />

finden Sie unter:<br />

www.energiepaket-bl.ch<br />

AGGLOMERATIONSPROGRAMM – Mit dem 4. Agglomerationsprogramm unterstützt der Bund auch Verkehrsprojekte im Baselbiet. Der<br />

Zubringer Bachgraben-Allschwil (ZUBA) gehört nicht dazu. Der Regierungsrat soll das Projekt nun selbst vorantreiben, fordert die Wika.<br />

Kanton muss ZUBA selbst in die Hand nehmen<br />

National- und Ständerat haben in der<br />

Wintersession die Verpflichtungskredite<br />

für die Beiträge des Bundes an<br />

die Agglomerationsprogramme der<br />

4. Generation verabschiedet. Damit<br />

sprachen sie die nötigen Finanzmittel<br />

für die Verkehrsinfrastruktur in Städten<br />

und Agglomerationen. Im Kanton<br />

Basel-Landschaft werden damit Verkehrsprojekte<br />

wie das Tram Letten,<br />

die ÖV-Drehscheibe Bottmingen, die<br />

Velo vorzugsroute Birsstadt sowie diverse<br />

Massnahmen in Laufen, Aesch,<br />

Münchenstein, Zwingen, Pratteln<br />

oder Oberwil finanziell unterstützt.<br />

Das mit Abstand grösste Projekt,<br />

der Zubringer Bachgraben-Allschwil<br />

(ZUBA), wurde hingegen definitiv<br />

nicht berücksichtigt. Dies zeichnete<br />

sich schon im Sommer 2022 ab, als<br />

der Bundes rat den ZUBA trotz Projekteingabe<br />

nicht in den Vernehmlassungsentwurf<br />

aufnahm. Auch die<br />

Beteuerung von Baudirektor Isaac<br />

Reber, sich für das Projekt mit aller<br />

Kraft einzusetzen, änderte nichts.<br />

Die Wirtschaftskammer bedauert<br />

diese Situation, denn das Bachgrabengebiet<br />

gehört zu den wichtigen<br />

urbanen Arbeitsgebieten der Region.<br />

Eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur<br />

ist dort schon lange angezeigt.<br />

Der Regierungsrat wird aufgefordert,<br />

alles daran zu setzen, auch ohne Berücksichtigung<br />

im Agglomerationsprogramm,<br />

den ZUBA prioritär und<br />

die Finanzierung eigenständig voranzutreiben.<br />

Die Nichtberücksichtigung<br />

darf nicht zu weiteren Verzögerungen<br />

führen oder gar als Ausrede dienen,<br />

beim so wichtigen Projekt nicht vorwärtszumachen.<br />

Im Raum Basel gibt es bereits eine<br />

Vielzahl an Bauprojekten, die die Verkehrsanbindung<br />

verbessern und für<br />

den Wirtschaftsstandort von essenzieller<br />

Bedeutung sind, jedoch aus<br />

politischen Gründen, fehlendem Willen<br />

und enormer Bürokratie nicht<br />

voran getrieben werden. Man denke<br />

an den Rheintunnel und den Umgang<br />

mit der Osttangente; eine lange Diskussion,<br />

die hoffentlich bald ein Ende<br />

findet. In Sachen ZUBA hat der<br />

Kanton nun bis am 30. Juni 2025<br />

Zeit, um das Projekt nochmals beim<br />

Bund einzureichen. Annika Bos<br />

AGGLOMERATIONSPOLITIK<br />

Der Bundesrat initiierte im Jahr<br />

2001 die Agglomerationspolitik, die<br />

gemeinsam mit der Politik für die<br />

ländlichen Räume und Berggebiete<br />

einen wesentlichen Bestandteil der<br />

schweizerischen Raumentwicklungspolitik<br />

bildet.<br />

Ein wesentlicher Anstoss für die Agglomerationspolitik<br />

des Bundesrats war<br />

die Erkenntnis, dass das hohe Verkehrsaufkommen<br />

in den Agglomerationen<br />

nur bewältigt werden kann, wenn der<br />

Bund die Verkehrsvorhaben der Kantone<br />

und Gemeinden mitfinanziert.<br />

Laut Bundesstatistik sind 78 Prozent<br />

der Bevölkerung und 84 Prozent der<br />

Arbeitsplätze in Städten und Agglomerationen<br />

angesiedelt. Der Bund geht<br />

in seiner Verkehrsstrategie 2050 davon<br />

aus, dass sich diese Situation weiter<br />

akzentuieren wird.<br />

Deshalb ist es auch Ziel der schweizerischen<br />

Raumentwicklung, das künftige<br />

Wachstum vorwiegend in diesen Räumen<br />

zu konzentrieren.<br />

Zur Bewältigung des Verkehrs in den<br />

Agglomerationen wurden die Agglomerationsprogramme<br />

geschaffen. Sie<br />

unterstützen Kantone und Gemeinden<br />

mit finanziellen Mitteln, um entsprechende<br />

Verkehrsinfrastruktur zu fördern.<br />

ab<br />

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